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"Gefahr"
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 12. Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass eine Anknüpfung an KMU als geschützte Unternehmen gegenüber Nicht-KMU als Normadressaten nicht geeignet ist, einen angemessenen Schutz vor unlauteren Handelspraktiken zu erzielen. Es besteht sowohl die Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes auf der einen als auch die Gefahr eines überschießenden Eingriffs in die Vertragsfreiheit der Unternehmen auf der anderen Seite.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 37. Der Bundesrat betont die besondere strukturpolitische Bedeutung der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen in Unternehmen, insbesondere in KMU. Wie dies erreicht wird, sollten alleine die Unternehmen entscheiden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat mit großer Sorge, dass das PZ 1 auch bei KMU-Investitionsförderungen auf eine Innovationsförderung verengt werden könnte. Statt der Förderung von Arbeitsplätzen träten so bürokratische Fragen der Definition und Prüfung des jeweiligen projektspezifischen Innovationsgrads in den Vordergrund. Gerade in strukturschwächeren Räumen bestünde die Gefahr, dass die Unternehmensförderung mit Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem EFRE, de facto beendet wird. Diese Räume werden häufig durch erfolgreiche, oft traditionsreiche mittelständische Unternehmen geprägt, die sich mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf dem Markt behaupten und Arbeitsplätze schaffen. Ihnen muss die EU auch künftig beistehen. Es sollte daher sowohl im Verordnungstext als auch bei den Interventionsbereichen, im Zusammenspiel der vorgeschlagenen Verordnung mit der vorgeschlagenen Dachverordnung, klargestellt werden, dass es wie bisher eine auf Arbeitsplatzsicherung und -schaffung zielende KMU-Förderung geben kann.
Drucksache 582/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... : Wie auch bei anderen Klassen von Gefahrstoffe
Drucksache 297/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
... 2. Durch das von der Kommission vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuersystem sieht der Bundesrat einen deutlichen Zuwachs an Betrugspotential. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass bei Lieferungen an nicht zertifizierte Steuerpflichtige der Vorsteuerabzug im Bestimmungsland unabhängig von der Steuerentrichtung des Lieferers gewährt wird, was von kriminellen Vereinigungen zur Erschleichung von Vorsteuern genutzt werden könnte. Er ist daher sehr skeptisch, ob der von der Kommission prognostizierte Rückgang des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs von jährlich 41 Milliarden Euro realisierbar ist.
Drucksache 433/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... Die Dringlichkeit der abzuwehrenden Gefahr ist als Tatbestandsmerkmal bestenfalls bedeutungslos, da ohnehin weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Datenübermittlung unmittelbar an die Polizeibehörden ist, dass eine rechtzeitige Übermittlung der Daten durch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht gewährleistet ist. Das Tatbestandsmerkmal der dringenden Gefahr sorgt in der Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit, denn ganz strikt verstanden ergeben sich daraus strengere Voraussetzungen für eine Datenübermittlung als aus § 34 StGB. Durch die vorgeschlagene Änderung würde zudem ein Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD teilweise umgesetzt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG
8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG
Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 2018 (BR-Drucksache 154/18(B)) wird Bezug genommen.
Drucksache 153/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... /EU /EU vorgesehene Regelung über zusätzliche Informationspflichten von Online-Marktplätzen nicht für Vergleichsportale gilt. Auch sieht er die Gefahr, dass die Pflicht zur Offenlegung der Hauptparameter für das Ranking der Suchergebnisse umgangen werden könnte, wenn nicht auch die mittelbare Vermittlung im Rahmen mehrstufiger Vermittlungsebenen in den Anwendungsbereich einbezogen wird. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs der für Online-Marktplätze vorgesehenen Informationspflichten hinzuwirken.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU
19. Hauptempfehlung
20. Hilfsempfehlung
Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 408/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Von einer Ausnahmeregelung für Konstellationen, in denen der Sachverhalt aufgeklärt ist und nur Rechtsfragen zu erörtern sind, wird abgesehen. Der Ausnahmetatbestand würde neues Konfliktpotential im Einzelfall schaffen, das durch die Verbotsvorschrift gerade vermieden wird. Es bestünde namentlich die Gefahr eines Vorab-Streits um das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung, der den Eintritt in die eigentliche Gerichtsverhandlung verzögern würde.
