[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2638 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güter"


⇒ Schnellwahl ⇒

0202/1/20
0102/1/20
0295/20
0106/1/20
0021/1/20
0095/1/20
0221/1/20
0325/20B
0386/20B
0181/20
0011/20
0083/20
0095/20B
0135/20B
0397/20B
0028/1/20
0013/20
0504/20
0008/20
0099/20B
0456/20B
0325/1/20
0224/20
0344/20
0456/1/20
0500/20
0196/20
0065/1/20
0088/1/20
0033/20
0348/20
0258/20B
0258/1/20
0360/20
0268/20
0185/20
0088/20
0306/1/20
0127/20
0386/20
0097/20
0358/20
0139/20
0065/2/20
0265/20B
0013/1/20
0087/20
0372/20
0054/20
0188/20
0329/1/20
0106/20B
0005/20
0341/20
0135/1/20
0099/1/20
0315/20
0106/20
0370/20
0510/20
0021/20
0360/20B
0239/1/20
0325/20
0165/20
0265/1/20
0084/20
0393/20
0418/19
0016/19B
0285/19B
0579/19
0598/19
0170/19
0352/19B
0533/19
0363/1/19
0387/1/19
0418/19B
0033/19B
0201/19
0578/1/19
0454/1/19
0248/19
0053/19B
0341/19B
0053/1/19
0615/19
0521/1/19
0306/19
0143/19B
0011/19B
0572/19
0068/19B
0332/19
0232/19
0094/1/19
0376/19
0581/19B
0579/19B
0521/19B
0365/1/19
0649/19
0655/1/19
0579/1/19
0063/1/19
0608/19
0581/1/19
0157/19B
0385/19
0143/1/19
0004/19
0578/19B
0168/19
0137/2/19
0137/19B
0094/19
0396/19
0523/19
0591/19B
0094/19B
0297/19
0563/1/19
0394/19
0167/19
0522/19
0157/1/19
0548/19
0365/19B
0454/19B
0162/19
0084/19
0385/19B
0363/19B
0068/19
0285/19
0375/19
0514/19
0352/1/19
0168/18
0175/18
0372/18B
0285/18B
0193/18
0591/18
0207/3/18
0430/18B
0423/18
0166/18B
0499/18
0110/18B
0078/18B
0591/18B
0385/18
0432/18B
0149/18
0001/18
0044/18
0221/18
0207/2/18
0385/1/18
0207/1/18
0348/18B
0422/18
0203/18
0110/18
0630/18
0563/18
0152/18
0385/18B
0078/18
0546/18
0529/18
0408/18
0432/1/18
0094/18
0066/18
0224/18
0473/1/18
0190/18
0258/18
0310/18
0626/18
0382/1/18
0173/1/18
0069/1/18
0497/18
0173/18
0380/18
0301/18
0426/18
0285/1/18
0348/1/18
0096/18
0166/1/18
0110/1/18
0173/18B
0278/18
0408/18B
0185/18
0319/18
0430/1/18
0190/18B
0435/18
0382/18B
0389/3/18
0312/1/17
0667/17
0390/17
0131/1/17
0442/17B
0069/17B
0731/1/17
0441/17B
0638/1/17
0757/17
0145/17B
0315/1/17
0649/17B
0268/17B
0298/17
0649/1/17
0182/17B
0441/1/17
0771/17B
0164/1/17
0214/17
0562/17B
0121/17
0296/1/17
0443/1/17
0638/17
0383/17
0001/1/17
0127/1/17
0205/17B
0305/17
0312/17B
0612/17
0090/17
0153/1/17
0208/17
0070/1/17
0521/17
0342/17
0131/17B
0136/17
0154/2/17
0148/1/17
0440/1/17
0643/17
0153/17B
0556/17B
0501/17
0654/17
0638/17B
0365/17
0105/1/17
0507/17
0168/1/17
0154/17B
0168/17B
0001/17B
0120/1/17
0543/17B
0643/1/17
0725/1/17
0154/1/17
0404/17
0644/17B
0182/1/17
0125/17
0644/17
0643/17B
0731/17B
0675/17
0390/1/17
0157/1/17
0127/17
0726/17
0105/17B
0298/17B
0031/17
0164/17B
0184/17
0562/1/17
0383/17B
0717/1/17
0366/17
0543/1/17
0011/17
0725/17B
0205/17
0110/17B
0098/17
0731/17
0179/17
0717/17
0069/1/17
0179/17B
0145/1/17
0416/1/17
0153/2/17
0355/17
0387/17
0725/17
0532/17
0098/17B
0436/1/17
0411/17
0226/17
0254/17
0227/17
0602/1/16
0676/16
0406/1/16
0724/16
0119/16B
0196/16
0371/16
0011/16
0603/16
0072/16
0286/1/16
0580/16
0149/16
0027/16B
0432/16B
0344/16
0116/16
0797/16B
0235/16
0015/16B
0789/1/16
0803/1/16
0013/1/16
0311/16B
0371/16B
0320/16
0806/1/16
0540/16
0332/16
0604/16
0655/16B
0136/16B
0271/16
0803/16B
0251/16
0239/16B
0304/16
0811/16
0541/16B
0593/16B
0746/16
0027/16
0131/16
0625/16
0168/16
0119/1/16
0457/16
0161/16
0771/1/16
0432/16
0295/1/16
0346/16
0542/16
0430/1/16
0043/16
0734/16B
0295/16B
0126/16
0123/16B
0194/16
0481/16
0239/1/16
0067/16
0021/16
0771/16B
0074/16
0640/1/16
0077/16B
0123/1/16
0432/1/16
0077/16
0169/16B
0771/3/16
0419/16
0311/1/16
0565/16B
0422/1/16
0717/1/16
0433/1/16
0229/16
0239/16
0067/1/16
0012/16
0164/1/16
0048/1/16
0797/1/16
0060/1/16
0386/1/16
0301/1/16
0138/16
0789/16B
0435/16
0066/16B
0072/2/16
0281/16B
0746/16B
0015/1/16
0311/16
0137/16B
0650/1/16
0374/16
0162/16
0067/16B
0555/16
0072/1/16
0603/16B
0422/16
0676/16B
0254/1/16
0437/1/16
0273/16
0651/1/16
0541/1/16
0295/16
0603/1/16
0602/16B
0275/16
0387/16B
0548/16
0719/16
0281/1/16
0169/16
0734/1/16
0048/16
0420/16
0137/16
0072/16B
0281/16
0332/1/16
0205/16
0124/16
0640/16B
0415/16
0655/1/16
0068/16
0168/16B
0048/16B
0542/1/16
0231/1/16
0346/1/16
0565/1/16
0440/16
0114/16
0228/16
0387/1/16
0231/16B
0650/16
0792/2/16
0593/1/16
0310/16
0060/16B
0052/16
0595/15
0364/15
0360/15
0495/1/15
0500/15B
0260/15
0230/15
0643/1/15
0184/15
0446/15
0030/15
0129/15B
0043/15
0551/15B
0129/1/15
0024/15
0353/15B
0512/15
0261/15
0172/15
0114/15
0315/15
0368/15B
0104/15
0130/15B
0498/15
0329/15B
0114/15B
0481/15
0619/15
0551/1/15
0509/15
0074/15
0343/15
0304/1/15
0432/1/15
0127/15B
0188/1/15
0016/15
0551/15
0497/15
0212/15B
0063/15
0440/3/15
0144/15
0342/15
0368/1/15
0056/15
0258/15B
0142/15
0371/15
0499/15
0127/1/15
0329/1/15
0114/1/15
0495/15B
0304/15B
0495/15
0055/15
0432/15
0505/15
0538/15B
0130/1/15
0298/14
0568/14
0122/14B
0191/1/14
0653/14B
0435/1/14
0155/14
0250/14
0607/1/14
0009/14
0432/14
0229/14
0077/14B
0337/14
