[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1846 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichbehandlung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0003/20B
0095/1/20
0166/20
0181/20
0289/20B
0086/1/20
0095/20B
0397/20B
0196/20B
0108/20
0087/1/20
0013/20
0175/20
0010/20
0003/1/20
0084/1/20
0051/20B
0196/20
0053/20
0320/1/20
0080/20
0085/20
0266/1/20
0268/20
0086/20B
0051/1/20
0439/1/20
0193/1/20
0196/1/20
0364/1/20
0013/1/20
0087/20
0329/1/20
0289/20
0002/20
0001/20
0434/1/20
0492/20
0434/20B
0084/20
0494/19
0577/1/19
0357/1/19
0650/1/19
0532/19B
0005/19B
0158/19B
0007/19B
0179/19B
0630/19B
0351/19B
0517/19
0053/19B
0196/19B
0005/1/19
0341/19B
0466/19B
0053/1/19
0293/19
0196/1/19
0358/1/19
0577/19
0263/19
0469/19
0250/19
0158/5/19
0586/19
0397/19
0581/19B
0209/19
0182/19B
0120/19
0397/19B
0274/1/19
0154/1/19
0469/19B
0581/1/19
0668/19
0182/1/19
0106/19
0466/1/19
0017/19B
0670/19B
0373/19B
0591/19B
0351/1/19
0233/19B
0373/1/19
0636/19
0493/19
0630/1/19
0233/1/19
0532/1/19
0357/19B
0548/19
0639/19B
0124/1/19
0411/19
0514/19
0514/1/19
0661/2/19
0168/18
0219/18
0123/18
0372/18B
0083/1/18
0123/18B
0429/2/18
0431/1/18
0402/1/18
0170/18
0475/1/18
0171/18
0376/18B
0366/1/18
0391/18
0417/1/18
0343/18
0223/18
0551/18B
0367/18
0135/18
0543/18
0207/1/18
0369/18B
0563/18
0246/18B
0199/18B
0223/18B
0152/18
0207/18B
0375/18
0507/18
0137/18
0366/18B
0227/1/18
0175/1/18
0137/18B
0429/1/18
0136/18
0429/18
0563/18B
0223/1/18
0294/18
0073/18
0316/1/18
0173/18
0225/18
0227/18B
0551/18
0316/18B
0316/18
0469/18
0360/1/18
0366/2/18
0199/1/18
0369/1/18
0536/18
0488/18
0214/18
0222/18
0504/1/18
0432/2/18
0246/1/18
0136/18B
0645/18B
0066/1/17
0777/17
0715/1/17
0145/17B
0065/17
0414/17
0498/17
0771/17B
0671/17
0157/17B
0074/17B
0189/1/17
0715/17B
0154/2/17
0351/1/17
0314/17B
0693/17
0643/17
0494/17
0373/17
0543/2/17
0154/17B
0154/1/17
0410/17
0242/17B
0770/1/17
0644/17B
0277/17
0644/17
0643/17B
0157/1/17
0088/17
0038/1/17
0314/1/17
0409/17
0066/17B
0183/17
0184/17
0039/17
0233/17B
0074/1/17
0189/17B
0119/17
0121/1/17
0038/17B
0145/1/17
0661/17
0233/17
0275/1/17
0232/17B
0628/16B
0410/2/16
0119/16B
0042/16B
0812/16
0084/16B
0018/1/16
0603/16
0580/16
0769/16
0116/16
0761/16B
0813/16B
0277/1/16
0230/1/16
0408/16
0369/16
0619/16B
0789/1/16
0409/1/16
0784/1/16
0628/1/16
0084/1/16
0042/1/16
0289/1/16
0436/1/16
0121/16
0088/1/16
0266/1/16
0390/16B
0575/1/16
0125/16
0575/16B
0266/16B
0119/1/16
0409/16B
0542/16
0793/1/16
0126/16
0123/16B
0114/1/16
0607/16
0230/16B
0418/1/16
0403/16
0565/16
0728/16B
0020/2/16
0123/1/16
0681/1/16
0431/1/16
0065/16
0436/16B
0565/16B
0172/16
0229/16
0067/1/16
0390/1/16
0761/1/16
0643/16
0728/1/16
0720/2/16
0310/16B
0418/16B
0018/16
0113/16
0228/1/16
0789/16B
0263/16
0023/16
0066/16B
0072/2/16
0742/16
0290/16B
0311/16
0088/16B
0162/16
0114/16B
0793/16B
0067/16B
0072/1/16
0784/16B
0612/1/16
0429/16B
0431/16B
0742/16B
0191/16
0015/16
0072/16B
0277/16B
0228/16B
0612/16B
0344/1/16
0496/1/16
0620/1/16
0290/1/16
0565/1/16
0114/16
0813/1/16
0339/16
0521/2/16
0088/16
0335/16
0289/16
0289/16B
0429/1/16
0792/2/16
0020/16B
0521/16B
0019/15
0493/1/15
0539/1/15
0495/1/15
0086/1/15
0223/15B
0189/1/15
0344/15B
0189/15
0274/15
0044/15
0142/15B
0594/1/15
0324/1/15
0542/15B
0120/15B
0142/1/15
0446/15
0367/15B
0453/1/15
0041/15
0353/15B
0437/15B
0633/15B
0104/15
0183/15
0367/1/15
0021/15B
0259/1/15
0631/15B
0086/15B
0440/2/15
0509/15
0273/15B
0016/15
0633/1/15
0223/1/15
0354/15B
0344/1/15
0631/1/15
0042/15
0500/15
0440/3/15
0437/1/15
0594/15B
0259/15B
0441/15B
0136/15
0058/15
0143/15B
0046/15
0274/15B
0324/15B
0021/1/15
0441/1/15
0145/3/15
0359/15B
0495/15
0359/1/15
0189/15B
0508/14
0191/1/14
0641/14B
0435/1/14
0045/14B
0432/14
0229/14
0463/1/14
0310/14B
0448/14
0541/14
0149/1/14
0516/14B
0336/14B
0276/1/14
0459/1/14
0535/14
0308/14
0406/14
0516/1/14
0116/14B
0392/1/14
0208/14
0534/14
0075/14
0336/1/14
0357/1/14
0122/1/14
0062/14B
0191/2/14
0398/14
0199/1/14
0116/1/14
0270/14
0029/1/14
0146/1/14
0149/14
0062/1/14
0084/14
0208/14B
0090/14
0191/14B
0149/14B
0357/14B
0541/1/14
0155/1/14
0460/1/14
0435/14B
0103/14
0541/14B
0355/1/14
0636/1/14
0429/1/14
0146/14B
0029/2/14
0436/1/14
0111/14
0429/14
0355/14B
0427/14
0463/14B
0146/14
0460/14
0429/14B
0459/14B
0002/14
0103/1/14
0310/1/14
0103/14B
0202/14
0088/13
0097/13
0040/13B
0549/13
0263/13
0049/13B
0779/1/13
0196/13B
0325/13B
0635/13B
0113/1/13
0442/1/13
0689/1/13
0445/13B
0297/13
0549/13B
0266/13B
0677/13
0264/1/13
0461/13B
0119/13
0513/13
0093/13
0196/13
0049/13
0199/1/13
0270/13
0507/13B
0636/1/13
0320/13B
0451/13
0447/2/13
0728/1/13
0199/13
0320/13
0097/13B
0636/13B
0507/1/13
0120/1/13
0512/13
0779/13B
0199/13B
0197/13
0660/13
0056/13
0040/13
0635/1/13
0141/13
0809/1/13
0809/13B
0689/13B
0225/1/13
0120/13B
0532/13B
0663/13
0264/13B
0097/1/13