Drucksache 381/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetz es
... (§ 16 Absatz 4a AsylG) sowie eine Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten für Zwecke des Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr bzw. zur Identifizierung unbekannter oder vermisster Personen (§ 16 Absatz 5 Satz 1 und 2 AsylG) zulässig sein. Daher ist § 16 AsylG in vollem Umfang für entsprechend anwendbar zu erklären.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 73 Absatz 2a Satz 2 und 3 AsylG , Artikel 1a - neu - § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 3 Nummer 2 AufenthG
‚Artikel 1a Änderung des Aufenthaltsgesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 73 Absatz 3a Satz 2 AsylG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 53. Der Bundesrat betont die besondere strukturpolitische Bedeutung der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen in Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Wie dies erreicht wird, sollten alleine die Unternehmen entscheiden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat mit großer Sorge, dass das PZ 1 auch bei KMU-Investitionsförderungen auf eine Innovationsförderung verengt werden könnte. Statt der Förderung von Arbeitsplätzen träten so bürokratische Fragen der Definition und Prüfung des jeweiligen projektspezifischen Innovationsgrads in den Vordergrund. Gerade in strukturschwächeren Räumen bestünde die Gefahr, dass die Unternehmensförderung mit Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem EFRE, de facto beendet wird. Diese Räume werden häufig durch erfolgreiche, oft traditionsreiche mittelständische Unternehmen geprägt, die sich mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf dem Markt behaupten und Arbeitsplätze schaffen. Ihnen muss die EU auch künftig beistehen. Es sollte daher sowohl im Verordnungstext als auch bei den Interventionsbereichen klargestellt werden, dass es wie bisher eine auf Arbeitsplatzsicherung und -schaffung zielende KMU-Förderung geben kann.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... es darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Mit der Garantie des gesetzlichen Richters will Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 154/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung von Desinformation im Internet - ein europäisches Konzept
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt.
Drucksache 231/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 3. Er beobachtet mit Sorge, dass diese europäischen Werte durch Rechts- und Verfassungsänderungen sowie staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen in einzelnen Mitgliedstaaten unter Druck geraten. Wenn grundlegende Werte nicht mehr hinreichend geachtet werden, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft erodiert.
Drucksache 231/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 3. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass diese europäischen Werte durch Rechts- und Verfassungsänderungen sowie staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen in einzelnen Mitgliedstaaten unter Druck geraten. Wenn grundlegende Werte nicht mehr hinreichend geachtet werden, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft erodiert.
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... eignet sich aber gerade nicht hierfür, denn es kann bis zu 100 Seiten (und mehr) umfassen, wodurch die Gefahr besteht, dass die Informationen untergehen.
Zu Ziffer 10:
Zu Ziffer 11:
Zu Ziffer 12:
Zu Ziffer 13:
Drucksache 325/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft
... 2. Nach Auffassung des Bundesrates hat die Unternehmensteuerreform 2008 einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland geleistet: Die Bundesrepublik erlebt derzeit eine der längsten Aufschwungphasen seit der Wiedervereinigung, die sich auch in einem kontinuierlichen Beschäftigungsaufbau und Rekordsteuereinnahmen manifestiert. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass die Notwendigkeit von Reformen verdeckt wird.
Drucksache 45/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final Drucksache: 45/18 und zu 45/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final Drucksache: 46/18 und zu 46/18
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die aktuelle Datenverwaltungsarchitektur der EU erhebliche strukturelle Mängel aufweist. Während die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Terrorismus und Kriminalität wachsende Anforderungen an ein wirksames Informationsmanagement stellen, sehen sich die zuständigen Stellen weiterhin einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme gegenüber, die bisher nicht hinreichend miteinander verknüpft sind. Eine solche Fragmentierung führt zu Informationslücken, begünstigt Identitätsbetrug und birgt Gefahren für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hohe Standards beim Grenzmanagement sind für die Verhütung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus jedoch ebenso unverzichtbar wie für eine wirksame Migrationssteuerung.
