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0806/05
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0001/1/05
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0873/05
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0111/05
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0269/05
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0151/05
0705/05B
0901/05
0188/05
0728/05
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0747/05
0110/05
0224/05
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0588/05
0354/05
0847/05
0648/05B
0352/05
0902/1/05
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0766/05
0429/05
0444/2/05
0769/05
0690/05
0615/05
0471/1/05
0894/05
0225/05
0411/05
0687/05
0705/05
0794/05B
0569/05
0042/05
0471/05B
0157/1/05
0359/05
0683/05
0726/05
0192/05
0639/05
0586/05
0277/1/05
0097/05
0567/05
0220/05
0137/05
0813/1/05
0166/05B
0731/05
0948/1/05
0082/05
0577/05
0703/1/05
0648/1/05
0369/05
0390/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0436/05
0902/05B
0444/05B
0855/2/05
0804/05
0154/05
0329/1/05
0703/05
0616/2/05
0237/05
0196/05
0338/05
0648/2/05
0846/05
0338/1/05
0485/05
0092/1/05
0635/05B
0794/1/05
0581/05
0794/05
0238/04B
0894/04B
0980/04
0194/1/04
0846/04B
0860/1/04
0720/1/04
0618/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0942/04B
0666/04B
0620/1/04
0846/1/04
0877/04
0727/1/04
0919/04
0807/04
0413/04B
0942/1/04
0894/1/04
0834/1/04
0377/04
0749/2/04
0361/04
0986/1/04
0993/04B
0942/04
0666/2/04
0565/04
0962/1/04
0993/1/04
0983/04
0849/1/04
0406/04
0834/04
0622/04
0841/04
0733/04
0270/04
0676/2/04
0860/04
0676/04B
0875/04B
0012/04
0280/04
0586/04
0986/04
0727/04B
0620/04
0842/04
0160/04
0677/04
0962/04B
0951/04
0194/04B
0504/04B
0749/1/04
0238/04
0428/04B
0749/04B
1009/04
0578/04
0918/04
0894/04
0429/04
0960/04
0361/04B
0721/04
0836/1/04
0259/04
0870/04
0995/04
0105/04
0834/04B
0756/04B
0429/04B
0875/1/04
0808/04
0682/04
0981/04
0709/04
0666/04
0283/04
0749/04
0986/04B
0707/04
0012/1/04
1001/04
0591/04
0915/04
0818/04
0888/04
0428/04
0887/04
0860/04B
0774/03
0299/03
0049/03
0155/03B
0774/03B
0504/03
0332/03B
0120/1/03
0312/03B
0120/03B
Drucksache 473/2/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass das neu vorgeschlagene Grenzverfahren (Kapitel V, Artikel 22 des Richtlinienvorschlags) wegen der damit einhergehenden verminderten Schutzgarantien und der vorgesehenen summarischen Prüfung für unbegleitete minderjährige Ausländer nicht geeignet ist. Die Verfahren widersprechen zum einen dem deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Zum anderen muss unterstellt werden, dass unbegleitete Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage sind, ihre Belange in solch abgekürzten Verfahren ausreichend darzulegen und geltend zu machen. Weiter ist auch nicht ersichtlich, wie im Rahmen eines solchen Verfahrens eine rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sichergestellt werden kann. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Grenzverfahren nicht auf unbegleitete minderjährige Ausländer angewendet werden.



Drucksache 635/1/18

Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung



Drucksache 125/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.



Drucksache 182/18

... (11) Das Verfahren zur Erfassung von Fingerabdrücken und eines Gesichtsbildes sollte den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung tragen und unter Beachtung der in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Schutzklauseln angewandt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission bei der Ausgestaltung der Taxonomie für eine Kombination aus positiven Zielen (zum Beispiel Beiträge zum Klimaschutz) und negativen Ausschlusskriterien (zum Beispiel keine Kinderarbeit) entschieden hat. Auf diese Weise lässt sich exakter bestimmen, welche Finanzprodukte tatsächlich nachhaltig sind. Denn bislang werden sehr unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung genutzt (zum Beispiel "Best in Class"). Dies kann dazu führen, dass Finanzprodukte als nachhaltig bezeichnet werden, obwohl sie es letztlich nicht sind ("Greenwashing").



