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"Hochwasser"
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Große anstehende Herausforderungen in- und außerhalb der EU: Große vom Menschen verursachte Katastrophen und/oder Naturkatastrophen wie der Tsunami im Indischen Ozean im Jahr 2004, der Krieg im Libanon 2006, die Fälle von Meeresverschmutzung in Drittländern oder die jüngsten Waldbrände und Hochwasserkatastrophen vom Sommer 2007 in Europa haben die Rufe nach einer effizienteren Katastrophenabwehr der EU lauter werden lassen. Hinzu kommt, dass infolge des Klimawandels die Häufigkeit von Naturkatastrophen zunimmt. Dies wird auch die unmittelbare Nachbarschaft der Union berühren.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
Drucksache 963/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 21
Drucksache 710/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... " erfasst nach der Definition der Bundesregierung auch Gewässer mit natürlichem Fischbestand, in die Besatz zur Bestandserhaltung eingebracht wird und die angelfischereilich bewirtschaftet werden. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise auch Trinkwasser- oder Hochwassertalsperren als Angelteiche anzusehen wären, obwohl sie nicht ausschließlich angelfischereilich genutzt werden und der Wiederbesatz nicht ausschließlich mit dem Zweck erfolgt, die Angelfischerei aufrecht zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Ziel der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie, die auf Grund der dort enthaltenen Definition eine deutlich geringere Zahl an Angelgewässer erfasst.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 3 FischSeuchenV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 2 FischSeuchenV
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu - FischSeuchenV
4. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. Tabelle FischSeuchenV
5. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. nach der Tabelle FischSeuchenV
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Eine Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung ist aus Gründen des Klimaschutzes unaufschiebbar. Bereits heute sind Auswirkungen des von Menschen verursachten überhöhten Kohlendioxid-Ausstoßes wie Hochwasser oder Dürreperioden auch in Deutschland spürbar. Wissenschaftliche Untersuchungen, insbesondere des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) prognostizieren eine deutliche Verschärfung der Situation. Nur ein entschlossenes Umsteuern kann diese Entwicklung abfedern und zum Stoppen bringen.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 710/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... " erfasst nach der Definition der Bundesregierung auch Gewässer mit natürlichem Fischbestand, in die Besatz zur Bestandserhaltung eingebracht wird und die angelfischereilich bewirtschaftet werden. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise auch Trinkwasser- oder Hochwassertalsperren als Angelteiche anzusehen wären, obwohl sie nicht ausschließlich angelfischereilich genutzt werden und der Wiederbesatz nicht ausschließlich mit dem Zweck erfolgt, die Angelfischerei aufrecht zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Ziel der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie, die auf Grund der dort enthaltenen Definition eine deutlich geringere Zahl an Angelgewässer erfasst.
Anlage Änderungen zur Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 3 FischSeuchenV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 2 FischSeuchenV
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu - FischSeuchenV
4. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. Tabelle FischSeuchenV
5. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 13 Abschnitt A. nach der Tabelle FischSeuchenV
Drucksache 906/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... 6. Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.
Gesetz
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 10/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " der Energiegewinnung und werden folgerichtig von der Förderung ausgenommen. Demgegenüber sollen Talsperren mit überwiegend natürlichem Zufluss, die zwar auch Wasserkraftanlagen besitzen, primär aber nach wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen (z.B. Wasserrückhalt zur Verminderung des Hochwasserabflusses und/oder Niedrigwasseraufhöhung) betrieben werden, wie Laufwasserkraftwerke gestellt werden.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG
4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG
14. Zu Artikel 1 § 27 EEG
15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
22. Zu Artikel 1 § 57 EEG
23. Zu Artikel 1 § 58 EEG
24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
26. Zu Artikel 1 § 64 EEG
27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG
34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
38. Zu Artikel 1 allgemein EEG
39. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 952/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM (2008) 789 endg.; Ratsdok. 16813/08
... Die Wurzeln des Götterbaums (Ailanthus altissima) können Asphaltierungen, archäologische Reste und Wände zerstören. Weil sie Wasserwege blockieren, können invasive Arten auch transportbehindernd wirken. Biberratten (Myocastor coypus) und Bisamratten (Ondatra zibethicus), die aufgrund ihres Fells vom amerikanischen Doppelkontinent nach Europa gebracht wurden, sind heute europaweit etabliert und verantwortlich für erhebliche Schäden an Dämmen, Kanälen, Bewässerungs- und Hochwasserschutzsystemen. Eine der bekanntesten invasiven Arten ist die Zebramuschel (Dreissena polymorpha), die zusätzlich zu ihren signifikanten ökologischen Auswirkungen auch die Industrie massiv schädigt, indem sie Wasserrohrleitungen bewuchert und verstopft.
