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"Komitologie"


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0664/04B
0068/1/04
0804/04
0068/04B
Drucksache 589/06

... Wirtschaftliche Folgen Die Einführung des Komitologie-Verfahrens für Zusatzstoffzulassungen wird für die Branche günstig sein, da die Verfahren für die Genehmigung neuer Zusatzstoffe damit beschleunigt werden. Dies könnte ein Anreiz für Investitionen in die Entwicklung neuer Zusatzstoffe sein, da Neuentwicklungen künftig insgesamt schneller gewinnbringend eingesetzt werden können. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Zusatzstoffe in Zusatzstoffen und Enzymen wird wirtschaftliche Folgen für die erstmalige Zulassung neuer Stoffe haben, aber dies dürfte nur wenige Stoffe betreffen. Geringe Folgen werden sich daraus ergeben, dass die technischen Datenblätter aktualisiert und Kennzeichnungen geringfügig geändert werden müssen, wenn Enzyme nicht mehr vom Anwendungsbereich gedeckt sind. Die entstehenden Kosten werden jedoch einmalig sein und die Folgen dürften durch angemessene Übergangszeiten für die Anpassung an die Änderungen ausgeglichen werden. Die Änderungen dürften kaum eine Verteuerung der an die Verbraucher abgegebenen Waren bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Auswirkungen auf die Umwelt

Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

Andere als gesetzgerberische Maßnahmen

Deregulierung der Rechtsvorschriften über Zusatzstoffe

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftslisten der zugelassenen Zusatzstoffe

Artikel 4
Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Besondere Bedingungen für Süßungsmittel

Artikel 7
Besondere Bedingungen für Farbstoffe

Artikel 8
Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsgruppen

Artikel 9
Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 10
Festlegung der Höchstmengen

Artikel 11
Lebensmittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003

Artikel 12
Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen

Kapitel III
Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln

Artikel 13
Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln

Artikel 14
Verwendung von Farbstoffen und Süßungsmitteln in Säuglings- und Kleinkindnahrung

Artikel 15
Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung

Artikel 16
Migrationsgrundsatz

Artikel 17
Auslegungsentscheidungen

Artikel 18
Traditionelle Lebensmittel

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 19
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 20
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelzutaten

Artikel 21
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu den Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 22
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelzusatzstoffen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 23
Allgemeine Angaben über Lebensmittelzusatzstoffe

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 24
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 25
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 26
Informationspflichten

Artikel 27
Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 28
Ausschuss

Artikel 29
Gemeinschaftliche Finanzierung einer harmonisierter Politik

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30
Erstellung der Gemeinschaftslisten von Zusatzstoffen

Artikel 31
Erneute Bewertung zugelassener Zusatzstoffe

Artikel 32
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 34
Inkrafttreten

Anhang I
Funktionsgruppen von Zusatzstoffen in Lebensmitteln und Zusatzstoffen in Zusatzstoffen und Lebensmittelenzymen

Anhang II
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang IV
Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Zusatzstoffkategorien aufrechterhalten können


 
 
 


Drucksache 4/06 (Beschluss)

... selbst konkretisiert werden. Hierbei ist insbesondere auf Ressourceneffizienz und Vollzugstauglichkeit zu achten. Da die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung von entscheidender Bedeutung für die Anwendung des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit und die Prinzipien der Beseitigungsautarkie und der Nähe ist, sind die bisherigen Vorgaben für die Verwertung in den Artikeln 3 und 5 nicht ausreichend, um Auslegungsproblemen, Abgrenzungsschwierigkeiten und einem Standarddumping entgegenzuwirken. Die Konkretisierung der Begriffe muss zunächst durch die Vorgabe klarer Kriterien in der Richtlinie selbst erfolgen. Die weitere Ausgestaltung kann danach im Komitologieverfahren vorgenommen werden.



Drucksache 873/06

... Nur falls dies für die einheitliche Anwendung der Verordnung erforderlich sein sollte können einheitliche Rechtsvorschriften über die bei Kontrollen einzusetzenden Analysemethoden im Komitologieverfahren festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Instruments

Durchsetzung des Verbots

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Verbote

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Methoden zur Identifizierung der Herkunftsspezies von Fellen

Artikel 4
Durchführungsbefugnisse

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Inkrafttreten und Geltung


 
 
 


Drucksache 496/06

... 3. befürwortet andererseits diejenigen demokratischen Verbesserungen der institutionellen Verfahren, die im Rahmen der bestehenden EU-Verträge beschlossen werden können, beispielsweise Verbesserung der Transparenz im Ministerrat, Reform der Komitologieregelung, Nutzung der Überleitungsklausel für qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse und die Mitentscheidung im Bereich Justiz und Inneres, Verbesserung der Kontrolle durch die nationalen Parlamente und Einführung einer Form der Bürgerinitiative;



