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"Immissionsschutzrecht"
Drucksache 710/05
Verordnung der Bundesregierung
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... ). Daneben enthalten aber auch noch andere Vorschriften innerhalb und außerhalb des Immissionsschutzrechts Regelungen, die zwar nicht auf eine umfassende Lärmminderungsplanung, so aber doch auf eine Lärmminderung in der Fachplanung und/oder auf eine Lärmkartierung oder Erfassung der Lärmbelastung bei einzelnen Lärmquellen hinauslaufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bekanntmachung der zuständigen Behörden
§ 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 5 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 6 Berechnungsverfahren
§ 7 Mitteilung über Lärmkarten
§ 8 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 9 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 10 Inkrafttreten
Anhang zu § 2 Nr. 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung
2. Umsetzungsbedarf
3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht
4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
5. Verordnungsermächtigungen
III. Alternativen
IV. Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zum Anhang Lärmindizes
Drucksache 96/1/05
Empfehlungen Wo der Ausschüsse U - In - Wi - 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... ein. Nach welcher UVP-rechtlichen Vorgabe im Einzelnen der Fall einer UVP vorgeschrieben sein kann, muss innerhalb einer immissionsschutzrechtlichen Vorschrift nicht ausdrücklich und enumeriert formuliert sein. Es bleibt unbenommen, etwaigen Klärungsbedarf für den Vollzug unterhalb der Schwelle formeller Rechtsvorschriften durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften zu befriedigen.
Drucksache 819/05
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
Artikel 4 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 389/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... Damit hat der 4. Senat des BVerwG den Begriff der "Windfarm" neuartig interpretiert und diesen Anlagenbegriff betreiberübergreifend bestimmt. Insgesamt werden damit erhebliche Probleme für die bislang nur mit Baugenehmigung in räumlicher Nähe zueinander errichteten Windkraftanlagen geschaffen und ein tragendes Element des geltenden Immissionsschutzrechts, die Einheit von Anlage und Betreiber, durchbrochen. Der im Immissionsschutzrecht angewandte Grundsatz, dass sich die Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage nur herleitet aus der Anlage selbst und nicht abhängig ist von Anlagen Dritter in der Nachbarschaft oder dem Standort einer Anlage, wurde im Urteil des 4. Senats des BVerwG aufgegeben. Damit werden eine Vielzahl von kaum lösbaren Fragen im Vollzug des Anlagenzulassungsrechts aufgeworfen.
Drucksache 52/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... (z.B. Immissionsschutzrecht) für den Vollzug ausreichend sein sollen. Für den Bereich der Abfallwirtschaft ist infolgedessen lediglich eine Kann-Vorschrift im Sinne einer Öffnungsklausel aufzunehmen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG
8. a In Artikel 1 Nr. 11 ist § 14o Abs. 2 zu streichen.
9.b Artikel 2 Nr. 5 ist wie folgt zu ändern:
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG
Drucksache 194/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates:
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Daten über Luftverunreinigungen durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen werden auf der Rechtsgrundlage der
Drucksache 94/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse U - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
... (1) Der Betreiber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Dabei sind erforderlichenfalls auch betriebliche Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Erdbeben und Hochwasser sowie Eingriffe Unbefugter zu berücksichtigen. Verpflichtungen nach anderen als immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Drucksache 914/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... 13. - Umsetzung der Ergebnisse von Untersuchungen zur Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen mit dem Ziel, Getreide als Regelbrennstoff in das Immissionsschutzrecht aufzunehmen;
Drucksache 819/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 4 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Buchstabe z
Zu Buchstabe z1
Zu Buchstabe z2
Zu Buchstabe z4
Zu Buchstabe z5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 819/2/05
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drucksache 914/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... - Umsetzung der Ergebnisse von Untersuchungen zur Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen mit dem Ziel, Getreide als Regelbrennstoff in das Immissionsschutzrecht aufzunehmen;
Drucksache 96/05
Verordnungsantrag des Landes Brandenburg
