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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Höchstaltersgrenze"


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Drucksache 291/16

... es (UVG) in Bezug auf die Anhebung der Begrenzung des Leistungsbezuges und die Ausweitung der Höchstaltersgrenze auf das vollendete 14. Lebensjahr für dringend erforderlich. Außerdem soll die Möglichkeit der selbständigen Wahl des Zeitraums des Leistungsbezuges nach dem UVG geschaffen werden, um ihn für Zeiten eigener (Teil-) Erwerbstätigkeit zu nutzen.



Drucksache 320/10

... Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate. Die Feststellung der Höchstaltersgrenze richtet sich im Zivil- oder Katastrophenschutz nach dem letztmöglichen Lebensalter, bis zu dem die Verpflichtung zum Zivil- oder Katastrophenschutz erfolgt sein muss, zuzüglich der Verpflichtungsdauer sowie der höchsten Unterbrechungsmöglichkeit. Danach war die Altersgrenze auf das 28. Lebensjahr abzusenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

§ 53
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung

§ 5
Erholungsurlaub der Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz leisten oder

§ 16
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

§ 11
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 5
Änderung der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 41a
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst

§ 81
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

§ 81a
Weitere Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Artikel 9
Änderung des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes

Artikel 10
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 11
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Änderung von Informationspflichten

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 41a

Zu den Absätzen 1 und 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Nummer 15

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 81a

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1260: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2010


 
 
 


Drucksache 820/10

... Aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, gesetzlich festzulegen, dass im Bereich von Beschäftigung und Beruf eine Diskriminierung wegen des Alters grundsätzlich nicht zulässig ist. Ob eine Höchstaltersgrenze für Ärzte mit der EG-Richtlinie und dem AGG vereinbar oder als eine unzulässige Altersdiskriminierung zu qualifizieren ist, ist derzeit rechtlich noch nicht abschließend geklärt. So hat beispielsweise das Sozialgericht Dortmund die Rechtsgültigkeit der Höchstaltersgrenze für Vertragszahnärzte von 68 Jahren bezweifelt und den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens um Klärung gebeten (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az.: S 16 KA 117/ 07).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1470: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung an flugmedizinische Sachverständige


 
 
 


Drucksache 283/09

... Im internationalen Vergleich sind regelmäßig Höchstaltersgrenzen für Fluglotsen festzustellen. Für Fluglotsen in Deutschland galt nach den Regelungen des vormaligen Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung eine einheitliche Höchstaltersgrenzenregelung. Mit der Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zum 1. Januar 1993 ist diese Regelung entfallen, jedoch in Form von tarifvertraglichen Regelungen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH fortgeführt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 438/06

... Damit sichergestellt ist, dass die Ruhestandsbeamten über den erforderlichen Bezug zur Praxis und das notwendige Fachwissen verfügen sowie den Anforderung der heutigen Arbeitswelt gewachsen sind, wird der punktuelle Einsatz der Pensionisten auf die für das aktive Beamtenverhältnis einschlägige Höchstaltersgrenze von 68 Jahren (vgl. § 25 Abs. 2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

1. Allgemeines

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Abs. 1

Zu Art. 1 Abs. 2

Zu Art. 2


 
 
 


Drucksache 438/1/06

... "Nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform fällt die Regelung des Pensionsalters nunmehr in die Kompetenz der Länder. Es ist daher zu erwarten dass die Pensionsaltersgrenze künftig in jedem Land unterschiedlich festgelegt werden wird. Gleiches wird vor diesem Hintergrund für die Festlegung der Höchstaltersgrenze gelten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/06




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 673/06

... Eine Höchstaltersgrenze für die erstmalige Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses besteht nicht um den unterschiedlichen Berufsbiographien des Wissenschaftler- bzw. Künstlernachwuchses Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 438/06 (Beschluss)

... Gleiches wird vor diesem Hintergrund für die Festlegung der Höchstaltersgrenze gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 622/05 (Beschluss)

