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82 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haltungsformen"


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Drucksache 119/06 (Beschluss)

... Diese gelten sowohl für die Boden- und Freilandhaltung (§ 13a), als auch für die Kleingruppenhaltung (§ 13b). Für bestehende Betriebe wird eine zeitlich gestufte Übergangsfrist eingeräumt, damit die Tierhalter die Möglichkeit erhalten, auf andere Haltungsformen umzustellen, da sich dies nicht mehr bis zum 31. Dezember 2006 realisieren lässt. Die Boden- und Freilandhaltung bleibt grundsätzlich in der bisherigen Form bestehen, jedoch werden in der Freilandhaltung Kaltscharrräume für Haltungseinrichtungen Pflicht, die nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung in Benutzung genommen wurden, da sich diese in der Praxis bewährt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht , Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3b - neu - § 13 , Nr. 3c - neu - § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

11. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 547/05

... • Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdüngermanagement (u.a. Stallhaltungsformen, Fütterungsverfahren, Mist-/Güllesystem, Güllelagerverfahren, -lagerkapazität und - ausbringungstechnik),



Drucksache 703/1/05

... (3) Um Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber weitere unvermeidliche Überschüsse oder erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen (Anlage 2 Zeile 15). Außerdem darf der Betriebsinhaber für die Ermittlung der Ergebnisse des Stickstoffvergleichs die Werte nach Anlage 2 Zeile 12 bis 14 bezogen auf die letzte Kultur vor dem Winter beim Anbau der dort genannten Kulturen berücksichtigen. Satz 2 gilt nicht beim einmaligen Anbau einer Gemüsekultur innerhalb einer Fruchtfolge innerhalb eines Düngejahres.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/1/05




I. Zur Verordnung insgesamt

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 9)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 7
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 8
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung


 
 
 


Drucksache 466/05

... Diese Option könnte den Erwartungen der Öffentlichkeit hinsichtlich des Schutzes von Hühnern gerecht werden. Strikte technische Vorgaben für Haltungssysteme wären jedoch möglicherweise nicht flexibel genug, um der Vielfalt der praktizierten Haltungsmethoden gerecht zu werden. Die Entwicklung effizienterer und artgerechter Haltungsformen setzt allerdings eine hinreichend flexible rechtliche Rahmenregelung voraus. Vorschriften, die zu viele technische Einzelheiten regeln, wirken auf die technische Entwicklung des Sektors eher behindernd.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05




1. Inhalt des Vorschlags

- Gründe für den Vorschlag und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Existierende Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

- Konsultation von Interessengruppen

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Wahl der Instrumente

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

5. WEITERE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Bedingungen für die Hühnerhaltung

Artikel 4
Schulung und Anleitung von mit Hühnern umgehenden Personen

Artikel 5
Etikettierung von Geflügelfleisch

Artikel 6
Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten und anschließender Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Durchführungsbefugnisse

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I

3 Tränkanlagen

3 Fütterung

3 Einstreu

3 Lärm

3 Licht

3 Inspektion

3 Reinigung

3 Buchführung

Chirurgische Eingriffe

Anhang II

Mitteilung

Auflagen für Betriebe und Personal

Innerbetriebliche Überwachung und Aufzeichnung

Anhang III

Anhang IV

Anhang V


 
 
 


Drucksache 703/05

... (1) Für Stickstoff und Phosphat hat der Betriebsinhaber jährlich für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit einen Vergleich der zugeführten und abgeführten Nährstoffe nach Anlage 3, für Grünland nach Anlage 4, zu erstellen. Bei Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft hat der Betriebsinhaber zur Feststellung des zugeführten Stickstoffes mindestens die Werte nach Anlage 2 Spalten 4 und 5 Zeilen 6 bis 9, für den anteiligen Weidegang allein den Wert nach Anlage 2 Zeile 10 zugrunde zu legen. Um Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Werte nach Anlage 2 Zeilen 12 bis 14 oder 18 sowie von Anlage 2 abweichende Werte verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Anwendungsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2, Anlage 4 Fußnote 2, )

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4
: (zu § 5 Absatz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, ) Betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff für das Düngejahr ....(Einbezug der Jahre ....bis.... für das gleitende Mittel von drei Jahren)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2,)


 
 
 


Drucksache 703/05 (Beschluss)

... (3) Um Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber weitere unvermeidliche Überschüsse oder erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen (Anlage 2 Zeile 15). Außerdem darf der Betriebsinhaber für die Ermittlung der Ergebnisse des Stickstoffvergleichs die Werte nach Anlage 2 Zeile 12 bis 14 bezogen auf die letzte Kultur vor dem Winter beim Anbau der dort genannten Kulturen berücksichtigen. Satz 2 gilt nicht beim einmaligen Anbau einer Gemüsekultur innerhalb einer Fruchtfolge innerhalb eines Düngejahres.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05 (Beschluss)




Anlage

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln,

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 10)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)


 
 
 


Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Wenn auch bei Gruppenhaltung das Thermoregulationsvermögen infolge der relativ hohen Besatzdichte stärker beeinträchtigt ist, sollten bei hohen Stalllufttemperaturen grundsätzlich für alle Schweine Maßnahmen und Einrichtungen zur Reduzierung der Wärmebelastung, ungeachtet der Haltungsform, vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

2 Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 13 Abs. 1, Abs. 10 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - § 13 Abs. 2 Nr. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 15

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 16 Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

17. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

18. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

20. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 3

22. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 16

24. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2a - neu -

27. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 7 Satz 2

28. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4

29. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5

30. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

31. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

32. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

33. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 15a - neu -

Entschließung


 
 
 


Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.