Drucksache 352/1/05

... 28. Der Bundesrat fordert, dass die Kommission die Auswahl von Maßnahmen nicht durch eine Schwerpunktsetzung in der Entscheidung weit gehend einschränkt. Eine tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit der Mitgliedstaaten ist sicherzustellen. Während die Kommission die Leitlinien für die Planung des jeweiligen Programms bestimmt, werden die Mitgliedstaaten nur im Rahmen der Komitologie (Verwaltungsverfahren) einbezogen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass den Mitgliedstaaten von Anfang an, also bereits bei der Erarbeitung der Leitlinien, nicht nur in Hinsicht auf den Schwerpunkt einer Maßnahme, sondern auch auf eine etwaige nationale Beteiligung an der Finanzierung, Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten eröffnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 603/05 (Beschluss)

... - Artikel 3 Abs. 3 und Artikel 10 des Beschlussvorschlags sollten gestrichen werden. Eine Notwendigkeit, eine EU-weite genauere Bestimmung der Informationen, die zur Verfügung gestellt werden können, der Zugangsmodalitäten und der Übermittlungskanäle entsprechend dem Komitologieverfahren vorzunehmen, ist sowohl unter Subsidiaritätsgesichtspunkten als auch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erkennbar. Genauere Abstimmungen dieser Fragen sollten entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten in den einzelnen Grenzregionen vorgenommen werden.



Drucksache 829/1/05

... 31. Vor dieser Zielsetzung wird die Bundesregierung gebeten, insbesondere darauf zu achten, dass die zukünftige Berichterstattung den allgemeinen Bestrebungen zur Entbürokratisierung nicht entgegenläuft und nicht zu zusätzlichen Regulierungen führt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Eckpunkte der Berichtsverpflichtungen der Mitgliedstaaten in der Richtlinie festzulegen und nicht, wie im Vorschlag vorgesehen, dem Komitologieverfahren zu überlassen. Die Berichtsverpflichtungen haben wesentlichen Einfluss auf den Aufwand der Länder und des Bundes zum Vollzug der Richtlinie und sollten zusammen mit der Richtlinie beschlossen werden.



Drucksache 223/05

... (Komitologieausschuss für die Richtlinie



Drucksache 780/05

... 3. Ständiger Ausschuss für das Bauwesen nach Artikel 19 Abs. 1 der Bauproduktenrichtlinie (Komitologieausschuss)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/05




A Als Vertreter/innen in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist, werden benannt:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien der Kommission Ausschüsse zur Anpassung an den technischen

1. Sportboote

2. Niederspannungs-Richtlinie

3. Ständiger Ausschuss für das Bauwesen nach Artikel 19 Abs. 1 der Bauproduktenrichtlinie Komitologieausschuss

4. Pharmazeutischer Ausschuss

5. Ständiger Ausschuss Medizinprodukte

6. Arbeitsgruppe zur Marktüberwachung im Bereich Medizinprodukte - Market Surveillance Operation Group

7. Koordinierungsgruppe Anerkennung Hochschuldiplome

8. Anerkennung von Hochschuldiplomen - Ständige Arbeitsgruppe der Leiter der nationalen Äquivalenzzentren

9. KMU-Ausschuss

10. Veterinärpharmazeutischer Ausschuss

11. Zulassungsverfahren Novel-Food-Verordnungen

12. Expertengruppe zur RL 91/477/EWG Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

13. Arbeitsgruppe Jugend

14. Besonderer Ausschuss nach Artikel 133 EGV - Bereich Bildungs- und Kulturaspekte

15. Arbeitsgruppe Lehrer und Ausbilder

16. Arbeitsgruppe Fremdsprachen lernen

17. Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel Komitologieausschuss

18. Verwaltungsausschuss Tempus

19. Generaldirektoren für soziale Sicherheit

20. Programmausschuss SOKRATES Komitologieausschuss

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

21. Agrarfragen/Futtermittel

22. Tierschutz

23. Ausschuss Tierschutz

24. Verwaltungsausschuss Getreide und Reis

25. Ausschuss Säuglingsnahrung, Fertignahrung und Folgemilch

26. Ständiger Ausschuss Ökologischer Landbau Komitologieausschuss und Arbeitsgruppe Biologischer Landbau

27. Expertengruppe zur VO EWG Nr. 4045/89 Finanzierungssystem EAGFL, Buchprüfung

IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates

28. Schutz und Information der Verbraucher

29. Koordinatorin für das Tätigwerden der Beauftragten:

30. Betriebliches Umweltschutzmanagement, umweltverträgliche Produkte, Umweltzeichen

31. Umwelt und Klima

32. Umweltpolitische Aktionsprogramme der Europäischen Union; Grundsatzfragen der EU-Umweltpolitik einschließlich Integrationsfragen

