160 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gegenfinanzierung"
Drucksache 684/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
... Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2010
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen
Anlage 3 : (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen
Begründung
3 Allgemeines
Kosten und Preise
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010
Drucksache 683/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung DIMDI-AMV)
... ) einzurichten ist. Die Verordnung enthält keine Vorgaben über die zu verwendenden IT-Systeme und Programme für den Betrieb des Arzneimittel-Informationssystems. Zur Gegenfinanzierung des Arzneimittel-Informationssystems sieht § 67a Absatz 1 Satz 7
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Art und Inhalt des Informationssystems
§ 2 Datenübermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
§ 3 Bereitstellung von Daten und Nutzung des Informationssystems
§ 4 Speicherungsfrist
§ 5 Auskunftsrecht
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage:
2. Inhalt:
3. Folgen und finanzielle Auswirkungen:
4. Bürokratiekosten:
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 266: Entwurf einer Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung)
Drucksache 677/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
Drucksache 865/2/09
... Für die Abschwächung von Maßnahmen, die maßgeblich die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15% im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren sollen, besteht kein Anlass. Die Zinsschranke, die Beschränkung von Verlustverrechnungen und die anteiligen Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer dienten dabei in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens und dem Schutz von inländischem Steuersubstrat wie auch der steuerlichen Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Eine Aufweichung der Maßnahmen ohne eine zuvor durchgeführte Evaluierung kommt daher nicht nur aus finanziellen Gründen nicht in Betracht.
Drucksache 574/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Geringfügige Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen, Auswirkungen auf das Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind jedoch nicht zu erwarten. Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aromenverordnung
Artikel 2 Änderung der Kakaoverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
Artikel 5 Änderung der Konfitürenverordnung
Artikel 6 Aufhebung der Dritten Verordnung zur vorübergehenden Beschränkung der Zulassung von Zusatzstoffen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Darüber hinaus fallen Kosten infolge der in § 3 Abs. 2 normierten, über die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 hinausgehenden Anforderungen an die Dichtheitsprüfung und das dazu eingesetzte Personal für mobile Einrichtungen sowie die Vorschriften zur Rücknahme an. Diese Kosten lassen sich jedoch im Voraus nicht quantifizieren. Sie hängen insbesondere davon ab, inwieweit die betroffenen Unternehmen bereits jetzt sachkundige Personen bei der Erfüllung der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ergebenden Prüfpflichten eingesetzt haben, ob sie sich hinsichtlich der Dichtigkeitsanforderungen bereits jetzt an den Vorgaben des VDMA-Einheitsblattes 24243-1-3 über die Dichtheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen vom August 2005 orientieren und wie sich in Zukunft die Marktpreise für derartige Leistungen entwickeln. Durch die beschriebenen Kostenwirkungen kann es im Einzelfall zu einer Erhöhung von Einzelpreisen kommen. Die durch die Verordnung insgesamt induzierte Kostenbelastung wird aber als so gering eingeschätzt, dass messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten sind. Der Gegenfinanzierungsbedarf für die öffentlichen Haushalte infolge zusätzlicher Kosten bewirkt keine mittelbaren preisrelevanten Effekte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Drucksache 163/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung*
Artikel 1
Teil A Allgemeine Spezifikationen/Reinheitsanforderungen
Anlage 12 (zu § 10 Abs. 1 Satz 2)
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Inhalt der Verordnung
Kosten und Preise
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
Drucksache 384/3/07
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... a) Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen tragen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, insbesondere durch die Beschränkung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und Abschaffung der degressiven Abschreibung, maßgeblichen Anteil an der Gegenfinanzierung. Demgegenüber können nicht alle mittelständischen Personengesellschaften von dem Investitionsabzugsbetrag oder der Thesaurierungsrücklage profitieren.