1. Was sind invasive Arten?
2. Erfordernis sofortigen Handelns auf Eu-Ebene
3. Invasive Arten in Europa und Ihre Auswirkungen
3.1. Invasive Arten in Europa
3.2. Einschleppungswege
3.3. Ökologische Auswirkungen invasiver Arten
3.4. Wirtschaftliche Auswirkungen invasiver Arten
3.5. Gesundheitliche Auswirkungen invasiver Arten
3.6. IA-bezogene Kosten
4. Von Einschleppung bis Einbürgerung und Verbreitung
5. Strategien für den Umgang mit invasiven Arten
5.1. Der hierarchische Dreistufenansatz
5.2. Vorhandene Instrumente für den Umgang mit invasiven Arten in Europa
6. Politische Optionen
7. Horizontale Fragen
8. Schlussfolgerung
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... (2) Die Instandhaltungsarbeiten auf den Grenzbrücken und an den zugehörigen Anlagen werden so ausgeführt, dass sie den Eisenbahnverkehr auf den Grenzbrücken und deren Zulaufstrecken und den Schiffsverkehr auf den Flüssen so wenig wie möglich behindern. Es werden entsprechende Bedingungen für den Hochwasserabfluss und den Eisabfluss unter den Grenzbrücken während der Instandhaltungsarbeiten gewährleistet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 800/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu der Situation und den Perspektiven der Landwirtschaft in den Berggebieten (2008/2066(INI))
... 42. erinnert daran, dass in den Berggebieten neue Instrumente für den Schutz der Gebiete vor Überschwemmungen erforderlich sind, wobei der Schwerpunkt auf Hochwasservorsorgemaßnahmen liegen muss, und dass die Land- und Forstwirte im Zusammenhang mit den flächenbezogenen Direktzahlungen, die sie im Rahmen der GAP erhalten, für diese Präventivmaßnahmen herangezogen werden können;
Drucksache 963/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 21
Drucksache 112/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) KOM (2008) 46 endg.; Ratsdok. 6222/08
... Umweltinformationssysteme werden seit langem mit Erfolg eingesetzt, um die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltvorschriften zu untermauern, und, in jüngerer Zeit, um die verschiedenen politisch motivierten Indikatorenprozesse, die von der EU und den Mitgliedstaaten eingeführt wurden, zu fördern. Was die Prioritäten des 6. UAP anbelangt, so stehen wir heute allerdings vor neuen Herausforderungen (hier sind vor allem die Anpassung an den Klimawandel, die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu nennen), die eine noch effizientere Nutzung existierender Informationen erfordern dürften. Die jüngsten Waldbrände, Hochwasser- und Dürrekatastrophen zeigen, wie wichtig es ist, schnell und leicht auf akkurate Umweltinformationen zurückgreifen zu können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grundsätze des gemeinsamen Umweltinformationssystems
3. Warum ist SEIS erforderlich?
4. Ozon-Web: Ein Fallbeispiel
5. Welche Vorteile wird SEIS erbringen?
5.1. Vereinfachung und Effizienz
5.2. Bessere Rechtsetzung, bessere Politik
5.3. Befähigung der Bürger
6. Was wird SEIS kosten?
7. Aktuelle Massnahmen zum Aufbau von SEIS
8. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von SEIS erforderlich?
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " der Energiegewinnung und werden folgerichtig von der Förderung ausgenommen. Demgegenüber sollen Talsperren mit überwiegend natürlichem Zufluss, die zwar auch Wasserkraftanlagen besitzen, primär aber nach wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen (z.B. Wasserrückhalt zur Verminderung des Hochwasserabflusses und/oder Niedrigwasseraufhöhung) betrieben werden, wie Laufwasserkraftwerke gestellt werden.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 469/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... 28. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.