Drucksache 429/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
... WHO und Bundesärztekammer stellen fest, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind. Durch das Erfordernis der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird der rechtliche Geburtseintrag dennoch von medizinischen Attesten abhängig gemacht. Hierdurch besteht die Gefahr, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit fälschlicherweise als Krankheiten wahrgenommen werden. Durch die Nachweispflicht wird die betroffene Person zudem gezwungen, ihre körperliche Konstitution zu offenbaren, was einen erheblichen Eingriff in die geschlechtliche Intimsphäre und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Es besteht das Risiko einer Marktfragmentierung, wenn die Mitgliedstaaten unkoordiniert Maßnahmen ergreifen, die sich in Inhalt, Umfang und Ausrichtung unterscheiden. Die derzeitigen Maßnahmen zielen auf verschiedene Kunststoffprodukte und verfolgen unterschiedliche Ansätze (z.B. das Verbot von Plastikwattestäbchen in Italien oder die Beschränkungen in Frankreich für die Vermarktung von Einwegkunststoffbechern und -tellern, die bestimmte Kriterien für die biologische Abbaubarkeit nicht erfüllen). Folgen könnten verschiedenste Beschränkungen des Marktzugangs zwischen den Mitgliedstaaten, Hindernisse für den freien Warenverkehr und ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern in den einzelnen Ländern sein. Dadurch bestünde die Gefahr, dass sich das Ziel, die Meeresabfälle zu verringern, weniger effizient erreichen lässt - mit weiterreichenden Auswirkungen auf EU- und internationaler Ebene. Aus diesem Grund wird ein harmonisierter Rechtsrahmen benötigt, mit dem gemeinsame Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene zur Vermeidung und Verringerung der Vermüllung der Meere festgelegt werden, damit sich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf bestimmte Einwegkunststoffartikel und auf Fanggeräte mit Kunststoffanteil konzentrieren. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, richtet sich - auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung - nach den jeweiligen Kunststoffartikeln, wobei der Mehrwert möglicher EU-Maßnahmen und die Komplementarität mit den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 340/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken")
... 16. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs des Artikels 15 durch den Verordnungsvorschlag auch auf Gerichte und Übermittlungsstellen noch einmal überdacht werden sollte. Die Erweiterung brächte nach Einschätzung des Bundesrates keine Vorteile gegenüber dem bewährten Weg über die Empfangsstellen. Die damit möglicherweise einhergehende erhebliche Verlagerung eingehender Ersuchen von den Empfangsstellen auf die in Artikel 15 des Verordnungsvorschlags bezeichneten Personen mag auch nicht von allen Mitgliedstaaten gewünscht sein. Ein Mitgliedstaat kann, sofern er dies wünscht, bereits heute die für die Zustellung zuständigen Amtspersonen im Sinne von Artikel 15 des Verordnungsvorschlags als Empfangsstellen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 benennen. Die generelle Öffnung der unmittelbaren Zustellung für Gerichte und Übermittlungsstellen birgt ferner die Gefahr, dass die verpflichtende elektronische Übermittlung, die nach Artikel 3a Absatz 1 des Verordnungsvorschlags nur zwischen Übermittlungs- und Empfangsstellen gilt, durch ein (massenweises) Ausweichen auf Artikel 15 des Verordnungsvorschlags umgangen wird.
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... Die Herstellung und Verwendung gefährlicher Chemikalien und Produkte unterliegen strengen EU-Vorschriften, die zum Schutz von Arbeitnehmern8, Bürgern und der Umwelt vor Gefahren erlassen wurden. Wird eine Chemikalie als gefährlich identifiziert, wird sie als solche eingestuft; dadurch entsteht eine klare Verpflichtung für Unternehmen, den sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. WAS WIRD ANGESTREBT?
3. VIER Probleme
3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
3.1.1. Ziel
3.1.2. Geplante Maßnahmen
3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.
3.2.1. Ziel
3.2.2. Geplante Maßnahmen
3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
3.3.1. Ziel
3.3.2. Geplante Maßnahmen
3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.
3.4.1. Ziel
3.4.2. Geplante Maßnahmen
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die objektiven Kriterien zur Einstufung der Fluchtgefahr (Artikel 6 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags) differenzierter nach ihrer unterschiedlich starken Indizwirkung gewertet werden. Der europäische Gesetzgeber hat die unterschiedlich starke Indizwirkung bereits erkannt und im Rahmen der Beweislastumkehr für die Kriterien unter Buchstaben m bis p berücksichtigt. Gleichsam kommt jedoch den Kriterien unter Buchstabe a (Identitätsnachweis), c (Finanzmittel), j (Zusammenarbeit im Rückkehrverfahren), k (Verurteilung wegen einer Straftat) und l (strafrechtliche Ermittlungen) eine im Verhältnis nur geringe Indizwirkung zu. Sie können für sich genommen keine Fluchtgefahr begründen und sollten nur unter Hinzutreten weiterer Umstände des Einzelfalls zum Ausdruck kommen. Eine unmittelbare, gleichmäßige Anwendung aller objektiven Kriterien unter Buchstaben a bis l würde zu unzulässigen Härten - insbesondere bei schutzbedürftigen Personen - führen.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
3 Weiteres
Drucksache 190/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... Hierbei handelt es sich um eine Abweichung vom Grundsatz, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware auf den Käufer übergeht, der zu einer nicht gerechtfertigten Verlagerung des Risikos führt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die Regelungen in Artikel 5 Buchstabe b und Artikel 6 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags bereits hinreichend geschützt. Danach liegt eine Vertragswidrigkeit auch dann vor, wenn die Ware ohne oder mit mangelhafter Montageanleitung geliefert wird bzw. eine unsachgemäße Montage oder Installierung durch die Verbraucherinnen oder Verbraucher auf einen Mangel der Anleitung zurückzuführen ist.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Drucksache 466/18
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration"
... Für die Kastration unter Betäubung steht gegenwärtig nur die Injektionsnarkose mit einer für das Schwein zugelassenen Arzneimittelkombination zur Verfügung. Diese Methode birgt jedoch auf Grund einer sehr langen Nachschlafphase die Gefahr von Verlusten bei den Jungtieren.
