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0743/04B
0966/2/04
0710/04B
0666/2/04
0983/04
0806/04
0834/04
0985/04
0912/04
0805/04
0576/04
0012/04
0586/04
0710/04
0918/04B
0727/04B
0917/3/04
1012/04
0743/1/04
0578/04
0918/04
0982/04
0734/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0664/04
0025/04B
0702/04
0732/04
0429/04B
0662/04B
0808/04
0682/04
0709/04
0666/04
0591/04
0847/03
0546/03
0450/03
0847/03B
Drucksache 68/1/16

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... oder Unterhaltsvorschuss. Aufgrund der in den Herkunftsländern häufig vorherrschenden patriarchalen Kulturen und damit einhergehenden Rollenbildern und Traditionen kann es aber für Frauen schwieriger sein als für Männer, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Denn viele der hierher geflohenen Frauen waren in ihren Herkunftsländern gar nicht berufstätig. Das heißt, dass sich diese Frauen nicht nur am Arbeitsmarkt orientieren müssen, sondern vorher noch einen Beruf erlernen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

3. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

27. Zu den Integrationskursen

28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit


 
 
 


Drucksache 513/16 (Beschluss)

... -Verordnung (BR-Drucksache 390/16) aufzuhalten haben, verlassen oder aufgrund derer sie sich nicht den zuständigen Behörden oder dem Gericht zur Verfügung halten. In der englischen Fassung des Richtlinienvorschlags wird dieses Verhalten eines Antragstellenden mit "absconding" definiert, was als "sich dem Verfahren entziehen" oder "untertauchen" übersetzt werden kann. Der Bundesrat hält in der deutschen Fassung des Richtlinienvorschlags die Wahl des Begriffs der Flucht für ungeeignet, weil dieser Begriff üblicherweise als Flucht aus dem Herkunftsland wegen Verfolgung verstanden wird.



Drucksache 93/16

... 9. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine notwendige und wirkungsvolle Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und eine faire Lastenverteilung in Europa nur über eine gesamteuropäische Lösung und die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bewirken ist. Er unterstützt den Bund hierbei. Die Integration auf nationaler Ebene versteht er als neue Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen haben. Die zügige Umsetzung eines abgestimmten Integrationskonzeptes mit den vorgenannten Maßnahmen - für eine langfristig angelegte und dauerhaft wirksame Integration - ist für den Zusammenhalt einer heterogener werdenden Gesellschaft geboten. Sie eröffnet zugleich große Chancen für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Für bereits lange in Deutschland lebende und gut integrierte Asylbewerber sollte - auch zur Entlastung des BAMF - eine Altfallregelung geschaffen werden.



Drucksache 625/16

... - Die Neufassung des ehemaligen Buchstaben d) des § 72 Absatz 2 Nummer 1 stellt klar, dass alle gesetzlichen Vertreter unter Angabe des Geschlechts benannt werden müssen. An den ausländischen Namen, welche dem Namensrecht des Herkunftslandes folgen, ist das Geschlecht oftmals nicht ablesbar. Die Ergänzung bei den Angaben der gesetzlichen Vertreter um Angaben zu deren Geschlecht gewährleistet eine ordnungsgemäße Zustellung an den gesetzlichen Vertreter und keine im gleichen Haushalt lebenden gleichnamigen Verwandten. Dieses Problem gilt es, insbesondere bei sensiblen personenbezogenen Informationen, zu vermeiden. Die Benennung des Geschlechts und die darauf folgende korrekte Ansprache vermeidet zudem die Diskriminierung von Personen aus anderen Kulturkreisen. Darüber hinaus spart die Verwaltung zeitlichen Aufwand, der durch die händische Eingabe des Geschlechts sowie das Anfordern und Prüfen der Dokumente heute entsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 782/16 (Beschluss)

... 2. für in Nummer 1 genannte Gebiete, sofern ein Wein erzeugt werden soll, der nicht mit einer für diese Gebiete geschützten Herkunftsbezeichnungen gekennzeichnet werden soll,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 1 WeinG 1994

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 1 Satz 2 WeinG 1994

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 3 WeinG 1994

5. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WeinG 1994

6. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - § 44 Absatz 1 Satz 1 WeinG 1994

7. Zu Artikel 1a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 1 AgrarMSG

'Artikel 1a Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes


 
 
 


Drucksache 172/1/16

... 7. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge wird dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen.



