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"Grundrecht"
Drucksache 63/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... - Grundrechte
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Artikel 2
I. Fragen IM Zusammenhang mit dem GEORDNETEN AUSTRITT des Vereinigten KÖNIGREICHS aus der Europäischen Union
II. ÜBERGANGSREGELUNGEN
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 474/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... 16. Der Bundesrat regt zur Wahrung der Rechte der Inhalteanbieter an, den Hostingdiensteanbietern als Empfänger von Entfernungsanordnungen gemäß Artikel 4 des Verordnungsvorschlags die Möglichkeit einzuräumen, solche Anordnungen über die Fälle des Artikels 4 Absatz 8 des Verordnungsvorschlags hinaus in begründeten Fällen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auszusetzen. Mit Blick auf die Grundrechte der Inhalteanbieter erscheint es geboten, schon unterhalb der Schwelle des Beschwerdemechanismus nach Artikel 10 des Verordnungsvorschlags für die Hostingdiensteanbieter die Möglichkeit vorzusehen, die Inhalte bei schwerwiegenden Zweifeln an der Einstufung eines Inhalts als terroristisch nicht vorschnell zu entfernen.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... Die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips ist Voraussetzung für das Vertrauen darauf, dass die EU-Ausgaben in den Mitgliedstaaten ausreichend geschützt sind. Wie in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2014 "Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips"2 ausgeführt, ist das Rechtsstaatsprinzip das Rückgrat jeder modernen demokratischen Grundordnung. Es gehört zu den tragenden Grundsätzen der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen aller EU-Mitgliedstaaten und mithin zu den Grundwerten, auf die die Union gestützt ist. Dies folgt aus Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sowie aus seiner Präambel und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet, dass sich staatliches Handeln auf der Grundlage eines wirksamen und verlässlichen rechtlichen Rahmens vollzieht und im Bedarfsfall kontrolliert und angefochten werden kann und wirksame Abhilfe möglich ist.
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Externes Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand der Verordnung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 5 Verfahren
Artikel 6 Aufhebung von Maßnahmen
Artikel 7 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Beispiel für Verbriefung
Warum ist Rechtssicherheit wichtig?
Rechtliches Risiko
Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften
Was ist eine Forderung?
Was ist die Übertragung einer Forderung?
Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
✓ Option 1: Recht des Übertragungsvertrags
✓ Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
✓ Option 3: Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Universelle Anwendung
Artikel 4 : Anzuwendendes Recht
Artikel 6 : Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 bis 12 : Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen
Artikel 10 : Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN
Artikel 3 Universelle Anwendung
Artikel 4 Anzuwendendes Recht
Artikel 5 Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 6 Eingriffsnormen
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 9 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Verzeichnis der Übereinkünfte
Artikel 13 Überprüfungsklausel
Artikel 14 Zeitliche Geltung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 47a Notleidende Risikopositionen
Artikel 47b Stundungsmaßnahmen
Artikel 47c Abzug für notleidende Risikopositionen
Artikel 159 Behandlung erwarteter Verlustbeträge
Artikel 469a Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 173/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 11. Unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Justiz bedarf es einer generellen Ausnahme. Auch eine Pflicht zur Errichtung eines externen Meldesystems steht mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht in Einklang. Wenden die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit europäisches Recht fehlerhaft an, stehen zur Korrektur Rechtsmittel zur Verfügung. Ein paralleles Melde- und Kontrollsystem der Verwaltung würde unter anderem gegen Artikel 47 der Grundrechtecharta verstoßen.
