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238 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kohlenwasserstoff"


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Drucksache 768/08

... Eine Überschreitung nach den Sätzen 2 bis 4 ist nicht zulässig bei den Parametern Glühverlust, TOC, BTEX, PCB, Mineralölkohlenwasserstoffe, pH-Wert und DOC, soweit nicht durch die Fußnoten der Tabelle Überschreitungen zugelassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien

§ 3
Errichtung

§ 4
Organisation und Personal

§ 5
Inbetriebnahme

§ 6
Voraussetzungen für die Ablagerung

§ 7
Nicht zugelassene Abfälle

§ 8
Annahmeverfahren

§ 9
Handhabung der Abfälle

§ 10
Stilllegung

§ 11
Nachsorge

§ 12
Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen

§ 13
Information und Dokumentation

Teil 3
Verwertung von Deponieersatzbaustoffen

§ 14
Grundsätze

§ 15
Einsatzbereiche und Zuordnung

§ 16
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 17
Annahmeverfahren und Dokumentation

Teil 4
Sonstige Vorschriften

§ 18
Sicherheitsleistung

§ 19
Antrag, Anzeige

§ 20
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 21
Behördliche Entscheidungen

§ 22
Überprüfung behördlicher Entscheidungen

Teil 5
Langzeitlager

§ 23
Errichtung und Betrieb

§ 24
Stilllegung und Nachsorge

§ 25
Befreiung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 26
In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien

§ 27
In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien

§ 28
Betriebene Langzeitlager

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsvorschriften

Anhang 1
: Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III (zu § 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 23, § 30 Abs. 1 und 2)

1. Standort und geologische Barriere

1.1 Eignung des Standortes

1.2 Untergrund einer Deponie

2. Abdichtungssysteme

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.1 Anforderungen zum Stand der Technik

2.2 Besondere Anforderungen an die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem

Tabelle

2.3 Besondere Anforderungen an das Oberflächenabdichtungssystem

2.3.1 Rekultivierungsschicht

2.3.1.1 Wasserhaushaltsschicht

2.3.1.2 Methanoxidationsschicht

2.3.2 Technische Funktionsschicht

Tabelle

2.4 Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen

2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben

2.4.2 Zulassung

2.4.3 Antrag

2.4.4 Fachbeirat

2.4.5 Veröffentlichung

3. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 2
Anforderungen an den Standort, geologische Barriere, Langzeitsicherheitsnachweis und Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein (zu § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2)

1. Standort und geologische Barriere

2. Standortbezogene Sicherheitsbeurteilung

2.1. Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises

2.1.1 Umfang und Anforderungen

2.1.2 Notwendige Basisinformationen

2.1.2.1 Geologische Verhältnisse

2.1.2.2 Angaben zum Grubengebäude

2.1.2.3 Hydrogeologische Verhältnisse

2.1.2.4 Abfalleinbringung

2.1.3 Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes

2.1.4 Geotechnischer Standsicherheitsnachweis

2.1.5 Nachweis der Langzeitsicherheit

3. Stilllegung

3.1 Allgemeines

3.2 Bergwerke

3.3 Kavernen

4. Dokumentation der Verwahrung der Tageszugänge

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 3
Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (zu § 2 Nr. 6 bis 10, 21 bis 24, 34, § 6 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1, 3, 5 und 7, § 14 Abs. 3, § 15, § 23, § 26 Abs. 1, § 30 Abs. 3)

1. Verwendung von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff bei Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

2. Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

Anhang 4
Vorgaben zur Beprobung (Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen) (zu § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1, 3 und 5, § 23)

1. Fachkunde und Akkreditierung

2. Probenahme

3. Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff sowie des eluierbaren Anteils

3.1 Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff

3.1.1 Probenvorbereitung

3.1.2 Aufschlussverfahren

3.1.3 Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.1.3.1 Glühverlust

3.1.3.2 TOC Total organic carbon – gesamter organischer Kohlenstoff

3.1.4 BTEX Benzol, Toluol, Ethylbenzol, o-,m-,p-Xylol, Styrol, Cumol

3.1.5 PCB Polychlorierte Biphenyle - Summe der 6 PCB-Kongenere nach Ballschmiter, PCB-28, -52, -101, -138, -153, -180

3.1.6 Mineralölkohlenwasserstoffe C 10 bis C 40

3.1.7 PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

3.1.8 Dichte

3.1.9 Brennwert

3.2 Bestimmung der Gehalte im Eluat

3.2.1 Eluatherstellung

3.2.1.1 Eluatherstellung mit Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis 10/1

3.2.1.2 Eluatherstellung mit jeweils konstantem pH-Wert 4 und 11 / Säureneutralisationskapazität

3.2.2 Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom

3.2.3 pH-Wert

3.2.4 DOC Gelöster organischer Kohlenstoff

3.2.4.1 DOC

3.2.4.2 DOC bei einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8

3.2.5 Phenole

3.2.6 Arsen

3.2.7 Blei

3.2.8 Cadmium

3.2.9 Kupfer

3.2.10 Nickel

3.2.11 Quecksilber

3.2.12 Zink

3.2.13 Chlorid

3.2.14 Sulfat

3.2.15 Cyanide, leicht freisetzbar

3.2.16 Fluorid

3.2.17 Barium

3.2.18 Chrom, gesamt

3.2.19 Molybdän

3.2.20 Antimon

3.2.21 Selen

3.2.2.2 Wasserlöslicher Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrattrockenrückstand des Eluats

3.3 Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.3.1 Atmungsaktivität, bestimmt über 4 Tage im Laborversuch AT4 :