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... Damit hat der 4. Senat des BVerwG den Begriff der "Windfarm" neuartig interpretiert und diesen Anlagenbegriff betreiberübergreifend bestimmt. Insgesamt werden damit erhebliche Probleme für die bislang nur mit Baugenehmigung in räumlicher Nähe zueinander errichteten Windkraftanlagen geschaffen und ein tragendes Element des geltenden Immissionsschutzrechts, die Einheit von Anlage und Betreiber, durchbrochen. Der im Immissionsschutzrecht angewandte Grundsatz, dass sich die Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage nur herleitet aus der Anlage selbst und nicht abhängig ist von Anlagen Dritter in der Nachbarschaft oder dem Standort einer Anlage, wurde im Urteil des 4. Senats des BVerwG aufgegeben. Damit werden eine Vielzahl von kaum lösbaren Fragen im Vollzug des Anlagenzulassungsrechts aufgeworfen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 2 Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
I. Allgemeine Begründung
II. Begründung im einzelnen:
zu Artikel 1
Zu 1. :
Zu 2. :
Zu 3. :
zu Artikel 2
zu Artikel 3
Drucksache 14/1/05
Empfehlungen Wo der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (Deponieverwertungsverordnung - DepVerwV )
... Bei Deponien, die in Steinbrüchen betrieben werden, wird die Profilierung in vielen Fällen auch unterhalb des früheren Geländeniveaus "deponiebautechnisch" erforderlich sein. Auf Grund der Formulierung in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Dep-VerwV könnte bei den in Steinbrüchen betriebenen Deponien die Situation auftreten, dass die ursprüngliche Geländeform im Zuge der Deponiestilllegung nicht wieder hergestellt werden kann. Es wäre dann zur endgültigen Stilllegung ein Deponieabschluss erforderlich, der weit unterhalb des ursprünglichen Geländeniveaus liegt. Auf diesem Deponieabschluss aufbauend könnte dann auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen bzw. naturschutzrechtlichen Genehmigung weiter verfüllt werden. Durch den unterhalb des ursprünglichen Geländeniveaus liegende Deponieabschluss könnten jedoch Sicherheitsvorkehrungen entwertet werden, mit der Folge, dass oberhalb des (Zwischen-) Deponieabschlusses nur noch Z 0-Material oder Z 1.1-Material zur Auffüllung verwendet werden könnte.
Drucksache 819/3/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drucksache 914/2/05
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... Prüfung der Ergebnisse von Untersuchungen zur Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen mit dem Ziel, Getreide als Regelbrennstoff in das Immissionsschutzrecht aufzunehmen.
Drucksache 819/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
1. Zu Artikel 1 und 3 BImSchG und 9. BImSchV
2. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 4 - neu -, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 6 BImSchG , Artikel 3 Nr. 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - der 9. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Anhang Nr. 1.8 Spalte 2 der 4. BImSchV
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Anhang Nr. 1.13 Spalte 2 der 4. BImSchV
5. Zu Artikel 2 Nr. 6 Anhang Nr. 2.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV
6. Zu Artikel 2 Nr. 9 Anhang Nr. 2.5 Spalte 2 der 4. BImSchV
7. Zu Artikel 2 Nr. 12 Anhang Nr. 2.10 Spalte 1 der 4. BImSchV
8. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang Nr. 2.13 Spalte 2 der 4. BImSchV
9. Zu Artikel 2 Nr. 16 Buchstabe b Anhang Nr. 2.15 Spalte 2 der 4. BImSchV
10. Zu Artikel 2 Nr. 17 Buchstabe b Anhang Nr. 3.6 Spalte 2 der 4. BImSchV
11. Zu Artikel 2 Nr. 20 Anhang Nr. 3.15 Spalte 2 der 4. BImSchV
12. Zu Artikel 2 Nr. 22 Anhang Nr. 3.23 Spalte 2 der 4. BImSchV
13. Zu Artikel 2 Nr. 23 Anhang Nr. 4.5 Spalte 2 der 4. BImSchV
14. Zu Artikel 2 Nr. 24 Anhang Nr. 4.6 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV
15. Zu Artikel 2 Nr. 25 Anhang Nr. 4.8 Spalte 2 der 4. BImSchV
16. Zu Artikel 2 Nr. 26 Anhang Nr. 4.9 Spalte 2 der 4. BImSchV
17. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anhang Nr. 5.1 Spalte 1 der 4. BImSchV
18. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 Buchstabe a, d, e, f, Spalte 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd, ee, ff, Buchstabe b zur 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG
19. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 und 2 Buchstabe b der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG
20. Zu Artikel 2 Nr. 32 Buchstabe a und b Anhang Nr. 7.8 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV
21. Zu Artikel 2 Nr. 33 Anhang Nr. 7.9 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV
22. Zu Artikel 2 Nr. 39a - neu - Anhang Nr. 7.35 Spalte 2 der 4. BImSchV , Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV
23. Zu Artikel 2 Nr. 40 Anhang Nr. 8.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 8.1 UVPG
24. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 1 und 2 Buchstabe a der 4. BImSchV
25. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 2 Buchstabe b der 4. BImSchV