Drucksache 619/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... - Grundrechte
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
1 Insolvenz des Versicherers
2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs
3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz
4 Mindestdeckungssummen
5 Anwendungsbereich der Richtlinie
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
5 REFIT
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 4 Kontrolle der Haftpflichtversicherung
Artikel 28a Ausschussverfahren
Artikel 28b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 28c Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 408/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Das Verbot bedeutet zwar für eine Frau, die bei der Verhandlung beteiligt ist und aus individueller religiöser Überzeugung ihr Gesicht etwa mit einem Niqab oder einer Burka verhüllt, einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund und Problem
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 45/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final Drucksache: 45/18 und zu 45/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final Drucksache: 46/18 und zu 46/18
... 4. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Bundesrat die hohe Bedeutung, die die Kommission der Achtung der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, beimisst. Nach Überzeugung des Bundesrates bilden die vorliegenden Verordnungsvorschläge eine gute Grundlage, um datenschutzrechtliche Belange einerseits und die angestrebte Gewährleistung eines raschen, systematischen und kontrollierten Informationszugangs für Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamte und -beamtinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einwanderungs- und Justizbehörden andererseits in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die vorgeschlagenen Instrumente eröffnen die Möglichkeit, existierende Datenbestände intelligent zu vernetzen und Fehlbeurteilungen aufgrund zersplitterter Informationen zu vermeiden.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Regelung dürfte keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Gegenstand des Bedarfsplanungsrechts ist nicht nur die Niederlassung eines Freiberuflers, sondern auch die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für die Versicherten im Rahmen einer durchregulierten gesetzlichen Krankenversicherung. Die Besonderheiten des Bedarfsplanungsrechts prägen die Rahmenbedingungen der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten durch die Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung als Teilnehmer am Wirtschaftsleben entscheidend mit.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... aa) Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, die Globalisierung aktiv durch ein regelbasiertes und multilaterales Handelssystem zu gestalten und dem wieder erstarkenden Protektionismus entschlossen entgegenzutreten. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine moderne Handels- und Investitionspolitik durch den Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen zu verfolgen ist. Hierbei müssen die Standards der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsschutzes sowie der Grundrechte sichergestellt sein. Da der Eintritt in ausländische Märkte für kleine und mittlere Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten verbunden ist, sollte ihren Bedürfnissen und Interessen bei Fragen des Markzugangs stärker Rechnung getragen werden.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 2. Der Bundesrat begrüßt daher den Entschluss der Kommission, für die Herausgabe und Sicherung von elektronischen Beweismitteln, die bei Internet-Diensteanbietern gespeichert sind, einen EU-weiten Rechtsrahmen festzulegen. Die Notwendigkeit einer Regelung auf der Ebene der EU liegt angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Beweismittel zur Bekämpfung sowohl der Internet- als auch aller sonstiger Formen der Kriminalität auf der Hand. Erforderlich ist daher ein Rechtsinstrument, das effektiv, praktikabel und zeitnah die Gewinnung von elektronischen Beweismitteln bei Internet-Diensteanbietern ermöglicht, jedoch zugleich in angemessener Weise dem Grundrechtsschutz gerecht wird und die bewährten Prinzipien internationaler strafrechtlicher Zusammenarbeit fortentwickelt.
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... Darüber hinaus schafft eine einheitliche Vorgehensweise gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die in der EU dieselbe Art von Diensten anbieten, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind oder von wo aus sie tätig sind, und wahrt gleichzeitig das in Artikel 3 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegte Herkunftslandprinzip. Dieses Prinzip gilt nur für in der EU niedergelassene Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und unterliegt zudem einer Reihe von Ausnahmen und möglichen Befreiungen. Harmonisierte Vorschriften auf Unionsebene sind nicht nur erforderlich, um Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen und ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sondern auch, um zu einem kohärenteren Strafrecht in der Union zu gelangen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind ferner für andere Prämissen des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erforderlich, z.B. für den Schutz der Grundrechte der Bürger und die Achtung der Souveränität und der Staatsgewalt bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Drucksache 630/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 11. Der Bundesrat erachtet die stärkere Förderung unabhängiger Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Forscherinnen und Forscher kritisch. Die staatliche oder staatlich veranlasste Einordnung einer Information als "Desinformation" - die nicht immer zweifelsfrei erfolgen kann - kann einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte darstellen. Er gibt zu bedenken, dass neueren Studien zufolge selbst eine auf solider Faktenprüfung beruhende Gegen-Kommunikation teils nutzlos sein und mitunter sogar kontraproduktiv wirken soll.
