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0359/06
0454/06
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0904/06
0004/06
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0058/06
0434/1/06
0065/06B
0129/06
0729/06
0246/06
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0398/06
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0507/06B
0219/06
0827/1/06
0852/05
0320/1/05
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0352/1/05
0588/1/05
0900/05
0931/05
0351/05
0933/05
0025/05
0870/05
0286/05
0730/05
0093/05
0912/05
0566/05
0142/05
0444/1/05
0093/05B
0605/05
0582/05
0213/05B
0807/05
0194/05
0252/05
0509/05B
0593/05
0607/1/05
0540/05
0829/05
0006/05
0438/05
0596/1/05
0909/05
0471/05
0518/05
0285/05
0205/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0763/05
0290/05
0897/05
0580/05
0596/05
0911/1/05
0896/05
0881/05
0267/05
0795/05
0312/05
0261/05
0288/05
0202/05
0023/05
0733/05
0817/1/05
0085/05
0714/1/05
0911/05B
0872/05
0732/05
0343/05
0409/05
0851/05
0019/05
0784/05
0902/05
0137/1/05
0911/05
0272/05
0783/05
0018/05
0025/05B
0523/05
0286/05B
0714/05B
0785/05
0773/05
0237/1/05
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0746/05
0273/1/05
0686/05
0875/05
0873/05
0025/1/05
0725/05
0213/05
0269/05
0273/05B
0175/05
0946/05
0509/1/05
0670/05
0728/05
0262/05
0271/05
0218/05
0287/05B
0323/05
0054/05
0588/05
0354/05
0352/05
0569/05B
0565/05
0202/05B
0287/05
0449/05
0766/05
0595/05
0509/05
0615/05
0471/1/05
0607/05B
0795/05B
0894/05
0316/05
0569/1/05
0820/05
0492/05
0237/05B
0687/05
0705/05
0264/05
0569/05
0568/05
0471/05B
0914/05
0817/05
0726/05
0586/05
0924/05
0093/1/05
0674/05
0137/05
0731/05
0853/05
0830/05
0913/05
0564/05
0577/05
0714/05
0137/05B
0520/05
0390/05
0694/05
0423/05
0795/1/05
0804/05
0155/05
0541/05
0561/05
0588/05B
0210/1/05
0330/05
0576/05
0237/05
0817/05B
0107/05
0637/05
0672/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0202/1/05
0287/1/05
0581/05
0596/05B
0508/05
0607/05
0917/04B
1010/04
0901/04
0268/04
0780/04
0569/04
0697/1/04
0571/04B
0173/04B
0618/04
0780/2/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0666/04B
0952/04
0365/04B
0803/04
0807/04
0413/04B
0917/04
0176/04
0361/04
0482/04B
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0789/04
0466/04
0669/04
0622/04
0912/04
0576/04
0860/04
0232/04
0578/04
0571/04
0780/04B
0482/1/04
0429/04
0380/04
0301/04
0917/1/04
0693/04
0981/04
0821/04
0165/04B
0515/04B
0068/1/04
0283/04
0441/04
0068/04B
0915/04
0049/03
0595/1/03
0546/03
0936/03B
0450/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 183/19 (Beschluss)

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 10 Absatz 1, Absatz 2 AVV Lebensmittelhygiene


 
 
 


Drucksache 324/19 (Beschluss)

... Die Kosten im pharmazeutischen Großhandel sind seither gestiegen. Davon ist auch in Zukunft auszugehen. Grund dafür sind unter anderem erhöhte Anforderungen an den Betrieb durch die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis und die EU-Fälschungsschutzrichtlinie, die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln (beispielsweise Kühlartikel oder Betäubungsmittel), hochpreisigen Arzneimitteln sowie der Anzahl der Rabattverträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 ApBetrO

‚Artikel 1 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 und Satz 4 ApBetrO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 2 Satz 5 ApBetrO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 ApBetrO

B Entschließung

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 6a ApBetrO


 
 
 


Drucksache 150/19

... der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (ABl. L 197 vom 25.7.2015, S.24) zu tätigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 13a
Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.