3.3.1.1 Testgerät:

3.3.1.2 Temperatur:

3.3.1.3 Probenlagerung:

3.3.1.4 Probenaufbereitung:

3.3.1.5 Einstellung des Wassergehaltes:

3.3.1.6 Probemenge:

3.3.1.7 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.1.8 Versuchsdauer und Auswertung:

3.3.1.9 Angabe des Ergebnisses:

3.3.2 Gasbildung, bestimmt über 21 Tage im Laborversuch GB21 :

3.3.2.1 Allgemeines:

3.3.2.2 Versuchsaufbau und Gasmessung:

3.3.2.3 Temperatur:

3.3.2.4 Probenlagerung:

3.3.2.5 Probenaufbereitung:

3.3.2.6 Impfschlamm:

3.3.2.7 Probenmasse:

3.3.2.8 Referenzansatz:

3.3.2.9 pH-Wert:

3.3.2.10 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.2.11 Versuchsdauer und Auswertung:

Tabelle

Tabelle

3.3.2.12 Angabe des Ergebnisses:

4. Bewertung der Messergebnisse

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 5
Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Satz 1 Nr. 2, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 bis 3, § 13 Abs. 1 bis 3 und 5, § 17 Abs. 2, § 23 Satz 1)

1. Information und Dokumentation

1.1 Betriebsordnung

1.2 Betriebshandbuch

1.3 Abfallkataster

1.4 Betriebstagebuch

2. Jahresbericht

2.1 Stammdaten

2.2 Auswertung der Messungen und Kontrollen sowie Darstellung der Ergebnisse

2.3 Erklärung zum Deponieverhalten

3. Messeinrichtungen, Messungen und Kontrollen

3.1 Messeinrichtungen

3.2 Mess- und Kontrollprogramm

Tabelle

4. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III

5. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse IV

6. Sickerwasser

7. Deponiegas

8. Belästigungen und Gefährdungen

9. Lehrgänge zur Weiterbildung des Leitungspersonals

11. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

_______ Seite 2 _________

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung - GewinnungsAbfV)

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312; Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 993/08

... (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Kohlenwasserstoffabscheidungseffizienz eines Systems zur Benzindampf-Rückgewinnung - Phase II bei mindestens 85 % liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 993/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

2.2.2. Methodik

2.2.3. Konsultierte Organisationen

2.2.4. Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

2.2.5. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Tankstellen

Artikel 4
Zulässiges Mindestniveau der Benzindampf-Rückgewinnung

Artikel 5
Regelmäßige Inspektionen und Konformität

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 10/08C

... Bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickoxide, die zur Bildung des sauren Regens beitragen. Daneben werden Kohlenmonoxid, unverbrannte Kohlenwasserstoffe, Rußpartikel und Staub emittiert. Mit der Energieversorgung gehen schließlich auch beachtliche Gewässerbelastungen und Wasserverbräuche einher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08C




Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen

1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund

2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

3. Wesentliche Erkenntnisquellen

IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz

a. Wasserkraft

b. Biomasse

c. Windenergieanlagen

d. Fotovoltaik

2. Weiterentwicklung des Energiesystems

3. Marktintegration

V. Alternativen

VI. Mitteilungspflichten

VII. Gesetzesfolgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz

c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft

d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher

4. Bürokratiekosten

a. Neue Informationspflichten

b. Geänderte Informationspflichten

c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht

d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten

VIII. Zeitliche Geltung

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen


 
 
 


Drucksache 298/08

... a) in der Demokratischen Volksrepublik Algerien: die Steuer auf das Gesamteinkommen (l’impôt sur le revenu global), die Körperschaftsteuer (l’impôt sur les bénéfices des sociétés), die Abgabe auf Bergbaugewinne (l’impôt sur les bénéfices miniers), die Berufssteuer (la taxe sur l’activité professionnelle), die Vermögensteuer (l’impôt sur le patrimoine), die Abgabe und die Steuern von Schürferträgen sowie von den Erträgen der Erforschung, der Ausbeutung und der Ableitung von Kohlenwasserstoffverbindungen (la redevance, la taxe sur le revenu et l"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. November 2007

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 10 und 11:

3. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 424: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


 
 
 


Drucksache 163/08

... Erdölkohlenwasserstoffharze (hydriert)



