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84 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geheimhaltungspflicht"


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Drucksache 150/07

... Weiter bedürfen offenkundige Tatsachen nicht der besonderen Geheimhaltung. Offenkundig ist eine Tatsache entweder, wenn sie erfahrene Menschen in der Regel erkennen müssen oder sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer darüber unterrichten können. Ferner fallen im Sinne des Absatzes 1 Tatsachen, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, nicht unter die Amtsverschwiegenheit. Damit werden Bagatellen von der Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen. Allerdings fordert es der Schutzzweck der Verschwiegenheitspflicht, die Bewertung, ob eine Bagatelle vorliegt, vom Standpunkt der Beteiligten aus vorzunehmen, es sei denn, dieser ist offensichtlich willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 729/07

... – Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften6,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenanalyse

Anhörung interessierter Kreise

Folgenanalyse

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des vorgeschlagenen Rechtsakts

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Europäische Statistiken

Artikel 2
Statistische Grundsätze

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Statistische Governance

Artikel 4
Das Europäische Statistische System

Artikel 5
Nationale statistische Ämter und andere einzelstaatliche Stellen

Artikel 6
Kommission (Eurostat)

Artikel 7
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Zusammenarbeit mit dem ESZB

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Qualität der Statistik

Kapitel III
Erstellung europäischer Statistiken

Artikel 11
Europäisches Statistisches Programm

Artikel 12
Durchführung des Europäischen Statistischen Programms

Artikel 13
Kooperationsnetze

Artikel 14
Europäischer Ansatz für die Statistik

Artikel 15
Zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahmen der Kommission (Eurostat)

Artikel 16
Jährliches Arbeitsprogramm

Kapitel IV
Verbreitung europäischer Statistiken

Artikel 17
Verbreitungsmaßnahmen

Artikel 18
Dateien zur öffentlichen Verwendung

Kapitel V
Statistische Geheimhaltung

Artikel 19
Schutz vertraulicher Daten innerhalb des ESS

Artikel 20
Übermittlung vertraulicher Daten

Artikel 21
Schutz vertraulicher Daten bei der Kommission (Eurostat)

Artikel 22
Zugang zu vertraulichen Daten für Forschungszwecke

Artikel 23
Zugang zu Verwaltungsunterlagen

Artikel 24
Daten aus öffentlichen Quellen

Artikel 25
Zustimmung des statistischen Datensubjekts

Artikel 26
Verstoß gegen die statistische Geheimhaltung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 65/07

... Ein Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht und deren Notwendigkeit ist damit ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 621/06

... Durch den zunehmenden Bezug der Energiepolitik zu anderen Politikfeldern sind über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hinaus weitere oberste Bundesbehörden auf Einzelangaben angewiesen. Durch die Erweiterung auf diesen Kreis ist zudem eine einheitliche Datenbasis gewährleistet. Auch der erweiterte Bundesbehördenkreis unterliegt der Geheimhaltungspflicht über die Einzelangaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 555/06

... (7) Die Wirtschaftsprüferkammer darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die in Absatz 6 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen übermitteln, soweit die Kenntnis der Informationen zur Wahrnehmung der in Absatz 6 Satz 1 genannten Aufgaben der zuständigen Stelle im Einzelfall erforderlich ist. Informationen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, dürfen nur übermittelt werden, wenn zusätzlich sicher gestellt ist, dass sie bei diesen Stellen in gleicher Weise geheim gehalten werden. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten ist auf den Zweck hinzuweisen, für den die Daten übermittelt werden. Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten unterbleibt, soweit hierdurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 121/06

... 2. Muss der Vertragspartner Zugangsrechte einräumen, unterrichtet er, vorbehaltlich seiner Geheimhaltungspflichten, die übrigen Teilnehmer derselben Maßnahme zuvor über die geplante Übertragung und übermittelt ausreichende Informationen über den Rechtsnachfolger, so dass diese ihre Zugangsrechte gemäß der Finanzhilfevereinbarung wahrnehmen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern ist die Teilnahme von mindestens einer Rechtsperson erforderlich.

