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0400/05
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0913/05
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0556/05
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0003/1/05
0012/05
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0939/05
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0650/1/05
0362/05
0023/1/05
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0221/05
0219/05
0760/05
0329/1/05
0246/05B
0330/05
0616/2/05
0237/05
0008/05
0618/05
0661/05
0809/05
0338/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0484/2/05
0174/05
0348/05
0794/1/05
0247/05B
0160/05B
0003/05B
0824/05
0936/05
0508/05
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0764/05
0238/04B
0269/04
0901/04
0268/04
0873/04
0780/04
0983/2/04
0525/04
0999/04
0712/04B
0712/04
0666/04B
0662/04
0719/04B
0267/04
0919/04
0803/04
0799/04
0196/04B
0413/04B
0917/04
0361/04
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0596/04
0547/04B
0666/2/04
0663/04
0336/04
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0610/04
0850/1/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0850/04B
0543/04B
0852/04
0985/04
1002/04
0720/04
0270/04
0438/04
0871/04
0892/1/04
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0860/04
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0892/04
0586/04
0565/1/04
0280/1/04
0232/04
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0280/04B
0726/04
0642/04B
0983/04B
0184/04
0951/04
0945/04
0238/04
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0438/04B
0571/04
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0429/04
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0566/04
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0438/1/04
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0889/1/04
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0985/1/04
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0455/04B
0284/04B
0821/04
0725/04
0945/04B
0709/04
0283/04
1003/04
0613/04
0441/04
0267/1/04
0667/04
0915/04
0184/04B
0226/04
0872/04
0887/04
0049/03
0663/03
0546/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0830/03B
0572/03
Drucksache 88/17

... - Verbot von Sekundärmarkttätigkeiten (z.B. Weiterverkauf, Gebrauchtwarenhandel) für neu in den Geltungsbereich aufgenommene Elektro- und Elektronikgeräte (so genannter Hard-Stop); - Wegfall der Möglichkeit, eine Untergruppe von neu in den Geltungsbereich aufgenommenen Elektro- und Elektronikgeräten, sofern sie vor dem genannten Zeitpunkt rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, mit Ersatzteilen zu reparieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 759/17

... Es gibt keine belastbaren Daten, wie viele einzelne Behandlungen mit antibiotischen Tierarzneimitteln jährlich bei Nutztieren und Hunden, Katzen und Pferden von Tierärzten durchgeführt werden. Ferner gibt es keine Daten dazu, wie häufig Tierärzte vom Instrument der sog. "Umwidmung" bei der antibiotischen Behandlung Gebrauch machen (Umwidmung: unter bestimmten Voraussetzungen dürften antibiotische Tierarzneimittel auch für andere Erkrankungen oder Tierarten, als in ihrer Zulassung bestimmt, eingesetzt werden). Für die zur vorliegenden Nummer 10 getroffenen Annahmen wurden daher Ergebnisse einer aktuellen Schätzung des Statistischen Bundesamtes, die dieses im Auftrag des BMEL durchgeführt hat, verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

§ 12b
Umwidmungsverbot

§ 12c
Antibiogrammpflicht

§ 12d
Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit

§ 13
Nachweise

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu laufender Nummer 11 § 1a

Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1

Zu laufender Nummer 4 § 12b

Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d

Tabelle

Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1

Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2

Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3

Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1

Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2

Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3

Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4

Zu Nummer 11

Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5

Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6

Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7

Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8

Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9

Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3

Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 12c Absatz 1

§ 12c Absatz 2

§ 12d

Zu Nummer 5

§ 13 Absatz 1

§ 13 Absatz 2

§ 13 Absatz 3

§ 13 Absatz 4

Satz 1 und 2:

Satz 3 und 4:

§ 13 Absatz 5

§ 13 Absatz 6

§ 13 Absatz 7 und Absatz 8

§ 13 Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. KMU-Test

II.4. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 419/17

... Die Fernleitungsnetzbetreiber werden verpflichtet, Transportkunden auch an Nichtkopplungspunkten ihres Netzes untertägige Kapazitäten anzubieten. Hiervon können Gashändler, Gaslieferanten und an das Fernleitungsnetz angeschlossene Letztverbraucher Gebrauch machen. Das kann u.a. den Kreis der Akteure auf den Flexibilitätsmärkten erhöhen und damit einen wichtigen Beitrag im Kontext der Energiewende leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 10/1/17

... verwendete Terminus "Wechsel" entspricht nicht dem Sprachgebrauch des Aufenthaltsrechts.



Drucksache 51/17

... (2) Die Gelder, Guthaben und alle sonstigen Vermögenswerte der IUCN einschließlich Veröffentlichungen, audiovisueller Materialien und sonstiger Dokumente, ungeachtet ihrer Form, sind von Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der von IUCN für ihren amtlichen Gebrauch ein- oder ausgeführten Gegenstände befreit. Das gilt nicht für zollrechtliche Bestimmungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4
Das Vermögen und die Guthaben von IUCN sind von Beschränkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltemaßnahmen jeder Art befreit.

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 299/17 (Beschluss)

... - Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen. Da damit unmittelbare Haftungsfragen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten.



