[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

519 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gefahrenabwehr"


⇒ Schnellwahl ⇒

0164/20B
0514/20
0343/20B
0087/1/20
0013/20
0070/20
0164/1/20
0123/20
0164/20
0121/20
0245/1/20
0157/20
0007/1/20
0245/20B
0360/20
0339/20
0306/1/20
0007/20B
0087/20
0106/20B
0106/20
0343/1/20
0007/20
0360/20B
0576/19
0399/1/19
0532/19B
0454/1/19
0053/19B
0053/1/19
0228/19B
0152/1/19
0584/19B
0657/19
0243/19
0152/19B
0008/19B
0140/19
0501/19
0137/19B
0594/19B
0523/19
0399/19B
0563/1/19
0532/1/19
0594/1/19
0488/19
0348/18B
0381/18B
0124/18
0381/1/18
0191/1/18
0574/18
0143/18
0348/1/18
0215/17
0777/1/17
0004/17
0168/1/17
0168/17B
0242/17B
0757/1/17
0675/17
0072/17
0243/17
0118/17
0229/17
0184/17
0757/17B
0527/17
0110/17B
0179/17
0696/17
0777/17B
0527/1/17
0232/17B
0118/17B
0226/17
0227/17
0156/1/16
0413/16
0391/1/16
0529/16
0235/16
0409/1/16
0332/16
0559/1/16
0791/1/16
0391/16B
0457/16
0409/16B
0791/16B
0218/16B
0274/1/16
0012/16
0238/16B
0030/16
0787/16B
0559/16B
0218/1/16
0498/16
0295/16
0416/16
0164/16
0205/16
0029/16
0787/1/16
0414/15
0143/15
0643/1/15
0630/15B
0410/15
0619/15
0630/1/15
0056/15B
0492/15
0056/1/15
0144/15
0290/15B
0046/15
0641/14B
0460/14B
0550/14B
0153/1/14
0550/14
0396/14
0270/14
0153/14
0460/1/14
0429/1/14
0429/14
0429/14B
0097/13
0209/1/13
0284/13
0340/13
0340/13B
0440/13
0728/1/13
0199/13
0284/13B
0527/13
0151/1/13
0269/13
0158/13
0612/13
0240/1/13
0151/13B
0524/3/13
0728/13B
0524/13B
0240/13B
0798/1/12
0795/12
0319/12X
0675/12
0052/1/12
0051/12B
0051/1/12
0168/12
0664/12B
0568/12B
0031/12
0052/12B
0664/12
0568/1/12
0406/12B
0808/12
0300/1/12
0537/12
0473/12
0664/1/12
0157/12
0406/1/12
0300/12B
0611/12
0230/12
0097/12X
0508/1/12
0314/1/12
0608/12
0156/12
0549/12
0354/11
0005/11
0141/11
0214/11
0214/11B
0831/1/11
0571/11
0857/11
0073/1/11
0650/11
0650/2/11
0216/11X
0214/1/11
0831/11B
0533/11B
0036/11
0838/11
0722/11
0354/11B
0256/11
0831/11
0179/11
0533/11
0088/11B
0216/11B
0088/1/11
0853/10B
0043/10B
0692/10
0033/10
0565/10
0506/10
0482/10
0738/10
0188/1/10
0853/10
0218/10
0188/10B
0873/1/10
0278/10
0329/10
0462/10
0043/1/10
0853/1/10
0174/10
0665/10
0566/10B
0229/1/10
0530/10
0772/10
0873/10B
0098/2/10
0229/10B
0566/1/10
0853/2/10
0748/10
0794/2/10
0282/1/09
0453/1/09
0172/1/09
0172/09B
0730/09
0568/09
0280/1/09
0280/09
0171/5/09
0274/09
0496/09
0280/09B
0348/09
0282/09
0278/09A
0340/1/09
0176/09
0059/09
0402/09
0340/09B
0603/09
0730/1/09
0282/09B
0069/09
0668/09
0453/09B
0130/09
0620/09
0773/09
0280/09A
0271/09
0235/09
0155/09
0491/09
0279/09
0768/08A
0379/08
0756/08
0173/1/08
0350/08
0914/08
0168/08
0537/08
0134/08
0173/08B
0067/08
0404/1/08
0168/1/08
0031/1/08
0550/1/08
0356/08
0168/08B
0883/08
0550/08B
0827/08
0831/08
0404/08
0532/08
0031/08B
0860/1/08
0949/08
0016/08
0277/07
0838/07
0511/07B
0796/1/07
0224/1/07
0273/07B
0127/07
0116/07
0722/07B
0027/07B
0838/07B
0054/07
0722/1/07
0256/07
0273/1/07
0117/1/07
0546/07
0275/07B
0593/07
0016/1/07
0088/07
0797/07
0511/07
0275/1/07
0273/07
0016/07B
0701/07
0036/07
0796/07B
0722/07
0838/1/07
0511/1/07
0065/07
0795/07
0275/07
0550/07
0224/07B
0121/07
0027/1/07
0094/07
0016/07
0256/06
0095/06B
0095/1/06
0938/06
0555/06
0505/06
0678/1/06
0254/06
0556/06
0536/06B
0233/06B
0175/1/06
0175/06B
0072/06
0672/06
0173/06
0672/1/06
0678/06
0081/06
0910/06
0680/06
0103/06
0536/1/06
0556/06B
0178/06
0233/06
0299/06
0556/1/06
0176/06
0175/06
0052/06
0678/06B
0655/05
0015/1/05
0764/1/05
0194/05
0094/05
0402/05
0770/05B
0526/05B
0770/1/05
0361/2/05
0526/05
0241/05B
0094/1/05
0241/05
0511/05
0721/05
0089/05
0015/05B
0094/05B
0495/05
0359/05
0817/05
0726/05
0853/05
0361/4/05
0764/05B
0723/1/05
0654/05
0712/04B
0712/04
0662/04
0551/04B
0166/04
0720/04
0737/1/04
0586/04
0280/1/04
0280/04B
0504/04B
0105/04B
0429/2/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0995/1/04
0722/1/04
0429/04B
0666/04
0722/04B
Drucksache 282/1/09

... Es ist kein Grund dafür ersichtlich, bei den in § 7 Absatz 1 Satz 3 genannten Untersuchungen auf die Erfordernisse der Zuverlässigkeit oder Fachkunde nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b und c, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und den Schutz der Umweltgüter sowie die Anforderungen an die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zu verzichten. Diese Ausnahmen sind nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 453/1/09

