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0394/08
0697/08
0171/08
0196/08
0766/08
0497/08
0095/08
0295/08
1002/08
0401/1/08
0360/08
0299/08
0643/08
0249/08
0979/08
0004/08
0476/08
0746/08
1005/08
0625/08
0982/08
0894/08
0996/08
0097/08
0858/08
0134/08
0342/08
0760/08
0685/08
0210/08
0458/08
0486/08
0963/08
0003/08
0880/08
0681/08
0284/08
0968/08
0503/08
0746/1/08
0733/08
0409/08
0401/08B
0629/1/08
0502/08
0808/08
0398/08
0465/08
0653/08
0265/08
0746/08B
0356/08
0959/08
0492/08
0883/08
0146/08
0383/08
0605/08
0498/08
0452/08
0403/08
0009/08
0263/08
0713/1/08
0544/08
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0010/08C
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0404/08
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0222/08
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0437/08
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0964/08
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0015/08
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0795/08
0692/1/08
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0694/08
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0804/08
0918/08
0713/08
0696/08
0253/08
0494/08
0887/1/08
0938/07
0426/07
0362/07
0543/07
0564/07
0787/07
0286/07
0952/07
0277/07
0222/07
0338/1/07
0664/1/07
0938/1/07
0145/07
0076/07
0718/07
0224/1/07
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0207/07
0513/07
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0803/07
0668/07
0820/07B
0950/07
0268/07
0540/07
0641/07
0127/07
0116/07
0259/07
0664/07B
0914/07
0777/07
0234/07
0666/07
0488/07
0066/07
0494/07
0603/07
0075/07
0338/07B
0895/07
0824/07
0938/07B
0762/07
0694/07
0461/07
0591/1/07
0504/07
0613/07
0349/07
0263/07
0700/07
0521/07
0614/07
0849/07
0664/07
0521/07B
0901/07B
0287/07
0718/07B
0470/07
0783/07
0147/07
0820/1/07
0415/07
0497/07
0129/07
0406/07
0148/07
0865/07
0720/07
0114/07
0932/07
0153/2/07
0150/07B
0153/07B
0633/07
0273/07
0150/07
0298/07
0654/07
0063/07
0521/1/07
0408/07
0489/07
0454/07
0826/07
0901/07
0414/07
0572/2/07
0622/07
0604/07
0820/07
0939/07
0722/07
0328/07
0782/07
0720/07A
0808/07
0356/07
0718/1/07
0795/07
0209/07
0919/07
0792/07
0681/1/07
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0559/07
0166/07
0229/07
0522/07
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0278/07
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0681/07B
0550/07
0746/07
0807/07
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0016/07
0256/06
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0366/06
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0850/06
0533/06
0329/06
0187/1/06
0308/06
0475/06
0329/2/06
0520/06
0214/06
0259/06
0556/06
0487/06
0321/06
0054/06
0119/1/06
0929/06
0500/06
0072/06
0698/06
0187/06
0151/06
0863/1/06
0672/06
0898/06B
0863/06
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0863/06B
0678/06
0474/06
0250/06
0507/06
0119/3/06
0427/06
0225/06
0677/06
0830/06
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0005/06
0119/06
0187/06B
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0466/06
0947/06
0128/06
0532/06B
0801/06
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0687/1/06
0253/06
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0302/1/06
0084/06
0687/06
0119/06B
0226/06
0617/06
0868/06B
0184/06
0398/06
0399/06
0060/06
0094/06B
0552/06
0302/06
0329/06B
0486/06
0898/06
0227/06
0616/06
0635/06
0755/06
0743/06
0687/06B
0358/06
0546/06
0705/06
0219/06
0303/06
0945/06
0329/1/06
0948/05
0601/05B
0088/05
0107/05B
0931/05
0351/05
0491/05
0469/05
0025/05
0083/05
0445/05
0912/05
0601/05
0484/05
0769/1/05
0605/05
0194/05
0252/05
0849/05
0601/1/05
0725/1/05
0894/05B
0006/05
0325/05
0184/05
0621/05
0444/05
0331/05
0471/05
0103/05
0203/05B
0078/05
0239/05
0400/05
0072/05
0334/05
0796/05
0881/05
0616/05B
0657/05
0813/05
0391/05
0795/05
0871/05
0327/05
0202/05
0733/05
0022/05
0081/05
0343/05
0616/05
0902/05
0272/05
0049/05
0477/05
0818/05
0314/05
0107/1/05
0511/05
0729/05
0490/05
0578/05
0428/05
0404/05
0806/05
0894/1/05
0103/05B
0203/05
0213/05
0392/05
0269/05
0151/05
0485/1/05
0089/05
0188/05
0728/05
0271/05
0512/05
0086/05
0625/05
0446/05
0110/05
0224/05
0109/05
0940/05
0403/05
0588/05
0699/05
0287/05
0766/05
0363/05
0769/05
0876/05
0690/05
0615/05
0699/1/05
0193/05
0316/05
0753/05
0687/05
0705/05
0099/05
0726/05
0392/1/05
0586/05
0336/05
0097/05
0567/05
0082/05
0614/05
0830/05
0622/05
0357/05
0423/05
0699/05B
0804/05
0561/05
0883/05
0793/05
0616/2/05
0576/05
0237/05
0107/05
0392/05B
0485/05
0275/05
0320/05
0581/05
0936/05
0794/05
0621/04
0268/04
0780/04
0569/04
0662/04
0877/04
0176/04
0482/04B
0900/04
0565/04
0663/04
0983/04
0806/04
0590/04
0622/04
0086/04
0912/04
0805/04
0576/04
0438/04
0782/04
0012/04
0586/04
0849/2/04
0874/04
0578/04
0450/04
0878/04
0722/04
0918/04
0571/04
0482/1/04
0429/04
0664/04
0732/04
0808/04
0365/04
0981/04
0709/04
0666/04
0441/04
0888/04
0574/03B
0649/03
0715/03
0856/03
Drucksache 18/16