Drucksache 915/08

... ": andere Stoffe als Kohlenwasserstoffe, die einem Produkt beigefügt oder mit diesem vermischt werden, um seine Eigenschaften zu verändern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsgrundsatz

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Zusätzliche Informationen

5 Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Sicherheitsvorräte – Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen

Artikel 4
Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen

Artikel 5
Verfügbarkeit der Vorräte

Artikel 6
Verzeichnis der Sicherheitsvorräte - Jahresbericht

Artikel 7
Einrichtung zentraler Bevorratungsstellen

Artikel 8
Aufgabenübertragung durch Unternehmen

Artikel 9
Anlage spezifischer Vorräte

Artikel 10
Verwaltung der spezifischen Vorräte

Artikel 11
Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und zentralen Bevorratungsstellen über spezifische

Artikel 12
Wirkung der Übertragungen und Vereinbarungen

Artikel 13
Statistische Erfassung der Vorräte gemäß Artikel 3

Artikel 14
Statistische Erfassung der spezifischen Vorräte

Artikel 15
Statistiken über kommerzielle Vorräte

Artikel 16
Datenverarbeitung

Artikel 17
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe

Artikel 18
Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse

Artikel 19
Kontrollen durch die Kommission

Artikel 20
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 21
Notfallverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Adressaten

Anhang I
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents der Einfuhren von Erdölerzeugnissen

Anhang II
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents des Inlandsverbrauchs:

Anhang III
Methoden zur Berechnung der gehaltenen Vorräte:

Anhang IV
Modalitäten der Erstellung von Statistiken über die Höhe der gemäß Artikel 3 zu haltenden Bestände und deren Übermittlung an die Kommission:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 105/08

... hergestellter/s synthetischer/s Kohlenwasserstoff(-gemisch))

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne

Artikel 5
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6
Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden

Artikel 7
Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister

Artikel 8
Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung

Artikel 9
Übertragung von Herkunftsnachweisen

Artikel 10
Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen

Artikel 11
Kapazitätserhöhungen

Artikel 12
Verwaltungsverfahren und Vorschriften

Artikel 13
Information und Ausbildung

Artikel 14
Zugang zum Elektrizitätsnetz

Artikel 15
Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen

Artikel 16
Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit

Artikel 17
Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 18
Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe

Artikel 19
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20
Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Änderungen und Aufhebung

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Richtkurs

Anhang II
Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft

Anhang III
Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV
Zertifizierung von Installateuren

Anhang V
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff

Anhang VI
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff

Anhang VII
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

C. Methodik

D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind


 
 
 


Drucksache 103/08

... ), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) aus Quellen, ausgedrückt in gemäß der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/08




Begründung

1. Einleitung

2. Reichweite: Beitrag zur Reduzierung von THG-Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zur Verwirklichung des Gesamtziels der EU

3. Lastenteilung: Gerechtigkeit für alle Mitgliedstaaten

4. Die Verwendung von Gutschriften aus Projekten in Drittländern

5. Änderungen bei Abschluss eines internationalen Übereinkommens

6. Konsequenzen einer Änderung des Geltungsbereichs des EU-Emissionshandelssystems

7. Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffbestimmungen

Artikel 3
Emissionsvolumen für den Zeitraum 2013 bis 2020

Artikel 4
Verwendung von Gutschriften aus Projektmaßnahmen

Artikel 5
Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 6
Nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens geltende Anpassungen

Artikel 7
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 8
Register und Zentralverwalter

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12

Anhang
Treibhausgas-Emissionen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 104/08 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat hält zudem den in Artikel 5 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags definierten Zeitraum für die Befristung von Explorationsgenehmigungen für zu kurz bemessen. Die Erfahrungen aus der Exploration auf Kohlenwasserstofflagerstätten bestätigen diese Einschätzung. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Eignung von potenziellen Speicherstrukturen in diesem Zeitraum nicht adäquat beurteilt werden kann. Dies ist mit dem Ziel des Richtlinienvorschlags, das gespeicherte CO



Drucksache 993/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass die Inspektionen nach Artikel 5 des Richtlinienvorschlags generell auf die Ermittlung des Dampf-/Benzinverhältnisses (Volumenverhältnis zwischen dem rückgeführten Kraftstoffdampf/Luft-Gemisch und dem getankten Kraftstoff) und nicht auf die Ermittlung der Kohlenwasserstoffabscheidungseffizienz ausgerichtet werden. Die Ermittlung der Kohlenwasserstoffabscheidungseffizienz ist wesentlich aufwändiger. Hierzu muss in der Regel ein repräsentatives Fahrzeugkollektiv gemessen werden, da der Wirkungsgrad auch vom Fahrzeugtyp abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 993/08 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 109/07

... – hat vorgeschlagen, die Verwendung bestimmter fluorierter Kohlenwasserstoffe in Fahrzeug-Klimaanlagen schrittweise zu verbieten. Das Europäische Parlament und der Rat haben diesen Vorschlag angenommen.28

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/07




2 Zusammenfassung

1. Einführung

2. Eine Industrie im Umbruch?

3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie

3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen

3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge

3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr

3.3.1. Schadstoffemissionen

3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs

3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen

3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe

3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40

3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit

3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize

3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

4. Die nächsten Schritte

2 Anhänge

Anhang 1
Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird

3 Selbstprüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Virtuelle Prüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Anhang 2
Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen


 
 
 


Drucksache 40/07

... Europa wird immer mehr abhängig von importierten Kohlenwasserstoffen. Bei einer "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07




1. Die Herausforderungen

1.1. Nachhaltigkeit

1.2. Versorgungssicherheit

1.3. Wettbewerbsfähigkeit

Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.