... Der Bund hat zwar gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG die ausschließliche Gesetzgebung über den Zivilschutz; die verfassungsmäßige Kompetenz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit auch für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 4 THW-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 THW-Gesetz

§ 6
Auslagen


 
 
 


Drucksache 172/1/09

... Aufgabe der zuständigen Behörde. Sie ist nach § 28 Absatz 2 MPG befugt, den Beginn oder die weitere Durchführung der klinischen Prüfung oder der Leistungsbewertungsprüfung zu untersagen, zu beschränken oder von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig zu machen. Die Regelung in Absatz 5 ist daher entbehrlich und würde zu unklaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten führen. Es ist nicht Aufgabe einer Ethik-Kommission, als Gefahrenabwehrbehörde zu fungieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

21. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

26. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

29. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 172/09 (Beschluss)

... Aufgabe der zuständigen Behörde. Sie ist nach § 28 Absatz 2 MPG befugt, den Beginn oder die weitere Durchführung der klinischen Prüfung oder der Leistungsbewertungsprüfung zu untersagen, zu beschränken oder von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig zu machen. Die Regelung in Absatz 5 ist daher entbehrlich und würde zu unklaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten führen. Es ist nicht Aufgabe einer Ethik-Kommission, als Gefahrenabwehrbehörde zu fungieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

22. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

26. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 730/09

... Im Haager Programm heißt es, dass der Informationsaustausch zur Gefahrenabwehr verbessert werden sollte. Angeregt wird u.a., die neuen Technologien in vollem Umfang zu nutzen, gegebenenfalls durch den direkten (Online-) Zugang, auch für Europol, zu den bestehenden zentralen Datenbanken der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benannte Behörden

Artikel 4
Prüfstellen

Artikel 5
Europol

Kapitel II
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten

Artikel 6
Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten

Artikel 8
Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten

Artikel 9
Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen

Kapitel III
Datenschutz

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Datensicherheit

Artikel 12
Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 13
Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 16
Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 17
Überwachung und Bewertung

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 568/09

... § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

§ 68
Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr.

§ 74a
Übermittlung zur Durchsetzung öffentlichrechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 39

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... Vorrang. Dies hat insbesondere bei Ölschadensfällen auf oberirdischen Gewässern erhebliche praktische Relevanz. Würde in diesen Fällen die Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle verneint, so wäre nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Urt. v. 27.04.1983, NuR 1986, 207) eine Inanspruchnahme des Gewässereigentümers als so genannte Zustandsstörer nach den allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Grundsätzen nicht mehr möglich. Darüber hinaus ließen sich in diesem Fall die in den §§ 25 und 26 der Vorlage vorgesehenen Duldungspflichten und Benutzungsrechte des Gewässereigentümers rechtlich nicht sinnvoll erklären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 280/09

... Zulässig sind Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Satz 2 Nummer 1 und 2 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässer- und Deichunterhaltung(5) Die zuständige Behörde kann von einem Verbot nach Absatz 4 Satz 2 eine widerrufliche Befreiung erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Maßnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)1) 2)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums

§ 5
Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 6
Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

§ 7
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 8
Erlaubnis, Bewilligung

§ 9
Benutzungen

§ 10
Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 11
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

§ 12
Vorraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen

§ 13
Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 14
Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

§ 15
Gehobene Erlaubnis

§ 16
Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche

§ 17
Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 18
Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 19
Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 20
Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 21
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 22
Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen

§ 23
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

§ 24
Erleichterungen für EMAS-Standorte

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 25
Gemeingebrauch

§ 26
Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 27
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

§ 28
Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer

§ 29
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 30
Abweichende Bewirtschaftungsziele

§ 31
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

§ 32
Reinhaltung oberirdischer Gewässer

§ 33
Mindestwasserführung

§ 34
Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer

§ 35
Wasserkraftnutzung

§ 36
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

§ 37
Wasserabfluss

§ 38
Gewässerrandstreifen

§ 39
Gewässerunterhaltung

§ 40
Träger der Unterhaltungslast

§ 41
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 42
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 43
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

§ 44
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer

§ 45
Reinhaltung von Küstengewässern

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 46
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

§ 47
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

§ 48
Reinhaltung des Grundwassers

§ 49
Erdaufschlüsse

Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 50
Öffentliche Wasserversorgung

§ 51
Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 52
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

§ 53
Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

§ 54
Abwasser, Abwasserbeseitigung

§ 55
Grundsätze der Abwasserbeseitigung

§ 56
Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 57
Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 58
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 59
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

§ 60
Abwasseranlagen

§ 61
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 62
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 63
Eignungsfeststellung

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

§ 64
Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten

§ 65
Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten

§ 66
Weitere anwendbare Vorschriften

Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

§ 67
Grundsatz, Begriffsbestimmung

§ 68
Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 69
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn

§ 70
Anwendbare Vorschriften, Verfahren

§ 71
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Abschnitt 6
Hochwasserschutz

§ 72
Hochwasser

§ 73
Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

§ 74
Gefahrenkarten und Risikokarten

§ 75
Risikomanagementpläne

§ 76
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

§ 77
Rückhalteflächen

§ 78
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

§ 79
Information und aktive Beteiligung

§ 80
Koordinierung

§ 81
Vermittlung durch die Bundesregierung

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 82
Maßnahmenprogramm

§ 83
Bewirtschaftungsplan

§ 84
Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne

§ 85
Aktive Beteiligung interessierter Stellen

§ 86
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 87
Wasserbuch

§ 88
Informationsbeschaffung und -übermittlung

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

§ 89
Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit

§ 90
Sanierung von Gewässerschäden

Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 91
Gewässerkundliche Maßnahmen

§ 92
Veränderung oberirdischer Gewässer

§ 93
Durchleitung von Wasser und Abwasser

§ 94
Mitbenutzung von Anlagen

§ 95
Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich

§ 96
Art und Umfang von Entschädigungspflichten

§ 97
Entschädigungspflichtige Person

§ 98
Entschädigungsverfahren

§ 99
Ausgleich

Kapitel 5
Gewässeraufsicht

§ 100
Aufgaben der Gewässeraufsicht

§ 101
Befugnisse der Gewässeraufsicht

§ 102
Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung

Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

§ 103
Bußgeldvorschriften

§ 104
Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen

§ 105
Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen

§ 106
Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen

Anlage 1
(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 21
Ausschluss von Ansprüchen