Drucksache 376/2/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... zu unterwerfen und den Gesundheitsämtern hierzu die Befugnis zu erteilen, auch Wohnräume zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG) soll insoweit eingeschränkt werden.
Drucksache 639/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
... -Grundverordnung3, der Verordnung (EU) Nr. 2018/17254 und der Charta der Grundrechte5.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010
Artikel 24a
Artikel 24b
Artikel 24c
Artikel 24d
Artikel 24e
Artikel 24f
Artikel 2
Drucksache 136/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... Eine erneute Erhöhung der geltenden Pauschale nach nunmehr fast neun Jahren ist erforderlich, da der Betrag nicht mehr angemessen ist. Die Erhöhung muss gleichermaßen für alle Fälle der zu Unrecht erlittenen Haft erfolgen. Durch eine deutliche Anhebung der Tagespauschale erfolgt über den bloßen Inflationsausgleich hinaus auch eine Stärkung des Genugtuungs- und Anerkennungsgedankens und die Verdeutlichung der Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit.
Drucksache 298/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
... Um die anhaltenden Herausforderungen vor allem im Bereich Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen, ist es aus Sicht der Bundesregierung außerdem unerlässlich, die Verhandlungen mit den prioritären Kapiteln zur Rechtsstaatlichkeit (Kapitel 23 und 24, Justiz, Grundrechte und innere Angelegenheiten) zu eröffnen, diese kontinuierlich abzuarbeiten und weitere Verhandlungsfortschritte von Fortschritten in diesen Kapiteln abhängig zu machen.
Drucksache 66/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
... Die Aufnahme dieses negativen Tatbestandsmerkmals konterkariert damit den mit der Verankerung des Überzeugungsversuchs verfolgten Zweck. Dass ein Überzeugungsversuch zu erfolgen hat, bevor Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, ist Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. In Grundrechte eingreifende Maßnahmen dürfen nicht erfolgen, wenn das verfolgte Ziel auch durch für den Betroffenen mildere Mittel erreichbar wäre. Ließe sich der Betroffene durch einen Überzeugungsversuch zu einer Änderung seines Willens bewegen, wäre eine Zwangsmaßnahme entbehrlich. Insofern kann der Gesetzgeber Mindestanforderungen für die Überzeugungsbemühungen aufstellen. Die Genehmigungsmöglichkeit zu versagen, wenn die Überzeugungsbemühungen das Maß des Zulässigen überschritten haben, scheint hingegen wenig sinnvoll.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1901a Absatz 4 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 312 Nummer 4 FamFG , Nummer 7a - neu - § 321 Absatz 2 FamFG
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... 43. Dies soll unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten erfolgen.
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 217/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 2022
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 2022
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 390/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... 2. die Übermittlung der Daten zu den Grundrechten, dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Widerspruch stünde, insbesondere dadurch, dass durch die Nutzung der übermittelten Daten im Empfängerstaat Verletzungen von elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen oder Menschenrechtsverletzungen drohen."
§ 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Das Recht auf Arbeit im Sinne der Freiheit der Berufswahl oder der unternehmerischen Freiheit ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente für Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen
Artikel 5 Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses
Artikel 6 Verhältnismäßigkeit
Artikel 7 Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
Artikel 9 Transparenz
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 710/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
... änderung ausgesprochen, um Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich in der Verfassung zu normieren.