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Als Beitrag zur Gegenfinanzierung wird der steuerfreie Anteil des Carried Interest (Tätigkeitsvergütung, die an die Initiatoren einer vermögensverwaltenden Beteiligungskapitalgesellschaft unter der Voraussetzung gezahlt wird, dass die übrigen Gesellschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben), generell von 50 Prozent auf 40 Prozent der Vergütungen abgesenkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2 Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen
§ 8 Zulässige Geschäfte
§ 9 Anlagebestimmungen
§ 10 Konzernfreiheit
§ 11 Mindeststückelung
Abschnitt 3 Aufsicht und Anerkennung
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4 Steuerliche Regelungen
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 20 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
2. Steuerliche Vergünstigungen
3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz
4. Änderung des UBGG
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Drucksache 206/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, können zusätzliche Kosten entstehen. Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreisänderungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um unmittelbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch einen erhöhten Vollzugsaufwand erfordert keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nr. 5
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2. Definitionen der Partikelminderungsklassen
3. Anforderungen an Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien
3.2 Aktive Einrichtungen
3.3 Kraftstoff
3.3.1 Kraftstoffqualität
3.3.2 Kraftstoffverbrauch
4. Prüfung eines Partikelminderungssystems
4.l Nachweis der kontinuierlichen Regeneration
4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors
4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen
4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus
5. Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme
5.1 Rückhaltegrad
5.2 Limitierte Schadstoffe
5.3 Rauchgastrübung
6. Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6.1 Rückhaltegrad
6.2 Limitierte Schadstoffe
6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen
6.3 Rauchgastrübung
7. Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie
7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien
7.2 Anforderungen an den Prüfmotor
7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand
7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie
7.4.1 Partikelemission
7.4.2 Rückhaltegrad
7.4.3 Rauchgastrübung
7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten
8. Genehmigung
9. Genehmigungsbehörde
10. Rücknahme der Genehmigung
11. Zusätzliche Anforderungen
11.1 Betriebsverhalten
11.2 Geräuschverhalten
11.3 Additivierung
11.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
12.1 Einbau
12.2 Abnahme
Anhang I (zu Nr. 4, 5 oder 6)
Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen
Anhang IV (zu Nr. 12.2)
Abnahme-bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
1. Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus
2. Angaben zum Kraftfahrzeug
3. Angaben zum Partikelminderungssystem PMS
4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren:
Anhang V ( zu Nr. 4.2, 4.3 oder 6 ) Angepasster ESC-Zyklus
1. ESC-Zyklus zur Bestimmung der Partikelemission bei periodisch regeneriere den Systemen.
Begründung
I. Allgemeines
Finanzelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zum Einleitungssatz
2. Zu Artikel 1
2.l Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XIV
2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI
2.5 Zu Artikel 1 Nr. 5 Anlage XXVII
3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 127/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
... Aufgrund des vereinfachten Verfahrens zur Tauglichkeitsüberprüfung werden sich die Kosten, insbesondere die Gebühren, für die Luftfahrer in einer Vielzahl von Einzelfällen ermäßigen. Für eine Vielzahl von Luftfahrern reduzieren sich außerdem die Kosten für die Tauglichkeitsuntersuchung, da die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitszeugnisse verlängert wird. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte erfordert keine Gegenfinanzierung, die unmittelbare preisrelevante Effekte generiert. Etwaige Mehrausgaben sowie Mehrbedarf an Planstellen und Stellen werden in den jeweiligen Einzelplänen gegenfinanziert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Insgesamt fallen die Wirkungen der Maßnahme auf die öffentlichen Haushalte so gering aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von dieser keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 220/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die wesentliche Zielrichtung der notwendigen Gegenfinanzierungsmaßnahmen, inländisches Steuersubstrat zu sichern und unangemessene Steuergestaltungen zu verhindern: In Deutschland erwirtschaftete Gewinne müssen auch in Deutschland besteuert werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die wesentliche Zielrichtung der notwendigen Gegenfinanzierungsmaßnahmen, inländisches Steuersubstrat zu sichern und unangemessene Steuergestaltungen zu verhindern: In Deutschland erwirtschaftete Gewinne müssen auch in Deutschland besteuert werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG
34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG
42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 5
43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zum Gesetzentwurf allgemein
49. Zum Gesetzentwurf allgemein
50. Zum Gesetzentwurf allgemein
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 384/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... a) Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen tragen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, insbesondere durch die Beschränkung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und Abschaffung der degressiven Abschreibung, maßgeblichen Anteil an der Gegenfinanzierung. Demgegenüber können nicht alle mittelständischen Personengesellschaften von dem Investitionsabzugsbetrag oder der Thesaurierungsrücklage profitieren. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass diese für die kleinen und mittleren Unternehmen insgesamt belastenden Maßnahmen zu einer Benachteiligung des Mittelstandes und zu mehr Bürokratie führen könnten.