Drucksache 685/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen
... – unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 25. April 2007 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken12,
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... 8. Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, von den Straßenbauämtern, der Hausmüllabfuhr, den Telegramm- und Telefonanbietern, Radio- und Fernsehsendern sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern und -geräten verwendet werden,
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 (Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
1 Einleitung
1.1 Zuständige Organisationen
1.2 Genehmigung
1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details
2 Geltungsbereich
3 Allgemeine Regelungen
3.1 Aufgaben und Verpflichtungen
3.2 Besondere Rechtsvorschriften
4 Practice Statement PS
5 Karten- und Gerätemanagement
6 Schlüsselmanagement in der D-CA
6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK
6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK
6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU
6.4 Transportschlüssel der Root-CA
6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA
7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung
7.2 Schlüsselerzeugung
7.3 Schlüsselverwendung
8 Zertifikatsmanagement
8.1 Registrierung
8.2 Zertifikatserteilung
8.3 Zertifikatgültigkeit
8.4 Zertifikatinhalte und -formate
8.5 Informationspflichten der D-CA
9 Informations-Sicherheit
9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS
9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept
9.3 Rollentrennung
10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs
10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA
11 Überprüfungen des Betriebs
11.1 D-CA
11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern
12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy
Anhang A Abkürzungen, Definitionen
Anhang B Referenzdokumente
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht
Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten
1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten
2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten
3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
4. Wegfall von Ausnahmen
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Zu Nummer 1
§ 1
§ 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung
IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung
VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
Drucksache 61/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius -Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus KOM (2007) 2 endg. Ratsdok. 5422/07
... Hochwasserschäden usw.).
Mitteilung
1. Kurzfassung
2. Die Herausforderungen des Klimawandels: DAS 2ºC-Ziel erreichen
3. Die Kosten von Handeln und von Untätigkeit
4. Die Vorteile eines Handelns und Zusammenhang mit anderen Politikbereichen
5. Massnahmen in der EU
a Festlegung von Emissionsreduktionszielen
b Maßnahmen im Rahmen der sich entwickelnden Energiepolitik der EU
c Stärkung des Emissionshandelssystems der EU
d Eindämmung der Emissionen aus dem Verkehr
e Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in anderen Sektoren
f Forschung und technologische Entwicklung
g Kohäsionspolitik
h Sonstige Maßnahmen
6. Internationales Handeln bei der weltweiten Bekämpfung des Klimawandels
6.1. Maßnahmen der Industrieländer
6.2. Maßnahmen der Entwicklungsländer
a Neues Konzept für den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung
b Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln
c Sektorbezogene Konzepte
d Quantifizierte Emissionsgrenzen
e Keine Verpflichtungen für die am wenigsten entwickelten Länder
6.3. Weitere Faktoren
Drucksache 469/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... 19. Da Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. im Hochwasserschutz, oft grenzüberschreitend vorgenommen werden müssen, sind entsprechende Kooperationen, wie sie z.B. in der Richtlinie zur Bewertung und zum Management von Hochwasserrisiken verbindlich vorgesehen sind, zu fördern. Die Kommission kann dies durch Förderung von Projekten sowie durch die Organisation von europaweiten Netzwerken zum Erfahrungsaustausch unterstützen.