Drucksache 557/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen -
... Zur Einhaltung wettbewerbskonformer und nicht diskriminierender Verfahrensweisen sollte die vergünstigte Abgabe von Liegenschaftsvermögen des Bundes demnach für alle Investoren in gleicher Weise geöffnet werden, unbeschadet des Erstzugriffsrechts der Gebietskörperschaften. Zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Anforderungen sowie des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots hat die verbilligte Grundstücksvergabe in einem offenen und transparenten Verfahren zu erfolgen. Die Änderung lässt dabei offen, wie dies konkret im Einzelfall zu erfolgen hat. Denkbar sind hier verschiedene Vorgehensweisen, die im Einzelfall auch davon abhängen, ob und inwieweit noch Baurecht geschaffen werden muss. So könnte zum Beispiel die BImA ein geeignetes Grundstück - in Abstimmung mit der Kommune - durch eine Ausschreibung vermarkten und demjenigen Wettbewerbsgewinner überlassen, der das beste Konzept (Leistungswettbewerb) hat. Alternativ könnte ein Grundstückspool gebildet werden, wenn die "Verteilung" der Grundstücke dem Gleichheitsgrundsatz und dem europäischen Diskriminierungsverbot entspricht (zum Beispiel Windhund-, Losverfahren nach einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren). Dabei ist zu beachten, dass die BImA auch bei der fiskalischen Veräußerung von Grundstücken den Grundrechtsschutz (unter anderem Artikel 3 und ausnahmsweise Artikel 14
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 64 Absatz 3a BHO
Zu Nummer 2
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass der Verordnungsvorschlag mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten unter anderem zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten durch die zuständigen Behörden unberührt lässt. Gleichzeitig hält es der Bundesrat aber für erforderlich, dass er nicht nur den europaweiten Rechtsrahmen zum Schutz von Kommunikationsdaten bestimmt, sondern auch für den Ausgleich zwischen diesem grundrechtlich gebotenen Schutz und den Erfordernissen der effektiven Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität in weiterem Umfang als durch eine bloße Beschränkungsbefugnis (Artikel 11 des Verordnungsvorschlags) Rechnung trägt, deren Verhältnis zur Begrenzung des Anwendungsbereichs zudem unklar bleibt.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... 8. Der Bundesrat weist allerdings* darauf hin, dass die Regulierung die Kommunikation in sozialen Netzwerken betrifft und damit Auswirkungen auf die nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 GG geschützten freiheits- und demokratiefördernden Grundrechte (Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienfreiheiten) hat. Die Aufsicht über Telemedien enthält in § 59 RStV in Verbindung mit § 20 Absatz 4 JMStV ein Instrumentarium, das die Verbreitung unzulässiger Inhalte erfasst und diese unmittelbar mit einem Bußgeld belegt. Diese Regelungen gelten für alle Anbieter von Telemedien, mithin auch für soziale Netzwerke. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz (BfJ) gemäß § 4 Absatz 5 NetzDG-E in diese Zuständigkeitsregelungen für die Aufsicht über Telemedien eingreift und dies zu Doppelstrukturen führt. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zudem zu prüfen, ob das NetzDG-E zustimmungsbedürftig ist.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle
15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz
16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
Zum Gesetzentwurf allgemein
18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG
19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG
27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG
30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG
31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG
32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG
33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG
34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG
35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG
36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG
37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Dabei wird der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Vollstreckungsschuldners durch das öffentliche Interesse an einer wirksamen Realisierung aller gesetzlichen Einnahmen und an einer - auch angesichts knapper Ressourcen der Verwaltung - effizienten Verwaltungsvollstreckung gerechtfertigt. Datenschutzrechtliche Absicherungen gewährleisten, dass die Interessen der öffentlichen Verwaltung und des Vollstreckungsschuldners ausgewogen berücksichtigt werden. Durch die Orientierung an den Vorschriften der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung fügen sich die §§ 5a und 5b zudem in ein bereits bestehendes System ein, das den grundrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt.
