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164 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klageerhebung"


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Drucksache 653/12

... Die Aufdeckung der "NSU"-Mordserie vor nunmehr fast einem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland schwer erschüttert. Dass eine kleine Gruppe von rechtsextremistischen Tätern über Jahre hinweg aus dem Untergrund agieren, zehn Menschen ermorden und weitere schwere Verbrechen verüben konnte, ist in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellos. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, die neben dem Verlust geliebter Menschen über Jahre hinweg falsche Verdächtigungen und fehlgeleitete Ermittlungen erdulden mussten, die - im Nachhinein - Mängel bei der damaligen Ermittlungsarbeit sowie der Kooperation und Koordination der deutschen Sicherheitsbehörden offenbart haben. Neben die strafrechtliche Aufarbeitung der NSU-Mordserie, die mit der von der Bundesanwaltschaft mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes vorbereiteten Anklageerhebung gegen eine Reihe von Beschuldigten noch in diesem Jahr einen großen Schritt voran gebracht wird, muss daher auch eine politischgesellschaftliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Geschehnisse treten.



Drucksache 469/12

... - zwingend eine Klagebegründungsfrist vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Vorschriften beginnt der Fristlauf mit der Klageerhebung (BVerwG Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93). Die Klagebegründungsfrist des § 4a Absatz 1 kann allerdings auf Antrag durch das Gericht verlängert werden. Hiermit wird § 82 Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 388/12

... (b) die Frist für die Klageerhebung vor einem Gericht wird für die Dauer des alternativen Streitbeilegungsverfahrens ausgesetzt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 587/1/11

... Demgegenüber überzeugt das Argument der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht, wonach eine Dekonzentrationsermächtigung zur Gefahr einer Zuständigkeitszersplitterung und einer Unübersichtlichkeit der Rechtslage führen würde. Die Frage stellt sich ohnehin von vornherein nur in den Ländern, in denen mehrere Oberlandesgerichte bestehen. Auch insoweit wird es anwaltlich vertretenen Anspruchstellern aber auch in anderen Bereichen zugemutet, sich vor Klageerhebung kundig zu machen, welche Zuständigkeitsregelung in dem betreffenden Land besteht. Dies ist für Rechtsanwälte ein routinemäßiger Vorgang, der leicht durch einen Blick in die einschlägige Landesgesetzgebung bewältigt werden kann. Auch das Argument, die angestrebte Bündelungswirkung würde verfehlt, überzeugt nicht, weil nicht ersichtlich ist, warum hier eine über andere Sachbereiche hinausgehende Bündelung erforderlich sein sollte und im Übrigen die notwendige Rechtseinheit, wie bereits ausgeführt, durch die Revisionsmöglichkeit ausreichend gewährleistet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/11




1. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1 und 2 GVG

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1 und 4 - neu - GVG

4. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG

5. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG


 
 
 


Drucksache 851/2/11

... , die Effektivierung des Rechtsschutzes am Kapitalmarktrecht, bisher nicht erreicht wurde. Insbesondere die Frage der sinnvollen Beteiligung von Kleinanlegern an dem Prozessergebnis eines Musterverfahrens bzw. der Finanzierung ihrer Teilnahme an dem Verfahren ist bisher nicht gelöst. Bei einer großzügig angenommenen fiktiven Erfolgswahrscheinlichkeit von 50 Prozent ist eine Klageerhebung nur dann rational, wenn der durchzusetzende Anspruch höher ist als die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten durch die voraussichtlich erforderlichen Instanzen. Dies ist nach dem genannten Gutachten derzeit erst bei einer Anspruchshöhe von 15 500 Euro der Fall. Das heißt für Anleger mit kleineren Investitionen rechnet sich die Klageerhebung in der Regel nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/2/11




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass noch innerhalb des weiteren parlamentarischen Verfahrens eine Lösung erarbeitet werden sollte, die es Kapitalanlegern auch unterhalb der Schwelle einer förmlichen Klageerhebung ermöglicht, eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen, sich an einem etwaigen Vergleichsschluss zu beteiligen oder an ein anderweitiges Ergebnis des Musterverfahrens zu binden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/1/11




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass noch innerhalb des weiteren parlamentarischen Verfahrens eine Lösung erarbeitet werden sollte, die es Kapitalanlegern auch unterhalb der Schwelle einer förmlichen Klageerhebung ermöglicht, eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen, sich an einem etwaigen Vergleichsschluss zu beteiligen oder an ein anderweitiges Ergebnis des Musterverfahrens zu binden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/11 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren


 
 
 


Drucksache 60/11

... 1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 334/11

... - Die Möglichkeiten von Eurojust müssen modernisiert werden, d.h. Eurojust sollte nach Möglichkeit mit der Befugnis ausgestattet werden, von sich aus strafrechtliche Ermittlungen zur Untersuchung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten einzuleiten.30 - Eine spezialisierte europäische Strafverfolgungsbehörde wie die Europäische Staatsanwaltschaft könnte gemeinsame Vorschriften zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und sonstigen Straftaten konsequent und einheitlich anwenden und für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen, die als Täter oder Teilnehmer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU begangen haben, zuständig sein31 - und auf diese Weise zur Schaffung einheitlicher Bedingungen beitragen.



Drucksache 180/10

... Der Richtlinienvorschlag soll um eine Reihe von Bestimmungen erweitert werden, die die Strafermittlung und Anklageerhebung erleichtern sollen.