Drucksache 916/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den regionalen Auswirkungen von Erdbeben (2007/2151(INI))
... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Hochwasserrisikomanagement: Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen (KOM (2004)
2 Finanzierung
2 Koordinierung
Drucksache 469/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... Zweitens sehen sich Gesellschaften, da die Klimaänderung bereits im Gang ist, weltweit gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, da ein bestimmtes Maß an Klimaänderung in diesem Jahrhundert und darüber hinaus nicht mehr aufzuhalten ist, selbst wenn die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich sind. Obgleich Anpassungsmaßnahmen daher eine unvermeidbare und unerlässliche Ergänzung zum Klimaschutz geworden sind, sind sie keine Alternative zur Verringerung der THG-Emissionen. Die Anpassung hat ihre Grenzen. Sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten werden, muss mit bestimmten schweren und irreversiblen Klimaauswirkungen (z.B. Umsiedlung von Bevölkerungen) gerechnet werden. Was ist Anpassung? Anpassungsmaßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen eines sich wandelnden Klimas (z.B. verstärkte Niederschläge, höhere Temperaturen, Wasserknappheit oder häufiger auftretende Stürme) bzw. der Vorwegnahme künftiger solcher Veränderungen. Anpassung zielt darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Auswirkungen kostenwirksam zu verringern oder potenzielle Vorteile zu nutzen. Beispiele für Anpassungsmaßnahmen umfassen u.a. die effizientere Nutzung knapper Wasserressourcen, die Anpassung von Baunormen an künftige Klimabedingungen und Witterungsextreme, den Bau von Infrastrukturen für den Hochwasserschutz und die Anhebung der Deiche gegen den Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung trockenheitstoleranter Kulturpflanzen, die Verwendung sturm- und brandresistenterer Baumarten und Forstbewirtschaftungspraktiken sowie die Aufstellung von Raumplänen und die Anlage von Korridoren zur Förderung der Artenmigration. Die Anpassung beinhaltet sowohl nationale als auch regionale Strategien sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene oder von Privatpersonen; sie kann vorgreifend oder reaktiv sein, und sie betrifft sowohl natürliche als auch Humansysteme. Die Gewährleistung der lebenslangen Nachhaltigkeit von Investitionen durch explizite Berücksichtigung des sich wandelnden Klimas wird oft als Klimasicherung bezeichnet. (Weitere Begriffe werden in Anhang 5 erläutert.)
Grünbuch der Kommission
1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel
2. Grund zur globalen Besorgnis
3. Europa bleibt nicht verschont
Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1
Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts
4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung
Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.
• Nationale Ebene
• Regionale Ebene
• Lokale Ebene
5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten
5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU
5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Industrie und Dienstleistungen
5 Energie
5 Verkehr
5 Gesundheit
5 Wasser
Meeresumwelt und Fischerei
Ökosysteme und biologische Vielfalt
Andere natürliche Ressourcen
5 Querschnittsfragen
5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft
5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen
5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU
5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung
5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien
6. Nächste Schritte
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... 102. hebt hervor, dass arme Gemeinschaften in den Entwicklungsländern am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, dessen Auswirkungen jedoch am heftigsten zu spüren bekommen werden, und fordert die Europäische Union auf, genügend Geld zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, sich gegen den Anstieg des Meeresspiegels und die vermehrte Heftigkeit und Häufigkeit extremer meteorologischer Phänomene wie Dürren, schwere Stürme, Hochwasser usw. zu wappnen wie auch Probleme im Bereich der Gesundheit, der Nahrungsmittelerzeugung und der Wasserversorgung zu verfolgen, die die Entwicklung gefährden würden und zu Migration in großem Maßstab und Sicherheitsrisiken führen können;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 579/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
... es und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 8a Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 414/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... Belege für diese rückläufige Entwicklung sind beispielsweise der massive Rückgang der Fischbestände, der weit verbreitete Verlust der Bodenfruchtbarkeit, der starke Rückgang der Bestäuberpopulationen sowie die verringerte Fähigkeit der Flüsse, Hochwasser aufzunehmen.
1. Einführung
2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?
3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?
3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt
3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt
4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?
4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU
4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten
4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung
4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik
4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik
4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung
4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik
4.3.1. Internationales Regierungsführung
4.3.2. Unterstützung nach Außen
4.3.3. Welthandel
4.4. Unterstützende Maßnahmen
4.4.1. Wissen
4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement
4.4.3. Überwachung und Berichterstattung
5. WAS MUSS Geschehen?
5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus
5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele
5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU
5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt
5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel
5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage
5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen
5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung
5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen
Drucksache 262/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrücke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden-Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen)
... (3) Im Abstand von jeweils sechs Jahren führen die zuständigen Behörden der Vertragsparteien im Beisein von Vertretern der zuständigen Grenzbehörden an der Brücke und den zugehörigen Anlagen gemeinsame Zustandskontrollen durch. Aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei außergewöhnlichem Hochwasser, Eisgang oder ähnlichen Unfällen, muss eine gemeinsame Zustandskontrolle durchgeführt werden. Die gemeinsamen Zustandskontrollen werden von der erhaltungspflichtigen Vertragspartei veranlasst; sie lässt eine Niederschrift anfertigen.