... Die Vorschrift des § 2 BGG (Frauen mit Behinderungen) wird im Hinblick auf die Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe, das heißt wegen des Geschlechts und wegen der Behinderung, ergänzt. Dies dient der Sensibilisierung. Schon in der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2001 wurde darauf hingewiesen, dass gerade Frauen mit Behinderungen oft in doppelter Hinsicht Benachteiligungen erleiden, indem sie gleichzeitig der benachteiligten Gruppe der Frauen und der benachteiligten Gruppe der behinderten Menschen angehören. Der Aspekt der mehrfachen Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen ist auch Gegenstand der UN-BRK, vergleiche Artikel 6 der UN-BRK. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der UN-BRK eine Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 630/16

... 2. von den Kindern: die Ordnungszahl, das vollendete Lebensjahr am Ende des vorangegangenen Kalendermonats, das Geschlecht, den Wohnsitzstaat, die Staatsangehörigkeit;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 9
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/16 (Beschluss)

... 2. Darüber hinaus wird Bildung in der Mitteilung als ein zentrales Instrument zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenübersieht, herausgestellt: Sie soll nicht nur dem Wachstum und der Beschäftigungsfähigkeit, sondern unter anderem auch der Bekämpfung von sozioökonomischen Ungleichheiten und Geschlechterstereotypen, der Förderung sozialer Inklusion sowie der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund dienen und präventive Wirkung gegen Radikalisierung entfalten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu überhöhten Erwartungen an den Bildungsbereich und zu einer Überforderung einzelner Akteure führen darf.



Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht allerdings kritisch, dass die Kommissionmitteilung nahezu komplett "geschlechtsblind" ist. Erfahrungen in den Mitgliedstaaten zeigen die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Ausrichtung von (Aus) Bildungsmaßnahmen bzw. vom Studium, damit Frauen und Männer gleichermaßen von ihnen profitieren und die Fachkräftepotenziale der Frauen besser erschlossen werden können. Diese Erfahrungen sollten auch bei den vorgeschlagenen Kompetenzfeststellungs- und Kompetenzfördermaßnahmen sowie bei der Aufbereitung und Vermittlung von Informationsgrundlagen für die Berufsentscheidung von Einzelnen und Beteiligten genutzt werden. Frauen wie Männer sollen ohne geschlechtsspezifische Stereotype ihre beruflichen Potenziale tatsächlich ausschöpfen können.



