[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

734 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschichte"


⇒ Schnellwahl ⇒

0295/20
0305/20B
0276/20
0496/20B
0115/20
0115/20B
0182/20
0164/20
0276/20B
0494/20B
0295/1/20
0288/20
0182/20B
0305/20
0295/20B
0327/20
0097/20
0098/20B
0139/20
0494/20
0496/20
0087/20
0188/20
0098/1/20
0021/20
0292/19
0400/19B
0285/19B
0410/19
0530/19B
0033/19B
0139/19
0611/19
0175/19
0139/19B
0337/19
0296/19
0487/19
0498/19B
0243/19
0140/19
0463/19
0532/19
0530/19
0624/19B
0624/19
0498/19
0523/19
0553/1/19
0446/19
0670/19
0043/19
0162/19
0446/19B
0097/1/19
0575/19
0285/19
0296/19B
0410/1/19
0126/18B
0089/18B
0483/18B
0237/18B
0483/18
0219/18
0193/18
0040/18
0040/18B
0127/18
0343/18
0126/18
0300/18
0423/18B
0197/18B
0193/18B
0423/1/18
0151/18
0072/18
0197/1/18
0381/1/18
0227/1/18
0237/1/18
0073/18
0380/18
0227/18B
0193/1/18
0089/18
0089/1/18
0091/17B
0665/17B
0315/1/17
0743/17B
0183/1/17
0028/17
0495/17
0503/17B
0625/17
0426/1/17
0314/17B
0641/17
0665/17
0772/17
0426/17B
0072/17
0216/17
0314/1/17
0743/17
0091/17
0503/17
0222/17
0316/17
0028/17B
0183/17B
0028/1/17
0315/17B
0387/17
0641/17B
0743/2/17
0625/17B
0495/17B
0375/17
0119/16B
0483/16B
0121/16
0236/1/16
0236/16B
0122/1/16
0119/1/16
0161/16
0346/16
0122/16
0274/1/16
0337/16
0481/16
0013/16
0816/16B
0492/16
0521/16
0122/16B
0160/1/16
0337/16B
0748/16
0388/16
0160/16B
0388/16B
0198/16
0626/16
0740/16
0740/16B
0198/16B
0192/16
0483/16
0390/2/16
0690/16
0192/16B
0147/15B
0322/15
0189/1/15
0189/15
0244/15B
0510/1/15
0416/15
0015/15
0024/15
0374/15B
0244/15
0510/15B
0125/15B
0509/15
0273/15B
0270/15
0270/15B
0374/15
0195/15B
0147/15
0125/1/15
0538/15B
0189/15B
0306/14
0223/1/14
0055/14
0536/14
0557/14
0396/14
0097/14
0632/14B
0306/14B
0557/14B
0645/14B
0645/1/14
0016/14
0632/14
0223/14B
0429/14
0574/14
0097/14B
0157/14B
0333/13
0207/13
0196/13B
0142/13B
0113/13
0274/13
0802/13B
0705/13
0275/13B
0196/13
0747/13B
0184/13
0275/1/13
0322/13
0372/13
0004/1/13
0802/13
0031/1/13
0142/13
0274/13B
0205/13
0526/13
0205/13B
0430/13
0421/13
0031/13B
0747/13
0128/13
0421/13B
0330/13
0092/12
0091/12
0597/12
0241/12
0534/12B
0725/12
0089/12B
0799/12
0622/12
0448/12
0241/12B
0791/1/12
0653/12
0477/12
0791/12B
0422/12
0089/1/12
0758/12
0593/12
0534/12
0300/1/12
0532/12B
0253/12
0300/12B
0165/12
0469/12
0806/12
0532/12
0310/12
0522/12
0137/12
0665/12
0487/12
0593/12B
0466/12
0567/12
0428/12X
0093/12
0172/12
0567/12B
0170/12B
0353/11
0342/11
0531/11B
0504/11B
0713/11
0858/11
0129/11
0409/11B
0873/11
0031/1/11
0370/11
0850/11
0141/1/11
0809/11
0237/11
0058/11
0312/11
0067/11
0409/1/11
0766/11B
0766/1/11
0741/11
0420/11
0867/11
0655/11
0828/1/11
0202/11B
0417/11
0176/11
0531/11
0141/11B
0828/11B
0305/11
0661/10
0810/10
0436/10B
0248/10B