Drucksache 246/1/10

... " ab, da die damit zusammenhängende Einbeziehung von Parteien in einen Prozess ohne deren Wissen einschließlich der Bindung an das Prozessergebnis dem in Deutschland und in den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung sowie zwingenden Vorschriften der Mitgliedstaaten und der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - (insbesondere dem Recht auf rechtliches Gehör) widerspricht. Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... " ab, da die damit zusammenhängende Einbeziehung von Parteien in einen Prozess ohne deren Wissen einschließlich der Bindung an das Prozessergebnis dem in Deutschland und in den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung sowie zwingenden Vorschriften der Mitgliedstaaten und der EMRK (insbesondere dem Recht auf rechtliches Gehör) widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 246/10 (Beschluss)

... " ab, da die damit zusammenhängende Einbeziehung von Parteien in einen Prozess ohne deren Wissen einschließlich der Bindung an das Prozessergebnis dem in Deutschland und in den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung sowie zwingenden Vorschriften der Mitgliedstaaten und der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - (insbesondere dem Recht auf rechtliches Gehör) widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10 (Beschluss)




Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... " ab, da die damit zusammenhängende Einbeziehung von Parteien in einen Prozess ohne deren Wissen einschließlich der Bindung an das Prozessergebnis dem in Deutschland und in den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung sowie zwingenden Vorschriften der Mitgliedstaaten und der EMRK (insbesondere dem Recht auf rechtliches Gehör) widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 246/10

... Die geordnete Rechtspflege darf nicht dadurch gefährdet werden, dass zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten ungerechtfertigte Unterschiede bestehen: So sollten Straftäter nicht die Möglichkeit haben, sich der Verfolgung und Haft dadurch zu entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben und die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtssystemen ausnutzen. Wir brauchen eine tragfähige europäische Verfahrensgrundlage. Ein neues und umfassendes System für die Beweiserhebung in grenzübergreifenden Strafsachen sowie ein besserer Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden über begangene Straftaten sind wichtige Instrumente zur Entwicklung eines funktionierenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Kommission wird die Arbeiten an einer europäischen Staatsanwaltschaft auf der Grundlage von Eurojust vorantreiben. Die europäische Staatsanwaltschaft soll mit der Ermittlung, Strafverfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU betraut werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission weitere Überlegungen über die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) anstellen.



Drucksache 229/09

... " vor Gericht nicht zugelassen wird, was Anklageerhebungen und Verurteilungen wegen Terrorismus unmöglich macht,



Drucksache 5/09

... vorgesehenen Fällen ist künftig ein Vorverfahren vor Klageerhebung durchzuführen. Die Patentanwaltskammer ist, da sie in einer Selbstverwaltungsangelegenheit tätig wird, nach § 73 Absatz 1 Nummer 3 VwGO selbst Widerspruchsbehörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 297/09

... - Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren Der Rahmenbeschluss würde um eine Reihe von Bestimmungen erweitert, die die Strafermittlung und Anklageerhebung erleichtern sollen. Ein Verfahren zur Koordinierung der Strafverfolgung bei Fällen unterschiedlicher gerichtlicher Zuständigkeiten ist zwar vorgesehen, kann aber ersetzt werden, sobald der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zu Kompetenzkonflikten in Strafverfahren1 angenommen ist.



Drucksache 587/1/09

... Diese Regelung ist abzulehnen. Bis zur Anklageerhebung sollte das Gericht regelhaft die Ausführung auf die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens übertragen. Mit Erhebung der Anklage aber geht die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft auf das erkennende Gericht über, das im Regelfall ab diesem Zeitpunkt über größere Sachnähe verfügt und daher die angeordneten Überwachungsmaßnahmen am effektivsten und mit der für Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung wird durchführen können. Es besteht daher kein Anlass, auch nach Anklageerhebung die weitere Ausführung der Anordnungen grundsätzlich der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Möglichkeit hat, den Widerruf der Übertragung durchzusetzen. Daher sollte bis zur Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft regelmäßig mit der Ausführung der Anordnungen befasst sein, während ab diesem Zeitpunkt per Gesetz ein Übergang auf das Gericht erfolgen sollte.



Drucksache 587/09

... (2) Die Staatsanwaltschaft unterstützt das Gericht bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und teilt der Vollzugsanstalt von Amts wegen insbesondere Daten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 sowie von ihr getroffene Entscheidungen und sonstige Maßnahmen nach § 119 Abs. 1 und 2 mit. Zudem übermittelt die Staatsanwaltschaft der Vollzugsanstalt eine Ausfertigung der Anklageschrift und teilt dem nach § 126 Abs. 1 zuständigen Gericht die Anklageerhebung mit.



Drucksache 178/09

... vor. Deshalb erfährt der Nebenkläger in der Praxis (wenn das Gericht nicht zuvor nach § 396 Absatz 2 StPO über die Berechtigung zum Anschluss entschieden hat) häufig erst mit der Ladung zum Hauptverhandlungstermin von der zwischenzeitlich erfolgten Anklageerhebung. Die Anklageschrift erhält er sodann zumeist nur durch eine Akteneinsicht eines anwaltlichen Beistands. In vielen Fällen wird der Nebenkläger erst nach Kenntnis der Anklageschrift sachgerecht zum Verfahren Stellung beziehen und z.B. auf aus seiner Sicht bestehende Unrichtigkeiten der Anklageschrift hinweisen oder Beweisanträge zur Hauptverhandlung stellen können. U. a. weil der wesentliche Teil der Terminsvorbereitung durch das Gericht im Zeitpunkt der Versendung der Ladungen bereits abgeschlossen ist, kann die angemessene Berücksichtigung erst sehr spät erfolgender Anregungen des Nebenklägers für das Gericht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.