33. Freier Zugang zu Umweltinformationen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtliche Zulassungs- und Überwachungsverfahren, BAT-Prozess, PRTR

34. Sonstige Umwelt-Förderprogramme und Umweltschutzbeihilfen der EU, insbesondere LIFE

35. Grundsatzangelegenheiten: Schutz des Grundwassers: Bewirtschaftung und Qualitätsanforderungen

36. Schutz der Oberflächengewässer: Bewirtschaftung, Ökologie und Qualitätsanforderungen

37. Schutz der Küstengewässer und der Meere

38. Behandlung von kommunalem Abwasser

39. Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe

40. Grundsatzangelegenheiten, Ver- und Entsorgung kerntechnischer Anlagen

41. Reaktorsicherheit

42. Strahlenschutz

43. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft; Ausschuss für Abfallwirtschaft

44. Industrielle Abfälle; grenzüberschreitende Abfallverbringung

45. Fortschreibung technischer Anforderungen in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg

46. Abfallentsorgungsanlagen

47. Verpackungsabfälle

48. Grundsatzangelegenheiten, Flächenschutz, Lebensraumschutz einschl. FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

49. Biologische Vielfalt Umsetzung und Förderung im Naturschutz

50. Artenschutz

51. Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000

52. Luftreinhaltung im Verkehrsbereich Baden-Württemberg

53. Luftreinhaltung außerhalb des Verkehrsbereichs, VOC

54. Anlagensicherheit

55. Lärmbekämpfung

56. Gentechnik; Freisetzung und Inverkehrbringen

57. Gentechnik; Anwendung in geschlossenen Systemen

58. Umweltchemikalien

V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission

59. Ausschuss Statistisches Programm Komitologieausschuss

60. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

61. Besonderer Ausschuss nach Artikel 113 EGV Einbeziehung der audiovisuellen Dienstleistungen insbesondere der Rundfunkbereich

62. Ausschuss nach Artikel 31 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie Komitologieausschuss

VII. Bereich Kultur

63. Verwaltungsausschuss für das EU-Förderprogramm Kultur 2000

64. Ausschuss Schutz von Kulturgütern

VIII. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates

65. Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen

66. Arbeitsgruppe Migration

67. Arbeitsgruppe Visa

68. Arbeitsgruppe Asyl/Eurodac/ Dubliner Übereinkommen

69. Arbeitsgruppe Rückführung

70. Arbeitsgruppe Grenzen

71. Arbeitsgruppe Cirefi

72. Artikel 36-Ausschuss

73. Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit

74. Arbeitsgruppe Europol

75. Arbeitsgruppe Terrorismus

76. Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit

77. Arbeitsgruppe Materielles Strafrecht

78. Arbeitsgruppe Informationssysteme SIS/SIRENE

79. Horizontale Gruppe Drogen

80. Ständiger Ausschuss SDÜ Baden-Württemberg

81. Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität

82. Hochrangige Gruppe Asyl/Migration

83. Gruppe Gemeinsame Bewertung des Besitzstandes im Bereich Justiz und Inneres in den MOE-Ländern

84. Arbeitsgruppe EURASIL

85. Programmausschuss Rahmenprogramm AGIS

86. Beratender Ausschuss für die Koordinierung im Bereich des Binnenmarkts

87. Ausschuss des Europäischen Sozialfonds Komitologieausschuss

88. - Kultur

89. - Forschung

90. - Allgemeine Angelegenheiten

91. - Justiz und Inneres

92. - Jugend

93. Ausschuss der Ständigen Vertreter


 
 
 


Drucksache 817/1/05

... 10. Das wird dem Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht und schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten weiter ein. Weiterer Prüfung bedürftig ist nach Auffassung des Bundesrates der Vorschlag der Kommission, die Flexibilität des EU-Rechts in manchen Sektoren dadurch zu erhöhen, dass auf der Grundlage von Rahmenrechtsakten die Zuständigkeit der Kommission anerkannt wird, Umsetzungsmaßnahmen durch schnellere Verfahren vorzusehen. Der Bundesrat betont, dass auch künftig ein ausreichender Einfluss der Mitgliedstaaten im Rahmen von Komitologie-Verfahren gewahrt bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/05