§ 43
Erfordernis der Planfeststellung

§ 43f
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 43j
Leerrohre für Hochspannungsleitungen

§ 43k
Zurverfügungstellung von Geodaten

§ 44c
Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Artikel 2
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung

§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung

§ 10
Erörterungstermin

§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 36
Evaluierung

Artikel 3
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Artikel 4
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 5a
Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Artikel 11
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 12
Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung

Artikel 13
Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 15
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 16
Änderung der SINTE*Verordnung

Artikel 17
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 20
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 23
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung

Artikel 25
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 512/1/19

... d) Der Bundesrat betont auch die Bedeutung einer substanziellen Beteiligung der Länder bei der Umsetzung von Projekten wie der deutsch\-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, der Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverkehrsverbindungen, dem Bürgerfonds zur Förderung von Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften, dem Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter Wahrung des Informationsflusses auch in grenzferne Länder, der Errichtung eines deutsch\-französischen Zukunftswerkes und der stärkeren Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Der Bundesrat misst den Themen künstliche Intelligenz, ethische Leitlinien für neue Technologien und Sprunginnovationen im Aachener Vertrag eine große Bedeutung zu. Es muss sichergestellt sein, dass die Stimme der Länder in den Gremien sowie bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört wird, da die Länder maßgeblich von Entscheidungen und Beschlüssen über die Entwicklung dieser Vorhaben betroffen sein werden.



Drucksache 628/19

... c) In Nummer 8 werden nach dem Wort "Schiffen" die Wörter "im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite sowie zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/76/EG und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/19




Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

A. Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

A. Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes

Gesamtplan - Teil II

Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III

3 Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV

3 Kreditfinanzierungsplan

Gesamtplan - Teil IV

3 Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 574/1/19

... Die Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung wurden aufgrund von Beanstandungen der Kommission überarbeitet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit die Änderungen in Kraft treten können, werden mit dieser Änderung die Fundstellen aktualisiert.



Drucksache 487/19

... - die Leitlinien für die Ausführung des Programms einschließlich der Förderrichtlinien zu beschließen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 585/19

... erarbeiteten unverbindlichen Leitlinien zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten und sonstigen Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - Min- RohSorgG)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständige Behörde

§ 3
Aufgaben, Eingriffsbefugnisse

§ 4
Datenübermittlung durch die Zollbehörden an die Bundesanstalt

§ 5
Datenübermittlung durch die Bundesanstalt

§ 6
Auskunftspflichten

§ 7
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten

§ 8
Verordnungsermächtigungen

§ 9
Zwangsgeld

§ 10
Zeitliche Geltung

Artikel 2
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4871, BMWi: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 81. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der zu begrüßenden Überarbeitung der einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen auch eine möglichst weitreichende Überarbeitung und Erweiterung der beihilferechtlichen Gruppenfreistellungsverordnungen erfolgen sollte, um Investitionshemmnisse abzubauen. Ziel muss die Vermeidung unnötigen Arbeits-, Zeit- und Bürokratieaufwands im Rahmen der Feststellung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sein. Überall dort, wo eindeutige Voraussetzungen für die Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt festgelegt werden können, müssen für diese Gruppen die operativen Freistellungskriterien für eine Vorabprüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgearbeitet werden. Die Kommission kann sodann den Geltungsbereich der Freistellungsverordnungen hinsichtlich dieser Gruppen erweitern und so die Durchsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals im Wege der Ermöglichung einer schnelleren, leichteren und effizienteren Förderung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 10. Der Bundesrat hält im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas auf dem Sibiu-Gipfel am 9. Mai 2019 eine Berücksichtigung der aktuellen Diskussionen über das Reflexionspapier für notwendig. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Europäische Rat die nachhaltige Entwicklung seinen künftigen Diskussionen als Leitlinie zugrunde legen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 495/19

... der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Unterabschnitt 2
Ersatzdokumentation