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Weitere Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Gleichstellungsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
VII. B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... Verbindliche Auskünfte schaffen Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen. Sie können allerdings in der Praxis oft nicht in dem wünschenswerten Maß eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Auskunft sich aufgrund späterer Rechtsprechung als falsch erweist und dann zu endgültigen Steuerausfällen führt, weil das Auskunftsjahr inzwischen bestandskräftig veranlagt ist. Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob Wirtschaftsgüter nach einer Umstrukturierung noch im Inland "steuerverstrickt" bleiben. Der Steuerpflichtige kann nur darauf vertrauen, dass die Besteuerung im Jahr der Umstrukturierung aufgeschoben bleibt, nicht, dass sie endgültig unterbleibt. Dies sollte es rechtfertigen, in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur rückwirkenden Korrektur des Umstrukturierungsjahrs vorzusehen; z.B. durch entsprechende Ergänzung des § 175 AO.
Entschließung
A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung
B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung
C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung
2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen
3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung
4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen
5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels
6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze
7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen
8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen
D. Internationales Steuerrecht
1. Außensteuerrecht reformieren
2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung
E. Umsatzsteuer
1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft
2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung
3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer
4. Ausschluss von Windfall-Profits
5. Wirksame Besteuerung des Internethandels
F. Verfahrensrecht
1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte
2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 19. Mit Sorge sieht der Bundesrat, dass für die Halbzeitbewertung zum 31. März 2025 obligatorisch ein Änderungsantrag für Operationelle Programme (OP) zu stellen ist. Damit wird die stabilisierende Planungssicherheit der gesamten Förderperiode faktisch auf fünf Jahre verkürzt. In der Konsequenz wird die 7-jährige in eine 5+2-jährige Förderperiode unterteilt. Die Restperiode von zwei Jahren ist nach den Erfahrungen aller bisherigen Förderperioden zu kurz für eine strategisch orientierte Umsetzung. Hinzu kommt die Gefahr, dass in der kurzen Restzeit von zwei Jahren neue Programme nicht ergebnisreich umgesetzt werden können.
Drucksache 376/6/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Problematisch sind solche Wohngemeinschaften vor allem deshalb, da aufgrund des stark beeinträchtigten Gesundheitszustands der Patienten, oft einhergehend mit einer Immunsuppression, sowie des hohen Pflegeaufwands - häufig mit invasiven Verfahren, wie Gefäßkatheter oder Beatmung - eine hohe Infektionsgefahr, insbesondere für Infektionen mit multiresistenten Krankheitserregern besteht. Aus diesem Grund ist die Intensivpflege an hohe infektionshygienische Standards geknüpft, deren Einhaltung in solchen Wohnformen jedoch nicht regelhaft durch die Gesundheitsämter überprüft werden kann, da eine entsprechende Regelung im
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... Besteht der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht eines Verstoßes gegen ein Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und liegt Gefahr im Verzug vor, kann die Akkreditierungsstelle Maßnahmen nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 auch vorläufig anordnen. Ist im Falle des Satzes 2 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 3, die Bezeichnung in der Firma oder als Zusatz zur Firma oder im Namen oder als Zusatz zum Namen eines Vereines verwendet, unterrichtet die Akkreditierungsstelle das zuständige Registergericht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 1a Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle
§ 3 Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.
§ 7 Vorschuss auf Gebühren
§ 13a Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 223/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
... 22. Die Beschränkung der Wasserwiederverwendung auf wirklich relevante Fälle landwirtschaftlicher Bewässerung erachtet der Bundesrat auch deswegen für wichtig, da die im Verordnungsvorschlag festgelegten Anforderungen unter dem üblichen Niveau der Abwasserbehandlung kommunaler Abwässer zurückbleiben und somit einen Rückschritt für die Umwelt darstellen. Dies würde auch die Gefahr bannen, dass sich der Betreiber einer Aufbereitungsanlage der regulären Aufbereitung des Abwassers entzieht.