Drucksache 63/16

... Die Regelungen sind inhaltlich geschlechtsneutral und berücksichtigen insoweit § 4 Absatz 3 des



Drucksache 433/16

... X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Anlage
(zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben

Unterabschnitt 1
Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Unterabschnitt 2
Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können

Unterabschnitt 3
Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt des Entwurfs

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem

1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A

4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C

4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

6. Förderung Transeuropäischer Netze

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekt

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XI. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zur Anlage zu § 1 :

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

3. Potentieller Bedarf

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 311/16

... 41. Zum Arbeitsrecht der EU gehören die Richtlinien zur Regelung der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Sie beziehen sich auf die Höchstarbeitszeit einschließlich des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und den Schutz bei Nachtarbeit sowie Informationen über individuelle Beschäftigungsbedingungen, Rechte von entsandten Arbeitnehmern, das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Teilzeit, befristete Arbeitsverhältnisse oder Anstellung durch Zeitarbeitsfirmen), den Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers und Schutz vor Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder der sexuellen Ausrichtung. Sie umfassen auch Schutz bei Massenentlassungen, bei einer Übertragung von Unternehmen oder bei grenzüberschreitenden Fusionen. Sie sehen zudem die Beteiligung der Arbeitnehmer vor: Unterrichtung und Anhörung sowie, in bestimmten Fällen, Mitbestimmung. Im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz betreffen allgemeine Grundsätze die Vermeidung berufsbedingter Gefahren sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 796/1/16

... Als im Rahmen des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften aus dem Jahr 2003 die Bestimmung des Geschlechts zugelassen wurde, wurde in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass es nicht Sinn und Zweck der Regelungen über die Beschränkung der Untersuchungsweite bei der DNA-Analyse sei, die Feststellung des auch äußerlich erkennbaren Merkmals des Geschlechts des Beschuldigten oder des Opfers durch genetische Untersuchungen zu verbieten. Gerade die Kenntnis des Geschlechts sei für gezieltere Ermittlungs- und Fahndungsansätze der Strafverfolgungsbehörden nicht nur äußerst hilfreich, sondern im Einzelfall auch der einzig erfolgversprechende Ermittlungsansatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 81e Absatz 2 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 136 Absatz 4 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 213 Absatz 2 StPO


 
 
 


Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat unterstützt die Absicht, in den Gremien der Filmförderungsanstalt auf Geschlechtergerechtigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 162/16

... § 176 Absatz 1 Nummer 1 RStGB wurmgegenüber in den Straftatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 178 StGB in der Fassung des 4. StrRG überführt und dort auf außereheliche sexuelle Handlungen beschränkt. Erweitert wurde die Strafbarkeit - vergleichbar mit § 177 StGB in der Fassung des 4. StrRG - auf sexuelle Handlungen mit Dritten. Außerdem wurde § 178 StGB in der Fassung des 4. StrRG, anders als die Vergewaltigung, geschlechtsneutral gefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 179

Zu § 179

Zu § 179

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3418: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens

2.2 Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2.3 Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 748/1/16

... 2. Darüber hinaus wird Bildung in der Mitteilung als ein zentrales Instrument zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenübersieht, herausgestellt: Sie soll nicht nur dem Wachstum und der Beschäftigungsfähigkeit, sondern unter anderem auch der Bekämpfung von sozioökonomischen Ungleichheiten und Geschlechterstereotypen, der Förderung sozialer Inklusion sowie der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund dienen und präventive Wirkung gegen Radikalisierung entfalten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu überhöhten Erwartungen an den Bildungsbereich und zu einer Überforderung einzelner Akteure führen darf.



Drucksache 389/16

... Grundlage für die Fortschreibung ist der jeweils letzte Zensus. Die Fortschreibung erfolgt für die Bevölkerung insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 422/16

... XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 574/16

... Gleichstellungspolitische Belange wurden berücksichtigt. Es liegt weder eine mittelbare noch eine unmittelbare geschlechterbezogene Benachteiligung vor. Frauen und Männer sind in gleicher Weise betroffen.