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Ernennung unabhängiger Sachverständiger

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeines

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie Kommunikation und Information

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Finanzhilfeformen

Artikel 30
Erstattung förderfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte förderfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 32
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfung förderfähiger Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 35
Zahlung und Aufteilung

Artikel 36
Einziehung

Artikel 37
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte

Artikel 38
Die Regeln dieses Kapitels gelten unbeschadet der in Kapitel IV vorgesehenen speziellen

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Verteidigungsinteressen der Mitgliedsstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
Spezielle Regeln für die Beteiligung an Tätigkeiten innerhalb des

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 53


 
 
 


Drucksache 9/06

... 2. Muss der Vertragspartner Zugangsrechte einräumen, unterrichtet er, vorbehaltlich seiner Geheimhaltungspflichten, die übrigen Teilnehmer derselben Maßnahme zuvor über die geplante Übertragung und übermittelt ausreichende Informationen über den Rechtsnachfolger, so dass diese ihre Zugangsrechte gemäß der Finanzhilfevereinbarung wahrnehmen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/06




1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Programmausschüsse

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Vorschlag

Kapitel I
: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Teilnahme

Abschnitt 1
: Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 6
Unabhängigkeit

Artikel 7
Indirekte Maßnahmen zu Gunsten von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und

Artikel 9
Forschungstätigkeiten der Pionierforschung

Artikel 10
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 11
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 12
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 14
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 15
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 17
Benennung von unabhängigen Sachverständigen

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 18
Allgemeines

Artikel 19
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 20
Bestimmungen im Bezug auf Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 21
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 22
Sonderbestimmungen

Artikel 23
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 24
Konsortialvereinbarungen

Artikel 25
Koordinator

Artikel 26
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie

Artikel 27
Überprüfung

Artikel 28
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 29
Förderwürdigkeit

Artikel 30
Förderformen

Artikel 31
Erstattung zulässiger Kosten

Artikel 32
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 33
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 34
Berichterstattung und Prüfbescheinigungen zu erstattungsfähigen Kosten

Artikel 35
Exzellenznetzwerke

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 36
Zahlung und Aufteilung

Artikel 37
Einziehung

Artikel 38
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten zu Gunsten spezieller Gruppen

Artikel 42
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 43
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 44
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 45
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 46
Nutzung und Verbreitung

Artikel 47
Verbreitung von Ergebnissen in Bezug auf Maßnahmen der Pionierforschung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 48
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 49
Grundsätze

Artikel 50
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 51
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 52
Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte für Maßnahmen der Pionierforschung und für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen

Kapitel IV
Europäische Investitionsbank

Artikel 53

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 54


 
 
 


Drucksache 302/06

... schafft die Voraussetzungen dafür, dass Berufsgeheimnisträgern ermöglicht werden kann, eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Dem Beauftragten für den Datenschutz wird ein Zeugnisverweigerungsrecht im Hinblick auf Daten eingeräumt, die der beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Gleiches gilt für sein Hilfspersonal. Darüber hinaus schafft die Vorschrift ein Beschlagnahmeverbot für Akten und Schriftstücke des Beauftragten für den Datenschutz, das so weit reicht wie sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 4
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 13
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 14
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 15
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 902/05

... (11) Die Übermittlung von Informationen, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen, erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates und der Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 902/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag bereit bestehende Vorschriften

Abstimmung auf andere Politikbereiche und Ziele der Europäischen Union Keine.

2 Anhörung von Interessengruppen, Folgeabschätzungen

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

5 Methodik

Zusammenfassung der eingegangenen und genutzten Sachverständigengutachten

Maßnahmen zur Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:

Artikel 3
Bereiche

Artikel 4
Statistische Maßnahmen

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Bereiche

Bereich 1
: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 2
: Beteiligung von erwachsenen am lebenslangen lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 3
: sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich


 
 
 


Drucksache 523/05

... c) dürfen vorbehaltlich ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6 keine ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit für diesen Ausschuss zur Kenntnis kommenden vertraulichen oder rechtlich geschützten Informationen offen legen. Diese Geheimhaltungspflicht des Mitglieds beziehungsweise des stellvertretenden Mitglieds ist eine Verpflichtung des betreffenden Mitglieds beziehungsweise stellvertretenden Mitglieds, die auch nach Ablauf oder Beendigung seiner Tätigkeit für den Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6 fortbesteht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 511/05

... 3. Die berufliche Schweigepflicht bzw. eine vergleichbare Geheimhaltungspflicht gilt für alle Personen und Stellen, die mit SIS-II-Daten und Zusatzinformationen arbeiten müssen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach dem Ausscheiden dieser Personen aus dem Amt oder Dienstverhältnis oder der Beendigung der Tätigkeit dieser Stellen weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 512/05

... 3. Die berufliche Schweigepflicht bzw. eine vergleichbare Geheimhaltungspflicht gilt für alle Personen und Stellen, die mit SIS-II-Daten und Zusatzinformationen arbeiten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund Das SIS