Drucksache 183/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Die Verhinderung sowie Verfolgung von Straftaten gehört zu den Kernaufgaben eines Polizeibeamten. Die den Polizeibeamten in diesem Zusammenhang zustehenden Befugnisse sind oft mit massiven Grundrechtseinschränkungen verbunden. Daher sind Zuwiderhandlungen eines Bewerbers um das Amt eines Polizeivollzugsbeamten gegen Strafvorschriften in besonderem Maße geeignet, Zweifel an der persönlichen Eignung zu begründen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5 Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6 Übertragung von Daten
Artikel 7 Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Drucksache 68/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG )
... es die Verpflichtung, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. stRspr seit BVerfGE 25, 269, 285). Die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 101, 1, 34; 108, 282, 312) und Rechtsvorschriften so genau fassen muss, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Grundsatz der Normenklarheit), gelten danach für den grundrechtssensiblen Bereich des materiellen Strafrechts besonders strikt. Das Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Absatz 2 des
Drucksache 247/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final, Ratsdok. 7621/17
... Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme bestehen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind in den Mitgliedstaaten nicht allein an den Desideraten einer möglichst effizienten Wettbewerbspolitik auszurichten, sondern müssen auch der berechtigten Erwartung Rechnung tragen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verurteilt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie sind Teil des jeweiligen nationalen Sanktionensystems und dürfen sich - insbesondere im Lichte der in Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz - zu dessen grundlegenden Prinzipien nicht in Widerspruch setzen.
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Der neue Satz 3 sieht vor, dass der Ausgangspunkt für die Beurteilung der nach Satz 1 und 2 strafzumessungsrelevanten Umstände die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Regelung dient in erster Linie der Klarstellung der bereits bestehenden und auch allgemein anerkannten Rechtslage, nach der sich die Beurteilung anhand des in der Bundesrepublik Deutschlands geltenden Rechts auszurichten hat (vgl. BGH, NStZ 1996, 80; BGH, NJW 2004, 1466 u. 3051, 3054; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 46 Rn. 13). Die gewählte Formulierung soll dabei die Betrachtung noch weitergehend auf die - auch und gerade - für die Strafzumessung bedeutsamen Wertentscheidungen fokussieren, wie sie in den grundlegenden Regelungen der hiesigen Rechtsordnung angelegt sind. Hierzu wird der Begriff der "verfassungsmäßigen Ordnung" verwendet, der bereits an zahlreichen Stellen Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden hat (siehe §§ 81, 82, 85, 86, 89, 90a, 92 StGB). Er umfasst in dem hiesigen Kontext die Grundlagen des Zusammenlebens im Staat, wie sie aus den diese Grundlagen konstituierenden Verfassungsnormen sowie ihrer Ausprägung in der Verfassungswirklichkeit hervorgehen (vgl. auch BGHSt 7, 222, 227). Es geht damit um die sich aus den Grundrechten ergebenden bzw. auf diesen beruhenden Grundlagen und Grundregeln einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie, namentlich um die Regelungen zum Schutz der Menschenwürde und zum Gleichheitsrecht in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 215/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime"
... Die Durchsuchung sowie die Beschlagnahme sind jedoch als "offene* Ermittlungsmaßnahmen ausgestaltet, sodass der Beschuldigte zeitnah hiervon in Kenntnis zu setzen ist (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2015, 704 f.). Soll eine mögliche Datenveränderung oder ein drohender Datenverlust verhindert werden, zwingt dies derzeit dazu, ein verdeckt geführtes Verfahren offenzulegen. Dies beeinträchtigt nicht nur größere Strukturermittlungen, sondern auch kleinere Ermittlungsverfahren, nachdem im Zeitalter des Smartphones die Datenauslagerung alltäglich geworden ist. Angesichts der eingangs dargestellten Sicherheitslage ist dies nicht hinnehmbar. Darüber hinaus werden durch den Verweis auf die Vorschriften über Beschlagnahme und Durchsuchung grundrechtsintensivere Eingriffe gefordert als dies im Einzelfall möglicherweise notwendig ist. Im Rahmen der weiteren (verdeckten) Ermittlungen kann sich nämlich auch ergeben, dass ein Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf (vorläufig) gesicherte Daten nicht erforderlich ist.
