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0492/05
0895/05
0569/05
0914/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0108/05
0758/05
0726/05
0192/05
0586/05
0097/05
0575/05
0674/05
0636/05
0853/05
0898/05
0695/05
0947/05B
0913/05
0577/05
0520/05
0218/05B
0694/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0183/05
0132/05
0233/05
0590/1/05
0221/05
0219/05
0574/05
0330/05
0758/1/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0285/05B
0809/05
0107/05
0672/05
0942/05
0174/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0581/05
0607/05
0764/05
0569/04
0872/04B
0969/04
0571/04B
0618/04
0565/04B
0267/04
0408/04B
0821/04B
0807/04
0917/04
0361/04
0166/04
0678/04
0565/04
0336/04
0983/04
0737/04
0806/04
0408/1/04
0872/1/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0687/1/04
0821/1/04
0576/04
1002/04
0438/04
0782/04
0860/04
0868/04
0565/1/04
0408/04
0687/04B
0874/04
0945/04
1012/04
0907/04
0882/04
0327/04
0578/04
1006/04
0907/1/04
0571/04
0429/04
0380/04
0904/04
0939/04
0301/04
0967/04B
0361/04B
0025/04B
0870/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
1011/04
0365/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0945/04B
0613/04
0850/04
0967/04
0915/04
0872/04
0907/04B
0923/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0661/03B
0849/03
0856/03
Drucksache 792/10

... "(1) Nimmt das Gericht ein eigenhändiges Testament oder ein Nottestament in die besondere amtliche Verwahrung, übermittelt es unverzüglich die Verwahrangaben im Sinne von § 78b Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde. Satz 1 gilt entsprechend für eigenhändige gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge, die nicht in besondere amtliche Verwahrung genommen worden sind, wenn sie nach dem Tod des Erstverstorbenen eröffnet wurden und nicht ausschließlich Anordnungen enthalten, die sich auf den mit dem Tod des Erstverstorbenen eingetretenen Erbfall beziehen.



Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Beratungsleistungen berufsständischer Vereinigungen wie Berufsverbänden, Berufskammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Fachverbänden, deren Mitglied der Rechtsuchende ist, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs waren auch bereits nach dem RBerG zulässig. Neben Genossenschaften und beruflichen Vereinigungen dürfen nach § 7 RDG nunmehr auch alle sonstigen Vereinigungen, die zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen gegründet sind,



Drucksache 482/10

... 5. andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von E-Geld im Rahmen der geltenden gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften.



Drucksache 738/10

... - Technische Unterstützung der EU wird für die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands für den Binnenmarkt und für die Modernisierung des Energiesektors in Nachbarländern mobilisiert werden, wobei gleichzeitig die Koordinierung der Förderregelungen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der internationalen Gemeinschaft verbessert werden soll.



Drucksache 188/1/10

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 218/10

... A. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Verlauf der letzten Jahrzehnte immer stärker als globaler Akteur in Erscheinung getreten ist und dass es eines neuen Ansatzes und weiterer finanzieller Mittel bedarf, wenn die Europäische Union gemeinschaftlich handeln und weltweiten Herausforderungen auf demokratische, einheitliche, kohärente und effiziente Weise begegnen soll,



Drucksache 509/10

... - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. September 2009 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (KOM (2009)



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 831/10 (Beschluss)

... 12. Von den angesprochenen Möglichkeiten entspricht die "Anerkennung von Rechts wegen" vermutlich am ehesten einer gemeinschaftlichen Idealvorstellung und mag nicht zuletzt deswegen ein erstrebenswertes Ziel sein. Dieses Ziel ist aber nur dann zu erreichen, wenn Klarheit über die Rechtswirkungen der Anerkennung besteht. Bei der Frage der Anerkennung von öffentlichen Urkunden ist zwischen dem beurkundeten Inhalt und den an den Inhalt geknüpften Rechtswirkungen zu unterscheiden. Die Rechtswirkungen richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Die Anerkennung der Rechtswirkungen von Urkunden ohne eine Harmonisierung des insoweit relevanten Kollisionsrechts würde zu einer sachlich und rechtlich ggf. unzutreffenden Verbindung von Beurkundung und Rechtswirkung eines Umstands oder Geschäfts führen. Der Bundesrat hält daher zunächst allein den Weg über die Harmonisierung von Kollisionsnormen als Lösungsmöglichkeit für geeignet.