0225/13B
0725/13
0445/1/13
0447/3/13
0345/1/13
0603/13
0532/1/13
0050/13X
0128/13
0032/1/13
0451/13B
0345/13B
0114/13
0154/1/13
0461/13
0728/13B
0325/1/13
0624/13
0032/13B
0503/1/12
0092/12
0090/1/12
0566/12
0189/12
0158/12
0301/12B
0621/12
0472/12
0736/1/12
0390/12
0315/12
0356/12
0676/12
0557/12
0802/12
0170/12
0662/1/12
0461/12
0725/12
0257/12B
0799/12
0223/12
0356/12B
0561/12
0356/1/12
0129/12
0722/2/12
0371/1/12
0773/1/12
0330/12
0422/12
0465/2/12
0015/2/12
0702/12
0478/12
0015/12B
0237/12
0620/12
0083/1/12
0089/1/12
0016/12
0618/12
0129/2/12
0722/1/12
0181/12
0575/12
0689/1/12
0065/1/12
0238/12B
0722/12
0454/12
0302/1/12
0350/1/12
0371/12B
0395/12
0176/1/12
0301/1/12
0162/12
0159/12
0615/12
0722/12B
0450/1/12
0465/12
0632/2/12
0511/1/12
0450/12B
0238/12
0543/12B
0384/12
0257/1/12
0063/12
0467/12
0697/1/12
0074/12
0366/12
0725/12B
0436/12
0503/12B
0137/12
0820/12
0015/1/12
0460/12
0725/1/12
0543/12
0167/12
0248/12
0428/12X
0083/12B
0287/12
0511/12B
0459/1/12
0662/12B
0544/12
0462/12
0632/1/12
0090/12B
0757/12
0170/12B
0629/11B
0392/1/11
0698/11B
0564/11
0229/1/11
0629/1/11
0848/1/11
0325/11
0148/11
0208/11
0364/11
0257/11
0400/11
0060/11
0520/1/11
0344/11B
0129/11
0664/11
0378/11
0698/1/11
0368/11
0314/11
0191/11
0398/11
0761/11B
0522/1/11
0392/4/11
0189/11
0228/11
0528/11
0258/11
0229/11B
0665/11
0177/11
0782/1/11
0761/11
0059/11B
0578/11B
0485/1/11
0181/11B
0410/11B
0424/11B
0522/11B
0809/11
0877/11
0237/11
0229/2/11
0772/11
0150/11B
0339/1/11
0161/1/11
0067/11
0060/4/11
0058/1/11
0088/11
0315/11B
0315/1/11
0768/1/11
0159/11
0058/11B
0578/1/11
0054/1/11
0344/1/11
0211/11B
0253/11B
0150/1/11
0833/11
0367/11
0054/11
0867/11
0232/11
0259/11
0229/11
0306/11
0051/11
0808/11
0855/11
0087/11
0821/11
0230/11B
0630/11
0848/11B
0348/11
0635/11
0874/11B
0127/11
0054/11B
0685/1/11
0825/11
0037/11
0181/1/11
0874/2/11
0202/11B
0261/11
0176/11
0804/11
0216/11B
0874/11
0878/11
0378/11B
0088/1/11
0094/11
0462/11
0520/11B
0124/11
0588/11
0874/1/11
0059/1/11
0847/10
0661/10
0507/10
0853/10B
0267/10
0540/10B
0438/1/10
0747/2/10
0540/1/10
0680/3/10
0575/10B
0004/1/10
0386/2/10
0367/3/10
0323/10
0779/10
0793/1/10
0581/1/10
0306/10
0432/10
0276/10
0128/10
0667/10
0844/10
0482/10
0347/10B
0184/10
0188/1/10
0003/10
0853/10
0347/2/10
0204/2/10
0509/10
0442/10B
0188/10B
0227/10
0010/10
0226/10
0486/10
0035/10
0846/10
0153/10
0132/10
0532/1/10
0534/1/10
0492/10
0431/10
0581/11/10
0820/10
0441/1/10
0859/10
0438/10
0442/1/10
0062/2/10
0483/10
0223/10
0575/10
0141/10
0601/10
0062/10
0245/10
0441/10B
0713/10
0602/10
0732/10
0698/10
0856/10
0096/1/10
0843/10
0698/10B
0854/10
0100/10
0004/10B
0853/1/10
0539/10B
0107/3/10
0575/1/10
0861/10
0850/10
0484/10B
0312/10B
0534/10B
0127/10
0490/10
0133/10
0799/10
0661/10B
0849/10
0113/3/10
0320/10
0441/10
0681/1/10
0292/10B
0693/10
0698/1/10
0312/1/10
0581/10/10
0230/10
0226/10B
0530/10
0644/1/10
0532/3/10
0439/10
0292/1/10
0258/10
0226/1/10
0075/10
0096/10B
0386/10
0601/1/10
0158/10B
0412/10
0488/10
0040/10
0539/1/10
0632/10
0786/10
0438/10B
0494/10
0581/10B
0714/10
0497/10
0158/1/10
0661/1/10
0107/2/10
0424/10
0508/10
0747/10
0780/10
0442/10
0475/09
0791/09B
0170/09
0501/09
0712/09
0014/09
0157/09
0663/1/09
0617/1/09
0394/09
0550/09
0403/09
0168/09B
0842/09
0034/09
0553/09
0488/09
0826/09
0496/09
0173/1/09
0846/09
0066/09
0403/09B
0617/09B
0308/09
0603/09B
0167/09B
0180/09
0100/09
0171/09B
0008/09
0674/09
0151/09B
0250/09
0741/09
0430/09
0795/09
0017/09B
0497/09
0801/09
0768/09
0169/09D
0141/09
0616/09
0160/09B
0910/09
0750/09
0740/09
0739/09
0648/09
0670/09
0402/09
0168/1/09
0745/09
0309/09
0528/09B
0374/09
0315/09
0075/09
0244/1/09
0160/1/09
0668/09
0780/09
0893/09
0474/09
0622/09
0846/09B
0171/1/09
0137/09
0138/09
0280/09A
0469/09
0184/09
0099/09
0017/1/09
0149/09
0783/09
0603/1/09
0522/09
0738/09
0791/1/09
0548/09
0151/09
0846/1/09
0865/2/09
0173/09B
0528/1/09
0549/09
0251/09
0165/09
0657/09
0310/09
0065/09
0473/09
0227/09
0167/1/09
0707/09
0499/08
0349/08B
0471/08
0558/08B
0643/08B
0009/1/08
0772/08
0005/1/08
0200/08
0748/1/08
0487/08
0166/1/08
0004/08B
0551/08
0282/08B
0056/08
0487/08B
0039/08B
0143/08
0096/08B
0499/08B
0757/08
0347/08
0632/1/08
0464/08
0755/08
0569/08B
0266/08
0641/08
0012/08
0394/08
0881/08
0632/08B
0351/08
0173/1/08
0632/08
0295/08
0796/08
0133/08
0401/1/08
0295/1/08
0643/1/08
0636/08
0543/1/08
0979/08
0004/08
0631/08
0147/08B
0004/1/08
0755/08B
0302/1/08
0746/08
0010/08A
0898/1/08
0239/08
0052/3/08
0982/08
0282/1/08
0559/1/08
0084/08
0659/08
0367/08
0487/1/08
0716/08
0342/08
0760/08
0933/08
0024/08B
0005/08B
0820/08
0960/1/08
0542/08
0558/1/08
0010/08B
0003/08
0593/08
0681/08
0167/08B
0503/08
0302/08B
0490/08
0965/08
0561/08
0746/1/08
0100/08B
0401/08B
0695/1/08
0170/08
0398/08
0465/08
0102/08
0096/1/08
0024/2/08
0076/08
0265/08
0176/08
0746/08B