0068/14
0618/14
0648/1/14
0303/14
0533/14
0543/1/14
0298/14B
0539/14
0561/1/14
0648/14B
0592/14
0506/14
0362/14
0653/14
0319/2/14
0618/1/14
0561/14
0653/1/14
0396/1/14
0396/14
0607/14B
0561/14B
0435/14
0319/1/14
0122/1/14
0647/14B
0647/1/14
0319/14B
0149/14
0319/14X
0543/14B
0315/14B
0094/14B
0217/14
0362/1/14
0604/14
0084/14
0611/14
0283/14
0400/14
0191/14B
0298/1/14
0191/4/14
0435/14B
0396/14B
0111/14
0441/1/14
0608/14
0543/14
0618/14B
0002/14
0441/14B
0639/14
0454/13
0448/13
0389/1/13
0392/13
0125/13
0207/13
0193/13
0284/13
0470/13
0737/13
0325/13B
0286/13B
0639/13
0768/13B
0390/13B
0689/1/13
0032/13
0110/13
0581/1/13
0589/13
0266/13B
0683/13
0463/13B
0023/13
0390/13
0286/1/13
0668/13B
0308/13
0058/13
0368/13
0073/13
0682/13
0033/13
0524/13
0095/13B
0389/13B
0098/13
0717/13
0182/13
0387/13
0636/1/13
0439/13B
0581/13B
0316/1/13
0059/13
0469/13B
0284/13B
0807/13B
0718/13B
0473/13
0636/13B
0435/1/13
0023/13B
0120/1/13
0017/13
0250/1/13
0325/13
0305/13B
0463/13
0095/1/13
0808/13B
0011/1/13
0567/13
0109/13B
0089/13B
0785/13
0417/13
0004/1/13
0109/1/13
0600/1/13
0768/3/13
0435/13B
0305/13
0316/13B
0031/1/13
0120/13
0250/13B
0092/13
0126/13B
0305/1/13
0062/13
0290/13
0808/1/13
0187/13
0699/13
0689/13B
0262/13
0498/13
0807/1/13
0099/13
0391/13
0120/13B
0718/1/13
0612/13
0819/1/13
0185/13
0376/13
0089/1/13
0430/13
0068/13
0445/1/13
0031/13B
0447/13
0603/13
0188/13
0600/13B
0173/13
0011/13B
0439/1/13
0391/13B
0057/13
0325/1/13
0120/2/13
0668/13
0109/13
0031/13
0668/1/13
0063/13
0358/13
0819/13B
0724/12
0305/1/12
0097/12B
0399/12
0597/12
0456/12B
0795/12
0632/12
0363/12
0624/1/12
0346/12
0262/12
0579/12
0390/12
0553/12
0745/12
0607/1/12
0356/12
0456/1/12
0097/1/12
0409/12B
0676/12
0557/12
0802/12
0517/1/12
0459/12B
0814/12B
0520/12
0164/12B
0519/12
0372/12
0773/12B
0683/12B
0081/12
0475/12
0291/12
0624/12B
0012/12B
0447/1/12
0722/2/12
0327/12
0327/12B
0773/1/12
0164/1/12
0031/12
0581/12
0330/12
0511/12
0500/12
0476/12
0687/12
0720/12
0683/12
0110/1/12
0478/12
0173/12B
0083/1/12
0663/12
0016/12
0604/12
0406/12B
0817/12B
0808/12
0181/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0607/12B
0084/12B
0300/1/12
0486/12
0377/12
0367/12
0663/12B
0305/12B
0319/2/12
0327/1/12
0302/1/12
0605/12
0677/12
0559/2/12
0409/1/12
0406/1/12
0603/12
0173/1/12
0748/12
0661/12
0300/12B
0085/12
0447/12
0165/12
0469/12
0501/12
0230/12
0084/2/12
0380/12
0652/12
0310/12
0214/12
0631/12
0555/12B
0242/12
0610/12
0517/12
0010/12B
0656/12
0105/12
0010/1/12
0814/1/12
0655/12
0084/1/12
0339/12
0663/1/12
0468/12
0515/12
0012/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0624/12
0428/12X
0817/1/12
0447/12B
0298/12
0559/3/12
0608/12
0683/1/12
0083/12B
0038/12
0577/12
0459/1/12
0746/12
0093/12
0555/1/12
0801/12
0520/4/12
0062/12
0474/12
0632/1/12
0549/12
0520/3/12
0110/12B
0681/12
0656/2/12
0657/11
0158/11B
0513/11B
0784/1/11
0564/11
0354/11
0072/11
0342/11
0218/11B
0325/11
0317/11B
0400/11
0060/11
0513/11
0390/11
0413/1/11
0858/11
0357/11
0820/11
0870/11
0129/11
0371/11
0035/11
0226/11
0710/11
0158/1/11
0631/11
0577/11
0707/11B
0513/1/11
0084/11B
0151/11B
0590/1/11
0073/11B
0565/1/11
0214/11
0398/11
0050/11
0522/1/11
0255/11
0157/11
0870/11B
0060/1/11
0179/1/11
0062/11B
0873/11
0280/11
0345/11B
0179/11B
0638/11
0151/11
0700/11
0217/1/11
0106/11B
0710/11B
0528/11
0309/1/11
0214/11B
0774/11B
0620/11
0370/11
0258/11
0665/11
0707/11
0850/11
0339/11
0157/11B
0578/11B
0628/11
0073/1/11
0300/11
0121/11
0144/11
0260/11
0587/1/11
0650/11
0344/11
0772/2/11
0424/11B
0650/2/11
0522/11B
0084/1/11
0313/1/11
0809/11
0703/11
0216/11
0245/11
0216/11X
0877/11
0853/11
0060/3/11
0058/11
0309/11
0214/1/11
0067/11B
0290/11
0707/1/11
0558/11B
0106/1/11
0339/1/11
0050/2/11
0313/11B
0639/11
0067/11
0533/11B
0158/11
0706/11
0818/11
0317/1/11
0399/11B
0089/11
0766/11B
0543/11
0720/11
0578/1/11
0766/1/11
0774/1/11
0870/2/11
0335/11
0101/1/11
0367/11
0106/11
0054/11
0354/11B
0345/1/11
0061/11
0259/11
0784/11
0256/11
0340/1/11
0831/11
0179/11
0217/11B
0218/1/11
0533/11
0413/11B
0274/11
0636/11
0565/11B
0068/11
0360/11
0808/11
0323/11B
0157/1/11
0832/11B
0855/11
0087/11
0062/11
0113/11
0832/1/11
0723/11
0025/1/11
0849/11B
0347/11
0290/11B
0590/11
0870/1/11
0194/11
0155/2/11
0323/1/11
0635/11
0708/11
0037/11
0225/11
0060/11B
0176/11
0358/11
0804/11
0340/11B
0317/11
0088/1/11
0323/11
0231/1/11
0590/11B
0819/11
0667/11
0073/2/11
0708/11B
0309/11B
0849/1/11
0379/11
0614/11B
0832/11
0661/10
0879/10
0616/10
0045/1/10
0267/10
0540/10B
0747/2/10
0540/1/10
0159/10
0592/10B
0170/10
0584/10B
0810/10
0323/10
0222/10
0583/10
0196/10
0029/10
0667/2/10
0064/10
0306/10
0857/10
0794/3/10
0553/10B
0064/10B
0161/10
0553/10
0443/10B
0118/10B
0460/10B
0699/1/10
0506/10
0104/10
0667/10
0821/10
0184/10B
0737/10
0069/10B
0667/10B
0159/10B
0857/1/10
0218/10
0034/10
0701/10
0214/10
0445/10
0149/1/10
0662/10
0699/10B
0771/2/10
0839/10
0368/10B
0532/1/10
0592/1/10
0679/10
0107/10
0279/10
0782/10