Drucksache 355/18 (Beschluss)

... Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) wird die gesamte Ausbildung in der Pflege reformiert. Neben den generalistischen Abschlüssen sind auch differenzierte Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Ausgestaltungen werden durch die auf Grundlage der Ermächtigung in § 56 Absatz 1 und Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes erlassenen PflAPrV vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 171/18

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindergeldrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass auch die Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger vor vergleichbaren Problemen steht wie die Pflege: In Deutschland kommen mehr als 98 Prozent der Kinder im Krankenhaus zur Welt, zudem steigen seit einiger Zeit die Geburtenzahlen wieder deutlich an. Jedoch hat fast jedes zweite Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Es gibt zu wenige Hebammen-Planstellen in den Kreißsälen, um eine angemessene Hebammenbetreuung während der Geburt sicherzustellen. Zusätzlich können im Durchschnitt schon jetzt in jedem Kreißsaal 1,6 Hebammen-Planstellen nicht besetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 366/1/18

... Durch die vorgeschlagene Änderung soll insbesondere Eltern minderjähriger Kinder, aber auch anderen Personen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt in Erziehungsverantwortung leben (zum Beispiel Pflegeeltern, betreuende Großeltern/Verwandte), der Zugang zum Instrument Teilhabe am Arbeitsleben durch Fristverkürzung erleichtert werden. Dies gilt unter der Bedingung, dass seit mindestens vier Jahren keine (andere) volljährige Person im Haushalt einer nennenswerten Beschäftigung nachgegangen ist und es mithin im unmittelbaren Umfeld des Kindes an einem erwachsenen Vorbild fehlt, das die gesellschaftliche Normalität von Erwerbstätigkeit vorlebt. Die Zugehörigkeit des Kindes zur Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nicht erforderlich. Der erleichterte Zugang gilt auch dann, wenn das Kind zwar dem Haushalt, jedoch aufgrund eigenen bedarfsdeckenden Einkommens oder mangels Zugehörigkeit eines leiblichen Elternteils zum Haushalt nicht der Bedarfsgemeinschaft angehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 § 16e Absatz 2 Satz 3, § 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II Zu Artikel 2 § 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 4 SGB II Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 3 SGB II Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 4 MiLoG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5* - neu - SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 10 nur AIS :

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 einleitender Satzteil SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 13:

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 und Hauptempfehlung zu Ziffer 14:

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

21. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 165/18

... Die Bildungsinfrastruktur in Deutschland muss aufgrund der gewachsenen Herausforderungen gemeinsam von Bund und Ländern verbessert werden. Dafür ist eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland erforderlich. Vor allem in Ballungsgebieten verzeichnen die Kommunen steigende Schülerzahlen; zugleich wandeln sich bundesweit die Anforderungen an die Gebäudeinfrastruktur erheblich und gehen dabei über die anstehenden und oft überfälligen allgemeinen Sanierungsmaßnahmen hinaus. So benötigen Schulen für das Lernen in der digitalen Welt leistungsstarke und angemessene IT-Infrastrukturen. Erhebliche strukturelle Lücken bestehen in der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Themenfeldes ist stark gewachsen. Früh einsetzende Ganztagsangebote ermöglichen eine verstärkte individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern und leisten damit einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs ist es daher erforderlich, die Möglichkeiten des Bundes zu einer aufgabenbezogenen Mitfinanzierung der Aufgabenwahrnehmung durch die Länder zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 612/18

... "b) Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Ehegatten, Tag der Eheschließung oder im Falle einer Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,".



Drucksache 375/1/18

... Des Weiteren sind davon auch Leistungen betroffen, die nur einmalig für den Versicherten zur Abrechnung gelangen können, wie zum Beispiel die erweiterten Kinderuntersuchungen U10, U11 und J2. Weitere Fallgestaltungen können sich zum Beispiel aus einer umfassenderen Bereitstellung von Telemedizin, Gesundheits-Apps, im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Leistungen oder im Zusammenhang mit fachärztlichen Videokonsilen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 417/1/18

... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Elternteil eines in die Ehe geborenen Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden sollte (Mit-Mutterschaft oder Co-Mutterschaft). Hierzu sollte im Rahmen der familienrechtlichen Zuordnung im Geburtenregister (§ 42 Absatz 1 PStV) die entsprechende Möglichkeit vorgesehen werden, neben der Mutter, als Frau die das Kind geboren hat, auch die Mit-Mutter eintragen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/18