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... Die ElektroStoffV dient der nachhaltigen Entwicklung, da durch diese dauerhaft die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird. Hierdurch werden mögliche Risiken und Gefahren bei der Bewirtschaftung der späteren Abfälle aus diesen Geräten reduziert, so dass die Verordnung einen Beitrag zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen leistet. Dieses ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Verkürzung der Lebenszyklen vieler Elektro- und Elektronikgeräte sowie einer grundsätzlichen Zunahme dieser Geräte in allen Lebensbereichen von Bedeutung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*
Artikel 2 Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 9/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... an Land auf Ausschreibungen umgestellt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt drei Gebotsrunden durchgeführt. In diesen Ausschreibungen setzten sich im Wesentlichen Bürgerenergiegesellschaften durch (2 727,2 Megawatt von 2 800 Megawatt Ausschreibungsvolumen). Bürgerenergiegesellschaften durften in 2017 unter anderem ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an der Ausschreibung teilnehmen und haben eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungsfrist. Mit diesen Privilegien gegenüber anderen Bietern sollte die Akteursvielfalt in einem wettbewerblich ausgestalteten System gewahrt bleiben. Mit den Ausschreibungen wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel. Verbunden damit ist die Gefahr, dass bezuschlagte Projekte spät (erst nach 2020) bzw. zu einem großen Teil gar nicht realisiert werden und damit der Ausbaupfad des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A: Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen: Keine IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 173/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 20. Die Erstreckung des Richtlinienvorschlags auf das Beamtenrecht ist daher nicht erforderlich und vor dem Hintergrund der Bereichsausnahme des Artikels 45 Absatz 4 AEUV und des Subsidiaritätsgrundsatzes zweifelhaft. Die Umsetzung dieses Ziels wird auf nationaler Ebene auch effektiver verwirklicht als auf Unionsebene, sodass der Bundesrat die Gefahr sieht, dass der Richtlinienvorschlag über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgeht. Ausnahmen von der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht und das Disziplinarrecht fallen ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im Richtlinienentwurf genannten Ermächtigungsgrundlagen nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung keine Rechtsetzungsbefugnisse der EU im Beamtenrecht begründen.
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... Bei diesen Finanzanlagen handelt es sich meist um Nachrangdarlehen mit entsprechenden Zins- und Rückzahlungszusagen. Diese Finanzierungsform birgt - wie unter anderem Erfahrungen mit dem Windanlagenbetreiber Prokon vor einigen Jahren gezeigt haben - wegen der fehlenden Besicherung der Darlehen die erhebliche Gefahr des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals im Falle des Scheiterns der Projekte bzw. Geschäftsideen. Eine Vielzahl von Crowdfunding-Projekten - darunter ein Immobilienprojekt in Berlin - sind bereits insolvent. In den meisten Fällen dürfte das investierte Kapital verloren sein.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
Drucksache 518/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... Wie erheblich die Gefahren für Kinder im Internet sind, zeigte sich nicht zuletzt an einem Projekt des Kinderhilfswerkes Terre des Hommes: Mit Hilfe der COMputergeschaffenen Phantomfigur "sweetie" gelang es, mehr als tausend pädosexuelle Täter zu identifizieren, die bezahlten Webcam-Sex mit einem von ihnen nicht als solches erkanntem fiktivem zehnjährigem Mädchen anstrebten. Recherchen von Terre des Hommes ergaben, dass in jedem Moment weltweit rund 750.000 Täter auf der Suche nach Minderjährigen in rund 40.000 Chatrooms online sind. Nicht zuletzt deswegen, sondern auch unter dem Eindruck des Erfolges des Projektes "sweetie" wurde von Terre des Hommes in der jüngeren Vergangenheit das Vorhaben "swee-tie2.0" initiiert, mit dem erneut mit Hilfe einer Software mit Tätern im Internet in Kontakt getreten werden soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... (2) Der Apothekenleiter hat sicherzustellen, dass das pharmazeutische Personal ihm oder dem von ihm beauftragten Apotheker alle Informationen über Beanstandungen bei Arzneimitteln, insbesondere über Arzneimittelrisiken wie Qualitäts- und Verpackungsmängel, Mängel der Kennzeichnung und Packungsbeilage, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, Gegenanzeigen und missbräuchliche Anwendung unverzüglich mitteilt. Der Apothekenleiter oder der von ihm beauftragte Apotheker hat die Informationen zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
§ 21 Arzneimittelrisiken, Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel
Artikel 3 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 4 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 6 Änderung der DIMDI-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Drucksache 51/18
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