Drucksache 121/17
... Staatliche Schutzpflichten aufgrund der Grundrechte der Nachbarn von Sportanlagen aus den Artikeln 2 Abs. 2 Satz 1 und 14 Absatz 1 GG werden durch die Verordnung nicht berührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
7. Evaluierung
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu § 2 Absatz 2
2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2
Zu Artikel 2
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... - Grundrechte
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG
Artikel 231a Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle
Artikel 231b Überprüfung
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 751/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM(2017) 706 final; Ratsdok. 14893/17
... des Europäischen Parlaments und des Rates vorsieht, ist bei der Bereitstellung von Daten nach Maßgabe von Artikel 17 Absatz 3 des Kommissionsvorschlags darauf zu achten, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dem Gesetzesvorbehalt unterliegt und eine Regelung nach Artikel 58 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags damit nicht im Einklang stehen dürfte.
Drucksache 612/17
... verpflichtet sind oder die entsprechende technische Einrichtungen herstellen, ergibt sich aus dem Beitrag dieser Unternehmen in einem Bereich, der einerseits grundrechtssensibel und andererseits von besonderer Bedeutung bei der Verhinderung schwerer Straftaten und bei der Strafverfolgung ist. Sie sind demnach als Schlüsselunternehmen mit besonderer Sicherheitsrelevanz zu klassifizieren.
Drucksache 707/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final; Ratsdok. 14184/17
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die Betreiber der Busbahnhöfe weiterhin die Möglichkeit haben, die Nutzung der Busbahnhöfe auch wegen Sicherheitsbedenken und Verstößen gegen die Hausordnung abzulehnen. Die Entscheidungen der Busbahnhofsbetreiber sollten weiterhin dem nationalen Rechtsweg unterworfen werden und keiner zentralen Regulierungsbehörde. Die Schaffung einer nationalen Regulierungsbehörde für den Zugang zu Busbahnhöfen ist nicht verhältnismäßig. In einzelnen Fällen sind nicht nur die Kapazität des Busbahnhofes, sondern auch individuelle Gründe (eklatantes Fehlverhalten, offene Benutzungsgebühren) Ursache für einen Ausschluss von der Halte-stellennutzung. Bei privaten Busbahnhofsbetreibern stellt die geplante Neuregelung einen Eingriff in die Grundrechte der Artikel 12 und 14
Drucksache 521/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final
... - Grundrechte
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Präambel und Erwägungsgründe
Vorschlag
Kapitel I Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen
Artikel 1
Kapitel II Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen
Artikel 2
Artikel 3
Kapitel III Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates
Anhang Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9
Drucksache 230/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Verlust der Staatsangehörigkeit für Terrormilizionäre
... Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht aus Art 16 Abs. 1 des
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Zitiergebot
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Umgang mit personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten durch Unternehmen und Akteure der Datenwirtschaft ist ein Thema, das sowohl den freien Datenverkehr als auch die neu auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Daten und deren Übertragung betrifft, zumal Datenflüsse und Datensätze in der Regel beide Arten von Daten enthalten. Jede politische Maßnahme muss dieser wirtschaftlichen Realität und dem Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten unter Achtung der individuellen Grundrechte Rechnung tragen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 262/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Rehabilitierung Personen, die menschenrechts- und grundrechtswidrig verfolgt und bestraft wurden, rehabilitiert und entschädigt werden sollen.
Drucksache 654/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final
... 3. Der Bundesrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Kommission die Bedeutung der Verschlüsselung für die Wahrung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit und des Schutzes personenbezogener Daten sowie für die Sicherheit des elektronischen Geschäftsverkehrs hervorhebt. Dass Verschlüsselungstechnologien sich weiter verbreiten, stärker genutzt werden und damit die Sicherheit in der digitalen Kommunikation steigern, hängt maßgeblich davon ab, dass die Nutzerinnen und Nutzer entsprechenden Anwendungen vertrauen können.