Zur familienrechtlichen Zuordnung im Personenstandseintrag


 
 
 


Drucksache 20/18

... Der Erwerb digitaler Kompetenzen muss im frühen Kindesalter beginnen und ein Leben lang fortgesetzt werden. Dies kann im Rahmen von Lehrplänen oder außerschulischem Unterricht erfolgen. Die jungen Europäerinnen und Europäer nutzen zwar das Internet, Apps und Spiele mit Begeisterung, sie müssen jedoch auch etwas über die dahinter liegenden Strukturen und grundlegenden Algorithmen wissen, selbst digitale Inhalte erstellen können und digitale Führungskompetenz entwickeln. Ein Beispiel einer erfolgreichen Basisbewegung in der EU ist die Initiative "codeweek.eu", mit der 2016 rund eine Million Menschen auf der ganzen Welt erreicht wurden. Auf der Grundlage dieser Erfahrung soll die Initiative ausgeweitet werden, um alle Schulen in Europa zur Teilnahme an der "EU Code Week" zu motivieren, indem mit verschiedenen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Botschafterinnen und Botschaftern dieser Programmierwoche, dem eTwinning-Netzwerk, der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze22 und anderen einschlägigen Initiativen zusammengearbeitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 495/18

... Ein Mensch, der selbstbewusst zu seiner Behinderung stehen kann, der kann in einer Leistungsgesellschaft Beispiel sein für diejenigen, die sich von dem auf die Spitze getriebenen Perfektionsideal und Selbstoptimierungsdruck überfordert fühlen. Barrierefrei gestaltete Städte und Häuser kommen uns nicht erst zugute, wenn wir einmal an Krücken gehen, den Kinderwagen schieben oder selbst mit zunehmendem Alter in unserer Mobilität eingeschränkt werden. Der Abbau einstellungs- oder umweltbedingter Barrieren kann auch ein Segen für Menschen sein, deren Verschie-densein sich unterhalb der Schwelle äußerlich wahrnehmbarer "Beeinträchtigung" bewegt.



Drucksache 495/18 (Beschluss)

... Ein Mensch, der selbstbewusst zu seiner Behinderung stehen kann, der kann in einer Leistungsgesellschaft Beispiel sein für diejenigen, die sich von dem auf die Spitze getriebenen Perfektionsideal und Selbstoptimierungsdruck überfordert fühlen. Barrierefrei gestaltete Städte und Häuser kommen uns nicht erst zugute, wenn wir einmal an Krücken gehen, den Kinderwagen schieben oder selbst mit zunehmendem Alter in unserer Mobilität eingeschränkt werden. Der Abbau einstellungs- oder umweltbedingter Barrieren kann auch ein Segen für Menschen sein, deren Verschiedensein sich unterhalb der Schwelle äußerlich wahrnehmbarer "Beeinträchtigung" bewegt.

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Drucksache 495/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein


 
 
 


Drucksache 146/18

... 12. "Familienangehörige" Ehepartner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und in der Bundesrepublik Deutschland in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, eingetragene Lebenspartner, verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten und ihre gemeinsamen Kinder bei Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft.

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Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 107/18 (Beschluss)

... 9. Er ist der Auffassung, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auf Flächen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätten, Grünanlagen, Friedhöfen) und auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Ausnahme von Gleisanlagen nicht mehr angewandt werden dürfen. Der Bundesrat sieht aber auch für den Bereich Gleisanlagen die Notwendigkeit, zeitnah möglichst kostenneutrale Alternativen zu erproben und bei deren Vorliegen das Anwendungsverbot auch auf Gleisanlagen zu erstrecken.

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Drucksache 107/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 465/18

... Wegen dieser unmittelbaren Nähe, dem räumlichen Zusammenhang und dem landwirtschaftlichen Bezug erscheint der Eingriff in den Außenbereich vertretbar. Es wird damit insbesondere auch ein erheblicher Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums geleistet und zudem ein wichtiger familienpolitischer Akzent gesetzt, v.a. in Form der gegenseitigen familiären Unterstützung (z.B. Beaufsichtigung von Kindern, Pflege) im Sinn des generationenübergreifenden Wohnens.