Drucksache 618/16

... Der EFSD zielt darauf ab, Investitionen zunächst in afrikanischen Ländern, die Unterzeichner des Cotonou-Abkommens sind, und in Ländern der Europäischen Nachbarschaft als Mittel zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und somit die Migrationsursachen zu bekämpfen und eine nachhaltige Wiedereingliederung zurückgekehrter Migranten in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen. Er steht daher im Einklang mit den Finanzierungsinstrumenten der Union im Bereich des auswärtigen Handelns und mit bestehenden Investitionsfazilitäten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 346/16

... 8. "Herkunftsstaat" ein Mitgliedstaat oder Vertragsstaat, in dem das Kulturgut entstanden ist oder der eine so enge Beziehung zu dem Kulturgut hat, dass er es zum Zeitpunkt der Verbringung aus seinem Hoheitsgebiet als nationales Kulturgut unter Schutz gestellt hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Internetportal zum Kulturgutschutz

Kapitel 2
Schutz von Kulturgut vor Abwanderung

Abschnitt 1
Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5
Grundsatz

§ 6
Nationales Kulturgut

§ 7
Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

§ 8
Nachträgliche Eintragung

§ 9
Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften

§ 10
Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet

§ 11
Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut

§ 12
Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage

§ 13
Löschung der Eintragung

Abschnitt 2
Verfahren und Mitwirkungspflichten; Veröffentlichung

§ 14
Eintragungsverfahren

§ 15
Mitwirkungspflichten während des Eintragungsverfahrens

§ 16
Führung und Veröffentlichung der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

§ 17
Öffentliche Bekanntmachung

Abschnitt 3
Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht

§ 18
Beschädigungsverbot

§ 19
Mitteilungspflichten

Kapitel 3
Kulturgutverkehr

Abschnitt 1
Grundsatz

§ 20
Kulturgutverkehrsfreiheit

Abschnitt 2
Ausfuhr

§ 21
Ausfuhrverbot

§ 22
Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 23
Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut

§ 24
Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Kulturgut; Verordnungsermächtigung

§ 25
Allgemeine offene Genehmigung

§ 26
Spezifische offene Genehmigung

§ 27
Genehmigung der Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut

Abschnitt 3
Einfuhr

§ 28
Einfuhrverbot

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr

Abschnitt 4
Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr

§ 31
Unrechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut

§ 33
Sicherstellung von Kulturgut

§ 34
Verwahrung sichergestellten Kulturgutes

§ 35
Aufhebung der Sicherstellung

§ 36
Herausgabe sichergestellten Kulturgutes

§ 37
Einziehung sichergestellten Kulturgutes

§ 38
Folgen der Einziehung; Entschädigung

§ 39
Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe

Kapitel 4
Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

§ 40
Verbot des Inverkehrbringens

§ 41
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 42
Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 43
Erleichterte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen Erleichterte Sorgfaltspflichten gelten, wenn

§ 44
Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen

§ 45
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 46
Auskunftspflicht

§ 47
Rechtsfolge bei Verstößen

§ 48
Einsichtsrechte des Käufers

Kapitel 5
Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes

Abschnitt 1
Rückgabeanspruch

§ 49
Öffentlichrechtliche Rückgabeansprüche

§ 50
Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates ist Kulturgut zurückzugeben, wenn es

§ 51
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union

§ 52
Rückgabeanspruch eines Vertragsstaates

§ 53
Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention

§ 54
Anzuwendendes Zivilrecht

§ 55
Befristung und Verjährung des Rückgabeanspruchs

§ 56
Beginn der Verjährung

§ 57
Hemmung und Neubeginn der Verjährung und Erlöschensfristen

Abschnitt 2
Rückgabeverfahren

§ 58
Grundsatz der Rückgabe

§ 59
Rückgabeersuchen

§ 60
Kollidierende Rückgabeersuchen

§ 61
Aufgaben der Länder

§ 62
Aufgaben der obersten Bundesbehörden

§ 63
Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe

§ 64
Kosten der behördlichen Sicherstellung

§ 65
Kosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Entschädigung und Erstattungsanspruch