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswaldgesetzes

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 14
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 15
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 17
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 18
Änderung der Düngeverordnung

Artikel 19
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Artikel 20
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 21
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 23
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 4a
Anzeigepflicht

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 171/5/09

... Aufgabe der zuständigen Landesbehörde. Sie ist befugt, den Beginn oder die weitere Durchführung der klinischen Prüfung oder der Leistungsbewertungsprüfung zu untersagen zu beschränken oder von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig zu machen. Die Regelung in Artikel 1 Nummer 45 ist daher entbehrlich und würde zu unklaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten führen. Es ist nicht Aufgabe einer Ethik-Kommission, als Gefahrenabwehrbehörde zu fungieren. Die Landesbehörde hat nach § 69 Absatz 1 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/5/09




Zu Artikel 1 Nummer 45


 
 
 


Drucksache 274/09

... (2) Werden in einem Wagen oder Container Versandstücke mit verschiedenen gefährlichen Gütern befördert, genügt es, wenn für das gefährliche Gut oder für verschiedene gefährliche Güter eine gemeinsame schriftliche Weisung für eine oder mehrere Klassen vorgehalten wird. Der Beförderer hat die Stoffe und Stoffgruppen bekannt zu geben, für die er eine schriftliche Weisung vorhält. Die schriftlichen Weisungen sind so vorzuhalten, dass sie von den Gefahrenabwehrbehörden am Unfallort sofort eingesehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 496/09

... I. in der Erwägung der Gefahr, dass unschuldige Menschen willkürlich vorläufig festgenommen und verhört werden, gegen sie Reisebeschränkungen verhängt werden oder bei ihnen Kontroll- oder Alarmmeldungen zur Gefahrenabwehr ausgelöst werden, weil ihrem Profil staatlicherseits Informationen hinzugefügt wurden, und dass dies, wenn die Information nicht schnell gelöscht wird, durch den Austausch von Daten und die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen dazu führen könnte, dass Visa oder Genehmigungen von Reisen oder Grenzübertritten verweigert werden, Einträge in Listen von zu überwachenden Personen oder Datenbanken erfolgen, die Arbeitsaufnahme oder Bankgeschäfte verboten werden, oder es zu einer Festnahme, zu Freiheitsentzug oder sonstigen rechtlich einschneidenden Maßnahmen kommt, wobei gegen sämtliche derartige Maßnahmen unter Umständen rechtliche Abhilfemöglichkeiten nicht bestehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/09




Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining

Rechtliche Verpflichtungen

2 Wirksamkeit

Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale


 
 
 


Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Vorrang. Dies hat insbesondere bei Ölschadensfällen auf oberirdischen Gewässern erhebliche praktische Relevanz. Würde in diesen Fällen die Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle verneint, so wäre nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Urt. v. 27.04.1983, NuR 1986, 207) eine Inanspruchnahme des Gewässereigentümers als so genannte Zustandsstörer nach den allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Grundsätzen nicht mehr möglich. Darüber hinaus ließen sich in diesem Fall die in den §§ 25 und 26 der Vorlage vorgesehenen Duldungspflichten und Benutzungsrechte des Gewässereigentümers rechtlich nicht sinnvoll erklären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 WHG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

17. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 13 - neu -, Absatz 3 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

20. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

21. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

23. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

24. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

25. Zu Artikel 1 § 33 WHG

26. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

27. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

29. Zu Artikel 1 § 35 Satz 2 - neu - WHG *

30. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 38 WHG

32. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

34. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

35. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

37. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG

38. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

39. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

40. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

41. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

42. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

46. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

47. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

49. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

50. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

51. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

52. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

53. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

54. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

55. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 WHG

56. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

57. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

58. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

59. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

61. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

62. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

64. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

65. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

66. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

69. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und

Zu den Sätzen 3 und 4:

70. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

71. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

72. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

73. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

74. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

75. Zu Artikel 1 § 78 WHG

76. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

77. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

78. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

79. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

80. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

81. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

82. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

83. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

84. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG

85. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

86. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

87. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

88. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

89. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 348/09

... (1) Werden ohne die nach § 8 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste erbracht (unerlaubte Zahlungsdienste), kann die Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe anordnen. Sie kann für die Abwicklung Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Sie kann ihre Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekannt machen; personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist, sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 29a
Monatsausweise und weitere Angaben

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 282/09

... • Zulassung nur bei Gewährleistung von Langzeitsicherheit und Gefahrenabwehr sowie der erforderlichen Vorsorge nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik ;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 278/09A

... Satz 2 führt Ausnahmen von den Verboten des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 auf. Zu den in Nummer 1 genannten behördlichen Anordnungen sind insbesondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu zählen. Nummer 2 nennt darüber hinaus behördlich durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen sowie Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Die Vorschrift greift im Landesrecht geregelte Ausnahmegründe auf und setzt voraus, dass im Hinblick auf bestimmte öffentliche Belange, für die betreffende Maßnahme im Einzelfall keine anderen Alternativen bezüglich der Art bzw. des Zeitraums der Ausführung bestehen. Nummer 3 enthält schließlich eine Ausnahme für genehmigte Bauvorhaben, bei denen zwar kein öffentliches Interesse im Sinne der Nummer 2 geltend gemacht werden kann, aber der zur Verwirklichung des Vorhabens erforderliche Eingriff lediglich ein geringfügiges Ausmaß hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 340/1/09

... Die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit bedürfen der Überarbeitung. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zur Verbesserung des § 40 LFGB, dem Informationsrecht der Behörde zur Gefahrenabwehr, stellt eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und mehr Transparenz durch Information der Öffentlichkeit dar. Sie würde dazu beitragen, schneller Namen von Unternehmen bekanntgeben zu können, die gegen gesundheitschützende Normen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 40 Absatz 1 Satz 3 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 49 LFGB


 
 
 