2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik

3. Der Aktionsplan

3.1. Der Energiebinnenmarkt

3.1.1. Entflechtung

3.1.2. Wirksame Regulierung

3.1.3. Transparenz

3.1.4. Infrastruktur

3.1.5. Netzsicherheit

3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten

3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung

3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom

3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem

3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf

3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien

3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie

3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

3.8. Die Zukunft der Kerntechnik

3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.

3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.

3.10. Überwachung und Berichterstattung

4. Blick nach Vorn

Anhang 1
Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik

Anhang 2
Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie


 
 
 


Drucksache 146/07

... In anderen Bereichen bestehen eindeutig unterschiedliche Auffassungen zwischen den einzelnen Sektoren, insbesondere zwischen der Kfz-Industrie und der Erdölindustrie. Dazu gehören die Bereiche World Wide Kraftstoff Charter, Polyaromatische Kohlenwasserstoffe, Detergenzien und metallische Zusätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftliche / Fachbereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Überprüfungs-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

6. Beschreibung der einzelnen Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 2
Änderungen zur Richtlinie 1999/32/EG

Artikel 3
Aufhebung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang V
Umweltbezogene Spezifikationen für Handelsübliche Kraftstoffe zur Vermeidung in Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor

Anhang VI
Für Ottokraftstoffgemische mit Ethanol zulässige Dampfhöchstdruckabweichung


 
 
 


Drucksache 464/07

... erfüllen werden bei der Plakettenkennzeichnung nicht berücksichtigt. So haben z.B. die Anlagen XXIV und XXV der StVZO schwächere Grenzwertanforderungen und es fehlen Dauerhaltbarkeitsvorschriften wie sie die Anlage XXIII zur StVZO vorschreibt. Darüber hinaus fordert die Anlage XXIII den Einbau eines Verdunstungsfilters für die Kohlenwasserstoffemissionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

II. § 6 wird wie folgt geändert:

III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 775/07

... -Emissionen und Analyse des gesamten Zyklus ohne Vernachlässigung der Umweltauswirkungen der Anlagen für die Gewinnung und den Transport von Kohlenwasserstoffen, der illegalen Verklappungen und der Unfälle auf See;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/07




Kräftiger Anschub für erneuerbare Energiequellen

Binnenmarkt und Netzinfrastruktur

Heizen und Kühlen

Verkehr und Biokraftstoffe


 
 
 


Drucksache 776/07

... 52. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Dialogs mit den Hauptlieferländern von Kohlenwasserstoffen in die Europäische Union die Gleichbehandlung europäischer Unternehmen, die sich bei der Festlegung der Anschaffungspreise ausschließlich auf wirtschaftliche Kriterien stützen und bei denen politische Faktoren keine Rolle spielen, zu verlangen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 776/07




Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik

A. Diversifizierung

B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU

C. Solidarität in Krisensituationen

D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern


 
 
 


Drucksache 819/07

... erfüllen werden bei der Plakettenkennzeichnung nicht berücksichtigt. So haben z.B. die Anlagen XXIV und XXV der StVZO schwächere Grenzwertanforderungen und es fehlen Dauerhaltbarkeitsvorschriften wie sie die Anlage XXIII zur StVZO vorschreibt. Darüber hinaus fordert die Anlage XXIII den Einbau eines Verdunstungsfilters für die Kohlenwasserstoffemissionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 1
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07

Zu Artikel 1

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 929/07

... 6. militärische Materialien, die für die Verwendung in Flammenwerfern oder Brandbomben besonders formulierte Verdicker für Kohlenwasserstoff-Brennstoffe enthalten, wie Metallstearate oder Palmitate (Oktal) (CAS-Nr. 637-12-7) und M1,M2,M3-Verdicker,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Genehmigungen

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Allgemeingenehmigungen

Artikel 6
Globalgenehmigungen

Artikel 7
Einzelgenehmigungen

Kapitel III
Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung

Artikel 8
Information durch die Lieferanten

Artikel 9
Zertifizierung

Artikel 10
Ausfuhrbeschränkungen

Kapitel IV
Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Zollwesen

Artikel 12
Informationsaustausch

Kapitel V
Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter

Artikel 13
Aktualisierung des Anhangs

Artikel 14
Ausschuss

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Schutzmaßnahmen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

Anhang
Liste der Verteidigungsgüter

ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:

ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:

ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:

ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:

ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:

ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:

ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.

ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.

ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:

ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:

ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 340/07

... , Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie für Benzo(a)pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in verschiedenen Lebensmitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8a

Zu Nr. 8b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 621/06

... 1. synthetische Kohlenwasserstoffe oder synthetische Kohlenwasserstoffgemische, die durch thermochemische Umwandlung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 505/06

... Offshore-Windenergie, Meeresströmungen, Wellen und Gezeiten bieten ein enormes Potenzial für regenerative Energie. Bei erfolgreicher Nutzung könnten sie substanziell zur Stromversorgung in vielen Küstengebieten Europas beitragen und dort zudem die wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Beschäftigung fördern. Europäische Unternehmen haben Fachkönnen in der Meerestechnologie entwickelt, nicht nur bei der Offshore-Nutzung von Kohlenwasserstoffen, sondern auch bei regenerativen Meeresressourcen, Hochseeaktivitäten, ozeanographischer Forschung, Unterwasser-Fahrzeugen und Robotern, See- und Küstenbau. Diese Technologien werden zunehmend genutzt werden und das Wachstum der europäischen Meerestechnologie insbesondere auf den internationalen Exportmärkten steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 465/06

... e und gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie ihnen nach § 2 Abs. 4 gleichgestellte Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder Absatz 2 versteuert worden sind und die"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/06




1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 246/1/06

... , Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 206/06

... 2. andere als die in Absatz 2 genannten Waren, ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen, die zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind oder als solche zum Verkauf angeboten oder verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 510/06

... Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
- Gegenstand:

Artikel 2
und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:

Artikel 3
- Übergangszone der Überschreitungen:

Artikel 4
- Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:

Artikel 5
und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:

Artikel 6
, 7 und 8:

Artikel 9
, 10 und 11:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Umweltqualitätsnormen

Artikel 3
Übergangszone der Überschreitungen

Artikel 4
Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 86/280/EWG

Artikel 8
Aufhebungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Teil
A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern

Teil
B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe

Teil
C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen

Anhang II
: Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG


 
 
 


Drucksache 161/06

... Zu den ozonschichtschädigenden Stoffen zählen die vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW), Halone, Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) und 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform).



Drucksache 246/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft. Ziel der Verordnung ist die Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Für die Luftschadstoffe Arsen, Kadmium, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden Zielwerte festgelegt. Die Länder werden verpflichtet, alle erforderlichen und ohne unverhältnismäßige Kosten durchführbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die festgelegten Zielwerte ab dem in der Verordnung genannten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten und die Luftqualität, dort wo sie bereits gut ist, möglichst gut zu erhalten. Darüber hinaus wird eine umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftbelastung, deren Bewertung im Hinblick auf die Zielwerte und über Minderungsmaßnahmen festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 190/1/06

... Der Bundesrat begrüßt, dass durch die Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie Grenzwerte für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowohl in Weichmacherölen, die bei der Reifenherstellung eingesetzt werden, als auch für die Reifen selbst festgelegt werden. Es ist zu erwarten, dass dadurch der Eintrag dieser krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe in die Umwelt reduziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu - ChemVerbotsV

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anhang Abschnitt 30 Spalte 2 ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c Anhang IV Nr. 29 GefStoffV


 
 
 


Drucksache 33/06

... (4) Von den Informationen, die gemäß der Richtlinie 2002/59/EG gemeldet und ausgetauscht werden, sind jene von besonderer Bedeutung, die die genauen Merkmale der auf dem Seeweg beförderten gefährlichen oder umweltschädigenden Güter betreffen. In diesem Rahmen und in Anbetracht der jüngsten Unfälle auf See muss den Küstenbehörden ein leichterer Zugang zu Informationen über die Merkmale der auf dem Seeweg beförderten Kohlenwasserstoffe ermöglicht werden - dies ist ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl der zweckmäßigsten Bekämpfungstechniken - und muss im Notfall eine direkte Verbindung zwischen ihnen und den Beteiligten, die die beförderten Erzeugnisse am besten kennen, sichergestellt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahme

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 1

Option 2

Option 3

Option 4

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Entsprechungstabelle

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 872/06

... Nicht betroffen von der Zuschlagregelung sind bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Personenkraftwagen, deren Schadstoffemissionen (Masse des Kohlenmonoxids, Masse der Kohlenwasserstoffe und Summe der Massen der Kohlenwasserstoffe und Stickoxide) den Grenzwertanforderungen der seit 2006 für die erstmalige Zulassung von Personenkraftwagen geltenden Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß den anspruchsvollen Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km anstelle von 0,025 g/km nicht überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2 Finanztableau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 920/06

... Von chlorierten Kohlenwasserstoffen abgeleitete Insektizide

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1 Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