0029/10
0073/10B
0290/10
0023/10B
0290/10B
0104/10
0485/10
0853/10
0218/10
0034/10
0701/10
0547/10B
0436/1/10
0351/10
0387/10B
0141/10
0248/10
0073/10
0873/10
0856/10
0096/1/10
0755/10B
0854/10
0495/10
0547/10
0420/10
0141/10B
0704/10
0023/10
0387/10
0133/10
0755/10
0001/1/10
0332/10
0643/10
0561/10
0855/10
0141/1/10
0258/10
0421/10
0426/10
0096/10B
0831/10
0001/2/10
0494/10
0661/1/10
0219/10
0001/10B
0422/09
0614/09B
0409/09
0068/1/09
0696/1/09
0228/09
0553/09
0477/09
0254/09
0431/09
0696/09B
0068/09B
0278/09B
0503/09
0656/09
0278/1/09
0170/1/09
0594/09
0003/09
0885/09
0885/09B
0620/09B
0063/09
0416/09
0410/09
0688/09
0170/09B
0069/09
0003/09B
0827/09
0322/09
0620/09
0003/1/09
0677/09
0278/09
0067/09
0855/09
0423/09
0202/09
0619/09
0614/09
0620/1/09
0389/09
0064/09
0187/09
0549/08B
0169/08B
0092/08
0551/08
0842/08
0297/08
0377/08
0828/08
0635/08
0351/08
0169/1/08
0691/08
0485/08
0462/08
0705/08
0601/08
0505/08
0378/08
0760/08
0527/08B
0406/08
0142/08
0104/1/08
0671/08B
0265/08
0527/08
0263/08
0764/08
0240/08
0311/08
0468/08
0764/08B
0221/08
0827/08
0437/08
0549/1/08
0589/08
0571/08
0505/1/08
0562/08
0532/08
0649/08
0349/08
0749/1/08
0104/08B
0671/08
0015/08
0601/08B
0505/08B
0426/07
0411/07
0714/07
0552/07
0838/07
0136/07B
0507/07B
0110/07B
0829/07B
0405/07
0018/07
0953/07
0297/07
0019/07
0666/07
0194/07
0658/07
0720/07J
0599/07
0194/07B
0461/07
0794/07
0658/07B
0720/07E
0553/07
0183/07
0470/07
0136/1/07
0419/07
0110/07
0829/07
0663/07
0150/07B
0079/07B
0351/07
0150/07
0023/07
0458/07
0507/07
0408/07
0036/07
0939/07
0802/07
0079/07
0325/07
0139/07
0916/07
0905/07
0065/07
0728/07
0905/07B
0551/07
0425/06B
0462/1/06
0505/06
0432/06
0533/06
0032/06
0159/06
0794/06
0031/06
0817/06B
0530/06B
0428/06
0180/06
0394/06
0581/06
0863/1/06
0004/06
0401/06B
0880/06
0462/06B
0424/06
0817/06
0865/06
0863/06B
0474/06
0432/06B
0586/06
0507/06
0351/1/06
0261/06
0081/06
0743/1/06
0282/06
0094/1/06
0401/06
0155/06
0530/06
0425/06
0323/06
0494/06
0424/06B
0178/06
0623/06
0030/06
0905/06
0141/06
0323/06B
0586/06B
0245/06
0743/06
0485/06
0527/06
0351/06B
0931/05
0745/05
0474/05
0396/05
0566/05
0415/05
0165/05
0001/05B
0006/05
0909/05
0693/05
0400/05
0290/05
0897/05
0667/05
0881/05
0312/05
0432/05
0733/05
0290/05B
0872/05
0333/05
0616/05
0818/05
0314/05
0729/05
0490/05
0578/05
0415/05B
0001/1/05
0474/05B
0182/05
0946/05
0475/05
0143/05B
0625/05
0588/05
0352/05
0766/05
0429/05
0615/05
0014/05
0820/05
0744/05
0726/05
0475/05B
0146/05
0211/05
0290/1/05
0390/05
0155/05
0934/05
0143/05
0618/05
0717/05B
0348/05
0717/05
0525/04
0917/04
1000/04
0983/04
0963/04
0466/04
0622/04
0992/04
1000/04B
0758/04
0576/04
0546/04B
0546/04
0758/04B
0726/04
0945/04
0963/04B
0429/04
0682/04
0945/04B
0441/04
0992/04B
0574/03B
0450/03
Drucksache 375/17