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Drucksache 465/18




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 264/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat betont, dass gerade im Hinblick auf die soziale Dimension Europas für eine empirisch fundierte politische Diskussion vor allem Längsschnitt-analysen (zur Identifikation von Zusammenhängen zwischen sozioökonomi-schen und -demografischen Merkmalen, zum Beispiel Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung, Bildungsbeteiligung und Elternhintergrund, soziale und berufliche Mobilität im Hinblick auf Verteilungsfragen/Ungleichheit) und Übergangsstatistiken (zum Beispiel vom Bildungssystem oder aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt) benötigt werden.



Drucksache 520/18 (Beschluss)

... a) für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" eine Vertreterin der Freien und Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Ina Mausolf) und



Drucksache 373/1/18

... b) Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, zur Förderung der Familien das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro monatlich anzuheben. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) wird für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 in zwei Schritten um jeweils insgesamt 192 Euro erhöht, sodass die steuerliche Entlastungswirkung der höheren Kinderfreibeträge dem jeweiligen Jahresbetrag der Kindergelderhöhung entspricht. Die verfassungskonforme Besteuerung von Eltern hätte sich demgegenüber - analog zur Erhöhung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags - auf eine Anhebung zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten beschränken können. Insgesamt führt die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte von 2,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung. Länder und Kommunen tragen hiervon zusammen 1,3 Mrd. Euro, das heißt einen Anteil von mehr als 55 Prozent.

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Drucksache 373/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 7

Artikel 7a
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016

Artikel 7
b Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 14. August 2017

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 582/18

... - Beispielsweise wurde aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer endokrinen Schadwirkung die Chemikalie Bisphenol A in Babyflaschen und anderen Behältnissen für Beikost für Säuglinge und Kleinkinder verboten, und für andere Lebensmittelkontaktmaterialien gelten sehr niedrige Migrationsgrenzwerte.38 In Bezug auf Bisphenol A gelten auch Grenzwerte für Spielzeug für Kleinkinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden39, sowie für bei Zahlungsbelegen verwendetes Papier40. Auch wurden sehr niedrige Grenzwerte für Bisphenol A festgelegt, um die Arbeitnehmer vor einer Exposition durch atembaren Staub zu schützen.41



Drucksache 635/18 (Beschluss)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung


 
 
 


Drucksache 373/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019 und die Anhebung des Kinderfreibetrages für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 um jeweils insgesamt 192 Euro. Er stellt fest, dass Länder und Kommunen mit zusammen 1,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung einen Anteil von mehr als 55 Prozent der Anstrengungen der öffentlichen Haushalte zu tragen haben.

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Drucksache 373/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 411/18

... XI) insofern mit der Verfassung, namentlich Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 GG, im Einklang stehen, als Eltern von mehreren Kindern in gleicher Weise zu Beiträgen herangezogen werden wie Versicherte mit nur einem Kind



Drucksache 31/18

... "(13) Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Familiennachzugs zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018, wird der Familiennachzug zu diesen Personen nicht gewährt. Ab 1. August 2018 kann aus humanitären Gründen dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie den Eltern eines minderjährigen Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, bis die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monatlich 1 000 erreicht hat. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für Ehegatten oder minderjährige ledige Kinder von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie Eltern minderjähriger Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, weder aus dieser Vorschrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Gesetzes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz." `

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Drucksache 31/18




,Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


 
 
 


Drucksache 307/18

... 1. Zurzeit sind in Deutschland mit der Geburt gleich mehrere Behördenkontakte verbunden: Die Geburt muss entweder über das Krankenhaus, das Geburtshaus etc. oder direkt beim Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnortes) angezeigt werden. Die Krankenhäuser, Geburtshäuser etc. sind ebenfalls zur Meldung der Geburt verpflichtet. Neben Ausweisen sind auch die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Vater-schaftserklärungen oder ähnliche Unterlagen vorzulegen. Das Kindergeld muss beim Jobcenter oder bei einer Familienkasse des Arbeitgebers (letzteres für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) beantragt werden. Die meisten berufstätigen Eltern wählen zudem ein Eltern(teil)zeit-Modell nach der Geburt, um Beruf und Familie miteinander zu verknüpfen, und beantragen dafür Elterngeld, dies wiederum bei der Elterngeld-stelle. Für die verschiedenen Anträge müssen die Eltern separat oft die gleichen Daten angeben und Dokumente vorlegen.