Drucksache 72/17

... es (GG) kann der Bund für Angelegenheiten, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und neue unmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates errichten. Von der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Artikel 74 Nr. 21 GG für den "Wetterdienst" hat der Bundesgesetzgeber in den Jahren 1952 und 1998 Gebrauch gemacht und mit dem Gesetz vom 11. November 1952 die nicht rechtsfähige Anstalt "Deutscher Wetterdienst" errichtet und mit Gesetz vom 10. September 1998 eine neue Grundlage geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 500/17

... es vorzunehmen. Es ist die Rechtsgrundlage für die Abgabe ärztlich nicht verschriebener Gebrauchsmengen von Cannabis an Erwachsene im Rahmen wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Versuchsprojekte zu schaffen.



Drucksache 243/17

... (1) Die nach § 30 Verpflichteten haben Auskünfte auf Grundlage der nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes gespeicherten und zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung vorhandenen Daten zu erteilen. Dabei haben sie stets alle dem Auskunftsverlangen zuzuordnenden Datensätze bereitzustellen, die ihnen zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung vorliegen. Datensätze, die erst nach einer technisch bedingten Wartezeit zur Verfügung stehen und einem bereits beauskunfteten Auskunftsverlangen zuzuordnen sind, sind unverzüglich nachträglich zu übermitteln. Die berechtigte Stelle kann bereits bei der erstmaligen Übermittlung des Auskunftsverlangens Anforderungen zur nachträglichen Übermittlung von Datensätzen nach Satz 3 festlegen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind diese Anforderungen maßgeblich für die nachträgliche Übermittlung nach Satz 3. Die berechtigte Stelle kann im Einzelfall auch auf die nachträgliche Übermittlung verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 23
Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.

Teil 4
Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten

§ 30
Kreis der Verpflichteten

§ 31
Grundsätze

§ 32
Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

§ 33
Verschwiegenheit

§ 34
Nachweis, probeweise Anwendungen

§ 35
Protokollierung

Teil 5
Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 36
Technische Richtlinie

§ 37
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 100g

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 KMU-Betroffenheit


 
 
 


Drucksache 455/1/17

... Obwohl eine Ermächtigung des Bundes zum Erlass von Regelungen für Schwimm- oder Badeteiche (Kleinbadeteiche) durchaus bestand, wurde damals (2002) von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, da der damalige vorliegende wissenschaftliche Kenntnisstand es nicht erlauben würde, konkrete Anforderungen an die Qualität des Wassers in solchen künstlich angelegten Badeteichen festzulegen, die das gesundheitliche Risiko bis auf ein vertretbares Maß reduzieren würden. Insoweit bestand entsprechender Forschungsbedarf. Es wurde hingegen "nur" auf eine Empfehlung des UBA "Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche" (vgl. Bundesgesundheitsbl-GesundheitsforschGesundheitsschutz 6-2003) verwiesen. Mit der oben genannten Bitte zur Anpassung der Rechtsverordnung an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, können Regelungen auch zu Schwimm- oder Badeteichen im erforderlichen Umfang aufgenommen werden.



Drucksache 488/17

... bb) gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter die Abfallschlüssel 16 02 09 bis 16 02 13 fallen (Abfallschlüssel 16 02 14),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
POP-haltige Abfälle

§ 3
Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot

§ 4
Nachweispflichten

§ 5
Registerpflichten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Schätzung des Aufwandes

a POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

b Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abfällen

Zu 3 Nachweis- und Registerführung

Zu 4 Änderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erfüllungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

bb Entsorgung von Abfällen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

cc Nachweis- und Registerführung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

dd Änderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

bbb Moratorium für HBCD-haltige Abfälle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einjährigen Moratoriums auf den Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erfüllungsaufwand des einjährigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gefährlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerführung

d. Umstellungsaufwand für Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 317/17

... Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat in der Praxis dazu geführt, dass das mit Nachholrecht und Schonfrist verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann. Die Grundsicherungsträger machen von der im Leistungsrecht vorgesehenen Möglichkeit, die Mietschulden zu übernehmen, im Fall einer (hilfsweise erklärten) ordentlichen Kündigung nur zurückhaltend Gebrauch und haben dennoch einen höheren Kostenaufwand. Nach den sozialrechtlichen Anforderungen (unter anderem § 22 Absatz 8 des Sozialgesetzbuchs II, § 36 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs XII) können die Sozialbehörden Mietschulden nur übernehmen, wenn durch die Übernahme der Mietschulden die Fortsetzung des Mietverhältnisses gesichert wird. Wenn aber die Wirkung einer (ordentlichen) Kündigung durch Übernahme der Zahlungsrückstände nicht beseitigt wird, verfehlt die Schuldenübernahme ihren Zweck. In der Praxis wurden daher zur Abwendung von Wohnungslosigkeit häufig flankierende Vereinbarungen mit den Vermieterinnen und Vermietern getroffen. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2015 (Artz/Lehmann-Richter, Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Zahlungsverzugskündigung des Wohnraummieters auf die öffentliche Hand) sind die Ausgaben der öffentlichen Hand zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit aufgrund der genannten Rechtsprechung gestiegen, da die Vermieterinnen und Vermieter im Hinblick auf die ordentliche Kündigung eine Vertragsfortsetzung nicht nur vom Ausgleich der Mietschulden, sondern von der weitergehenden Übernahme ihrer Verfahrenskosten abhängig machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Im Einzelnen:

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 645/1/17

... Festgelegte technische Anforderungen sollten mit einem Ablaufdatum zu ihrer Gültigkeit versehen werden. Damit wird Klarheit geschaffen, ab wann alle betroffenen Anwender Änderungen umgesetzt haben müssen. Die Bundesregierung kann damit - ohne bestehende technische Anforderungen schon außer Kraft zu setzen - neue Festlegungen ankündigen. Mit der "Kann-Vorschrift" wird der Bundesregierung Ermessen eingeräumt, ob und wann sie Ablaufdaten bekannt gibt. Soweit erforderliche Änderungen absehbar werden, kann die Bundesregierung davon Gebrauch machen und so rechtzeitig allen Betroffenen Änderungen ankündigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/17




1. Zur Eingangsformel sechstes Tiret

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4, § 10 Absatz 3

3. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 -neu-

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1, -neu-


 
 
 


Drucksache 409/17

... c) Für Warenlieferungen von Retouren, Restposten, Konkurswaren und gebrauchten Waren können bis zu einem statistischen Gesamtwert einer Sendung von 50 000 Euro ausnahmsweise einmalige vereinfachte Anmeldungen unter einer Sammelwarennummer des Kapitels 99 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zugelassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Von der maßgeblichen Öffnungsklausel des Artikels 8 Absatz 6 VRRL soll durch eine Ergänzung des § 312c BGB Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 765/17

... Gebrauch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 181/17

... Zwar hat der Bundesgesetzgeber entgegen der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 817/12(B)) auch im Rahmen der nationalen Umsetzung der VRRL (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 BGBl. I S. 3642) zunächst keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel zugunsten einer Bestätigungslösung gemacht. In der Folgezeit hat die Bundesregierung jedoch festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, um die Probleme im Bereich der Telefonwerbung zu beseitigen. Um den belästigenden Telefonanrufen den Boden zu entziehen, wurde mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) ein Textformerfordernis und damit eine Art sektorale Bestätigungslösung speziell für Verträge über Gewinnspieldienste eingeführt, die zum damaligen Zeitpunkt den größten Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen ausgemacht haben. Die Regelung bewirkt, dass Verträge über Gewinnspieldienste generell nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312c1
Vertragsschluss bei telefonischen Fernabsatzverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 138/17

... (27) Es sollten Modalitäten festgelegt werden, die einer betroffenen Person die Ausübung der Rechte, die ihr nach dieser Verordnung zustehen, erleichtern, darunter auch Mechanismen, die dafür sorgen, dass sie unentgeltlich insbesondere Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Berichtigung oder Löschung beantragen und gegebenenfalls erhalten oder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann. So sollte der Verantwortliche auch dafür sorgen, dass Anträge elektronisch gestellt werden können, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden. Der Verantwortliche sollte verpflichtet werden, den Antrag der betroffenen Person unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zu beantworten und gegebenenfalls zu begründen, warum er den Antrag ablehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 183/17

... Es handelt sich neben der geschlechtsneutrale Formulierung um eine rein redaktionelle Änderung. Das Wort "Anfrage" soll zur Wahrung eines einheitlichen Sprachgebrauchs durch das bereits im ersten Satzteil verwandte Wort "Ersuchen" ersetzt werden.



Drucksache 645/17 (Beschluss)

... Festgelegte technische Anforderungen sollten mit einem Ablaufdatum zu ihrer Gültigkeit versehen werden. Damit wird Klarheit geschaffen, ab wann alle betroffenen Anwender Änderungen umgesetzt haben müssen. Die Bundesregierung kann damit - ohne bestehende technische Anforderungen schon außer Kraft zu setzen - neue Festlegungen ankündigen. Mit der "Kann-Vorschrift" wird der Bundesregierung Ermessen eingeräumt, ob und wann sie Ablaufdaten bekannt gibt. Soweit erforderliche Änderungen absehbar werden, kann die Bundesregierung davon Gebrauch machen und so rechtzeitig allen Betroffenen Änderungen ankündigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/17 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel sechstes Tiret

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4, § 10 Absatz 3

3. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 -neu

4. Zu § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-


 
 
 


Drucksache 184/17

... Die Änderungen in § 49 Absatz 1 und 3 sind erforderlich, um der Neuorganisation der Zollverwaltung Rechnung zu tragen. Zum 1. Januar 2016 wurde eine Generalzolldirektion (GZD) eingerichtet. In der neuen Bundesoberbehörde werden die vornehmlich operativ steuernden Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit den Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt) zusammengeführt. Die im bisherigen Absatz 2 enthaltene Verordnungsermächtigung wird ersatzlos aufgehoben, da von dieser bislang kein Gebrauch gemacht wurde und auch zukünftig nicht von einem Bedürfnis nach entsprechenden Regelungen auszugehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 535/17