Drucksache 58/3/06
Antrag des Freistaates Sachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Wir müssen uns nicht nur fragen, wie die Ozeane geschützt werden sollen, sondern auch, wie wir uns selber vor ihnen schützen können. Mit dem Meer sind ernsthafte Bedrohungen für Menschen und Güter verbunden. Viele davon hängen mit natürlichen Risiken wie Erosion, Küstenhochwasser, Stürmen und Tsunamis zusammen. Einige wie z.B. der Klimawandel gehen eindeutig auf die menschliche Tätigkeit zurück und erfordern dringendes Handeln, um ernsthafte Konsequenzen in den kommenden Jahrzehnten abzuwenden. Die Eindämmung des Klimawandels ist für den Schutz unserer Wirtschaft entscheidend. Da einige seiner Auswirkungen bereits unvermeidlich sind, bedarf es umfassender Anpassungsstrategien, um die Risiken für die Küsten- und die Offshore-Infrastruktur zu bewältigen, den Küstenschutz zu organisieren und die Meeresökosysteme, die die Grundlage für die maritime Wirtschaft bilden, zu schützen. Darüber hinaus gibt es vom Menschen ausgehende Risiken, insbesondere die durch menschliche Tätigkeiten bedingte Verschmutzung (unfallbedingte und betriebsbedingte Verschmutzung durch Schiffe) sowie Risiken im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten wie Schmuggel, illegaler Migration, Piraterie und Terrorismus.
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 263/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Juni 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
... (3) Im Abstand von jeweils sechs Jahren haben die zuständigen Behörden der Vertragsparteien im Beisein von Vertretern der zuständigen Grenzbehörden an der Brücke und den zugehörigen Anlagen gemeinsame Zustandskontrollen durchzuführen. Aus besonderem Anlass, zum Beispiel bei ungewöhnlichem Hochwasser, Eisgang, Schiffsstoß oder ähnlichen Unfällen, muss eine gemeinsame Zustandskontrolle durchgeführt werden. Die gemeinsamen Zustandskontrollen werden vom Kanton veranlasst; er lässt eine Niederschrift anfertigen.
Drucksache 58/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006)
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 (Gegenstand)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
In Artikel 3 Koordinierung innerhalb einer Flussgebietseinheit
In Artikel 14 Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit
In den Artikeln 15 und 16 technische Anpassung und Ausschuss
Artikel 17 (Berichterstattung)
Die Artikel 19, 20 und 21
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Kapitel II Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Kapitel III Hochwasserrisikokarten
Artikel 7
Artikel 8
Kapitel IV Pläne für das Hochwasserrisikomanagement
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Kapitel V Koordinierung mit der Richtlinie 2000/60/EG, Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit
Artikel 13
Artikel 14
Kapitel VI Durchführung und Änderungen
Artikel 15
Artikel 16
Kapitel VII Berichte und Schlussbestimmungen
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21
Anhang Pläne für das Hochwasserrisikomanagement
A. Bestandteile der ersten Pläne für das Hochwasserrisikomanagement:
B. Bestandteile späterer Aktualisierungen der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement:
Drucksache 423/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Drucksache 558/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.
