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"Lebensverhältnis"
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... es hat der Bund unter anderem im Bereich des hier in Artikel 3, 6, 7, 9, 10 und 11 betroffenen Wirtschaftsrechts die Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Soweit der vorliegende Gesetzentwurf daneben Anforderungen bezüglich des Inverkehrbringens von Batterien und Akkumulatoren enthält, folgt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergänzend aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 11 i.V.m. Artikel 72 Absatz 2 GG, der dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft insoweit einräumt als eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Vorliegend würde eine divergierende Landesgesetzgebung bezüglich des zulässigen Schadstoffgehalts von Batterien und Akkumulatoren, die aber alle für den gesamtdeutschen Markt produziert bzw. importiert werden, erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen und damit die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraumes gefährden. Zugleich würde die Gesetzesvielfalt auf Länderebene zu einer Rechtszersplitterung führen, die bei Anforderungen an Verbrauchsgüter, die im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen in Verkehr gebracht werden, im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. Gleiches gilt für die Vorgaben des Gesetzesentwurfs zur Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren sowie zum Design von Elektro- und Elektronikgeräten. Eine bundesgesetzliche Regelung ist mithin zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG (öffentliche Fürsorge). Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, da hier die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bundesgebiet und die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse mit einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich ist (Artikel 72 Absatz 2 GG). Nur durch Gesetzgebung des Bundes lassen sich einheitliche Lebensverhältnisse gewährleisten. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen hinsichtlich des Beschäftigungsstandes und Einkommensniveaus erhebliche regionale Unterschiede. Durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Bereich der öffentlichen Fürsorge wird verhindert, dass sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Sozialgefüge auseinanderentwickelt. Eine unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Länderebene würde zu nicht überschaubaren und steuerbaren Organisationsstrukturen und letztlich zur unterschiedlichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheiten für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen führen. Damit verbunden wären verschiedene Ergebnisse in der Leistungserbringung. Durch eine einheitliche Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Teil der öffentlichen Fürsorge wird daher sichergestellt, dass erwerbsfähige Hilfebedürftigen innerhalb des ganzen Bundesgebiets vergleichbare Betreuung zuteil und vergleichbare Chancen eröffnet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... in seiner bisherigen Fassung werden bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 13 805 Euro allgemein die Unterhaltsleistungen, die als Folgewirkung der Ehescheidung, der Nichtigkeit oder der Aufhebung einer Ehe bzw. aufgrund dauernden Getrenntlebens der Eheleute erbracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen beim Unterhaltsverpflichteten steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt und hierzu korrespondierend beim Unterhaltsberechtigten nach § 22 Nummer 1a EStG als sonstige Einkünfte versteuert. Dieses sog. begrenzte Realsplitting wird der eingeschränkten steuerlichen Leistungsfähigkeit getrennter bzw. früherer Ehegatten gerecht, indem es die besonderen unterhaltsauslösenden Umstände, die mit der Auflösung einer Ehe verbunden sind, berücksichtigt, insbesondere den tief greifenden Wechsel der gesamten Lebensverhältnisse und die Vermögensumschichtung zwischen den Ehegatten durch Zugewinn-und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Behandlung von Grenzgängern
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen insgesamt
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 10
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu § 10c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Erster Teil
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zweiter Teil
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 22
Zu § 23
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Der Haushalt und die Haushaltszugehörigkeit sind wichtige Faktoren für die Beschreibung und Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Gesellschaft und daher im Rahmen des Zensus unverzichtbar. Die Lebenssituation eines Menschen hängt entscheidend davon ab, ob er allein oder mit anderen Personen zusammenwohnt. Soweit er Mitglied eines Haushalts ist, werden seine Lebensverhältnisse in starkem Maß von den übrigen Haushaltsmitgliedern beeinflusst und mitbestimmt. Für viele soziale und wirtschaftliche Fragestellungen genügt es daher nicht, die Einzelperson isoliert zu betrachten. Haushaltsmitglieder müssen in ihrer Verbindung zueinander gesehen werden. Eine Reihe staatlicher Maßnahmen knüpft deshalb an Haushalte an. Die Haushaltszugehörigkeit wird nicht dadurch aufgehoben dass Personen aus beruflichen oder sonstigen Gründen (z.B. gesundheitlichen) am Stichtag vorübergehend abwesend sind. Nur vorübergehend, z.B. besuchsweise im Haushalt anwesende Personen gehören nicht zum Haushalt. Personen mit mehreren Wohnungen werden an jedem Wohnort einem Haushalt zugeordnet.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 286/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
... es hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote
§ 3 Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 4 Überwachung
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Gebühren und Auslagen
§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag
b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag
c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten
3. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Vollzugskosten
8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
§ 2 (Verbote)
Zu §§ 3
§ 3 (Mitwirkung Zollbehörden):
§ 4 (Überwachung):
§ 5 (Bußgeldvorschrift)
§ 6 (Gebühren und Auslagen)
§ 7 (Verkündung von Rechtsverordnungen)
§ 8 (Übergangsvorschriften)
§ 9 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... es hat der Bund u. a. im Bereich des hier betroffenen Wirtschaftsrechts die Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Artikel 72 Absatz 2 GG) erforderlich. Es besteht ein gesamtstaatliches Interesse an einer Bundesregelung, da der Gesetzentwurf nicht nur im Interesse einzelner Länder liegt. Das übergreifende Ziel der Regelungen, einen generellen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer bzw. Kundinnen und Kunden, insbesondere der Minderjährigen, vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten, betrifft die gesamte Bevölkerung. Die Bewertung des Gesundheitsrisikos und die Festlegung eines Mindestrahmens für das materielle Schutzniveau können
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schutz in der Medizin
§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen
§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige
§ 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 7 Kosten
§ 8 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin
2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin
3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG
4. Zusammenfassung
II. Wesentliche Regelungsinhalte
1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1
2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1
3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu § 22
Zu § 32
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen
Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... (2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
Drucksache 166/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Diese Herausforderung kann allein auf Gemeinschaftsebene nicht hinreichend gemeistert werden. Das Vollstreckungsrecht sowie die Strukturen der Vollstreckungsorgane sind innerhalb der jeweiligen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten organisch gewachsen. Sie sind in organisatorischer, technischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht eng in den Kontext des jeweiligen Rechtspflegesystems eingebettet und unterliegen wie der Gerichtsaufbau der Hoheit der einzelnen Mitgliedstaaten. Ein Eingriff seitens der Gemeinschaft in diese Strukturen, etwa im Wege der Vollharmonisierung der Sachaufklärungsinstrumente oder gar des Vollstreckungsrechts insgesamt, wäre nicht nur kompetenzrechtlich fragwürdig, er würde auch Verwerfungen in der nationalen Rechtspflege nach sich ziehen, die in ihrem Folgen nicht überschaubar wären. Dies gilt namentlich auch für Pfändungsschutzbestimmungen, die Ergebnis einer komplexen, in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Lebensverhältnisse im Ergebnis häufig unterschiedlich ausgefallenen Abwägung zur Sicherung des Existenzminimums sind.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
7. Zu Frage 1:
8. Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
17. Zu Frage 4:
19. Zu Frage 6:
20. Zu den Fragen 7 bis 9:
21. Zu Frage 10:
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... es hat der Bund u. a. im Bereich des hier betroffenen Wirtschaftsrechts die Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 39/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... ein Umrechnungsmaßstab für diese Strafart vorzusehen ist, erscheint es daher sachgerecht, sowohl im Verhältnis zur Geldstrafe als auch im Verhältnis zur Freiheitsstrafe einen Umrechnungsmaßstab von 1:1 vorzusehen. Absatz 4 Satz 2 regelt entsprechend die Anrechnung von oder auf Fahrverbot. Im Einzelfall kann sich zwar - abhängig von den individuellen Lebensverhältnissen des Betroffenen - das jeweilige Strafübel durchaus unterschiedlich auswirken. Auf Grund der notwendigen Schematisierung bei der abstrakten Bestimmung des Umrechnungsmaßstabs ist dies jedoch unvermeidbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 15a Fahrverbot
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 237/08
... Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes folgt aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (öffentliche Fürsorge). Die Berechtigung des Bundes zur Inanspruchnahme der Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 72 Abs. 2 GG. Die Regelungen dienen sowohl der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse als auch der Wahrung der Rechtseinheit. Sie sind für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von besonderer Bedeutung, da der Kinderzuschlag der Deckung des Existenzminimums von Kindern dient. Bundeseinheitliche Regelungen sind unverzichtbar, damit sich die Lebensverhältnisse von Familien in den Ländern nicht in erheblicher Weise auseinander entwickeln. Auf Grund der Vielzahl der Berührungspunkte mit dem bundeseinheitlichen
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 6a
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Problem und Lösung
2. Gesetzgebungszuständigkeit
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 429: Entwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Drucksache 549/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Absatz 5 hebt hervor, dass bei Auswirkungen der Rücknahme auf die Verwaltungsentscheidungen gegenüber Dritten, z.B. bei der Miteinbürgerung von Ehegatten oder Kindern, hinsichtlich dieser Personen eigene Ermessensentscheidungen zu treffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 – BVerwGE 119, 17, 24 f). Die Akzessorietät der Miteinbürgerung hat nicht zur Folge, dass bei Rücknahme der Einbürgerung des Haupteingebürgerten automatisch die Miteinbürgerung ebenfalls zurückgenommen wird. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung vor allem zu prüfen, ob die miteingebürgerten Personen an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den wissentlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben beteiligt waren. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob die miteingebürgerten Personen inzwischen einen eigenen Einbürgerungsanspruch erworben haben oder ob sie sich gut in die deutschen Lebensverhältnisse integriert haben. Die schutzwürdigen Belange Dritter sind mit dem öffentlichen Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts abzuwägen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 35
§ 42 Strafvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 438: Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Drucksache 635/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... (1) Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
§ 1388 Eintritt der Gütertrennung
Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568a Ehewohnung
§ 1568b Haushaltsgegenstände
Artikel 2 Aufhebung der Hausratsverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 48 Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)
Artikel 7 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Artikel 8 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 10 Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
§ 10 Betreuungsverfügungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht
2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht
a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen
b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB
c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes
d Auskunftspflicht in § 1379 BGB
e Hausratsverordnung
3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr
4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände
5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungszuständigkeit
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung
2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung
Zu Nummer 10
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
d Zu Absatz 4:
e Zu Absatz 5:
f Zu Absatz 6:
2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 6
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... (1) Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 12/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Eine bundesgesetzliche Regelung für die KWK ist im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich und zwar sowohl zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet als auch zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit (Artikel 72 Abs. 2 GG). Die Bedingungen für die Erzeugung von Strom in KWK-Anlagen sollen bundesweit einheitlich sein. Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen könnten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Standorten in verschiedenen Ländern führen. Die finanziellen Mittel für Maßnahmen zugunsten der KWK sollen zudem nach einem bundesweit einheitlichen Umlageverfahren aufgebracht werden. Das Gesetz wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in bundeseigener Verwaltung gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 1 GG vollzogen.