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 364/05

15 Die "Sunset"-Klauseln im Wertpapierbereich treten ab 2007 in Kraft. Sie legen fest, dass der Kommission übertragene Durchführungsbefugnisse zwecks Erlass von Durchführungsmaßnahmen im Rahmen des Komitologie-Verfahrens (Stufe 2 des Lamfalussy-Prozesses) hinfällig werden, sofern nicht der Rat und das Europäische Parlament ausdrücklich einer Verlängerung zustimmen (was ein Vorschlag der Kommission im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens wäre.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 929/05

... Die Bundesregierung hat dieses Anliegen im dafür zuständigen Komitologieausschuss zum EPER in Brüssel vorgebracht. Die Europäische Kommission hat den Vorschlag jedoch nicht aufgegriffen. Sie hat darauf verwiesen, dass im Leitfaden zur EPER-Berichterstattung eine allgemeine Empfehlung zur Anwendung vorgegebener Standardverfahren zur Ermittlung der Emissionen enthalten sei, die von den Mitgliedstaaten konkretisiert werden könne.



Drucksache 875/05

... Die Kommission will ihren Vorschlag in Form eines einzigen Textes Mitte 2007 vorlegen; vervollständigt werden soll das Regelwerk dann durch Maßnahmen, die im Komitologieverfahren auf der Ebene 2 verabschiedet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... 24. Komitologie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 354/05

... - Die Komitologieregelungen sind einfacher und auf die für die anderen Gemeinschaftsprogramme geltenden Vorschriften abgestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/05




Mitteilung

1. Einführung

2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

2.2. Europäischer Mehrwert

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. finanzielle Ressourcen

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung der MASSNAHME

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele

3. Bewertung

4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Wahl des Instruments

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Fazit

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

2. Begründung der MASSNAHME

4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Themenschwerpunkte und spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Teilnahme am Programm

Artikel 6
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Beratungsverfahren

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/05

... 2. Der Ausschuss gibt sich auf der Grundlage der Standardgeschäftsordnung für Komitologieausschüsse eine Geschäftsordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/05




Begründung

1 Hintergrund

- Gründe und Ziele des Entwurfs

- Allgemeines

- Geltende Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung betroffener Kreise

- Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften

- Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

2 beschliesst:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Informationsaustausch

Artikel 4
Strukturelle Koordinierung

Artikel 5
Praktische Zusammenarbeit

Artikel 6
Informationsaustausch und Koordinierungsstrukturen

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Evaluierung der Durchführung

Artikel 9
Bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den von diesem Beschluss erfassten Behörden

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Änderungen am Schengener Übereinkommen

Artikel 12
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 332/05

... Durch das Mautsystemgesetz wird die Interoperabilitätsrichtlinie in einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für alle Arten der elektronischen Mauterhebung europarechtssicher umgesetzt. Hierzu werden der Anwendungsbereich des Gesetzes, die technischen Grundanforderungen sowie die Rahmenbedingungen für den künftigen europäischen elektronischen Mautdienstes geregelt. Da die näheren inhaltlichen Spezifikationen dieses elektronischen Mautdienstes erst noch im sog. Komitologieverfahren von der Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu treffen sind, wird für die künftige Umsetzung dieser Spezifikationen eine Verordnungsermächtigung aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Technische Anforderungen

§ 3
Europäischer elektronischer Mautdienst

§ 4
Rechtsverordnungsermächtigung

§ 5
Überleitungsvorschrift

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 595/05

... Die Erfahrungen haben die Schwierigkeiten aufgezeigt, die mit der Anpassung der OGAW-Rechtsvorschriften an sich verändernde Marktrealitäten und mit der Gewährleistung einer konsistenten Umsetzung einhergehen. Die OGAW-Richtlinie zeugt von den Gefahren, die mit dem Versuch einer Regulierung von hochtechnischen Fragen auf Level 1 der EU-Rechtsvorschriften verbunden sind. Einige Kommentatoren, einschließlich CESR, drängten deshalb auf eine Neufassung der Richtlinie im Sinne der jüngsten EU-Rechtsvorschriften im Wertpapierbereich; d.h. einer funktionellen und auf Grundsätzen basierenden Gesetzgebung auf Level 1, die durch detaillierte Durchführungsbestimmungen und eine verstärkte aufsichtliche Zusammenarbeit ergänzt wird (Lamfalussy-Ansatz). Allerdings wäre eine Überarbeitung der OGAW-Rechtsvorschriften auf diese Art und Weise keine „kosmetische“ Übung: So müsste eine Auswahl getroffen werden bezüglich der in Level 1 festzuhaltenden Leitprinzipien sowie bezüglich des Anwendungsbereichs und des Inhalts der durch Komitologie zu bestimmenden Festlegungen. Dies würde weit reichende und institutionelle Folgen zeitigen. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und eines umfassenden Rückgriffs auf das Mitentscheidungsverfahren. Sollten sich die Stimmen in Zukunft für diese notwendigen Änderungen der OGAW-Rechtsvorschriften aussprechen, sollte nach Auffassung der Kommission die Gelegenheit ergriffen werden, die Richtlinie im Sinne des Lamfalussy-Ansatzes umzustrukturieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 699/1/05