1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB , Nr. 13 § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB , Nr. 14 § 164 Abs. 1 BauGB , Nr. 17 § 235 Abs. 4 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB
7. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO ,
Drucksache 455/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Aspekte der regionalen Entwicklung in der Sitzung am 18. Mai 2006 angenommen. (2005/2193(INI))
... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Hochwasserrisikomanagement – Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen" (KOM (2004)
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Bedrohungen. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentriert werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft, die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes, schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 423/06
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Drucksache 58/2/06
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drucksache 456/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Umweltaspekte
... ) sowie den Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM (2006)
Drucksache 558/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... Die im Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 3 und 4 vorgesehenen beiden Ausnahmen vom beschleunigten Verfahren müssen durch weitere Ausnahmen ergänzt werden. Die Regelungen für das beschleunigte Verfahren sind nicht geeignet, die angemessene Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Störfallvorsorge zu gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit werden die Ausnahmeregelungen (bisherige Sätze 3 und 4 sachlich unverändert) daher in einen neuen Satz 3 mit Aufzählung der Ausnahmetatbestände unter den Nummern 1 bis 3 umformuliert.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB , Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchst. bb § 13 Abs. 3 Satz 3 BauGB , Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB , Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB
Zu Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 5 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB ,
7. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB
10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO , Nr. 2 § 195 Abs. 7 VwGO
11. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO , Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 1 - neu - BauGB , Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 423/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich Hochwasserrisikomanagement)
Drucksache 58/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006)
Drucksache 58/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006) 15 endg.; Ratsdok. 5540/06
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser KOM (2006)
Drucksache 696/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg. Ratsdok. 13388/06
... (4) In der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie an den Ausschuss der Regionen - Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie6 werden die acht Hauptursachen für eine Verschlechterung der Qualität der Böden in der EU genannt: Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verunreinigung, Versalzung, Verdichtung, Rückgang der biologischen Vielfalt im Boden, Versiegelung, Erdrutsche und Überschwemmungen. Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die biologische Vielfalt im Boden und ihr Verhalten sind zu begrenzt, um spezifische Bestimmungen in dieser Richtlinie zu ihrem Schutz zu rechtfertigen. Die Vermeidung von Hochwasser und die Minderung seiner Folgen sind in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser7 behandelt worden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einbeziehung in andere politische Maßnahmen
Artikel 4 Vorsorgemaßnahmen
Artikel 5 Versiegelung
Kapitel II Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung
Abschnitt 1 Bestimmung der Risikogebiete
Artikel 6 Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete
Artikel 7 Methode
Abschnitt 2 Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen
Artikel 8 Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen
Kapitel III Bodenverunreinigung
Abschnitt 1 Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses
Artikel 9 Vermeidung der Bodenverunreinigung
Artikel 10 Verzeichnis verunreinigter Standorte
Artikel 11 Verfahren zur Bestimmung der Standorte
Artikel 12 Bericht über den Zustand des Bodens
Abschnitt 2 Sanierung
Artikel 13 Sanierung
Artikel 14 Nationale Sanierungsstrategie
Kapitel IV Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 15 Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Informationsaustausch
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Bericht der Kommission
Artikel 21 Überprüfung
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG
Artikel 24 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Anhang I
Abschnitt 1 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete
Abschnitt 2 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete
Abschnitt 3 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete
Abschnitt 4 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete
Abschnitt 5 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete
Anhang II Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten
Drucksache 231/06
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005
... Soforthilfen für durch das Augusthochwasser 2005 in Bayern enstandene Schäden
Drucksache 185/05
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden. Hochwasserschutzes
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes - Drucksachen 015/3168, 015/3214, 015/3455, 015/3510, 015/3871 -
Anlage
Gesetz
Zu Artikel 1
1. § 31b wird wie folgt geändert:
2. § 31c wird wie folgt geändert:
3. §. 31d wird wie folgt geändert:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 52/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... Schließlich hat ein Überschwemmungsgebiet auch keine "Umweltfolgen", die als Ergebnis einer SUP ermittelt und bewertet werden und bei der Ausweisung des Überschwemmungsgebiets berücksichtigt werden könnten. Es werden vielmehr die Umweltbedingungen im fraglichen Gebiet schlicht festgestellt. Das naturgegebene Hochwasser selbst hat Folgen, ob nun ein Überschwemmungsgebiet besteht oder nicht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG
8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.