§ 66
Entschädigung bei Rückgabe

§ 67
Höhe der Entschädigung

§ 68
Erstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates

Kapitel 6
Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

§ 69
Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten

§ 70
Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten

§ 71
Kosten

§ 72
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

Kapitel 7
Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr

§ 73
Rechtsverbindliche Rückgabezusage

§ 74
Erteilung der rechtsverbindlichen Rückgabezusage

§ 75
Verlängerung

§ 76
Wirkung

Kapitel 8
Datenschutz, gemeinsames Verfahren, Zoll

§ 77
Erhebung und Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten

§ 78
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die zuständige Behörde

§ 79
Gemeinsames Verfahren von Bund und Ländern

§ 80
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an

§ 81
Mitwirkung der Zollbehörden, Anhaltung von Kulturgut

§ 82
Anmeldepflicht bei Ein- und Ausfuhr im Kulturgutverkehr mit Drittstaaten

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 83
Strafvorschriften

§ 84
Bußgeldvorschriften

§ 85
Einziehung und erweiterter Verfall

§ 86
Besondere Voraussetzung der Verwertung von Kulturgut

§ 87
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 88
Straf- und Bußgeldverfahren

Kapitel 10
Evaluierung, Übergangs- und Ausschlussvorschriften

§ 89
Evaluierung

§ 90
Fortgeltung und Befristung bisherigen Abwanderungsschutzes

§ 91
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 6
Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/16

... Der neue Satz 2 überträgt die spezielle Bedarfsstufe für Erwachsene in Sammelunterkünften auf Bezieher von Leistungen nach § 2 Absatz 1 AsylbLG ("Analogleistungen"), die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Neben Analogleistungsberechtigten in Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 Absatz 1 AsylG werden hiervon auch Leistungsberechtigte erfasst, die auch nach 15 Monaten noch in Erstaufnahmeeinrichtungen nach § 44 Absatz 1 AsylG untergebracht sind. Dies kann Leistungsberechtigte betreffen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat im Sinne von § 29a AsylG stammen (§ 47 Absatz 1a AsylG) oder, deren Asylanträge im beschleunigten Verfahren nach § 30a AsylG bearbeitet werden (§ 30a Absatz 3 AsylG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 3
Grundleistungen

§ 3a
Bedarfssätze der Grundleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs

II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene

II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 43/16

... Bei der Gesamtabwägung für die Entscheidung, ob ein Ausländer ausgewiesen wird oder nicht, wird künftig je nach den Umständen des Einzelfalls neben der Dauer des Aufenthalts, den persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat sowie den Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner auch die Tatsache berücksichtigt, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat. Es kann sich in der Abwägung zu seinen Gunsten auswirken, wenn der Ausländer sich bisher rechtstreu verhalten hat; zu seinen Lasten kann sich hingegen nicht rechtstreues Verhalten, d.h. z.B. straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten, auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Ausweisungsrecht

Erweiterter Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu a § 54 Absatz 1

Zu aa

Zu bb

Zu b § 54 Absatz 2 Nummer 1a

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3609: Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 645/1/16

... "(3) Für den Antrag ist das auf der Internetseite des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (www.hi-tier.de) hinterlegte Online-Formular zu verwenden und vorab elektronisch an die Bundesanstalt zu übermitteln. Das unterschriebene Antragsformular ist mit den Nachweisen nach Absatz 2 auf dem Postweg an die Bundesanstalt zu übersenden. Sowohl die elektronische als auch die schriftliche Fassung des Antrags müssen bis zum Ablauf des ... [einsetzen: Datum des Montags der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche] bei der Bundesanstalt eingegangen sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/16




Zum Verordnungstitel,

'Artikel 3 Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 4
Änderung der Käseverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachungserlaubnis

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 680/16

... Um diese auch im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben von der rein wirtschaftlichen Tätigkeit der Holzvermarktung abzugrenzen, wird in § 46 - neu - BWaldG - gleichsam negativ - definiert, welche forstlichen Maßnahmen im Einzelnen nicht zur Holzvermarktung im engeren Sinne zu zählen sind. Die Holzvermarktung im engeren Sinne, d.h. der Verkauf des an der Waldstraße liegenden, nach Qualität sortierten Holzes und die eigentliche Vermarktung des Holzes stellen wirtschaftliche Tätigkeiten dar. Diejenigen Tätigkeiten, die den Holzverkauf und die Holzvermarktung im engeren Sinne vorbereiten, können sowohl wirtschaftliche wie auch öffentlichen Interessen dienende Aspekte beinhalten. Zum einen liefern die Planung von Holzerntemaßnahmen, das Holzauszeichnen, der Holzeinschlag und die Holzaufnahme in Holzlisten wichtige Daten für den Holzverkauf, wie bspw. Informationen zu Baumart, Sortiment, Qualität, Stärke und Menge. Nur mit Hilfe dieser Daten können Holzverkaufsverhandlungen effektiv ausgestaltet werden. Zum anderen dienen diese forstwirtschaftlichen Maßnahmen aber auch der Waldpflege und Walderhaltung. Der Wald hat neben einer Nutzfunktion auch eine Schutz- und Erholungsfunktion. So geht es bspw. bei der jährlichen Betriebsplanung auch um die Maßnahmen, die für den Waldschutz und die Waldpflege zu treffen sind. Die Holzlistenerstellung dient auch der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Holzeinschlags und der Sicherung des Herkunftsnachweises nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 40

Zu § 46

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 16/16

Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten



Drucksache 513/1/16

... -Verordnung (BR-Drucksache 390/16) aufzuhalten haben, verlassen oder aufgrund derer sie sich nicht den zuständigen Behörden oder dem Gericht zur Verfügung halten. In der englischen Fassung des Richtlinienvorschlags wird dieses Verhalten eines Antrag-stellenden mit "absconding" definiert, was als "sich dem Verfahren entziehen" oder "untertauchen" übersetzt werden kann. Der Bundesrat hält in der deutschen Fassung des Richtlinienvorschlags die Wahl des Begriffs der Flucht für ungeeignet, weil dieser Begriff üblicherweise als Flucht aus dem Herkunftsland wegen Verfolgung verstanden wird.



Drucksache 103/16

... b) mit Zustimmung der für den Herkunftsbetrieb des Muttertieres zuständigen Behörde in diesen Betrieb verbracht werden,".

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Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... ). Auch wenn in § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG nicht explizit auf die Befähigung zum Richteramt Bezug genommen wird, könnte ein Bescheid mit dem vom Gesetzentwurf vorgesehenen Wortlaut bei wörtlichem Verständnis als Feststellung verstanden werden, dass die im Herkunftsmitgliedstaat erworbene Berufsqualifikation jener entspricht und damit der deutschen zweiten juristischen Staatsprüfung gleichwertig ist. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Feststellung unmittelbar aufgrund der ausländischen Berufsqualifikation erfolgt, als auch dann, wenn die Gleichwertigkeit erst aufgrund einer nach § 16a Absatz 3 EuRAG auferlegten Eignungsprüfung festgestellt wird. Eine solche Feststellung wäre inhaltlich evident unzutreffend. Bereits der Prüfungsstoffkatalog in § 6 der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAZEignPrV), aus dem überdies nur das Pflichtfach Zivilrecht, zwei vom Antragsteller gewählte Wahlfächer und das anwaltliche Berufsrecht zum Prüfungsgegenstand zu machen sind, belegt, dass die Eignungsprüfung nicht einmal ansatzweise mit der zweiten juristischen Staatsprüfung vergleichbar ist.

