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"Geschlecht"
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... Bei der Gestaltung ihrer Jugendgarantie-Systeme sollten die Mitgliedstaaten die folgenden Leitlinien entsprechend den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten berücksichtigen, wobei die Geschlechterfrage und die Vielfalt der Zielgruppen junger Menschen besonders zu beachten sind:
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
Drucksache 632/2/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg
Jahressteuergesetz 2013
... , BGBl. I S. 266) schuf für gleichgeschlechtliche Paare das neue familienrechtliche Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet die gleichen Unterhaltsverpflichtungen wie in einer Ehe und ist auch im Übrigen zivilrechtlich als Erwerbsgemeinschaft ausgestaltet. Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der in Art. 3 GG normierte Grundsatz der Gleichbehandlung gebieten deshalb die gleiche steuerliche Berücksichtigung der Belastungen, die sich aufgrund der Eingetragenen Lebenspartnerschaft analog zur Ehe ergeben.
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... 1. Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere,
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*
Zu Artikel 1 Nummer 18
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*
Zu Artikel 1 Nummer 39
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
52. Zum Gesetzentwurf allgemein
53. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 447/12
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... a) Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, - ort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeit sowie Nummer der Bescheinigung der fachlichen Eignung des Betroffenen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
3 Geltungsbereich
Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren
3 Anhörungsverfahren
3 Unternehmer
3 Verkehrsleiter
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien
3 Insolvenzverfahren
3 Unterrichtungspflichten
Urkundenberichtigung und Sitzverlegung
Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie
Nachweis des Erbrechts
Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs
Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften
3 Fahrerbescheinigung
Mitteilung
Mitteilung
Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch
Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung
Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen
3 Schlussbestimmungen
3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
1. Antragstellendes Unternehmen
1.1 Ort der Niederlassung
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1
1.3. Weitere Niederlassungen
2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist
2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen
3. Anzahl der Fahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
5. Bestätigung der Unterschrift
Anlage 2 (zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 3 (zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 4 (zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Verwaltungsvorschrift
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Randnummer 1
Randnummer 2
Randnummer 3
Randnummer 4
Randnummer 5
Randnummer 6
Randnummer 7
Randnummer 8
Randnummer 9
Randnummer 10
Randnummer 11
Randnummer 12
Randnummer 13
Randnummer 14
Randnummer 15
Randnummer 16
Randnummer 17
Randnummer 18
Randnummer 19
Randnummer 20
Randnummer 21
Randnummer 22
Randnummer 23
Randnummern 24 und 25
Randnummer 26
Randnummer 27
Randnummer 28
Randnummern 29 und 30
Randnummer 31
Randnummer 32
Randnummer 33
Randnummer 34
Randnummer 35
Randnummer 36
Randnummer 37
Randnummer 38
Randnummer 39
Randnummer 40
Randnummer 41
Randnummer 42
Randnummer 43
Randnummer 44
Randnummer 45
Randnummer 46
Randnummer 47
Randnummer 48
Randnummer 49
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1
§ 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 72 Hochwasser
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
Artikel 9 Änderung der UAG-Gebührenverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 11 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 12
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 806/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG -Gewebeverordnung und der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... 4. Geschlecht,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen - TPG-OrganV)
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung
§ 2 Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
§ 3 Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
§ 4 Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU
Abschnitt 2 Transport
§ 5 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen
Abschnitt 3 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 6 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 7 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der TPG-Gewebeverordnung
Artikel 3 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Regelungen
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Nachhaltigkeit
VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Transport
Zu § 5