Drucksache 176/09

... Vertrages (Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr) und Artikel 27 des Prümer Vertrages (Zusammenarbeit auf Ersuchen). Artikel 25 des Prümer Vertrages betrifft Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und erlaubt in Extremsituationen den Grenzübertritt und die Gefahrenabwehr durch ausländische Beamte ohne vorherige Zustimmung des Nachbarstaates. Artikel 27 des Prümer Vertrages trifft nähere Bestimmungen zur Zusammenarbeit auf Ersuchen und konkretisiert insbesondere Artikel 39 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (SDÜ) (BGBl. 1993 II S. 1010). Diese Bestimmung wird durch den am 18. Dezember 2006 angenommenen Rahmenbeschluss 2006/960/JI (ABl. L 386 S. 89 v. 29.12.2006) abgedeckt und ist daher nicht mehr erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 8
Schadensersatz

Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 3
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 593: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität


 
 
 


Drucksache 59/09

... Die Vorschrift beschreibt die Modalitäten des staatlichen Wächteramts als Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr unter Bindung an die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Das staatliche Wächteramt setzt bereits auf der Ebene der primären Prävention durch allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der elterliche Erziehungskompetenz ein, hält darüber hinaus spezifische Hilfen für Familien und Kinder in spezifischen Risikolagen bereit und sieht schließlich Maßnahmen zur Abwendung einer (bereits eingetretenen) Gefährdung des Kindeswohls vor. Auch an dieser Gefährdungsschwelle genießen unterstützende Maßnahmen Vorrang vor eingreifenden Maßnahmen, die das Elternrecht beschneiden, soweit hierdurch die (weitere) Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen wirkungsvoll abgewendet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 402/09

... 2. Anpassungen in der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vorzunehmen, die aufgrund der Änderung der Anlage des Internationalen Übereinkommens vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) (BGBl. 1982 II S. 297) erforderlich geworden sind. Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat mit den am 18. Mai 2006 angenommenen Entschließungen MSC.203(81) und MSC.209(81) Änderungen der Anlage des STCW-Übereinkommens beschlossen. Die Entschließungen sind für die Vertragsparteien des Übereinkommens verbindlich. Sie traten völkerrechtlich am 1. Januar 2008 in Kraft. Mit der Siebten Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten sind sie innerstaatlich zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getreten (BGBl. 2008 II S. 870). Die Änderungen betreffen zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

§ 18f
Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses und vorläufige Fahruntersagung

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

§ 24b
Zuständige Behörde

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See

§ 8b
Ruhen der Fahrerlaubnis

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Folgenabschätzung

IV. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 – Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

a Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs §§ 24 bis 24c, Änderungsbefehl Nr. 5

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 24b
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

b Weitere Umsetzung des STCW-Übereinkommens §§ 18b, 18c, 18f, 21, 25, 31, Änderungsbefehle Nummern 1. bis 4. sowie 6. und 7.

Zu § 18b

Zu § 18f

Zu § 21

Zu § 25

Zu § 31

2. Zu Artikel 2 – Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See § 8b Ruhen der Fahrerlaubnis

Absatz 1

Absätze 2 bis 5

Absatz 6

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 10
Kosten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

3. Zu Artikel 3 – Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

4. Zu Artikel 4 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 891: Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Berufs- und Freizeitschifffahrt


 
 
 


Drucksache 340/09 (Beschluss)

... Die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit bedürfen der Überarbeitung. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zur Verbesserung des § 40 LFGB, dem Informationsrecht der Behörde zur Gefahrenabwehr, stellt eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und mehr Transparenz durch Information der Öffentlichkeit dar. Sie würde dazu beitragen, schneller Namen von Unternehmen bekanntgeben zu können, die gegen gesundheitschützende Normen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 40 Absatz 1 Satz 3 LFGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 49 LFGB


 
 
 


Drucksache 603/09

... 6. Vor dem Blick in die Zukunft ist eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit sinnvoll. Zwar ist es noch zu früh, die Auswirkungen einer Reihe seit 2000 getroffener politischer Maßnahmen umfassend zu bewerten, doch können den Markttrends und den verfügbaren Daten bereits einige Hinweise entnommen werden. Diese können vor dem Hintergrund der politischen Ziele bewertet werden, die in der Halbzeitbilanz zum Weißbuch und in der Strategie für nachhaltige Entwicklung von 20064 gesetzt wurden. Der folgende Abschnitt zeigt, dass die europäische Verkehrspolitik die in den oben genannten Strategiepapieren genannten Ziele größtenteils erreicht hat, indem sie einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit leistete, Marköffnung und Integration erleichterte, hohe Qualitätsstandards für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Passagierrechte setzte und die Arbeitsbedingungen verbesserte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 730/1/09

... ") geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass die EURODAC-Zentraldatenbank auch zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschließlich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten abgefragt werden darf. (entfällt bei Annahme von Ziffer 1)



Drucksache 282/09 (Beschluss)

... Es ist kein Grund dafür ersichtlich, bei den in § 7 Absatz 1 Satz 3 genannten Untersuchungen auf die Erfordernisse der Zuverlässigkeit oder Fachkunde nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b und c, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und den Schutz der Umweltgüter sowie die Anforderungen an die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zu verzichten. Diese Ausnahmen sind nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Abgabenrechtliche Regelungen der Länder

59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

67. Zu Artikel 1

68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung

70. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 69/09

... es angelehnt. Entsprechend ihrem Gefahrenabwehrzweck darf die Ausweisung auf zurückliegende Vorbereitungshandlungen nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen; die Formulierung orientiert sich ebenfalls an § 54 Nr. 5 des Aufenthaltsgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 668/09

... 12.1.4 Eine Gruppenauskunft zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung bestimmter Straftaten setzt folgende Prüfung voraus:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0. Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1