0478/10
0141/10
0315/10
0278/10
0447/10
0879/10B
0017/10
0184/1/10
0694/10
0444/10
0462/10
0822/1/10
0732/10
0698/10
0208/10
0843/10
0771/10B
0076/10
0698/10B
0043/1/10
0854/10
0260/10
0235/10
0319/10
0064/2/10
0861/10
0850/10
0704/10
0052/10
0443/1/10
0312/10B
0155/10
0335/10
0822/10B
0056/10
0302/10
0771/10
0443/10
0456/10B
0822/10
0247/10B
0771/1/10
0634/10
0693/10
0698/1/10
0312/1/10
0118/10
0230/10
0855/10
0264/10
0460/1/10
0584/1/10
0772/10
0781/10
0516/10
0107/4/10
0413/10
0789/10
0018/10
0368/10
0064/1/10
0182/10
0067/10
0488/10
0667/1/10
0512/10
0532/10B
0247/10
0158/10
0440/10
0045/10B
0246/10
0497/10
0159/1/10
0113/10
0511/10
0219/10
0167/10
0282/1/09
0475/09
0422/09
0247/09
0014/09
0065/3/09
0221/09
0270/09
0177/09
0070/09
0701/09
0417/09
0663/1/09
0766/09
0825/1/09
0728/09
0568/09
0728/09B
0602/09
0009/1/09
0252/09
0107/09
0457/09
0224/09
0756/09
0319/09
0280/09
0228/09
0240/09
0817/09B
0208/09
0616/09B
0888/09
0729/09
0553/09
0805/09
0815/09
0274/09
0826/09
0071/09
0283/09
0274/09B
0259/09
0173/09
0052/09
0839/09
0231/09
0330/09B
0385/09B
0577/09
0173/1/09
0846/09
0066/09
0856/09
0232/09
0431/09
0282/09
0134/09
0030/09
0603/09B
0419/09
0311/09
0130/1/09
0499/09
0530/09B
0298/1/09
0312/09
0567/09
0833/09
0503/09
0108/09
0634/09
0867/09
0616/1/09
0278/1/09
0069/1/09
0011/09
0278/09A
0681/09
0226/09
0616/09
0910/09
0296/09
0735/1/09
0613/09
0168/09
0418/09
0003/09
0700/09
0295/09
0274/1/09
0825/09B
0670/09
0412/09
0178/09
0627/09
0620/09B
0641/09
0693/09
0281/09
0111/09B
0360/09
0015/09
0153/1/09
0603/09
0007/09
0385/1/09
0817/09
0513/09
0334/09
0075/09
0578/09
0009/09B
0282/09B
0516/09
0069/09
0391/09
0154/09
0421/09
0024/09
0530/09
0780/09
0559/09
0003/09B
0671/09
0130/09
0642/1/09
0178/09B
0009/09
0620/09
0003/1/09
0531/09
0773/09
0735/09B
0258/09
0284/09
0044/09
0867/09B
0031/09
0067/09
0780/1/09
0088/09
0391/09B
0184/09
0530/1/09
0603/1/09
0183/09
0490/09
0128/09
0911/09
0825/09
0214/09
0130/09B
0727/09
0489/09
0178/1/09
0111/09
0048/09
0619/09
0817/1/09
0518/09
0735/09
0780/09B
0002/09
0173/09B
0620/1/09
0330/1/09
0549/09
0834/09
0420/09
0491/09
0279/09
0103/09
0062/09
0294/09
0499/08
0618/08
0563/08
0174/08
0525/08
0344/08B
0264/08
0643/08B
0022/08
0229/1/08
0688/08
0279/1/08
0200/08
0509/08
0598/08
0680/08
0400/08
0004/08B
0183/08
0173/08
0648/08B
0315/08B
0183/1/08
0478/08
0433/08
0245/08B
0026/1/08
0379/08
0684/08
0638/08
0828/08
0499/08B
0541/08
0635/08
0554/08
0464/08
0755/08
0556/08
0524/08
0148/08
0045/08
0385/08
0012/08
0779/08B
0343/08
0940/08B
0394/08
0185/08
0381/08
0765/08
0095/08
0529/08
0345/08
0940/08
0019/08
0133/08
0458/08B
0185/1/08
0703/08
0643/1/08
0185/08B
0615/08
0758/1/08
0618/1/08
0467/08
0350/08
0997/1/08
0004/08
0520/08
0109/08
0355/08
0183/2/08
0538/3/08
0914/08
0004/1/08
0788/08
0302/1/08
0746/08
0010/08A
0555/08
0997/08B
0168/08
0687/08
0052/3/08
0365/08
0567/08
0229/08B
0353/08
0877/08
0097/08
0961/1/08
0537/08
0134/08
0378/08
0852/08
0367/08
0648/08
0716/08
0442/08B
0860/08
0760/08
0990/08B
0442/3/08
0961/08B
0906/08
0402/08
0559/08
0820/08
1003/08
0210/08
0542/08
0134/1/08
0779/1/08
0963/08
0032/08
0990/1/08
0142/08
0106/08
0021/08
0968/08
0315/08
0302/08B
0490/08
0134/08B
0833/08
0110/08
0746/1/08
0247/08
0352/08
0808/08
0104/1/08
0170/08
0398/08
0563/08B
0765/1/08
0183/08B
0109/08B
0102/08
0076/08
0843/08
0746/08B
0958/08
0903/08
0492/08
0883/08
0260/08
0099/08
0605/08
0431/08
0403/08
0023/08
0180/08
0544/08
0747/08
0281/08
0704/08
0642/08
0311/08
0229/08
0349/1/08
0635/08B
0298/08
0598/08B
0827/08
0404/08
0333/08
0800/08
0618/08B
0331/08
0437/08
0017/08
0689/08
0832/08
0343/08K
0154/08
0758/08B
0349/08
0473/08
0026/08B
0096/08
0563/1/08
0301/08
0302/08
0198/08
0310/08
0104/08B
0172/08B
0172/08
0510/08
0539/08
0682/08
0814/08
0783/08
0829/08
0694/08
0664/08
0172/1/08
0997/08
0444/08
0645/08
0633/08
0567/08B
0713/08
0520/1/08
0396/08
0016/08
0696/08
0635/1/08
0499/1/08
0472/08
0020/08
0765/08B
0567/1/08
0344/1/08
0354/07B
0555/2/07
0269/07
0384/3/07
0378/07B
0109/07
0424/07
0543/07
0134/1/07
0112/07B
0661/1/07
0424/07B
0952/07
0277/07
0122/1/07
0655/07B
0223/1/07
0951/07
0695/07
0131/07
0796/07
0235/07
0433/07
0567/07
0655/07
0699/07
0558/07
0100/07
0128/07B
0718/07
0674/07
0223/07
0544/07B
0064/1/07
0239/07B
0717/07
0378/07
0261/07
0321/07
0789/07
0820/07B
0675/07
0040/07
0116/07
0319/07
0309/07
0259/07
0128/1/07
0797/1/07
0027/07B
0239/07
0331/07
0666/07
0533/07
0092/07
0230/07
0066/07
0681/07
0122/07B
0895/07
0676/07
0824/07
0005/07
0464/07
0196/07
0241/1/07
0800/07
0358/07B
0165/07
0247/07
0929/07B
0220/07B
0461/07
0220/1/07
0872/07
0253/07
0230/07B
0191/07
0196/07B
0227/07
0678/07
0057/07
0223/07B
0604/1/07
0492/07
0786/07
0535/07
0378/1/07
0864/07
0064/07B
0474/07
0664/07
0712/07
0384/07B
0830/07
0057/07B
0225/07
0117/1/07
0529/07
0550/1/07
0014/07
0531/07
0708/07B
0572/07
0275/07B
0244/07
0204/07
0196/1/07
0553/07
0068/07
0567/1/07
0626/07
0473/07B