... § 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Unterabschnitt 4
Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

§ 60a
Unterricht und Lehre

§ 60b
Unterrichts- und Lehrmedien

§ 60c
Wissenschaftliche Forschung

§ 60d
Text und Data Mining

§ 60e
Bibliotheken

§ 60f
Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

§ 60g
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

§ 60h
Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

§ 137o
Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

§ 142
Evaluierung, Befristung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek

§ 16a
Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

§ 29a

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 212/17

... Unterstellt man eine durchschnittliche Bestandsgröße von 84 Rindern sind zukünftig 193.284 Rinder zu untersuchen. Unterstellt man auch hier, dass 50 % der Rinder milchserologisch über eine Tankmilchuntersuchung und 50 % blutserologisch untersucht werden, entstehen zukünftig Kosten in Höhe von jährlich etwa 841.340 Euro, die wiederum je zur Hälfte der Wirtschaft und der Verwaltung zuzurechnen sind (Blutserologie: 1151 Betriebe x 8,60 Euro Mindestfahrtkosten plus 3,44 Euro Blutentnahme für 96.642 Rinder plus 5,72 Euro Probenaufbereitung für je 1151 Betriebe plus 96.642 Proben x 5,00 Euro Untersuchungskosten plus jeweils 1,00 Euro Befundmitteilung = 833.290; Milchserologie über Tankmilch: 1150 Betriebe x 6,00 Euro Untersuchungskosten plus jeweils 1,00 Euro Befundmitteilung = 8.050 Euro). Insgesamt ergibt sich insoweit ein jährlicher Einspareffekt von etwa 6 Mio. Euro, der je zur Hälfte der Wirtschaft und der Verwaltung zuzurechnen ist. Ob es zu dieser Kosteneinsparung kommen wird, hängt sehr stark davon ab, ob von der Stichprobenuntersuchung Gebrauch gemacht wird oder nicht; die dargestellte Kostenentlastung tritt nur bei 100% Anwendung der Stichprobenuntersuchung. Nach bisheriger Information aus den Ländern soll zumindest in drei Ländern von der Stichprobe Gebrauch gemacht werden. Die Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind minimal, da dies über eine Allgemeinverfügung für jeweils das gesamte Land geschieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 406/17

... /EG ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, in ihrem Hoheitsgebiet strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder einzuführen, sofern diese mit dem Vertrag im Einklang stehen. Von dieser Option hat Deutschland Gebrauch gemacht. Weitergehende Anforderungen können sich aus dem AMG und dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

§ 41f
Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung

§ 41g
Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr

Artikel 2
Änderung der TPG-Gewebeverordnung

Artikel 3
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 6
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 7
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
AMWHV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2
TPG-GewV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 3
- TFGMV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 4
MPBetreibV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 5
- MPSV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 6
- Ärzte-ZV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
- Zahnärzte-ZV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 653/17 (Beschluss)

... 1. Artikel 83 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität und zur Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festzulegen, sofern sich diese Angleichung als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist, auf dem Harmonisierungs-maßnahmen erfolgt sind. Das Strafrecht ist ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich. Rechtsetzungsinitiativen müssen vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden. Von den eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich sollte daher äußerst behutsam Gebrauch gemacht werden. Grenzüberschreitende Aspekte alleine können keine weitreichende Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten durch die EU rechtfertigen.



Drucksache 366/17

... 3. im Sanierungsjahr ungeachtet des § 10a Satz 2 die nach § 10a Satz 6 zum Ende des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellten Fehlbeträge; die in § 10a Satz 1 und 2 genannten Beträge werden der Minderung entsprechend aufgebraucht.



Drucksache 378/17

... Es wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sind, ohne zusätzliche Investitionen von den neuen Regelungen Gebrauch zu machen. Die Höhe der für die Anerkennung von Standardpflanzgut durch die Wirtschaftsbeteiligten zu entrichtenden Gebühren richtet sich nach der individuellen Festsetzung durch die Länder und wird voraussichtlich unterhalb der Höhe der nach geltender Rechtslage für die Anerkennung von Zertifiziertem Pflanzgut und für die in diesem Zusammenhang zusätzlich zu zahlenden Gebühren für die bei der Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut vorgeschriebene Virustestung liegen. Kosten für soziale Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Gestattung des Inverkehrbringens von Standardpflanzgut

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 11/17

... Gebrauch machen will, muss er bei der Ausfuhranmeldung oder bei der Wiederausfuhranmeldung mindestens die Angaben machen, die nach Anhang 9 Anlage A der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 15
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 20
Wiederausfuhren