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Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 455/1/16

... Zum anderen liefern die Planung von Holzerntemaßnahmen, das Holzauszeichnen, der Holzeinschlag und die Holzregistrierung in sogenannten Holzlisten wichtige Daten für den Holzverkauf, wie beispielsweise Informationen zu Baumart, Sortiment, Qualität, Stärke und Menge. Nur mit Hilfe dieser Daten können Holzverkaufsverhandlungen effektiv ausgestaltet werden. Die Holzlistenerstellung dient im Übrigen zugleich der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Holzeinschlags und der Sicherung des Herkunftsnachweises nach der

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Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 317/16 (Beschluss)

... - Die Kommission setzt in ihrem Vorschlag die Drittstaatenkooperation auch in Bezug zur Anerkennung der Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten einschließlich Flüchtlingen. Drittstaatenkooperation in diesem Zusammenhang würde aber voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. Da in den typischen Herkunftsländern der Flüchtlinge die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen fehlen oder außer Kraft gesetzt sind, weist der Bundesrat diese Argumentation zurück. 7. Der Bundesrat sieht zahlreiche fachliche und formale Punkte bezüglich der Genese des Empfehlungsvorschlags kritisch:



Drucksache 172/16

... Ziel ist letztlich die Abkehr von einem System, das aufgrund seiner Konzeption oder mangelhaften Implementierung bestimmten Mitgliedstaaten unverhältnismäßig viel Verantwortung aufbürdet und den unkontrollierten Zustrom irregulärer Migranten befördert, und die Hinwendung zu einem faireren System, das Drittstaatsangehörigen, die Schutz suchen oder die zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU beitragen können, geordnete, sichere Wege in die EU bietet. Die EU braucht eine robuste, wirksame und nachhaltige Migrationssteuerung, bei der alle Seiten - sowohl die Aufnahmegesellschaften und EU-Bürger als auch die Herkunfts- und Transitländer sowie die Drittstaatsangehörigen - gerecht behandelt werden. Funktionieren wird das Steuerungssystem aber nur, wenn es auf Verantwortung und Solidarität gegründet ist und die Problematik in allen ihren Aspekten erfasst.

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Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 12/16

... Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, nachfolgend Herkunftsstaaten genannt, die im Inland zur Ausübung eines Handwerks der Anlage A der

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Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... 8. Der Bundesrat hält die Bestimmung, derzufolge der als zuständig bestimmte Mitgliedstaat auch für die Prüfung sämtlicher künftiger Anträge des betreffenden Antragstellenden zuständig ist, nur für effizient, wenn künftig sichergestellt ist, dass das Dublin-System uneingeschränkt funktioniert und der beibehaltene Grundsatz der Zuständigkeit des Mitgliedstaates der Ersteinreise wirksam praktisch umgesetzt wird. Abgelehnt wird der Vorschlag der Kommission für eine solche dauerhafte Zuständigkeit hingegen in den Fällen, in denen der Antragstellende aus einem ersten Asylstaat oder einem sicheren Drittstaat einreist bzw. aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt und sein Antrag auf internationalen Schutz deshalb keine Aussicht auf Erfolg hatte. Bei einer Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten könnte der Antragstellende dadurch nämlich erreichen, dass auch ein erneutes Asylverfahren in dem Staat durchgeführt wird, den er erstmals bei seiner irregulären Weiterreise im Schengen-Raum erreicht hatte.

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Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 380/16 (Beschluss)

... - Bezüglich des Vorhabens der Kommission, durch Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) die Transparenz und das Verständnis über in Drittstaaten erworbene Qualifikationen zu verbessern, weist er darauf hin, dass die Beratungen über den Entwurf einer Empfehlung des Rates über den EQR erst begonnen haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten zunächst weiter auf den Prozess der innereuropäischen Etablierung des EQR und der Referenzierung der verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen konzentrieren sollten. Zudem wird eine Nutzung des EQR zur Verbesserung von Transparenz und des Verständnisses von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen von Flüchtlingen als nicht realisierbar angesehen. Dies würde voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. In den typischen Herkunftsstaaten der Flüchtlinge fehlen jedoch häufig die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen oder sind außer Kraft gesetzt.