0587/07
0819/07
0583/07
0783/07
0889/07
0064/07
0147/07
0820/1/07
0358/07
0277/1/07
0320/07
0473/1/07
0548/07
0931/07
0112/1/07
0197/07
0085/07
0384/07
0406/07
0865/07
0863/07
0555/07B
0309/2/07
0135/07
0555/1/07
0932/07
0380/1/07
0474/1/07
0354/1/07
0626/07B
0929/07
0511/07
0150/07B
0241/07
0380/07B
0228/07
0800/1/07
0370/07
0535/07B
0309/07A
0275/1/07
0778/07
0827/07B
0273/07
0150/07
0124/07
0575/07
0556/07
0797/07B
0116/1/07
0440/07
0023/07
0116/07B
0708/07
0333/07
0587/07B
0550/07B
0535/1/07
0489/07
0682/07
0447/07
0392/07
0136/07
0622/07
0604/07
0061/07
0311/07
0122/07
0722/07
0636/07
0457/07
0380/07
0663/1/07
0502/07
0782/07
0663/07B
0474/07B
0679/07
0042/07
0325/07
0417/07
0469/07
0661/07B
0065/07
0296/07
0444/07
0792/07
0681/1/07
0091/07
0554/07
0555/07
0229/07
0600/07
0231/07
0275/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0827/07
0604/07B
0309/07B
0746/07
0319/07B
0456/07
0551/07
0568/07
0134/07B
0567/07B
0027/1/07
0579/07
0859/07
0277/07B
0021/07
0924/07
0319/1/07
0602/06
0833/06B
0612/06
0390/06
0900/06
0414/06
0818/06
0158/06
0499/06
0640/06
0550/1/06
0247/06
0366/06
0938/06
0605/06
0004/3/06
0505/06
0465/06
0650/06
0096/06
0329/06
0678/1/06
0779/06
0622/06B
0475/06
0012/06B
0597/06
0569/06
0259/06
0159/06
0206/06
0054/06
0642/06
0175/1/06
0031/06
0324/06
0929/06
0175/06B
0907/06
0484/06
0199/06
0642/1/06
0928/06
0187/06
0375/06
0174/06
0926/06
0672/06
0259/1/06
0917/06
0636/06
0155/1/06
0778/06
0479/06
0836/06
0145/06
0058/06
0301/06
0259/06B
0558/06B
0729/06
0833/1/06
0884/06
0736/06
0680/1/06
0626/06
0723/06
0162/1/06
0865/06
0542/1/06
0678/06
0361/06
0563/1/06
0474/06
0505/06B
0156/06
0013/06
0258/06
0542/06B
0033/06
0162/06
0507/06
0620/06
0800/06
0531/06B
0017/06
0733/06
0261/06
0073/06
0558/1/06
0892/06
0260/06
0081/06
0668/06
0155/06B
0804/06
0743/1/06
0947/06
0910/06
0410/06
0410/06B
0320/06
0791/06
0680/06
0479/06B
0128/06
0532/06B
0801/06
0155/06
0291/06
0739/06
0680/06B
0503/06
0257/06
0253/06
0545/06B
0241/06
0178/06
0040/06
0426/06
0413/06
0203/06
0573/06
0545/1/06
0855/06
0796/06
0174/06B
0642/06B
0884/06B
0542/2/06
0531/1/06
0286/06
0243/06
0174/1/06
0550/06B
0302/06
0418/06
0034/06
0486/06
0141/06
0176/06
0587/06
0676/06
0162/06B
0894/06
0751/1/06
0629/06
0175/06
0724/06
0915/06
0563/06B
0635/06
0745/1/06
0745/06
0052/06
0678/06B
0362/06
0743/06
0211/06
0012/1/06
0553/06
0367/06
0745/06B
0485/06
0303/06
0329/1/06
0366/05
0606/05
0194/1/05
0240/05
0229/05B
0351/05
0189/1/05
0015/1/05
0552/05B
0933/05
0249/05B
0696/05
0286/05
0445/05
0174/1/05
0093/05
0601/05
0484/05
0093/05B
0605/05
0412/05
0341/05
0807/05
0194/05
0252/05
0678/2/05
0094/05
0607/1/05
0250/05B
0211/1/05
0006/05
0678/1/05
0247/1/05
0250/05
0238/05
0248/05
0909/05
0285/05
0263/05
0212/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0763/05
0457/05
0280/05
0400/05
0009/05
0091/05B
0616/05B
0780/05
0813/05
0706/05
0053/05
0312/05
0932/05
0108/05B
0329/05
0515/1/05
0045/05B
0923/05
0013/05
0091/05
0193/1/05
0252/05B
0872/05
0011/05
0333/05
0091/1/05
0616/05
0137/1/05
0194/05B
0286/05B
0247/05
0249/05
0773/05
0490/05
0746/05
0252/1/05
0686/05
0546/05
0748/05
0806/05
0243/05
0229/1/05
0250/1/05
0873/05
0725/05
0640/05
0937/05B
0937/1/05
0761/05
0045/05
0245/05
0819/05B
0663/05
0418/05
0010/05
0089/05
0546/05B
0188/05
0249/1/05
0138/05B
0245/05B
0186/05
0054/05
0654/05B
0395/05
0588/05
0354/05
0572/05
0541/05B
0819/2/05
0015/05
0569/05B
0287/05
0108/1/05
0132/1/05
0836/05
0015/05B
0788/05
0332/05
0654/2/05
0876/05
0189/05
0607/05B
0937/05
0225/05
0552/1/05
0211/05B
0819/1/05
0569/1/05
0687/05
0460/05
0914/05
0654/1/05
0817/05
0726/05
0093/2/05
0132/05B
0322/05
0591/05
0924/05
0197/05
0093/1/05
0600/05
0674/05
0193/05B
0853/05
0367/05
0341/05B
0541/1/05
0082/05
0138/05
0173/05
0211/05
0357/05
0045/1/05
0012/05
0640/05B
0174/05B
0436/05
0132/05
0362/05
0541/05
0660/05
0229/05
0221/05
0219/05
0052/05
0883/05
0330/05
0723/1/05
0616/2/05
0654/05
0934/05
0715/05
0008/05
0189/05B
0538/05
0399/05
0245/1/05
0524/05
0174/05
0485/05
0275/05
0247/05B
0943/05
0824/05
0607/05
0269/04
0268/04
0753/04B
0802/1/04
0872/04B
0525/04
0662/04
0267/04
0952/04
0727/1/04
0961/04
0807/04
0413/04B
0917/04
0551/04B
0166/04
0929/04
0596/04
0767/04
0565/04
0916/04B
0747/04
0664/2/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0872/1/04
0802/04B
0622/04
0985/04
1002/04
0720/04
0890/1/04
0891/04
0889/2/04
0892/04
0586/04
0753/1/04
0494/04B
0910/04
1009/04
0450/04
0722/04
0918/04
0571/04
0734/04
0783/04
0876/04
0301/04
0269/2/04
0891/1/04
0778/1/04
0361/04B
0890/04B
0891/04B
0870/04
0916/1/04
0995/04
0955/04
0687/04
0940/04B
0664/04B
0889/1/04
0808/04
0940/04
0682/04
0889/04B
0455/04B
0821/04
0778/04B
0725/04
0709/04
0431/04
0613/04
0889/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0560/03
0142/03B
0546/03
0708/03B
0736/03
0450/03
0661/03B
0831/03
0735/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 94/19 (Beschluss)