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung1
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
a Bürokratiekosten
b Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu § 5
Zu § 5
Zu Nummer 7
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 6
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu § 7
Zu § 7
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu § 8
Zu § 8
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Die Änderungen, insbesondere im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, sind zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sowie zur Wahrung der Recht- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (Artikel 72 Abs. 2 GG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2 Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Änderungsprogramm
2. Ausbau der Tagesbetreuung
3. Föderalismusreform
4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen
5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gender-Mainstreaming
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern
2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
IV. Kosten
1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
a. Für den Bund:
b. Für die Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Finanzieller Teil
I. Ausbau der Tagesbetreuung
1. Ausgangslage
2. Zu den einzelnen Positionen
a Betriebskosten:
aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:
bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:
cc Abzüge:
b Investitionskosten:
3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:
a Kosten des Bundes
b Kosten der Länder:
II. Sonstige Kostenpositionen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Eine Abnahme in der Wohnung des Schuldners kann sinnvoll sein, etwa um bei Schuldnern mit ungeordneten Lebensverhältnissen sicherzustellen, dass sie die nötigen Unterlagen zur Hand haben. Satz 1 ermöglicht daher dem Gerichtsvollzieher, die Wohnung des Schuldners als Abnahmeort zu bestimmen (vgl. schon derzeit § 185b Nr. 2 GVGA).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 350/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 11b Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
§ 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Für die vorliegende Neuregelung besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Artikel 105 Abs. 2 GG). Da das Aufkommen der Erbschaftsteuer den Ländern zusteht (Artikel 106 Abs. 2 Nr. 2 GG), hat der Bund das Gesetzgebungsrecht allerdings nur, wenn die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 GG vorliegen. Danach hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen bei der Erbschaftsteuer würden zum einen Rechtsunsicherheit erzeugen und zum anderen, wegen der Streubreite der insbesondere im einzelnen Erbfall begünstigten Personen einerseits und wegen der Gebietshoheit der Länder andererseits, den Abschluss von Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen den Ländern unabweisbar machen. Diese Rechtszersplitterung kann weder im Interesse des Bundes noch der Länder hingenommen werden. Die gesamtwirtschaftlichen Interessen würden bei einer landesrechtlichen Zersplitterung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts beeinträchtigt werden weil unterschiedliche Regelungen oder sogar das Unterlassen einer Regelung durch einzelne Länder zu einer dem einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum widersprechenden Wettbewerbsverzerrung führen würden, die sich nachteilig auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Bundesrepublik Deutschland auswirkt. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wäre bei jeweiliger Einzelregelung durch Ländergesetze selbst dann nicht mehr gewährleistet, wenn man unterstellt, dass diese die nämliche Zielsetzung verfolgten, denn es ist nicht davon auszugehen, dass diese in völliger Übereinstimmung durch die Gesetze der Länder konkretisiert wird. Dies gilt auch für das Erfordernis eines bundeseinheitlichen Tarifs, um einen Unterbietungswettbewerb zu vermeiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 906/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... (2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
Gesetz
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... vor, da die bundesgesetzliche Regelung des Energieleitungsausbaus zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist. Es geht vorliegend um Grundfragen der Infrastrukturausstattung mit überregionaler Bedeutung für das Gemeinwesen, und zwar im Bereich der Energieleitungen. Infrastrukturausstattung insgesamt, und Energieleitungen im besonderen, garantieren gleichwertige Lebensverhältnisse. Es darf daher seitens des Gesetzgebers nicht zugewartet werden, bis eine konkret Gefahr besteht, dass Teile des Landes infolge unterschiedlicher Planungen des Leitungsbaus benachteiligt werden. Insoweit scheint es konsequent, für das Fachplanungsrecht für raumbedeutende Infrastrukturmaßnahmen eine derartige Gefahrensituation stets anzunehmen (vgl. auch Gesetzesbegründung zum Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 4.11.2005, BT-Drucks. 16/54).