... Die für das Statistische Bundesamt erforderlichen Mittel werden aus dem Einzelplan 17 in den Einzelplan 06 umgeschichtet.



Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Die Finanzverwaltung hat bisher die Auffassung vertreten, dass für solche Erstattungsanträge das Finanzamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der wertvollste Teil des Inlandsvermögens des Antragstellers befindet. Insbesondere bei Investmentfonds ist jedoch das Vermögen breit gestreut und wird regelmäßig umgeschichtet. Die örtliche Zuständigkeit lässt sich daher nur schwer bestimmen und kann regelmäßig wechseln.



Drucksache 483/16 (Beschluss)

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 236/1/16

... Die derzeitigen kostenrechtlichen Auslagentatbestände erfassen daher nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte gerade auch die elektronische Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, sofern es dabei zu einer Überlassung oder Bereitstellung von Dateien kommt.



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Die derzeitigen kostenrechtlichen Auslagentatbestände erfassen daher nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte gerade auch die elektronische Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, sofern es dabei zu einer Überlassung oder Bereitstellung von Dateien kommt.



Drucksache 122/1/16

... Stiftungszweck der Ottovon-Bismarck-Stiftung ist es, "das Andenken an das Wirken des Staatsmannes Otto von Bismarck zu wahren, den Nachlass zu sammeln und zu verwalten sowie für die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten." Neben umfangreichen historischen Forschungstätigkeiten als außeruniversitäre Einrichtung und den Aufbau einer Bismarck-Bibliothek und eines Archivs unterhält die Ottovon-Bismarck-Stiftung daher eine Gedenkstätte mit einer Dauerausstellung zur deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts in AumühleFriedrichsruh. Darüber hinaus bietet sie ein reichhaltiges Programm zur historischpolitischen Bildung im Rahmen der Museums- und Archivpädagogik an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Die Finanzverwaltung hat bisher die Auffassung vertreten, dass für solche Erstattungsanträge das Finanzamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der wertvollste Teil des Inlandsvermögens des Antragstellers befindet. Insbesondere bei Investmentfonds ist jedoch das Vermögen breit gestreut und wird regelmäßig umgeschichtet. Die örtliche Zuständigkeit lässt sich daher nur schwer bestimmen und kann regelmäßig wechseln.



Drucksache 161/16

... 1. Vorgeschichte



Drucksache 122/16

... es auch ohne ausdrückliche Zuständigkeitsregelung kraft Natur der Sache dem Bund zu. Otto von Bismarck ist als erster Reichskanzler eine bedeutende Gestalt der deutschen Geschichte. Wie Konrad Adenauer, Theodor Heuss oder Willy Brandt für die Bundesrepublik Deutschland und Friedrich Ebert für die Weimarer Republik herausragende Persönlichkeiten waren, repräsentiert Otto von Bismarck die Zeit des Kaiserreichs, zugleich aber auch die ersten Schritte in Richtung auf eine auf allgemeinen und gleichen Wahlen beruhenmokratische Verfassung des Deutschen Reiches. Es obliegt daher insbesondere der Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat, das Andenken an diesen großen Staatsmann zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerecht

IV. Gesetzesfolgen, Sonstiges

V. Inkrafttreten, Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 274/1/16

... {Das Areal der Nordseeküste ist für den Belang des kulturellen Erbes von großer Bedeutung. Beispielhaft sei auf die zahlreichen Wrackfunr letzten Jahrtausende in der deutschen Bucht und darüber hinaus verwiesen. Für die Besiedlungsgeschichte Europas sowie für dessen Klimageschichte sind die zahlreichen überlieferten archäologischen Funde und Befunde von größter Bedeutung, denn das Gebiet zwischen Großbritannien und der heutigen Nordseeküste der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks fiel erst in der Zeit um 8000 bis 6000 vor Christus feucht. Davor war es ein wichtiger Siedlungsraum, wie besonders populär die Funde vom so genannten Doggerland belegen. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung 2011 dem Deutschen Schifffahrtsmuseum 700 000 Euro für das Forschungsprojekt "Bedrohtes Bodenarchiv Nordsee" gewährt. Mit der fortschreitenden Nutzung der Ressourcen der Nordsee sollte deshalb auch der Schutz des kulturellen Erbes geregelt werden. Dessen Schutz ist durch die Denkmalschutzgesetze der Länder geregelt. Um die Lücke zu schließen, sollte das Unterwasserkulturerbe in § 3 Absatz 1 entsprechend ergänzt werden.)



Drucksache 337/16

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 481/16

... (3) Gemäß Artikel 167 Absatz 1 AEUV leistet die Europäische Union "einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes." Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in Bereichen, die beispielsweise die Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker sowie die Erhaltung und den Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung betreffen (Artikel 167 Absatz 2 AEUV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 13/16

... Ein besser funktionierender Binnenmarkt kann den Zugang zu globalen Märkten erleichtern, indem in Europa entwickelte Normen weltweit gefördert werden, wie GSM, das Projekt Digital Video Broadcasting und andere Erfolgsgeschichten belegen.



Drucksache 492/16

... Die erforderliche Überwachung der Technik für Archivaufnahmen wird voraussichtlich Personalkosten in Höhe von ca. 27,10 Euro je Arbeitsstunde verursachen, bei einem Großverfahren mit beispielsweise 500 Stunden ist also mit Kosten von 13 550 Euro zu rechnen. In der Annahme, dass ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland, in der eine Archivaufzeichnung angeordnet wird, nur alle fünf Jahre stattfindet, wären das jährliche Mehrkosten von 2 710 Euro. Hörfunk- und Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen bei den obersten Bundesgerichten werden dort jährliche Mehrkosten in Höhe von insgesamt 4 385 Euro verursachen, wobei nur mit Kosten für die Überwachung der Installation von Anlagen durch die Pressevertreter gerechnet wird.



Drucksache 521/16

... Angesichts dieser Erfolgsgeschichte schlägt die Kommission vor, den EFSI auch nach 2017 fortzuführen und die Finanzierungskapazität zu verdoppeln.21



Drucksache 122/16 (Beschluss)

... Stiftungszweck der Ottovon-Bismarck-Stiftung ist es, "das Andenken an das Wirken des Staatsmannes Otto von Bismarck zu wahren, den Nachlass zu sammeln und zu verwalten sowie für die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten." Neben umfangreichen historischen Forschungstätigkeiten als außeruniversitäre Einrichtung und den Aufbau einer Bismarck-Bibliothek und eines Archivs unterhält die Ottovon-Bismarck-Stiftung daher eine Gedenkstätte mit einer Dauerausstellung zur deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts in AumühleFriedrichsruh. Darüber hinaus bietet sie ein reichhaltiges Programm zur historischpolitischen Bildung im Rahmen der Museums- und Archivpädagogik an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 160/1/16

... Durch das Erlernen und Verstehen des Films, seiner Geschichte, Sprache und Wirkung wird die ästhetische Sensibilität gefördert, die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit entwickelt, die Geschmacks- und Urteilsbildung unterstützt. Filmische Zeichen und Symbole verstehen zu können, ist eine Grundlage, um sich in der Kommunikationskultur bewegter Bilder zu orientieren. Hierzu leistet die FBW einen zentralen Beitrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 337/16 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 748/16

