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"Kompetenzausweitung"
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Generell ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen, Ziele und Strategien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips abzulehnen sind, auch wenn in dem Vorschlag der Kommission mehrfach auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hingewiesen wird.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Generell ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen, Ziele und Strategien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips abzulehnen sind, auch wenn in dem Vorschlag der Kommission mehrfach auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hingewiesen wird.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 51/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... Auch gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte der EU erfasst Artikel 8 der Charta nur mitgliedstaatliche Tätigkeiten, soweit sie Unionsrecht durchführen; eine Kompetenzerweiterung durch die Anwendung der Charta ist nach Artikel 51 Absatz 2 der Charta ebenfalls ausgeschlossen. Durch die Interpretation des Artikels 8 der Charta und des Artikels 16 Absatz 2 AEUV unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Bestimmungen über den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts wird durch den Richtlinienvorschlag das Primärrecht derart erweiternd ausgelegt, dass eine im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 2/ 08 u.a.) beschriebene verfassungsrechtlich bedeutsame Spannungslage zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und zur verfassungsrechtlichen Integrationsverantwortung des einzelnen Mitgliedstaats mit Auswirkungen auf die tatsächliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entsteht. Die nur formelhafte Formulierung des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags ist nicht geeignet, die in besonderem Maße zu Lasten der Polizeihoheit der Länder gehende sachliche Kompetenzausweitung zu vermeiden.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8
Zu Artikel 11
Zu Artikel 17
Zu Artikel 24
Zu Artikel 26
Zu Artikel 37
Zu Artikel 44
Zu Artikel 46
Zu Artikel 57
3 Allgemeines
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 51/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr - COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... Auch gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte der EU erfasst Artikel 8 der Charta nur mitgliedstaatliche Tätigkeiten, soweit sie Unionsrecht durchführen; eine Kompetenzerweiterung durch die Anwendung der Charta ist nach Artikel 51 Absatz 2 der Charta ebenfalls ausgeschlossen. Durch die Interpretation des Artikels 8 der Charta und des Artikels 16 Absatz 2 AEUV unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Bestimmungen über den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts wird durch den Richtlinienvorschlag das Primärrecht derart erweiternd ausgelegt, dass eine im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 2/ 08 u.a.) beschriebene verfassungsrechtlich bedeutsame Spannungslage zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und zur verfassungsrechtlichen Integrationsverantwortung des einzelnen Mitgliedstaats mit Auswirkungen auf die tatsächliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entsteht. Die nur formelhafte Formulierung des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags ist nicht geeignet, die in besonderem Maße zu Lasten der Polizeihoheit der Länder gehende sachliche Kompetenzausweitung zu vermeiden.
Drucksache 489/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 8. Der Bundesrat verwahrt sich gegen Überlegungen der Kommission, im Bereich des Sports neue europäische Statistik- und Erhebungsvorgaben einführen zu wollen. Dies widerspricht der Eigenständigkeit des Sports, der (bisher) nicht vergemeinschaftet ist. Deswegen kann eine Kompetenzausweitung nicht über Artikel 285 EGV erfolgen. Das gilt besonders für regelmäßige Statistiken (Eurobarometer-Umfragen) mit ihrer kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerlast. Andernfalls ist auch das gemeinschaftliche Ziel zur Senkung der Bürokratiekosten nicht erreichbar.
Drucksache 489/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... 10. Deswegen kann eine Kompetenzausweitung nicht über Artikel 285 EGV erfolgen. Das gilt besonders für regelmäßige Statistiken (Eurobarometer-Umfragen) mit ihrer kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerlast. Andernfalls ist auch das gemeinschaftliche Ziel zur Senkung der Bürokratiekosten nicht erreichbar.
Drucksache 173/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt " KOM (2004) 60 endg.; Ratsdok. 6462/04
... 3. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen oder geplanten Leitlinien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, sind abzulehnen. Die EU verfügt über keinerlei Kompetenzen im Bereich Stadtentwicklung. In Deutschland steuern die Gemeinden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsrechts in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre städtebauliche Erneuerung und Entwicklung. Eine Ausweitung der Kompetenzen würde dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.