Drucksache 380/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Einschränkung eines Grundrechts
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 StGB
2. Erhebung von Verkehrsdaten
3. Anschluss als Nebenkläger § 395 StPO
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 474/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018-2022
Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018-2022
Drucksache 228/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
... Einschränkung von Grundrechten
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 2 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Drucksache 263/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... es getroffen werden. Wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes muss sich aus einer solchen Regelung aber ergeben, welche personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt hier im Hinblick auf die Intensität des möglichen Grundrechtseingriffs durch Abfrage von Daten aus einem Strafverfahren umso mehr. Zudem könnten auch Daten Dritter betroffen sein.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG
7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG
8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1
Drucksache 432/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung - COM(2017) 249 final
... 24. Der Bundesrat weist auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Datenschutzrechts hin. Eine Zusammenführung von Daten der Absolventinnen und Absolventen mit Bildungs-, Steuer- oder Sozialversicherungsinformationen würde einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine derart umfassende Datensammlung schwerlich mit dem Datenschutzrecht in Einklang zu bringen ist. Die rechtliche Umsetzbarkeit ist die grundlegende Bedingung dafür, dass die von der Kommission vorgeschlagene Empfehlung tatsächlich einen Mehrwert erbringt.
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... Einschränkung eines Grundrechts
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 4 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41e Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
Artikel 5 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 6 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
§ 2 Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens
§ 4 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 6a Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe
Artikel 7 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen
Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8a Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9a Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... In Anbetracht des Anwendungsbereichs ihrer Maßnahmen sowie der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, Strukturen und Kompetenzen ist die Europäische Union gut aufgestellt, das Thema Cybersicherheit anzugehen. Wenngleich die Mitgliedstaaten für ihre nationale Sicherheit verantwortlich bleiben, sprechen der Umfang und der grenzübergreifende Charakter der Bedrohung eindeutig dafür, dass die EU tätig wird und den Mitgliedstaaten Anreize und Unterstützung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung umfassenderer und besserer nationaler Cybersicherheitskapazitäten bietet und gleichzeitig entsprechende Kompetenzen auf EU-Ebene aufbaut. Durch diesen Ansatz soll gewährleistet werden, dass alle Akteure - die EU, die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und Privatpersonen - der Cybersicherheit unverzüglich die Priorität einräumen, die erforderlich ist, um die Abwehrfähigkeit zu verbessern und auf Ebene der Europäischen Union Cyberangriffen wirksamer begegnen zu können. Es sollen konkrete Maßnahmen getroffen werden, um alle gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichteten Cybervorfälle aufzudecken, zu untersuchen und entsprechend darauf zu reagieren, unter anderem durch Verfolgung der Urheber. Außerdem soll der Ansatz dafür sorgen, dass die EU im Rahmen ihres auswärtigen Handelns die Cybersicherheit auf internationaler Bühne wirksam fördern kann. Im Ergebnis wird sich die EU durch die Bekämpfung gegenwärtiger und künftiger Bedrohungen proaktiv für die Sicherung des Wohlstands, der Gesellschaft und der Werte sowie der Grundrechte und - freiheiten in Europa einsetzen, anstatt nur im Nachhinein auf Cybervorfälle zu reagieren.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 749/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 826 final
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Konsultation der Interessenträger
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 373/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... - Grundrechte
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS
II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS
III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien
III.1 Bürgerrechte
III.2 Finanzielle Abrechnung
III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht
A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden
B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht
C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht
D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union
III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union
III.5 Handhabung des Abkommens
IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG
Drucksache 772/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes
... Gemäß Erwägungsgrund(3) und (4) der Richtlinie (EU) Nr. 2015/637 konkretisiert diese das Grundrecht auf konsularischen Schutz im Sinne des Artikel 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern als Ausdruck europäischer Solidarität und dient der Stärkung der Identität der Union sowie der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Konsularbehörden in Drittländern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Konsulargesetzes
§ 9a Anwendung auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Entstehungsgeschichte der Richtlinie EU Nr. 2015/637
2. Allgemeines zum Inhalt der Richtlinie EU Nr. 2015/637
3. Zu den einzelnen umgesetzten Vorschriften der Richtlinie EU Nr. 2015/637
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
I. Regelungsinhalte
1. § 5 Hilfeleistung an einzelne
2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen
3. § 7 Hilfe für Gefangene
4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge
II. Ausnahmen
1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes
2. § 9 Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes
III. Auslagenerstattung
Zu Artikel 2
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.