Drucksache 441/18

Bericht über die im Jahr 2017 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinder-pornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des



Drucksache 157/18

... Die Verknüpfung von Ressourcen und die Anwendung gemeinsamer Standards werden die Zugänglichkeit, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern, um Gesundheit und Krankheit besser zu verstehen. So wird es außerdem möglich, Krankheitsausbrüche zu antizipieren, Diagnosen zu beschleunigen und bessere Präventions- und Behandlungsmaßnahmen zu entwickeln sowie die Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen solcher Maßnahmen zu überwachen. Koordinierte europäische Maßnahmen in diesem Bereich können den Bürgern und den Gesundheitssystemen in der EU greifbare Vorteile bringen und die Bewältigung großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Krebs- oder Hirnerkrankungen, Epidemien ansteckender Krankheiten oder seltene Krankheiten (von denen die Hälfte neuer Fälle bei Kindern auftritt) ermöglichen. Des Weiteren entspricht ein koordiniertes Vorgehen der EU in diesem Bereich den Schlussfolgerungen des Rates zu personalisierter Medizin39‚ in denen die Kommission ersucht wurde, dazu beizutragen, dass das Potenzial der Massendatenverarbeitung ("Big Data") ausgeschöpft werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 469/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zur Folgeänderung:

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 2

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*

Zu Artikel 2 Nummer 2

12. Zu Artikel 4 FAG

15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 233/1/18

... 3. Das aktuelle Programm CREATIVE EUROPE 2014-2020 zielt gemäß Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1295/2013 auch auf die Zirkulation von kulturellen und kreativen Werken, um neue und größere Zuschauergruppen zu erreichen, mit speziellem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Der Bundesrat fordert angesichts der Bedeutung digitaler audiovisueller Medien für die Gesellschaften in Europa, dass an diesem Ziel auch im vorliegenden Verordnungsvorschlag ausdrücklich festgehalten wird. Zudem sollte das neue MEDIA-Subprogramm auch bei der Entwicklung audiovisueller Werke einen Fokus auf Kindermedien, insbesondere auf Kinderfilme mit einer Zielgruppe bis 14 Jahren und mit europäischem Auswertungspotential, enthalten.



Drucksache 621/1/18

... Des Weiteren bedarf es der Herabsetzung der Voraufenthaltszeiten des § 25b AufenthG auf sechs bzw. fünf Jahre, letzteres für Personen, die mit einem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Anforderung des Voraufenthalts von bisher acht und sechs Jahren ist zu hoch. So wer- den die Integrationsleistungen von Aufenthaltserlaubnis-Inhaberinnen und -Inhabern im Regelfall spätestens nach fünf Jahren mit der Niederlassungserlaubnis honoriert. Selbst eine Einbürgerung ist bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach sechs Jahren möglich. Entsprechend sollte Personen mit Duldung, die die übrigen Voraussetzungen erfüllen, nach sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden, Familien mit Kindern entsprechend bereits nach fünf Jahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Nummer 01

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 383/18

... Nach dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) - im Folgenden "Europäisches Adoptionsübereinkommen" - arbeiten die Vertragsstaaten zusammen, um bei einer Adoption mit Auslandbezug die erforderlichen Ermittlungen der mit einem Adoptionsgesuch befassten Behörde zeitnah und bestmöglich zu unterstützen. Dazu soll eine nationale Behörde bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191

§ 1118
Zentralbehörde

§ 1119
Verwaltungszusammenarbeit

§ 1120
Mehrsprachige Formulare

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 4
Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021

Artikel 5
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 12
Übergangsvorschriften

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Abschnitt 11
Kosten.

Artikel 6
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 9. Er gibt zu bedenken, dass das Prinzip der gegenseitigen Strafbarkeit bei der Herausgabe von grundrechtssensiblen Daten nicht vollständig in den Hintergrund treten darf. Soweit Artikel 5 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags die Herausgabe von Transaktions- und Inhaltsdaten ermöglicht, wenn Straftaten verwirklicht worden sind, die im Rahmenbeschluss 2001/413/JI vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln oder in der Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, der Richtlinie 2013/40/EU vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme oder der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung genannt sind, erscheint eine gesonderte Normierung des Prinzips der gegenseitigen Strafbarkeit als nicht zwingend. Der genannte Rahmenbeschluss oder die genannten Richtlinien regeln, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der dort genannten Straftaten Strafbestimmungen einführen. Damit ist sichergestellt, dass hinsichtlich der dort genannten Straftaten ein gewisses Maß an gegenseitiger Strafbarkeit gewährleistet ist. Soweit Artikel 5 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags die Herausgabe von Transaktions- und Inhaltsdaten jedoch auch dann ermöglicht, wenn eine Straftat vorliegt, die im Anordnungsstaat im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bewehrt ist, ist weder eine gegenseitige Strafbarkeit als Voraussetzung normiert noch ein bestimmter Straftatenkatalog analog der Richtlinie