Drucksache 677/16

... In vielen Mitgliedstaaten schrumpfen weiterhin die Erwerbsbevölkerung und die Zahl der Erwerbstätigen, vor allem aufgrund von niedrigen Geburtenraten, Überalterung, Abwanderung und gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die Segmentierung des Arbeitsmarktes und deren Auswirkungen auf das Produktivitätswachstum müssen in diesem Zusammenhang angegangen werden, um negative Auswirkungen auf die Binnennachfrage und das Produktivitätswachstum zu verringern. Zudem ist Chancengleichheit für die soziale Gerechtigkeit von entscheidender Bedeutung. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die Beseitigung des ungerechtfertigten geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Männern und Frauen, die weiteren Fortschritte bei der Inklusion benachteiligter Gruppen und die Bekämpfung der Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund sind Beispiele dafür, wie Wachstum und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen. Vor diesem Hintergrund müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu hochwertigen



Drucksache 279/16

... a) Geschlecht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 420/16

... Die Regelungen werden keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Sie sind inhaltlich geschlechtsneutral und betreffen Frauen und Männer in gleicher Weise. Auch demografische Auswirkungen sind nicht ersichtlich.



Drucksache 701/16

... Der erste Teil des Ziels Nr. 5 (Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung) ist seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses im Politik- und Rechtsrahmen der EU verankert. Zur Beseitigung der verbliebenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten werden neue politische Maßnahmen ausgearbeitet. Ziel Nr. 10 (Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern) steht ebenso im Zentrum der Sozialagenda der EU und ihrer Kohäsionspolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 124/16

... geschlechtergerecht formuliert.



Drucksache 116/16 (Beschluss)

... 22. Er weist zu Kapitel III Nummer 13 darauf hin, dass im Hinblick auf ein geschlechterbedingtes Vorsorgegefälle dem Aspekt der Erhöhung der Beschäftigungsrate von Frauen eine besondere Bedeutung zukommt. Dies sollte verdeutlicht werden.



Drucksache 93/16 (Beschluss)

... - durch die Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse des Bundes. Der Orientierungskurs soll auf 100 Stunden erhöht werden. Im Orientierungskursteil des Integrationskurses soll die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders gestärkt und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Sprach- und Orientierungskurse sind derzeit in modularer Form strikt voneinander getrennt. Eine bessere Verzahnung ist hier geboten. Integrationskurse und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (insbesondere die Grundkurse für den Spracherwerb und Kurse zum Erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse) müssen allen zu integrierenden Asylsuchenden und Flüchtlingen zeitnah angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde. Um gezielt auch Eltern unter den Flüchtlingen zu erreichen, sollte Kinderbetreuung im Rahmen der Kurse angeboten und beworben werden. Es müssen so viele Kursplätze zur Verfügung stehen, dass die gesetzlich vorgesehenen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen umgesetzt werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 45/16

... a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, besondere Kennzeichen und, sofern bekannt, die Anschrift des Drittstaatsangehörigen im Bestimmungsdrittstaat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 68/16

... Jeder außereheliche Geschlechtsverkehr und auch Ehebruch sind strafbar. Strafverfolgung ist sehr selten, findet aber statt. Haft- und Geldstrafen werden verhängt. Für homosexuelle Handlungen, die ebenfalls selten verfolgt werden, gilt ein erhöhter Strafrahmen. Fälle von Genitalverstümmelung sind nicht bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 116/1/16

... 48. Der Bundesrat weist zu Kapitel III Nummer 13 darauf hin, dass im Hinblick auf ein geschlechterbedingtes Vorsorgegefälle dem Aspekt der Erhöhung der Beschäftigungsrate von Frauen eine besondere Bedeutung zukommt. Dies sollte verdeutlicht werden.



Drucksache 501/16

... Ebenso sollte unter Berücksichtigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) bei der Auslegung und Anwendung dieser Verordnung ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 653/16

... Die Regelungen werden keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Sie sind inhaltlich geschlechtsneutral und betreffen Männer und Frauen in gleicher Weise. Auch demographische Auswirkungen sind nicht ersichtlich.