0550/1/08
0958/08
0959/08
0492/08
0146/08
0753/08
0239/1/08
0498/08
0550/08B
0452/08
0335/08
0023/08
0180/08
0754/08
0407/08
0012/1/08
0009/08B
0544/08
0700/08
0468/08
0220/08
0100/1/08
0349/1/08
0158/08
0298/08
0166/08B
0827/08
0831/08
0222/08
0167/1/08
0437/08
0491/08
0755/1/08
0571/08
0343/08K
0230/08
0024/1/08
0479/08
0559/2/08
0349/08
0102/08B
0575/1/08
0548/1/08
0748/08
0302/08
0295/08B
0506/08
0499/2/08
0310/08
0581/08
0172/08
0748/08B
0682/08
0814/08
0012/08B
0816/08
0960/08B
0829/08
0978/08
0645/08
0451/08
0039/08
0813/08
0633/08
0135/08
0267/08
0100/3/08
0929/08
0102/1/08
0543/08B
0499/1/08
0847/08
0010/1/08
0759/08
0147/1/08
0378/07B
0598/07B
0543/07
0283/07
0952/07
0598/07
0861/07
0567/07
0076/07
0718/07
0674/07
0274/07B
0224/1/07
0680/07
0544/07B
0717/07
0780/07
0207/07
0420/1/07
0405/07
0950/07
0890/07
0208/1/07
0475/07
0551/1/07
0331/07
0417/1/07
0914/07
0198/1/07
0274/1/07
0003/07
0720/07J
0488/07
0494/07
0599/07
0824/07
0464/07
0241/1/07
0247/07
0762/07
0220/07B
0220/1/07
0208/07B
0504/07
0623/07
0613/07
0120/1/07
0227/07
0521/07
0354/07
0604/1/07
0501/07
0378/1/07
0776/07
0417/07B
0792/07B
0225/07
0117/1/07
0521/07B
0508/07
0566/1/07
0068/07
0508/07B
0523/07
0670/07
0819/07
0251/07
0783/07
0415/07
0120/07B
0931/07
0673/1/07
0860/07
0406/07
0673/07B
0865/07
0618/07
0420/07B
0114/07
0135/07
0071/07
0663/07
0153/2/07
0120/07
0071/2/07
0705/07
0226/07B
0150/07B
0543/07B
0228/07
0535/07B
0224/4/07
0150/07
0654/07
0531/1/07
0063/07
0661/07
0440/07
0521/1/07
0333/07
0535/1/07
0408/07
0489/07
0454/07
0508/1/07
0720/07C
0598/1/07
0198/07B
0136/07
0538/07
0404/07
0792/1/07
0597/07
0478/07
0782/07
0276/1/07
0720/07A
0065/07
0254/07
0444/07
0792/07
0554/07
0559/07
0600/07
0275/07
0226/1/07
0141/07
0673/07
0022/07
0543/1/07
0604/07B
0224/07B
0568/07
0476/07
0423/07
0198/07
0214/07
0001/07
0924/07
0374/07
0331/06
0833/06B
0612/06
0154/06
0390/06
0378/06
0158/06
0118/1/06
0314/06
0353/06
0366/06
0673/06B
0555/06
0780/06
0819/1/06
0153/1/06
0820/06B
0359/06B
0329/06
0303/1/06
0622/06B
0329/2/06
0223/06
0214/06
0259/06
0536/06B
0487/06
0321/06
0206/06
0324/06
0781/1/06
0500/06
0254/1/06
0675/06
0258/1/06
0139/1/06
0820/06
0358/06B
0192/1/06
0187/06
0359/06
0886/1/06
0466/06B
0316/06
0153/06B
0288/06
0778/06
0479/06
0094/06
0039/06
0016/06
0476/06
0129/06
0833/1/06
0901/06
0891/06
0750/06
0089/1/06
0868/06
0365/1/06
0673/1/06
0549/06
0865/06
0792/06B
0139/06B
0206/1/06
0542/1/06
0377/06
0563/1/06
0417/06
0066/1/06
0250/06
0039/06B
0258/06
0542/06B
0162/06
0238/06
0028/06
0171/06
0100/06
0260/06
0781/06B
0081/06
0466/06
0673/06
0947/06
0245/06B
0253/1/06
0005/06B
0791/06
0479/06B
0896/06
0303/06B
0654/06
0103/06
0009/06
0536/1/06
0253/06
0206/06B
0330/1/06
0015/06
0327/06
0819/06B
0426/06
0687/06
0623/06
0359/1/06
0617/06
0005/1/06
0030/06
0542/2/06
0252/1/06
0399/06
0094/06B
0552/06
0329/06B
0252/06B
0194/1/06
0751/1/06
0466/1/06
0629/06
0175/06
0792/1/06
0563/06B
0153/06
0362/06
0782/06
0743/06
0211/06
0741/06
0358/06
0089/06B
0367/06
0306/06
0039/1/06
0254/06B
0358/1/06
0303/06
0253/06B
0395/06
0329/1/06
0948/05
0852/05
0606/05
0601/05B
0282/05
0618/05B
0088/05
0107/05B
0931/05
0351/05
0874/05B
0618/1/05
0491/05
0550/1/05
0282/05B
0445/05
0225/05B
0601/05
0484/05
0327/05B
0444/1/05
0252/05
0908/05
0276/05B
0849/05
0829/1/05
0294/05
0601/1/05
0184/05
0250/05
0248/05
0170/05B
0909/05
0471/05
0103/05
0184/05B
0286/1/05
0170/1/05
0184/1/05
0911/1/05
0648/05
0657/05
0327/1/05
0479/05B
0704/4/05
0706/05
0555/05B
0246/05
0633/05
0202/05
0733/05
0515/1/05
0911/05B
0333/05
0616/05
0784/05
0911/05
0272/05
0084/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0550/05B
0401/05
0237/1/05
0107/1/05
0578/05
0404/05
0163/1/05
0673/05
0103/05B
0182/05
0704/05B
0192/1/05
0485/1/05
0705/05B
0188/05
0940/05
0054/05
0572/05
0847/05
0352/05
0908/1/05
0676/05B
0908/05B
0276/05
0363/05
0332/05
0509/05
0769/05
0002/05B
0894/05
0225/05
0237/05B
0479/1/05
0326/05
0539/05B
0264/05
0002/1/05
0225/1/05
0099/05
0726/05
0921/05
0092/05
0197/05
0555/1/05
0567/05
0874/05
0614/05
0622/05
0005/05
0393/05
0390/05
0705/1/05
0829/05B
0158/05
0550/05
0210/1/05
0300/05
0618/05
0107/05
0485/05
0320/05
0539/1/05
0192/05B
0621/04
0873/04
0569/04
0872/04B
0525/04
0712/04B
0712/04
0994/04
0666/04B
0918/1/04
0565/04B
0366/1/04
0267/04
0877/04
0822/04
0919/04
0361/04
0666/2/04
0747/04
0664/2/04
0983/04
0806/04
0872/1/04
0622/04
0903/04
0805/04
0676/2/04
0782/04
0676/04B
0366/04B
0565/1/04
0408/04
0849/2/04
0918/04B
0160/04
0749/1/04
0910/04
0907/04
0749/04B
0578/04
0989/1/04
0905/04
0894/04
0571/04
0871/1/04
0876/04
0728/2/04
0871/04B
0664/04B
0889/1/04
0994/1/04
0889/04B
0994/04B
0945/04B
0666/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0707/04
0818/04
0560/03
0061/03B
0574/03B
0831/03
0835/03B
0061/1/03
Drucksache 633/1/15