... 14. Die Bundesregierung möge schließlich darauf hinwirken, das in den Artikeln 10 und 11 des Verordnungsvorschlags geregelte Komitologie-Verfahren grundlegend zu überarbeiten, mit dem Ziel, "Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung" bzw. eine "Anpassung der statistischen Erhebungen an wirtschaftliche und technische Entwicklungen" auf eng umgrenzte Bereiche zu beschränken. Mit Blick auf die dem Regelungsausschuss nach Artikel 11 der vorgeschlagenen Verordnung eingeräumten "Anpassungsmöglichkeiten" - Festlegung zusätzlicher Definitionen gemäß Artikel 2, zusätzliche Untergliederungen und Gliederungstiefe bei den in Artikel 8 vorgesehenen Variablen, Fristen für die Datenübermittlung an die Kommission und Regeln für die Genauigkeits- und Qualitätsstandards (Artikel 10 Buchstabe a bis e des Verordnungsvorschlags) - besteht die Gefahr einer inflationären Ausdehnung von Mitteilungspflichten, die - jedenfalls bei den Gerichten/Justizverwaltungen - einen personellen Mehrbedarf nach sich ziehen dürfte, der nicht gerechtfertigt ist.



Drucksache 603/1/05

... - Artikel 3 Abs. 3 und Artikel 10 des Beschlussvorschlags sollten gestrichen werden. Eine Notwendigkeit, eine EU-weite genauere Bestimmung der Informationen, die zur Verfügung gestellt werden können, der Zugangsmodalitäten und der Übermittlungskanäle entsprechend dem Komitologieverfahren vorzunehmen, ist sowohl unter Subsidiaritätsgesichtspunkten als auch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erkennbar. Genauere Abstimmungen dieser Fragen sollten entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten in den einzelnen Grenzregionen vorgenommen werden.



Drucksache 817/05

... Neufassung mit dem Ziel, die Regeln für die vorübergehende Zulassung von Saatgut, das den Anforderungen in Bezug auf die Keimfähigkeit nicht entspricht, zu vereinfachen Schnellere Reaktion auf vorübergehende Lieferschwierigkeiten bei Saatgut: Klare, von den Mitgliedstaaten zu befolgende Regeln als Ersatz für Adhoc-Abweichungen, die nach dem Komitologieverfahren angenommen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 564/05

... i) die Übernahme in die Vereinbarung (Nummer 35) der von der Kommission eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen betreffend den Wertpapier-, Banken- und den Versicherungssektor („Verfahren Lamfalussy“) und die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Anwendungsmodalitäten des „Komitologie“-Beschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/05




Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission 2005/2076 ACI

Anlage

I. Geltungsbereich

II. politische Verantwortung

III. KONSTRUKTIVER Dialog und Informationsfluss

IV. Zusammenarbeit IM Bereich der Gesetzgebungsverfahren und der Programmplanung

V. Mitwirkung der Kommission an den Parlamentsarbeiten

VI. Schlussbestimmungen

Anhang 1
Übermittlung vertraulicher Informationen an das Europäische Parlament

1. Geltungsbereich

2. Allgemeine Bestimmungen

3. Modalitäten für den Zugang zu den vertraulichen Informationen und für ihre Behandlung

Anhang 2
Zeitplan für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission


 
 
 


Drucksache 699/05 (Beschluss)

... 11. Die Bundesregierung möge schließlich darauf hinwirken, das in den Artikeln 10 und 11 des Verordnungsvorschlags geregelte Komitologie-Verfahren grundlegend zu überarbeiten, mit dem Ziel, "Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung" bzw. eine "Anpassung der statistischen Erhebungen an wirtschaftliche und technische Entwicklungen" auf eng umgrenzte Bereiche zu beschränken. Mit Blick auf die dem Regelungsausschuss nach Artikel 11 der vorgeschlagenen Verordnung eingeräumten "Anpassungsmöglichkeiten" - Festlegung zusätzlicher Definitionen gemäß Artikel 2, zusätzliche Untergliederungen und Gliederungstiefe bei den in Artikel 8 vorgesehenen Variablen, Fristen für die Datenübermittlung an die Kommission und Regeln für die Genauigkeits- und Qualitätsstandards (Artikel 10 Buchstabe a bis e des Verordnungsvorschlags) - besteht die Gefahr einer inflationären Ausdehnung von Mitteilungspflichten, die - jedenfalls bei den Gerichten/Justizverwaltungen - einen personellen Mehrbedarf nach sich ziehen dürfte, der nicht gerechtfertigt ist.