Drucksache 65/09

... Hingegen kann ein Widerspruch des Nebenklägers das Zustandekommen einer Verständigung nicht hindern. Denn der Nebenkläger hat im Strafprozess Rechte, die akzessorisch an die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft anknüpfen und ist insbesondere nicht befugt, das Urteil wegen der Rechtsfolgen anzugreifen (§ 400 Absatz 1 Satz 1). Gerade die Strafzumessung ist aber der wesentliche Gegenstand der Verständigung, wohingegen eine Verständigung über den Schuldspruch ausgeschlossen ist.



Drucksache 829/1/08

... Diese Regelung ist abzulehnen. Bis zur Anklageerhebung sollte das Gericht regelhaft die Ausführung auf die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens übertragen. Mit Erhebung der Anklage aber geht die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft auf das erkennende Gericht über, das im Regelfall ab diesem Zeitpunkt über größere Sachnähe verfügt und daher die angeordneten Überwachungsmaßnahmen am effektivsten und mit der für Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung wird durchführen können. Es besteht daher kein Anlass, auch nach Anklageerhebung die weitere Ausführung der Anordnungen grundsätzlich der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Möglichkeit hat, den Widerruf der Übertragung durchzusetzen. Daher sollte bis zur Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft regelmäßig mit der Ausführung der Anordnungen befasst sein, während ab diesem Zeitpunkt per Gesetz ein Übergang auf das Gericht erfolgen sollte.



Drucksache 95/08

... in der Lage fortgeführt, in der er sich zum Zeitpunkt der Widerklageerhebung befunden hat. So gelten etwaige bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Prozesshandlungen oder Erklärungen der Parteien sowie Entscheidungen des Gerichts oder Beweisergebnisse fort.



Drucksache 248/1/08

... " nicht ausschließt, ist abzulehnen. Sie ist mit dem in Deutschland und den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung nur schwer vereinbar. Danach ist jeder Einzelschaden individualisiert darzulegen und zu beweisen. Dies ist im Rahmen einer Verbandsklage kaum möglich, da der Verband regelmäßig die individuellen Einzelschäden nicht kennt. Damit kann das Gericht den Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht vollständig aufklären. Zudem droht der Beklagte mehrfach wegen desselben Schadens in Anspruch genommen zu werden, wenn neben dem Verband auch einzelne Geschädigte klagen. Im Ergebnis wird durch eine auf Schadenersatz gerichtete Verbandsklage keine materielle Gerechtigkeit erreicht; der Beklagte wird lediglich nach dem Vorbild der US-amerikanischen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 829/08

... (2) Die Staatsanwaltschaft unterstützt das Gericht bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und teilt der Vollzugsanstalt von Amts wegen insbesondere Daten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 sowie von ihr getroffene Entscheidungen und sonstige Maßnahmen nach § 119 Abs. 1 und 2 mit. Zudem übermittelt die Staatsanwaltschaft der Vollzugsanstalt eine Ausfertigung der Anklageschrift und teilt dem nach § 126 Abs. 1 zuständigen Gericht die Anklageerhebung mit.



Drucksache 951/1/08

... 41. Denn dadurch könnten Verbraucher ggf. ohne ihr Wissen in eine Prozessführung einbezogen und an das Prozessergebnis gebunden werden. Dies widerspricht dem in Deutschland und den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung. Danach ist jeder Einzelschaden individualisiert darzulegen und zu beweisen. Dies ist im Rahmen einer solchen Art von Verbandsklage kaum möglich, da der Verband regelmäßig die individuellen Einzelschäden nicht kennt. Ein "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/1/08




Zu Frage 1:

Zu den Fragen 2 bis 7:


 
 
 


Drucksache 700/08

... vorgesehenen Fällen ist künftig ein Vorverfahren vor Klageerhebung durchzuführen soweit die Länder nicht aufgrund der Öffnungsklausel in § 68 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO die Durchführung des Vorverfahrens für die verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen ausschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen.

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs-und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

4 Gliederung

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Leitlinien des Entwurfs

III. Inhalt des Entwurfs

1. BRAO

a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen

b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

c Sonstige Regelungen

2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

3. Bundesnotarordnung

4. Sonstige Gesetzesänderungen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

VI. Andere Lösungsmöglichkeiten

VII. Informationspflichten

VIII. Befristung

IX. Rechtsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit EU-Recht

XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 112a

Zu § 112b

Zu § 112c

Zu § 112d

Zu § 112e

Zu § 112f

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu § 191f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu § 193

Zu § 194

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer n

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1

Zu Unterabschnitt 2

Zu Abschnitt 2

Zu Abschnitt 3

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 111

Zu § 111a

Zu § 111b

Zu § 111c

Zu § 111d

Zu § 111e

Zu § 111f

Zu § 111g

Zu § 112

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 248/08 (Beschluss)

... " nicht ausschließt, ist abzulehnen. Sie ist mit dem in Deutschland und den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung nur schwer vereinbar. Danach ist jeder Einzelschaden individualisiert darzulegen und zu beweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 96/08

... . Dem jungen Volljährigen soll nicht zugemutet werden, dass er durch eine kurze Verjährungsfrist zur Klageerhebung gegen seine Eltern gezwungen ist, obwohl der Ablösungsprozess gerade erst einsetzt, er überwiegend noch dem Hausstand seiner Eltern angehört und sich in einer Ausbildung befindet. Auch den Eltern soll nicht zugemutet werden, etwaige Ansprüche gegen das Kind bereits bis zum Erreichen seines 21. Lebensjahres geltend machen zu müssen. Diese Privilegierung ist auch hinsichtlich sonstiger – etwa schuldrechtlicher – Ansprüche zwischen Eltern und Kindern angemessen, da der zur Begründung der Privilegierung herangezogene Lebenssachverhalt hier kein anderer ist. Ansprüche zwischen Eltern und Kindern müssen bei entsprechender Kenntnis gemäß § 195 BGB danach erst bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gerichtlich geltend gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 757/08