Zu Abschnitt 3 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1742: Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... D. in der Erwägung, dass die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, die an sich schon eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, kurz- und langfristig den betroffenen Frauen und Mädchen sehr gravierende und irreparable Verletzungen der seelischen und körperlichen Gesundheit zufügt sowie deren Rechte missachtet und einen schwerwiegenden Angriff auf ihre Person und ihre Unversehrtheit darstellt und in einigen Fällen sogar zu ihrem Tod führen kann; in der Erwägung, dass die Verwendung primitiver Instrumente und das Fehlen antiseptischer Vorsorgemaßnahmen zu zusätzlichen Gesundheitsschäden führen, sodass Geschlechtsverkehr und Geburten schmerzhaft sein können, die betreffenden Organe irreparabel geschädigt und Komplikationen (beispielsweise Blutungen, Schockzustand, Infektionen, Übertragung des Aids-Virus, Tetanus, gutartige Tumore) sowie gravierende Komplikationen während der Schwangerschaft und der Geburt auftreten können;
Drucksache 32/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Die Übermittlung von Vor- und Familiennamen als Hilfsmerkmal in Buchstabe c ermöglicht eine vollständige und fehlerfreie Datenerfassung für die Geburtenstatistik und eine korrekte Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Das Hilfsmerkmal ermöglicht die Plausibilisierung bzw. die Ergänzung der evtl. fehlenden Angabe zum Geschlecht des neugeborenen Kindes; Angaben zu Mehrlingsgeburten können plausibilisiert werden. Mittels des Hilfsmerkmales können die übermittelten Registernummern plausibilisiert und Doppelfälle vermieden werden. Weiterhin kann anhand des Hilfsmerkmales eine Prüfung der Geburtenmeldung und des von der Einwohnermeldebehörde mitgeteilten Zuzugs eines Kindes, das jünger als drei Monate ist, durchgeführt werden. Damit können Fälle berichtigt werden, die sowohl als Geburt als auch als Zuzug mitgeteilt werden. Nicht entdeckte Doppelfälle würden das Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung erheblich verfälschen. Dies gilt insbesondere auch für das Erhebungsmerkmal nach § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe h BevStatG-E, denn die Feststellung, ob bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben wurde, kann regelmäßig erst nach einer Prüfung durch die Ausländerbehörde bekannt werden. Nur durch die Übermittlung von Vor- und Familienname kann die entsprechende Nachlieferung korrekt verarbeitet werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG
3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7
3 4.
3 5.
6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*
7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3
Zu Ziffer 3 und 5:
Zu Ziffern 5 bis 7:
8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG
9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG
10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG
11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG
12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG
13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG
14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 465/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
... Es ist aus Sicht des Kindeswohls nicht zu verstehen, warum bei gleichgeschlechtlichen Paaren nur zu einem Elternteil verwandtschaftliche Beziehungen im Rechtssinne hergestellt werden können und der nicht adoptierende Partner nur das sogenannte kleine Sorgerecht nach § 1687b BGB innehaben soll.
Drucksache 347/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... a) Geschlecht, Geburtsjahr und -monat,
Artikel 1 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b Bemessungszeitraum
§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e Abzüge für Steuern
§ 2f Abzüge für Sozialabgaben
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
Artikel 1a Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 1b Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1c Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 74/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... (15) Damit eine FE ihre interne Organisation auf ihre Bedürfnisse, ihre Größe und die Entwicklung ihrer Tätigkeit abstimmen kann, sollte sie in ihrer Satzung die für sie am besten geeignete Struktur frei festlegen können. Gewisse Regeln für die Verwaltung der FE, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten des Vorstands und die Mindestzahl seiner Mitglieder, sollten in dieser Verordnung jedoch verbindlich festgelegt werden. Eine FE sollte die Möglichkeit haben, einen Aufsichtsrat oder andere Organe einzusetzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der FE sollten in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildung und beruflichen Hintergrund ein ausreichend breites Spektrum aufweisen, um eine unabhängige Meinungsbildung und eine kritische Grundhaltung zu erleichtern. Um die Bevölkerung angemessen abzubilden, ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis von besonderer Bedeutung. Aufgrund der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsordnungen sollte die Haftung der Direktoren dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht unterliegen.