Drucksache 601/16

... In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Einzelbestellung und -einfuhr über eine Apotheke nach Absatz 3 im Bedarfsfall für die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses verwaltungsaufwendig ist und zu lange dauert. Die in einem Krankenhaus versorgten Patientinnen und Patienten benötigen ein Arzneimittel zur akuten Behandlung oder Weiterbehandlung in der Regel sofort. Die Anderung ermöglicht Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken deshalb abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 auch eine begrenzte Vorratsbestellung von in Deutschland nicht zugelassenen, registrierten oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellten Arzneimitteln, um den Zeitbedarf für einen Einzelimport dieser Arzneimittel in einer Akutsituation zu kompensieren. Das betreffende Arzneimittel muss wie in den übrigen Fällen des Satzes 1 im Herkunftsland als Arzneimittel verkehrsfähig sein. Des Weiteren ist eine solche Vorratsbestellung nur "in angemessenem Umfang" zulässig. Die Angemessenheit beurteilt sich nach der Anzahl der voraussichtlich mit dem betreffenden Arzneimittel zu versorgenden Patientinnen und Patienten des jeweiligen Krankenhauses sowie dem Umfang der zu erwartenden Nichtverfügbarkeit eines in Deutschland zugelassenen Arzneimittels für das entsprechende Anwendungsgebiet. Die Bestellmenge muss danach in einem plausiblen Zusammenhang mit den Gegebenheiten stehen, unter denen eine ausnahmsweise Abgabe der nicht zugelassenen Arzneimittel nach dieser Vorschrift zulässig ist und erfolgen soll.

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Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 113/16

... (2) Zudem werden im Register nach § 11a der Gewerbeordnung Angaben nach Absatz 1 Nummer 1, 2, 5, 6, 8 und 9 sowie die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Immobiliardarlehensvermittlers unter einer Registrierungsnummer gespeichert, die die zuständige Behörs Herkunftsstaates der zuständigen Registerbehörde mitgeteilt hat.

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Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 317/1/16

... - Die Kommission setzt in ihrem Vorschlag die Drittstaatenkooperation auch in Bezug zur Anerkennung der Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten einschließlich Flüchtlingen. Drittstaatenkooperation in diesem Zusammenhang würde aber voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. Da in den typischen Herkunftsländern der Flüchtlinge die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen fehlen oder außer Kraft gesetzt sind, weist der Bundesrat diese Argumentation zurück.



Drucksache 23/16

... Werden gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer in die Republik Albanien entsandt, gelten für sie die deutschen Rechtsvorschriften in der Rentenversicherung so, als ob sie weiterhin dort beschäftigt wären; spiegelbildlich gelten für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer aus der Republik Albanien weiterhin die entsprechenden albanischen Rechtsvorschriften. Der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt bestehen und kostenintensive Doppelversicherungen werden vermieden.

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Drucksache 23/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Allgemeine Regelungen

Artikel 7
Entsandte Personen

Artikel 8
Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmevereinbarungen

Teil III
Besondere Bestimmungen

Artikel 10
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 11
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12
Besonderheiten für die Republik Albanien

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 13
Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen

Artikel 14
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen

Artikel 15
Gebühren

Artikel 16
Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen

Artikel 17
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 18
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 19
Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen

Artikel 20
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 21
Erstattungen

Artikel 22
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 24
Schlussprotokoll

Artikel 25
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 26
Geltungsdauer und Kündigung

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:

2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:

3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:

4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:

5. Zu Artikel 4 des Abkommens:

6. Zu Artikel 5 des Abkommens:

7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:

Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 9 des Abkommens:

10. Zu Artikel 23 des Abkommens:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 311/16

... 20. Siehe Artikel 2 und 3 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. In Bezug auf die Freiheit, Dienste der Informationsgesellschaft grenzüberschreitend anzubieten, kann vom Herkunftslandprinzip nur dann abgewichen werden, wenn eine Bedrohung oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser vier Ziele vorliegt: Schutz der öffentlichen Ordnung, Schutz der öffentlichen Gesundheit, Schutz der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen und Schutz der Verbraucher. Selbst dann müssen die betreffenden nationalen Maßnahmen verhältnismäßig sein und ein bestimmtes Verfahren, das auch die Unterrichtung der Kommission einschließt, ist einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 68/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten



Drucksache 172/16 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates muss Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer fairen und gleichmäßigen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen. Zugleich muss schutzsuchenden Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, auf geordneten, sicheren Wegen in die EU zu gelangen. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge wird dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen.