2.2.2. Methodik

2.2.3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

2.2.4. Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

2.2.5. Niveau der Erkenntnisse

2.2.6. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Artikel 4
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 5
Ausschussverfahren

Artikel 6
Berichterstattung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Statistiken über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 1
Erfassungsbereich

Abschnitt 2
Variablen

Abschnitt 3
Meldeeinheit

Abschnitt 4
Bezugszeitraum

Abschnitt 5
Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen

Abschnitt 6
Qualitätsbericht

Anhang II
Statistiken über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 1
Erfassungsbereich

Abschnitt 2
Variablen

Abschnitt 3
Meldeeinheiten

Abschnitt 4
Bezugszeitraum

Abschnitt 5
Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen

Abschnitt 6
Qualitätsbericht

Anhang III
Harmonisierte Klassifikation der Stoffe


 
 
 


Drucksache 190/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass durch die Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie Grenzwerte für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowohl in Weichmacherölen, die bei der Reifenherstellung eingesetzt werden, als auch für die Reifen selbst festgelegt werden. Es ist zu erwarten, dass dadurch der Eintrag dieser krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe in die Umwelt reduziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zehnten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu - ChemVerbotsV

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anhang Abschnitt 30 Spalte 2 ChemVerbotsV

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c Anhang IV Nr. 29 GefStoffV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 215/06

... n und dioxinähnlichen PCB sowie für Benzo(a)pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in verschiedenen Lebensmitteln. Die Verordnung dient gleichzeitig der Anpassung der nebenstrafrechtlichen Bestimmungen der §§ 5 und 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 215/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

1.§ 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 6 werden

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Kosten

3. Gender-Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 246/06 (Beschluss)

... , Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 20/1/06

... 11. Die deutsche Automobilindustrie entwickelt derzeit hochwertige NOx-Abgasnachbehandlungssysteme, die strengste Stickoxidgrenzwerte erreichen, ohne die Vorteile des Dieselmotors beim Verbrauch, bei den Kohlenwasserstoffund Kohlenmonoxidemissionen aufgeben zu müssen. Insofern dient eine europaweite, langfristig angekündigte Festschreibung anspruchsvoller Stickstoffoxid-Emissionsgrenzwerte sowohl den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie als auch den europäischen Klimaschutzzielen. Gleichzeitig erhält die Automobilindustrie ausreichende Planungssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/1/06




Zu Artikel 6

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 11/06

... (LPG), einer Mischung leichter Kohlenwasserstoffe (vorwiegend Propan und Butan), betriebenen Motor

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Förderung sauberer Fahrzeuge

Artikel 4
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten


 
 
 


Drucksache 190/06

... Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen in Weichmacherölen sowie in Rußen, die in Gummimischungen von Reifen eingesetzt werden, vor. Durch Reifenabrieb gelangen in Deutschland schätzungsweise 6 bis 18 t PAK/Jahr in die Umwelt. Da Benzo(a)pyren sowie zahlreiche andere PAK krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften aufweisen, soll ihr Eintrag in die Umwelt verringert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Giftinformationsverordnung

Artikel 5
Änderung der Biozid-Meldeverordnung

Artikel 6
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel

2. Hintergrund

3. Kosten und Preiswirkungen

3.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

3.1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3.1.2 Vollzugsaufwand

3.2 Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3.2.1 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

3.2.2 Toluol und 1,2,4-Trichlorbenzol

B. Besonderer Teil (zu den einzelnen Vorschriften)

1. Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

1.1 Zu Nummer 1

1.2 Zu Nummer 2

1.3 Zu Nummer 3

1.4 Zu Nummer 4

1.5 Zu Nummer 5

1.6 Zu Nummer 6

1.6.1 Abschnitt 29

1.6.2 Abschnitt 30

1.6.3 Abschnitt 31

2. Zu Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung

2.1 Zu Nummer 1

3. Zu Artikel 3 Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

3.1 Zu Nummer 1

3.2 Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 4 Änderung der Giftinformationsverordnung

5. Zu Artikel 5 Änderung der Biozid-Meldeverordnung

6. Zu Artikel 6 Änderung des Chemikaliengesetztes

7. Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 20/06 (Beschluss)

... 8. Die deutsche Automobilindustrie entwickelt derzeit hochwertige NOx-Abgasnachbehandlungssysteme, die strengste Stickoxidgrenzwerte erreichen, ohne die Vorteile des Dieselmotors beim Verbrauch, bei den Kohlenwasserstoffund Kohlenmonoxidemissionen aufgeben zu müssen. Insofern dient eine europaweite, langfristig angekündigte Festschreibung anspruchsvoller Stickstoffoxid-Emissionsgrenzwerte sowohl den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie als auch den europäischen Klimaschutzzielen. Gleichzeitig erhält die Automobilindustrie ausreichende Planungssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/06 (Beschluss)