... Diese Ungleichbehandlung der betroffenen Gerichtsvollzieher, die jeweils denselben Aufwand haben, erscheint sachlich nicht begründbar. Es hängt von Zufälligkeiten ab, ob eine Amtsgerichtsbezirksgrenze überschritten wird oder nicht. Gerade durch die Zusammenlegung kleinerer Amtsgerichtsbezirke kann die Situation entstehen, dass der abgebende Gerichtsvollzieher allein aufgrund derartiger Strukturreformen an der Kostenerhebung gehindert wird. Deshalb soll durch die Gesetzänderung eine Gleichbehandlung erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 223/1/15

... 23. Der Bundesrat sieht es als gemeinsame Aufgabe der Mitgliedstaaten an, die Anstrengungen zur Integration der anerkannten Schutzberechtigten zu intensivieren. Die Gleichbehandlung hinsichtlich wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte sowie die Anerkennung staatsbürgerlicher und politischer Rechte müssen im Vordergrund stehen.



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser führt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein und stellt damit die lange erforderliche Gleichbehandlung kognitiv und somatisch Pflegebedürftiger her.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 344/1/15

... II beziehen. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch das SGB XII als Grundlage herangezogen wird. Daher ist vorsorglich und im Sinne der Gleichbehandlung auch das SGB XII dahingehend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 631/1/15

... Eine vom steuerlichen Einzelfall losgelöste fallgruppenbezogene Risikoprüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern, die sich an empirischen Erkenntnissen und auch an Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen orientiert, ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung und Verifikation verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nicht sogar geboten. Die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 88 AO stellt zutreffend dar, dass die realitätsgerechte Ausgestaltung des Besteuerungsverfahrens als Massenverfahren durch sachgerechte Konzentration behördlicher Ermittlungsverfahren praktikabel bleiben muss. Erst dann führt der Informationsaustausch mit dem Ausland mit seinen umfangreicheren Prüfungsmöglichkeiten zu zielgerichteten Prüfungsergebnissen und damit zu mehr Steuergerechtigkeit. Gerade die Konzentration auf die relevanten Risiken ist das Gebot eines effektiven gleichheitsgerechten Besteuerungsverfahrens. Die Erhebungsregeln, die eine Risikoaussteuerung bestimmter oder bestimmbarer Fallgruppen vorsehen, stehen der Durchsetzung des Steueranspruchs keinesfalls generell entgegen. Vielmehr gewährleisten sie - nicht zuletzt durch die gesetzlich angeordnete Zufallsauswahl der von Amtsträgern zu prüfenden Sachverhalte - auch in den minder risikobelasteten Fällen hinreichende Überprüfungsmöglichkeiten und damit ein angemessenes Entdeckungsrisiko bei unzutreffenden oder unvollständigen Steuererklärungen. Die durch die Zufallsauswahl mögliche und erfolgende Evaluation der Risikoregeln bietet darüber hinaus die Gewähr ständiger Überprüfung der Angemessenheit der Fallgruppenbestimmung. Darüber hinaus kann die zuständige Finanzbehörde bei Bedarf auf die (beim Bundeszentralamt für Steuern oder bei der ggf. einzurichtenden gemeinsamen Stelle der Länder) zentral weiterhin gespeicherten Daten aus dem Ausland zugreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - und Nummer 13a - neu - §§ 85 und 93 Absatz 7 AO

Zu § 85

Zu § 93

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 88 Absatz 4 AO

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 12 § 89 Absatz 2 AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 und 21 §§ 93c Absatz 1, 109 Absatz 2, 149 Absatz 3 und 4 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 152 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 383b Absatz 1 Nummer 2 AO

8. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu -, Nummer 9a - neu -, Nummer 10 § 10 Absatz 1, § 35a Absatz 5 Satz 4 - neu -, § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 3 EStG Artikel 5 Nummer 1 § 50 Absatz 8 Satz 2 EStDV

9. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 22a Absatz 1 und 3 EStG

10. Zu Artikel 4 Nummer 8 § 32b Absatz 3 EStG

11. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 45a Absatz 2 und 3 EstG

12. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - und Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - §§ 64, 84 EStDV

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 5

13. Zu Artikel 5 nach Nummer 3 § 68b EStDV


 
 
 


Drucksache 42/15

... Diese Erhöhung des ersten Vorschusses aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der YEI für durch die YEI geförderte operationelle Programme (ungeachtet der Art der Planungsmodalitäten) wird als angemessen und vollständig in Einklang mit den für die YEI geltenden Sonderbestimmungen erachtet. Außerdem soll mit diesem Vorschlag das YEI-Vorfinanzierungsprofil an das Profil kohäsionspolitischer Programme angepasst werden, sodass im Hinblick auf die YEI dieselbe Höhe der Vorfinanzierung zulässig ist wie üblicherweise bei anderen Programmen. In diesem Sinne zielt der Vorschlag auf die Gleichbehandlung der Mittel für die YEI und der Mittel für die Kohäsionspolitik ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die potenziellen Vorteile durch Handelsabkommen müssen allen EU-Mitgliedstaaten zugänglich sein. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie der EU zu Themen wie wiederholten Marktzulassungsverfahren mit möglicherweise unterschiedlichem Ergebnis, die unnötige Verzögerungen und Kosten verursachen können. Das gilt vor allem für den Agrar- und Lebensmittelsektor, in dem die EU der weltweite größte Ausführer ist, aber aufgrund solcher Hemmnisse ihr Potenzial möglicherweise nicht voll nutzt. Die Anerkennung der EU als eigenständiges Ganzes im Agrar- und Lebensmittelsektor ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gleichbehandlung der Ausfuhren aller 28 EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss die EU unter Umständen darüber nachdenken, wie sie ihren Handelspartnern die in diesem Zusammenhang gewünschten Garantien bieten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 440/3/15

... Der Vorschlag schafft dabei eine einheitliche Regelung für alle Diensteanbieter, einschließlich Diensteanbieter, die einen Zugang zu Telemedien durch drahtlose lokale Netze vermitteln. Damit kann die Systematik des Gesetzes gewahrt und eine Gleichbehandlung der Diensteanbieter sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/3/15




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 437/1/15

... Eine Beschränkung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Verstößen gegen die EU-Ratingverordnung - wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist - stellt im Vergleich mit den Parallelvorschriften für Kreditinstitute in § 56 Absatz 4b KWG und Versicherer in § 145 Absatz 2 VAG eine Ungleichbehandlung der Kapitalverwaltungsgesellschaften dar.



Drucksache 594/15 (Beschluss)

... 7. Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauensschutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von bis zum 31. Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegangenen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anlagen gegenüber solchen, die nach dem 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab. Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlechter gestellt werden. Auf Grund von gesunkenen Erlösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt. Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes.



Drucksache 259/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung "Ehe für alle Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren" vom 12. Juni 2015, Drucksache 274/15(B).



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie Energiedienstleister/Contractoren dem Eigenbetrieb gleichgestellt werden können. Die Ungleichbehandlung im aktuellen EEG (100 Prozent statt 40 Prozent EEG-Umlage) wirkt sich insbesondere im Wohnungsbau aus, da hier auf Grund des Mietrechts die Wärmeversorgung nach Umstellung von Eigenbetrieb auf Energiedienstleister für den Mieter nicht teurer werden darf. Diese Regelung, an der vor allem kleinere Projekte scheitern, verhindert, dass die fachliche Kompetenz der Contractoren in der Planung und im Anlagenbetrieb zum Tragen kommen kann.



Drucksache 136/15

... Durch die Verlängerung der Veränderungssperre wird keine Ungleichbehandlung des Standorts Gorleben gegenüber anderen Standorten im Standortauswahlverfahren begründet. § 12 Absatz 2 StandAG i.V.m. § 9g AtG sieht im Rahmen des Standortauswahlverfahrens den Erlass von Veränderungssperren zur Sicherung von Erkundungsstandorten vor. Bislang ist nur Gorleben in das Verfahren einbezogen. Sofern zukünftig aber auch andere Erkundungsstandorte ausgewählt werden, sind zu deren Sicherung dort ebenfalls Veränderungssperren zu erlassen.