2.2 Zu § 2 Absatz 2

2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1

2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3

2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4

2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7

2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13

2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14

3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt

3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A

3.2 Zu § 3 Nummer 2

3.3 Zu § 3 Nummer 4

3.4 Zu § 3 Nummer 5

3.5 Zu § 3 Nummer 5a

3.6 Zu § 3 Nummer 6

4. Zu § 4 - Übermittlungssperren

4.1 Zu § 4 Absatz 1

4.2 Zu § 4 Absatz 2

4.3 Zu § 4 Absatz 3

4.4 Zu § 4 Absatz 4

5. Zu § 5 - Suchvermerke

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 3

5.3 Zu § 5 Absatz 4

5.4 Zu § 5 Absatz 5

6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung

6.1 Zu § 6 Absatz 2

6.2 Zu § 6 Absatz 5

7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe

8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 2

8.3 Zu § 8 Absatz 3

9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle

9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

10.1 Zu § 10 Absatz 1

10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3

10.3 Zu § 10 Absatz 6

11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten

11.1 Zu § 11 Absatz 1

11.2 Zu § 11 Absatz 2

12. Zu § 12 - Gruppenauskunft

12.1 Zu § 12 Absatz 1

12.2 Zu § 12 Absatz 2

13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke

15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden

16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte

16.1 Zu § 16 Absatz 2

16.2 Zu § 16 Absatz 3

17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt

18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung

19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

21.1 Zu § 21 Absatz 2

21.2 Zu § 21 Absatz 3

22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren

22.1 Zu § 22 Absatz 1

22.2 Zu § 22 Absatz 2

22.3 Zu § 22 Absatz 3

23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten

23.1 Zu § 23 Absatz 1

23.2 Zu § 23 Absatz 2

24. Zu § 24 - Planungsdaten

25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

25.1 Zu § 25 Absatz 1

25.2 Zu § 25 Absatz 2

25.3 Zu § 25 Absatz 3

25.4 Zu § 25 Absatz 4

26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.

27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung

29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt

29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1

29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a

31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren

34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen

34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV

34.2 Zu § 34 Absatz 2

34.3 Zu § 34 Absatz 4

34.4 Zu § 34 Absatz 5

35. Zu § 35 - Berichtigung

36. Zu § 36 - Löschung

36.1 Zu § 36 Absatz 1

36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2

36.3 Zu § 36 Absatz 3

37. Zu § 37 - Sperrung

37.1 Zu § 37 Absatz 1

37.2 Zu § 37 Absatz 2

38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 453/09 (Beschluss)

... Der Bund hat zwar gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG die ausschließliche Gesetzgebung über den Zivilschutz; die verfassungsmäßige Kompetenz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit auch für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 4 THW-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 THW-Gesetz

§ 6
Auslagen


 
 
 


Drucksache 130/09

... Intelligente Verkehrssysteme können für alle Verkehrsträger genutzt werden, da sie zur Optimierung der einzelnen Verkehrsträger sowie zur reibungslosen Verbindung zwischen diesen beitragen. IVS haben eindeutig das Potenzial, die Effizienz von Vorgängen zu erhöhen und Nutzern mehr Sicherheit, Stabilität und Komfort zu bieten. EGNOS wird 2009 und Galileo 2013 vollständig einsatzfähig sein, wodurch diese Wirkung noch verstärkt wird. IVS bilden die Brücke zwischen der materiellen Infrastruktur und den zunehmend intelligenten Fahrzeugen, die sie nutzen. In erster Linie jedoch sind IVS auch ein Schlüssel zum Erreichen wichtiger Gemeinschaftsziele im Verkehr und darüber hinaus: Im Bereich Sicherheit (besser informierte und betreute Nutzer), Gefahrenabwehr (Nachverfolgung, Identifizierung), Effizienz von Vorgängen, Abhilfe bei Verkehrsüberlastung (wirksames Nachfragemanagement und intermodaler Netzausgleich durch Preisgestaltung oder Anwendung gesetzlicher Bestimmungen) und Bekämpfung des Klimawandels (bessere Nutzung von Energie, umweltfreundliches Fahren, Grüne Korridore und ein effizienteres und effektiveres europäisches komodales Verkehrssystem mittels elektronischer Systeme für Güter- und Seeverkehr). Im Luftverkehr beispielsweise ist ein Ansatz für ein europäisches Netzsystem unabdingbar, wenn die Ziele für einen effizienten, sicheren und umweltfreundlichen Verkehr erreicht werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 620/09

... Die Sicherheit der Region wird auch in den kommenden Jahren ein Bereich sein, der beträchtlichen Veränderungen ausgesetzt ist, da der Seeverkehr und damit auch die Gefahr von Unfällen und die Anfälligkeit für Umweltverschmutzung weiter zunehmen dürften. Die bereits bestehende Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden, um die Region weltweit als Vorreiter im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu etablieren. Ein Schiffsunglück wie das der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 773/09

... ", das der Europäische Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedet hat2, hervor. Ferner forderte der Rat (Justiz und Inneres) in seinen Schlussfolgerungen von 2007 speziell zu diesem Thema weitere Maßnahmen auf Ebene der EU im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene

3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU

3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU

4. Der CBRN-Aktionsplan der EU

4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce

4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen

4.3. Arbeitsschwerpunkte

4.4. Prävention

4.5. Detektion

4.6. Vorsorge und Reaktion

4.7. Horizontale Maßnahmen

5. Umsetzung

5.1. Bestehende Strukturen

5.2. CBRN-Beratungsgruppe

5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission

5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung

6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken

7. Außenbeziehungen

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 280/09A

... Gefahrenabwehr Fallzahl: 110/Jahr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 271/09

... Die Gewalttäter selbst begehen ihre Ausschreitungen ohne größeres Risiko aus der Menge heraus. Bei polizeilichen Ordnungsmaßnahmen ziehen sich die Gewalttäter zurück und tauchen in der Menschenmenge unter. Auf diese Weise werden regelmäßig gefahrenabwehrende oder strafverfolgende Maßnahmen erheblich erschwert oder gar vereitelt.



Drucksache 235/09

... Experten aus den Mitgliedstaaten sind auch daran beteiligt, die ordnungsgemäße Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Gefahrenabwehr in der Luftfahrt und im Seeverkehr, zu überprüfen. Da eine ordnungsgemäße Anwendung der Begleitmaßnahmen, die eine Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglichen, für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung ist, werden Experten aus den Mitgliedstaaten weiterhin eine wichtige Rolle bei den Evaluierungen spielen. Sie werden an angekündigten und unangekündigten Ortsterminen teilnehmen und die Kommission bei der Erstellung der Mehrjahres- und Jahresprogramme für die Evaluierungen beraten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5 Dänemark:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Jahresprogramm

Artikel 8
Liste der Experten

Artikel 9
Teams für Ortstermine

Artikel 10
Durchführung der Ortstermine

Artikel 11
Fragebogen

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

Binnengrenzen:

Außengrenzen:

Visa:

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Drogen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 155/09

... g) Beitrag zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität sowie der Sicherheit und Gefahrenabwehr;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushalt

Kapitel II
Unterprogramme

Abschnitt 1
Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte

Artikel 4
Ziele

Artikel 5
Prioritäten

Artikel 6
Projektliste

Artikel 7
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

Artikel 8
Förderfähigkeit

Artikel 9
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 10
Finanzierungsbedingungen

Artikel 11
Instrumente

Artikel 12
Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht

Abschnitt 2
Offshore–Windenergieprojekte

Artikel 13
Gewährung der EEPR-Unterstützung

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 16
Finanzierungsbedingungen

Artikel 17
Instrumente

Abschnitt 3
Kohlenstoffabscheidung und –speicherung

Artikel 18
Gewährung von EEPR-Unterstützung

Artikel 19
Förderfähigkeit

Artikel 20
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 21
Finanzierungsbedingungen

Artikel 22
Instrumente

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 23
Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente

Artikel 24
Programmplanung und Durchführungsmodalitäten

Artikel 25
Reserve

Artikel 26
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Ausschüsse

Artikel 29
Bewertung

Artikel 30
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang
Förderfähige Projekte

A. Verbindungsleitungen

1. Gas-Verbindungsleitungen

2. Stromverbindungsleitungen

3. Projekte für kleine Inseln

B. Offshore-Windenergieprojekte

C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 491/09

... Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr (Aktionsbereich 3)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/09




Horizontale Fragen

Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1

Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2

IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)

Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3

Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4

Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5

Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6


 
 
 


Drucksache 279/09

... in Artikel 2 beruht auf der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation gemäß Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7, 2. Alternative GG sowie der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft gemäß Artikel 72 Absatz 2, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG, Auf der Grundlage der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Telekommunikation wird der gesamte gewerbliche, nicht gewerbliche und hoheitliche Betrieb von Funkanlagen erfasst. Die Telekommunikation umfasst die Übermittlung von Informationen auf fernmeldetechnischem Weg mittels elektromagnetischer Schwingungen, egal ob leitungsgebunden, analog oder digital, offen oder verdeckt, einschließlich des Empfangs, egal auch, ob Massen-, Individual- oder Maschinenkommunikation, wie lang der Übermittlungsweg ist und ob das Übermittelte sinnlich wahrnehmbar ist, - es sind also damit auch neue Übertragungstechniken verbunden. Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7, 2. Alternative GG erfasst auch die Abwehr von Gefahren, die von der Telekommunikationstechnik, ausgehen. Die Gefahrenabwehrkompetenz nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7, 2. Alternative GG ist nicht im Sinne des tradierten polizeilichen Gefahrenbegriffs zu verstehen, sondern schließt auch Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Menschen gegen bloße Risiken ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schutz in der Medizin

§ 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 7
Kosten

§ 8
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu § 22

Zu § 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 768/08A

... Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Stand der Technik für die Ablagerungs-, Stilllegungsund Nachsorgephase geregelt. § 12 setzt die entsprechenden Regelungen des Artikel 12 sowie der Anhänge I und III der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 379/08

... 26. fordert, dass mehr Arbeit im Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, insbesondere der Cyber-Kriminalität, geleistet wird, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Initiativen zur Bekämpfung von Menschenhandel zu verstärken fordert politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, die umfassend definiert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, der den Interessen der Opfer des Terrorismus gerecht wird und Vorschläge zu entwickeln, um ein größeres Maß an Biogefahrenabwehr zu gewährleisten



Drucksache 756/08

... a) personelle, materielle und infrastrukturelle Potenziale der allgemeinen Gefahrenabwehr,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. des Bundes

II. der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes

§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe

§ 14
Aus- und Fortbildung

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung

1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

2. Politischer Auftrag

3. Bundesrechnungshof

II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1

Zu 1 Gesetzesbezeichnung :

Zu 2 § 5 :

Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :

Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :

Zu 5 § 13 neu

Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :

Zu 7 § 15 neu :

Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Zu 9 §§ 21 und 22 neu :

Zu 10 § 23 neu :

Zu 11 § 24 neu :

Zu 12 § 25 neu :

Zu 13 § 26 neu :

Zu 14 § 27 neu :

Zu 15 § 28 neu :

Zu 16 § 29 neu :

Zu 17 § 30 neu :

Zu 18 § 31 neu :

Zu 19 § 32 neu :

Zu 20 § 27 alt :

II. Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)


 
 
 


Drucksache 173/1/08

... Diese Möglichkeit der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Schornsteinfegern und Feuerwehren im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr hat sich seit langer Zeit bewährt und wird traditionell durch zwei Regelungen des bisher geltenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/08




1. Zu Artikel 1 SchfHwG und Artikel 2 SchfG

2. Zu Artikel 1 SchfHwG , Artikel 2 SchfG , Artikel 3 SGB VI und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG *

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG

13. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG

14. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 SchfHwG

15. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -,* § 9 Abs. 3 Nr. 8 - neu - SchfHwG

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 - neu - SchfHwG *

18. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 SchfHwG

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 und 4 SchfHwG

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 - neu - SchfHwG

22. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG

24. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 und 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG ,* Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG , Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 SchfHwG *

27. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG *

28. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG

29. Zur Artikel 1 § 20 Abs. 1 SchfHwG

30. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG

31. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG *

32. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 5 SchfG

33. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 13 Abs. 3 SchfG


 
 
 


Drucksache 350/08

... /EG ist für die vom Anwendungsbereich erfassten Berufe ebenfalls einheitlich zu regeln. Die Vorschrift dient der Gefahrenabwehr. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern würden zu Anwendungsschwierigkeiten, ggf. auch Umgehungen, durch die ausländischen Dienstleister führen. Die Einheitlichkeit der Regelung ist wichtig um Transparenz über die Rechtslage in Deutschland schaffen zu können und um ihre Einhaltung zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 11b
Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes

§ 13a
Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen


 
 
 


Drucksache 914/08

... Einige Partner der EU erwägen derzeit die Einleitung eines Kernenergie-Programms oder den Ausbau ihrer Aktivitäten auf diesem Gebiet, auf dem die EU derzeit weltweit technologisch führend ist. Viele Entwicklungsländer verfügen noch nicht über Rechts- und Verwaltungsstrukturen, die garantieren können, dass Sicherheit das oberste Gebot bei Auslegungs-, Bau- und Betriebsentscheidungen darstellt. Vor kurzem wurden Maßnahmen der EU zur Förderung der höchstmöglichen Standards für die nukleare Sicherheit und Gefahrenabwehr entworfen17. Die EU wird unter Verwendung des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit mit Drittstaaten zusammenarbeiten und diese bei der Verbesserung ihrer Sicherheitskultur im Nuklearbereich sowie der Sicherheit der von ihnen betriebenen Kernkraftwerke unterstützen. Die EU wird die aufstrebenden Länder, die den Bau von Kernkraftwerken beabsichtigen, beim Aufbau kompetenter und unabhängiger Aufsichtsbehörden unterstützen, die gewährleisten können, dass die neuen Anlagen nach internationalen kerntechnischen Sicherheitsnormen gebaut und nach den höchsten Sicherheitsstandards betrieben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 168/08