Drucksache 335/16

... Aufgrund der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste18 sind die Mitgliedstaaten bereits jetzt verpflichtet dafür zu sorgen, dass audiovisuelle Mediendienste wie TV-Sendungen und Videoon-Demand-Angebote keinen Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder der Nationalität enthalten. Da Hassreden auf Videoplattformen zunehmend Anlass zur Besorgnis geben, zielt die Kommission mit ihrem Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie19 darauf ab sicherzustellen, dass Videoplattformen verpflichtet sind, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Aufrufen zu Gewalt und Hass zu ergreifen. Entsprechende Maßnahmen sind zum Beispiel Meldung und Kennzeichnung von Inhalten ("Flagging"). Der Vorschlag sieht vor, dass die von der Branche ausgearbeiteten Verhaltenskodizes der Kommission vorgelegt werden, dass die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste um eine Stellungnahme zu diesen Kodizes ersucht werden kann und dass die nationalen audiovisuellen Regulierungsstellen befugt sind, sie durchzusetzen. Darüber hinaus wird die Kommission regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Selbstregulierung bewerten, um diese - wo nötig - zu unterstützen, u.a. durch die Schaffung eines geeigneten Rahmens, der für Rechtssicherheit sorgt, wo dies erforderlich ist. Als Teil ihrer Bemühungen, die Branche zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes zu bewegen, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Aktualisierung der EU-Regelungen im audiovisuellen Bereich zu unterstützen, wird die Kommission auch eine neue Allianz für den besseren Schutz von Kindern im Internet20 verhandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 690/16

... Die Filmförderungsanstalt wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Belange der Geschlechtergerechtigkeit hin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Durch den geschlechtsneutralen Begriff wird die Benennung der Berufsangehörigen deutlich erleichtert und die Lesbarkeit von Texten erhöht.



Drucksache 403/1/16

... Der genetisch bedingte Unterschied zwischen Mast- und Legelinien zeigt sich insbesondere in der Ausprägung der Körpergewichte: Tiere der Mastlinien wachsen schneller und intensiver als Tiere der Legelinien. Zudem zeigen Tiere der Mastlinien einen deutlichen Geschlechtsdimorphismus - Hähne sind größer und schwerer als Hennen. Dementsprechend sind spezielle Anforderungen an Fütterungseinrichtungen und an die Fütterung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 28

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 32

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 33 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 34 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 14 Absatz 3 Satz 2 , Nummer 9 § 45 Absatz 2, § 51 Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Nummer 4, Nummer 5 Satz 2, § 47 Absatz 2 Tabelle, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1

Zu § 47

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 3

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Absatz 2

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 1 Nummer 7

Zu Satz 1 Nummer 8

Zu Satz 1 Nummer 9

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 9

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 53 Absatz 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 338/15 (Beschluss)

... 3. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes und Ausweisnummer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 22a FeV

§ 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis § 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, § 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 379/15

... Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Vollzugsaufwand

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2016 - 2020

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 189/15

... Unterstützt wird das Anliegen der Rehabilitierung auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Die Bundesrepublik war der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits im Jahr 1952 beigetreten. In zahlreichen Urteilen macht der EGMR seit 1981 deutlich, dass eine Gesetzgebung, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, menschenverachtend ist (vgl. Dudgeon v. Northern Ireland, no. 7525/76, Norris v. Irland, no. 10581/83, und Modinos v. Zypern, no. 15070/89). Es wird den Betroffenen ein entscheidender Teil ihrer Persönlichkeit abgesprochen. Gleiches gilt für Gesetze, die unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für sexuelle Handlungen zwischen Menschen gleichen und verschiedenen Geschlechts festsetzen. Die Aufhebung der einschlägigen Strafurteile durch eine gesetzliche Regelung ist deshalb zügig von der Bundesregierung zu umzusetzen.