... Dies soll durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln erreicht werden. Die obergerichtliche Klärung fallübergreifender Tatsachen- und Rechtsfragen ist dringend notwendig. Solche grundsätzlichen Fragen stellen sich regelmäßig in Asylverfahren. Deren Klärung ist den Verwaltungsgerichten aufgrund der aktuellen Fassung des Asylgesetzes jedoch kaum möglich. Das Asylgesetz sieht einen äußerst beschränkten Rechtsmittelzug vor. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess kann das Verwaltungsgericht weder in Hauptsacheverfahren die Berufung noch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Beschwerde zulassen. Dies hat zu einer nicht mehr hinnehmbaren Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt. Gleichgelagerte Fälle werden unterschiedlich entschieden und sorgen für Rechtsunsicherheit. Dem hat die im Mai 2017 eingeführte Sprungrevision zumindest ein Stück weit, namentlich für die Klärung von Rechtsfragen, entgegengewirkt. Dies ist aber nicht ausreichend. Denn eine Klärung für generelle Tatsachenfragen, z.B. über die allgemeine Gefahrenlage in einem bestimmten Zielstaat, in den abgeschoben werden soll, ist nach wie vor nicht vorgesehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist bei der Prüfung der Revision an die festgestellten Tatsachen des Verwaltungsgerichtes gebunden. Grundsätzlich bedeutende Tatsachenfragen kann das Bundesverwaltungsgericht hingegen in der Regel nicht klären.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... /EWG festgelegt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie den Arbeitgeber wegen Problemen in Bezug auf Maßnahmen zur Abschwächung der Gefahren oder zur Beseitigung von Gefahrenquellen ansprechen. Arbeitnehmer und ihre Vertreter haben das Recht, Probleme bei den zuständigen einzelstaatlichen Behörden anzusprechen, wenn sie der Auffassung sind, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen22. Die Kommission möchte die Durchsetzung und Einhaltung des geltenden EU-Regelungsrahmen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz23 verbessern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Die Verfassung vom 26. Januar 2014 bestimmt als Regierungsform Tunesiens ein gemischtes System mit einem direkt vom Volk gewählten Präsidenten und einem starken Parlament ("Versammlung der Volksvertreter"); über eine Verfassungsänderung zu Gunsten eines präsidentiellen Regierungssystems wird debattiert. Die Parlamentswahlen 2011 und 2014 sowie die Direktwahl des Staatspräsidenten 2014 verliefen frei und fair. Von einer EU-Wahlbeobachtungsmission als frei, transparent und glaubwürdig bewertete Kommunalwahlen fanden erstmals am 6. Mai 2018 statt. Seit 2011 hat sich ein lebendiges, aber latent instabiles Mehrparteiensystem herausgebildet. Eine freie Betätigung der parlamentarischen und außerparlamentarischen politischen Opposition ist möglich. Die Regierung wird vom Parlament gewählt, das nur im Fall eines Scheiterns der Regierungsbildung vom Präsidenten aufgelöst werden kann. Eine vorzeitige Absetzung der Regierung ist durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich. Jedoch kann der Präsident eine Vertrauensabstimmung des Parlamentes gegen die Regierung erzwingen, ohne dass ein Alternativkandidat präsentiert werden muss. Im Übrigen birgt die Aufteilung der Exekutiv-Kompetenzen zwischen dem Präsidenten und dem Premierminister (Verteidigungs-, Außen-, und Sicherheitspolitik sind dem Präsidenten vorbehalten) die Gefahr von Streitigkeiten in der Regierungspraxis.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 41/1/18
Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen - Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen - Punkt 4 der 965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018
... Nach § 323c Absatz 2 StGB wird nunmehr mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Drucksache 581/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorsorge vor den Gefahren und Folgen des Klimawandels gehobene Priorität einzuräumen ist.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 35. Der Bundesrat betont die besondere strukturpolitische Bedeutung der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen in Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Wie dies erreicht wird, sollten alleine die Unternehmen entscheiden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat mit großer Sorge, dass das PZ 1 auch bei KMU-Investitionsförderungen auf eine Innovationsförderung verengt werden könnte. Statt der Förderung von Arbeitsplätzen träten so bürokratische Fragen der Definition und Prüfung des jeweiligen projektspezifischen Innovationsgrads in den Vordergrund. Gerade in strukturschwächeren Räumen bestünde die Gefahr, dass die Unternehmensförderung mit Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem EFRE, de facto beendet wird. Diese Räume werden häufig durch erfolgreiche, oft traditionsreiche mittelständische Unternehmen geprägt, die sich mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf dem Markt behaupten und Arbeitsplätze schaffen. Ihnen muss die EU auch künftig beistehen. Es sollte daher sowohl im Verordnungstext als auch bei den Interventionsbereichen klargestellt werden, dass es wie bisher eine auf Arbeitsplatzsicherung und -schaffung zielende KMU-Förderung geben kann.
Drucksache 241/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitions-stabilisierungsfunktion
... 13. Der Bundesrat sieht erheblichen weiteren Konkretisierungsbedarf zum Beispiel hinsichtlich der Implikationen eines von der am Kapitalmarkt refinanzierten Darlehens sowie eines Zinssubventionsmechanismus. Der von der Kommission vorgeschlagene Fonds zur Gewährung von Zinshilfen könnte Gefahr laufen, angesichts der strikten Kriterien an die Haushaltsführung ins Leere zu greifen. Die von der Kommission beanspruchten Entscheidungsbefugnisse sollten kritisch im Hinblick auf eine angemessene Mitwirkung der Mitgliedstaaten überprüft werden. Demokratische Kontrolle und Rechenschaftspflicht müssen gewährleistet bleiben.