26. Zu Artikel 2 Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.9 Spalte 2 der 4. BImSchV
27. Zu Artikel 2 Nr. 48 Anhang Nr. 10.18 Spalte 2 der 4.BImSchV
28. Zu Artikel 2 Nr. 49 - neu - Anhang Nr. 10.20 Spalte 2 der 4. BImSchV :
Drucksache 913/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
... 5. Viele der Kommissionsempfehlungen zu administrativen Hemmnissen sind in Deutschland bereits umgesetzt. So schließt etwa die für Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (wie z.B. Baugenehmigungen) mit ein ("
Drucksache 819/4/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drucksache 913/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
... 6. Viele der Kommissionsempfehlungen zu administrativen Hemmnissen sind in Deutschland bereits umgesetzt. So schließt etwa die für Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (wie z.B. Baugenehmigungen) mit ein ("
Drucksache 169/05
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Getreide, Stroh und andere landwirtschaftliche anbaubare Energiepflanzen tragen mehr als die Hälfte zum gesamten Bioenergiepotenzial in Deutschland bei. Zur Gestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung sollen diese regenerativen Energiequellen verstärkt erschlossen werden. Zu diesem Zweck soll im Interesse der Landwirtschaft die Möglichkeit geschaffen werden, Getreide in Kleinfeuerungsanlagen einsetzen zu können. Dazu soll Getreide als Brennstoff in immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen zugelassen werden. Die Zulassung des Brennstoffes Getreide soll den Anreiz für Hersteller von Kleinfeuerungsanlagen schaffen, speziell für diesen Brennstoff abgestimmte Verbrennungstechniken zeitnah zu entwickeln, um bestehende Emissionsgrenzwerte sicher einhalten zu können.
Drucksache 52/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42 /EG (SUPG )
... (z.B. Immissionsschutzrecht) für den Vollzug ausreichend sein sollen. Für den Bereich der Abfallwirtschaft ist infolgedessen lediglich eine Kann-Vorschrift im Sinne einer Öffnungsklausel aufzunehmen.
Anlage
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 1 UVPG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 6 Satz 3 - neu - UVPG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 1 UVPG und Nr. 14 § 16 Abs. 1 UVPG
4 Folgeänderungen:
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1a Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14b Abs. 3 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14l Abs. 1 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 1 Satz 1 und 4 - neu - UVPG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14o Abs. 2 UVPG und Artikel 2 Nr. 5 § 36 Abs. 7 Satz 3 WHG
4 Folgeänderung:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 14p UVPG
4 Folgeänderung:
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19a UVPG
4 Folgeänderungen:
11. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 19b UVPG
4 Folgeänderungen:
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.2 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.3 UVPG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG
4 Folgeänderung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 1.5 UVPG
4 Folgeänderung:
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Anlage 3 Nr. 2.1 und 2.2 UVPG
Drucksache 95/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Daneben enthalten aber auch noch andere Vorschriften innerhalb und außerhalb des Immissionsschutzrechts Regelungen, die zwar nicht auf eine umfassende Lärmminderungsplanung, so aber doch auf eine Lärmminderung in der Fachplanung und/oder auf eine Lärmkartierung oder Erfassung der Lärmbelastung bei einzelnen Lärmquellen hinauslaufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
4
Verordnung
Abschnitt 1 . Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 . Hauptlärmquellen und Ballungsräume
§ 3 Mitteilung des Bestandes
§ 4 Beteiligung der Gemeinden
§ 5 Mitteilung der zuständigen Behörden
Abschnitt 3 . Strategische Lärmkartierung
§ 6 Aufstellung von Strategischen Lärmkarten
§ 7 Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten
§ 8 Anforderungen an Strategische Lärmkarten
§ 9 Lärmindizes
§ 10 Berechnungsverfahren
Abschnitt 4 . Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten
§ 11 Mitteilung über Strategische Lärmkarten
§ 12 Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten
Abschnitt 5 . Schlussvorschriften
§ 13 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Drucksache 789/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Europäischen Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen und zur Änderung der Richtlinie 91/689 /EWG und 96/61 /EG des Rates
... Der in Artikel 2 definierte Anlagenbegriff, der auf eine oder mehrere Tätigkeiten sowie andere unmittelbar damit verbundene Tätigkeiten abhebt, kollidiert mit dem deutschen Immissionsschutzrecht. Eine Präzisierung des Anlagenbegriffs (analog
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 18
Zu Anhang I insgesamt
Zu Anhang I Nr. 4 Buchstabe d