§ 17
Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation

§ 17a
Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation

§ 18
Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form

§ 19
Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform

§ 20
Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form

§ 21
Kennzeichnung von Schusswaffen

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

§ 25a
Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 25b
Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen

§ 25c
Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen

Artikel 2
Änderung der Beschussverordnung

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 21a
Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen

§ 21b
Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens

§ 21c
Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung

Artikel 3
Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung

§ 2a
Datenübermittlung an die Waffenbehörden

§ 6
Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen

Artikel 4
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Rechtsetzungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsetzungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 und 8

Zu Nummer 6

Zu § 25a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25b

Zu § 25c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Aufhebung des Absatzes 3

Zur Aufhebung des Absatzes 4

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 21a

Zu § 21b

§ 21c
Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 621/19 (Beschluss)

... d) mit dem Leistungserbringer über die Qualität der Maßnahme eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Dabei sind die fachlichen Handlungsleitlinien des überörtlichen Trägers anzuwenden,



Drucksache 517/19 (Beschluss)

... "Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung nach Satz 2 sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen; der Bedeutung der Psychotherapie in der stationären Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter ist dabei angemessen Rechnung zu tragen."



Drucksache 268/19 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Leitlinien zur Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union - COM(2019) 250 final



Drucksache 574/19 (Beschluss)

... Die Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung wurden aufgrund von Beanstandungen der Kommission überarbeitet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit die Änderungen in Kraft treten können, werden mit dieser Änderung die Fundstellen aktualisiert.



Drucksache 557/19

... bb) In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort "Bundesausschusses" die Wörter "sowie zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20k
Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

§ 31b
Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel

§ 31c
Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

§ 33a
Digitale Gesundheitsanwendungen

§ 68a
Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

§ 68b
Förderung von Versorgungsinnovationen

§ 75b
Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 86
Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form

§ 134
Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

§ 139e
Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung

§ 263a
Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen

§ 291h
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung

§ 303b
Datenzusammenführung und -übermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Forschungsdatenzentrum

§ 303e
Datenverarbeitung

§ 303f
Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106b
Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 125
Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 324/1/19

... Die Kosten im pharmazeutischen Großhandel sind seither gestiegen. Davon ist auch in Zukunft auszugehen. Grund dafür sind unter anderem erhöhte Anforderungen an den Betrieb durch die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis und die EU-Fälschungsschutzrichtlinie, die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln (beispielsweise Kühlartikel oder Betäubungsmittel), hochpreisigen Arzneimitteln sowie der Anzahl der Rabattverträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 ApBetrO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 und Satz 4 ApBetrO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 2 Satz 5 ApBetrO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 17 Absatz 2 Satz 7 ApBetrO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 ApBetrO


 
 
 


Drucksache 670/19 (Beschluss)

... 11. Zu den Begriffen der "wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien" und der "leitlinienorientierten Behandlungsempfehlung"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

A Änderungen

1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 PsychThApprO

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu § 6, § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Nummer 5, Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 PsychThApprO

4. Zu § 8 Absatz 1 PsychThApprO

5. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 4, § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 PsychThApprO

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 PsychThApprO

7. Zu § 13 Absatz 3 PsychThApprO

8. Zu § 14 Absatz 3 PsychThApprO

9. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b, § 38 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - PsychThApprO

10. Zu § 18 Absatz 5 Satz 2 - neu - PsychThApprO

11. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - PsychThApprO

12. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 PsychThApprO

13. Zu § 22 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - PsychThApprO

14. Zu § 24 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

15. Zu § 24 Absatz 4 Satz 2 PsychThApprO

16. Zu § 25 Absatz 4 PsychThApprO

17. Zu § 26 Satz 2 - neu - PsychThApprO

18. Zu § 35 Absatz 1 und § 46 Absatz 1 PsychThApprO

19. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2 PsychThApprO

20. Zu § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO

21. Zu § 38 Absatz 4 Nummer 3 PsychThApprO

22. Zu § 38 Absatz 6 - neu - PsychThApprO

23. Zu § 43 Absatz 2 PsychThApprO

24. Zu § 48 Absatz 7 PsychThApprO

25. Zu § 51 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu § 84 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO

27. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 8 Satz 1 Buchstabe d - neu - PsychThApprO

28. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe a, b, e und Satz 1a - neu - PsychThApprO

B Entschließung

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Psychotherapie unter Supervision

3. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Pflichteinsätze in der Psychiatrie

4. Zu §§ 18, 38, 41, 43 und 44 PsychThApprO Zum schriftlichen Protokoll von Patientenanamnesen / Sitzungsprotokoll

5. Zu § 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

6. Zu § 25 PsychThApprO Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission

7. Zu § 62 Absatz 1 Nummer 3 und § 76 Absatz 1 Nummer 3 PsychThApprO Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

8. Zu § 66 PsychThApprO Modalitäten des Anpassungslehrgangs

9. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a PsychThApprO

10. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 8 PsychThApprO Selbstreflexion

11. Zu den Begriffen der wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien und der leitlinienorientierten Behandlungsempfehlung


 
 
 


Drucksache 373/19 (Beschluss)

... Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sollte es sich bei den europäischen Produktionsstandorten um Standorte innerhalb der EU oder des EWR handeln, die den Grundsätzen und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Rechts der EU für Arzneimittel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

5. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

9. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

10. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

11. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Für die Regelung, dass die Parkfläche mit einer Leitlinie (Zeichen 340) umrandet sein kann, besteht kein Regelungsbedarf für eine gesetzliche Regelung in der StVO. Zum einen sind Adressaten dieser Regelung offenkundig nicht die Verkehrsteilnehmer, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden. Gegebenenfalls kann dazu demnächst in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 596/19

... Der Vorschlag weicht von der in den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und dem dazugehörigen Instrumentarium festgelegten gängigen Praxis ab. Eine solche Abweichung ist aus den folgenden Gründen erforderlich:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/19




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Änderung der Grundlage für die Mitteilung der Übertragung von der ländlichen Entwicklung auf Direktzahlungen

- Möglichkeit der Überprüfung der Beschlüsse zur fakultativen gekoppelten Stützung

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 524/19

... Genehmigung eines Vorschlags für die Vergabe von zonenübergreifender Kapazität und sonstiger Regelungen nach § 56 Absatz 2 Satz 1 EnWG i. V. m. den Artikeln 45 und 57 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung der Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (ABl. L 197 vom 25.7.2015, S. 24)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 183/1/19

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Absatz 2 AVV Lebensmittelhygiene


 
 
 


Drucksache 505/19

... aa) In Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter "der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei Regelungen treffen, die leitliniengerecht den Behandlungsbedarf konkretisieren" eingefügt.



Drucksache 621/19

... d) mit dem Leistungserbringer über die Qualität der Maßnahme eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Dabei sind die fachlichen Handlungsleitlinien des überörtlichen Trägers anzuwenden,



Drucksache 442/19

... Die Datenethikkommission der Bundesregierung soll auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln. Sie wird der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis Sommer 2019 Handlungsempfehlungen geben und Regulierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 373/1/19

... Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sollte es sich bei den europäischen Produktionsstandorten um Standorte innerhalb der EU oder des EWR handeln, die den Grundsätzen und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Rechts der EU für Arzneimittel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V :

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

10. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG

11. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

13. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

14. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 472/1/19

Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/19




Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 335/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Unterstützung der Länder bei der Sicherstellung eines einheitlichen Vollzuges im Rahmen der Auslegung des § 4 Absatz 4 und 5 sowie § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 4 eine wissenschaftliche Bundeseinrichtung mit der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung einer Leitlinie zur Darstellung des Standes der guten fachlichen Praxis zu beauftragen und diese Leitlinie den Ländern zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)

A Änderungen

1. Zu § 3

2. Zu § 4 Absatz 1

3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - § 4 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 2