... Zunächst ist die Diskussion des relevanten Standes der Technik im erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahren ohnehin regelmäßig gut vorbereitet. Bereits im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurde der relevante Stand der Technik recherchiert. Häufig ist dem Nichtigkeitsverfahren außerdem ein Einspruchsverfahren gegen die Erteilung des Patents vorausgegangen, in dem der Einsprechende zur Begründung seines Antrags gegebenenfalls weiteren Stand der Technik vorgebracht hat. Weiterhin hat der Nichtigkeitskläger typischerweise vor Klageerhebung eine weitere Recherche durchgeführt. Besetzung und Rang des – einem Oberlandesgericht gleichstehenden – Bundespatentgerichts gewährleisten zudem eine sorgfältige Prüfung des Falles. Die grundsätzlich vorgeschriebene mündliche Verhandlung ermöglicht schließlich, dass die Parteien alle relevanten Aspekte des Falles – auch soweit sie sich erst aus der Verhandlung selbst ergeben sollten – mit dem Gericht erörtern können. Da die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 951/08 (Beschluss)

... " ab. Denn dadurch könnten Verbraucher ggf. ohne ihr Wissen in eine Prozessführung einbezogen und an das Prozessergebnis gebunden werden. Dies widerspricht dem in Deutschland und den meisten übrigen Mitgliedstaaten vorherrschenden System der individuellen Klageerhebung. Danach ist jeder Einzelschaden individualisiert darzulegen und zu beweisen. Dies ist im Rahmen einer solchen Art von Verbandsklage kaum möglich, da der Verband regelmäßig die individuellen Einzelschäden nicht kennt. Ein "



Drucksache 829/08 (Beschluss)

... Diese Regelung ist abzulehnen. Bis zur Anklageerhebung sollte das Gericht regelhaft die Ausführung auf die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens übertragen. Mit Erhebung der Anklage aber geht die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft auf das erkennende Gericht über, das im Regelfall ab diesem Zeitpunkt über größere Sachnähe verfügt und daher die angeordneten Überwachungsmaßnahmen am effektivsten und mit der für Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung wird durchführen können. Es besteht daher kein Anlass, auch nach Anklageerhebung die weitere Ausführung der Anordnungen grundsätzlich der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Möglichkeit hat, den Widerruf der Übertragung durchzusetzen. Daher sollte bis zur Anklageerhebung die Staatsanwaltschaft regelmäßig mit der Ausführung der Anordnungen befasst sein, während ab diesem Zeitpunkt per Gesetz ein Übergang auf das Gericht erfolgen sollte.



Drucksache 150/07

... (5) Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten wird die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 275/07

... enthaltenen Regelungen zur getrennten Aktenführung unverändert übernommen. Von einer – im Sinne einer harmonischen Gesamtregelung erwogenen – Ausweitung der getrennten Aktenführung auch auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wird abgesehen. Die getrennte Aktenführung führt – insbesondere nach Anklageerhebung – zu einer nicht unerheblichen Beschränkung der Akteneinsichtsrechte. Für die Notwendigkeit einer solchen Beschränkung auch bei anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ist bislang aus der Praxis kein Bedarf bekundet oder gar belegt worden.



Drucksache 901/07 (Beschluss)

... Zur Beendigung des Missbrauchs des Aktionärsklagerechts bei Beschlussmängeln wurde in jüngerer Zeit die Einführung eines Mindestquorums vorgeschlagen, das die Klageerhebung durch Kleinstaktionäre völlig ausschließt (vgl. Noack, BB 2007, 1; Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 126/2007).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 309/07A

... (2) Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist. Die Verjährung beginnt jedoch nicht vor dem im Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt. Durch Einlegung eines Rechtsbehelfs mit dem Ziel der Rückerstattung wird die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07A




Artikel 2
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Umgangspflegschaft

§ 5
Lebenspartnerschaftssachen

§ 6
Verweisung, Abgabe, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache

§ 7
Verjährung, Verzinsung

§ 8
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 9
Fälligkeit der Gebühren in Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen

§ 10
Fälligkeit bei Vormundschaften und Dauerpflegschaften

§ 11
Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen

Abschnitt 3
Vorschuss und Vorauszahlung

§ 12
Grundsatz

§ 13
Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz

§ 14
Abhängigmachung

§ 15
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 16
Auslagen

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenansatz

§ 18
Kostenansatz

§ 19
Nachforderung

§ 20
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Abschnitt 5
Kostenhaftung

§ 21
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 22
Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft

§ 23
Bestimmte sonstige Auslagen

§ 24
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 25
Erlöschen der Zahlungspflicht

§ 26
Mehrere Kostenschuldner

§ 27
Haftung von Streitgenossen

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 28
Wertgebühren

§ 29
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 30
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 31
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 32
Verzögerung des Verfahrens

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 33
Grundsatz

§ 34
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 35
Geldforderung

§ 36
Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten

§ 38
Stufenklageantrag

§ 39
Klage- und Widerklageantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung

§ 40
Rechtsmittelverfahren

§ 41
Einstweilige Anordnung

§ 42
Auffangwert

Unterabschnitt 2
Besondere Wertvorschriften

§ 43
Ehesachen

§ 44
Verbund

§ 45
Bestimmte Kindschaftssachen

§ 46
Übrige Kindschaftssachen

§ 47
Abstammungssachen

§ 48
Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen

§ 49
Gewaltschutzsachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

§ 51
Unterhaltssachen

§ 52
Güterrechtssachen

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 53
Angabe des Werts

§ 54
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 55
Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

§ 56
Schätzung des Werts

Abschnitt 8
Erinnerung und Beschwerde

§ 57
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 58
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 59
Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts

§ 60
Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

§ 61
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Abschnitt 9
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 62
Rechnungsgebühren

§ 63
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis Gliederung

Teil 1
Gebühren


 
 
 


Drucksache 920/07

... 5. bekräftigt erneut, dass sämtliche nationalen Rechtsvorschriften diesen Beschränkungen und Garantien strikt Rechnung tragen müssen, was auch für die Möglichkeit der Klageerhebung gegen die Ausweisung und die Wahrnehmung der Rechte der Verteidigung gelten muss, und dass jegliche in der Richtlinie 2004/38/EG festgelegte Ausnahme restriktiv interpretiert werden muss; weist darauf hin, dass kollektive Ausweisungen gemäß der Charta der Grundrechte und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verboten sind;



Drucksache 901/07

... Zur Beendigung des Missbrauchs des Aktionärsklagerechts bei Beschlussmängeln wurde in jüngerer Zeit die Einführung eines Mindestquotums vorgeschlagen, das die Klageerhebung durch Kleinstaktionäre völlig ausschließt (vgl. Noack, BB 2007, Heft 32 Seite I; Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 126/2007). Ob ein solches Mindestquotum das Klagegewerbe wirkungsvoll eindämmen könnte, kann bezweifelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... (5) Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten wird die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 408/07

... 101. bedauert, dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Zusammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung davon zu überzeugen, eine internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan keine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz seiner Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf, einen Beitrag zu einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;



Drucksache 64/1/07

... Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 93) wird der Richtervorbehalt zunächst damit gerechtfertigt, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen von der Prüfung entlastet werden sollen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Dagegen ist einzuwenden, dass ein Auskunftsanspruch - sieht man von dem Fall der Klageerhebung ab - nur besteht, wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt. Die Gesetzesbegründung weist bei der Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach Absatz 2 der jeweiligen Vorschrift selbst darauf hin, dass der Dritte durch das Merkmal der Offensichtlichkeit von der Prüfung entlastet werden soll, ob eine Rechtsverletzung vorliegt (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 91). Von einer Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung ist erst dann auszugehen, wenn sie eindeutig ist. Zweifel in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht schließen die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung aus (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 91). Es ist nicht ersichtlich, wieso der Prüfungsumfang des Dritten bei Auskünften unter Verwendung von Verkehrsdaten anders zu beurteilen sein sollte als bei sonstigen Auskünften nach Absatz 2 der jeweiligen Vorschrift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/07




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,

12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 64/07

... Die in Absatz 3 geregelte Klageerhebung nach Fristsetzung stimmt mit dem deutschen Recht nicht voll überein. Nach § 926 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 64/07 (Beschluss)

... Der vorgesehene Richtervorbehalt ist abzulehnen. Er ist dem deutschen Zivilprozess fremd, belastet die Gerichte in hohem Maße und bürdet den Verletzten erhebliche Kosten auf. Im Regelfall, wenn sich die Auskunft auf den Namen Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 93) wird der Richtervorbehalt zunächst damit gerechtfertigt, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen von der Prüfung entlastet werden sollen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Dagegen ist einzuwenden, dass ein Auskunftsanspruch - sieht man von dem Fall der Klageerhebung ab - nur besteht, wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt. Die Entwurfsbegründung weist bei der Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach Absatz 2 der jeweiligen Vorschrift selbst darauf hin, dass der Dritte durch das Merkmal der Offensichtlichkeit von der Prüfung entlastet werden soll, ob eine Rechtsverletzung vorliegt (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 91). Von einer Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung ist erst dann auszugehen, wenn sie eindeutig ist. Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht schließen die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung aus (vgl. BR-Drs. 64/07, S. 91). Es ist nicht ersichtlich, wieso der Prüfungsumfang des Dritten bei Auskünften unter Verwendung von Verkehrsdaten anders zu beurteilen sein sollte als bei sonstigen Auskünften nach Absatz 2 der jeweiligen Vorschrift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG

8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 364/1/07

... 23. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene Geltendmachung von Ansprüchen des illegal Beschäftigten durch den Mitgliedstaat gemäß Artikel 7 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags ohne die Notwendigkeit einer Klageerhebung durch den Anspruchsberechtigten ab. Der Vorschlag ist dem deutschen System des Arbeitsrechts als Teil des Zivilrechts systematisch fremd.