Drucksache 58/15

... (1) Die öffentliche Stelle kann für die Weiterverwendung Nutzungsbestimmungen vorsehen. Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken. Die Gleichbehandlung der Nutzer ist zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 143/15 (Beschluss)

... Mit der sogenannten Fracking-Technologie können sowohl Erdgas wie auch Erdöl erschlossen werden. Die mit der Fracking-Technologie verbundenen Gefährdungen des Grundwassers gehen von Erdgas und Erdöl gleichermaßen aus. Daher ist eine Gleichbehandlung geboten. Die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 13a rechtfertigt das Verbot von unkonventionellem Fracking mit fehlenden "notwendigen Erkenntnissen". Dies trifft gleichermaßen auf Erdgas wie auf Erdöl zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15 (Beschluss)




1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG

23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG

'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 46/15

... § 138 Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 274/15 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren


 
 
 


Drucksache 324/15 (Beschluss)

... In Artikel 6 werden in Anlehnung an den Beschluss (EG) Nr. 768/2008 Anforderungen an Schutzklauselverfahren der Union formuliert. Allerdings ist der Begriff "Risiko" im Sinne der vorgeschlagenen Verordnung nicht definiert. Ein Leitfaden zur Einstufung des Risikos würde die Voraussetzungen für eine europaweite Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteure schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 21/1/15

... Identitätsnachweis sollen aber ausschließlich auf den Personalausweis bezogen bleiben. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Artikel 3 Absatz 1 GG sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob sich diese Benachteiligung der Inhaber von Ersatz-Personalausweisen gegenüber Inhabern von Personalausweisen durch Sachgründe rechtfertigen lässt, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. hierzu BVerfGE 124, 199 <220>; 129, 49 <68>; 130, 240 <253>; 132, 179 <188 Rn. 30>; 133, 59 <86 Rn. 72>; 135, 126 <143 Rn. 52>).



Drucksache 441/1/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie Energiedienstleister/Contractoren dem Eigenbetrieb gleichgestellt werden können. Die Ungleichbehandlung im aktuellen EEG (100 Prozent statt 40 Prozent EEG-Umlage) wirkt sich insbesondere im Wohnungsbau aus, da hier auf Grund des Mietrechts die Wärmeversorgung nach Umstellung von Eigenbetrieb auf Energiedienstleister für den Mieter nicht teurer werden darf. Diese Regelung, an der vor allem kleinere Projekte scheitern, verhindert, dass die fachliche Kompetenz der Contractoren in der Planung und im Anlagenbetrieb zum Tragen kommen kann.



Drucksache 145/3/15

... Mit BR-Drucksache 689/13(B) hat der Bundesrat festgestellt, dass jeder Regelung der Netzneutralität die anerkannte Definition zugrunde zu legen ist, wonach Netzneutralität die Gleichbehandlung aller Daten im Internet unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel bedeutet. Jegliche Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nach Auffassung des Bundesrates nur auf Grund eines abschließenden Katalogs von eng definierten Ausnahmen mit objektiv überprüfbaren Kriterien zulässig sein.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Sachlich besteht kein Grund für diese Ungleichbehandlung. Die Vergabe von im wirtschaftlichen Ergebnis unentgeltlichen Darlehen durch Unternehmer kommt in der Praxis nicht vor. Sie verbietet sich regelmäßig bereits aus unternehmensrechtlichen Gründen (Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers), jedenfalls aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Die bei entgeltlichen Darlehen anfallenden Kosten werden folglich im Falle der "Null-Prozent-Finanzierung" stets bereits in den Kaufpreis eingepreist und direkt vom Verkäufer als Marge an den Darlehensgeber abgeführt bzw. von diesem einbehalten. Da diese Konstruktion für den Verbraucher wirtschaftlich nicht anders zu bewerten ist als ein entgeltliches Darlehen, darf er rechtlich im Vergleich hierzu auch nicht schlechter gestellt werden. Gerade die Kumulation mehrerer scheinbar unentgeltlich kreditfinanzierter Kaufverträge ist für wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher ein möglicher Einstieg in oder die Verschärfung von Schuldenproblemen, sodass der Schutzbedarf gegeben ist.



Drucksache 495/15

... Daneben verbleibt es auch bei der so genannten Rückschlagsperre des § 88 InsO. Gemäß § 88 Absatz 1 InsO werden im Interesse der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger Sicherungen, die im letzten Monat vor Insolvenzantragstellung durch Zwangsvollstreckung erlangt worden sind, mit Verfahrenseröffnung ipso jure unwirksam. Die vorgeschlagene Einordnung der durch Zwangsvollstreckung erwirkten Sicherung als kongruente Deckung setzt sich hierzu nicht in Widerspruch. Zwar beruht § 88 Absatz 1 InsO auf der Wertung, dass der vollstreckende Gläubiger im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der Antragstellung so zu behandeln ist, als habe er Kenntnis von einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die zugrunde liegende Unterstellung der Kenntnis des Gläubigers von einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit lässt sich indessen nicht auf den gesamten Dreimonatszeitraum erstrecken, der für die Deckungsanfechtung relevant ist. Dem steht auch § 88 Absatz 2 InsO nicht entgegen, weil die dort angeordnete Erstreckung der Rückschlagsperre auf den Dreimonatszeitraum im Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren lediglich dem Zweck dient, Störungen des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu unterbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 142
Bargeschäft

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einschränkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen § 133 Absatz 2 und 3 InsO-E

2. Konkretisierung des Bargeschäftsprivilegs § 142 InsO-E

3. Einschränkung der Inkongruenzanfechtung § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E

4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe § 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

5. Stärkung des Gläubigerantragsrechts § 14 Absatz 1 InsO-E

6. Änderungen im Anfechtungsgesetz

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen

2.3 Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 359/1/15

... Sachlich besteht kein Grund für diese Ungleichbehandlung. Die Vergabe von im wirtschaftlichen Ergebnis unentgeltlichen Darlehen durch Unternehmer kommt in der Praxis nicht vor. Sie verbietet sich regelmäßig bereits aus unternehmensrechtlichen Gründen (Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers), jedenfalls aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Die bei entgeltlichen Darlehen anfallenden Kosten werden folglich im Falle der "Null-Prozent-Finanzierung" stets bereits in den Kaufpreis eingepreist und direkt vom Verkäufer als Marge an den Darlehensgeber abgeführt bzw. von diesem einbehalten. Da diese Konstruktion für den Verbraucher wirtschaftlich nicht anders zu bewerten ist als ein entgeltliches Darlehen, darf er rechtlich im Vergleich hierzu auch nicht schlechter gestellt werden. Gerade die Kumulation mehrerer scheinbar unentgeltlich kreditfinanzierter Kaufverträge ist für wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher ein möglicher Einstieg in oder die Verschärfung von Schuldenproblemen, sodass der Schutzbedarf gegeben ist.



Drucksache 189/15 (Beschluss)