Drucksache 274/15

Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"



Drucksache 184/15

... Personen werden von der Regelung nicht unmittelbar betroffen. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Männern und Frauen. Sie wirkt sich in gleicher Weise auf die Geschlechter aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

I. Allgemeines

1. Vorbemerkung

2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung

2.1 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2:

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

II. Besonderder Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 446/15

... Die Verfassung vom 21. Oktober 1998 enthält in ihren Artikeln 15 bis 58 einen ausführlichen Katalog von Grundrechten, die nur in wenigen Fällen eingeschränkt werden können. In keinem Fall darf eine Einschränkung über die Vorgaben der Europäischen Konvention für Menschenrechte hinausgehen. Dies umfasst unter anderem einen Artikel zur Gleichbehandlung. Dementsprechend besteht beispielsweise auch keine gesetzliche Diskriminierung eines Geschlechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... Er fordert beim REFIT-Programm sowie bei den umfassenden Folgenabschätzungen eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Neben einer Folgenabschätzung aus wirtschafts-, sozial- und umweltfachlicher Sicht müssen in allen Stadien des europäischen Gesetzgebungsprozesses zwingend die Auswirkungen unter Betrachtung der Genderperspektive geprüft werden.



Drucksache 310/15

... In der landwirtschaftlichen Tierhaltung gibt es Bereiche, in denen Tiere allein aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Dies gilt insbesondere für hochspezialisierte Branchen wie die der Geflügelhaltung. Für die Produktion von Hühnereiern werden heutzutage weltweit spezialisierte Legehennen gehalten. Ihre Zucht ist einseitig auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet, während für die Mast von Hühnern andere Zuchtlinien eingesetzt werden. In Deutschland wurden im Jahr 2014 knapp 45 Millionen weibliche Hühnerküken aus Legerassen erzeugt. Wenn von einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis ausgegangen wird, ist anzunehmen, dass in dem gleichen Zeitraum ebenso rund 45 Millionen Hahnenküken geschlüpft sind. Weil sie geschlechtsbedingt nicht für die Eierproduktion verwendet werden können und aus den einseitig auf Legeleistung und gerade nicht auf rasches Fleischwachstum ausgerichteten Zuchtlinien stammen, werden die Hahnenküken in den Brütereien üblicherweise aussortiert und getötet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 416/15

... Vielmehr könnten die frühzeitige Beratung und gezielte Maßnahmen, das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit senken. Die umfassende individuelle Bestandsaufnahme sollte eine Überprüfung der Fähigkeiten beinhalten, gefolgt von Beratung und Orientierung auf der Grundlage der Erfahrung der betreffenden Person, ihrer bisherigen Arbeitssuche, geschlechterspezifischer Beschäftigungshindernisse sowie der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes.



Drucksache 41/15

... Die beabsichtigte Regelung hat keine demografierelevanten Auswirkungen. Sie ist grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet und richtet sich an Frauen und Männer in gleicher Weise.



Drucksache 24/15

... Bei der in § 49 Absatz 2 Satz 1 vorgenommenen Ersetzung des Wortes "ersuchenden" durch das Wort "ausländischen" handelt es sich ebenfalls um eine Folgeänderung, die durch die Streichung der Zulässigkeitsvoraussetzung eines Ersuchens durch den Urteilsstaat in Absatz 1 Nummer 1 (vgl. oben in Begründung zu Absatz 1 Nummer 1) bedingt ist. Diese Änderung wird zum Anlass genommen, in Bezug auf die verurteilte Person eine geschlechtsneutrale Formulierung einzuführen. Die Änderungen bewirken keine sachliche Änderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 427/15

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen des Verordnungsentwurfs wurden geprüft. Die Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert.



Drucksache 117/15

... Die Hindernisse für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt sollten abgebaut werden, insbesondere für Frauen, ältere Arbeitnehmer, junge Menschen, Menschen mit Behinderung und legale Migranten. Die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich gleicher Entlohnung, muss auf dem Arbeitsmarkt genauso sichergestellt werden wie der Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Angeboten der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/15




Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang
- Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Anhang
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften

Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen

Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte

Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 62. Der Bundesrat fordert beim REFIT-Programm sowie bei den umfassenden Folgenabschätzungen eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Neben einer Folgenabschätzung aus wirtschafts-, sozial- und umweltfachlicher Sicht müssen in allen Stadien des europäischen Gesetzgebungsprozesses zwingend die Auswirkungen unter Betrachtung der Genderperspektive geprüft werden.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 57/15

... Der Gesetzentwurf wurde auf gleichstellungspolitische Relevanz überprüft. Die Änderungen beziehen sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Auch eine mittelbare geschlechterbezogene Benachteiligung liegt nicht vor.



