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"Hygienische"
Drucksache 149/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... 2. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen,
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... - durch Prüfung und Beurteilung der hygienischen Beschaffenheit von Vor-, Zwischen- und Endprodukten, von Räumen, Geräten und der Umgebung (einschließlich Fragen der Bauhygiene) sowie von Flächen mit Produktkontakt,
Drucksache 570/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Feuchte und Nässe führen zu hygienischen Problemen und können zu gesundheitlichen Problemen führen.
Drucksache 543/13
... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und der Besatzdichte,
Drucksache 597/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
... Unter deutschen Medizinern besteht weitgehend Einigkeit, dass angesichts der guten hygienischen Situation in Deutschland eine prophylaktische routinemäßige Beschneidung Neugeborener nicht indiziert ist (vgl. Schramm u.a., a. a. O., 872; Stehr/Schuster/Dietz/Joppich, Klin Pädiatr 2001; 213:50 ff.). Im Übrigen gehen die Ansichten über die Frage, inwieweit die Beschneidung geeignet sein kann, Risikofaktoren für die spätere Entstehung anderer Krankheiten auszuschalten, weit auseinander.
Drucksache 456/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... "sowie des Einvernehmens des Bundesministeriums für Gesundheit, soweit gesundheitliche, medizinische, infektiologische oder hygienische Regelungsinhalte betroffen sind."
Drucksache 641/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... ist nicht mehr dokumentiert, dass Durchleitungsansprüche, die vor allem aus technischen und hygienischen Gründen nicht sinnvoll erscheinen, nicht ermöglicht werden sollen.
Drucksache 456/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... "sowie des Einvernehmens des Bundesministeriums für Gesundheit, soweit gesundheitliche, medizinische, infektiologische oder hygienische Regelungsinhalte betroffen sind."
Drucksache 525/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... -Trinkwasserrichtlinie) konkretisiert. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Stoffe und Materialien, die Kontakt mit Trinkwasser haben, hygienisch geeignet sind.
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 10. Die Förderung der Wassereffizienz in Gebäuden hat auch hygienische Aspekte in der Trinkwasserinstallation zu beachten. Dabei sind negative Effekte auf die öffentliche Abwasser- und Wasserversorgungsinfrastruktur zu vermeiden.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Die Menschheit hat das Millennium-Entwicklungsziel für 2015, den Anteil der Weltbevölkerung ohne dauerhaften Zugang zu sauberem Trinkwasser zu halbieren, im Jahr 2011 zwar erreicht, doch sind viele afrikanische Länder, was den Zugang zu Wasser anbelangt, noch immer im Rückstand. Das Millennium-Entwicklungsziel der Schaffung hygienischer Lebensbedingungen liegt noch in weiter Ferne, denn 2,5 Mrd. Menschen haben weiterhin keinen Zugang zu einer besseren Abwasserentsorgung.
Drucksache 176/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... 1990 ist nicht mehr dokumentiert, dass Durchleitungsansprüche, die vor allem aus technischen und hygienischen Gründen nicht sinnvoll erscheinen, nicht ermöglicht werden sollen.
Drucksache 661/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Sie stellt die zweckmäßige seuchenhygienische Ergänzung zu § 2 des
Drucksache 176/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... 1990 ist nicht mehr dokumentiert, dass Durchleitungsansprüche, die vor allem aus technischen und hygienischen Gründen nicht sinnvoll erscheinen, nicht ermöglicht werden sollen.
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... 25. über die Durchführung hygienischer Maßnahmen, einschließlich baulicher Maßnahmen,
Drucksache 720/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 14. Die Förderung der Wassereffizienz in Gebäuden hat auch hygienische Aspekte in der Trinkwasserinstallation zu beachten. Dabei sind negative Effekte auf die öffentliche Abwasser- und Wasserversorgungsinfrastruktur zu vermeiden.
Drucksache 661/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Sie stellt die zweckmäßige seuchenhygienische Ergänzung zu § 2 des
Drucksache 555/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen,
Drucksache 641/1/12
... ist nicht mehr dokumentiert, dass Durchleitungsansprüche, die vor allem aus technischen und hygienischen Gründen nicht sinnvoll erscheinen, nicht ermöglicht werden sollen.