§ 20a
Summarische Ausgangsanmeldung

§ 20b
Wiederausfuhrmitteilung

§ 76a
Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Das Bundesverwaltungsgericht leitet seit 2013 einen Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG her und weist die Zuständigkeit für die Ausformung von dessen Schranken dem Bundesgesetzgeber zu. Solange von dieser Kompetenz kein Gebrauch gemacht wird, sei der Auskunftsanspruch auf einen Minimalstandard beschränkt, der (derzeit) von der Rechtsprechung definiert wird (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 6 A 2/12; Urteil vom 25.03.2015 - 6 C 12/14; Beschluss vom 20.07.2015 - 6 VR 1/15; Beschluss vom 22.09.2015 - 6 VR 2/15; Urteil vom 16.03.2016 - 6 C 65/14; im Ergebnis offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13). Vor dem Hintergrund des mit Artikel 85 DSGVO erteilten Regelungsauftrags und der Zuerkennung pressespezifischer Ausgestaltungsspielräume gegenüber dem Gesetzgeber ("die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften") stellt sich die Frage, ob die Gerichte auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung zu einer Vorwegnahme der Umsetzungsrechtsakte berechtigt wären oder die Datenschutz-Grundverordnung insoweit unmittelbare Geltung beanspruchen würde, so dass für die Beachtung pressespezifischer Besonderheiten im gerichtlichen Verfahren kein Raum verbliebe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Von der maßgeblichen Öffnungsklausel des Artikels 8 Absatz 6 VRRL soll durch eine Ergänzung des § 312c BGB Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 222/17

... Entlastung Gebrauch machen, regelt der neue § 13 Absatz 2 Satz 3 BtMVV, von welchen Personen in diesen Einrichtungen die Prüfung der Betäubungsmittelbestände sowie deren Übereinstimmung mit den geführten Nachweisen durchzuführen ist und dass sie die Ärztin oder den Arzt darüber schriftlich unterrichten müssen. Diesen Personen (z.B. Apotheker, Personal in Rehabilitationseinrichtungen, Alten- oder Pflegeheimen, Pflegediensten) wird zwar damit eine neue Informationspflicht auferlegt. Gleichwohl führt diese Regelung bei einer Gesamtbetrachtung zum Abbau von Erfüllungsaufwand, da der Aufwand nach dem neuen § 13 Absatz 2 Satz 3 BtMVV für diese Personen, die bereits in diesen Einrichtungen beschäftigt sind, wesentlich geringer ausfallen dürfte, als der bisherige Aufwand für die Ärztin oder den Arzt, die sich bisher am Ende jeden Kalendermonats zur Überprüfung in die jeweilige Einrichtung begeben mussten. Zudem dürfte es sich für diese Personen auch deshalb um keinen grundsätzlich neuen und besonderen Aufwand handeln, da in diesen Einrichtungen bereits regelmäßig mit anderen Betäubungsmitteln umgegangen wird und insoweit bereits Pflichten zur Nachweisführung und Prüfung bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 357/17

... Spürbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Einfache Geräte, die lediglich über eine Frequenzanzeige verfügen, werden ebenso wie Gebrauchtgeräte nicht von der Rechtsnorm erfasst. Bei stationären Empfangsgeräten liegt das Preisniveau aktueller Geräte, die die Anforderungen der Rechtsnorm erfüllen, zum Teil unter dem Preisniveau entsprechender Geräte, die nach der Rechtsnorm nicht mehr erstmalig auf dem Markt bereitgestellt werden dürften. Bei Autoradios sind die Grenzkosten für eine entsprechende Schnittstelle stark von der Realisierungsoption abhängig; sie werden im einfachsten Fall auf einen niedrigen einstelligen Betrag bis auf einen niedrigen zweistelligen Betrag geschätzt.

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Drucksache 357/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 299/1/17

... - Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen. Da damit unmittelbare Haftungsfragen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten.



Drucksache 62/17

... Gebrauchsmustergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 405/1/17

... Prüfungen. Es erscheint sachgerecht, von dieser Möglichkeit für Investigator Initiated Trials (IIT), also für nicht firmenfinanzierte Studien, Gebrauch zu machen. Diese Studien haben primär wissenschaftlichen Charakter und müssen häufig aus einem reduzierten Budget finanziert werden.

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Drucksache 405/1/17




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KPBV

2. Zu § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Anlage 3 zu § 12 Nummer 4 Spalte 2 Satz 2 - neu - KPBV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 575/17

... Durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wurde § 285 Absatz 2 AO dahingehend geändert, dass der Vollziehungsbeamte durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag zur Vollstreckung ermächtigt wird. Im Bereich der Zollverwaltung wird hiervon regelmäßig Gebrauch gemacht. Während die Möglichkeit des elektronischen Vollstreckungsauftrages in Abschnitt 7 Absatz 2 VollzA bereits berücksichtigt wurde, wird in Abschnitt 34 Absatz 1 VollstrA immer noch ausschließlich von einem schriftlichen

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Drucksache 575/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

2 Allgemeines

Artikel 1
Änderung der VollstrA

Zu Nummer la

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

Zu Nummer 1e

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Artike1 2 Änderung der V0llzA

Zu Nummer la

Zu Nummer lb

Zu Nummer lc

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 2d

Zu Nummer 2f

Artike1 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... 3. hinreichende ballistische Präzision: die Gewährleistung der Gesamtheit aller dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden sicherheitsrelevanten technischen Eigenschaften und Gebrauchseigenschaften.