9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG
Drucksache 94/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse U - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
... (1) Der Betreiber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Dabei sind erforderlichenfalls auch betriebliche Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Erdbeben und Hochwasser sowie Eingriffe Unbefugter zu berücksichtigen. Verpflichtungen nach anderen als immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
2 A
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 bis 3 StörfallV
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 9 Abs. 2 Satz 2 StörfallV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 10 Abs. 3 Satz 2 StörfallV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 10 Abs. 3 Satz 3 StörfallV
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 1 Satz 1 StörfallV
6. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - §§ 17, 18 StörfallV
Artikel 1a Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Anhang II Abschnitt IV Nr. 1 StörfallV
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang III Nr. 2 StörfallV
2 B
9. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
Drucksache 185/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Risiken. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentrieren werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten, wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft; die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes und schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.
2 Inhalt
1. Einleitung 3
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12
5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33
6. Die nächsten Schritte 37
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
6. Die nächsten Schritte
Anhang
Drucksache 569/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der
Drucksache 836/05
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005
... Soforthilfen für durch das Augusthochwasser 2005 in Bayern entstandene Schäden bei gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe ..
Drucksache 569/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für Strategische Leitlinien mit dem Ziel überarbeitet wird, Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Erreichung der Ziele der
Drucksache 52/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... Schließlich hat ein Überschwemmungsgebiet auch keine "Umweltfolgen", die als Ergebnis einer SUP ermittelt und bewertet werden und bei der Ausweisung des Überschwemmungsgebiets berücksichtigt werden könnten. Es werden vielmehr die Umweltbedingungen im fraglichen Gebiet schlicht amtlich festgestellt. Das naturgegebene Hochwasser selbst hat Folgen, ob nun ein Überschwemmungsgebiet besteht oder nicht. Um seine Folgen geht es.
Anlage
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG
4 Folgeänderungen:
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG
4 Folgeänderung:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG
4 Folgeänderung:
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG
4 Folgeänderungen:
11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG
4 Folgeänderungen:
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG
4 Folgeänderung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG
4 Folgeänderung:
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG
Drucksache 52/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Strategischen
Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG
(SUPG )
...
Hochwasserschutzpläne nach § 31d des
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Nach der Eingangsformel wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
2. Vor § 1 werden die Überschriften
3. § 1 wird wie folgt geändert:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt:
6. Vor § 3a werden folgende Überschriften eingefügt:
7. § 3c wird wie folgt geändert:
8. In der Überschrift des § 4 werden nach dem Wort Rechtsvorschriften die Wörter bei der UVP eingefügt.
8a. In § 5 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und die Wörter § 14f Abs. 3 ist zu beachten. eingefügt.
9. § 9 wird wie folgt geändert:
10. § 11 wird wie folgt geändert:
11. Nach § 14 wird folgender Teil 3 eingefügt:
Teil 3 Strategische Umweltprüfung (SUP)
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 14a Feststellung der SUP-Pflicht
§ 14b SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 14c SUP-Pflicht auf Grund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 14d Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 14e Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 14f Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 14g Umweltbericht
§ 14h Beteiligung anderer Behörden
§ 14i Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 14j Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 14k Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 14l Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms
§ 14m Überwachung
§ 14n Gemeinsame Verfahren
§ 14o SUP-Verfahren nach Maßgabe des Landesrechts
§ 14p Qualitätssicherung
12. Vor § 15 wird die Überschrift
13. § 15 wird wie folgt geändert:
14. § 16 wird wie folgt geändert:
15. Nach § 19 werden folgende §§ 19a und 19b eingefügt:
§ 19a Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen
§ 19b Strategische Umweltprüfung bei Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
16. Vor § 20 wird in der Überschrift die Angabe 2 durch die Angabe 5 ersetzt.
17. Vor § 24 wird die Überschrift
18. § 24 wird wie folgt geändert:
19. Dem § 25 werden folgende Absätze 7 bis 10 angefügt:
20. Anlage 2 wird wie folgt geändert:
21. Nach Anlage 2 werden folgende Anlagen 3 und 4 angefügt:
Anlage 4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
1. Dem § 25a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
2. Dem § 32 wird folgender Absatz 4 Dem § 31b n. F. wird folgender Absatz 7 angefügt:
3. Dem § 31d n. F. wird folgender Absatz 4 angefügt:
4. Dem § 33a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
5. Dem § 36 Abs. 7 werden folgende Sätze angefügt:
Artikel 2a Änderung des Bundeswaldgesetzes
Artikel 2b Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 3 Neufassung von Gesetzen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
§ 31b Überschwemmungsgebiete
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 31d Hochwasserschutzpläne
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 666/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
3. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
4. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
7. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
8. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
9. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
10. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
11. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG , Artikel 9 Nrn. 1 bis 3 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
a In Artikel 8 ist die Nummer 2 zu streichen.
