1544 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gesetzblatt"
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
... (3) Mehrere Industrie- und Handelskammern können Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchführung der Sachkundeprüfung schließen. Sie können einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten. Unberührt bleibt § 10 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 63/16
... Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Abwasserverordnung in der vom ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung nach Artikel 4] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 768/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Drucksache 489/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz - BfBAG )
... Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein § 6 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 602-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt:
Drucksache 650/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... es umgesetzt (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2008 Nr. 12 vom 04.04.2008). Daher reicht es aus, in Artikel 1 Nummer 3 nur die bislang unter Buchstabe a vorgesehene Änderung von § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... -Immissionsschutzgesetzes in der jeweils vom ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 18 dieses Gesetzes] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 498/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
... (2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 626/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten in der vom Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 275/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetz es
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Seefischereigesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 150/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG )
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom ... [einfügen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG), Bundestagsdrucksache 18/6282, 18/6907] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des Hochschulstatistikgesetzes in der vom ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 5 Absatz 3] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 514/16
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 105)
... Artikel 105 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 818/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland
... (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 127/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel XI Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 175/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Saatgutverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 272/16
... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an gültigen Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 657/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
... in der vom 22. Dezember 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
Drucksache 799/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes und zur Änderung des IGVDurchführungsgesetzes
... Auch die in der Anlage zum Schiffsicherheitsgesetz aufgeführten völkerrechtlichen Regeln und Normen sind, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wurden, im Verkehrsblatt bekannt gemacht worden. Hiervon abweichende Bekanntmachungen im Bundesanzeiger betreffen nur einzelne vor dem Jahr 2000 bekannt gemachte Regeln und Normen.
Drucksache 35/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetz es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
... "(40a) § 41a Absatz 4 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes] gilt für eine Dauer von 60 Monaten und ist erstmals für laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für den Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem Kalendermonat folgt, in dem die Europäische Kommission die Genehmigung zu diesem Änderungsgesetz erteilt hat; die Regelung ist erstmals für sonstige Bezüge anzuwenden, die nach dem Monat zufließen, in dem die Europäische Kommission die Genehmigung zu diesem Änderungsgesetz erteilt hat. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag der erstmaligen Anwendung im Bundesgesetzblatt bekannt. Nach Ablauf der 60 Monate ist wieder § 41a Absatz 4 Satz 1 in der Fassung der Bekanntmachung des
Drucksache 514/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 105)
... Artikel 105 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 3/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zu bezeichnen.
Drucksache 465/16
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, wird folgender § 41 angefügt:
Drucksache 440/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
... (2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 9 Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 653/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, werden vor dem Wort "wahr" ein Komma und die Wörter "die durch die Entscheidung 568/2009/EG (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 35) geändert worden ist," eingefügt.
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Artikel 3 bestimmt, dass das vorliegende Gesetz am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
Drucksache 201/16
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... (3) Artikel 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Hameln entsprechend Artikel 5 dieser Verordnung vorliegen, frühestens am 1. September 2017. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 94/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der BHV 1-Verordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der BHV1- Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
Drucksache 238/15
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Rindfleischetikettierungsverordnung in der jeweils vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 364/15
... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes in der vom [einfügen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3 Satz 2] geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... (6) Der Entwurf der Rechtsverordnung und die entsprechend angeführten Gründe nach Absatz 5 sind vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Europäischen Kommission zu übermitteln. Diese Übermittlung kann erfolgen, bevor das Verfahren zur Zulassung des gentechnisch veränderten Organismus abgeschlossen ist. Die Rechtsverordnung darf frühestens nach Ablauf von 75 Tagen nach dem Tag der Übermittlung des Entwurfs an die Europäische Kommission erlassen werden. Die erlassene Rechtsverordnung darf von dem nach Satz 1 übermittelten Entwurf nur abweichen, soweit den nicht bindenden Bemerkungen der Europäischen Kommission Rechnung getragen wird. Die Geltungsdauer der Verordnung ist auf die Laufzeit einer Zustimmung oder erneuerten Zustimmung oder einer Zulassung oder erneuerten Zulassung zu befristen. Der übermittelte Entwurf der Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger einschließlich der entsprechend angeführten Gründe veröffentlicht. Während des in Satz 3 bezeichneten Zeitraumes von 75 Tagen ist es Landwirten und sonstigen Wirtschaftsteilnehmern untersagt, die gentechnisch veränderten Organismen anzubauen, die Gegenstand des Entwurfs der Rechtsverordnung sind. Soweit die gentechnisch veränderten Organismen, die Gegenstand des Entwurfs der Rechtsverordnung sind, in der Europäischen Union für das Inverkehrbringen zum Anbau während des in Satz 7 bezeichneten Zeitraumes zugelassen sind oder voraussichtlich zugelassen sein werden, ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesgesetzblatt ein Hinweis auf die sich aus Satz 7 ergebende Rechtsfolge zu veröffentlichen; dabei sind diese gentechnisch veränderten Organismen sowie Beginn und Ende des in Satz 7 bezeichneten Zeitraumes anzugeben. Die erlassene Rechtsverordnung ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Inhaber der Zustimmung oder Zulassung unverzüglich mitzuteilen.