Drucksache 389/16

... Die Zuordnung zu den Unterkategorien folgt besonderen statistischen Regeln. Die AG "Einwohnerzahlen" hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass bestimmte erfahrungsbasierte Zuordnungskriterien einer Überprüfung bedürfen. So ist in der Wanderungsstatistik die Annahme zu überprüfen, dass als "unbekannt verzogen" gemeldete Personen, wenn sie Ausländer sind, generell als "in ihr Herkunftsland zurückgekehrt" angesehen werden, während bei Deutschen angenommen wird, dass sie sich "weiterhin in Deutschland, aber mit noch unbekanntem Inlandswohnort" befinden und somit vorerst nicht als Wanderungsfall eingestuft werden. Im Sinne einer möglichst realitätsnahen Einwohnerzahlermittlung wird sich die melderechtliche Abmeldung von Amts wegen ab 2016 auch in der gemeindebezogenen Buchungspraxis der Statistikämter niederschlagen.

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Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 784/16 (Beschluss)

... - auf welche Arten der Einreise sich die Regelung beziehen soll (Familiennachzug, Einreise zum Zweck von Ausbildung, Studium oder Arbeitsaufnahme, Rückkehr nach (längerem) Auslandsaufenthalt, ....), - zur Festlegung der Liste der Herkunftsländer (zum Beispiel Empfehlung des Robert Koch-Instituts, die regelmäßig zu aktualisieren ist),

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Drucksache 784/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe f § 34 Absatz 10a Satz 2 und Satz 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe d § 36 Absatz 5 Satz 6 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG , Buchstabe b § 38 Absatz 2 Satz 2 IfSG , Buchstabe c § 38 Absatz 2 Satz 3 IfSG , Buchstabe d § 38 Absatz 2 Satz 4 und Satz 5 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 23 Nummer 3 - neu - IfSG und Nummer 25a - neu - § 52 Satz 1 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 7 Satz 2 TrinkwV 2001


 
 
 


Drucksache 503/1/16

... 18. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben, eine Vereinheitlichung der Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten herbeizuführen. Der Bundesrat sieht die Frage der Aufnahme der Türkei in die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten derzeit jedoch nicht als entscheidungsreif an. Ein Beschluss hierzu sollte erst nach Vorlage eines diesbezüglichen Gutachtens des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung in der Türkei gefasst werden.



Drucksache 68/2/16

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten



Drucksache 431/16 (Beschluss)

... ). Auch wenn in § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG nicht explizit auf die Befähigung zum Richteramt Bezug genommen wird, könnte ein Bescheid mit dem vom Gesetzentwurf vorgesehenen Wortlaut bei wörtlichem Verständnis als Feststellung verstanden werden, dass die im Herkunftsmitgliedstaat erworbene Berufsqualifikation jener entspricht und damit der deutschen zweiten juristischen Staatsprüfung gleichwertig ist. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Feststellung unmittelbar aufgrund der ausländischen Berufsqualifikation erfolgt, als auch dann, wenn die Gleichwertigkeit erst aufgrund einer nach § 16a Absatz 3 EuRAG auferlegten Eignungsprüfung festgestellt wird. Eine solche Feststellung wäre inhaltlich evident unzutreffend. Bereits der Prüfungsstoffkatalog in § 6 der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAZEignPrV), aus dem überdies nur das Pflichtfach Zivilrecht, zwei vom Antragsteller gewählte Wahlfächer und das anwaltliche Berufsrecht zum Prüfungsgegenstand zu machen sind, belegt, dass die Eignungsprüfung nicht einmal ansatzweise mit der zweiten juristischen Staatsprüfung vergleichbar ist.

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Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 279/16

... Die bisher im Mikrozensus erfragten ausländischen Schulabschlüsse sind für viele Herkunftsländer nicht mit den deutschen Abschlüssen bzw. mit der internationalen ISCEDKlassifikation vergleichbar. Mit Hilfe der Dauer des Schulbesuchs ist eine Zuordnung zu den deutschen Schulabschlüssen leichter möglich. Das Merkmal erlaubt eine Einschätzung der schulischen Vorbildung auch dann, wenn Abschlüsse wenig vergleichbar und aussagekräftig sind. Das ist nicht nur für die Planung von Bildungsmaßnahmen für jüngere Migranten und Migrantinnen notwendig, sondern auch zur Beurteilung der Arbeitsmarktsituation von älteren bzw. von bereits vor längerer Zeit zugezogenen Personen.