Drucksache 40/15

... Die Regelungen sind inhaltlich geschlechtsneutral. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten.



Drucksache 608/15 (Beschluss)

... Die Polizeivollzugsbehörden der Länder haben Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln (§ 16 Absatz 1, § 19 Absatz 2 AsylG) und tragen somit zur Identifizierung dieses Personenkreises bei. Der Umfang der durch die Polizeivollzugsbehörden der Länder zu übermittelnden Daten hat sich deshalb grundsätzlich an den im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahmen erhobenen Daten zu orientieren. Dies sind in der Regel der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Nationalität, das Geschlecht, Lichtbild und die Fingerabdruckdaten. Diese Daten genügen den Erfordernissen einer eindeutigen Identifizierbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG

5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG

6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG

7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG

§ 18b

§ 18b1
Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen

§ 18b2
Datenübermittlung an die Jugendämter

9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG

§ 18c
Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden

10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG

12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister

13. Zum Gesetzesentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 481/15

... Der Schwerpunkt der AKP-EU-Partnerschaft lag anfangs auf der Entwicklungshilfe und dem Handel, was eine Geber-Empfänger-Beziehung widerspiegelte. Im Laufe der Zeit änderten sich jedoch die Rahmenbedingungen und die Beziehungen, so dass gemeinsame Interessen in den Mittelpunkt der Partnerschaft rückten. Mit dem im Jahr 2000 unterzeichneten CPA wurde die politische Säule der Partnerschaft erheblich verstärkt und ein substanzieller politischer Dialog mit den AKP-Staaten und -Regionen als Element in das Abkommen aufgenommen, allerdings ohne dass dies nennenswert zu einem gemeinsamen Agieren der EU und der AKPGruppe als Partner auf der internationalen Bühne beigetragen hätte. Darüber hinaus erhielt das CPA eine Friedens- und Sicherheitsdimension, die sich im Rahmen der Partnerschaft Afrika-EU am schnellsten weiterentwickelt hat; von diesem Trend zeugt auch die engere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit der Bürger im Falle der karibischen Staaten und in den Bereichen Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter im Falle der pazifischen Staaten. Der Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Mehrzahl der AKPStaaten hat dazu geführt, dass die handelspolitische Säule des CPA durch differenzierte Beziehungen mit verschiedenen regionalen Gruppierungen abgelöst wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 259/1/15

... 2. Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.



Drucksache 496/15

... X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

XI. Befristung

XII. Evaluierung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 273/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/15 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 497/15

... Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Das Gesetz passt in Gesetzen normierte Zuständigkeiten an die neuen Behördenbezeichnungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an. Geschlechtsspezifische Regelungen oder Regelungen, die geschlechtsspezifische Auswirkungen haben, werden nicht getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

Zu Artikel 3

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Anpassung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes (114-1)

§ 2
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben (114-7)

§ 3
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschifffahrt (188-47)

§ 4
Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher

§ 5
Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (2129-36)

§ 6
Änderung des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes (2129-39)

§ 7
Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes (2129-58)

§ 8
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes (29-30)

§ 9
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (310-14)

§ 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

§ 11
Änderung des Bundesberggesetzes (750-15)

§ 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (753-13)

§ 13
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967

§ 14
Änderung des Telekommunikationsgesetzes (900-15)

§ 15
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1)

§ 16
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes (930-13)

§ 17
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (940-9)

§ 18
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (9500-1)

§ 19
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschifffahrt (9500-15)

§ 20
Änderung des Binnenschifffahrtsfondsgesetzes (9500-17)

§ 21
Änderung des Seeaufgabengesetzes (9510-1)