... nehme zum Beispiel auf die Regelungen zur Haft ausdrücklich Bezug, während § 802l der ZPO nicht erwähnt werde. Da die Drittauskunft in andere Rechtsgüter des Schuldners eingreife als die Haft, könne die Auskunft auch nicht als Minus zur Haft angesehen werden.



Drucksache 297/19

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2018 (Rüstungsexportbericht 2018)



Drucksache 563/1/19

... würde also nicht der Klarstellung dienen, sondern im Gegenteil dazu führen, dass eine bislang geregelte, zentrale Aufgabe zur Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern künftig keiner Behörde oder Stelle mehr zugewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 394/19

... Die Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen sind in verschiedenen internationalen Codes geregelt. Die Vorschriften für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter sind im International Maritime Dangerous Goods Code (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 2
Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

1. Art der Beförderungsdurchführung

2. Verpackung und Kennzeichnung von Versandstücken

3. Dokumentation

4. Ladung

5. Menge der Güter

6. Von der Freistellung ausgenommene Güter

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 167/19

... Des Weiteren sind die Regelungen zur Mitteilung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden an die Ausländerbehörden in Bezug auf Ausländer, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, anpassungsbedürftig. Die Ausländerbehörden sowie die obersten Landesbehörden sind bei der Ausweisung und dem Erlass von Abschiebungsanordnungen in Bezug auf diese Personen auf eine möglichst umfassende Erkenntnislage angewiesen. Bisher stehen ihnen jedoch als regelhafte Mitteilung der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden nach § 87 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes nur die Einleitung von Straf- sowie der Abschluss von Straf- und Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Von besonderer Relevanz sind jedoch darüber hinaus die Erkenntnisse, die anlässlich anderer wesentlicher Verfahrensabschnitte, wie der Erhebung der öffentlichen Klage oder dem Erlass eines Haftbefehls, in ein Strafverfahren eingeführt werden. So ist insbesondere aus einer Anklage oder einem Haftbefehl ersichtlich, dass ein hinreichender oder sogar dringender Verdacht einer Straftat gegen einen Ausländer besteht. Zum weiteren Abbau von Hindernissen im Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden besteht daher ein Bedürfnis, dass auch die Erhebung der öffentlichen Klage sowie der Erlass von Haftbefehlen den Ausländerbehörden regelhaft zur Kenntnis gebracht werden.



Drucksache 522/19

... über ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 157/1/19

... finanzieren und für die eine Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG erfolgt, insofern nicht den Vorgaben des § 36 ERegG zur Vollkostendeckung entsprochen werden könne, wenn auf Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr in erheblichem Umfang stattfindet. Wenn nun Teile des Netzes der DB AG, auf denen maßgeblich durch Regionalisierungsmittel finanzierte Verkehre abgewickelt werden, aus der Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG herausgelöst werden können, widerspricht dies jedoch der Regelung nach § 5 Absatz 10



Drucksache 548/19

... Die Vermittlung der Lehrgangsinhalte muss nach § 18 Absatz 2 MariMedV auf der Grundlage der vom Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt festgelegten Unterlagen für Aufzeichnungen (z.B. dem Krankenbuch) sowie der medizinischen Anleitungen (z.B. "Anleitung zur Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen" oder "Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 365/19 (Beschluss)

... Bei der vorgeschlagenen Beschränkung auf rein mittels Computertechnologie erstellten Abbildungen ist die Betroffenheit von Rechtsgütern Dritter ausgeschlossen, da es sich um Bild- bzw. Videoaufnahmen handelt, die künstlich erzeugt werden.