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... sieht vor, dass WKBen ihren Zielgesellschaften Darlehen gewähren dürfen. § 24 UBGG sieht vor, dass für Gesellschafterdarlehen eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz nicht stattfindet. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, eine dem neuen § 24 UBGG entsprechende Vorschrift auch in das WKBG zu übernehmen, da dies die Attraktivität des WKBG weiter steigern würde, ohne einen zusätzlichen Gegenfinanzierungsbedarf auszulösen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG
15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG
20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 120/07
... - Als Beitrag zur Gegenfinanzierung der vorgesehenen Maßnahmen, aber auch zur Korrektur ungleichgewichtig gewordener Typisierungen bei der Regelung zu Ausnahmen von der grundsätzlichen Elterneinkommensabhängigkeit aller Leistungen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 4 Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 8 Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 9 Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
Artikel 12 Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden
Artikel 13 Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 14 Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 15 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG
2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 370/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV )
... Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Erhöhung des durchschnittlichen Mautsatzes.
2 Vorbemerkung
Zu Punkt 1
Zu Punkt 2 - Mautkompromiss
Zu Punkt 3 - Mautermäßigungsverfahren
Zu Punkt 4 - Änderung des Kfz-Steuergesetzes
Zu Punkt 5 - Innovationsprogramm
Zu Punkt 6
Zu Punkt 7
Drucksache 384/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
... Die in dem Gesetz enthaltenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen sind zur Wahrung eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Wirtschafts- und Haushaltspolitik und der Einhaltung des vereinbarten Nettoentlastungsvolumens von rd. 5 Mrd. Euro geboten, soweit sie missbräuchliche Gestaltungen zielgenau unterbinden und unangemessene steuerliche Belastungen weitestgehend vermeiden.
Drucksache 807/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Artikel 1
Anlage 10 (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
1. Brennwert
2. Eiweiß
2.1 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen
2.2 Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
2.3 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
2.4 Aminosäuren
3. Taurin
4. Cholin
5. Fett
6. Phospholipide
7. Inositol
8. Kohlenhydrate
8.1 Es dürfen nur folgende Kohlenhydrate verwendet werden:
8.2 Lactose
8.3 Saccharose
8.4 Glucose
8.5 Vorgekochte Stärke und/oder gelatinierte Stärke
9. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide
10. Mineralstoffe
10.1 Säuglingsanfangsnahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten
10.2 Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
11. Vitamine
12. Nukleotide Folgende Nukleotide können verwendet werden:
Anlage 11 [zu § 14c Abs. 4 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f] Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