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 3/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetz es
... gg_ges.htm). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst die öffentliche Fürsorge Regelungen zum Jugendschutz (BVerfGE 31, 113, 117). Dem Bund steht das Gesetzgebungsrecht für diesen Bereich zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich macht (Artikel 72 Abs. 2 GG). Die vorliegenden Regelungen sollen geltendes einheitliches Bundesrecht ändern und eine einheitliche Verwaltungspraxis der Kontrollbehörden für das gesamte Bundesgebiet gewährleisten, um Ungleichbehandlungen der betroffenen Gewerbetreibenden zu vermeiden. Die von den Bestimmungen betroffenen Unternehmen würden in ihrem wirtschaftlichen Handeln andernfalls erheblich beeinträchtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Handlungsbedarf und Ziel
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Drucksache 543/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... die Gesetzgebungszuständigkeit für die öffentliche Fürsorge, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Dies betrifft vorliegend die Berufsbegleitung, die in der Regel von den Integrationsämtern nach Beendigung der individuellen betrieblichen Qualifizierung und Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei weiter fortbestehendem Unterstützungsbedarf durchgeführt wird. Würde diese Regelung den Ländern überlassen, bestünde die konkrete Gefahr, dass nach einer vom Rehabilitationsträger zwei Jahre lang durchgeführten individuellen betrieblichen Qualifizierung eine Berufsbegleitung mangels entsprechenden Landesrechts nicht durchgeführt werden kann, obwohl sie zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Damit wäre der Erfolg der bereits durchgeführten Maßnahme in Frage gestellt. Dies widerspräche Artikel 3 Abs. 2 Satz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 38a Unterstützte Beschäftigung
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Artikel 6 Änderung der Werkstättenverordnung
Artikel 7 Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
C. Finanzieller Teil
D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... " Lebensverhältnisse dar, nicht aber eine grundlegende Neukonzeption der Wohnraumförderung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 14/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
... –. Eine bundesgesetzliche Regelung des Ordnungsrahmens für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit sowie zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet im Sinne des Artikels 72 Abs. 2 GG erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur vollständigen Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Drucksache 502/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung KOM (2008) 418 endg.; Ratsdok. 11560/08
... " Mehr Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen waren als solche nicht ausreichend um die erhofften Ergebnisse im Hinblick auf die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Schwächsten zu erzielen. Folglich hat der Europäische Rat im März 2008 bekräftigt, "
1. Einleitung
2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales
3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales
3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung
Die Lissabon-Strategie als Muster
5 Zielvorgaben
Empfehlungen der Kommission
Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung
3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken
5 Mainstreaming
Horizontale Koordinierung
3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente
3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure
Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews
Neue Instrumente für das Voneinanderlernen
Einbeziehung aller relevanten Akteure
4. Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1 Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung
Anhang 2 Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Eine Abnahme in der Wohnung des Schuldners kann sinnvoll sein, etwa, um bei Schuldnern mit ungeordneten Lebensverhältnissen sicherzustellen, dass sie die nötigen Unterlagen zur Hand haben. Satz 1 ermöglicht daher dem Gerichtsvollzieher, die Wohnung des Schuldners als Abnahmeort zu bestimmen (vgl. schon derzeit § 185b Nr. 2 GVGA).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
§ 35
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Allgemeines Vollstreckungsrecht
e Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Für die öffentliche Fürsorge steht dem Bund das Gesetzgebungsrecht zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (Artikel 72 Abs. 2 GG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
a Steuermehr- / -mindereinnahmen
b Andere
3 Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
Drucksache 870/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit dem Thema Telemedizin beschäftigt und die Bedeutung der neuen Technologien für die medizinische Versorgung unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung, der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, der Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen kommuniziert. Er stimmt mit der Kommission auch in der Bewertung der Vorteile überein, die die Telemedizin für das Gesundheitswesen im Hinblick auf die zunehmend älter werdenden Gesellschaften in Europa und die Einbindung entlegener Gebiete, für eine effizientere Leistungserbringung und für die europäische Wirtschaft als innovativer, rasch wachsender Sektor bietet.
Drucksache 339/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen (Katzen - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz - KHfEVerbG )1
... es hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Aufgabenübertragung
§ 2 Eingriffsbefugnisse
§ 3 Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 4 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Verordnungsermächtigungen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Vollzugskosten
7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen
Drucksache 870/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit dem Thema Telemedizin beschäftigt und die Bedeutung der neuen Technologien für die medizinische Versorgung unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung, der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, der Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen kommuniziert. Er stimmt mit der Kommission auch in der Bewertung der Vorteile überein, die die Telemedizin für das Gesundheitswesen im Hinblick auf die zunehmend älter werdenden Gesellschaften in Europa und die Einbindung entlegener Gebiete, für eine effizientere Leistungserbringung und für die europäische Wirtschaft als innovativer, rasch wachsender Sektor bietet.
Drucksache 166/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Dies gilt namentlich auch für Pfändungsschutzbestimmungen, die Ergebnis einer komplexen, in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Lebensverhältnisse im Ergebnis häufig unterschiedlich ausgefallenen Abwägung zur Sicherung des Existenzminimums sind.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
6. Zu Frage 1:
7. Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
10. Zu Frage 4:
11. Zu Frage 5:
12. Zu Frage 6:
13. Zu den Fragen 7 bis 9:
14. Zu Frage 10:
Drucksache 333/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
... Vor dem Hintergrund sich ändernder Aufgabenstellungen in der Stadtentwicklungspolitik, der engen Bezüge zu anderen Fachpolitiken, der besonderen Abhängigkeit von demographischen und gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen, vor allem aber wegen der unmittelbaren Bedeutung der Stadtentwicklungspolitik für die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, die Standortbedingungen der Wirtschaft, die Umwelt und die gesamträumliche Entwicklung wird eine Qualifizierung durch wissenschaftliche Politikberatung auch künftig wichtig bleiben. Im Mittelpunkt steht die Gewinnung von Entscheidungshilfen für die Fachaufgaben und die politischen Diskussionen und Beschlüsse zu Fragen der integrierten Stadtentwicklung.