Drucksache 638/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
... 2. Die Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, bestimmte Daten ab einer festgelegten Grenze von Zahlungsvorgängen an eine nationale Datenbank zu übermitteln, welche wiederum in einem Datenaustausch mit der bei der Kommission einzurichtenden Datenbank CESOP steht. Hierdurch würde eine gewaltige Menge an Daten produziert, die sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich ziehen würde. Es ist für den Bundesrat unklar, wie mit dieser Datenmenge umzugehen ist und wie der Austausch zwischen der Datenbank CESOP und den nationalen Datenbanken funktionieren soll. Die an die Finanzverwaltung über inländische Zahlende und ausländische Zahlungsempfänger übermittelten Datensätze dürften in der Praxis nicht mehr sinnvoll handhabbar sein. Der Bundesrat sieht außerdem die Gefahr, dass die Daten nicht übereinstimmen und deshalb zu unnötigen Ermittlungen führen könnten. Er bezweifelt daher, ob die Kommission einen effektiven Weg zur Betrugsbekämpfung gewählt hat.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 27. Der Bundesrat betont die besondere strukturpolitische Bedeutung der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen in Unternehmen, insbesondere in KMU. Wie dies erreicht wird, sollten alleine die Unternehmen entscheiden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat mit großer Sorge, dass das PZ 1 auch bei KMU-Investitionsförderungen auf eine Innovationsförderung verengt werden könnte. Statt der Förderung von Arbeitsplätzen träten so bürokratische Fragen der Definition und Prüfung des jeweiligen projektspezifischen Innovationsgrads in den Vordergrund. Gerade in strukturschwächeren Räumen bestünde die Gefahr, dass die Unternehmensförderung mit Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem EFRE, de facto beendet wird. Diese Räume werden häufig durch erfolgreiche, oft traditionsreiche mittelständische Unternehmen geprägt, die sich mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf dem Markt behaupten und Arbeitsplätze schaffen. Ihnen muss die EU auch künftig beistehen. Es sollte daher sowohl im Verordnungstext als auch bei den Interventionsbereichen, im Zusammenspiel der vorgeschlagenen Verordnung mit der vorgeschlagenen Dachverordnung, klargestellt werden, dass es wie bisher eine auf Arbeitsplatzsicherung und -schaffung zielende KMU-Förderung geben kann.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... (22) Wirtschaftsteilnehmer sollten bei Kontrollen und Überprüfungen vor Ort die Möglichkeit haben, sich in einer beliebigen Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem die Kontrolle stattfindet, zu äußern und sich von einer Person ihrer Wahl unterstützen zu lassen (einschließlich externer Rechtsbeistand). Die Anwesenheit eines Rechtsbeistands sollte jedoch keine rechtliche Bedingung für die Gültigkeit einer Kontrolle oder Überprüfung vor Ort sein. Um die Wirksamkeit der Kontrollen und Überprüfungen vor Ort sicherzustellen und insbesondere der Gefahr einer Beseitigung von Beweismitteln entgegenzuwirken, sollte das Amt Zutritt zu Räumlichkeiten, Grundstücken, Verkehrsmitteln und sonstigen gewerblich genutzten Örtlichkeiten erhalten, ohne darauf warten zu müssen, dass der betroffene Wirtschaftsteilnehmer seinen Rechtsbeistand zu Rate zieht. Das Amt sollte, bevor es mit der Durchführung einer Kontrolle beginnt, lediglich eine kurze akzeptable Zeitspanne während der Zurateziehung des Rechtsbeistands warten müssen. Jede derartige Verzögerung ist so kurz wie möglich zu halten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... Begründet wurde die Wiedereinführung von Standardpflanzgut mit der Notwendigkeit, einem Rückgang der genetischen Vielfalt innerhalb der Rebsorten durch ein weniger aufwändiges Verfahren der amtlichen Anerkennung entgegenzuwirken. Unberücksichtigt blieben hingegen die potenziell negativen Auswirkungen auf den phytosanitären Zustand des im Inland verwendeten Rebenpflanzguts, beispielweise die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Rebkrankheiten und Schaderregern wie Flavescence dorée, Xylella fastidiosa u.a.
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 633/18 (Beschluss)
Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher
Drucksache 193/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 13. Der Bundesrat bedauert, dass die neue Agenda als langfristiges strategisches Dokument ihren zeitlichen Fokus auf den Zeitraum von 2018 bis 2021 legt. Dies harmoniert nicht mit dem Zeithorizont des neuen Finanzrahmens sowie der neuen Programme und Instrumente der Union ab 2021 und birgt die Gefahr in sich, dass die Umsetzung der neuen Agenda nicht genügend durch die kommenden Programme abgedeckt ist.