... Europa muss die Modernisierung der Hochschulbildung weiter vorantreiben. Eine der größten Erfolgsgeschichten Europas der letzten Jahre war zweifellos die Ausweitung des Zugangs zur Hochschulbildung. Für die europäischen Universitäten und Hochschuleinrichtungen ist es jedoch weiterhin eine erhebliche Herausforderung, die in Wirtschaft und Gesellschaft bestehende große Nachfrage nach hochwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten zu bedienen. Obwohl es viele Beispiele für Spitzenleistungen und für das Engagement von Personal, Studierenden und Interessenträgern gibt, ergab eine kürzlich von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation7, dass Diskrepanzen bestehen zwischen dem, was die Hochschulen derzeit vermitteln, und den Kompetenzen und Qualifikationen, die die Hochschulabsolventen für einen erfolgreichen Berufseinstieg benötigen.



Drucksache 388/16

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Durch das Erlernen und Verstehen des Films, seiner Geschichte, Sprache und Wirkung wird die ästhetische Sensibilität gefördert, die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit entwickelt, die Geschmacks- und Urteilsbildung unterstützt. Filmische Zeichen und Symbole verstehen zu können, ist eine Grundlage, um sich in der Kommunikationskultur bewegter Bilder zu orientieren. Hierzu leistet die FBW einen zentralen Beitrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 388/16 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 198/16

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 626/16

... In § 51 Satz 2 werden die Wörter "und Geschichte" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/16




A. Problem und Ziel

1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage 7
(zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen

1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige Änderungen

B. VerordnungSkompetenz

C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Länder:

2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 198/16 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 192/16

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 483/16

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 390/2/16

... 1. das Asylrecht, wie es in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bzw. dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge niedergelegt ist, eine der zentralen rechtsstaatlichen Errungenschaften der jüngeren europäischen Geschichte ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/2/16




I. Der Bundesrat stellt fest, dass

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass


 
 
 


Drucksache 690/16

... d) die Handlung oder die Stoffvorlage bezieht sich auf eine Persönlichkeit der Zeit- oder Weltgeschichte oder eine fiktionale Figur der Kulturgeschichte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 192/16 (Beschluss)

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 147/15 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 322/15

... Absatz 1 GVG-E stellt klar, dass § 60 GVG einer vollständigen Übertragung der Zivil- bzw. Strafsachen eines Landesgerichts auf ein anderes Landgericht nicht entgegensteht. Bei der Einführung des § 13a GVG wurden verschiedene Folgeprobleme nicht behandelt. So wurden beispielsweise spezielle Konzentrationsermächtigungen nicht angepasst, sondern blieben neben § 13a GVG bestehen (dazu beispielsweise Kissel/Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz, 7. Aufl., § 13a GVG Rn. 4). Bereits aus der Gesetzgebungsgeschichte zu § 13a GVG (BT-Drucks. 16/47, S. 49), ergeben sich keine Bedenken gegen die vollständige Übertragung von Zivil- oder Strafsachen auf ein Gericht. Voraussetzungen für eine Zuständigkeitskonzentration enthält § 13a GVG nicht (Kissel/Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz, § 13a Rn. 2). Grenzen für den Landesgesetzgeber sind zum einen das Gebot des gesetzlichen Richters (Zöller/Lückemann,



Drucksache 189/1/15

... ) bis zur Strafrechtsreform bis zum 31. August 1969 fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Zahl der Verurteilungen bis zur Strafrechtsreform 1969 bei ca. 50 000 (vgl. Rainer Hoffschildt in: Invertito 4, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg, S. 140 bis 149). Für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sind Fallzahlen schwer zu ermitteln; als nachgewiesen angesehen werden können 1 292 Verurteilungen in den Jahren 1946 bis 1959 (vgl. Günter Grau: Zur strafrechtlichen Verfolgung der Homosexualität in der DDR, in: § 175



Drucksache 189/15

... Diese Vorschriften griffen in beiden Teilen Deutschlands in das Leben tausender Männer ein, die aufgrund ihrer Homosexualität verurteilt wurden: In der Bundesrepublik Deutschland lag die Zahl der Verurteilungen bis zur Strafrechtsreform 1969 bei ca. 50.000 (Rainer Hoffschildt in: Invertito 4, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg, S. 140-149). Für das Gebiet der DDR sind Fallzahlen schwer zu ermitteln; als nachgewiesen angesehen werden können 1.292 Verurteilungen in den Jahren 1946 bis 1959 (Günter Grau: Zur strafrechtlichen Verfolgung der Homosexualität in der DDR, in: § 175



Drucksache 244/15 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 510/1/15

... 94. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.