... (6) Der Inhalt einer Anzeige nach Absatz 1 darf nur für die in § 15 Abs. 1 und 2 Satz 3 bezeichneten Strafverfahren, für Strafverfahren wegen einer Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist, für Besteuerungsverfahren und für die Aufsichtsaufgaben der zuständigen Behörden nach § 16 Abs. 2 sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtete

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen

§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4
Durchführung der Identifizierung

§ 5
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7
Ausführung durch Dritte

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9
Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen

§ 11
Anzeige von Verdachtsfällen

§ 12
Verbot der Informationsweitergabe

§ 13
Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14
Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden

§ 15
Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4
Aufsicht und Bußgeldvorschriften

§ 16
Aufsicht

§ 17
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h
Verbotene Geschäfte

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80e
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 80f
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

Artikel 5
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung der Monatsausweisverordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

Neufassung des Geldwäschegesetzes

Änderung des Kreditwesengesetzes

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten

b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 2
(Verpflichtete)

Zu Absatz 1

Absatz 2

§ 3
(Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 4
(Durchführung der Identifizierung)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

§ 5
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Absatz 4

§ 6
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Absatz 3

§ 7
(Ausführung durch Dritte)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 8
(Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 9
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 10
(Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)

§ 11
(Anzeige von Verdachtsfällen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

§ 12
(Verbot der Informationsweitergabe)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 13
(Freistellung von der Verantwortlichkeit)

§ 14
(Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)

§ 15
(Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)

§ 16
(Aufsicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 17
(Bußgeldvorschriften)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 25c
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

§ 25d
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 2

§ 25e
(Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)

§ 25f
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 25g
(Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)

§ 25h
(Verbotene Geschäfte)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 80c
(Verpflichtete Unternehmen)

§ 80d
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 80e
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 80f
(Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung


 
 
 


Drucksache 537/08

... Damit diese Maßnahme greift, müssen die Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums in vollem Umfang mit dem Zoll zusammenarbeiten und Daten austauschen, mit deren Hilfe der Zoll suspekte Lieferungen mit Erfolg ins Visier nehmen kann. Eine solche Zusammenarbeit ist einer der Pfeiler des Aktionsplans für Maßnahmen des Zolls zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie, der von der Kommission im Oktober 200555 verabschiedet und vom Rat gebilligt wurde. Die Kommission wird die Umsetzungsergebnisse in Kürze vorstellen und will anschließend einen neuen Zollaktionsplan in die Wege leiten, der auf dem Erfolg des ersten Aktionsplans aufbaut. Die jüngsten Änderungen des Zollkodexes zur Verbesserung der Kontrollen für die Sicherheit und Gefahrenabwehr haben neue Instrumente für eine schnelle Verbreitung von Informationen über mit hohem Risiko behaftete Vorgänge geschaffen. Diese Instrumente sollten vollständig ausgeschöpft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 134/08

... • Aktionsplan zur Biogefahrenabwehr



Drucksache 173/08 (Beschluss)

... Diese Möglichkeit der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Schornsteinfegern und Feuerwehren im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr hat sich seit langer Zeit bewährt und wird traditionell durch zwei Regelungen des bisher geltenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 SchfHwG und Artikel 2 SchfG

2. Zu Artikel 1 SchfHwG , Artikel 2 SchfG , Artikel 3 SGB VI und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG

8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 SchfHwG

10. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -, § 9 Abs. 3 Nr. 8 - neu - SchfHwG Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 3 - neu - SchfG

11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 SchfHwG

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 - neu - SchfHwG

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG

14. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 und 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG , Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG

17. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG

18. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 5 SchfG

19. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 13 Abs. 3 SchfG


 
 
 


Drucksache 67/08

... oder zur Gefahrenabwehr



Drucksache 404/1/08

... Des Weiteren muss klargestellt werden, dass das gegenseitige Benehmen nach § 4a Abs. 2 Satz 3 nicht auf eine einmalige Abstimmung beschränkt ist, sondern dass während eines solchen Einsatzes des BKA eine kontinuierliche Abstimmung mit den betroffenen Ländern stattzufinden hat. Alle Informationen, die in diesem Zusammenhang ausgetauscht werden, müssen zur Gefahrenabwehr und nicht etwa nur zu dem Zweck "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 4a Abs. 1 Satz 2 - neu - BKAG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 4a Abs. 1 Satz 2 BKAG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20c Abs. 3 Satz 2 BKAG

Zu Artikel 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20l Abs. 5 BKAG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20v Abs. 5 Satz 3 BKAG


 
 
 


Drucksache 168/1/08

... § 11 Abs. 6 beschränkt die Verwendung des Inhalts einer Anzeige nach § 11 Abs. 1 unter anderem auf die Zwecke der Gefahrenabwehr. In der Begründung zu § 11 Abs. 6 wird jedoch ausgeführt, die Polizeien könnten gerade durch Anzeigen wegen des Terrorismusfinanzierungsverdachts Informationen erlangen, die Aufschluss über terroristischen Organisationen angehörende oder nahestehende Personen geben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *

8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11

14. Zu Artikel 2 § 6 GwG

15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

23. Zu Artikel 2 § 16 GwG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG

26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 31/1/08

... 23. Die in Artikel 12 Abs. 8, Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d und e sowie Artikel 23 vorgesehenen neuen Grundpflichten für Betreiber fordern bei endgültiger Stilllegung der industriellen Tätigkeit eine Wiederherstellung des früheren Ausgangszustands des Anlagengeländes, ungeachtet der zulässigen oder beabsichtigten Nachnutzung. Diese Anforderungen gehen zum einen weit über das akzeptierte Prinzip der Gefahrenabwehr beim Boden- und Gewässerschutz hinaus, zum anderen sind die hiermit verbundenen Berichtspflichten hinsichtlich ihrer Inhalte nicht konkretisiert. Dies gilt auch für die Definition der Wiederherstellung des Ausgangszustands, der streng genommen eine Demontage aller baulichen Anlagen aus der industriellen Tätigkeit beinhalten könnte. Darüber hinaus existieren in den Mitgliedstaaten nationalstaatliche Regelungen, die den Schutz des Bodens und des Grundwassers regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 550/1/08