1. Brennwert
2. Eiweiß
2.1 Folgenahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen
2.2 Folgenahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
2.3 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
2.4 Aminosäuren
3. Taurin
4. Fett
5. Phospholipide
6. Kohlenhydrate
6.1 Die Verwendung von glutenhaltigen Zutaten ist untersagt.
6.2 Lactose
6.3 Saccharose, Fructose, Honig
6.4 Glucose
7. Fructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide
8. Mineralstoffe
8.1 Folgenahrung aus Kuhmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten
8.2 Folgenahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen
9. Vitamine
10. Nukleotide
Anlage 12 [zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3]
Anlage 15 [zu § 22a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c]
1. Nährwertbezogene Angaben
2. Gesundheitsbezogene Angaben einschließlich Angaben zur Reduzierung von Krankheitsrisiken
Anlage 16 [zu § 22a Abs. 3 Nr. 3]
Anlage 24 [zu § 14c Abs. 3]
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 21
Zu Artikel 2
Drucksache 567/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... sieht vor, dass WKBen ihren Zielgesellschaften Darlehen gewähren dürfen. § 24 UBGG sieht vor, dass für Gesellschafterdarlehen eine Zurechnung nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz nicht stattfindet. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, eine dem neuen § 24 UBGG entsprechende Vorschrift auch in das WKBG zu übernehmen, da dies die Attraktivität des WKBG weiter steigern würde, ohne einen zusätzlichen Gegenfinanzierungsbedarf auszulösen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
8. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
10. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
13. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
15. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
16. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
17. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 113/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
... "Vom Wegfall der Naturalrabatte wären auch die Krankenhausapotheken bzw. krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken betroffen, in denen Naturalrabatte bisher ein wichtiges Instrument für die kostengünstige Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser waren. Da zur Zeit nicht einzuschätzen ist, in welchem Umfang sich die Abschaffung der Naturalrabatte auf die Arzneimittelkosten im Krankenhaus auswirkt und eine Regelung zur Gegenfinanzierung im Gesetzentwurf nicht enthalten ist, sollte die Möglichkeit der Naturalrabatte für die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser erhalten bleiben.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V
3. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... zur Quotenpflicht nutzbar gemacht wird, erhöht sich der Vollzugsaufwand so geringfügig, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich scheint bzw. von ihr keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen. Vollzugsaufwand für Länder und Gemeinden entsteht nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
1. § 50 wird wie folgt gefasst:
2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 55 wird aufgehoben.
5. § 55 wird wie folgt gefasst:
6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
a Einführung einer Biokraftstoffquote
b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
4. Kosten und Preiswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
6. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu den Absätzen 6 und 7
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu § 37a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Drucksache 640/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs - und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreisänderungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um unmittelbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch einen erhöhten Vollzugsaufwand erfordert keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert Die Kostensteigerungen werden bei den Betreibern allerdings unabhängig von der Einführung eines nationalen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung eines Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters
§ 3 Erhebung der Informationen
§ 4 Informantenschutz
§ 5 Übermittlung der Informationen an das Umweltbundesamt
§ 6 Übermittlung der Informationen an die Europäische Kommission
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
i. Übersicht
ii. Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
iii. Durchführung der Verordnung EG Nr. 166/2006
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Änderungen
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Vollzugsaufwand
2. Haushaltsaufwendungen ohne Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 371/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Den Geflügelhaltern in den Restriktionszonen entstehen durch eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeit ihrer Erzeugnisse (Geflügel, Geflügelfleisch) Kosten. Geringfügige kosteninduzierte Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Mittelbare über die öffentlichen Haushalte transmittierte Preiseffekte dürften nicht entstehen, da der Gegenfinanzierungsbedarf vergleichsweise äußerst gering ausfällt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Artikel 2 Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... "Durch die beschriebenen Kostenwirkungen kann es im Einzelfall zu einer Erhöhung von Einzelpreisen kommen. Die durch die Verordnung insgesamt induzierte Kostenbelastung wird aber als so gering eingeschätzt, dass messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten sind. Der Gegenfinanzierungsbedarf für die öffentlichen Haushalte infolge zusätzlicher Kosten bewirkt keine mittelbaren preisrelevanten Effekte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind
§ 3 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Straftaten
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu §§ 6
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 300/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur "
... Auswirkungen auf die Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Durch die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur werden Unternehmen und Verbraucher nicht unmittelbar berührt. Die geringfügige Mehrbelastung des Bundes durch die jährliche Gewährung eines Bundeszuschusses erfordert keine Gegenfinanzierung, die mittelbare preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 778/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
E. Finanzielle Auswirkungen
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten für die Wirtschaft
7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 789/06
... Der Wirtschaft entstehen durch die Verordnung keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind daher nicht zu erwarten. Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
Drucksache 779/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Vergünstigungen für REIT-Aktiengesellschaften soll wesentlich durch Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer erfolgen. Aus fiskalischer Sicht ist es unbedingt erforderlich‚ dass die erwarteten Steuermehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer auch realisiert werden. Das ist wegen der üblichen Gestaltungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften fraglich. Weiteres Gestaltungspotential ergibt sich daraus, dass formwechselnde Umwandlungen nach den Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes nicht grunderwerbsteuerpflichtig sind.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu § 38
Zu § 40
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG
6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG
10. Zu Artikel 1 § 8 REITG
11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG
16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG
17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG
18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG
19. Zu Artikel 1 § 18 REITG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG
21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG
22. Zu Artikel 1 § 19 REITG
23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG
24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG
25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG
26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG
27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG
28. Zu Artikel 1 REITG
29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG
Zu Buchste a
Zu Buchste b
30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG
32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO
Drucksache 515/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Der Wirtschaft entstehen durch die Verordnung keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind daher nicht zu erwarten. Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
Drucksache 634/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... Der Wirtschaft entstehen durch die Verordnung keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind daher nicht zu erwarten. Die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Die Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161) wird wie folgt geändert:
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die möglichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte infolge der Neuregelung erfordern keine Gegenfinanzierung, von der mittelbare preisrelevante Auswirkungen ausgehen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.