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden; in der Erwägung, dass in einigen Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt, einverständliche homosexuelle Handlungen durch Männer mit dem Tod bestraft werden, während Frauen für solche Handlungen mit Auspeitschung und Gefängnisstrafen von sechs Monaten bestraft werden; in der Erwägung, dass auch auf Bundesebene kürzlich Bestimmungen eingeführt wurden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften für strafbar erklären, und dass diese Tatbestände mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung zweimal versucht hat, derartige Bestimmungen zu verabschieden, jedoch durch internationale und inländische Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurde;
Drucksache 607/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen
A. Problem und Ziel
B Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Börsengesetzes
§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis
§ 26b Mindestpreisänderungsgröße
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
1. Änderung des Börsengesetzes
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
4. Änderung des Investmentgesetzes
5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 318/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher
... es (BGleichG) und § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) anhand der Arbeitshilfe der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften" und anhand des im federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit intern erarbeiteten Prüfschemas für ein Gender Impact Assessment (Prüfung der Auswirkungen auf Geschlechter) geprüft. Von der Verordnung sind keine unterschiedlichen unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Bürgerinnen und Bürger
E2. Wirtschaft
E3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben/Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellung von Frauen und Männern
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften für Verbrennungsmotoren
Drucksache 503/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
... 1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130c Aktenausdruck
§ 130d Elektronische Akte
§ 130e Akteneinsicht; Abschriften
§ 130f Datenträgerarchiv
§ 174a Zustellung mittels elektronischer Übermittlung
§ 187 Veröffentlichung der Benachrichtigung
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46f Aktenausdruck
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 9 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 10 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 50a Bekanntmachungsorgan des Vereins
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 38
§ 39
§ 40
§ 168
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 13 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung des Signaturgesetzes
§ 5a Vergabe von Organisationszertifikaten
§ 7a Inhalt von Organisationszertifikaten
§ 8a Sperrung von Organisationszertifikaten
Artikel 16 Änderung des Verschollenheitsgesetzes
§ 20
Artikel 17 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen
Artikel 19 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Grundbuchordnung
§ 137 Form elektronischer Dokumente
Artikel 21 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 22 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 24 Änderung der Kostenordnung
Artikel 25 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 26 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 28 Weitere Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 29 Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 30 Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 31 Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 32 Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 33 Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher
2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis
3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur
4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren
5. Elektronisches Schutzschriftenregister
6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen
7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung
8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu den §§ 130c
Zu § 130e
Zu § 130f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummer n
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 4 bis 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Artikel 31 bis 33 (Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)
Zu Artikel 34
Drucksache 488/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... a) In Nummer 3 werden nach dem Wort "Geschlecht" ein Komma und das Wort "Geburtsjahr" sowie nach dem Wort "Umschulung" ein Komma und die Wörter "zusätzlich bei Auszubildenden und Umschülern Art der Ausbildung und Ausbildungsjahr" eingefügt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: Häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
§ 126 Zulageberechtigte
§ 127 Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen
§ 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens
§ 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
§ 130 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
§ 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
§ 24f Entbindung
§ 24g Häusliche Pflege
§ 24h Haushaltshilfe
§ 24i Mutterschaftsgeld
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 6 Änderung des Mutterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 14 Mutterschaftsgeld
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 13 Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 229/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... a) zur Person des Inhabers der Erlaubnis oder Anerkennung sowie zur Person des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes einer Fahrschule oder einer Fahrlehrerausbildungsstätte folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, sonstige frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit,
Drucksache 342/12
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... es und § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien anhand der Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Gender Mainstreaming" überprüft. Soweit durch den Gesetzentwurf Rechte und Pflichten von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen geändert werden, besteht kein Unterschied zwischen Männern und Frauen, sodass die Relevanzprüfung in Bezug auf Gleichstellungsfragen negativ ausfällt. Die Regelungen wurden, soweit möglich, entsprechend § 1 Absatz 2 Satz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes geschlechtergerecht formuliert.
Drucksache 94/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
... 12. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, die Pensions- bzw. Rentenschere zwischen den Geschlechtern abzubauen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Dezember 2011 veröffentlichte Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum "Gender Pension Gap". Danach beträgt in Deutschland der Unterschied zwischen Frauen und Männern in den eigenen Alterssicherungseinkommen 59,6 Prozent. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass diese Unterschiede nur durch ein Zusammenspiel aus pensions-/renten-, familienpolitischen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen gelöst werden können. Entgeltgleichheit, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung spielen hierbei eine wichtige Rolle. Allerdings wird auch zu beachten sein, dass sich die Lebensverläufe über die Generationen hinweg stark verändert haben.