Drucksache 416/15

... - Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle und eines persönlichen Bezugspunkts, die die Kontinuität und Kohärenz der von verschiedenen Stellen wie Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern und Kommunen angebotenen Unterstützung gewährleisten. Die Mitgliedstaaten werden die notwendigen rechtlichen und institutionellen Schritte unternehmen, um Langzeitarbeitslosen eine Reihe koordinierter Dienstleistungen zu bieten. Die zentrale Anlaufstelle sollte Organisationen mit folgenden Zuständigkeiten umfassen: Arbeitssuche, Verwaltung von Leistungen und Sanktionen, soziale Hilfs- und Unterstützungsdienste usw. Dazu gehören auch Mechanismen zur Zusammenführung von Informationen und - wo möglich - zur gemeinsamen Nutzung von Daten, damit alle betroffenen Akteure Zugang zu den Akten mit der Fallgeschichte ihrer Kunden haben.



Drucksache 15/15

... Die erforderlichen operativen Mittel werden vollständig aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 finanziert. 6 Mrd. EUR werden innerhalb der Rubrik 1A umgeschichtet, 2,11 Mrd. EUR werden aus den nicht zugewiesenen Mitteln (einschließlich des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen) finanziert. Zwar werden aus der Fazilität "Connecting Europe" und Horizont 2020 weniger Zuschüsse gewährt, aber der Multiplikatoreffekt des EFSI wird insgesamt einen deutlichen Anstieg der Investitionen in den von diesen beiden Programmen erfassten Bereichen bewirken.



Drucksache 24/15

... I. Entstehungsgeschichte



Drucksache 374/15 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 244/15

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 62. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.



Drucksache 125/15 (Beschluss)

... Auch die Entstehungsgeschichte des Rahmenbeschlusses weist daraufhin, dass der europäische Gesetzgeber hier kein weiteres Instrument der Vollstreckungshilfe schaffen wollte. Der Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung geht auf einen am 29. August 2006 vorgelegten Vorschlag der Kommission für einen "Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren in der Europäischen Union" zurück, dessen Ziel die Vermeidung unnötiger Untersuchungshaft von Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die einer Straftat verdächtig sind, ist.



Drucksache 509/15

... Normen sind von zentraler Bedeutung für die Innovation und den Fortschritt auf dem Binnenmarkt: Sie führen zu mehr Sicherheit, Interoperabilität und Wettbewerb und tragen dazu bei, Handelshemmnisse zu beseitigen. Sie sind ein Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hatte das Europäische Normungssystem erheblichen Anteil an dieser Erfolgsgeschichte. Aus einer jüngst im Vereinigten Königreich veröffentlichten Studie40 geht hervor, dass mehr als 28 % des Produktivitätszuwachses im VK auf die Anwendung von Normen zurückgehen, während der Nutzen, den die Anwendung von Normen Unternehmen insgesamt bringt, auf bis zu 5 % ihres jährlichen Umsatzes beziffert wird. Hinter dieser Erfolgsgeschichte steht eine einzigartige öffentlichprivate Partnerschaft zwischen den europäischen Regulierungsstellen und der europäischen Normungsgemeinschaft.