Drucksache 244/07

... " führen. Die Streitparteien entscheiden über den Ort einer Klageerhebung danach wo sie günstiger behandelt werden. Unterschiede bei den Kosten (siehe auch Punkt 2.2.2) und in der Geschwindigkeit des Verfahrens haben erhebliche Auswirkungen für die Auswahl des Forums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 180/07

... C. in der Erwägung, dass besonders folgende Probleme im Zusammenhang mit Unfällen mit grenzüberschreitenden Bezügen auftreten: in einigen Ländern wird Minderjährigen und Menschen mit einer Behinderung kein besonderer Schutz in Bezug auf den Lauf von Verjährungsfristen gewährt, die so Ansprüche auf eine Entschädigung, die ihnen sonst zugesprochen würden, unter Umständen verlieren können, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen verletzt werden; in einigen Ländern kann der Lauf von Verjährungsfristen nur durch Klageerhebung bzw. -zustellung unterbrochen werden: in grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann ein solches System zu Problemen führen, denn die Verhandlungen dauern notwendigerweise länger, und die Tatsache, dass das Opfer den Ablauf der Verjährungsfrist nicht hemmen kann, bringt es in die nachteilige Lage, in einer frühen Phase Kosten für eine Klageerhebung bzw. -zustellung verauslagen zu müssen, bevor der Abschluss von Verhandlungen möglich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/07




Anlage
Ausführliche Empfehlung zum Inhalt des Verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments

Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments

Dauer, Berechnung, Beginn, Aussetzung und Hemmung der Verjährungsfrist


 
 
 


Drucksache 551/07

... jedoch nicht darauf ab, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, und verlangt auch nicht – offener – eine materielle Prüfung, ob eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem betroffenen Fall in Betracht kommt. Beides würde nämlich bereits eine – wenngleich vorläufige und unsichere – Gefährlichkeitsprognose erfordern, und zwar schon vor der Anklageerhebung. Dies wäre hier in doppelter Hinsicht verfehlt: Zum einen wäre angesichts der Entwicklungssituation und der weiteren bereits dargelegten Gründe eine entsprechende Prognose bei jungen Menschen, die noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden selbst zum Urteilszeitpunkt nach abgeschlossener Beweisaufnahme generell besonderen Unsicherheiten ausgesetzt. Zum anderen wird eben deshalb gegen die nach Jugendstrafrecht verurteilten jungen Menschen nur die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung zugelassen. Die Bewertung vor Anklageerhebung müsste also auch die regelmäßig ungewisse Entwicklung während des Vollzugs einer mindestens siebenjährigen Jugendstrafe mit einbeziehen und sich damit auf die Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung in fernerer Zukunft richten.



Drucksache 583/07

... (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/07




Teil 1
Allgemeiner Teil

Kapitel 1
Vorschriften für alle Versicherungszweige

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Vertragstypische Pflichten

§ 2
Rückwärtsversicherung

§ 3
Versicherungsschein

§ 4
Versicherungsschein auf den Inhaber

§ 5
Abweichender Versicherungsschein

§ 6
Beratung des Versicherungsnehmers

§ 7
Information des Versicherungsnehmers

§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

§ 9
Rechtsfolgen des Widerrufs

§ 10
Beginn und Ende der Versicherung

§ 11
Verlängerung, Kündigung

§ 13
Änderung von Anschrift und Name

§ 14
Fälligkeit der Geldleistung

§ 15
Hemmung der Verjährung

§ 16
Insolvenz des Versicherers

§ 17
Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

§ 18
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

§ 19
Anzeigepflicht

§ 20
Vertreter des Versicherungsnehmers

§ 21
Ausübung der Rechte des Versicherers

§ 22
Arglistige Täuschung

§ 23
Gefahrerhöhung

§ 24
Kündigung wegen Gefahrerhöhung

§ 25
Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

§ 26
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

§ 27
Unerhebliche Gefahrerhöhung

§ 28
Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

§ 29
Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

§ 30
Anzeige des Versicherungsfalles

§ 31
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

§ 32
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 3
Prämie

§ 33
Fälligkeit

§ 34
Zahlung durch Dritte

§ 35
Aufrechnung durch den Versicherer

§ 36
Leistungsort

§ 37
Zahlungsverzug bei Erstprämie

§ 38
Zahlungsverzug bei Folgeprämie

§ 39
Vorzeitige Vertragsbeendigung

§ 40
Kündigung bei Prämienerhöhung

§ 41
Herabsetzung der Prämie

§ 42
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 4
Versicherung für fremde Rechnung

§ 43
Begriffsbestimmung

§ 44
Rechte des Versicherten

§ 45
Rechte des Versicherungsnehmers

§ 46
Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

§ 47
Kenntnis und Verhalten des Versicherten

§ 48
Versicherung für Rechnung wen es angeht

Abschnitt 5
Vorläufige Deckung

§ 49
Inhalt des Vertrags

§ 50
Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

§ 51
Prämienzahlung

§ 52
Beendigung des Vertrags

Abschnitt 6
Laufende Versicherung

§ 53
Anmeldepflicht

§ 54
Verletzung der Anmeldepflicht

§ 55
Einzelpolice

§ 56
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 57
Gefahränderung

§ 58
Obliegenheitsverletzung

Abschnitt 7
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

Unterabschnitt 1
Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 59
Begriffsbestimmungen

§ 60
Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

§ 61
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

§ 62
Zeitpunkt und Form der Information

§ 63
Schadensersatzpflicht

§ 64
Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

§ 65
Großrisiken

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 67
Abweichende Vereinbarungen

§ 68
Versicherungsberater

Unterabschnitt 2
Vertretungsmacht

§ 69
Gesetzliche Vollmacht

§ 70
Kenntnis des Versicherungsvertreters

§ 71
Abschlussvollmacht

§ 72
Beschränkung der Vertretungsmacht

§ 73
Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

Kapitel 2
Schadensversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 74
Überversicherung

§ 75
Unterversicherung

§ 76
Taxe

§ 77
Mehrere Versicherer

§ 78
Haftung bei Mehrfachversicherung

§ 79
Beseitigung der Mehrfachversicherung

§ 80
Fehlendes versichertes Interesse

§ 81
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 82
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 83
Aufwendungsersatz