§ 22
Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (9510-28)

§ 23
Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes (9510-34)

§ 24
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 2
Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (2032-1)

Artikel 4
Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1 Bund

Zu Artikel 3

V.2 Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand VI.1 Bürgerinnen und Bürger

VI.2 Wirtschaft

V.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

I. Zu Artikel 1

I.1 Zu den §§ 1 bis 24 allgemein

I.2 Zu den §§ 8, 9, 18 im Besonderen

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

V. Zu Artikel 4

VI. Zu Artikel 5

VII. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 354/15 (Beschluss)

... Bisherige Änderungen des Pflegeversicherungsrechtes haben zwar zu einer Stärkung der Rolle der Pflegeversicherung im Rehabilitationsverfahren geführt, der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch noch nicht die Befugnis zur Gesamtkoordination eingeräumt, da die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung bisher keine Rehabilitationsträger sind. Es gibt Hinweise darauf, dass Pflegebedürftige bei ansonsten gleichen Bedingungen (Alter, Geschlecht, Erkrankungen et cetera) nur halb so viele Leistungen der medizinischen Rehabilitation in Anspruch nehmen wie Nicht-Pflegebedürftige.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 338/1/15

... 3. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes und Ausweisnummer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 22a FeV

§ 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis § 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, § 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 56/1/15

... Die psychosoziale Prozessbegleitung erfolgt mit dem Ziel, Opferzeuginnen und -zeugen zu stabilisieren, ihre Aussagetüchtigkeit zu fördern und sie vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Aus Artikel 22 Absatz 3 der Opferschutzrichtlinie folgt ein besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarf für Opfer, die aufgrund ihrer Beziehung zum Täter besonders gefährdet sind, Opfern von Menschenhandel, geschlechtsbezogener Gewalt, Gewalt in engen Beziehungen, sexueller Gewalt oder Ausbeutung sowie Opfern mit Behinderungen. Es handelt sich überwiegend um weibliche Opfer.



Drucksache 28/1/15

... Im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich - vorzugsweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden. Es besteht in den Fachkreisen Einigkeit, dass die Abgabe grundsätzlich nur im konkreten Bedarfsfall nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr und zur Gewährleistung einer sachgerechten Beratung grundsätzlich nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen soll. Bei einer Bevorratung kann die für die sichere Einnahme erforderliche Beratung durch Apotheken für einen zukünftigen Notfall nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/15




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 259/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.



Drucksache 56/15

... Die in Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe c und d geforderte Durchführung sämtlicher Vernehmungen im Ermittlungsverfahren durch dieselbe Person bzw. durch eine Person des gleichen Geschlechts wie das Opfer stehen jeweils unter dem Vorbehalt der praktischen Durchführbarkeit und nehmen staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Vernehmungen aus. Ausdrückliche gesetzliche Regelungen erscheinen daher entbehrlich, zumal etwa nach Nummer 220 RiStBV jedenfalls die körperliche Untersuchung eines Opfers sexueller Gewalt stets von einer Person gleichen Geschlechts durchzuführen ist. Maßnahmen zur Verhinderung des Blickkontakts zwischen Opfer und Angeklagtem während der Gerichtsverhandlung durch den Einsatz von Kommunikationstechnologie, wie sie Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a und b der Opferschutzrichtlinie vorschreibt, sieht auch das deutsche Recht mit der Videovernehmung in § 247a StPO und den Einsatz von Videokonferenztechnik gemäß § 58b StPO vor. Eine dem Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe c entsprechende Regelung zur Vermeidung unnötiger Befragungen zum Privatleben des Opfers ist bereits in § 68a Absatz 1 StPO enthalten. Maßnahmen zum Ausschluss der Öffentlichkeit, wie sie Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe d fordert, sieht das geltende Recht bereits in § 171b GVG vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Informationspflichten

b Übersetzungen/Dolmetschleistungen

c Psychosoziale Prozessbegleitung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 406i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 406j

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 406k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 406k

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Inhalt des Regelungsvorhabens

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

b. Erfüllungsaufwand

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

c. Sonstige Kosten

d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation

e. Bewertung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.