Drucksache 829/05 (Beschluss) Komitologie


Drucksache 715/05

... Diese Verordnung ist nun seit etwa 2½ Jahren in Kraft und wurde durch Durchführungsbestimmungen ergänzt, die gemäß den Artikeln 4 und 9 der Verordnung im Komitologieverfahren entwickelt wurden. Es gab ferner eine geringfügige Überarbeitung (die Verordnung (EG) Nr. 849/2004), mit der kleine Fehler im ursprünglichen Text korrigiert wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/05




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Vorhandene Bestimmungen im Bereich des Vorschlags

Übereinstimmungen mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultierung der betroffenen Gruppen und Folgenabschätzung

Konsultierung der betroffenen Gruppen Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Ausführliche Beschreibung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Artikel 4
Gemeinsame Normen

Artikel 5
Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 6
In Bezug auf Drittländer erforderliche Sicherheitsmaßnahmen

Artikel 7
Nationale Behörde

Artikel 8
Programme

Artikel 9
Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt

Artikel 10
Programm für die Flughafensicherheit

Artikel 11
Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen

Artikel 12
Sicherheitsprogramm für Stellen, die Luftsicherheitsnormen anwenden

Artikel 13
Nationales Qualitätskontrollprogramm

Artikel 14
Kommissionsinspektionen

Artikel 15
Verbreitung von Informationen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Drittländer

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinsame Normen für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen (Artikel 4)

1. Flughafensicherheit

1.1 Auflagen für die Flughafenplanung

1.2 Zugangskontrolle

1.3 Durchsuchung von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen

1.4 Überprüfung von Fahrzeugen

1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen

2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen

3. Sicherheit der Luftfahrzeuge

4. Fluggäste und Handgepäck

4.1 Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck

4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck

4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste

5. Aufgegebenes Gepäck 5.1 Durchsuchung des aufgegebenen Gepäcks

5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks

5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck

6. Fracht

6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht

6.2 Schutz der Fracht

7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen

8. Bordvorräte

9. Flughafenlieferungen

10. Sicherheitsmassnahmen während des Flugs

11. Einstellung und Schulung von Personal

12. Sicherheitsausrüstung


 
 
 


Drucksache 817/05 (Beschluss)

... 5. Äußerst kritisch sieht der Bundesrat jedoch die geplante verstärkte Nutzung von Verordnungen anstelle von Richtlinien. Eine Verordnung kann zwar im Einzelfall das geeignetere Regelungsinstrument sein. Grundsätzlich ist aus Gründen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit jedoch einer Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung zur Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten belässt, der Vorzug zu geben. Der Hinweis darauf, dass eine Verordnung zur Vereinfachung führt, weil alle Akteure zur gleichen Zeit den gleichen Vorschriften unterliegen und abweichende nationale Maßnahmen verhindert würden, darf aber nicht auf eine grundsätzliche Bevorzugung der Verordnung hinauslaufen. Das wird dem Subsidiaritätsprinzip nicht gerecht und schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten weiter ein. Weiterer Prüfung bedürftig ist nach Auffassung des Bundesrates der Vorschlag der Kommission, die Flexibilität des EU-Rechts in manchen Sektoren dadurch zu erhöhen, dass auf der Grundlage von Rahmenrechtsakten die Zuständigkeit der Kommission anerkannt wird, Umsetzungsmaßnahmen durch schnellere Verfahren vorzusehen. Der Bundesrat betont, dass auch künftig ein ausreichender Einfluss der Mitgliedstaaten im Rahmen von Komitologie-Verfahren gewahrt bleiben muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05 (Beschluss)




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

2 Urheberrecht

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechnungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 770/05

... Die Anhörung der Vertreter der Strafverfolgungsbehörden bestätigte, dass Bedarf an einem neuen Konzept zur Ausweitung der Möglichkeiten zum Austausch von Informationen besteht. Dieser Interessengruppe kam es vor allen Dingen darauf an, eine pragmatische Lösung zu finden, die austauschbaren Datentypen zu spezifizieren und ein gemeinsames Schema für den Informationsaustausch zu erarbeiten. Die Anhörung führte dazu, dass neben Elementen, die dem Bereich der gegenseitigen Anerkennung zuzuordnen sind, auch Elemente, die sich aus dem Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs ergeben (d.h. Bearbeitung des Informationsgesuchs gemäß den Bedingungen des ersuchten Mitgliedstaats), Eingang in den Rahmenbeschluss gefunden haben. Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war die Einführung des Komitologieverfahrens zur Ausarbeitung der technischen Details des Informationsaustauschs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 348/05