Zu Artikel 6

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 20/06

... In dem Vorschlag sind weitere Senkungen der Emissionen von Fahrzeugen mit Ottomotor vorgesehen: Senkung der NOX-Emissionen um 25 % mit einem Grenzwert von 60 mg/km und Senkung der Kohlenwasserstoffemissionen um 25 % mit einem Grenzwert von 75 mg/km.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften für die Typgenehmigung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Kapitel III
Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 6
Pflichten des Herstellers

Artikel 7
Gebühren für den Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Typgenehmigung

Artikel 10
Typgenehmigung von Ersatzteilen

Artikel 11
Finanzielle Anreize

Artikel 12
Sanktionen bei Verstößen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Neufestsetzung der Grenzwerte

Artikel 14
Änderungen

Artikel 15
Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 72/306/EWG

Artikel 17
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anhang I
- Emissionsgrenzwerte

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang II
: Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG


 
 
 


Drucksache 245/06

... Bestimmung des Gehaltes an Kohlenwasserstoffen in Abfällen - Untersuchungs- und Analysestrategie, Kurzbezeichnung: KW/04, Stand: 16. November 2004

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Katalysator weisen eine erheblich höhere Stickstoffoxidemission als Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder als Dieselkraftfahrzeuge auf. Außerdem enthält ihr Abgas auch noch unverbrannte Kohlenwasserstoffe in nicht unbeträchtlicher Menge. Sie fallen deshalb ebenfalls in die Schadstoffklasse 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 626/05

... 15. Kohlenwasserstoffförderung auf See. Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einer Fördermenge von mehr als 500 Tonnen/Tag bei Erdöl und von mehr als 500 000 Kubikmetern/Tag bei Erdgas.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Anhang
Liste der Tätigkeiten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Präambel

Zur Änderung von Artikel 2

Zur Änderung von Artikel 8

Zur Änderung von Artikel 11

Zur Änderung von Artikel 14

Zu Artikel 14bis

Zur Änderung des Anhangs I

Zur Änderung des Anhangs VI


 
 
 


Drucksache 790/05

... 15. Kohlenwasserstoffförderung auf See.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 790/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Anwendungsbereich für Pläne und Programme

Artikel 5
Vorprüfung (Screening)

Artikel 6
Festlegung des Umfangs des Untersuchungsrahmens (Scoping)

Artikel 7
Umweltbericht

Artikel 8
Öffentlichkeitsbeteiligung

Artikel 9
Konsultation der Umwelt- und Gesundheitsbehörden

Artikel 10
Grenzüberschreitende Konsultationen

Artikel 11
Entscheidung

Artikel 12
Überwachung (Monitoring)

Artikel 13
Politiken und Rechtsvorschriften

Artikel 14
Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls dient

Artikel 15
Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften

Artikel 16
Stimmrecht

Artikel 17
Sekretariat

Artikel 18
Anhänge

Artikel 19
Änderungen des Protokolls

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Rücktritt

Artikel 26
Verbindliche Wortlaute

A n h ä n g e

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Anhang V

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Z u d e n e i n z e l n e n Vo r s c h r i f t e n d e s S E A - P r o t o k o l l s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Anhang I Liste der Vorhaben nach Artikel 4 Absatz 2

Zu Anhang II Andere Vorhaben nach Artikel 4 Absatz 2

Zu Anhang III Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich der Gesundheit, im Sinne des Artikels 5 Absatz 1

Zu Anhang IV Informationen im Sinne des Artikels 7 Absatz 2

Zu Anhang V Informationen im Sinne des Artikels 8 Absatz 5


 
 
 


Drucksache 194/05

... (2) Die Erhebung erfasst bei Unternehmen, die Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 829/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft11 gemacht wurden, kann erwogen werden, ihre Bestimmungen in die vorliegende Richtlinie aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 827/05

... Diese Verordnung dient der Straf- und Bußgeldbewehrung der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 über Raucharomen zur tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung in oder auf Lebensmitteln (ABl. EU (Nr.) L 309 S. 1) sowie der Anpassung der nationalen Vorschriften an diese EG-Verordnung und an die Verordnung (EG) Nr. 208/2005 der Kommission vom 4. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung 466/2001 im Hinblick auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (ABl. EU (Nr.) L 34 S. 3). Die Verordnung dient auch der Anpassung an die Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aromenverordnung

Artikel 2
Änderung der Käseverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 552/05

... Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die im Vergleich zu Dieselmotoren kaum zu den Partikelemissionen beitragen, bilden zusammen mit den Kraftfahrzeugen ohne Verbrennungsmotor eine dritte Gruppe (C). Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor ohne geregelten Katalysator weisen eine drastisch höhere Stickstoffoxidemission als Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder als Dieselkraftfahrzeuge auf. Außerdem enthält ihr Abgas auch noch unverbrannte Kohlenwasserstoffe in nicht unbeträchtlicher Menge. Mit der Unterscheidung der Kraftfahrzeuge nach Schadstoffklassen, die aus den europäischen Richtlinien zur Begrenzung der Emissionen von gas- und partikelförmigen Schadstoffen durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren abgeleitet werden, wird bereits Vorsorge im Hinblick auf das In-Kraft-Treten bereits beschlossener Grenzwerte für die Stickoxidbelastung ab 2010 getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 53/05

halogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 523/05

10 Im Folgenden als "in Anlage I aufgeführte Vertragspartei" bezeichnet. bereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 8 das Jahr 1995 als ihr Basisjahr für die Gesamtemissionen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen, perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid ausgewählt haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 812/05