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Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 12/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zusätzlich zu den zuständigen Behörden der Herkunftsstaaten künftig auch die zuständigen inländischen Behörden in den Vorwarnmechanismus einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/16




Zu § 6


 
 
 


Drucksache 535/16

... Nach der im Dezember 2015 vorgeschlagenen Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten 3, die es in der EU ansässigen Personen erlauben soll, auch auf Reisen auf digitale Inhalte zuzugreifen, die sie in ihrem Herkunftsland erworben oder abonniert haben, schlägt die Kommission nunmehr ein Bündel legislativer Maßnahmen mit drei Zielen vor:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 257/16

Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten



Drucksache 701/16

... Die Welt sieht sich den größten Flüchtlingsströmen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (65 Millionen Vertriebene weltweit28) gegenüber. In diesem Kontext bedarf es einer neuen, umfassenden Migrationspolitik, die legale Migrationskanäle fördert und gegen illegale Migrationsströme vorgeht, auf diese Weise Leben rettet und die Menschenwürde erhält und dadurch zur Wachstumsförderung und zur Verringerung von Ungleichheit beiträgt (beispielsweise im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele 1 und 10). Die Steuerung der Migration ist eine gemeinsame Verantwortung nicht nur unter den Mitgliedstaaten der EU, sondern auch gegenüber den Transit- und Herkunftsländern außerhalb der EU. Die Europäische Migrationsagenda29 und ihre Folgemaßnahmen einschließlich des neuen Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern30 bilden ein solches Gesamtkonzept, das sich auf die Wahrung der Grundrechte, Vertrauen, Solidarität und gegenseitige Rechenschaftspflicht gründet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 93/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine notwendige und wirkungsvolle Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und eine faire Lastenverteilung in Europa nur über eine gesamteuropäische Lösung und die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bewirken ist. Er unterstützt den Bund hierbei. Die Integration auf nationaler Ebene versteht er als neue Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen haben. Die zügige Umsetzung eines abgestimmten Integrationskonzepts mit den vorgenannten Maßnahmen - für eine langfristig angelegte und dauerhaft wirksame Integration - ist für den Zusammenhalt einer heterogener werdenden Gesellschaft geboten. Sie eröffnet zugleich große Chancen für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Für bereits lange in Deutschland lebende und gut integrierte Asylbewerber sollte - auch zur Entlastung des BAMF - eine Altfallregelung geschaffen werden.

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Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 380/1/16

... - Bezüglich des Vorhabens der Kommission, durch Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) die Transparenz und das Verständnis über in Drittstaaten erworbene Qualifikationen zu verbessern, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Beratungen über den Entwurf einer Empfehlung des Rates über den EQR erst begonnen haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten zunächst weiter auf den Prozess der innereuropäischen Etablierung des EQR und der Referenzierung der verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen konzentrieren sollten. Zudem wird eine Nutzung des EQR zur Verbesserung von Transparenz und des Verständnisses von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen von Flüchtlingen als nicht realisierbar angesehen. Dies würde voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. In den typischen Herkunftsstaaten der Flüchtlinge fehlen jedoch häufig die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen oder sind außer Kraft gesetzt.



Drucksache 375/16

... es durch Neufassung des § 44 Absatz 4 AufenthG klargestellt wurde, dass auch Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden können. Dies bedeutet in der Praxis, dass Asylbewerber zugelassen werden, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote über 50% kommen (derzeit Syrien, Irak, Iran, Eritrea). Die Integrationskurse wurden auch für Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG geöffnet. Eine Sprachförderung ist aber ausgeschlossen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a AsylG, da bei diesen vermutet wird, dass kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet erfolgen wird.

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Drucksache 375/16




Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 10. Juli 2015


 
 
 


Drucksache 45/16

... (3) Im Bereich der Rückführung und der Rückübernahme von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern unabdingbar, um die nicht zufriedenstellenden Rückkehrquoten zu steigern.

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Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 68/16

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.