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Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Das bedeutet im Ergebnis, dass den Herstellern die Freiheit eingeräumt wird, den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu definieren. Da daran unmittelbare Haftungsfragen geknüpft sind, erscheint das zumindest sehr bedenklich. Es fehlt an klaren Vorgaben, welche Anforderungen an diese Herstellerangaben zu stellen sind. Es wird dann in Absatz 4 auf die internationalen Vorschriften verwiesen. Diese liegen aber bisher nicht vor, so dass eine Bezugnahme auf unbekannte Regelwerke erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 108/1/17

... -Energien-Gesetz 2017 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine PV-Mieterstromverordnung zeitnah Gebrauch zu machen oder das

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Drucksache 108/1/17




2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 586/17 (Beschluss)

... "- ausgenommen zum äußeren Gebrauch, außer als Pflaster, in Salben oder ähnlichen Zubereitungen in einer Konzentration bis zu 5 Gewichtsprozenten - - ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform -"

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Drucksache 586/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Position Ibuprofen Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Position Zubereitung aus Methopren und Fipronil - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - Anlage 1 AMVV


 
 
 


Drucksache 416/1/17

... Mit der verfolgten Streichung erfolgt eine Angleichung an die Rechtslage in anderen europäischen Ländern, die von der Möglichkeit einer Ausnahme von den europäischen Sozialvorschriften für die Zustellung von Paketen keinen Gebrauch gemacht haben (zum Beispiel Lenker/Innen-Ausnahmeverordnung von Österreich und die Chauffeurverordnung der Schweiz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 2 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 4 FPersV

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 Absatz 4 Satz 8 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 3 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 4 FPersV


 
 
 


Drucksache 120/17

... - In einem Drittel der Mitgliedstaaten weisen mehr als 50 % aller natürlichen Oberflächenwasserkörper einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand auf. In fünf Mitgliedstaaten ist jedoch bei weniger als 20 % der Wasserkörper ein guter ökologischer Zustand zu verzeichnen. Die Grundwasserkörper weisen in 13 Mitgliedstaaten einen guten mengenmäßigen Zustand auf. In zehn Mitgliedstaaten weisen 70 bis 90 % der Grundwasserkörper einen guten mengenmäßigen Zustand auf; in fünf Ländern ist dies bei 20 bis 70 % der Fall. - Alle Bewirtschaftungspläne der ersten Generation weisen einige bzw. erhebliche Mängel auf, die vor allem die Überwachung und die Methoden für die Bewertung und Einstufung des Zustands der Wasserkörper betreffen. Alle Mitgliedstaaten machen von Ausnahmen Gebrauch, die eine Verlängerung von Fristen gestatten, und viele genehmigen neue Vorhaben, die dem Erreichen eines guten Zustands dieser Wasserkörper abträglich sind, ohne dies immer hinreichend zu begründen. Die Kommission hat Empfehlungen an die Mitgliedstaaten abgegeben, damit in den Bewirtschaftungsplänen der zweiten Generation diese Mängel behoben und die Lücken geschlossen werden können. Diese Empfehlungen wurden in Aktionspläne zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt von Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) für Investitionen in die Wasserinfrastruktur aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 347/17

... Mieter sollen die Entscheidung für oder gegen den Bezug von Mieterstrom frei treffen können. Daher sieht das Gesetz vor, dass bei Mietverträgen über Wohnungen, die nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch bestimmt sind, Mietvertrag und Mieterstromvertrag getrennte Verträge sind. Es wird sichergestellt, dass sie unabhängig voneinander abgeschlossen und gekündigt werden können. Wird der Mietvertrag beendet, so endet mit der Rückgabe der Wohnung auch der Mieterstromvertrag. Die Wahlfreiheit der Mieter ist außerdem notwendig, um faire Preise sicherzustellen. Nur wenn der Mieter das Wahlrecht hat, bei überhöhten Preisen zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln, wird der Vermieter wettbewerbsfähige Preise anbieten. Die Laufzeit eines Mieterstromvertrags wird daher auf ein Jahr begrenzt. Zusätzlich sind eine stillschweigende Verlängerung um mehr als ein Jahr sowie eine mehr als dreimonatige Kündigungsfrist vor Ablauf der ursprünglichen oder stillschweigend verlängerten Vertragslaufzeit unwirksam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 350/17

... der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (ABl. L 112 vom 27.4.2016, S. 1) Gebrauch machen werden, wird im Sinne einer konservativen Schätzung angenommen, dass in 100 Prozent der Fälle Zertifizierungen zu erstellen sind. Der berechnete Erfüllungsaufwand für diesen Anlagentyp ist damit als maximale theoretische Obergrenze anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

§ 3
Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 4
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

§ 5
Übergangsregelungen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:

Tabelle

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:

Tabelle

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Umsetzung von EU-Recht

II.3 ‚One in one out‘-Regel


 
 
 


Drucksache 373/17 (Beschluss)

... 4. Er hebt hervor, dass der "Brexit" bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die fortbestehende EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs aufgebaut haben, nicht zu Verwerfungen führen darf. Der Bundesrat spricht sich daher für eine bestmögliche Gewährleistung des Status und der Rechte derjenigen Bürgerinnen und Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs aus, die im Austrittszeitpunkt von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben.