§ 84
Sachverständigenverfahren

§ 85
Schadensermittlungskosten

§ 86
Übergang von Ersatzansprüchen

§ 87
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Sachversicherung

§ 88
Versicherungswert

§ 89
Versicherung für Inbegriff von Sachen

§ 90
Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 91
Verzinsung der Entschädigung

§ 92
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 93
Wiederherstellungsklausel

§ 94
Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

§ 95
Veräußerung der versicherten Sache

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

§ 97
Anzeige der Veräußerung

§ 98
Schutz des Erwerbers

§ 99
Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

Teil 2
Einzelne Versicherungszweige

Kapitel 1
Haftpflichtversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 100
Leistung des Versicherers

§ 101
Kosten des Rechtsschutzes

§ 102
Betriebshaftpflichtversicherung

§ 103
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 104
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

§ 105
Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

§ 106
Fälligkeit der Versicherungsleistung

§ 107
Rentenanspruch

§ 108
Verfügung über den Freistellungsanspruch

§ 109
Mehrere Geschädigte

§ 110
Insolvenz des Versicherungsnehmers

§ 111
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 112
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Pflichtversicherung

§ 113
Pflichtversicherung

§ 114
Umfang des Versicherungsschutzes

§ 115
Direktanspruch

§ 116
Gesamtschuldner

§ 117
Leistungspflicht gegenüber Dritten

§ 118
Rangfolge mehrerer Ansprüche

§ 119
Obliegenheiten des Dritten

§ 120
Obliegenheitsverletzung des Dritten

§ 121
Aufrechnung gegenüber Dritten

§ 122
Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

§ 123
Rückgriff bei mehreren Versicherten

§ 124
Rechtskrafterstreckung

Kapitel 2
Rechtsschutzversicherung

§ 125
Leistung des Versicherers

§ 126
Schadensabwicklungsunternehmen

§ 127
Freie Anwaltswahl

§ 128
Gutachterverfahren

§ 129
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 3
Transportversicherung

§ 130
Umfang der Gefahrtragung

§ 131
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 132
Gefahränderung

§ 133
Vertragswidrige Beförderung

§ 134
Ungeeignete Beförderungsmittel

§ 135
Aufwendungsersatz

§ 136
Versicherungswert

§ 137
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 138
Haftungsausschluss bei Schiffen

§ 139
Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

§ 140
Veräußerung des versicherten Schiffes

§ 141
Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

Kapitel 4
Gebäudefeuerversicherung

§ 142
Anzeigen an Hypothekengläubiger

§ 143
Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

§ 144
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 145
Übergang der Hypothek

§ 146
Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

§ 147
Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

§ 148
Andere Grundpfandrechte

§ 149
Eigentümergrundpfandrechte

Kapitel 5
Lebensversicherung

§ 150
Versicherte Person

§ 151
Ärztliche Untersuchung

§ 152
Widerruf des Versicherungsnehmers

§ 153
Überschussbeteiligung

§ 154
Modellrechnung

§ 155
Jährliche Unterrichtung

§ 156
Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

§ 157
Unrichtige Altersangabe

§ 158
Gefahränderung

§ 159
Bezugsberechtigung

§ 160
Auslegung der Bezugsberechtigung

§ 161
Selbsttötung

§ 162
Tötung durch Leistungsberechtigten

§ 163
Prämien- und Leistungsänderung

§ 164
Bedingungsanpassung

§ 165
Prämienfreie Versicherung

§ 166
Kündigung des Versicherers

§ 167
Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

§ 168
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 169
Rückkaufswert

§ 170
Eintrittsrecht

§ 171
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 6
Berufsunfähigkeitsversicherung

§ 172
Leistung des Versicherers

§ 173
Anerkenntnis

§ 174
Leistungsfreiheit

§ 175
Abweichende Vereinbarungen

§ 176
Anzuwendende Vorschriften

§ 177
Ähnliche Versicherungsverträge

Kapitel 7
Unfallversicherung

§ 178
Leistung des Versicherers

§ 179
Versicherte Person

§ 180
Invalidität

§ 181
Gefahrerhöhung

§ 182
Mitwirkende Ursachen

§ 183
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 184
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 185
Bezugsberechtigung

§ 186
Hinweispflicht des Versicherers

§ 187
Anerkenntnis

§ 188
Neubemessung der Invalidität

§ 189
Sachverständigenverfahren,

§ 190
Pflichtversicherung

§ 191
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 8
Krankenversicherung

§ 192
Vertragstypische Leistungen des Versicherers

§ 193
Versicherte Person

§ 194
Anzuwendende Vorschriften

§ 195
Versicherungsdauer

§ 196
Befristung der Krankentagegeldversicherung

§ 197
Wartezeiten

§ 198
Kindernachversicherung

§ 199
Beihilfeempfänger

§ 200
Bereicherungsverbot

§ 201
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

§ 203
Prämien- und Bedingungsanpassung

§ 204
Tarifwechsel

§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 206
Kündigung des Versicherers

§ 207
Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

§ 208
Abweichende Vereinbarungen

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 209
Rückversicherung, Seeversicherung

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 211
Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

§ 212
Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit

§ 213
Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

§ 214
Schlichtungsstelle

§ 215
Gerichtsstand

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 1
Altverträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Artikel 2
Vollmacht des Versicherungsvertreters, Krankenversicherung

Artikel 3
Verjährung

Artikel 4
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits. versicherung

Artikel 5
Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten

Artikel 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 820/07

... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Klageerhebung erleichtert, in dem sie ihre Klage wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht erheben können, in dessen Bezirk sie für gewöhnlich ihre Arbeit leisten (Gerichtsstand des Arbeitsortes).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 886/06