Drucksache 52/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... 2. die hygienischen Anforderungen zu erlassen, die eine einwandfreie Beschaffenheit der Futtermittel von ihrer Herstellung bis zur Verfütterung sicherstellen,
Drucksache 578/2/11
... Im Unterschied dazu besteht die Fehlwurfproblematik nicht bei der getrennten Sammlung von biologisch abbaubaren Kunststoffen aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen (vgl. Zeile "Kunststoffe, 20 01 39)". Sie besteht auch nicht bei kompostierbaren Abfalltüten, die gerade für die Sammlung biologisch abbaubarer Abfälle insbesondere aus dem Haushaltsbereich produziert werden und zur Vermeidung hygienischer Probleme, damit auch zur Akzeptanz der getrennten Bioabfallerfassung beitragen. Zur Klarstellung ist die Herkunftsbezeichnung in Spalte 3 der Zeile "Kunststoffe (20 01 39)" entsprechend zu ergänzen.
Drucksache 361/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... (6) Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 1 unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 2 können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.
Drucksache 578/11 (Beschluss)
... Deshalb besteht keine Notwendigkeit für Schadstoff- und Hygieneuntersuchungen nach §§ 3, 3a sowie für eine Prüfung auf hygienische Unbedenklichkeit nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3. Der Änderungsvorschlag trägt dem Rechnung.
Drucksache 216/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... 2. die Anforderungen an die Qualitätssicherung, insbesondere zur Minderung von Schadstoffen, zur Gewährleistung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit erfüllt und
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Nummer 2 betrifft die Erfüllung der Anforderungen an die Qualitätssicherung, insbesondere solche zur Minderung von Schadstoffen und zur Gewährleistung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der Bioabfälle oder Klärschlämme. Die Voraussetzung kann durch Rechtsverordnung nach Absatz 7 Satz 2 Nummer 1 konkretisiert werden.
Drucksache 150/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... entnommen werden, dass unter "Einrichtungen für ambulantes Operieren" Einrichtungen verstanden werden, die Eingriffe im Sinne von § 115b Absatz 1 SGB V durchführen. Da operative Eingriffe grundsätzlich mit einem Infektionsrisiko behaftet sind, ist diese gesetzlich abrechnungstechnisch begründete Beschränkung aus infektionshygienischer Sicht nicht sinnvoll.
Drucksache 150/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Notwendig istangepasst an die örtlichen Verhältnisse eine verstärkte Durchsetzung krankenhaushygienischer Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen. Sieben Länder haben bisher im Anwendungsbereich ihrer Krankenhausgesetzgebung Krankenhaushygieneverordnungen erlassen. Im
Drucksache 578/1/11
... Deshalb besteht keine Notwendigkeit für Schadstoff- und Hygieneuntersuchungen nach §§ 3, 3a sowie für eine Prüfung auf hygienische Unbedenklichkeit nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3. Der Änderungsvorschlag trägt dem Rechnung.
Drucksache 150/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... entnommen werden, dass unter "Einrichtungen für ambulantes Operieren" Einrichtungen verstanden werden, die Eingriffe im Sinne von § 115b Absatz 1 SGB V durchführen. Da operative Eingriffe grundsätzlich mit einem Infektionsrisiko behaftet sind, ist diese gesetzlich abrechnungstechnisch begründete Beschränkung aus infektionshygienischer Sicht nicht sinnvoll.
Drucksache 361/1/11
... es und vergleichbare Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen sind zur Einhaltung der Infektionshygiene verpflichtet und unterliegen ebenfalls der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Länder werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu konkretisieren, inwieweit dies auch für Einrichtungen gilt, die nicht dem Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 bis 5 des
Drucksache 314/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann differenziert nach Betriebsarten mit einer Befristung und Auflagen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder die Antragsteller wegen einschlägiger "Milieudelikte" vorbestraft sind. Die Erlaubnis hat für die Polizei- und Ordnungsbehörden Rechte auf "Auskunft und Nachschau" zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgesehenen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
Drucksache 418/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68 /EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren KOM (2010) 362 endg.
... 5. Der Bundesrat empfiehlt, nur solche wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung einzelner Wirtschaftsbranchen im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ergreifen, die keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Mensch, insbesondere die lufthygienischen Belange haben. Er erinnert daran, dass auch Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen können.
Drucksache 249/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... § 14 Hygienische Anforderungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 19 Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 34a Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
§ 34c Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)
§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 43 Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 44 Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 45 Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Drucksache 530/1/10
... Gemäß der bisherigen Regelung erscheint es aus seuchenhygienischen Gründen nicht notwendig, allgemein mikrobiologische Parameter, wie in der Anmerkung 3 aufgezählt, viermal pro Jahr zu untersuchen. Die neue Regelung führt zu
Drucksache 314/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... " zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgesehenen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
Drucksache 530/10
... 9. ist "technischer Maßnahmenwert" ein Wert, bei dessen Erreichen oder Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden;
Drucksache 530/10 (Beschluss)
... Gemäß der bisherigen Regelung erscheint es aus seuchenhygienischen Gründen nicht notwendig, allgemein mikrobiologische Parameter, wie in der Anmerkung 3 aufgezählt, viermal pro Jahr zu untersuchen. Die neue Regelung führt zu
Drucksache 418/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68 /EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren KOM (2010) 362 endg.