Drucksache 454/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anhebung des Grenzwerts für Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des



Drucksache 162/19

... Die europäischen Ausnahmereglungen enthalten die Möglichkeit auch ohne Erfüllung der bisher nach deutschem Recht vorgegebenen Voraussetzungen unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränktem Ausmaß Exemplare der Art Wolf entnehmen zu können, um Konfliktsituationen steuern zu können, die durch die zurzeit in Deutschland geltenden Ausnahmeregelungen nicht ausreichend beherrscht werden können. So entstehen beispielsweise durch eine Verdichtung der Wolfspopulation Konflikte. Diese Konflikte können sich nicht nur aufgrund einer konkreten Bedrohung der durch § 45 Absatz 7 BNatschG geschützten Rechtsgüter durch konkret identifizierbare Exemplare, sondern auch aufgrund einer hohen Anzahl von Exemplaren in einem bestimmten Gebiet und der dadurch entstehenden fortdauernden, übermäßigen Belastung der Bevölkerung ergeben. Hier ermöglicht Artikel 16 Buchstabe e) der Richtlinie



Drucksache 84/19

... "Zu den nach Satz 1 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern gehören auch die einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zuzuordnenden Wirtschaftsgüter, soweit der Antrag nach Satz 1 vor dem Zeitpunkt gestellt worden ist, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist."



Drucksache 385/19 (Beschluss)

... Neben der Entwicklung alternativer Antriebe für den Schienenverkehr reduziert die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken Emissionen und Kosten bedeutsam und steigert die Leistungsfähigkeit des Netzes. Dabei ist es wichtig, dass neben den Strecken des Güter- und Personenfernverkehrs auch die Strecken des Regionalverkehrs mit zielgerichteten Förderprogrammen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... Nach § 13 Nummer 7 WaffRG-E sind die mit der Vollstreckung beauftragten Dienststellen des Bundes und der Länder sowie die Gerichtsvollzieher berechtigt, ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde (Bundesverwaltungsamt) zu richten und die im Waffenregister gespeicherten Daten von der Registerbehörde zu erhalten, wenn sie die Daten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz von Leib, Leben oder Freiheit der tätigen Vollstreckungsbeamten bzw. die Gerichtsvollzieher die Daten zu ihrem Schutz benötigen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Regelung nicht auch die Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigt, obwohl die bei der Vollstreckung von gemeindlichen Verwaltungsakten tätigen Vollstreckungsbeamten in gleicher Weise des Schutzes von Leib, Leben oder Freiheit bedürfen. Der Ausschluss der Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass es bei einer Berücksichtigung auch der kommunalen Vollstreckungsbehörden zu viele Dienststellen wären, die bei der Registerbehörde Übermittlungsersuchen nach § 13 Nummer 7 WaffRG-E stellen könnten und dadurch ein zu großer Verwaltungsaufwand entstünde. Gegen das Schutzbedürfnis der Vollstreckungsbeamten kann im Rahmen einer Güterabwägung der betroffenen Rechtsgüter nicht der Verwaltungsaufwand der Registerbehörde geltend gemacht werden, zumal auch nicht bei jedem Vollstreckungsverfahren ein Übermittlungsersuchen gestellt wird. In der Vollstreckungspraxis ist die Sachpfändung im Verhältnis zur Forderungspfändung rückläufig, weshalb nicht immer vor Ort vollstreckt wird. Auch wird nicht in allen Fällen einer anstehenden Sachpfändung beim Vollstreckungsschuldner davon auszugehen sein, dass eine Gefährdung des Vollstreckungsbeamten wahrscheinlich ist. Trotz eines großen Kreises von auskunftsberechtigten Behörden werden sich die Übermittlungsersuchen daher in Grenzen halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 68/19

... Der Bund und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Havarievorsorge und der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen bereits seit Längerem mit den Risiken, die von der zunehmenden Containerschifffahrt ausgehen. In einer Expertise vom 24. April 2018 ("Havarien mit Containerfrachtern: Herausforderungen an das Havariekommando aus Umweltsicht") wurden die potentiellen Gefahren der Havariebekämpfung durch die in Containern geladenen Güter betrachtet.



Drucksache 285/19

... Für die Eröffnung des Schutzbereichs kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht auf den Inhalt der Äußerung an. Von Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz sind auch Meinungen geschützt, "die auf grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 4. November 2099 - 1 BvR 2150/08, Rn. 50)". Ihre Grenzen findet die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Variante 1 GG vor allem in allgemeinen Gesetzen. Hierunter sind alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen. In ihrer rein geistigen Wirkung ist die Meinungsäußerung frei. Beeinträchtigt sie aber ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut eines anderen, dessen Schutz gegenüber der Meinungsfreiheit den Vorrang verdient, so wird dieser Eingriff nicht dadurch erlaubt, dass er mittels einer Meinungsäußerung begangen wird. Das Recht zur Meinungsäußerung muss zurücktreten, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen eines anderen entgegenstehen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist auf Grund aller Umstände des Falles zu ermitteln (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300, Rn. 54, zitiert nach juris; Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 -, "Lüth", BVerfGE 7, 198, Rn. 35, zitiert nach juris). Zudem können kollidierende Verfassungsgüter die Meinungsfreiheit beschränken (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. April 2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147, Rn. 24, zitiert nach juris).



Drucksache 375/19

Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (



Drucksache 514/19

... (5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, und auf Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden.



Drucksache 352/1/19

... Die Finanzanlagenvermittler sind ebenso wie Immobilienmakler und Güterhändler explizit im Gesetz aufzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 168/18

... Der Vorschlag für den nächsten Zeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens bietet die Gelegenheit zur Modernisierung des Finanzrahmens der EU. Wie in der Mitteilung "Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt: Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027"1 erwähnt, steht die Union vor der Notwendigkeit, neue Prioritäten der Union und europäische Gemeingüter zu finanzieren. Gleichzeitig stellen wirtschaftliche Veränderungen und die Globalisierung die nationalen Steuersysteme vor neue Herausforderungen, und es können auf EU-Ebene finanzielle Anreize zur Stärkung neuer politischer Ansätze geschaffen werden. Überdies gab es zahlreiche Forderungen nach einer Reform der Einnahmenseite des Haushalts, um diese klarer, fairer und transparenter zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 175/18

... Auch das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung des rechtlichen Rahmens für den Familiennachzug hat (BVerfGE 76, 1, 51). Der Staat habe dabei die verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter von Ehe und Familie, die familiären Belange und die gegenläufigen öffentlichen oder privaten Belange mit dem Ziel eines schonenden Ausgleichs gegeneinander abzuwägen.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... zu erheben. Unterschreiten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter den Gewinn im Sinne des Absatzes 2, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass die Zinsen nur auf den Unterschiedsbetrag erhoben werden. Bei der Zinsberechnung ist davon auszugehen, dass der Unterschiedsbetrag anteilig auf alle Jahresraten entfällt.""



Drucksache 285/18 (Beschluss)

... 10. Um ein effektives Management jener besonders geschützten Tierarten zu ermöglichen, die in der Fischerei und Aquakultur regelmäßig Schäden an Fischbeständen, Fanggeräten und Investitionsgütern verursachen, sollten aus dem EMFF entsprechende Leistungen unterstützt werden können, die auch den Ausgleich von Schäden einbeziehen sollten.