Drucksache 717/12
... 3. die Anzahl der abgelehnten Anträge auf zustimmende Bewertung zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik und 4. die Anzahl des jeweiligen Begründungstyps der Indikationsstellung nach § 3a Absatz 2 des Embryonenschutzgesetzes, untergliedert nach Chromosomenstörungen und autosomal-dominant, autosomal-rezessiv und geschlechtsgebunden erblichen Krankheiten, einschließlich der jeweiligen genetischen Untersuchungsmethoden, die bei Durchführung der Präimplantationsdiagnostik angewendet wurden oder angewendet werden sollten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren
§ 4 Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik
§ 5 Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik
§ 6 Prüfung des Antrags auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik
§ 7 Umgang der Ethikkommissionen mit Daten
§ 8 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Abschnitt 3 Zentralstelle
§ 9 Zentralstelle
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzungen und wesentliche Regelungen
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
III. Nachhaltigkeit
IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 2 - Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen:
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 - Zentralstelle:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 4 - Schlussvorschriften:
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2253: Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 292/12
... 5. Altersgruppe, Geschlecht, Familienstand und Versichertenstatus der zu den Nummern 2 bis 4 betroffenen Patienten,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Transplantationsgesetzes
Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben.
§ 9a Entnahmekrankenhäuser
§ 9b Transplantationsbeauftragte
§ 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen.
Artikel 1a Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
§ 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben
Artikel 1b Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 44a Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben
Artikel 2a Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2b Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
Artikel 2c Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2d Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 513/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
... ) geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife eingeführt werden. In der privaten Krankenversicherung kann das Tarifwechselrecht nach § 204
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
§ 202 Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
§ 16
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2025: Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (BMJ)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 717/12 (Beschluss)
... Die vorgeschlagene Ergänzung in § 4 PIDV entspricht dem Bundesgremienbesetzungsgesetz, welches den Bund verpflichtet, auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken. Die geschlechtsparitätische Besetzung der Kommissionen entspricht deren gesellschaftspolitischer Bedeutung und stellt einen Indikator für praktizierte Gleichstellung dar.
Drucksache 413/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der weiteren Befassung im Rat darauf hinzuwirken, dass Regelungen zur Feststellung möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des jeweils geprüften Arzneimittels im Rahmen von klinischen Prüfungen in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag getroffen werden.
Drucksache 438/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)
... In § 1 Nummer 2 sind nach dem Wort "Betriebsrentengesetz" die Wörter ", nach Geschlecht differenziert," einzufügen.
1. Zu § 1 Nummer 2 VerdStatV 2012
Drucksache 624/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen COM(2012) 617 final
... (10) Die Kommission und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Einbeziehung der Genderperspektive in den verschiedenen Phasen der Durchführung des Fonds gefördert werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen geeignete Schritte, um jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung beim Zugang zum Fonds zu verhindern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union
1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkt der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf das Budget
5. Inhalt der Verordnung
5.1. Ziele und Geltungsbereich
5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen
5.3. Partnerorganisationen
5.4. Durchführungsbestimmungen
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Grundsätze
Titel II Ressourcen und Planung
Artikel 6 Gesamtmittel
Artikel 7 Operationelles Programm
Artikel 8 Genehmigung des operationellen Programms
Artikel 9 Änderungen des operationellen Programms
Artikel 10 Plattform
Titel III Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation
Artikel 11 Durchführungsberichte und Indikatoren
Artikel 12 Bilaterales Treffen zur Überprüfung
Artikel 13 Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung
Artikel 14 Exante-Evaluierung
Artikel 15 Evaluierung im Programmplanungszeitraum
Artikel 16 Expost-Evaluierung
Artikel 17 Information und Kommunikation
Titel IV Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds
Artikel 18 Kofinanzierung
Artikel 19 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen
Artikel 20 Förderzeitraum
Artikel 21 Förderfähige Vorhaben
Artikel 22 Formen der Unterstützung
Artikel 23 Finanzhilfearten
Artikel 24 Förderfähigkeit von Ausgaben
Artikel 25 Technische Unterstützung
Titel V Verwaltung und Kontrolle
Artikel 26 Allgemeine Grundsätze
Artikel 27 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 28 Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen
Artikel 29 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
Artikel 30 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
Artikel 31 Aufgaben der Auditbehörde
Artikel 32 Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden
Artikel 33 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 34 Zusammenarbeit mit der Auditbehörde
Titel VI Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen
Kapitel 1 Finanzmanagement
Artikel 35 Mittelbindungen
Artikel 36 Zahlungen der Kommission
Artikel 37 Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission
Artikel 38 An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge
Artikel 39 Zahlungen an die Empfängereinrichtungen
Artikel 40 Verwendung des Euro
Artikel 41 Zahlung und Verbuchung des Vorschusses
Artikel 42 Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
Artikel 43 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 44 Aussetzung von Zahlungen
Kapitel 2 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 45 Vorlage von Informationen
Artikel 46 Inhalt der Buchführung
Artikel 47 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 48 Verfügbarkeit von Unterlagen
Artikel 49 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
Kapitel 3 Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen
Artikel 50 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 51 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 52 Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 53 Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 54 Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen
Artikel 55 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
Kapitel 4 Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 56 Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 57 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 58 Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen
Titel VII Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Ausschussverfahren
Artikel 61 Inkrafttreten
Anhang I Muster für das operationelle Programm
Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :
4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR
4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR
Anhang II Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002
Finanzbogen
Drucksache 177/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... statistik bei der Erhebung der Merkmale Erwerbsstatus und Geschlecht auf alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ausgeweitet und die Erhebung von Kindern und jungen Erwachsenen vereinfacht werden (§ 35
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 2 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1612: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen des Gesetzentwurfs wurden geprüft. Der Gesetzentwurf wirkt sich in gleicher Weise auf die Geschlechter aus und ist aus gleichstellungspolitischer Sicht neutral.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Unterrichtungspflichten
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 10 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 11 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 15 Ausbildungsvergütung
§ 16 Probezeit
§ 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 22 Dienstleistungserbringende Personen
§ 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
§ 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
§ 32 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 4 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 413/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20 /EG - COM(2012) 369 final
... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der weiteren Befassung im Rat darauf hinzuwirken, dass Regelungen zur Feststellung möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des jeweils geprüften Arzneimittels im Rahmen von klinischen Prüfungen in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag getroffen werden.
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... 4. Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort und -bezirk, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes
§ 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a Satz 1 Nummer 3
Zu b Satz 2
Zu Nummer 5
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 3 Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1
Zu d Absatz 4 Satz 1
Zu Nummer 7
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 2 Satz 2
Zu Nummer 8
Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3
Zu b Absatz 2 Satz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu a Absatz 1
Zu aa Satz 1 Nummer 1
Zu bb Sätze 2 und 3
Zu b und c Absätze 2 und 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu a Absatz 1 Satz 2
Zu b Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu a Absatz 1
Zu b Absatz 2 Nummer 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Drucksache 509/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)
... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Die Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen.
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... 2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 172/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... Die Regelungen sind inhaltlich geschlechtsneutral. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten.
Drucksache 632/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahressteuergesetz 2013
... Im Rahmen des JStG 2013 ist eine vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe herzustellen.
Drucksache 261/12
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Die Verordnung wurde auf ihre Gleichstellungsrelevanz geprüft. Die Verordnung erfüllt auch die Anforderungen an geschlechtsneutrale Bezeichnungen.
Drucksache 696/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,".
§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen.