... § 12 Abs. 1 FSG-E enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Nach Nummer 3 dieser Vorschrift können in einer Rechtsverordnung u. a. Anforderungen an das Höchstalter für das erlaubnispflichtige Flugsicherungsbetriebspersona1 in den Flugverkehrskontrolldiensten (Fluglotsen) festgelegt werden. Der Bundesrat bittet, das Höchstalter in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung - anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt - nicht für alle Einsatzbereiche starr auf 55 Jahre festzulegen. Mögliche Höchstaltersgrenzen sollten sich orientieren an wissenschaftlichen Erkenntnissen über gesundheitliche und kognitive Fähigkeiten unter Berücksichtigung eines in Frage kommenden Einsatzbereiches, d.h. der Einsatz in der Streckenverkehrskontrolle, im An/Abflugbereich und in der Flugplatzkontrolle könnten gesondert betrachtet werden. An Flugplätzen könnte die Höhe des Verkehrsaufkommens eine Rolle spielen. Eine solche Neubetrachtung erscheint sachgerecht vor dem Hintergrund, dass das Höchstalter der Berufspiloten derzeit bei 65 Jahren liegt. Dabei wird konzediert, dass die Tätigkeiten eines Piloten und eines Lotsen nicht unmittelbar vergleichbar sind. Gleichermaßen muss der Sicherheitsaspekt Vorrang vor finanziellen Erwägungen behalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 - neu - FSG

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 - neu - FSG

4. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu - FSG

5. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 FSG allgemein

6. Zu Artikel 2 Nr. 23 Buchstabe a und d § 32b Abs. 1 und 4 Satz 1 LuftVG


 
 
 


Drucksache 622/1/05

... § 12 Abs. 1 FSG-E enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Nach Nummer 3 dieser Vorschrift können in einer Rechtsverordnung u. a. Anforderungen an das Höchstalter für das erlaubnispflichtige Flugsicherungsbetriebspersona1 in den Flugverkehrskontrolldiensten (Fluglotsen) festgelegt werden. Der Bundesrat bittet, das Höchstalter in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung - anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt - nicht für alle Einsatzbereiche starr auf 55 Jahre festzulegen. Mögliche Höchstaltersgrenzen sollten sich orientieren an wissenschaftlichen Erkenntnissen über gesundheitliche und kognitive Fähigkeiten unter Berücksichtigung eines in Frage kommenden Einsatzbereiches, d.h. der Einsatz in der Streckenverkehrskontrolle, im An/Abflugbereich und in der Flugplatzkontrolle könnten gesondert betrachtet werden. An Flugplätzen könnte die Höhe des Verkehrsaufkommens eine Rolle spielen. Eine solche Neubetrachtung erscheint sachgerecht vor dem Hintergrund, dass das Höchstalter der Berufspiloten derzeit bei 65 Jahren liegt. Dabei wird konzediert, dass die Tätigkeiten eines Piloten und eines Lotsen nicht unmittelbar vergleichbar sind. Gleichermaßen muss der Sicherheitsaspekt Vorrang vor finanziellen Erwägungen behalten.



Drucksache 622/05

... Nummer 3 sieht aber nunmehr auch die Festlegung einer Höchstaltersgrenze für Fluglotsen vor. Die Notwendigkeit zur Festlegung einer Höchstaltersgrenze für Flugsicherungsbetriebspersonal in den Flugsicherungsbetriebsdiensten liegt darin begründet, dass die für die Ausübung der Flugverkehrskontrolle notwendigen kognitiven Fähigkeiten ab einem Lebensalter von etwa 55 Jahren stark nachlassen. Eine sichere Durchführung der Flugverkehrskontrolle ist deshalb bei älterem Flugsicherungsbetriebspersonal, insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen, nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet, selbst wenn die fliegerärztlichen Tauglichkeitskriterien erfüllt sind. Im Hinblick auf die prognostizierten Steigerungen der Bewegungszahlen im Luftverkehr trägt daher die Festlegung einer Höchstaltersgrenze ganz wesentlich zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 782/04

... es, ergänzt um eine Entlassung kraft Gesetzes bei Erreichen der für die Heranziehung festgelegten Höchstaltersgrenze, auf und bindet in Absatz 5 die Regelung des bisherigen § 51 Abs. 2 Satz 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 467/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.