6. Zu § 6 Absatz 1 Nummer 2

7. Zu § 6 Absatz 5 Satz 1, § 7 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 1 und 4, Absatz 4 Satz 1

8. Zu § 6 Absatz 6 - neu -

9. Zu § 7 Absatz 1 Nummer 1

10. Zu § 7 Absatz 1 Nummer 2

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

12. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe g

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3

15. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -

16. Zu § 7 Absatz 2 Satz 5

17. Zu § 7 Absatz 2 Satz 6 - neu -

18. Zu § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3

19. Zu § 7 Absatz 4 Satz 2 - neu -

20. Zu § 8

§ 8
Dokumentation

21. Zu § 9 Satz 2

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 670/19

... (6) Gegenstand der fünften Station ist der Kompetenzbereich Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen. In diesem Kompetenzbereich hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat zu zeigen, dass sie oder er die Patientinnen und Patienten angemessen und diagnosebezogen über empfohlene Behandlungsmöglichkeiten informiert und auch solche Behandlungsmöglichkeiten einbezieht, die außerhalb des eigenen Spezialisierungsbereichs liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 43/19

... Das den Wirkstoff Letermovir enthaltende Arzneimittel Prevymis® ist zugelassen zur Prophylaxe einer Cytomegalievirus (CMV)-Reaktivierung und - Erkrankung bei erwachsenen CMV-seropositiven Empfängern [R+] einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation. Offizielle Leitlinien zur fachgerechten Anwendung von antiviralen Wirkstoffen sollten beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1

§ 3b

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3b

Zu § 3b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 337/1/19

... Angaben zu Mindestzeiten für ärztliche Leistungen in der GOÄ sind aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Ausnahmen stellen ausschließlich auf die zeitliche Dauer bezogene Leistungen, wie zum Beispiel zeitgestaffelte Gesprächsleistungen, dar. Ärztliche Leistungen können nach Erfahrung und spezifischer Situation in ihrer Dauer differieren. Die von der Bundesärztekammer in der Kalkulation im Rahmen des GOÄ-Reformprozesses hinterlegten Zeiten stellen Mittelwerte dar, die im Diskurs und nach fachlicher Einschätzung der in den Prozess der Novellierung der GOÄ eingebundenen Fachexperten der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichmedizinischen Fachgesellschaften festgelegt wurden. Im Zusammenhang mit der Leichenschau und Todesfeststellung berücksichtigen sie die landesrechtlichen Bestimmungen, die Leitlinie zur Todesfeststellung der wissenschaftlichmedizinischen Fachgesellschaften und die aus der Praxis von den Fachexperten diskutierten Fallkonstellationen. Bei der mittelwertbezogenen Kalkulation ergibt sich bei kürzerer Leistungszeit eine höhere Deckung und bei Erbringung über eine längere Dauer kalkulatorisch berechnet eine Unterdeckung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 548/19

... - aktuelle (notfall-) medizinische Leitlinien,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 76/1/19

... 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Klimaschutzziele des Pariser Übereinkommens Leitlinie für eine zukunftsorientierte Klimaschutzpolitik sind. Der Bundesrat stellt fest, dass der Minderung der Treibhausgasemissionen eine gehobene Priorität einzuräumen ist und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, dass Deutschland seinen erforderlichen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele leistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 431/19

... 2. Ein Klimaschutzgesetz, das die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft überträgt, mag zwar verbindliche Leitlinien für künftiges Regierungshandeln beim Klimaschutz festlegen, dadurch wird jedoch konkret noch keine einzige Tonne CO



Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Ergänzung von § 92 Absatz 6a Satz 1 SGB V um den Halbsatz "der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei Regelungen treffen, die diagnoseorientiert und leitliniengerecht den Behandlungsbedarf konkretisieren." und den weiteren Satz "Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens 31. Juli 2020 in einer Ergänzung der Richtlinie nach Satz 1 Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung sowie zur weiteren Förderung der Gruppentherapie und der weiteren Vereinfachung des Gutachtenverfahrens." sollte nicht aufgenommen werden.



Drucksache 505/19 (Beschluss)

... b) Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Mindestvorgaben zur Ausstattung mit therapeutischem Personal in stationären Einrichtungen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen sollen; dabei ist der Bedeutung der Psychotherapie angemessen Rechnung zu tragen.