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
1. Bedeutung der Städte für Deutschland:
2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:
2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt
2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:
2.2.1 Strategieelement Gute Praxis
• Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:
• Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:
• Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:
• Handlungsfeld Stadtumbau Ost:
• Handlungsfeld Stadtumbau West:
• Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:
• Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:
2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität
3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze
• Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:
• Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:
• Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:
• Städte besser gestalten – Baukultur:
• Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:
1. Abstimmungsprozesse verbessern:
2. Ressortübergreifend denken und handeln:
3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:
Drucksache 699/08
... , das auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG (Regelung der Ausbildungsbeihilfen) erlassen wurde, stellt zur Gewährleistung von Chancengleichheit in der beruflichen Weiterbildung bundesweit einheitliche Bedingungen bei der individuellen Aufstiegsfortbildungsförderung sicher. Nach eingehender Prüfung der aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten und Prognose der künftigen Entwicklungen ist das Erfordernis einer bundeseinheitlichen Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (Art. 72 Abs. 2 GG) zu bejahen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 2 Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
§ 2a Anforderungen an Träger der Maßnahmen
§ 4a Mediengestützter Unterricht
§ 6 Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Umfang der Förderung
§ 12 Förderungsart
§ 13b Erlass und Stundung
§ 16 Rückzahlungspflicht
§ 30 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:
Bürokratiekosten für die Wirtschaft:
Bürokratiekosten für die Verwaltung:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 8a
Zu Nummer 8b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10a
Zu Nummer 10b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12d
Zu Nummer 12e
Zu Nummer 12f
Zu Nummer 12g
Zu Nummer 13a
Zu Nummer 13b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18a
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23a
Zu Nummer 23c
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26a
Zu Nummer 27a
Zu Nummer 27b
Zu Nummer 27c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... s aus vielerlei Gründen gerne dem Familiengericht. Obwohl die familiengerichtliche Praxis jährlich ungefähr 200.000 Scheidungsverfahren zu bewältigen hat, erwirbt sie überwiegend kein Verständnis für die grundlegenden Zusammenhänge. Das erschwert kreative Lösungen, die den individuellen Lebensverhältnissen der Eheleute gerecht werden.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... Ziel des Entwurfs ist es, das Erbrecht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch punktuelle Änderungen an die heutigen Lebensverhältnisse anzupassen und die Verjährung der familien- und erbrechtlichen Ansprüche in das System der Regelverjährung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1302 Verjährung
§ 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates
§ 2057b Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben
§ 2332 Verjährung
§ 2333 Entziehung des Pflichtteils
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 17 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen
1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2. Rechtliche Ausgangssituation
3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht
4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht
5. Vereinfachungen und Modernisierungen
II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche
1. Familienrechtliche Ansprüche
2. Erbrechtliche Ansprüche
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
1. Allgemeines
2. Im Einzelnen:
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Drucksache 844/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
... Insbesondere können von der den Antrag stellenden Person Nachweise verlangt werden, die Rückschlüsse auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorliegen geordneter Lebensverhältnisse nach § 34d Abs. 2 Nr. 1 und 2 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
§ 4a Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Informationspflichten und Bürokratiekosten
1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags
2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister
3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft
4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers
5. Anerkennung von Berufsqualifikationen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Drucksache 39/08
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Soweit im Zuge der Aufwertung des Fahrverbots zur Hauptstrafe in § 51 ein Umrechnungsmaßstab für diese Strafart vorzusehen ist, erscheint es daher sachgerecht sowohl im Verhältnis zur Geldstrafe als auch im Verhältnis zur Freiheitsstrafe einen Umrechnungsmaßstab von 1:1 vorzusehen. Absatz 4 Satz 2 regelt entsprechend die Anrechnung von oder auf Fahrverbot. Im Einzelfall kann sich zwar – abhängig von den individuellen Lebensverhältnissen des Betroffenen – das jeweilige Strafübel durchaus unterschiedlich auswirken. Aufgrund der notwendigen Schematisierung bei der abstrakten Bestimmung des Umrechnungsmaßstab ist dies jedoch unvermeidbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 44 Verhängung eines Fahrverbots
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 253/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
... Im Hinblick auf inzwischen im Wesentlichen einheitliche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland mit weitestgehend angepasstem Kosten- und Preisniveau wäre ein weiteres Festhalten an der Vergütungsdifferenzierung nicht mehr sachgerecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:
Anlage (zu §§ 1 und 2) Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung
2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern
II. Verordnungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) wird dem, wie auch die im letzten Jahr vorgenommene Evaluierung des Bundes zum Zuwanderungsrecht belegt, bislang nur zum Teil gerecht. Ein verbindlicher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit wird Hochqualifizierten bislang allein im Hinblick auf eine Niederlassungserlaubnis eröffnet. Das dabei vorausgesetzte Gehalt in Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird aber von vielen Hochqualifizierten, insbesondere auch gut ausgebildeten jüngeren Arbeitskräften mit erheblichem Zukunftspotenzial, nicht erreicht. Daher ist eine praxisgerechte und attraktivitätssteigernde Fortentwicklung geboten. Das gilt auch mit Blick auf Ausländer, die ihr Studium in Deutschland absolviert haben. Diese haben mit dem erfolgreichen Abschluss bewiesen, dass sie über eine hervorragende fachliche Ausbildung nach deutschen Maßstäben ebenso verfügen wie regelmäßig über entsprechend gute Kenntnisse der deutschen Sprache und der hiesigen Lebensverhältnisse. Damit, sowie mit in der Regel vorhandenen Kenntnissen in der Sprache und den Gewohnheiten ihres Herkunftslandes, verfügen sie über besondere Entwicklungspotenziale, mit denen sie neben ihrer persönlichen Weiterentwicklung in besonderer Weise einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung der Stellung Deutschlands im globalen Wettbewerb leisten können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 692/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (2007/2005(INI))
... E. in der Erwägung, dass wirtschaftliche und soziale Faktoren (Stress und Überlastung bei der Arbeit, Arbeitslosigkeit, prekäre Lebensverhältnisse usw.) eine wesentliche Rolle beim gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsum spielen können und ausschlaggebend dafür sein können, dass eine Abhängigkeit von Alkohol entsteht,
Drucksache 192/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 88. Sitzung am 22. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/4740 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht - Drucksache 016/1993 -- in beigefügter Fassung unter der Überschrift Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung angenommen.