§ 136 Übergangsregelung für die Nachweise im Jahr 2013
‚Artikel 2 Änderung des Sozialgesetzbuches
Drucksache 94/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, die Pensions- bzw. Rentenschere zwischen den Geschlechtern abzubauen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Dezember 2011 veröffentlichte Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum "Gender Pension Gap". Danach beträgt in Deutschland der Unterschied zwischen Frauen und Männern in den eigenen Alterssicherungseinkommen 59,6 Prozent. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass diese Unterschiede nur durch ein Zusammenspiel aus pensions-/renten-, familienpolitischen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen gelöst werden können. Entgeltgleichheit, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung spielen hierbei eine wichtige Rolle. Allerdings wird auch zu beachten sein, dass sich die Lebensverläufe über die Generationen hinweg stark verändert haben.
Drucksache 170/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 18a Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort "Folgendes" die Wörter ", differenziert nach Alter, Geschlecht und Pflegestufe," einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI
§ 30 Dynamisierung
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI
§ 39 Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson
13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen
19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI
24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI
25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI
34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI
35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI
36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI
40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI
41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI
44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs
46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen
Drucksache 619/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
... 1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Artikel 1 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 46. Der Bundesrat begrüßt, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vermeidung und Verhinderung von Diskriminierung ein wichtiger Grundsatz für die GSR-Fonds bleiben soll. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei den weiteren Schritten konsequent umsetzt und ein besonderes Augenmerk auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und auf die Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt legt.
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 58. Der Bundesrat begrüßt, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vermeidung und Verhinderung von Diskriminierung ein wichtiger Grundsatz für die GSR-Fonds bleiben soll. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei den weiteren Schritten konsequent umsetzt und ein besonderes Augenmerk auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und auf die Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt legt.
Drucksache 148/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht
... Einkommensteuerimmanente Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sind ebenfalls nicht ersichtlich. Zwischen beiden Formen des Zusammenlebens bestehen keine wesentlichen Unterschiede, die in Bezug auf die Einkommensbesteuerung eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten. Der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit als tragendes Prinzip des Einkommensteuerrechts gebietet die gleiche steuerliche Berücksichtigung der Belastungen, die sich aufgrund der Lebenspartnerschaft analog zur Ehe ergeben. Etwas anderes folgt auch nicht aus Art. 6 Abs.1 GG, der die Ehe unter den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz stellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hindert der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleichkommen.
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... geschlechtergerecht formuliert.
Drucksache 60/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... IX. Geschlechterspezifische Auswirkungen Der Entwurf hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators
§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators
§ 6 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
§ 7 Übergangsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 15 Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 278a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 796d Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 36a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 5 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 54a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
Artikel 10 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 11 Änderung des Markengesetzes
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Begriff
2. Entwicklung der Mediation
3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
4. Vorarbeiten für das Gesetz
II. Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten
VI. Alternativen
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
... (27) Entsprechend dem in der Charta enthaltenen Diskriminierungsverbot sollten die Mitgliedstaaten diese Richtlinie ohne Diskriminierung zwischen den Begünstigten dieser Richtlinie etwa aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung umsetzen -
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Einleitung
1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Schutzberechtigte Personen
Artikel 3 Nichtvorhandensein einer Vertretung
Artikel 4 Zugang zum konsularischen Schutz
Artikel 5 Identitätsnachweis
Artikel 6 Art der Hilfe
Artikel 7 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 8 Festnahme oder Inhaftierung
Artikel 9 Opfer von Straftaten
Artikel 10 Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung
Artikel 11 Todesfall
Kapitel 3 Finanzverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen
Kapitel 4 Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen
Artikel 14 Zusammenarbeit vor Ort
Artikel 15 Zusammenarbeit in Krisensituationen
Artikel 16 Federführender Staat
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 17 Günstigere Behandlung
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Überwachung und Bewertung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang 1
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12
A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe
Anhang 2
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13
A. Pauschalbeträge
Drucksache 124/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - Antrag des Landes Berlin -
... Ob gleichgeschlechtliche Paare das Recht haben sollen, Kinder zu adoptieren, ist eine der gegenwärtig aktuellsten und zugleich umstrittensten Fragen des Familienrechts. Um gleichgeschlechtlichen Paaren in Lebenspartnerschaft die gemeinsame Adoption zu ermöglichen, sollte die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern unterzeichnet werden.