... 6. Ermächtigungen an die Kommission, im Rahmen der Komitologieverfahren weitere und spezifischere Maßnahmen zur AI-Bekämpfung zu treffen und eine Geflügelpest-Impfstoffbank einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 807/04

... Dieser Artikel beinhaltet Bestimmungen, die mit jenen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit vergleichbar sind, und soll Flexibilität ermöglichen, damit im Rahmen der auf der Grundlage des Stabilitätsinstruments gewährten Hilfe auf unvorhergesehene, nicht krisenbezogene Erfordernisse eingegangen werden kann (vor allem Herausforderungen im Bereich nukleare Sicherheit sowie globaler und regionaler grenzübergreifender Natur). Artikel 11 sieht vor, dass bei außerplanmäßigem Bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehene Sondermaßnahmen angenommen werden können. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die außerhalb der von den Mitgliedstaaten genehmigten Mehrjahresprogrammierung gefasst werden, ist bei diesen Beschlüssen das Komitologieverfahren anzuwenden, wenn die betreffende Finanzierung den Betrag von 15 Mio. Euro übersteigt. Somit werden die nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehenen Sondermaßnahmen von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 3 des Beschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... /EWG eingerichteten Komitologieausschuss auf eine Verfahrensbeschleunigung zu drängen. Damit die Betroffenen rechtzeitig die erforderliche Planungssicherheit erhalten müssen die Anliegen und die Argumente der Wirtschaft vorbehaltlos und zügig überprüft und die erforderlichen Änderungen der Anhänge so rasch wie möglich vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 806/04

... Artikel 8 sieht vor, dass bei außerplanmäßigem Bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehene Sondermaßnahmen angenommen werden können. Diese Bestimmung ermöglicht es der Gemeinschaft, rascher zu reagieren und gewährleistet die für eine effiziente Durchführung der Außenhilfe der Gemeinschaft erforderliche Flexibilität, die besonderes bei dringlichen Maßnahmen geboten ist. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die außerhalb der von den Mitgliedstaaten genehmigten Mehrjahresprogrammierung gefasst werden, ist bei diesen Beschlüssen das Komitologieverfahren anzuwenden, wenn die betreffende Finanzierung den Betrag von 15 Mio. Euro übersteigt. Somit werden die nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehenen Sondermaßnahmen von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 3 des Beschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 805/04

... Artikel 13 sieht vor, dass bei außerplanmäßigem Bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehene Sondermaßnahmen angenommen werden können. Diese Bestimmung ermöglicht es der Gemeinschaft, rascher zu reagieren und gewährleistet die für eine effiziente Durchführung der Außenhilfe der Gemeinschaft erforderliche Flexibilität, die besonders bei dringlichen Maßnahmen geboten ist. Da es sich hierbei um Kommissionsbeschlüsse handelt, die außerhalb der von den Mitgliedstaaten genehmigten Mehrjahresprogrammierung gefasst werden, ist bei diesen Beschlüssen das Komitologieverfahren anzuwenden, wenn die betreffende Finanzierung den Betrag von 15 Mio. Euro übersteigt. Somit werden die nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehenen Sondermaßnahmen von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 3 des Beschlusses

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 1002/04

Alle Einzelheiten zu den technischen Mitteilungen werden nach dem Komitologieverfahren beschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1002/04




Begründung

1. Einleitung

2. EINFüHRUNG der Regelung der einzigen Anlaufstelle

3. ÜBERPRüFUNG der achten Mwst-Richtlinie

4. AUSSCHLUSS VOM Vorsteuerabzug

5. AUSWEITUNG der UMKEHRUNG der Steuerschuldnerschaft

6. Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen

7. Vorschriften für den Fernverkauf

8. Änderung der Verordnung EG NR. 1798/2003 zur Unterstützung des Informationsaustauschs, der für das Funktionieren der Regelung der einzigen Anlaufstelle und der MWST-Erstattung NACH Überarbeitung der achten Mwst-Richtlinie erforderlich IST