Drucksache 273/15 (Beschluss)

... "Abgesehen davon, dass das Gericht weder auf die Entstehungsgeschichte von Artikel 6 des Grundgesetzes und eventuelle Rückschlüsse daraus auf die Trägerschaft des Elternrechts eingegangen ist noch auf einen möglichen, auf die Interpretation von Artikel 6 des Grundgesetzes Einfluss nehmenden Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft, hat es sich nur ungenügend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der in der Literatur vertretenen Auffassungen zu der Frage, wer Träger des Elternrechts sein kann, auseinandergesetzt." Im Übrigen weist das Bundesverfassungsgericht sodann auf seine Rechtsprechung hin, nach der die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozialfamiliären Elternschaft keinen Vorrang hat. Auch dieses zeigt, wie der soziale Wandel - einschließlich vom Gesetzgeber getroffener Entscheidungen - auf die Auslegung des Artikels 6 des Grundgesetzes einwirkt. Was hier beim Familien- und Elternschaftsbegriff möglich war, sollte auch bei der Ehe möglich sein. Hätte das Amtsgericht Schweinfurt im 19. Jahrhundert für seine Auslegung sicher noch Anhänger gefunden, so ist dies heute nicht mehr der Fall.



Drucksache 270/15

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 270/15 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 374/15

Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat weist im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren des ersten Hospiz- und Palliativgesetzes auf die Geschichte der Hospizbewegung und ihre Bedeutung in Deutschland hin. Damit soll die Leistung einer großen Bürgerbewegung gewürdigt werden, die im Zuge der weiteren Entwicklung nicht von der hauptamtlichen Palliativmedizin und Pflege dominiert werden darf. Es war die Hospizbewegung, die darauf aufmerksam gemacht hat, dass jeder Mensch ein Recht auf sein individuelles Sterben hat. Sie hat das Sterben und den Tod enttabuisiert und aus der gesellschaftlichen Verdrängung zurück in die öffentliche Wahrnehmung geholt. Es war auch die ehrenamtliche Hospizbewegung, die den Grundstein dafür gelegt hat, dass inzwischen hauptamtliche Palliativpflege und Palliativmedizin finanziell honoriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 5, Satz 6 und Satz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 6 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 4 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

6. Zur Durchführung einer Evaluation der vorgesehenen Regelungen

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 6 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 28 SGB XI und Nummer 2 § 75 SGB XI

13. Zu Artikel 4 § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG

'Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 147/15

Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 125/1/15

... Auch die Entstehungsgeschichte des Rahmenbeschlusses weist daraufhin, dass der europäische Gesetzgeber hier kein weiteres Instrument der Vollstreckungshilfe schaffen wollte. Der Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung geht auf einen am 29. August 2006 vorgelegten Vorschlag der Kommission für einen "Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren in der Europäischen Union" zurück, dessen Ziel die Vermeidung unnötiger Untersuchungshaft von Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die einer Straftat verdächtig sind, ist.



Drucksache 538/15 (Beschluss)

... Nach der verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzverteilung sind im Bereich der Kultur (Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Medien, kulturelle Einrichtungen etc.) primär die Länder für Gesetzgebung und Verwaltung zuständig. Diese Kulturhoheit der Länder bildet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder", welche sich aus dem föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ergibt (vgl. BVerfGE 6, 309, 346 f.; 37, 315, 322). Aus diesem Grund gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nie ein Bundesministerium für Kultus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG

3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG

6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG

8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG

11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG

12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG

15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift

16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG


 
 
 


Drucksache 189/15 (Beschluss)

... ) bis zur Strafrechtsreform bis zum 31. August 1969 fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Zahl der Verurteilungen bis zur Strafrechtsreform 1969 bei ca. 50 000 (vgl. Rainer Hoffschildt in: Invertito 4, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg, S. 140 bis 149). Für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sind Fallzahlen schwer zu ermitteln; als nachgewiesen angesehen werden können 1 292 Verurteilungen in den Jahren 1946 bis 1959 (vgl. Günter Grau: Zur strafrechtlichen Verfolgung der Homosexualität in der DDR, in: § 175

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen


 
 
 


Drucksache 306/14

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"



Drucksache 223/1/14

... Die gegenwärtige, an den Pflegestufen ausgerichtete Zufallsstichprobe hat sich als unzureichend erwiesen, um Personen mit erhöhten Risiken ausreichend einzubeziehen. Insofern ist beispielsweise an die Vorgabe einer nach Risikogruppen bzw. Risikokriterien geschichteten Zufallsstichprobe unter den Pflegebedürftigen zu denken.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.