Drucksache 227/10

... zu einem gemeinschaftlichen Kind der Lebenspartner wird. Da beide Lebenspartner damit voll unterhaltspflichtig werden, ist kein sachlicher Grund denkbar, ihnen nicht auch hinsichtlich der Einkommensanrechnung bei einem Ausbildungsförderungsantrag des gemeinsamen Kindes den gleichen Freibetrag wie verheirateten Eltern einzuräumen.



Drucksache 359/10 (Beschluss)

... unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind - BR-Drs. 227/10 (Beschluss). Die Länder haben dabei erwartet, dass der Bund sie im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt.



Drucksache 813/1/10

... 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bei allen vorgeschlagenen Regelungen darauf zu achten ist, dass der innergemeinschaftliche als auch der nationale Wettbewerb im Sektor Milch nicht gefährdet werden darf.



Drucksache 87/1/10

... 9. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 693/10 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch einen Legislativvorschlag den Rechtsrahmen der staatenübergreifenden Katastrophenhilfe im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens zu überarbeiten, um die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Katastrophenschutz zu stärken. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls, dass die Kommission die Prävention verstärkt als Mittel der Katastrophenvermeidung und somit des effektiven Katastrophenschutzes erkennt, sowie den seitens der Kommission geplanten Rechtsakt zur Modernisierung der Mechanismen zur humanitären Hilfe. Die legislative Stärkung der Krisenpräventions- und Reaktionsmechanismen muss jedoch die Achtung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Wahrung mitgliedstaatlicher, insbesondere regionaler Kompetenzen gewährleisten. Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Vermengung von humanitären Hilfsmaßnahmen und Katastrophenschutzmaßnahmen durch den geplanten Rechtsakt zur humanitären Hilfe vermieden werden muss, um die Gefahr einer Aushöhlung nationaler sowie regionaler Kompetenzen - über den Umweg der humanitären Hilfe auszuschließen.



Drucksache 80/10 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 124/10

... . die Renovierung der gemeinschaftlichen Teile von bestehenden Mehrfamilienhäusern,



Drucksache 529/10 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 532/1/10

... glaubhaft zu machen hat. Erst das Vorhandensein dieser Forderung legitimiert den Antragsteller als Gläubiger des Schuldners, eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger im Sinne des § 1 InsO zu verlangen. Ein Initiativrecht, welches sich allein aus einer bloßen Rechtsbeziehung zum Schuldner ohne eine konkret bestehende Forderung ergibt, kennt das Insolvenzrecht nicht. Eine Fortführung des Insolvenzverfahrens trotz Wegfalls der dem Antrag zu Grunde liegenden Forderung stellt mithin einen Fremdkörper in der bestehenden gesetzlichen Regelung dar, der sich mit dem Ziel der



Drucksache 431/10

... 1. Entscheidung des Ministerrats vom 9. Oktober 1961 zur Vereinheitlichung der Laufzeit von Handelsabkommen mit dritten Ländern und Entscheidung 69/494/EWG des Rates vom 16. Dezember 1969 über die schrittweise Vereinheitlichung der Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern und über die Aushandlung der gemeinschaftlichen Abkommen.



Drucksache 679/10

... "3. der Gegenstände, die von einem Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a) verwendet werden; der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer hat zum Zeitpunkt der Einfuhr



Drucksache 90/10

... 5. Damit Investoren langfristig planen und Wirtschaftsbeteiligte bei ihrer Gewerbe- oder Handelstätigkeit ein Niveau erreichen können, das das sozioökonomische Umfeld in den betroffenen Regionen stabilisiert, sollten die gemeinschaftlichen Zollsätze für bestimmte Waren für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Wirkung vom 1. Januar 2010 vollständig ausgesetzt werden.



Drucksache 483/10

... "19. im Fall der Einfuhr Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, soweit dadurch nicht unangemessene Steuervorteile entstehen, unter den Voraussetzungen anzuordnen, unter denen sie nach der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ABl. L 324 vom 10. 12.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung und anderen von den Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften vom Zoll befreit werden können, und die notwendigen Vorschriften zu erlassen und zur Sicherung des Steueraufkommens anzuordnen, dass bei einem Missbrauch für alle daran Beteiligten die Steuer entsteht,".



Drucksache 201/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums nur zuzustimmen, wenn ein solches vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand entspricht, es nicht der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums in der EU vorgreift und es keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nichtkommerziellen Bereich zur Folge hat.