... "Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind."
Drucksache 113/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Dem Bund steht auf dem Gebiet des Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) das Gesetzgebungsrecht zu da eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Dies gilt bezüglich der Zuständigkeit, da die gegenwärtig im Rindfleischetikettierungsgesetz enthaltene und vom Grundsatz des Art. 83 GG abweichende Zuständigkeitsverteilung auf Grund des geänderten EG-Hygienerechts ebenfalls änderungsbedürftig ist. Auch eine bundesgesetzliche Regelung der Eingriffsgrundlagen ist erforderlich, da entsprechend der Bundeszuständigkeit für Teile der Überwachung auch die erforderlichen Eingriffsbefugnisse auf Bundesebene geregelt werden müssen.
Drucksache 542/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... es. Für das Fürsorgerecht (Sozialhilferecht) hat der Bund nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechtsund Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes). Ein Erfordernis für eine bundeseinheitliche Regelung liegt vor, da die Ersetzung der bisherigen bundeseinheitlichen Erstattungsregelung in § 34 Abs. 2
A. Problem und Ziel
• Grundsicherungsbedingte Mehrkosten
• Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages
• Handlungsbedarf
B. Lösung
• Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .
• Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 3 Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht
1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes
3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten
• Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten
• Mehrausgaben für einmalige Leistungen
• Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff
4. Höhe des Erstattungsbetrages
5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder
6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages
II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004
1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
2. Durchführung der Überprüfung
2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn
Tabelle
Schlussfolgerungen
2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII
• Minimumschätzung:
• Maximumschätzung:
3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004
Tabelle
III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes
1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel
2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages
3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder
4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz
IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes
1. Konzeption der Neuregelung
2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Preiswirkungsklausel
VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besondere Begründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 46a
Tabelle
Zu § 46a
Zu § 46a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
C. Finanzieller Teil
Tabelle
D. Bürokratiekosten
Tabelle
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 289/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... es - das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Zirkusse, traditionell ein reisendes Gewerbe, geben Gastspiele häufig in verschiedenen Bundesländern. Maßnahmen zur Erfassung aller Zirkusbetriebe, deren Tierbestände sowie deren Erlaubnisse nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d
Drucksache 720/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Mit ihm werden die aus den Besonderheiten des Dienstes und den Lebensbedingungen im Ausland folgenden besonderen materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen abgegolten. Die immateriellen Belastungen an ausländischen Dienstorten werden künftig getrennt vom materiellen Anteil ermittelt. Die ortsspezifischen immateriellen Belastungen werden durch weltweit vergleichende Erhebungen auf der Basis eines einheitlichen Kriterienkatalogs festgelegt; dabei ist die jeweilige Abweichung von den Lebensverhältnissen am Sitz der Bundesregierung ausschlaggebend. Die allgemeinen immateriellen Belastungen durch den Dienst im Ausland einschließlich der spezifischen Belastungen, die sich aus der Stellung und den Aufgaben im Ausland ergeben, werden künftig durch einen im Auslandszuschlag enthaltenen Grundbetrag abgegolten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Begründung
A. Allgemeines
I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 1
II. Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 2
1. Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabelle für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten der Besoldungsordnungen A und B
2. Gemeinsame Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten
3. Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Richterinnen und Richter
4. Modernisierung der Auslandsbesoldung
5. Beibehaltung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile und Verbesserung der Situation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern
6. Neugestaltung der Ausgleichszulagen
7. Aufhebung von ausschließlich die Länder betreffenden Vorschriften
8. Überleitung in die neuen Grundgehaltstabellen Artikel 3
III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes Artikel 4
1. Wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformen
a Begrenzung der Bewertung von Ausbildungszeiten wie im Rentenrecht
b Zur Übertragung des im Rentenrecht gegenwärtig noch wirkungslosen Nachhaltigkeitsfaktors
c Einführung einer Versorgungsauskunft
d Übertragung der Rentenregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen
2. Nachvollzug der Besoldungsreform
3. Weitere Änderungen
IV. Gesetzgebungskompetenzen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
b Änderung des Bundesbesoldungsrechts
c Änderung des Versorgungsrechts
2. Vollzugsaufwand
a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
c Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
E. Sonstige Kosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. September 2007: NKR-Nr. 31: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
Drucksache 120/07
... , das auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG (Regelung der Ausbildungsbeihilfen) erlassen wurde, stellt zur Gewährleistung von Chancengleichheit im Bildungswesen bundesweit einheitliche Bedingungen bei der individuellen Ausbildungsförderung sicher. Nach eingehender Prüfung der aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten und Prognose der künftigen Entwicklungen ist das Erfordernis einer bundeseinheitlichen Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (Art. 72 Abs. 2 GG) zu bejahen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 4 Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 8 Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 9 Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