Zu Anhang I Nr. 5 Buchstabe f
Zu Anhang II
Zu Anhang III
Drucksache 710/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau
... 2.2 Alle übrigen Vorhaben im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II der UVP-RL, für die ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist, werden in Spalte 2 des Anhanges der
Drucksache 666/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... recht geht es um die Verhinderung des Austrags bestimmter Schadstoffe vornehmlich über Zubereitungen und Erzeugnisse. Das Prüfprogramm des anlagenbezogenen Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, ist demgegenüber gegenständlich und räumlich auf den Betrieb einer Anlage in einem bestimmten lokalen Umfeld ausgerichtet, soweit es um die Verhinderung bzw. die Vorsorge gegen anlagenbezogene schädliche Umweltauswirkungen geht. Ob stofflich zu verwertende Abfälle in Verkehr gebracht werden dürfen, muss deshalb im Zusammenspiel von Abfall- und
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*
3 2.
3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG
14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG
17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO
18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 610/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
... a) die Gemeinden im Einvernehmen mit den für Anordnungen und sonstige Entscheidungen zur Lärmbekämpfung sowie für lärmbedeutsame Planungen auf Grund eisenbahnrechtlicher, straßenrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher sowie sonstiger Vorschriften des Bundes und der Länder zuständigen Behörden, oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden im Einvernehmen mit den Gemeinden und den vorgenannten Behörden, soweit nicht eine Zuständigkeit nach dem Buchstaben b besteht,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 47l Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie
3. Umsetzungsbedarf
4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht
5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG
IV. Erweiterung des § 32 BImSchG
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie
3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 471 Gemeinsame Aufstellungsverfahren
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Drucksache 985/04
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über
das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis -Verordnung AVV) vom 10. Dezember 2001
... -Verordnung (AVV). Insbesondere gilt das
für die Zuordnung der gefahrenrelevanten Eigenschaften
bei den sogenannten Spiegeleinträgen. Dazu gibt die
Verwaltungsvorschrift eine Anleitung für die Zuordnung
von Abfällen zu den als gefährlich bzw. nicht
gefährlich geltenden Abfallarten anhand
konkretisierender Merkmale. In der Verwaltungsvorschrift
werden die gefahrenrelevanten Eigenschaften H1 bis H14
erläutert. Eine Systematik für die Zuordnung von
diesen Eigenschaften wird vorgegeben. Die
Verwaltungsvorschrift dient den Vollzugsbehörden als
Grundlage für die Überwachung und Durchsetzung
der abfallrechtlichen Pflichten sowie
immissionsschutzrechtlicher Regelungen für
Genehmigungsverfahren und gilt insbesondere bei
Drucksache 710/04
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau
... s, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts
Entschließung
I. Marktöffnung im Bereich des Schornsteinfegergesetzes und der Handwerksordnung
II. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes
III. Aufhebung der Baustellenverordnung
IV. Änderung der Preisangabenverordnung
V. Vereinfachungen bei der Beherbergungsstatistik
VI. Umwandlung von Wasser- und Bodenverbänden in Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts
VII. Lockerungen im Bereich des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts
VIII. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht
IX. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung
X. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen
XI. Vereinfachte Deklaration von Altholz
XII. Erleichterungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
XIII. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie
XIV. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
XV. Entbürokratisierung der Schweinedatenbank
Drucksache 734/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts
... - Immissionsschutzrecht und
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Öffentliche Haushalte
Wirtschaft und Bürger
Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
1. § 16 wird wie folgt geändert:
2. § 19 wird wie folgt geändert:
3. § 20 wird wie folgt geändert:
4. § 21 wird wie folgt geändert:
5. § 25 wird wie folgt geändert:
6. § 28 wird wie folgt geändert:
7. § 29 wird wie folgt geändert:
8. § 31 wird wie folgt geändert:
9. § 34 wird wie folgt geändert:
10. § 44 wird wie folgt geändert:
11. § 47 wird wie folgt geändert:
12. § 49 erhält folgende Fassung:
13. § 50 erhält folgende Fassung:
14. § 51 wird aufgehoben.