... 5. Der Bundesrat empfiehlt, nur solche wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung einzelner Wirtschaftsbranchen im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ergreifen, die keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Mensch, insbesondere die lufthygienischen Belange haben. Er erinnert daran, dass auch Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen können.
Drucksache 273/09
Gesetzesantrag des Saarlandes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches
... Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn der Lebensmittelunternehmer bei der Lebensmittelherstellung oder beim Transport gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. Nr. L 139 vom 30.4.2004, S.1, ber. ABl. Nr. L 226 vom 25.6.2004, S. 3), in erheblichem Ausmaß verstoßen hat. Hier sind insbesondere die Bestimmungen der Anlage II, Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer, der Verordnung zu nennen. In der Praxis kann das dazu führen dass durch örtliche Medien über erhebliche hygienische Mängel in einem Lebensmittelherstellungsbetrieb berichtet wird, die Behörden dem berechtigten Informationsbedürfnis der Verbraucher und Verbraucherinnen auf Namensnennung des Betriebes aus rechtlichen Gründen aber nicht nachkommen können.
Drucksache 242/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Kennzeichen aller Schweißverfahren ist die aufgrund der erforderlichen hohen Temperaturen erfolgende Freisetzung sogenannter Schweißrauche und Schweißgase. Gleichartige Rauche und Gase werden auch beim thermischen Schneiden, Trennen und verwandten Verfahren freigesetzt. Die Höhe sowohl der Schweißrauch- als auch der Schweißgas-Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz hängt maßgeblich ab von der Expositionsrate, den Lüftungsverhältnissen am Arbeitsplatz, den räumlichen Arbeitsplatzverhältnissen, der Arbeitsposition der Schweißer und der Schweißdauer. Bei Schweißvorgängen unter beengten Verhältnissen kommt es zu einer besonderen Anreicherung. Derartige extreme Schweißbedingungen treten insbesondere bei mehrstündigen Schweißarbeiten in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Waggons, Containern, in Schiffsräumen oder unter vergleichbar räumlich beengten Verhältnissen bei arbeitshygienisch unzureichenden sicherheitstechnischen Vorkehrungen auf. Das MAG-Schweißen mit Fülldraht-Elektroden ist mit sehr hohen Emissionsraten verbunden, welche in der Regel zu sehr hohen Schweißrauch-Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz führen. Vergleichbare Expositionen können ebenfalls beim Schneiden, Trennen und verwandten Verfahren unter extrem ungünstigen Lüftungsbedingungen vorkommen.
Drucksache 280/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... Der Wassergebrauch hat in den letzten 15 Jahren in Deutschland sowohl in der Gesamtmenge als auch im spezifischen Gebrauch stark abgenommen. Dies hat u. a. dazu geführt, dass hygienische Probleme in den Trinkwasser-Leitungsnetzen auftreten können (z.B. vermehrte mikrobielle Verunreinigung, erhöhte Korrosion durch längere Stagnation). Um derartige Probleme in den Griff zu bekommen, sind umfangreiche betriebstechnische Maßnahmen notwendig, wie z.B. Desinfektion oder intensive Spülungen der betroffenen Leitungsabschnitte. Eine einseitige Ausrichtung auf das Wassersparen könnte diese Problemlage weiter verschärfen.
Drucksache 280/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... (3) Die Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung wirken auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hin. Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering, informieren die Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen und wirken bei diesen auf den Einbau von Verbrauchsmessgeräten hin.
Drucksache 299/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetz es an die epidemische Lage (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung - LabMeldAnpV )
... vorhandenen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nosokomiale Infektionen zu verhüten und zu bekämpfen, insbesondere kann die infektionshygienische Überwachung zielgerichteter erfolgen. Zugleich wird die bundesweite Überwachung der Erreger nosokomialer Infektionen verbessert.