Drucksache 373/1/17

... 4. Der Bundesrat hebt hervor, dass der "Brexit" bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die fortbestehende EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs aufgebaut haben, nicht zu Verwerfungen führen darf. Der Bundesrat spricht sich daher für eine bestmögliche Gewährleistung des Status und der Rechte derjenigen Bürgerinnen und Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs aus, die im Austrittszeitpunkt von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben.



Drucksache 199/17 (Beschluss)

... einer Überprüfung und Änderung bedarf. Zwar stellt die Begründung des dem Gesetz zugrunde liegenden Gesetzentwurfes darauf ab, dass für die spezialisierten Sachgebiete die originäre Zuständigkeit der Kammer begründet sein soll, § 348a Absatz 1 ZPO bleibt hingegen unberührt. Dadurch wird es auch in den spezialisierten Sachgebieten weiterhin möglich sein, durch Beschluss den Rechtsstreit einem Kammermitglied zur Verhandlung und Entscheidung zu übertragen. Die bisherige Praxis an zahlreichen Landgerichten zeigt, dass auch dort, wo bereits spezialisierte Spruchkörper im Rahmen des § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZPO eingerichtet sind, von den Übertragungsmöglichkeiten in großem Umfang Gebrauch gemacht wird und damit trotz grundsätzlicher Geltung des Kammerprinzips gleichwohl faktisch häufig Einzelrichter entscheiden. Die Vorteile des Kammerprinzips, gerade auch für die Einarbeitung dienstjunger Richterinnen und Richter, gehen dadurch aber weitgehend verloren. Entsprechendes gilt in der Folge auch im Rahmen des § 526 ZPO, wobei hier weniger die Einarbeitung junger Richterinnen und Richter, als vielmehr die hohe Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Vordergrund stehen dürften.



Drucksache 128/17

... Nur in Systemen zu verwenden, die nach Gebrauch eine Entsorgung ermöglichen. Eine darauf folgende Verwertung zur Verwendung als Stoff nach § 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 9a
Evaluierung

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluation


 
 
 


Drucksache 9/2/17

... ) Gebrauch gemacht, jedoch nicht in ausreichendem Maße. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Studieninteressierte oder Forschende, die gerade erst internationalen Schutz erhalten haben, im Vergleich zu Personen mit der gleichen Staatsangehörigkeit, die sich aber noch im Herkunftsland befinden, schlechter gestellt werden sollen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Titelerteilung (unter anderem Lebensunterhaltssicherung bei Studierenden, Kostenübernahme der Forschungseinrichtung bis zu sechs Monaten nach der Aufnahmevereinbarung bei Forschenden) ist ein Missbrauch nicht zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 403/17

... Die Verordnung macht Gebrauch von der durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom ... [einfügen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EUGeldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungenj (BGBl.... [einfügen: Fundstelle des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungenj) neu geschaffenen Verordnungsermächtigung in § 22 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG). Die Verordnung soll für die technischen Einzelheiten der Datenübermittlung zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Transparenzregister den maßgeblichen Rahmen vorgeben, ohne allerdings zu detaillierte Vorgaben zu treffen, um dem technischen Fortschritt hinreichend Raum zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister

§ 2
Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister

§ 3
Art der Datenübermittlung

§ 4
Form der Indexdaten

§ 5
Änderung und Aktualisierung der Daten

§ 6
Sicherheit

§ 7
Übergangsregelung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 276/1/17

... aa) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die in § 7 Absatz 4 Satz 1 vorgesehene nachrangige Inanspruchnahme von Diensteanbietern im Sinne des § 8 Absatz 3 TMG. Aus Sicht des Bundesrates sollte dabei auch von teilweisen Sperrungen nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/17




3 1.

a Zum Gesetzentwurf allgemein

b Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 TMG

c Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 TMG

d Zu Artikel 2 Evaluierung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 7 Absatz 4 TMG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 7 Absatz 4 Satz 1 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 8 Absatz 4 Satz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... 4. es sich um Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen handelt, die die internationale Organisation für ihren amtlichen Gebrauch in Anspruch genommen hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 185/17

... vorgelegt4. In diesem Bericht wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Verordnung es der Kommission ermöglicht hat, von ihren Durchführungsbefugnissen unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten wirksam Gebrauch zu machen. Der vorliegende Vorschlag zielt nicht auf eine Änderung des Ausschussverfahrens als solchem ab. In dem Bericht wird jedoch auch eine gewisse Zahl von problematischen Fällen angeführt, insbesondere in Bezug auf die Entscheidungsfindung hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO). In diesen Fällen haben die Mitgliedstaaten nie eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Beschlussentwurf der Kommission zur Zulassung von genetisch veränderten Organismen (GVO) und genetisch veränderten (GV) Lebens- und Futtermitteln erzielen können. Da im Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Rechtsaktentwurf zustande kam, konnte der Ausschuss infolge der Abstimmung jeweils keine Stellungnahme abgeben. Dieses Ergebnis "keine Stellungnahme" wiederholte sich dann stets im Berufungsausschuss, der eigentlich die Entscheidungsfindung bei sensiblen und problematischen Fällen erleichtern soll. Infolgedessen mussten die Beschlüsse in diesem Bereich systematisch ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ausschuss erlassen werden.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss

- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene

- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen

- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 727/17

... Der Bundesrat betont, dass es angesichts der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten weiterhin in deren Ermessensspielraum bleiben muss, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/17




Übertragungspflichten Must-Carry

2 Zugangsregulierung

2 Frequenzpolitik

Interoperabilität von digitalen Radioempfangsgeräten


 
 
 


Drucksache 109/17 (Beschluss)

... Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch betrifft ein Aufenthaltsverbot ein Verbot, einen bestimmten Ort oder in einen bestimmten Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Dieses Begriffsverständnis liegt auch den Legaldefinitionen des Begriffs "Aufenthaltsverbot" in mehreren Landespolizeigesetzen zugrunde. Das Verbot, sich ohne behördliche Erlaubnis von einem bestimmten Ort oder aus einem bestimmten Bereich zu entfernen, wird man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dagegen kaum als Aufenthaltsverbot bezeichnen können.



Drucksache 692/17

... In den letzten beiden Jahren wurde in der Europäischen Union zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder einzuführen. Ab September 2015 wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt und seitdem fast 50-mal verlängert (gegenüber 36 Fällen wiedereingeführter Grenzkontrollen im Zeitraum 2006-20151). Grund hierfür waren die Sekundärbewegungen von irregulären Migranten und die zunehmende Gefahr durch den grenzübergreifenden Terrorismus, die in einer Reihe von Schengen-Staaten die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung ernsthaft bedrohten. Diese ernsthafte Bedrohung veranlasste einige Mitgliedstaaten dazu, wiedereingeführte Grenzkontrollen mehrmals zu verlängern, sodass der derzeitige rechtlich zulässige Zeitrahmen bisweilen ausgeschöpft wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 254/17

... In Bezug auf Gerichtsverhandlungen ist ein derartiges Verhalten besonders sozialschädlich, da es die geordnete Rechtspflege, namentlich die Rechts- und Wahrheitsfindung, sowie die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann. Das regelmäßig heimliche Vorgehen verhindert zudem, dass Gerichtsvorsitzende die Aufnahmen und ihre spätere Veröffentlichung/ihren Gebrauch von Anfang an mit sitzungspolizeilichen Maßnahmen effektiv unterbinden können. Dass solche Fälle trotz der niedrigen Entdeckungswahrscheinlichkeit in jüngerer Zeit vermehrt festgestellt wurden, lässt auf ein erhebliches Dunkelfeld schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 353e
Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

1. Aktuelle Gesetzeslage

a Strafrechtliche Verbote

aa Anfertigung von Aufnahmen

bb Veröffentlichung von Aufnahmen

cc Besitz von Aufnahmegeräten

dd Fazit

b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen

aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG

bb Maßnahmen nach Polizeirecht

cc Fazit

2. Schutzzwecke und Schutzgüter

a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten

b Schutz von Interessen der Rechtspflege

c Rechtssicherheit

3. Folgerungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht

Zu den Tathandlungen

Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden

Zum Vorsatz

Zur Rechtswidrigkeit

Zur Strafdrohung

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 347/1/17

... Die freie Wahl des Stromanbieters ist eine wesentliche Errungenschaft der Liberalisierung des Strommarktes. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass Mietvertrag und Mieterstromvertrag voneinander getrennt sein sollen. Diese Wahlfreiheit sollte auch in Mietverhältnissen bestehen bleiben, die nur auf vorübergehende Zeit angelegt sind. Eine Begrenzung der Mietzeit von Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB), ist gesetzlich nicht vorgesehen, sodass diese Mietverhältnisse auch über mehrere Jahre andauern können (z.B. eine von Anfang an auf 2 Jahre angelegte Mietdauer). Mieterinnen und Mieter sind in diesen Konstellationen an ihren Mieterstromvertrag gebunden, obwohl über einen Zeitraum von beispielsweise zwei Jahren der Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem Dritten wirtschaftlich günstiger sein kann. Die Vertrags- und Wahlfreiheit wird unverhältnismäßig eingeschränkt. Eine Koppelung von Mieterstromvertrag und Mietvertrag sollte nur bei Mietverträgen möglich sein,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG

20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG

'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 602/1/16

... "(3) In Ländern, die von § 63 des Beurkundungsgesetzes Gebrauch gemacht haben, gilt § 378 Absatz 3 nicht, soweit Anmeldungen von den nach Landesrecht zuständigen Personen oder Stellen öffentlich beglaubigt worden sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 315/16

... Die berufliche Aus- und Weiterbildung auf höherem Niveau nimmt ständig an Bedeutung zu und wird von Lernenden und Arbeitgebern geschätzt, da sie Kompetenzen vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Solche Entwicklungen müssen weiter gefördert und angemessen in die Qualifikationsrahmen und -systeme integriert werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.