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 179/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, Verfahrensvorgaben für grenzüberschreitende Mobilitätsmaßnahmen zu schaffen, die den Schutz von Minderheitsgesellschaftern, Gläubigern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen und den durch das sogenannte Polbud-Urteil des EuGH (Urteil vom 25. Oktober 2017, Rechtssache C-106/16) eröffneten Missbrauchsgefahren begegnen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 297/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
... 2. Durch das von der Kommission vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuer-system sieht der Bundesrat einen deutlichen Zuwachs an Betrugspotential. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass bei Lieferungen an nicht zertifizierte Steuerpflichtige der Vorsteuerabzug im Bestimmungsland unabhängig von der Steuerentrichtung des Lieferers gewährt wird, was von kriminellen Vereinigungen zur Erschleichung von Vorsteuern genutzt werden könnte.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Mit Blick auf den rechtlichen Rahmen, der für notierten Unternehmen gilt, kritisierten die Befragten unterschiedliche Aspekte der Marktmissbrauchsverordnung. Beispielsweise wurden Regeln bezüglich der Transaktionen der Verwalter ebenso kritisiert wie die Insiderlisten, die nach Auffassung der Befragten zu aufwändig für solche Unternehmen sind, die auf multilateralen Handelssystemen notiert sind. Die Definition der Insiderinformation galt den Befragten als zu komplex und würde ihrer Einschätzung nach zu der Gefahr einer vorweggenommenen und vorzeitigen Offenlegung von Informationen des notierten Emittenten führen. Einiger der Befragten befanden, dass der Geltungsbereich der ‚Marktsondierungsregeln‘ im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung zu weit gefasst ist und dass viele Marktteilnehmer sich aufgrund der zu tragenden rechtlichen Risiken nur zögerlich im Zusammenhang einer Marktsondierung überprüfen lassen würden. Andere Teilnehmer an der Befragung waren der Meinung, dass die Ausweitung der Marktmissbrauchsverordnung auf Unternehmen, die in multilateralen Handelssystemen notiert sind, den Zugang zu öffentlichen Märkten aufgrund der direkten Kosten der Überwachung und Verbreitung der Insiderinformationen verteuern würde.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Außerdem sind die Aufsichtsbehörden dabei, die Marktentwicklungen bei Kryptoanlagen und die in letzter Zeit zu beobachtenden "Initial Coin Offerings" (ICOs) als neuartige Form der Mittelbeschaffung mit "Münzen" oder "Tokens" zu bewerten. Der Verkauf solcher Münzen kann den Unternehmen zwar neue und innovative Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung eröffnen, er birgt für die Anleger jedoch auch ganz klare Risiken. Bei spekulativen Investitionen in Kryptoanlagen und ICO-Tokens sind die Anleger einem erheblichen Marktrisiko, Betrugsgefahren und Cyberrisiken ausgesetzt, die von Tauschplattformen und Diensteanbietern ausgehen, über die Anleger Kryptoanlagen und Tokens kaufen, halten oder handeln können. Im November 2017 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei Erklärungen24 ab, in denen sie die Anleger über die potenziellen Risiken bestimmter ICOs informierte und die an ICOs beteiligten Unternehmen darauf hinwies, dass diese Tätigkeiten je nach ihrer Struktur und ihren Merkmalen unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften fallen könnten. ICOs und die ggf. für sie geltende Regulierung werden derzeit von Behörden in der EU und weltweit überprüft, während ICOs in China und Südkorea bereits verboten wurden.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 474/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 4. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass die Betreuung im Kindergarten für das spätere Sozialverhalten der Kinder in hohem Maße prägend ist, weil es sich zumeist um die erste Betreuung außerhalb des Elternhauses handelt. Die Kindergartenbetreuung hilft den Eltern bei der Erziehung. Sie fördert und schützt die Kinder und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien mit Kindern zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht verweist hier auf § 1 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Danach solle die Jugendhilfe junge Menschen in ihrer individuellen sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie soll Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (BVerfGE 97, 332 (341)).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 348/1/18
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... Zudem besteht die Gefahr, dass die Ausgleichszuweisungen zulasten aller Einzahler verloren gehen, wenn Einrichtungen in dieser Zeit insolvent gehen.
1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV
3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV
4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV
8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV
9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV
10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV
11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Extremisten stellen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder dar. Sie dürfen keine Waffen besitzen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Phänomenbereich sie kommen, also ob es sich um Linksextremisten, Rechtsextremisten, "Reichsbürger", "Selbstverwalter", religiöse Extremisten oder Personen des allgemeinen Ausländerextremismus handelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 474/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 8. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.