Drucksache 601/10

... (7) Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen über die Begleitung der nationalen und der gemeinschaftlichen Strategie Bericht erstatten. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten die Zahl der von jedem Mitgliedstaat vorzulegenden zusammenfassenden Berichte auf zwei begrenzt und ihr Inhalt vereinfacht werden.



Drucksache 315/10

... ) in Kraft getretenen Änderungen sind in deutsches Recht zu übernehmen, damit sie auch für innergemeinschaftliche und innerstaatliche Beförderungen anzuwenden sind.



Drucksache 693/1/10

... 24. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch einen Legislativvorschlag den Rechtsrahmen der staatenübergreifenden Katastrophenhilfe im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens zu überarbeiten, um die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Katastrophenschutz zu stärken. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls, dass die Kommission die Prävention verstärkt als Mittel der Katastrophenvermeidung und somit des effektiven Katastrophenschutzes erkennt, sowie den seitens der Kommission geplanten Rechtsakt zur Modernisierung der Mechanismen zur humanitären Hilfe. Die legislative Stärkung der Krisenpräventions- und Reaktionsmechanismen muss jedoch die Achtung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Wahrung mitgliedstaatlicher, insbesondere regionaler Kompetenzen gewährleisten. Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Vermengung von humanitären Hilfsmaßnahmen und Katastrophenschutzmaßnahmen durch den geplanten Rechtsakt zur humanitären Hilfe vermieden werden muss, um die Gefahr einer Aushöhlung nationaler sowie regionaler Kompetenzen - über den Umweg der humanitären Hilfe auszuschließen.



Drucksache 694/10

... - Sie wird die gemeinschaftliche Unterstützung zugunsten der Wiedereingliederung freigesetzter Arbeitnehmer in neue Beschäftigungsverhältnisse u.a. im Rahmen der Überprüfung des „Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF-Verordnung) überprüfen (2011). - Sie wird eine Konsultation der europäischen Sozialpartner zu der Thematik eines europäischen Rahmens für Restrukturierungen einleiten (2011).



Drucksache 462/10

... Was die Sicherheit der Lieferketten betrifft, so hat sich die EU verpflichtet, die im Juni 2005 vom Rat der WZO verabschiedeten Normen zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels (SAFE) umzusetzen. Die Kommission hat Änderungen am Zollkodex der Gemeinschaft und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG) Nr. 648/200519 und Nr. 1875/200620) vorgenommen, die die Sicherheit von Warenlieferungen in die und aus der EU erhöhen sollen. So wurden beispielsweise bestimmte Vorabinformationen für Frachtgut sowie ein Gemeinschaftlicher Rahmen für das Risikomanagement eingeführt. Außerdem wurde das AEO-Programm (Authorised Economic Operator Programme - Programm für die Zertifizierung von Wirtschaftsteilnehmern) auf den Wege gebracht, d.h. Wirtschaftsbeteiligten, die freiwillig die Sicherheit ihrer Lieferketten erhöhen, werden im Gegenzug Handelserleichterungen gewährt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 698/10

... Die Kommission wird im Jahr 2011 eine überarbeitete Fassung der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie einen Vorschlag für einen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen vorlegen.



Drucksache 208/10

... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2009 zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM (2009)



Drucksache 830/10

... Die Agrarpolitik fällt unter die geteilte Zuständigkeit von Union und Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit behalten, sofern die Union keine Rechtsvorschriften in dem betreffenden Bereich erlassen hat. Hinsichtlich der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gibt es bereits einen gemeinschaftlichen Ansatz; ferner ist eine Vereinfachung der bestehenden Vorschriften gerechtfertigt.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält den von der Kommission erwogenen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur für noch nicht ausgereift. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt im Übrigen Anstrengungen der Kommission, die Transparenz der gemeinschaftlichen Finanzierungsgrundlage des TEN-V, der verschiedenen Finanzierungsinstrumente sowie ihrer Kombinationen deutlich zu erhöhen.



Drucksache 813/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bei allen vorgeschlagenen Regelungen darauf zu achten ist, dass der innergemeinschaftliche als auch der nationale Wettbewerb im Sektor Milch nicht gefährdet werden darf.



Drucksache 4/10 (Beschluss)

... Die Neuregelung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/117/EG zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen vom 16.12.2008 (ABl. L 14 vom 20.1.2009 S. 7).