... Eine Aus- oder Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem führt nicht dazu, dass sich die für die Abgasprüfung nach geltendem Recht maßgebliche Schadstoffstufe (z.B. Euro 2 oder Euro 4) verändert. Denn die limitierten gasförmigen Schadstoffe (Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide) werden durch das Partikelminderungssystem im allgemeinen nicht verringert. Die in den Fahrzeugpapieren der betroffenen Kraftfahrzeuge eingetragene emissionsbezogene Schlüsselnummer bleibt deshalb unverändert. Die mit Partikelminderungssystem aus- oder nachgerüsteten Kraftfahrzeuge sollen bei entsprechendem Nachweis durch einen Eintrag im Feld "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 102/05

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft, KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 788/05

... Einleitung nicht synthetischer Verbindungen(Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Meeresregionen und Unterregionen

Artikel 4
Meeresstrategien

Artikel 5
Koordinierung und Zusammenarbeit

Artikel 6
Zuständige Stellen

Kapitel II
Meeresstrategien: Vorbereitung

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Beschreibung eines guten Umweltzustands

Artikel 9
Festlegung von Umweltzielen

Artikel 10
Erstellung von Überwachungsprogrammen

Artikel 11
Genehmigung

Kapitel III
Meeresstrategien: Maßnahmenprogramme

Artikel 12
Maßnahmenprogramme

Artikel 13
Sondergebiete

Artikel 14
Unterrichtung der Kommission

Artikel 15
Genehmigung

Kapitel IV
Aktualisierung, Berichte und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 16
Aktualisierung

Artikel 17
Zwischenberichte

Artikel 18
Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 19
Berichte der Kommission

Artikel 20
Überarbeitung der Richtlinie

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Artikel 6 Absatz 2

Anhang II
Artikel 7 Absatz 1, 8 Absatz 1 und 10 Absatz 1

Anhang III
Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
Artikel 10 Absatz 1

Anhang V
Artikel 12 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 14/05

... 3.1.8 Kohlenwasserstoff (Anhang 1, Tabelle 2, Nr. 3.03)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Katalysator weisen eine erheblich höhere Stickstoffoxidemission als Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder als Dieselkraftfahrzeuge auf. Außerdem enthält ihr Abgas auch noch unverbrannte Kohlenwasserstoffe in nicht unbeträchtlicher Menge. Sie fallen deshalb ebenfalls in die Schadstoffklasse 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 944/05

... “ bedeutet jedes Kohlenwasserstoffmineralöl, einschließlich Schmieröl, das für den Betrieb oder Antrieb des Schiffes verwendet wird oder verwendet werden soll, sowie jegliche Rückstände solchen Öls.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 173/05

... Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemisch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 394/05

... Es handelt sich dabei im allgemeinen um Personenkraftwagen, deren Emissionsverhalten hinsichtlich der Schadstoffe - Masse des Kohlenmonoxids (CO), Masse der Kohlenwasserstoffe (HC) und Summe der Massen der Kohlenwasserstoffe und Stickoxide (HC + NOx) - schon den Grenzwertanforderungen der ab 2006 für alle neu zuzulassenden Personenkraftwagen geltenden Euro-4-Abgasnorm genügt und deren Partikelausstoß den besonders anspruchsvollen Grenzwert für die Partikelmasse (PM) von 0,005 g/km anstelle von 0,025 g/km nicht überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt:

§ 3c
Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

§ 9a
Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 330/05

... a) Basisjahr ist das Jahr 1990; dies gilt nicht für im Übergang zur Marktwirtschaft befindliche Vertragsparteien, die im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 ein anderes, früheres Basisjahr oder einen anderen, früheren Basiszeitraum als 1990 ausgewählt haben, und für Vertragsparteien, die in Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 8 1995 als ihr Basisjahr für die Gesamtemissionen von wasserstoffhaltigen Fluorkohlenwasserstoffen, perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid ausgewählt haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 524/05

... (1) Die Erhebung erfasst bei Unternehmen, die Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/05




Gesetz

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz (UStatG)

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe

§ 11
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz

§ 12
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 13
Hilfsmerkmale

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Anschriftenübermittlung

§ 16
Übermittlung

§ 17
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 916/04A Kohlenwasserstoff

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 916/04A




2 A

2 B

2 C

2 D

2 E

2 F

2 G

2 H

2 I

2 J

2 K

2 L

2 M

2 N

2 O

2 P

2 Q

2 R

2 S

2 T

2 U

2 V

2 W

2 K

2 Z


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.