Drucksache 321/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... rechtlicher Verordnungen] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 51/15
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes in der jeweils vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 260/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Drucksache 230/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... In § 18 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-11-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Erbscheins" ein Komma und die Wörter "des Europäischen Nachlasszeugnisses" eingefügt.
Drucksache 302/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 112/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf* des Bundesrates
Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 184/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den W ortlaut der Ferienreiseverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 112/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur tiergerechten Haltung von Legehennen - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen -
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 137/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Die Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 114
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 22/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBI. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 498/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutschpolnische Staatsgrenze
... (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 16 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Die Bundesministerin der Verteidigung oder der Bundesminister der Verteidigung kann die Befugnis, die Bundesrepublik Deutschland in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zu vertreten, durch eine allgemeine Anordnung anderen Behörden übertragen. Die Anordnung ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist, wird folgender § 41 angefügt:
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter in der vom [Einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230 25, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 497/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG )
... In § 163 Absatz 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) geändert worden ist, werden die Wörter "Binnenschifffahrt-Berufsgenossenschaft" durch die Wörter "Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt.
Drucksache 137/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Die Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Antrag des Landes Baden-Württemberg Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 114
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absätze 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 und 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 226/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Kleinanlegerschutzgesetz
... In § 335 Absatz 1 Satz 4 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, wird der Punkt am Ende durch die Wörter "; der Höchstbetrag des Ordnungsgeldes erhöht sich auf zweihundertfünfzigtausend Euro, wenn die Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d ist." ersetzt.
Drucksache 204/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
... (2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 10 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... /EG). Entsprechend dem absoluten Schutzhindernis in § 8 Absatz 2 Nummer 6 MarkenG soll künftig auch für die in Nummer 7 und 8 geregelten Schutzhindernisse die Bekanntmachung der Zeichen im Bundesgesetzblatt keine Anwendungsvoraussetzung mehr sein, weshalb das Bekanntmachungserfordernis gestrichen wird. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hält eine Datenbank vor, in der nach Art. 6ter PVÜ geschützte Zeichen recherchiert werden können.
Drucksache 371/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
... (2) Der Tag, an dem die Änderung und Neufassung des Übereinkommens nach Nummer 2 des Beschlusses des Gouverneursrates für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Drucksache 46/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... (1) Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... Die Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1211) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 317/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, Thüringen -
... "Soweit die gentechnisch veränderten Organismen, die Gegenstand des Entwurfs der Rechtsverordnung sind, in der Europäischen Union für das Inverkehrbringen zum Anbau während des in Satz 7 bezeichneten Zeitraumes zugelassen sind oder voraussichtlich zugelassen sein werden, ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesgesetzblatt ein Hinweis auf die sich aus Satz 7 ergebende Rechtsfolge zu veröffentlichen; dabei sind diese gentechnisch veränderten Organismen sowie Beginn und Ende des in Satz 7 bezeichneten Zeitraumes anzugeben."
Drucksache 3/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetz es im Jahr 2015
... § 3 regelt das In- und Außerkrafttreten der Verordnung. Da sie erst im ersten Quartal 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann, enthält der Entwurf die Formulierung, mit der ein rückwirkendes Inkrafttreten angeordnet wird.
Drucksache 456/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Trinkwasserverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.