Drucksache 235/10

... Da durch das Übereinkommen der Luftverkehrsraum der Europäischen Gemeinschaft unter Anwendung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften auf Drittländer ausgeweitet wird, entstehen für die Bundesrepublik Deutschland – als Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft – keine Kosten. Soweit die Durchführung der in Anhang I des Übereinkommens aufgeführten gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Kosten verursacht, fallen diese unabhängig von diesem Übereinkommen an. Aufgrund der Verbindlichkeit des Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich um bereits geltendes Recht, welches innerstaatlich ungeachtet des vorliegenden Übereinkommens, entsprechend berücksichtigt wird.



Drucksache 561/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus einer Gesamtschau der angekündigten Initiativen schon jetzt eine engere Verschränkung des Bildungsbereichs mit der Beschäftigungspolitik abzeichnet. Zwar teilt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, dass auf europäischer Ebene grundsätzlich eine Verbesserung der Schnittstellen des Bildungsbereichs mit anderen relevanten Politikbereichen wünschenswert ist. Er bedauert aber zum wiederholten Male, dass die Kommission die EU-Bildungskooperation, die über eine eigene Rechtsgrundlage im Vertrag verfügt, offenbar zunehmend als integrierten Politikbereich sehen möchte, und warnt erneut davor, über die starke Verschränkung der EU-Bildungskooperation mit der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik die Unionskompetenz auf den Bildungsbereich auszudehnen.



Drucksache 817/10

... - und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) wurden mit der Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612) die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung wie auch die Untersuchung auf Trichinen bei Schlachtungen für den eigenen häuslichen Verbrauch („Hausschlachtungen“) und bei für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegtem Großwild durch Einfügung diesbezüglicher Bestimmungen in die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S.



Drucksache 850/10

... Die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger des übertragenden Sondervermögens und der Anleger des übernehmenden Sondervermögens oder übernehmenden EU-Investmentvermögens einen gemeinsamen Verschmelzungsplan aufzustellen. Soweit unterschiedliche Rechtsträger an der Verschmelzung beteiligt sind handelt es sich dabei um einen Vertrag, auf den § 311b Absatz 2 des



Drucksache 443/1/10

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission gemeinschaftliche Regelungen über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro- Bargeld verpflichtend einführen will. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an das Sicherheitspersonal, die Transportmodalitäten und die Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Fragen der Kontrolle und Sanktionen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission gemeinsame Vorschriften erarbeitet hat, die parallel zu den vorhandenen einzelstaatlichen Vorschriften für interne Bargeldtransporte gelten sollen.



Drucksache 335/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern16. Das Protokoll und damit auch diese Verordnung gelten nicht für Transaktionen zwischen Staaten oder für staatliche Transfers in Fällen, in denen die Anwendung des Protokolls das Recht einer Vertragspartei berühren würde, im Interesse der nationalen Sicherheit Maßnahmen zu ergreifen, die mit der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen.



Drucksache 665/10

... Maßnahme: Jeder Mitgliedstaat sollte die Behörde/Behörden bestimmen, die die oben genannten Funktionen erfüllt/erfüllen. Pro Funktion kann mehr als eine Behörde bestimmt werden. Auf dieser Grundlage werden diese Behörden als Mitglieder der Nutzergruppe anerkannt, und als solche sind sie dazu berechtigt, „auf nationaler Ebene Informationen internationaler, regionaler, gemeinschaftlicher, militärischer und interner Sicherheitssysteme und -mechanismen in dem jeweils nötigen Umfang zu liefern und/oder zu erhalten, unter Beachtung geltender Nutzungsbedingungen und Zugangsrechte, um sich ein für seine Zwecke sachdienliches Bild der Lage machen zu können“ (Grundsatz 1 der Mitteilung aus dem Jahr 2009).



Drucksache 460/10

... Mit mehr als einem Dutzend Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit ist der gemeinschaftliche Besitzstand im Wesentlichen gegeben. Die Kommission will der fortlaufenden Beobachtung der vollständigen und korrekten Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit durch die Mitgliedstaaten Vorrang geben.



Drucksache 216/10

... E. in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu wahren, wenn sie über internationale Übereinkommen verhandelt, die sich auf die Gesetzgebung in der EU auswirken,



Drucksache 227/3/10

... unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-%-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind.