... Der Online-Abruf von Lichtbildern aus den Personalausweisregistern durch die Polizei- und Ordnungsbehörden ist auf die Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Ordnungswidrigkeiten beschränkt. Dies ist nicht sachgerecht. Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr als Kernbereich polizeilicher Tätigkeit ist der automatisierte Abruf auch in Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen. Gerade bei Gefahrensachverhalten ist ein Zugriff auf Lichtbilder zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar. Als Beispiel sind hier Fahndungsmaßnahmen nach Suizidandrohung einer lediglich namentlich bekannten Person zu nennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/08




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 15 PAG

§ 15
Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden

12. Zu Artikel 1 § 17 Satz 4 - neu - PAG :

13. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

18.* Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 § 22a Abs. 2 Satz 1 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

19. *Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 Buchstabe b - neu - § 22a Abs. 2 Satz 2 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

20*. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 2 PAG

21. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

22. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 356/08

... Die Änderungen durch die Entschließung MSC.203(81) betreffen die Begriffsbestimmungen und Klarstellungen in den Allgemeinen Bestimmungen (Kapitel I, Regel I/1 der Anlage des STCW-Übereinkommens) sowie die Ergänzung von Kapitel VI - Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben - um den Bereich der Gefahrenabwehr auf dem Schiff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschließung

Anlage
Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Kapitel VI
Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Entschließung

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens

Abschnitt
A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

5 Befähigungsnorm

5 Übergangsbestimmungen

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 168/08 (Beschluss)

... § 11 Abs. 6 beschränkt die Verwendung des Inhalts einer Anzeige nach § 11 Abs. 1 unter anderem auf die Zwecke der Gefahrenabwehr. In der Begründung zu § 11 Abs. 6 wird jedoch ausgeführt, die Polizeien könnten gerade durch Anzeigen wegen des Terrorismusfinanzierungsverdachts Informationen erlangen, die Aufschluss über terroristischen Organisationen angehörende oder nahestehende Personen geben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

10. Zu Artikel 2 § 6 GwG

11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

19. Zu Artikel 2 § 16 GwG

20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 883/08

... radiologische Bedrohungen Mitteilung über Biogefahrenabwehr Aktionsplan zur Minderung von radiologischen bzw.



Drucksache 550/08 (Beschluss)

... Der Online-Abruf von Lichtbildern aus den Personalausweisregistern durch die Polizei- und Ordnungsbehörden ist auf die Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Ordnungswidrigkeiten beschränkt. Dies ist nicht sachgerecht. Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr als Kernbereich polizeilicher Tätigkeit ist der automatisierte Abruf auch in Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen. Gerade bei Gefahrensachverhalten ist ein Zugriff auf Lichtbilder zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar. Als Beispiel sind hier Fahndungsmaßnahmen nach Suizidandrohung einer lediglich namentlich bekannten Person zu nennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

12. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

16. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

18. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 827/08

... (1) Werden ohne die nach § 8 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste erbracht (unerlaubte Zahlungsdienste), kann die Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe anordnen. Sie kann für die Abwicklung Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Sie kann ihre Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntmachen personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist, sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 831/08

... Zum Zwecke einer ordnungsgemäßen und effektiven Überwachung des Luftverkehrs und im Interesse einer entsprechenden Gefahrenabwehr im Bereich der Flugsicherung sieht der neue § 5b Abs. 1 Satz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)

§ 1
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

§ 2
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 9
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 11
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 14
Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung

Artikel 15
Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel

Artikel 16
Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu den Nummern 19 bis 21

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung


 
 
 


Drucksache 404/08

... Diese Bürokratiekosten sind im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr nicht vermeidbar und geboten. Weniger belastende Alternativen zu den Informationspflichten bestehen nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Unterabschnitt 3a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 20a
Allgemeine Befugnisse

§ 20b
Erhebung personenbezogener Daten

§ 20c
Befragung und Auskunftspflicht

§ 20d
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20e
Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20f
Vorladung

§ 20g
Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 20h
Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20i
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20j
Rasterfahndung

§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20l
Überwachung der Telekommunikation

§ 20m
Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20n
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20o
Platzverweisung

§ 20p
Gewahrsam

§ 20q
Durchsuchung von Personen

§ 20r
Durchsuchung von Sachen

§ 20s
Sicherstellung

§ 20t
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20u
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20v
Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20w
Benachrichtigung

§ 20x
Übermittlung an das Bundeskriminalamt

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 20j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20o

Zu § 20p

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20q

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20r

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20s

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20t

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20u

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20v

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20w

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20x

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt


 
 
 


Drucksache 532/08

... A.4.7. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... 11. Die in Artikel 12 Abs. 8, Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d und e sowie Artikel 23 vorgesehenen neuen Grundpflichten für Betreiber fordern bei endgültiger Stilllegung der industriellen Tätigkeit eine Wiederherstellung des früheren Ausgangszustands des Anlagengeländes, ungeachtet der zulässigen oder beabsichtigten Nachnutzung. Diese Anforderungen gehen zum einen weit über das akzeptierte Prinzip der Gefahrenabwehr beim Boden- und Gewässerschutz hinaus, zum anderen sind die hiermit verbundenen Berichtspflichten hinsichtlich ihrer Inhalte nicht konkretisiert. Dies gilt auch für die Definition der Wiederherstellung des Ausgangszustands, der streng genommen eine Demontage aller baulichen Anlagen aus der industriellen Tätigkeit beinhalten könnte. Darüber hinaus existieren in den Mitgliedstaaten nationalstaatliche Regelungen, die den Schutz des Bodens und des Grundwassers regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 860/1/08

... (1) Dem Bundeskriminalamt obliegt die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den internationalen Terrorismus nach diesem Gesetz. Die Zuständigkeiten der Länder auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 860/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 4a BKAG

§ 4a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20c Abs. 3 Satz, § 20u BKAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 20k Abs. 7 Satz 3 und 6


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.