Drucksache 193/18

... Kultur und Kreativität sind wichtige Wirtschaftsfaktoren. Die Kultur trägt unmittelbar zu Beschäftigung, Wachstum und Außenhandel bei. Die Beschäftigtenzahl in der Kulturbranche stieg von 2011 bis 2016 kontinuierlich an und erreichte EU-weit 8,4 Millionen. Die Bilanz des Handels mit Kulturgütern weist einen Überschuss von 8,7 Mrd. EUR auf21, und die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt Schätzungen zufolge 4,2 % zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei22. Innovative Wirtschaftszweige brauchen auch Kreativität, um ihren Wettbewerbsvorteil zu bewahren. Urbane und ländliche Gemeinschaften sind zunehmend auf die Kultur angewiesen, um Arbeitgeber, Studierende und Touristen anzuziehen.



Drucksache 591/18

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts



Drucksache 207/3/18

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 430/18 (Beschluss)

... Auch die im Rahmen des BOS anfallenden Verkehrsdaten können für nachrichtendienstliche Aufgaben bedeutsam werden. Da eine systematische Überprüfung der Verfassungstreue vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht (mehr) erfolgt, besteht die Gefahr, dass Extremisten im staatlichen Bereich beschäftigt werden. Zudem kann es auch während der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst zu Radikalisierungsprozessen kommen. Gerade im Sicherheitsbereich besteht außerdem eine erhöhte Gefahr der Infiltration durch fremde Dienste zu Zwecken der Sabotage oder Spionage. Deshalb müssen die Nachrichtendienste in der Lage sein, einen Missbrauch des BOS-Digitalfunks durch einzelne Nutzer aufzuklären. Insoweit stellt die Verkehrsdatenauskunft ein zentrales Aufklärungsmittel dar. Die Einbeziehung der Nachrichtendienste in den Kreis der auskunftsberechtigten Behörden entspricht im Übrigen auch der Gesetzessystematik. Es gibt keinen sachlichen Grund, gerade die für den Schutz höchster Rechtsgüter - insbesondere des Bestands und der Sicherheit des Staates - zuständigen Sicherheitsbehörden von der Abrufberechtigung auszunehmen. Im Einzelnen:



Drucksache 423/18

... Die für die Erteilung einer Genehmigung nach den § 40 oder § 42 des Strahlenschutzgesetzes oder einer Bauartzulassung nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 bis 6 des Strahlenschutzgesetzes zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesamt für Strahlenschutz Informationen über erteilte Genehmigungen für Konsumgüter sowie über Bauartzulassungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht eine Liste mit den wesentlichen Angaben über den Gegenstand dieser Genehmigungen oder Bauartzulassungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 143. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)) hinsichtlich der Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung und der Übernahme von Verantwortung für die eigene Sicherheit. Darin wird die Notwendigkeit bekräftigt, Dopplungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und die Interoperabilität ihrer Verteidigungsgüter sicherzustellen, um die angestrebten Ziele kostengünstig und effizient zu erreichen.



Drucksache 499/18

... Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 sind unter anderem die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2 des



Drucksache 110/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassis-tenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme


 
 
 


Drucksache 78/18 (Beschluss) Güter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 591/18 (Beschluss)

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts



Drucksache 385/18

Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3
Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4
Zuständigkeit; Rechtsverordnung

§ 5
Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung

§ 6
Verfahren

§ 7
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8
Entscheidung

§ 9
Vollstreckungsklausel

§ 10
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 12
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 13
Rechtsbeschwerde

§ 14
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15
Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels

§ 25
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung

§ 26
Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Authentizität von Urkunden

§ 31
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

§ 32
Aussetzung des inländischen Verfahrens

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Verweisung.

Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen

Artikel 17
Sonderregelungen zur Scheidung.

Artikel 17a
Ehewohnung

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 7
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zur Überschrift

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 432/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat regt an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die in dem vorliegenden Gesetzentwurf und in dem weiteren, dem Bundesrat bereits zuvor zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (BR-Drucksache 385/18) jeweils vorgesehenen Änderungen in Artikel 17b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

2. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

3. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 149/18

... a) Einkünfte oder Bruttoerträge aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen für die Beförderung von Personen, Tieren, Gütern, Post oder Waren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Luftfahrt

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 1/18

... Der Wirtschaft entsteht durch die Ausweitung der Ausnahmevorschrift vom Waffenembargo gegen Russland sowie die Einführung eines Verbots der Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Venezuela insgesamt ein geringfügiger jährlicher Erfüllungsaufwand (Bürokratiekosten) von etwa 300 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 44/18

... Zuteilungsfähig war, wer bei Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt mindestens zehn Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen voraussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird. Zur Übertragung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken von Begünstigten aus der Bodenreform auf ihre Erben bedurfte es in pauschaler Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Tätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hinaus der Mitgliedschaft der Erbinnen und Erben in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft. Vor dieser Rechtslage scheiterte eine Vielzahl der 1990 und später im Grundbuch eingetragenen Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben, welche die Voraussetzungen nicht erfüllten, da sie nicht Mitglied in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft waren oder diese Mitgliedschaft aufgrund mangelhafter Aktenlage der DDR-Behörden nicht mehr nachweisen konnten. Diese Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben unterlagen vielfach entweder in einem gerichtlichen Verfahren oder akzeptierten in einen gerichtlichen Vergleich die "freiwillige" Auflassung der Bodenreformflächen an den Fiskus als Besserberechtigten. Eine Schätzung geht von ca. 70.000 Fällen in den ostdeutschen Bundesländern aus.



Drucksache 221/18

... Zur Unterstützung der Behörden bei der Durchführung dieser Maßnahmen legte die Europäische Kommission im Vorjahr zwei Mobilitätspakete vor. Im Rahmen des ersten Mobilitätspakets schlug die Europäische Kommission eine Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften für Straßenbenutzungsgebühren und die Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs auf Autobusse, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen23 vor, sodass angemessene, entfernungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren - differenziert nach der Umweltverträglichkeit schwerer und leichter Nutzfahrzeuge im Hinblick auf die Internalisierung ihrer realen Nutzungskosten - gefördert werden. Das zweite Mobilitätspaket enthielt Maßnahmen zur Förderung besser integrierter und umweltfreundlicherer öffentlicher Verkehrsmittel für eine Verlagerung des Güterfernverkehrs von der Straße auf die Schiene, auf Binnenwasserwege oder Kurzstreckenseewege sowie für einen rascheren Umstieg auf emissionsarme und -freie Fahrzeuge mithilfe der neuen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 207/2/18

... Der Bundesrat fordert, für land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraft-verkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7



Drucksache 385/1/18

Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/1/18




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 207/1/18

... e in § 1 Absatz 2 BFStrMG für nicht sachgerecht, da schwere Kraftfahrzeuge in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Bundesstraßen verursachen und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/18




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 348/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 422/18

... 5. Primäres Ziel steuerlicher Begünstigungen von Gewinnen aus der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen muss nach Auffassung des Bundesrates die Stärkung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sein. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit für eine Ausweitung der steuerbegünstigten Reinvestitionsmöglichkeiten auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Damit könnte ein Land- und Forstwirt durch eine Modernisierung des Maschinenparks die sofortige und unmittelbare Besteuerung der Grundstücksveräußerung vermeiden. Zudem sollte ein Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke geschaffen werden, soweit diese zur Abfindung weichender Erben oder zur Tilgung betrieblicher Schulden eingesetzt werden.