§ 4 Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten
§ 5 Eigentum
§ 6 Voraussetzungen der Rückgabepflicht
§ 7 Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner
§ 8 Durchführung und Sicherung der Rückgabe
§ 9 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
§ 10 Entschädigung
§ 11 Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs
§ 12 Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder
§ 13 Rückgabeklage des ersuchenden Staats
§ 14 Genehmigungspflicht
§ 15 Genehmigung
§ 16 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 17 Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen
§ 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe
§ 19 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 20 Strafvorschriften
§ 21 Bußgeldvorschriften
§ 22 Befugnisse der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
§ 1 Rückgabepflicht
§ 2 Verbringungsverbot und Beschlagnahme
§ 3 Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsvorschläge
III. UNIDROIT - Übereinkommen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union
VI. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zur Fußnote
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Gesetzes
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu §§ 16
Zu §§ 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 370/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung
... Enten- und Gänsehaltern können Kosten für die virologische Untersuchung entstehen, wobei für die Probenahme und den Versand etwa 2,50 € sowie für die Untersuchung eines Pools von fünf Proben etwa 20,- € anfallen. Da monatlich 60 Proben zu untersuchen sind, fallen insgesamt Kosten von etwa 390,- € pro Monat an. Ob bei den betroffenen Wirtschaftskreisen infolge der Neuregelung einzelpreisrelevante Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob diese ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreiserhöhungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die Wirkungen der Maßnahme auf die öffentlichen Haushalte fallen so gering aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von dieser keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
Drucksache 552/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... Die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch einen erhöhten Vollzugsaufwand erfordert keine Gegenfinanzierung, die mittelbar preisrelevante Effekte generiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen
§ 3 Anerkennung von Vereinigungen
§ 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 5 Übergangsvorschrift
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG
2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... • Seit dem Jahr 2004 erhält die Gesetzliche Krankenversicherung aus dem Bundeshaushalt Zuwendungen zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen. Die zur Gegenfinanzierung vereinbarte dreistufige Anhebung der
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 553/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... Die Gegenfinanzierung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Mauthöheverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Artikel 5 (Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
Drucksache 934/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung
... Enten- und Gänsehaltern können Kosten für die virologische Untersuchung entstehen, wobei für die Probenahme und den Versand etwa 2,50 € sowie für die Untersuchung eines Pools von fünf Proben etwa 20,- € anfallen. Da monatlich 60 Proben zu untersuchen sind, fallen insgesamt Kosten von etwa 390,- € pro Monat an. Ob bei den betroffenen Wirtschaftskreisen infolge der Neuregelung einzelpreisrelevante Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob diese ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Gleichwohl dürften die möglichen Einzelpreiserhöhungen aufgrund ihrer Gewichtung (geringer Wägungsanteil in den jeweiligen Preisindices) jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die Wirkungen der Maßnahme auf die öffentlichen Haushalte fallen so gering aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von dieser keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 In § 9 Satz 2 der Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. September 2006 (eBAnz AT48 2006 V1) geändert worden ist, wird die Angabe 28. Februar 2007 durch die Angabe 31. Oktober 2007 ersetzt.