Drucksache 280/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... /EG (Badegewässerrichtlinie) neben dem Umwelt-(insbesondere Gewässer-)schutz in erster Linie den Schutz der menschlichen Gesundheit bezweckt (vgl. Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie), muss ausdrücklich klargestellt werden, dass diesbezüglich auch gesundheitshygienische Regelungen von der wasserwirtschaftlichen Verordnungsermächtigung im
Drucksache 595/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
... Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die Endverbraucher uber Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 17. fordert die internationalen und kosovarischen Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die bleiverseuchten Lager für Binnenvertriebene Çesmin Llugë/Cesmin Lug, Osterode und Leposaviq/Leposavic, die in unmittelbarer Nähe der hochgiftigen Bergeorte der Bleimine von Trepça angesiedelt sind, umgehend geschlossen werden, und zu gewährleisten, dass die grundlegendsten Menschenrechte der Familien, die dort leben, geachtet werden, indem sie an sichere Orte gebracht werden, die menschenwürdige hygienische Verhältnisse aufweisen;
Drucksache 338/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur - Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur KOM (2009) 162 endg.; Ratsdok. 8677/09
... • im Rahmen ihres neuen Aktionsplans zur Tiergesundheit eine gemeinschaftliche Exportstrategie ausarbeiten, um die Position der Gemeinschaft bei der Aushandlung von veterinärhygienischen Ausfuhrbedingungen zu stärken;
Drucksache 278/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... 4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen,
Drucksache 81/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... Mit Absatz 1 wird den Besitzern von Zuchtbetrieben, Aufzuchtbetrieben, Legehennenbetrieben und Mastbetrieben eine Übergangszeit eingeräumt, um den vorgesehenen hygienischen Anforderungen an die Geflügelhaltung sowie den baulichen Anforderungen nachzukommen. Die Frist in Absatz 2 ergibt sich aus Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003.
Drucksache 853/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die im Geflügelfleischbereich etablierten Systeme zur Einhaltung der Hygiene während der gesamten Produktionskette bewährt haben. Es wird Geflügelfleisch produziert, das nicht erst am Ende des Produktionsprozesses durch chemische Dekontamination in einen hygienischen Zustand versetzt wird.
Drucksache 409/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... Auch Mischsamen, der insbesondere in der Schweinebesamung eine Rolle spielt, muss aus veterinärhygienischen Gründen der Rückverfolgbarkeit eindeutig gekennzeichnet sein.
Drucksache 427/08
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Beibehaltung der Flexibilität bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch amtliche Fachassistenten
... Die Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 vom 24. Oktober 2007 präzisiert die Bestimmungen über amtliche Kontrollen zur Fleischuntersuchung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 näher. Im Erwägungsgrund 3 dieser Verordnung wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 beschließen kann, dass der amtliche Tierarzt in bestimmten Schlachthöfen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt werden, während der Fleischuntersuchung nicht jederzeit anwesend sein muss. In solchen Fällen hat ein amtlicher Fachassistent die Fleischuntersuchung durchzuführen was zu einer Verringerung der finanziellen Belastung für Betriebe mit geringem Durchsatz beitragen könnte. Im Erwägungsgrund 4 ist weiter ausgeführt, dass Betriebe mit nicht durchgehender Schlachtung eine soziale und wirtschaftliche Funktion in ländlichen Gemeinden ausüben und dass es daher möglich sein sollte, dass diese Betriebe solche Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, sofern sie die rechtlichen und hygienischen Anforderungen erfüllen.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... macht sich das Gesetz insoweit die strengen seuchenhygienischen Kontrollvorschriften der EG-Hygiene-Verordnung (Verordnung EG (Nr.)
Drucksache 879/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2008) 721 endg.; Ratsdok. 15694/08
... - aus veterinärhygienischen Gründen der derzeitigen Praxis beim Verwiegen von Fisch Rechnung getragen wird;
Drucksache 10/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Durch die europäische Neufassung des tierischen Nebenprodukterechts im Jahr 2002 (Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) und die damit verbundenen Folgenormen wurde der Weg zur nachhaltigen Nutzung der im Landwirtschaftssektor im Rahmen der Schlachtung und Viehverwertung zwangsläufig anfallenden erheblichen Tonnagen an Tierfetten und –mehlen aller drei Risikokategorien geebnet. Die Entsorgungssicherheit in Hinblick auf tierseuchenhygienische Gesichtspunkte wurde dabei gewahrt. Seitdem hat schrittweise eine Anpassung des nationalen Rechts stattgefunden, u. a. sind die K-3-Materialien als
Drucksache 409/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... Die Vorschriften dieser Verordnung über die tierseuchenhygienisch einwandfreie Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen gewährleisten die Rückverfolgbarkeit nach der Abgabe.
Drucksache 409/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... Auch Mischsamen, der insbesondere in der Schweinebesamung eine Rolle spielt, muss aus veterinärhygienischen Gründen der Rückverfolgbarkeit eindeutig gekennzeichnet sein.
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.