Drucksache 203/18

... es. Danach kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS) für seinen Zuständigkeitsbereich Rechtsverordnungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit von Personen, zum Schutz der Umwelt sowie sonstiger Rechtsgüter vor Risiken, die von Produkten ausgehen erlassen, auch zur Umsetzung der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften.



Drucksache 110/18

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.



Drucksache 630/18

... "Desinformation" sind nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können.1 Unter "öffentlichem Schaden" sind Bedrohungen für die demokratischen Prozesse sowie für öffentliche Güter wie die Gesundheit der Unionsbürgerinnen und -bürger, die Umwelt und die Sicherheit zu verstehen. Versehentliche Fehler bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation. Die in diesem Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen sind nur auf Desinformationsinhalte ausgerichtet, die nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht rechtmäßig sind. Sie lassen das anwendbare Recht der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorschriften über illegale Inhalte, unberührt.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 563/18

... ) im zutreffenden Verfahren; Betrachtung der einzelnen Schutzgüter



Drucksache 152/18

... Auch andere Vorschläge der Kommission werden zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen. Besonders der Vorschlag von 2008 über eine Gleichbehandlungsrichtlinie, die unter anderem die Gleichbehandlung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung als Ziel hat, könnte eine bedeutende Auswirkung haben13. Zudem wird der von der Kommission 2015 vorgeschlagene Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit eine große Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher mit Behinderungen besser zugänglich machen14. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, schnell eine Vereinbarung über diesen wichtigen Vorschlag zu erreichen. Sie beabsichtigt, nach deren Annahme einen Vorschlag zu präsentieren, den Rechtsakt zur Barrierefreiheit in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie über Verbandsklagen aufzunehmen15.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 385/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts


 
 
 


Drucksache 78/18

... 1. Der Bundesrat betont, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentrale Bestandteile des globalen Wirtschaftsgefüges sind und bleiben und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie-und Exportnation davon profitiert. Gleichzeitig gilt es aber, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen der Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor gezielter wettbewerbsverzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/18




Entschließung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 546/18

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2018



Drucksache 529/18

... Güterkraftverkehrsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/18




,Artikel 2 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6f
Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung


 
 
 


Drucksache 408/18

... wird um eine Regelung ergänzt, wonach das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Sitzung keine Anwendung findet, wenn begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Offenbarung der Identität des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird. In einer solchen Konstellation ist dem individuellen Rechtsgüterschutz Vorrang vor dem staatlichen Interesse an der Erforschung der Wahrheit im Strafprozess einzuräumen. Durch eine Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes wird erreicht, dass auch eine zu schützende Person, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren als einem Strafverfahren vernommen werden soll, von dem Verbot der Gesichtsverhüllung während der Sitzung ausgenommen wird.



Drucksache 432/1/18

... (1) Das jeweilige Vermögen der Eheleute wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Eheleute (Gesamtgut).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1355 Absatz 2 BGB , Nummer 4 § 1362 Absatz 1 Satz 1 BGB , Nummer 5 § 1363 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 6 1366 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 7 § 1416 Absatz 1 BGB , Nummer 8 § 1421 Satz 1 BGB , Nummer 9 Überschrift zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 Unterkapitel 2 BGB , Nummer 10 § 1436 BGB und Nummer 11 § 1459 Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 1 § 17b Absatz 4 und Absatz 5 EGBGB , Artikel 3 Nummer 2 § 20a Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 LPartG und Nummer 3 § 21 LPartG , Artikel 4 Nummer 13 § 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 PStG und Nummer 14 § 58 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PStG , Artikel 5 Nummer 4 Anlage 5 zu den §§ 11, 19, 48, 65 PStV , Artikel 9 Nummer 3 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BevStatG und Artikel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a BeurkG

Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch eine der an der Ehe beteiligten Personen.

§ 1436
Verwalter unter Betreuung

§ 21
Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

2. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 1591 BGB

§ 1591
Mutterschaft

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

4. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

5. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 94/18

... Die vorgeschlagenen Vorschriften für die Zuordnung von Gewinnen zu einer signifikanten digitalen Präsenz bauen auf dem derzeitigen Rahmen für Betriebsstätten auf. Sie bestätigen den Grundsatz, wonach einer signifikanten digitalen Präsenz die Gewinne zugeordnet werden sollten, die sie mit bestimmten signifikanten wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine digitale Schnittstelle erzielt hätte, insbesondere im Verkehr mit anderen Teilen des Unternehmens, wenn sie als separates und unabhängiges Unternehmen die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen ausgeübt hätte; dabei sind die ausgeübten Funktionen, eingesetzten Wirtschaftsgüter und übernommenen Risiken zu berücksichtigen. Daher bleibt der sogenannte "Authorised OECD



Drucksache 66/18

... Das Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), regelt die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel in hierfür geeigneten Transportbehältnissen. In dem überwiegend technischen Regelwerk werden Prüfanforderungen an unterschiedliche Typen wärmegedämmter Beförderungsmittel (Lkw, Sattelanhänger, Container, Güterwaggons etc.) und deren Kühl- oder Heizanlagen festgelegt. Ferner werden die Temperaturbedingungen für einzelne leicht verderbliche Lebensmittel beschrieben und, daraus abgeleitet, die Verwendung konkreter Typen von Beför - derungsmitteln bei internationalen Transporten vorgeschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes


 
 
 


Drucksache 224/18

... 27. Mindestens einmal jährlich durchgeführte Untersuchung zur Erstellung und Verbreitung von Statistiken über die Produktion industrieller (hauptsächlich verarbeiteter) Güter in der EU nach Wert und Menge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 473/1/18

... 19. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rat bei den Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rückführungsrichtlinie für eine Vorschrift einzusetzen, die einen Vollzug der Abschiebungshaft von Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in Justizvollzugsanstalten erlaubt.



Drucksache 190/18

... 8. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass in Artikel 14 Satz 2 des Richtlinienvorschlags lediglich eine Mindestverjährungsfrist von zwei Jahren festgelegt und den Mitgliedstaaten damit die Möglichkeit eröffnet worden ist, im Interesse des Verbraucherschutzes längere Gewährleistungsfristen (etwa für langlebige Wirtschaftsgüter) zu normieren. In der Zusammenschau mit der Regelung in Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags, wonach sich ein Sachmangel spätestens zwei Jahre nach dem für die Feststellung der Vertragsmäßigkeit maßgebenden Zeitpunkt offenbart haben muss, könnte sich aus Verbrauchersicht aber faktisch eine auf zwei Jahre verkürzte Gewährleistungsfrist ergeben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher erneut, im Rahmen der Verhandlungen über diesen Richtlinienvorschlag weiter darauf hinzuwirken, dass auch Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags entsprechend der bislang geltenden Regelung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie als Mindeststandard ausgestaltet wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.