... kann nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Klageerhebung gestellt und begründet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 886/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes [190-4]

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes [900-15]

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 45k wird folgender § 451 eingefügt:

3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 661 eingefügt:

4. § 149 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Neubekanntmachung [900-15]

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)


 
 
 


Drucksache 74/06

... regelt die Anwendungs- und Durchsetzungsmöglichkeit der Bestimmungen über den bezahlten Jahresurlaub mit geeigneten Mitteln. Dies wird in Deutschland durch die jederzeit mögliche Klageerhebung der Seeleute vor den Gerichten für Arbeitssachen gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 146 Übereinkommen über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 53/06

... Ist ein solches Risiko nicht ersichtlich, könnte von den zuständigen Behörden verlangt werden, dass sie umgehend die Verteidigung und die Opfer von der Festlegung des am besten geeigneten Gerichts in Kenntnis setzen. Den Betroffenen müssen jedenfalls spätestens zum Zeitpunkt der Anklageerhebung die Hauptgründe für die Wahl eines bestimmten Gerichts mitgeteilt werden.



Drucksache 944/06

... 8. begrüßt die stetigen Anstrengungen der bulgarischen Behörden, die im Bereich Justiz und Inneres eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, sowie die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption und zum Abschluss der Justizreform ergriffenen Maßnahmen; erwartet, dass Maßnahmen wie eine intensivere und bessere Ausbildung für Ermittlungsbeamte der Polizei im Hinblick auf die vorgerichtlichen Ermittlungen, eine bessere Abstimmung der Strategie zur Bekämpfung der Korruption zwischen den beteiligten Behörden und die Stärkung der institutionellen Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden innerhalb der öffentlichen Verwaltung mit Nachdruck umgesetzt werden und dass sie greifbare und sichtbare Ergebnisse zeitigen, einschließlich erfolgreicher Anklageerhebungen und Verurteilungen der an schwerwiegenden Straftaten Beteiligten;



Drucksache 353/1/06

... " eingeleitet wurde. Das Risiko sollte so verteilt sein, dass ein Klagender die Verfahrenskosten auch dann zu tragen hat, wenn die Verweigerung der Zuzahlung unrechtmäßig war, selbst wenn vielleicht die Klageerhebung als solche in irgendeiner Form verständlich gewesen sein mag. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Ergebnis erst nach einer Beweisaufnahme herausstellen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b § 43b Abs. 2 Satz 4 und Satz 4 - neu - bis 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c1 - neu - und Buchstabe d § 95 Abs. 5 - neu - , Abs. 6 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB V ,

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe f § 95 Abs. 9 Satz 1 SGB V ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe g § 95 Abs. 9a Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 192 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGG

6. Zu Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Ärzte-ZV und Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Zahnärzte-ZV

7. Zu Artikel 5 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Zahnärzte-ZV und Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b § 285 Abs. 3 Satz 5 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 5 Nr. 16 § 46 Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 16 § 46 Zahnärzte-ZV

9. Zu Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5 bis 8 Zahnärzte-ZV und Nr. 11 Buchstabe b § 33 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 bis 5 Zahnärzte-ZV *

10. Zu Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 - neu - Zahnärzte-ZV und Nr. 10 § 32b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 Zahnärzte-ZV

11. Zu Artikel 7 Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 550/1/06

... von der Vorlage durch das Jugendschöffengericht und der Übernahmeentscheidung der Jugendkammer abhängig zu machen. Vielmehr folgt deren Zuständigkeit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zur Jugendkammer. Schon der Grundsatz größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung gebietet es, die Frage der sachlichen Zuständigkeit nicht dem zweistufigen Verfahren nach § 41 Abs. 1 Nr. 2



Drucksache 12/06

... Kostenerstattungsregeln spielen eine wichtige Rolle als positive oder negative Anreize für die Klageerhebung. Da das Gemeinschaftsrecht sowie die Europäische Menschenrechtskonvention bei Zivilklagen einen wirksamen Zugang zu den Gerichten fordern sollte geprüft werden, wie Kostenregeln diesen Zugang erleichtern können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 235/06

... § 199 Abs. 2 Satz 2 berechtigt die Staatsanwaltschaft in ihr geeignet erscheinenden Fällen bereits mit Anklageerhebung eine Urteilsabsprache anzuregen. Dies kann zu einer erheblichen Verkürzung des Verfahrens beitragen. Der Antrag ist mit der Angabe einer nach freier Würdigung aller nach Aktenlage bekannten Umstände des Falles und in Erwartung eines qualifizierten Geständnisses tat- und schuldangemessen erscheinenden Strafunter- und Strafobergrenze zu versehen. Schon mit Zustellung der Anklageschrift vermag sich dann der Angeschuldigte auf die Strafvorstellungen der Staatsanwaltschaft einzustellen und sein weiteres Verhalten danach auszurichten.



Drucksache 550/06 (Beschluss)

... von der Vorlage durch das Jugendschöffengericht und der Übernahmeentscheidung der Jugendkammer abhängig zu machen. Vielmehr folgt deren Zuständigkeit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zur Jugendkammer. Schon der Grundsatz größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung gebietet es, die Frage der sachlichen Zuständigkeit nicht dem zweistufigen Verfahren nach § 41 Abs. 1 Nr. 2



Drucksache 329/06

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil im Zwangsgeldverfahren nach Art. 228 EG wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft Besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG Vertragsverletzungsverfahren eine Klageerhebung vor dem EuGH und in der Folge die Verhängung eines Zwangsgeldes und eines Pauschalbetrages drohen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.