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Kategorien von Daten

Artikel 17
Zum Zugriff auf die Ausschreibungen berechtigte Behörden

Artikel 18
Sonstige zugriffsberechtigte Behörden

Artikel 19
Zugriff auf Ausschreibungen in Bezug auf Identitätsdokumente

Artikel 20
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 21
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 22
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 24
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Vereinbarkeit zwischen den Ausschreibungen

Artikel 25
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 26
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 27
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 28
Recht auf Information

Artikel 29
Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 30
Rechtsbehelf

Artikel 31
Datenschutzbehörden

Artikel 32
Haftung

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 35
Ausschuss

Artikel 36
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 39
Inkratreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 623/05

... (2) Der Vorsitz des Rates oder dessen Vertreter können an Sitzungen des Europäischen Parlaments zur Erörterung von allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit Europol teilnehmen. Der Vorsitz des Rates oder dessen Vertreter können vom Direktor von Europol unterstützt werden. Der Vorsitz des Rates oder dessen Vertreter tragen hinsichtlich des Europäischen Parlaments den Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 599/05

... Des Weiteren gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen der Aufsichtsbehörden der Länder über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der sog. externen Datenschutzbeauftragten. Externe Datenschutzbeauftragte sind außerhalb der verantwortlichen Stelle stehende Personen, die von Betrieben an Stelle eines eigenen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz bestellt und mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraut werden können. Insbesondere ist strittig, ob externe Datenschutzbeauftragte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bei nicht öffentlichen verantwortlichen Stellen, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen, eingeschränkt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 233/05

... (9) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften10 können die einzelstaatlichen Vorschriften über das Statistikgeheimnis nicht gegen die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an die Gemeinschaftsbehörde (Eurostat) geltend gemacht werden, soweit die Übermittlung solcher Daten in einem Rechtsakt der Gemeinschaft vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/05




Begründung

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Merkmale der Register

Artikel 6
Qualitätsstandards und -berichte

Artikel 7
Empfehlungshandbuch

Artikel 8
Zeitplan und Periodizität

Artikel 9
Datenübermittlung

Artikel 10
Austausch vertraulicher Daten zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 11
Übermittlung von Daten über multinationale Unternehmensgruppen

Artikel 12
Übergangszeitraum und Ausnahmeregelungen

Artikel 13
Durchführungsbestimmungen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 599/05 (Beschluss)

... Des Weiteren gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen der Aufsichtsbehörden der Länder über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der sog. externen Datenschutzbeauftragten. Externe Datenschutzbeauftragte sind außerhalb der verantwortlichen Stelle stehende Personen, die von Betrieben an Stelle eines eigenen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz bestellt und mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraut werden können. Insbesondere ist strittig, ob externe Datenschutzbeauftragte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bei nicht öffentlichen verantwortlichen Stellen, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen, eingeschränkt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 330/05

... c) dürfen vorbehaltlich ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Aufsichtsausschuss nach Artikel 6 keine ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit für diesen Ausschuss zur Kenntnis kommenden vertraulichen oder rechtlich geschützten Informationen offen legen. Diese Geheimhaltungspflicht des Mitglieds beziehungsweise des stellvertretenden Mitglieds ist eine Verpflichtung des betreffenden Mitglieds beziehungsweise stellvertretenden Mitglieds, die auch nach Ablauf oder Beendigung seiner Tätigkeit für den Aufsichtsausschuss nach Artikel 6 fortbesteht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... 6. Der Erfolg von außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren hängt von der Bereitschaft der Parteien zur Offenlegung aller relevanten Fakten ab. Dies setzt voraus, dass die Parteien darauf vertrauen können, dass ihnen aus der Offenlegung von Informationen im Mediationsprozess bei einem Scheitern der Verhandlungen insbesondere in einem nachfolgenden streitigen Verfahren keine Nachteile erwachsen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Vertraulichkeit und die Verwendung von Erkenntnissen aus der Mediation in Gerichtsverfahren ausdrücklich geregelt werden sollen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu detaillierte Reglementierungen den besonderen Vorteil außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren und damit die Attraktivität dieser Verfahren für Streitparteien mindern. Mediation zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Einzelfallbezogenheit aus, dem die starre Regelung der Geheimhaltungspflicht, die der Richtlinienvorschlag vorsieht, nicht gerecht wird, zumal der Anwendungsbereich durch Artikel 2 des Richtlinienvorschlags sehr weit gefasst wird. Auch der Grad der gewünschten Vertraulichkeit kann individuell unterschiedlich sein und sollte von den Beteiligten autonom festgelegt und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden.