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... Anders liegen die Dinge bei der Verordnung „Brüssel IIa“, mit der alle Verfahren im Zusammenhang mit Ehescheidung und Trennung in einem Rechtsakt geregelt werden sollen. Der vorliegende Vorschlag darf daher nicht in die in diesem speziellen Rechtsakt enthaltenen Bestimmungen über die Zuständigkeit und die Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen eingreifen, indem er die Möglichkeit bietet, wegen der im Rahmen eines laufenden Verfahrens angeordneten Schutzmaßnahmen die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats anzurufen. Aus diesem Grund sollen alle Schutzmaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung „Brüssel IIa“ fallen, weiterhin nach dieser Verordnung abgewickelt werden. Schutzmaßnahmen, die nicht in den Anwendungsbereich von „Brüssel IIa“ fallen, z.B. Maßnahmen, die ein unverheiratetes Paar, gleichgeschlechtliche Paare oder Nachbarn betreffen, sollen hingegen unter die vorliegende Verordnung fallen.)
Drucksache 523/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative
... ) und § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien anhand der Arbeitshilfe "Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften" der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming geprüft. Das Gesetz hat gleichstellungspolitisch weder positive noch negative Auswirkungen. Die Regelungen sind entsprechend § 1 Absatz 2 Satz 1 BGleiG geschlechtergerecht formuliert.
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Kinder können unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Stellung plötzlich verschwinden. Die Gründe, weshalb Kinder von zuhause oder aus Einrichtungen, in denen sie untergebracht sind, weglaufen, sind bisher noch wenig erforscht, aber erfahrungsgemäß ist die Gefahr groß, dass sie geistig, körperlich und seelisch Schaden nehmen. Vermisste Kinder können Gewalt erfahren und missbraucht werden, sie können Opfer von Menschenhändlern werden oder zur Bettelei oder Prostitution getrieben werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... (21) Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sollten als Querschnittsthemen grundsätzlich in alle Maßnahmen einbezogen werden, die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführt werden.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 453/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des U nterlassu ngsklagengesetzes
... IV. Kosten und Preise; Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher; geschlechtsspezifische Auswirkungen; Nachhaltigkeit
Drucksache 189/2/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen gesetzlich gehalten sein sollten, für ein besseres Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den Verwaltungsräten zu sorgen. Er stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass ein solches Gleichgewicht (auch) geschäftlich von großer Bedeutung ist. An hochqualifiziertem weiblichen Nachwuchs fehlt es nicht. Dennoch zeigt sich auch im Jahr 2011 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ein seit langer Zeit unverändertes Bild: Frauen sind in Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften stark unterrepräsentiert. Der Bundesrat hält daher die Einführung einer gesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft für dringend geboten.
Drucksache 524/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... "7. Geschlecht,
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG
11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG
14. Zu Artikel 1 § 19 BMG
15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG
16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG
17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG
19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG
21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG
22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG
23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG
24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG
25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG
26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG
27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG
28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG
29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG
30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG
31. Zu Artikel 1 § 47 BMG
32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG
34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG
35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG
36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen
Drucksache 629/2/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
... Soweit die Besetzung mit Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern dies zulässt, sieht der Bundesrat in einer geschlechterparitätischen Besetzung von Monitoring-/Begleitausschüssen einen wichtigen Schritt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Heterogen zusammengesetzte Gremien gewährleisten bessere Entscheidungsprozesse und damit in der Tendenz auch bessere Entscheidungsergebnisse.