Artikel 12 Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden
Artikel 13 Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 14 Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 15 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG
2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 660/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... es hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 36/07
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... es und in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung und Androhung von Gewalt davon abhält, sich in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, oder c) ein Kind oder einen sonstigen Angehörigen zur Eingehung einer Ehe zwingt oder dies versucht.“
Drucksache 538/07
... es ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 17 GG (Recht der Wirtschaft, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse). Nach Art. 72 Abs. 2 GG steht dem Bund auf dem Gebiet des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundeseinheitliche Regelung des Fleischrechts ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Klassifizierung
§ 3 Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Befähigung und Zulassung von Klassifizierern
§ 5 Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände
§ 6 Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern
§ 7 Zuständigkeit
§ 8 Mitteilungspflichten
§ 9 Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern
§ 10 Auskunftspflichten
§ 11 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 12 Registerführung, Datenübermittlung
§ 13 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Außenverkehr
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Einziehung
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes
§ 20 Änderung von Rechtsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz
1. Umbenennung
2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren
3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte
4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer
6. Sonstige Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Sonstiges
B. Besonderer Teil
§ 1 [ Begriffsbestimmungen ]
§ 2 [ Klassifizierung ]
§ 3 [ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]
§ 4 [ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]
§ 5 [ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]
§ 6 [ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]
§ 7 [ Zuständigkeit ]
§ 8 [ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]
§ 9 [ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]
§ 10 [ Auskunftspflichten ]
§ 11 [ Befugnisse der zuständigen Behörde ]
§ 12 [ Registerführung, Datenübermittlung ]
§ 13 [ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]
§ 14 [ Gebühren und Auslagen ]
§ 15 [ Außenverkehr ]
§ 16 [ Bußgeldvorschriften ]
§ 17 [ Einziehung ]
§ 18 [ Übergangsbestimmungen ]
§ 19 [ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]
§ 20 [ Änderung von Rechtsvorschriften ]
§ 21 [ Inkrafttreten ]
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... a. F. entfällt. Haushaltsmitglied ist nach Absatz 1 Nr. 1 zunächst die wohngeldberechtigte Person selbst. Haushaltsmitglieder sollen nach Absatz 1 Nr. 2 künftig auch alle Mitglieder ihrer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft ohne Rücksicht auf verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehungen sein, um sie wohngeldrechtlich gemeinsam zu betrachten. Damit soll zum einen den geänderten Lebensverhältnissen in der Gesellschaft Rechnung getragen und unter anderem auch für eheähnliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine gemeinsame Wohngeldberechnung durchgeführt werden. In der Folge erübrigt sich die Einzelfallprüfung zur Verhinderung einer Schlechterstellung von Ehegatten und Familien durch die bisherige aufwändige und schwierige Vergleichsberechnung nach § 18 Nr. 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Festlegung der Mietenstufen
§ 44 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1 Werte für a, b und c
Anlage n 3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Artikel 7 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
4. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für die Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung
Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Zu § 20
Zu § 21
Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu den Anlagen 1 bis 7
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 224/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) wird dem, wie auch die im letzten Jahr vorgenommene Evaluierung des Bundes zum Zuwanderungsrecht belegt, bislang nur zum Teil gerecht. Ein verbindlicher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit wird Hochqualifizierten bislang allein im Hinblick auf eine Niederlassungserlaubnis eröffnet. Das dabei vorausgesetzte Gehalt in Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird aber von vielen Hochqualifizierten, insbesondere auch gut ausgebildeten jüngeren Arbeitskräften mit erheblichem Zukunftspotenzial, nicht erreicht. Daher ist eine praxisgerechte und attraktivitätssteigernde Fortentwicklung geboten. Das gilt auch mit Blick auf Ausländer, die ihr Studium in Deutschland absolviert haben. Diese haben mit dem erfolgreichen Abschluss bewiesen, dass sie über eine hervorragende fachliche Ausbildung nach deutschen Maßstäben ebenso verfügen wie regelmäßig über entsprechend gute Kenntnisse der deutschen Sprache und der hiesigen Lebensverhältnisse. Damit, sowie mit in der Regel vorhandenen Kenntnissen in der Sprache und den Gewohnheiten ihres Herkunftslandes, verfügen sie über besondere Entwicklungspotenziale, mit denen sie neben ihrer persönlichen Weiterentwicklung in besonderer Weise einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung der Stellung Deutschlands im globalen Wettbewerb leisten können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz
34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV
37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 537/07
... Nach Art. 72 Abs. 2 GG steht dem Bund auf dem Gebiet des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetzliche Regelung der Registrierung von Legehennen haltenden Betrieben und der Ausgestaltung der Kennnummern für die Eierkennzeichnung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, da damit eine bundesweit einheitliche Vermarktung und länderübergreifende Rückverfolgbarkeit von Eiern gewährleistet wird. Darüber hinaus ist die bundesweit einheitliche Regelung der Registrierung der Betriebe und der Kennzeichnung von Eiern zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, da die Bestimmungen hauptsächlich der Durchführung und Durchsetzung von EG-Recht dienen.