15. § 61 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Nachweisverordnung (NachwV)
1. § 6 wird wie folgt geändert:
2. § 24 wird wie folgt geändert:
3. § 27 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)
Artikel 4 Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
Artikel 5 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Artikel 6 Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Artikel 7 Änderung der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemein
Änderungen im Immissionsschutzrecht
II. Zu den einzelnen Vorschriften
II.1 Abfallrecht
II.2 Immissionsschutzrecht
II.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Drucksache 692/04
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 2. Alle übrigen Vorhaben im Sinne des Art. 4 Abs.2 in Verbindung mit Anhang II der UVP-RL, für die ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist, werden in Spalte 2 des Anhanges der
Drucksache 709/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
... Die seit dem 03.08.2001 bestehende immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Anlagen nach Nummer 7.1 Spalte 2 Buchstabe b des Anhangs zur
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
Artikel 5 Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
Artikel 6 Änderung der Altölverordnung
Artikel 7 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 8 Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Artikel 9 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 10 Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 14 Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 15 Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
Artikel 16 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)
Artikel 17 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)
Artikel 18 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)
Artikel 19 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)
Artikel 20 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 21 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)
Artikel 22 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)
Artikel 23 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 24 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 25 Änderung der Heimpersonalverordnung
Artikel 26 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 27 Änderung der Baunutzungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 30 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 31 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Artikel 7 und 8 (Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)
Artikel 9 (Verpackungsverordnung)
Artikel 10 (Transportgenehmigungsverordnung)
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikeln 16
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 28
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 666/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Um die Übertragbarkeit von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Vorbescheiden zu vereinfachen, die auch Standort-Entwicklungsgesellschaften zugute käme, wird die Befugnis zur Antragstellung in Genehmigungsverfahren auf (natürliche oder juristische) Personen, welche die Anlage nicht selbst errichten oder betreiben wollen, erweitert.
Drucksache 244/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... der Länder, d.h. des für die jeweilige Annahmestelle zuständigen Landes, maßgebend sind. Die Annahmestellen selbst bedürfen ihrerseits gegebenenfalls einer Zulassung nach Abfallrecht oder Immissionsschutzrecht.
Drucksache 401/03
Verordnungsantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Umweltschutz bei Tierhaltungsanlagen
... Die Regelungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht für Anlagen gemäß Nummer 7.1, Spalte 2 Buchstabe b des Anhanges der
Drucksache 401/03 (Beschluss)
... eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für diese Anlagetypen eingeführt, indem die im vereinfachten Verfahren zu genehmigenden Anlagen neu in den Anhang zur
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikeln 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 2/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
Drucksache 51/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
Drucksache 75/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 86/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 86/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 144/16
Verordnungsantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 144/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 156/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 164/17
Drucksache 167/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Drucksache 181/19(neu)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Drucksache 237/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
Drucksache 238/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
Drucksache 242/17
Verordnung der Bundesregierung
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider -
Drucksache 242/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
Drucksache 252/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Siebzehnte Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Siebzehnte Verordnung Umweltschutz-See)
Drucksache 268/17
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
Drucksache 268/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 355/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
Drucksache 441/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
Drucksache 477/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
Drucksache 486/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.