... in der Fassung des Reformgesetzes 1969 ausdrücklich in Bezug genommen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 1973 - 1 BvL 7/72 BVerfGE 363, 41 ff.). Zudem werden die Bedenken auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken erweisen sich aber nicht als zwingend. Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips ist zu bemerken, dass der Gesetzgeber im Bereich der strafrechtlichen Rehabilitierung einen weiten Gestaltungsspielraum hat, bei dessen Ausübung er den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit lösen muss (vgl. zu den Unrechtsurteilen durch das NS-Regime BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. März 2006 - BVerfGK 7, 363 ff.). In Ausübung dieses Gestaltungsspielraums widerspricht die Generalkassation durch Gesetz nicht dem Grundsatz der Rechtssicherheit, wonach gerichtliche Entscheidungen und sonstige staatliche Akte beständig und damit für die Bevölkerung verlässlich sein müssen, insbesondere wenn durch das staatliche Tun Begünstigungen oder sonstige für den Bürger positive und auf sein Leben Einfluss nehmende Rechtslagen geschaffen werden. Strafurteile sind ein Akt des Staates gegen Einzelne aufgrund eines Verhaltens, das staatlicherseits für strafwürdig erachtet wird. Erkennt der Staat die Rechtswidrigkeit dieser Strafverfolgung, ist ihm der Raum eröffnet, der materiellen Gerechtigkeit den Vorrang vor dem Grundsatz der Rechtssicherheit einzuräumen. Nach dem Gewaltenteilungsprinzip sind für die Durchbrechung der Rechtskraft strafgerichtlicher Entscheidungen grundsätzlich die Gerichte selbst zuständig, und die Generalkassation von Strafurteilen durch den Gesetzgeber stellt eine Maßnahme dar, die in einem Rechtsstaat besonderer Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. März 2006 - BVerfGK 7, 363 ff.; Straßmeir/Ullerich, Umgang mit nachkonstitutionellem Unrecht, Zeitschrift für Rechtspolitik, 2013, S. 76 ff.). Insoweit kann die Qualifizierung der Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen als menschenrechtskonventions- und verfassungswidrig ausreichend sein, um den Anforderungen an eine besondere Rechtfertigung zu genügen. Erfolgen, wie vorliegend, aufgrund des Zusammenspiels der Gewalten gesetzgeberische und in deren Konsequenz gerichtliche Entscheidungen, die seinerzeit nicht als Verstoß gegen die Menschenwürde erkannt wurden, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, diesen von ihm erkannten Unrechtszustand - auch rückwirkend - zu beseitigen (vgl. Lautmann, Wie korrigiert der Rechtsstaat sein falsches Recht, Recht und Politik 1/2015, S. 12, 16). Bedenken werden auch mit Blick auf Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes erhoben, weil strafgerichtliche Verurteilungen z.B. wegen Ehebruchs oder Kuppelei nicht erfasst werden sollen. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass beide Delikte nicht systematisch strafrechtlich verfolgt worden sind und es sich bei dem Ehebruch-Straftatbestand um ein Antragsdelikt gehandelt hat. Darüber hinaus ist entscheidend, dass die mit den Verurteilungen der Homosexuellen verbundene besondere Schwere des Grundrechtseingriffs eine differenzierte Behandlung rechtfertigt. Denn die Strafverfolgung der Homosexuellen hatte erheblich weitreichendere Auswirkungen auch im gesellschaftlichen Bereich mit der Folge, dass sich Homosexuelle auch nach Aufhebung der Strafbarkeit nicht in der Lage gesehen haben, sich zu ihrer Homosexualität öffentlich zu bekennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen


 
 
 


Drucksache 508/14

... ). Dieses Monitoring ist inzwischen abgeschlossen. Es hat ergeben, dass die meisten Träger die derzeitige Höhe der Pauschale für die Versorgungsaufwendungen, die sowohl nach der VKFV als auch der KoA-VV "bis zu 30 Prozent" beträgt, für nicht auskömmlich halten. Unter Gleichbehandlungsaspekten wird - gleichlautend zur Änderung der Regelung in der VKVF - eine sachgerechte Anpassung des Versorgungszuschlages in der KoA-VV für die zugelassenen kommunalen Träger erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... 25. b) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in § 99 Absatz 4 bislang vorgesehene Härtefallregelung wettbewerbsverzerrend ist, da sie nur die Unternehmen, die bereits 2014 von der teilweisen Zahlung der EEG-Umlage befreit sind, dauerhaft mit einer reduzierten EEG-Umlage privilegiert. Hier werden auch Unternehmen dauerhaft begünstigt, die durch frühe Umorganisation 2014 die erforderlichen Schwellenwerte erreicht haben. Dies zementiert Wettbewerbsverzerrungen innerhalb einer Branche. Zudem könnten inländische Unternehmen aber, die neu in den Markt kommen und die gleichen Kriterien erfüllen würden, trotz identischer Wettbewerbssituation nicht befreit werden, was zu einer Ungleichbehandlung und zu einer industriepolitisch unerwünschten Abschottung einzelner Marktsegmente führen würde.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Für die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen soll nun erreicht werden, dass auch andere Leistungserbringer (zum Beispiel die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmenden Krankenhäuser) ebenfalls die Möglichkeit erhalten, die Kassenärztliche Vereinigung gemäß § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V mit der Abrechnung der Leistungen beauftragen zu können. Dies ist unter Gleichbehandlungsaspekten nur konsequent, wird doch in § 116b Absatz 6 Satz 16 SGB V bei der möglichen Beauftragung einer anderen Stelle (zum Beispiel einer privatrechtlich organisierten Abrechnungsstelle) vom Gesetzgeber durch die ohne Zusatz verwendete Wortwahl "Leistungserbringer" auch nicht zwischen vertragsärztlichen und sonstigen Leistungserbringern unterschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 435/1/14

... Hier herrscht eine zunehmende Ungleichbehandlung zwischen größeren und kleineren Betrieben.



Drucksache 45/14 (Beschluss)

... 13. Soweit an den Ausnahmen für Staatsanleihen festgehalten wird, sind diese konsequent zu fassen. Länder und Kommunen verfügen in Deutschland über eigene öffentliche Haushalte. Zudem sind Anleihen der Länder und Kommunen vielfach von gleicher Liquidität und Bonität wie Staatsanleihen einiger EU-Staaten. Insoweit sind die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Ermächtigungen an die Kommission, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Anleihen regionaler Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten mit Staatsanleihen gleichzustellen sind, nicht sachgerecht. Notwendig ist vielmehr eine normierte Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/14 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 21

Zum Anwendungszeitpunkt

2 Weiteres

Redaktioneller Änderungsbedarf


 
 
 


Drucksache 432/14

... Rentenversicherung (Ertragsanteilsbesteuerung) und Beamtenpensionen (volle Besteuerung unter Berücksichtigung eines Versorgungsfreibetrags von 40 Prozent, höchstens 3 072 Euro) stellte eine sachlich nicht gerechtfertigte steuerliche Besserstellung der Rentenbezieher dar. Der Gesetzgeber ist seiner Verpflichtung, zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung in Kraft zu setzen, bei der gesetzliche Renten und Pensionen steuerlich gleich zu behandeln sind, mit dem Alterseinkünftegesetz (BGBl. 2004 I S. 1427) nachgekommen. Danach wird im Rahmen einer Übergangsregelung auf die volle nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente übergegangen und korrespondierend dazu der Versorgungsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag abgeschmolzen. Die daneben bestehende steuerliche Besserstellung von Zuschlägen für Kindererziehungszeiten, die in den Versorgungsbezügen enthalten sind, gegenüber den steuerlich nicht gesondert begünstigten Kindererziehungszuschlägen in der gesetzlichen Rente ist im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte steuerliche Gleichbehandlung nicht mehr gerechtfertigt. Im Zuge der erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen, die zur steuerlichen Gleichbehandlung von gesetzlichen Renten und Pensionen beitragen, ist auch eine Gleichstellung in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten geboten. Auch der Bundesrechnungshof hat sich mit Prüfungsmitteilung vom 23. August 2011 für die Abschaffung dieser Steuerbefreiung ausgesprochen. Das Bundesministerium der Finanzen hatte deswegen in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 229/14

... keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Eintragung von Untersagungsverfügungen gegenüber allen Verkehrsleitern beinhaltet. Eintragungsfähig im Gewerbezentralregister sind nur Verkehrsleiter, die zugleich der gewerbetreibende Unternehmer oder vertretungsberechtigt im Sinne des Buchstaben b sind. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist eine Eintragung bei allen Verkehrsleitern erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
(Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 2
(Änderungen der Gewerbeordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 463/1/14

... 2. Der Bundesrat begrüßt die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf noch weiter zu verbessern. Als problematisch ist jedoch anzusehen, dass das als Lohnersatzleistung ausgestaltete Pflegeunterstützungsgeld lediglich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezogen werden kann, nicht jedoch von Beamtinnen und Beamten, die in gleicher Weise einen pflegeversicherten Angehörigen pflegen. Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht dies den Grundsätzen der Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/1/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 FPfZG

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Absatz 3, Absatz 4 - neu - PflegeZG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 310/14 (Beschluss)

... Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich weiterhin bei der Kommission für eine schnellstmögliche europäische Lösung einzusetzen, welche die Belange der Verbraucher ebenso berücksichtigt wie die Gleichbehandlung aller Hersteller in der Europäischen Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/14 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 448/14

... Um einen auf Deutschland entfallenden Rückerstattungsbetrag nach den Kriterien der Gleichbehandlung und Proportionalität auf die Empfänger von Direktzahlungen zu verteilen, ist eine Regelung erforderlich, die insbesondere die Ermittlung eines Erstattungsfaktors durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Mitteilungspflichten der Länder sowie die Berechnung des konkreten Erstattungsbetrages an die Empfänger von Direktzahlungen erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Erstattungsfaktor

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Erstattungsbetrag

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung

II. Folgen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

3.3 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3.4 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3065: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Erstattung von Mitteln aus der Haushaltsdisziplin des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an die Empfänger von Direktzahlungen - Haushaltsdisziplin - Erstattungsverordnung -

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 541/14

... Mit den Änderungen wird zukünftig auf eine Einkommensanrechnung auf Waisenrenten verzichtet. Damit wird einer Forderung des Bundesrechnungshofes entsprochen, der im November 2012 den Verzicht auf die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten gefordert hat, weil seiner Ansicht nach die durch die Anrechnung erreichte Verminderung der Leistungsausgaben die Verwaltungskosten nicht rechtfertigt. Dieses Anliegen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zu eigen gemacht und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am 27. Juni 2014 aufgefordert, dem Gesetzgeber eine entsprechende Neuregelung umgehend, spätestens bis zum 30. Juni 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Unterhaltsersatzfunktion von Hinterbliebenenrenten steht - auch bei Würdigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - einem Verzicht auf die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten nicht entgegen, da volljährige Waisen, die einen Waisenrentenanspruch haben, zumeist nicht über nennenswerte Einkommen verfügen. Bei einer pauschalen Betrachtungsweise kann davon ausgegangen werden, dass diese Waisen, die in Ausbildung sind oder einen Freiwilligendienst leisten, auch nach Eintritt der Volljährigkeit typischerweise über kein für die Einkommensanrechnung relevantes Einkommen verfügen. Zudem sind die jährlichen Prüfungen der Einkommensverhältnisse für die Rentenversicherungsträger überaus verwaltungsaufwendig. Mit der Änderung wird daher auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 149/1/14

... a) Der Gesetzentwurf nimmt in der Zielsetzung Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur einkommensteuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 516/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die Beitragserhebung zum europäischen Abwicklungsfonds zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt. Er befürwortet daher eine EU-weit steuerliche Gleichbehandlung.



Drucksache 336/14 (Beschluss)

... Nach den Nummern 7.1 bis 7.1.3 BKat kann dieser Verstoß mit einer Regelgeldbuße von 20 bis 35 Euro geahndet werden. Die Neufassung der Nummern 7, 7.1 und 7.1.1 BKat durch Streichung des Zusatzes "oder in nicht zulässiger Richtung befahren" in der Spalte "Tatbestand" sowie der Streichung der §§ 2 Absatz 4 Satz 4 und 49 Absatz 1 Nummer 2 in der Spalte "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" dient der Klarstellung, dass in der vorgenannten Fallkonstellation ausschließlich ein Verstoß gegen die Anordnung der Zeichen 237, 240 oder 241 vorliegt. Zum Anderen bezieht sich die Änderung dieser Tatbestände auf die Gleichbehandlung des Mofafahrens, soweit das Mofa durch Treten fortbewegt wird. Insofern wurden die Vorschriften der StVO in der Spalte "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" um § 2 Absatz 4 Satz 6 sowie § 49 Absatz 1 Nummer 2 ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/14 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 4

'Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 276/1/14

... Insofern wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob entsprechende Mehrkosten nicht als Zweckausgaben anzusehen sind, vergleichbar denjenigen Kosten, die als Zweckausgaben behandelt werden, wenn die staatliche Aufgabe (bei Maßnahmen der Bundesauftragsverwaltung) in der Schaffung besonderer Einrichtungen besteht, die im öffentlichen Interesse vorgehalten werden (vgl. Maunz/Dürig/Maunz, GG, Artikel 104a Rdnr. 64). Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots erscheint ein Unterschied dergestalt, dass Kosten zur Schaffung besonderer Einrichtungen (vom Bund zu tragende) Zweckausgaben sein können, erhöhte Kosten zum ordnungsgemäßen Betrieb bereits bestehender Einrichtungen hingegen (allein vom Land zu tragende) Verwaltungsausgaben sein sollen, nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/14




1. Zur Überschrift

2 2.

3. Zu Abschnitt III - neu -


 
 
 


Drucksache 459/1/14

... Mit der Einführung einer Mindestlänge auch für Lesesteinwälle (§ 8 Absatz 1 Nummer 8) werden eine Verwaltungsvereinfachung und eine Gleichbehandlung analog den Trocken- und Natursteinmauern (§ 8 Absatz 1 Nummer 7) erreicht. Eine unterschiedliche CC-Einstufung dieser Elemente ist GIS-technisch und naturschutzfachlich nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/1/14




1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu

2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 1

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2

4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8

7. Zu § 8 Absatz 3

8. Zu Anlagen 2 und 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 535/14

... es) grundrechtlich gewährleistet ist. Bei der Erleichterung des Steuerverfahrens, nämlich der vollständigen Erfassung der Steuerquellen und der Sicherstellung der gesetzmäßigen, insbesondere gleichmäßigen Besteuerung handelt es sich um öffentliche Interessen, die im Rechtstaatprinzip und Gleichbehandlungsgebot verankert sind und deshalb einen Rang haben, der über das nur fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hinausgeht. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 18. Januar 2012 (BStBl II S. 168) festgestellt, dass zur Sicherung der rechtlichen und tatsächlichen Steuerbelastungsgleichheit die Identifikationsnummer herangezogen werden kann. Dabei hat er aber ausdrücklich betont, dass die Zwecke, zu denen die Identifikationsnummer verwendet werden darf, restriktiv auszugestalten sind und eine Verarbeitung nur unter engen Vorgaben zulässig ist. Gerade im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt die steuerliche Identifikationsnummer im Hinblick auf die eindeutige Zuordnung der von Gesetzes wegen zwingend einzubeziehenden Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre eine Hilfe dar, sowohl bei der Festsetzung als auch bei der Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine Belastungsgleichheit zu sorgen. Derzeit recherchieren die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Finanzämter zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die steuerliche Identifikationsnummer der Beteiligten für eine Aufnahme in die zu führende Vorschenkungsdatei manuell über das Verfahren KDialog, was anhand der großen Fallzahlen einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 20a
Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

Artikel 2
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Artikel 6
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3098: Entwurf einer Verordnung zur Änderung steuerlicher

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 308/14

... 7.3. Gewährleistung der Gleichbehandlung von inländischen Herstellern und Einführern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 406/14

... Bei der Berechnung der Flächengröße der im Umweltinteresse genutzten Flächen für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden sollen Umrechnungsfaktoren gemäß Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. In Deutschland wurden bereits jetzt die meisten unter Cross Compliance (bei den Agrarzahlungen zu beachtende Verpflichtungen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013) relevanten Landschaftselemente als Polygone flächengenau erfasst. Eine exakte Flächenerfassung der im Umweltinteresse genutzten Flächen erscheint sowohl aus Gleichbehandlungssicht als auch aus Umweltgründen vorzugswürdig und soll daher grundsätzlich Anwendung finden. In einigen Ausnahmefällen ist dies aber nicht oder nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. Daher sollen bei Terrassen und einzeln stehenden Bäumen, soweit diese als Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot nach den Vorschriften über Cross Compliance unterliegen, die Umrechnungsfaktoren gemäß Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 zur Anwendung kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 516/1/14

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die Beitragserhebung zum europäischen Abwicklungsfonds zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt. Er befürwortet daher eine EU-weit steuerliche Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/1/14




Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 116/14 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass Bezeichnungen vergleichbar Anhang II Nummer 2.7 "...rasches An- und Ablegen..." oder Nummer 2.8 "...sehr gefährlichen Bedingungen" zu präzisieren sind. Hierdurch soll das Gewollte klargestellt und eine Ungleichbehandlung der Wirtschaftsakteure vermieden werden.