Drucksache 255/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... und § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien anhand der geltenden Arbeitshilfen geprüft. Personen werden von den Regelungsvorschlägen nicht unmittelbar betroffen. Der Gesetzentwurf unterscheidet nicht zwischen Männern und Frauen. Er wirkt sich in gleicher Weise auf die Geschlechter aus. Die Relevanzprüfung in Bezug auf Gleichstellungsfragen fällt somit negativ aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
§ 22a
Artikel 2 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
§ 16 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1568: 1. Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 60/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... um ausdrückliche Verweisungen auf § 15 GVG-E und § 278a ZPO-E zu ergänzen, um der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Einführung der gerichtsinternen Mediation [auch in die geschlechterspezifische Sollvorschrift in § 8 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung] zu ermöglichen[, sofern es um die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums geht, dessen Aufgabe der Abschluss einer Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist]. Diese Verweisung auf bestimmte Vorschriften widerspricht jedoch dem Charakter des § 173
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... Die Vielfalt in den Profilen der Mitglieder und ihres Werdegangs ermöglicht es dem Verwaltungsrat, eine Reihe von Wertvorstellungen, Ansichten und Kompetenzen zusammenzutragen 20. Dadurch können die Ressourcen und der Sachverstand ausgeweitet werden. Unterschiedliche Erfahrungen mit Führungsqualitäten, nationalen oder regionalen Hintergründen bzw. geschlechterspezifische Erfahrungen können wirksam zum 'Gruppendenken' beitragen und neue Ideen auf den Plan rufen. Unterschiede führen zu einer breiteren Diskussion, einer besseren Überwachung und größeren Herausforderungen auf der Verwaltungsratsebene. Potenziell bewirkt dies bessere Entscheidungen, die allerdings unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Deshalb sind Engagement und Unterstützung des Verwaltungsratsvorsitzenden unerlässlich.
Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR
1. Verwaltungsrat
1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
1.1.1 Berufliche Vielfalt
1.1.2 Internationale Diversität
1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität
1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement
1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats
1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern
1.5 Risikomanagement
2. Aktionäre
2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre
2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge
2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen
2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger
2.4.1 Interessenkonflikte
2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären
2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors
2.6 Identifizierung der Aktionäre
2.7 Schutz von Minderheitsaktionären
2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss
2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch
2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern
3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes
3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen
3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance
4. Nächste Schritte
Anhang 1 Fragenkatalog
Allgemeine Fragen
3 Verwaltungsrat
3 Aktionäre
Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes
Anhang 2 Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... j) Unterstützung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen, einschließlich ihrer Gefährdung durch geschlechtsbezogene Gewalt, angemessen Rechnung getragen wird
Drucksache 735/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... Da die Richtlinie die Mitgliedstaaten nur verpflichtet, Familienzusammenführung für die Kernfamilie zu gewähren, steht es ihnen frei zu entscheiden, ob sie andere Familienangehörige in ihre nationalen Rechtsvorschriften einbeziehen wollen (Artikel4 Absatz 3). Auch wenn dies nur eine Kann-Bestimmung ist, haben sich über die Hälfte der Mitgliedstaaten dafür entschieden, die Eltern des Zusammenführenden und/oder seines Ehegatten einzubeziehen. Wie sich aus Erwägungsgrund 5 der Richtlinie ergibt, sollten Mitgliedstaaten, die in ihrem nationalen Familienrecht gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, dies auch bei der Anwendung der Richtlinie tun .12 Entsprechend sollten Mitgliedstaaten, deren nationales Familienrecht eingetragene Partnerschaften anerkennt und die für eingetragene Partner die Kann-Klausel der Richtlinie anwenden, dies ebenso bei gleichgeschlechtlichen Partnern tun.
I. Einleitung Ziel des Grünbuchs
II. Fragen an die Interessenträger
1. Anwendungsbereich
1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?
Frage 1
1.2. In Frage kommende Familienangehörige
Frage 2
Frage 3
1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige
Frage 4
2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung
2.1 Integrationsmaßnahmen
Frage 5
2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit
Frage 6
3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen
Frage 7
4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL
4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes
Frage 8
4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl
Frage 9
5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen
5.1 Befragungen und Nachforschungen
Frage 10
5.2 Scheinehen
Frage 11
5.3 Gebühren
Frage 12
5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung
Frage 13
Frage 14
6. Fazit Weiteres Vorgehen
Anhang Familienzusammenführung in Zahlen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.