Drucksache 176/04

... (10) Die Übermittlung von Informationen, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen, erfolgt gemäß der Verordnung Nr. 322/97 des Rates und der Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/04




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zu erhebende Daten

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Statistische Einheiten

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Erhebungsmerkmale

Artikel 8
Erhebungskonzept

Artikel 9
Qualitätskontrolle und Qualitätsberichte

Artikel 10
Berichtszeitraum und Periodizität

Artikel 11
Datenübermittlung

Artikel 12
Durchführungsbericht

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 336/04

... Ziel dieser Richtlinie ist es, die Rechtsvorschriften zum Datenschutz in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, um den freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union zu erleichtern und gleichzeitig die Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen zu schützen. Die Richtlinie enthält ein allgemeines Verbot der Verarbeitung sensibler Daten, einschließlich gesundheitsbezogener Daten, jedoch mit einer begrenzten Zahl von Ausnahmen. Eine Ausnahme von dem allgemeinen Verbot kann insbesondere dann gelten, wenn der Betroffene ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat, sofern die Gesetze des betreffenden Mitgliedstaats eine solche Einwilligung vorsehen. Auch dürfen gesundheitsbezogene Daten verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten erforderlich ist und die Verarbeitung dieser Daten durch der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende Leistungserbringer im Gesundheitswesen oder durch sonstige Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 870/04 (Beschluss)

... handlungen insbesondere in einem nachfolgenden streitigen Verfahren keine Nachteile erwachsen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Vertraulichkeit und die Verwendung von Erkenntnissen aus der Mediation in Gerichtsverfahren ausdrücklich geregelt werden sollen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu detaillierte Reglementierungen den besonderen Vorteil außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren und damit die Attraktivität dieser Verfahren für Streitparteien mindern. Mediation zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Einzelfallbezogenheit aus, dem die starre Regelung der Geheimhaltungspflicht, die der Richtlinienvorschlag vorsieht, nicht gerecht wird, zumal der Anwendungsbereich durch Artikel 2 des Richtlinienvorschlags sehr weit gefasst wird. Auch der Grad der gewünschten Vertraulichkeit kann individuell unterschiedlich sein und sollte von den Beteiligten autonom festgelegt und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden.



Drucksache 441/04

... Die Notwendigkeit einer Akteneinsicht in nationalen Fusionskontrollverfahren ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Verfahren der ersten Phase nicht mit einer öffentlich zugänglichen Entscheidung abgeschlossen werden. Dies betrifft die ganz überwiegende Mehrzahl aller Fusionskontrollverfahren. Die veröffentlichten Fassungen von Entscheidungen des Hauptprüfverfahrens sind wegen der Geheimhaltungspflicht des Bundeskartellamts häufig um Daten bereinigt, die für eine fundierte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Entscheidung benötigt werden. Ähnliches gilt für die im Bereich der Kartell- und Missbrauchsaufsicht publizierten Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Landeskartelbehörden. Die vom Gesetzgeber geforderte umfassende Würdigung der Entscheidungspraxis ist nur möglich, wenn die Monopolkommission Einsicht in sämtliche Verfahren der Kartellbehörden sowie Zugang zu allen Unterlagen erhält, die die Entscheidungsgrundlage der Kartellbehörden bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 649/03

... 1. Die Übermittlung der in dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen vorgesehenen auf vertraulichen Daten basierenden aggregierten Daten und Metadaten durch die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) erfolgt unter Wahrung der bestehenden Gemeinschaftsbestimmungen zur Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen. Diese Gemeinschaftsbestimmungen gelten auch für die Behandlung der Ergebnisse, sofern sie vertrauliche Daten enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/03




Begründung

1. Hintergrund

2. Inhalt der Verordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Module

Artikel 5
Methodenhandbuch

Artikel 6
Datenübermittlung

Artikel 7
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Finanzierung

Artikel 11
Inkrafttreten

Anhang 1
Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

a Zweck

b Erfassungsbereich

c Zeitlicher Rahmen und Periodizität der Datenbereitstellung

d Erfasste Themen

e Aufschlüsselung

Anhang 2
Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

a Zweck

b Erfassungsbereich

c Zeitlicher Rahmen und Periodizität der Datenbereitstellung

d Erfasste Themen

e Aufschlüsselung

A. Für Statistiken zu Haushalten:

B. Für Statistiken zu Einzelpersonen:

Finanzbogen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.