Drucksache 6/1/18

... 1. Das Elterngeld und das Elterngeld Plus sind erfolgreiche familienpolitische Leistungen, die es Eltern ermöglichen, Beruf und Sorgearbeit besser miteinander zu verbinden. Elterngeld und Elterngeld Plus zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Wunschvorstellungen und die Lebenswirklichkeit der Eltern junger Kinder in den Blick nehmen.



Drucksache 469/2/18

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung



Drucksache 152/18

... Die Kommission hat zur Verbesserung der Arbeitsweise des Binnenmarkts zugunsten der Verbraucher Geldmittel für koordinierte Maßnahmen der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit bereitgestellt. Dies führte zu mehr als 25 koordinierten Marktüberwachungsmaßnahmen in verschiedenen Produktsektoren (z.B. Kinderspielzeug, Babyartikel). Die Kommission wird weiter gemeinsame Aktionen der EU-Behörden unterstützen, um den Wissensaustausch und die Stärkung des Netzwerks der Marktüberwachungsbehörden auch vor dem Hintergrund des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung für die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte45 zu fördern. Diese Unterstützung wird dazu beitragen, gefährliche Produkte in der ganzen EU zu verfolgen und zu entfernen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 635/2/18

Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung



Drucksache 6/18

... * Wird als Bundestags-Drucksache 19/400 verteilt diese Varianten des Elterngelds auf die wirtschaftliche Lage der Familien, auf die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern sowie auf die Kinderbetreuung durch Mütter und Väter haben.



Drucksache 206/18 (Beschluss)

... Auch für die Differenzierbarkeit der Personen mit Migrationshintergrund in verschiedene Subgruppen wird durch das zusätzliche Merkmal "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ein Informationsgewinn resultieren, zum Beispiel bezüglich der Abgrenzung von Eingebürgerten, Spätaussiedlern und Kindern ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erhalten haben.


 
 
 


Drucksache 375/18

... In dem zu streichenden Satz ist bisher geregelt, dass für eine Tagespflegeperson, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder in Tagespflege betreut, pauschalierend keine hauptberufliche Selbstständigkeit anzunehmen ist, um eine beitragsfreie Familienversicherung zu ermöglichen bzw. bei freiwilliger Versicherung nicht die höhere Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbstständig Tätige anzuwenden. Wegen dieser Sonderregelung hatten bisher freiwillig versicherte Tagespflegepersonen jedoch auch keinen Anspruch darauf, die Absicherung mit gesetzlichem Krankengeld wählen zu können, weil dafür eine hauptberuflich ausgeübte Selbstständigkeit Voraussetzung ist (§ 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die zu streichende Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet und wird ab 1. Januar 2019 gegenstandslos. Die Streichung dient somit der Rechtsbereinigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/18

... wird neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) neu eingeführt. Beschäftigt ein Arbeitgeber in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können diese, sofern ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren verringert wird. Der neue Anspruch ist - ebenso wie der Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit - nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe gebunden (zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen). Nach Ablauf der Brückenteilzeit kehrt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück. Für Arbeitgeber, die 46 bis 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 408/18

... Kindertageseinrichtungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

III. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 432/1/18

... "b) Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der an der Ehe beteiligten Personen, Tag der Eheschließung, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1355 Absatz 2 BGB , Nummer 4 § 1362 Absatz 1 Satz 1 BGB , Nummer 5 § 1363 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 6 1366 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 7 § 1416 Absatz 1 BGB , Nummer 8 § 1421 Satz 1 BGB , Nummer 9 Überschrift zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 Unterkapitel 2 BGB , Nummer 10 § 1436 BGB und Nummer 11 § 1459 Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 1 § 17b Absatz 4 und Absatz 5 EGBGB , Artikel 3 Nummer 2 § 20a Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 LPartG und Nummer 3 § 21 LPartG , Artikel 4 Nummer 13 § 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 PStG und Nummer 14 § 58 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PStG , Artikel 5 Nummer 4 Anlage 5 zu den §§ 11, 19, 48, 65 PStV , Artikel 9 Nummer 3 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BevStatG und Artikel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a BeurkG

Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch eine der an der Ehe beteiligten Personen.

