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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kompetenzausweitung"


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Drucksache 745/12 (Beschluss)

... Generell ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen, Ziele und Strategien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips abzulehnen sind, auch wenn in dem Vorschlag der Kommission mehrfach auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hingewiesen wird.

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Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... Generell ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen, Ziele und Strategien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips abzulehnen sind, auch wenn in dem Vorschlag der Kommission mehrfach auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hingewiesen wird.

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Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... Auch gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte der EU erfasst Artikel 8 der Charta nur mitgliedstaatliche Tätigkeiten, soweit sie Unionsrecht durchführen; eine Kompetenzerweiterung durch die Anwendung der Charta ist nach Artikel 51 Absatz 2 der Charta ebenfalls ausgeschlossen. Durch die Interpretation des Artikels 8 der Charta und des Artikels 16 Absatz 2 AEUV unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Bestimmungen über den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts wird durch den Richtlinienvorschlag das Primärrecht derart erweiternd ausgelegt, dass eine im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 2/ 08 u.a.) beschriebene verfassungsrechtlich bedeutsame Spannungslage zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und zur verfassungsrechtlichen Integrationsverantwortung des einzelnen Mitgliedstaats mit Auswirkungen auf die tatsächliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entsteht. Die nur formelhafte Formulierung des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags ist nicht geeignet, die in besonderem Maße zu Lasten der Polizeihoheit der Länder gehende sachliche Kompetenzausweitung zu vermeiden.

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Drucksache 51/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 11

Zu Artikel 17

Zu Artikel 24

Zu Artikel 26

Zu Artikel 37

Zu Artikel 44

Zu Artikel 46

Zu Artikel 57

3 Allgemeines

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 51/12 (Beschluss)

... Auch gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte der EU erfasst Artikel 8 der Charta nur mitgliedstaatliche Tätigkeiten, soweit sie Unionsrecht durchführen; eine Kompetenzerweiterung durch die Anwendung der Charta ist nach Artikel 51 Absatz 2 der Charta ebenfalls ausgeschlossen. Durch die Interpretation des Artikels 8 der Charta und des Artikels 16 Absatz 2 AEUV unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Bestimmungen über den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts wird durch den Richtlinienvorschlag das Primärrecht derart erweiternd ausgelegt, dass eine im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 2/ 08 u.a.) beschriebene verfassungsrechtlich bedeutsame Spannungslage zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und zur verfassungsrechtlichen Integrationsverantwortung des einzelnen Mitgliedstaats mit Auswirkungen auf die tatsächliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entsteht. Die nur formelhafte Formulierung des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags ist nicht geeignet, die in besonderem Maße zu Lasten der Polizeihoheit der Länder gehende sachliche Kompetenzausweitung zu vermeiden.



Drucksache 489/07 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat verwahrt sich gegen Überlegungen der Kommission, im Bereich des Sports neue europäische Statistik- und Erhebungsvorgaben einführen zu wollen. Dies widerspricht der Eigenständigkeit des Sports, der (bisher) nicht vergemeinschaftet ist. Deswegen kann eine Kompetenzausweitung nicht über Artikel 285 EGV erfolgen. Das gilt besonders für regelmäßige Statistiken (Eurobarometer-Umfragen) mit ihrer kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerlast. Andernfalls ist auch das gemeinschaftliche Ziel zur Senkung der Bürokratiekosten nicht erreichbar.



Drucksache 489/1/07

... 10. Deswegen kann eine Kompetenzausweitung nicht über Artikel 285 EGV erfolgen. Das gilt besonders für regelmäßige Statistiken (Eurobarometer-Umfragen) mit ihrer kosten- wie verwaltungsmäßigen Dauerlast. Andernfalls ist auch das gemeinschaftliche Ziel zur Senkung der Bürokratiekosten nicht erreichbar.



Drucksache 173/04 (Beschluss)

... 3. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen oder geplanten Leitlinien, die zu einer Kompetenzausweitung der EU führen, sind abzulehnen. Die EU verfügt über keinerlei Kompetenzen im Bereich Stadtentwicklung. In Deutschland steuern die Gemeinden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsrechts in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre städtebauliche Erneuerung und Entwicklung. Eine Ausweitung der Kompetenzen würde dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.