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... "Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.“
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 353/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... Der Bund hat im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 6 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 7 Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Handlungsbedarf
1. Transformation berufsrechtlicher Änderungen ins Vertrags zahn arztrecht
2. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Leistungserbringung durch medizinische Versorgungszentren
3. Organisationsrechtliche Instrumente zur Abmilderung regionaler Versorgungsprobleme
4. Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von mit dem GKV-Modernisierungsgesetz getroffener Regelungen
5. Verschiebung des Zeitpunkts für die Einführung der direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich
II. Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes
1. Vertragsarztrechtliche Regelungen zur Liberalisierung der ärztlichen Berufsausübung
2. Vertragsärztliche Regelungen bezüglich der Organisation von medizinischen Versorgungszentren
3. Vertragsärztliche Regelungen zur Abmilderung von regionalen Versorgungsproblemen
4. Sonstige Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Umsetzung von mit dem GKV-Modernisierungsgesetz getroffenen Regelungen
5. Verschiebung des Zeitpunkts für die Einführung der direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Regelungen der Artikel 1, 2, 3, 5 und 6
2. Regelungen des Artikels 4
3. Regelungen des Artikels 7
IV. Gesetzesfolgen, Befristung
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Kosten und Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 780/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG )
... Im Bereich des Besoldungsrechts ist nach der Neuordnung der Kompetenzen aus Sicht der Bundesregierung kaum eine Regelung denkbar, die keinen unzulässigen materiellen Inhalt hat. Mit der Festschreibung einer Mindestalimentation würde der Bundesgesetzgeber in den Kern des Besoldungsrechts eingreifen. Eine Anpassungsklausel an die allgemeine Entwicklung der Einkommensverhältnisse widerspricht dem klaren Wunsch der Länder und ist zudem auch nicht erforderlich. Sie ist bereits Teil der beamtenrechtlichen Verfassungsgrundsätze des Artikels 33 Abs. 5 GG, an die die Länder bei der Ausgestaltung ihres Besoldungsrechts gebunden bleiben. So sind die Dienstbezüge sowie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung so zu bemessen, dass sie je nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und der Entwicklung der allgemeinen Lebensverhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährleisten. Auch die Mindestalimentation muss eine Lebensführung über dem Sozialhilfeniveau gewährleisten (BVerfGE 44, 249, 265 f.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstherrnfähigkeit
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
§ 3 Beamtenverhältnis
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
§ 7 Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis
§ 8 Ernennung
§ 9 Kriterien der Ernennung
§ 10 Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
§ 12 Rücknahme der Ernennung
Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
§ 13 Grundsatz
§ 14 Abordnung
§ 15 Versetzung
§ 16 Umbildung einer Körperschaft
§ 17 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
§ 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 20 Verteilung der Versorgungslasten
Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
§ 21 Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 22 Beendigungsgründe
§ 23 Entlassung kraft Gesetzes
§ 24 Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 25 Verlust der Beamtenrechte
§ 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 27 Dienstunfähigkeit
§ 28 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 29 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 30 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 31 Einstweiliger Ruhestand
§ 32 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 33 Wartezeit
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§ 34 Grundpflichten
§ 35 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 36 Weisungsgebundenheit
§ 37 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 38 Verschwiegenheitspflicht
§ 39 Diensteid
§ 40 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 41 Nebentätigkeit
§ 42 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 43 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 44 Teilzeitbeschäftigung
§ 45 Erholungsurlaub
§ 46 Fürsorge
§ 47 Mutterschutz und Elternzeit
§ 48 Nichterfüllung von Pflichten
§ 49 Pflicht zum Schadensersatz
§ 50 Übermittlungen bei Strafverfahren
§ 51 Personalakte
§ 52 Personalvertretung
§ 53 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 54 Beteiligung der Spitzenorganisationen
Abschnitt 7 Rechtsweg
§ 55 Verwaltungsrechtsweg
§ 56 Revision
Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
§ 57 Anwendungsbereich
§ 58 Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 59 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 60 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 61 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
§ 62 Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 63 Folgeänderungen
§ 64 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen
1. Statusrechte und – pflichten
2. Zeitgemäße Pflichtenregelung
3. Stärkung der Mobilität
4. Nutzung personeller Ressourcen
II. Beamtenrechtsrahmengesetz
III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu den Absätzen 1 und 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 33
Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Abschnitt 7 Rechtsweg
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
Zu § 57
Zu § 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften
Zu § 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Absätzen 11 und 18
Zu Absatz 13
Zu Absatz 16
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Kosten
E. Preiswirkung
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Drucksache 308/06
... es (Recht der Wirtschaft), Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 (Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 (Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Tieren) - das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetzliche Regelung des Tierzuchtrechts ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass durch regional unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen die weitere Entwicklung zu länderübergreifenden, wettbewerbsfähigeren Zuchtorganisationen behindert wird. Gerade die Erzeugung landwirtschaftlicher Nutztiere ist für eine wirkungsvolle Betätigung der am Wirtschaftsprozess Beteiligten auf einen Austausch der Zuchttiere, der Samen und Embryonen angewiesen, um marktfähig zu sein. Dies erfordert, dass Handelshemmnisse im innerstaatlichen Handel mit den dem Tierzuchtrecht unterfallenden Erzeugnissen nicht entstehen. Eine Zersplitterung des - auch gemeinschaftsrechtlich geprägten - Tierzuchtrechts auf 16 Landesgesetzes hätte solche Hemmnisse jedoch zur Folge. Nur eine bundeseinheitliche Regelung kann insoweit die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierzucht - auch im internationalen Vergleich - sicherstellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 617/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... XII mehr. Die Lebensverhältnisse volljähriger Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, sind höchst unterschiedlich (im Haushalt der Eltern lebend, im eigenen Haushalt bzw. (bei behinderten oder pflegebedürftigen Kindern) in einer stationären Einrichtung lebend; Kindergeldanspruch wegen Schule, Ausbildung etc. bis zum 27. Lebensjahr, unbefristeter (lebenslanger) Kindergeldanspruch wegen Behinderung des Kindes und daraus resultierender Unfähigkeit zum ausreichenden Selbstunterhalt).
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II ,
3. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII
8. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII
9. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII
10. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII ,
12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII
13. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII
14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII
16. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII
17. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Anlagentechnik ,
Bau ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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