9. Dievorgeschlagenen Änderungen IM einzelnen

9.1. Änderungen an der Sechsten MwSt-Richtlinie Vereinfachung der Pflichten

9.1.1. Änderungen an Artikel 17 Absatz 4

9.1.2. Streichung von Artikel 17 Absatz 6

9.1.3. Einfügung von Artikel 17a

9.1.4. Änderung von Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b

9.1.5. Einfügung von Artikel 22b

9.1.6. Änderung von Artikel 24

9.1.7. Streichung von Artikel 24a

9.1.8. Änderung von Artikel 28b Teil B Absatz 2

9.1.9. Artikel 2

9.2. Neue Richtlinie zur Ersetzung der Achten MwSt-Richtlinie

9.2.1. Artikel 1

9.2.2. Artikel 2

9.2.3. Artikel 3

9.2.4. Artikel 4

9.2.5. Artikel 5

9.2.6. Artikel 6

9.2.7. Artikel 7

9.2.8. Artikel 8

9.2.9. Artikel 9

9.3. Änderung der Verordnung EG Nr. 1798/2003 über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der MwSt

9.3.1. Änderung von Artikel 1 Absatz 1

9.3.2. Neues Kapitel VIa

9.3.3. Neues Kapitel VIb

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 578/04

... Mit Artikel 10 wird ein Ausschuss für das integrierte Programm eingerichtet, der je nach behandeltem Thema in unterschiedlichen Formationen zusammenkommen kann. Nach Einschätzung der Kommission werden fünf verschiedene Formationen notwendig sein: eine für das integrierte Programm als Ganzes sowie das Querschnittsprogramm und das Programm Jean Monnet und vier weitere für die Programme Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig. In Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Komitologiebeschluss liegen die Aufgaben des Ausschusses im Auswahlverfahren gemäß Artikel 9 hauptsächlich in den Bereichen Prozesse, Kriterien und Budget, jedoch nicht bei der Auswahl von Einzelprojekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 664/04 (Beschluss)

... /EWG eingerichteten Komitologieausschuss auf eine Verfahrensbeschleunigung zu drängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 68/1/04

... Der Vorschlag einer Netzzugangsverordnung verschafft der Kommission weit reichende Kompetenzen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Komitologieverfahrens kann die Kommission ohne Einbeziehung von Ministerrat und Europäischem Parlament Festlegungen zu Einzelaspekten des Netzzugangs erlassen, die weit über die Regelungen des Madrid-Forums und der EU-Beschleunigungsrichtlinie hinausgehen. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten und der nationalen Entscheidungsgremien an der Regelung des Zugangs zu Fernleitungssystemen wird durch das Komitologieverfahren ausgeschlossen. Das Verfahren führt folglich langfristig zur Entstehung einer europäischen Regulierung, die die Mitgliedstaaten bereits in den Verhandlungen zur Beschleunigungsrichtlinie abgelehnt haben. Hier ist auch deutlich geworden, dass Umsetzungsspielräume bei den nationalen Gesetzgebungsorganen verbleiben sollen.



Drucksache 804/04

... Ein wesentliches Merkmal der Verordnung besteht darin, dass sie für anerkannte Beitrittskandidaten eine allmähliche Übernahme der Vorschriften und Grundsätze der Verwaltung der Strukturfonds/des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ermöglichen will, indem sie im Rahmen der Komponenten regionale Entwicklung, Entwicklung des ländlichen Raums und Humanressourcenentwicklung Hilfe zur Verfügung stellt. Diese Komponenten sollen gewährleisten, dass die Vorschriften für die Strukturfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der institutionellen Vorgaben (z.B. Komitologie) so genau wie möglich eingehalten und gleichzeitig die Grundlagen geschaffen werden für einen nationalen Rahmen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie für eine solide Agrarstruktur, was auch den Anforderungen für eine spätere EU-Mitgliedschaft entsprechen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 68/04 (Beschluss)

... Der Vorschlag einer Netzzugangsverordnung verschafft der Kommission weit reichende Kompetenzen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Komitologieverfahrens kann die Kommission ohne Einbeziehung von Ministerrat und Europäischem Parlament Festlegungen zu Einzelaspekten des Netzzugangs erlassen, die weit über die Regelungen des Madrid-Forums und der EU-Beschleunigungsrichtlinie hinausgehen. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten und der nationalen Entscheidungsgremien an der Regelung des Zugangs zu Fernleitungssystemen wird durch das Komitologieverfahren ausgeschlossen. Das Verfahren führt folglich langfristig zur Entstehung einer europäischen Regulierung, die die Mitgliedstaaten bereits in den Verhandlungen zur Beschleunigungsrichtlinie abgelehnt haben. Hier ist auch deutlich geworden, dass Umsetzungsspielräume bei den nationalen Gesetzgebungsorganen verbleiben sollen.



Drucksache 47/16 PDF-Dokument



Drucksache 95/18 PDF-Dokument



Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 169/06 PDF-Dokument



Drucksache 186/18 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.