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Der Ausfall der Erbschaftsteuer soll durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von 50 % auf 57 % gegenfinanziert werden, durch die die Gesamtbelastung der Gewinne aus Kapitalgesellschaften nach der Herabsetzung der Körperschaftsteuer der anderer Unternehmensgewinne wieder gleichgestellt wird. Die Aufkommensauswirkungen stellen sich wie folgt dar:
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von dieser
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... Die finanziellen Be- und Entlastungen der öffentlichen Haushalte (Verwaltungsaufwand, Einnahmen aus Gebühren) erfordern per Saldo keine Gegenfinanzierung, die mittelbare preisrelevante Effekte generiert.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
§ 2 Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Abschnitt 2 Organisation
§ 3 Zertifizierungsinfrastruktur
Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
§ 4 Allgemeines
§ 5 Fahrerkarte
§ 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
§ 7 Werkstattkarte
§ 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
§ 9 Unternehmenskarte
§ 10 Kontrollkarte
Abschnitt 4 Zentrales Kontrollgerätkartenregister
§ 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
§ 12 Inhalt des Registers
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister
§ 14 Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
§ 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Abschnitt 5 Ausnahmen
§ 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85
Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
§ 19 Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
§ 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
§ 24 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Abschnitt 9 Übergangsvorschriften
§ 26
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
Anlage 2 (zu § 3)
Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005
1 Einleitung
2 Geltungsbereich
2.1 Aufgaben und Verpflichtungen
2.2 Besondere Rechtvorschriften
3 Practice Statement der D-CA
4 Karten- und Gerätemanagement
5 Schlüsselmanagement in der D-CA
6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7 Zertifikatsmanagement
8 Informations-Sicherheit
9 Beendigung des D-CA-Betriebs
10 Überprüfungen des Betriebs
12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy
Anhang B Referenzdokumente
Anlage 3 (zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu §§ 11
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu §§ 15
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu §§ 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2
III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3
IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5
Drucksache 621/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG )
... Die Wirkungen der Maßnahme auf die öffentlichen Haushalte fallen so gering aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von ihr keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Art der Erhebung, Erhebungseinheiten
§ 3 Mindestalter
§ 4 Hilfsmerkmale
§ 5 Freiwilligkeit der Auskunftserteilung
§ 6 Übermittlungsregelung
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gender-Mainstreaming
B. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
1.2.1 Statistisches Bundesamt
1.2.2 Statistische Ämter der Länder
2. Kosten- und Preiswirkungen
C. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 250/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen des Transportgewerbes, entstehen geringfügig höhere Kosten durch die Einführung von Gebührentatbeständen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Fahrerbescheinigungen. Kostenüberwälzungen, die zu einer nicht quantifizierbaren Erhöhung von Einzelpreisen führen, können daher nicht ausgeschlossen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten. Die finanziellen Be- und Entlastungen der öffentlichen Haushalte erfordern keine Gegenfinanzierung, die mittelbare Effekte generiert.
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Insgesamt fallen die Wirkungen der Maßnahme auf die öffentlichen Haushalte so gering aus, dass hierfür keine gesonderte Gegenfinanzierung erforderlich erscheint bzw. von dieser keine mittelbaren Preiseffekte ausgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 322/2/05
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... 2. Dies ist angesichts ihrer angespannten Haushaltssituation nicht verkraftbar. Es bedarf der Gegenfinanzierung. Der Bundesrat stellt fest, dass im Rahmen aller in den Gesprächen zum Job-Gipfel vereinbarten Maßnahmen die Frage der Gegenfinanzierung zu klären ist. Diese könnte u.a. durch eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung erfolgen, wie sie in dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in Drucksache 341/05 (Beschluss) enthalten ist. Zu prüfen ist, inwieweit auch durch andere Maßnahmen eine Gegenfinanzierung zu erreichen ist.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.