b In Artikel 9 sind die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern zu ersetzen:
1. § 144 wird wie folgt geändert:
2. § 145 wird wie folgt geändert:
3. § 146 wird wie folgt geändert:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
15. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
16. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
17. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
18. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
20. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
23. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 565/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 23. Dies gilt auch für weitere Maßnahmen, die bislang im Rahmen des Artikels 33 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gefördert werden können, wie z.B. der Hochwasser- und Küstenschutz, die Vermarktung von Qualitätsprodukten und der Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit Land- und Forstwirtschaft, die im neuen Verordnungsvorschlag nicht explizit aufgeführt sind bzw. anders bezeichnet werden. Insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt decken Teilbereiche zur Umsetzung von NATURA 2000 und der
Drucksache 500/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... Die Streichung an dieser Stelle und Einfügung bei Absatz 4 entspricht der Nitrat-RL (Anhang II A 2.). Der derzeitige Wortlaut stellt eine Übermaßregelung dar. Außerdem erhält der Begriff "überschwemmungsgefährdete Flächen" (entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 5) vor dem Hintergrund des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes eine neue Dimension (entsprechend § 31c
Drucksache 666/4/04
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung.
Drucksache 666/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Gewässeraufweitungen aus Gründen des Hochwasserschutzes, Deicherhöhungen, Deichverbreiterungen und Deichrückverlegungen bedürfen nur der Plangenehmigung."
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*
3 2.
3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG
14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG
17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO
18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 590/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von wegerechtlichen Vorschriften
...
Main-Donau-Kanal Regnitz vom Main bis unterhalb der
Schleuse Bamberg und von oberhalb des
Hochwassersperrtores Neuses bis unterhalb der Schleuse
Hausen, Altmühl von unterhalb der Schleuse
Dietfurt bis zur Donau
Drucksache 565/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 23. Dies gilt auch für weitere Maßnahmen, die bislang im Rahmen des Artikels 33 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gefördert werden können, wie z.B. der Hochwasser- und Küstenschutz, die Vermarktung von Qualitätsprodukten und der Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit Land- und Forstwirtschaft, die im neuen Verordnungsvorschlag nicht explizit aufgeführt sind bzw. anders bezeichnet werden. Insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt decken Teilbereiche zur Umsetzung von NATURA 2000 und der
Drucksache 688/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten KOM (2004) 532 endg.; Ratsdok. 12200/04
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Käfigfallen beim Fang der Bisamratte zumindest im Ausnahmeweg weiterhin möglich bleibt, um insbesondere in besonders gefährdeten Gebieten Deichsicherheit und Hochwasserschutz, aber auch den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum gewährleisten zu können. Die Ergebnisse der von der Europäischen Gemeinschaft in Auftrag gegebenen Studie, die das Ziel hatte, eine standardisierte Methode der Eignungsprüfung von Bisamfallen zu entwickeln, hat bei den Käfigfallen zu keiner abschließenden Aussage geführt; vor einer Entscheidung wurde von der Forschungsgruppe weiterer Forschungsbedarf konstatiert. Diesen noch ausstehenden Bewertungen wird der Vorschlag nicht hinreichend gerecht, solange keine Klarheit über die Anwendung der in Artikel 5 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags genannten Kriterien auf den Käfigfalleneinsatz bei Bisamratten besteht. Die Erwähnung der Studie in Nummer 2 der Begründung ist dazu nicht ausreichend. Die Ausnahmeregelung in Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags stellt nur auf die Forschungen über Ersatzfallen ab und trifft daher das vorgenannte Problem nicht vollständig. In Buchstabe e sollten daher zumindest die Worte "über Ersatzfallen" gestrichen werden.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
Zu Anhang II Ziffer 3.3 - neu -
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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