Drucksache 359/1/10

... unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind (BR-Drs. 227/10 (Beschluss)). Die Länder haben dabei erwartet, dass der Bund sie im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt.



Drucksache 661/10 (Beschluss)

... "§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung



Drucksache 476/10

... -Verordnung werden Regelungen, die das inländische Verbringen nicht untersuchter bis zu sechs Monate alter Rinder ermöglichen, zum 31. Dezember 2011 aufgehoben, so dass ab dem 1. Januar 2012 im Inland nur noch mit negativem Ergebnis auf BVDV untersuchte Rinder verbracht werden können. Gleichwohl wird vor dem Hintergrund des derzeit geltenden EU-Rechtes - mit der Richtlinie 64/432/EWG ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern harmonisiert, sodass keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden können - ein Verbringen nicht auf BVDV untersuchter Rinder aus anderen Mitgliedstaaten weiter ermöglicht. Das Bundesministerium hat sich, um das nationale Sanierungsverfahren europäisch abzusichern, mit Schreiben vom 27. Mai 2010 an die Europäische Kommission mit der Bitte gewandt, die genannte Richtlinie mit dem Ziel zu ändern, zu ermöglichen, dass nur mit negativem Ergebnis auf BVDV untersuchte Rinder aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verbracht werden dürfen. Unabhängig davon ist es aber bereits heute möglich, dass Rinderhalter privatrechtlich von ihren Lieferanten eine BVDV Untersuchung mit negativem Ergebnis fordern, um eine BVDV-Infektion über neu eingestellte Rinder aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern.



Drucksache 771/10

... Die Instrumente der künftigen GAP sollten weiterhin in zwei Säulen gegliedert sein. Dies war die im Rahmen der öffentlichen Debatte mit überwältigender Mehrheit geäußerte Auffassung, die eindeutig auch vom Rat, vom Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen vertreten wird. Die erste Säule würde somit die an alle Landwirte jährlich gezahlte Unterstützung umfassen, während die zweite Säule das Unterstützungsinstrument für gemeinschaftliche Ziele bleiben würde, das den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität bietet, um auf einer Mehrjahres-, Programmplanungs- und Vertragsbasis ihren Besonderheiten gerecht zu werden. Die Trennung zwischen den beiden Säulen dürfte in jedem Fall für Klarheit sorgen, wobei die beiden Säulen einander ohne Überschneidungen ergänzen und der Schwerpunkt auf Effizienz gelegt wird.



Drucksache 822/10

... in innerstaatliches Recht für innergemeinschaftliche und innerstaatliche Beförderungen übernommen sowie daraus resultierende Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in Kraft gesetzt.



Drucksache 247/10 (Beschluss)

... "(1) Nimmt das Gericht ein eigenhändiges Testament oder ein Nottestament in die besondere amtliche Verwahrung, übermittelt es unverzüglich die Verwahrangaben elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde. Satz 1 gilt entsprechend für eigenhändige gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge, die nicht in besondere amtliche Verwahrung genommen worden sind, wenn sie nach dem Tod des Erstverstorbenen eröffnet wurden und nicht ausschließlich Anordnungen enthalten, die sich auf den mit dem Tod des Erstverstorbenen eingetretenen Erbfall beziehen.



Drucksache 693/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen fiir elektronische Signaturen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 154/10

... Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, Ausfuhr, des Inverkehrbringens oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen (Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz -



Drucksache 87/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 698/1/10

... 40. Der Bundesrat hält den von der Kommission erwogenen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur für noch nicht ausgereift. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt im Übrigen Anstrengungen der Kommission, die Transparenz der gemeinschaftlichen Finanzierungsgrundlage des TEN-V, der verschiedenen Finanzierungsinstrumente sowie ihrer Kombinationen deutlich zu erhöhen.



Drucksache 643/10

... Gemeinschaftliches fiskalisches Zollrecht, gemeinschaftliche Verbote und Beschränkungen (Zigarettenschmuggel, politische Handelsembargos)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 201/10

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums nur zuzustimmen, wenn ein solches vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand entspricht, es nicht der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums in der Europäischen Union vorgreift und es keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nichtkommerziellen Bereich zur Folge hat.



Drucksache 228/3/10

... Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die Länder im Rahmen der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt. Er weist darauf hin, dass angesichts der Finanzsituation der Länder die Ausweitung von Bund-Länder-Programmen sowie neue Bund-Länder-Programme unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10 %-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.