Drucksache 392/1/14

... Die rechtliche Ungleichbehandlung von Flüchtlingen, die nach § 23 Absatz 1



Drucksache 208/14

... Die Überleitung zu einer BGB-konformen Rechtslage nach Pacht- und Mietrecht erfordert keine Pflicht des Nutzers, Abbruchkosten zu tragen. Eine Gleichbehandlung mit den miet- und pachtrechtlichen Vorschriften ist insbesondere deshalb nicht angezeigt, weil die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks nach dem Nutzungsvertrag damit rechnen musste, dass ihr bzw. sein Grundstück nach § 313 Absatz 2 ZGB mit einem Wochenendhaus bebaut werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

§ 58
Übergangsvorschrift zu § 15

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 534/14

... Mit dem neuen Absatz 1 werden für die Betroffenen die möglichen Ansprüche auch nach der rechtsförmlichen Bezeichnung der Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung aufrechterhalten und damit die Gleichbehandlung aller Versicherten unabhängig vom Zeitpunkt der Erkrankung fortgeführt. Hierzu gehören z.B. Fälle, in denen die Erkrankung bereits vor der Aufnahme in die Anlage 1 eingetreten war, eine ärztliche Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige aber erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung gestellt wurde oder Versicherte sich selbst nach diesem Zeitpunkt erstmals an den Unfallversicherungsträger wenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen - Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Berufskrankheit Nummer 2113

Zu Berufskrankheit Nummer 2114

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3063: Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Evaluierung


 
 
 


Drucksache 75/14

... Wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, kann eine unterschiedliche Belastung von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zulässig sein, wenn für die Ungleichbehandlung nachvollziehbare Gründe eine Rolle spielen.



Drucksache 336/1/14

... Nach den Nummern 7.1 bis 7.1.3 BKat kann dieser Verstoß mit einer Regelgeldbuße von 20 bis 35 Euro geahndet werden. Die Neufassung der Nummern 7, 7.1 und 7.1.1 BKat durch Streichung des Zusatzes "oder in nicht zulässiger Richtung befahren" in der Spalte "Tatbestand" sowie der Streichung der §§ 2 Absatz 4 Satz 4 und 49 Absatz 1 Nummer 2 in der Spalte "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" dient der Klarstellung, dass in der vorgenannten Fallkonstellation ausschließlich ein Verstoß gegen die Anordnung der Zeichen 237, 240 oder 241 vorliegt. Zum Anderen bezieht sich die Änderung dieser Tatbestände auf die Gleichbehandlung des Mofafahrens, soweit das Mofa durch Treten fortbewegt wird. Insofern wurden die Vorschriften der StVO in der Spalte "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" um § 2 Absatz 4 Satz 6 sowie § 49 Absatz 1 Nummer 2 ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/1/14




Zu Artikel 1 Nummer 4

'Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

1. Benutzungspflichtiger Radweg für jede Fahrtrichtung vorhanden

2. Nur ein linksseitig angelegter Radweg vorhanden - ohne entsprechende Beschilderung in Gegenrichtung Zeichen 237, 240, 241 oder Zusatzzeichen Radverkehr frei

3. Linksseitig angelegter Radweg ohne Beschilderung vorhanden, bei gleichzeitig rechtsseitig vorhandenem nicht benutzungspflichtigen, baulich getrennten Radweg oder Seitenstreifen


 
 
 


Drucksache 357/1/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die Beitragserhebung zum europäischen Abwicklungsfonds zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt. Er befürwortet daher eine EU-weit steuerliche Gleichbehandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

12. Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

19. Zu Artikel 1 § 107 SAG

20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

Zu Artikel 2 Nummer 5

25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

26. Zu Artikel 3

27. Zu Artikel 3

28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (COM(2013) 861 final) sowie das dieses Dokument begleitende "Commission staff working document" (SWD(2013) 512) mit dem Fokus auf die Entgeltgleichheit sowie die Empfehlung der Kommission 2014/124/EU vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz, die einen guten Beitrag zu den weiteren erforderlichen Arbeiten leisten, unter anderem für die länderoffene Arbeitsgruppe Entgeltgleichheit der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/14




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 62/14 (Beschluss)

... V befinden. Nach Auffassung des Bundesrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharmazeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Produkte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde.



Drucksache 191/2/14

... Um eine Gleichbehandlung verschiedener Härtefälle zu gewährleisten, sollte § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 daher explizit um die selbständigen Unternehmensteile erweitert werden. In dem vorgeschlagenen Lösungsweg wird Buchstabe c) auf Unternehmen eingeschränkt und ein neuer Buchstabe d) eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/2/14




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 398/14

... Der Entwurf ist ohne gleichstellungsrechtliche Relevanz, da er sich auf verfahrensrechtliche Durchführungsregeln zum Haager Übereinkommen beschränkt. Die sprachlichen Regelungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern wurden beachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2903: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 199/1/14

... Die Sportanlagenlärmschutzverordnung von 1991 hat im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung Maßstäbe für die Beurteilung der Geräusche von Sportanlagen gesetzt und dauerhaft zur Befriedung der Interessenkonflikte zwischen Sportanlagenbetreibern und der Nachbarschaft beigetragen, wie aus dem bundesweiten Rückgang von Klagen wegen Sportlärms seit dem Erlass der Verordnung zu erkennen ist.



Drucksache 116/1/14

... 8. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass Bezeichnungen vergleichbar Anhang II Nummer 2.7 "...rasches An- und Ablegen..." oder Nummer 2.8 "...sehr gefährlichen Bedingungen" zu präzisieren sind. Hierdurch soll das Gewollte klargestellt und eine Ungleichbehandlung der Wirtschaftsakteure vermieden werden.



Drucksache 270/14

... - Die Vertreter der Wirtschaft und vor allem die Wiederverkäufer von Daten bestätigen, dass der bestehende Rahmen für die Weitergabe von Satellitendaten und insbesondere von HRSD zu intransparent und unberechenbar ist, keine Gleichbehandlung garantiert und damit eine Erschließung des vollen Potenzials dieses Markts verhindert. Eine große Mehrheit der Befragten ist der Auffassung, dass das wirtschaftliche Umfeld durch Gegenmaßnahmen verbessert werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/14




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Hochauflösende Satellitendaten - Definition

Artikel 5
Verbreitung von Erdbeobachtungsdaten

Artikel 6
Verbreitung hochauflösender Satellitendaten

Artikel 7
Überprüfungsverfahren

Artikel 8
Genehmigungsverfahren

Artikel 9
Hochauflösende Satellitendaten aus Drittländern

Artikel 10
Zuständige nationale Behörden

Artikel 11
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 12
Überprüfung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Aus Gleichbehandlungsgründen - Recht und Pflicht der Eltern zur Wahl eines Vornamens, orientiert am Geschlecht und am Kindeswohl - ist es nicht hinnehmbar, dass die Eltern bei nicht feststehendem Geschlecht des Kindes einerseits gezwungen sind, einen - möglicherweise nicht "passenden" - Vornamen auszuwählen, anderseits aber trotz erst später feststehendem Geschlecht nur im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Namensänderung von ihrem Recht und ihrer Pflicht auf Auswahl eines geschlechtsbezogenen, dem Wohl des Kindes entsprechenden Vornamens Gebrauch machen können. Insofern werden sie gegenüber anderen Eltern ungleich behandelt bzw. benachteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/14




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

Zu § 3

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV

13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV

14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV

15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV

18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '

20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.