§ 1436
Verwalter unter Betreuung

§ 21
Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

2. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 1591 BGB

§ 1591
Mutterschaft

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

4. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

5. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 175/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten insgesamt noch klarer und rechtssicherer geregelt werden können. Es sollte insbesondere klar bestimmt werden, ob die humanitären Gründe im Sinne von § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG-E als Tatbestandsvoraussetzungen (volle gerichtliche Überprüfbarkeit) oder als ermessenslenkende Kriterien (eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit) zu verstehen sind. Gleiches gilt für die nach § 36a Absatz 2 Satz 3 und 4 Auf-enthG-E zu berücksichtigenden Belange des Kindeswohls und Integrationsaspekte. Zudem sollte das Verhältnis dieser Belange zu den humanitären Gründen aus der Vorschrift klar ersichtlich sein. Die Kontingentbestimmung in § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG-E sollte als Verfahrensregelung bevorzugt getrennt von den materiellen Kriterien in einem eigenen Absatz geregelt werden. Darüber hinaus sollte erwogen werden, eine Verordnungsermächtigung für die Regelung der Einzelheiten des Auswahlverfahrens nach § 36a AufenthG-E mit aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... b) Der Bundesrat stellt weiter fest, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden soll, welchen Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern eines subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse ist auf monatlich 1 000 Personen begrenzt (so genanntes Kontingent).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 469/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zu Artikel 4

10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 383/18 (Beschluss)

... "In den Fällen des Ersuchens nach Artikel 15 Satz 2 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern ist die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich das Kind oder der Annehmende gewöhnlich oder tatsächlich aufhält." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

4. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG Artikel 8 Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 635/18

Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung



Drucksache 473/1/18

... 11. Der Bundesrat betont, dass das Verbot, in bestimmten Fällen eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen (Artikel 9 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags), zu rigide formuliert ist. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, auf die Einfügung einer flexibleren Formulierung, die den Behörden einen Ermessensspielraum einräumt, hinzuwirken (etwa durch Umformulierung in eine "kann"-Vorschrift, wonach in den entsprechenden Fällen je nach Gestaltung des Einzelfalls auf die Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise verzichtet werden kann). Es kann nämlich auch in den in Artikel 9 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags genannten Fällen angezeigt sein, eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen, wenn dies erfolgversprechender, günstiger oder weniger belastend sein sollte als eine Abschiebung. Aus humanitären Gründen kann eine freiwillige Ausreise vorzugswürdig sein, beispielsweise zum Erhalt der Familieneinheit, um dem Kindeswohl zu entsprechen oder um schutzbedürftigen Personen ausreichend Zeit für die freiwillige Ausreise einzuräumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/1/18




Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 206/18

... 4. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal der minderjährigen Kinder sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 478/18

... hiermit übersende ich Ihnen den "Bericht der Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher gemäß § 42e SGB VIII - Die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland".



Drucksache 429/18

... "(2) Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. Im Übrigen kann ein Kind die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach Buch 2 Abschnitt 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 518/18

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 520/1/18

... a) für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" eine Vertreterin der Freien und Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Ina Mausolf) und



Drucksache 173/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 380/18

... - Kinderrechtskonvention, inkl. Zusatzprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 425/18 (Beschluss)

... (3) Konnten Elternteile im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams ein Kind nicht erziehen, gilt diese Zeit für die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung als Zeit der Erziehung eines Kindes, soweit der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einer auf Rehabilitierung oder Kassation erkennenden Entscheidung oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes festgestellt ist. Bei der Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 bleibt außer Betracht, dass bei einer anderen Person für dasselbe Kind die Kindererziehungszeit anzurechnen oder zu berücksichtigen ist. Die Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 lässt die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung nach diesem Gesetzbuch für diejenige Person, die das Kind erzogen hat, unberührt." ‘

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Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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