Drucksache 66/19

... Im Anschluss an das Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris und den Erlass der EU-MRV-Verordnung nahm der IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MPEC) im Jahr 2016 Änderungen des MARPOL-Übereinkommens an, mit denen der rechtliche Rahmen für ein globales Datenerhebungssystem für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen (im Folgenden "globales IMO-Datenerhebungssystem") geschaffen wurde. Einzelheiten und Durchführungsmodalitäten des globalen IMO-Datenerhebungssystems wurden später durch "Leitlinien" vereinbart, die in der 70. Sitzung des MEPC im Oktober 2016 und der 71. Sitzung des MEPC im Juli 2017 angenommen wurden. Im Rahmen des globalen IMO-Datenerhebungssystems beginnen die Überwachungspflichten 2019, die Berichterstattungspflichten 2020.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


Drucksache 517/1/19

... "Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung nach Satz 2 sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen; der Bedeutung der Psychotherapie in der stationären Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter ist dabei angemessen Rechnung zu tragen."



Drucksache 115/19

... - die Entwicklung von Leitlinien für Fachleute im Gesundheitswesen fördern, in denen die umsichtige Verwendung von Arzneimitteln, die ein Risiko für oder über die Umwelt darstellen, beschrieben wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 339/18

... Um die einschlägigen umfassenden und aktuellen Analysen und Schlussfolgerungen zum Funktionieren der Verordnung in der Praxis (in Ergänzung der Ergebnisse anderer Evaluierungen6) zu unterstützen, hat die Kommission 2017 eine Evaluierung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) nach den Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung vorgenommen, um das Funktionieren des Rechtsakts anhand der fünf obligatorischen Evaluierungskriterien Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 158/18

... - Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens, der auf den Werten der Union basiert und mit der Charta der Grundrechte der EU im Einklang steht. Dies soll durch Leitlinien zu bestehenden

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Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 22/18 (Beschluss)

... 10. Er kritisiert die implizite Tendenz einer EU-weiten Festlegung von Inhalten und Verfahren, die das Risiko implizieren, mitgliedstaatliche Zuständigkeiten zu unterlaufen. Dies ist insbesondere bei den Nummern 6 bis 8 des Vorschlags (siehe Seite 20 und 21) zu erkennen (Entwicklung von Referenzmaterialien und Werkzeugen, von Rahmen zur Beurteilung von Kompetenzen, von Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten, von Kursen und Selbstbeurteilungsinstrumenten, von Ansätzen für die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen und eines Fortschrittsanzeigers ("Scoreboard") zur Verfolgung der Kompetenzentwicklung in der Union).



Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass nach den Verordnungsvorschlägen der Kommission die Länderspezifischen Empfehlungen sowohl bei der Programmierung der Strukturfonds zu Beginn des Programmplanungszeitraums (Länderspezifische Empfehlungen 2019) als auch im Rahmen der Halbzeitüberprüfung (Länderspezifische Empfehlungen 2024) berücksichtigt werden sollen (Artikel 8, 9, 14 und insbesondere 15, 17 und 18 des Verordnungsvorschlags in BR-Drucksache 227/18). Der Bundesrat hält an seinen Vorbehalten insoweit grundsätzlich fest. Er nimmt aber zur Kenntnis, dass die Länderspezifischen Empfehlungen nunmehr durch gesonderte investitionsbezogene Leitlinien ergänzt werden sollen.



Drucksache 219/18

... Die Empfehlung sieht die Möglichkeit vor, ein europäisches Informationsaustausch-System einzuführen und im Zuge dessen Leitlinien zu einem einheitlichen EU-Impfkalender, einen EU-Impfpass und ein Webportal mit verlässlichen und aktualisierten Informationen über Nutzen und Sicherheit von Impfungen zu entwickeln.

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Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 554/18 (Beschluss)

... 7. Das von der Taskforce vorgeschlagene Raster für die Bewertung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit kann hierzu einen Beitrag leisten. Die Kommission stellt in Aussicht, es in ihre Leitlinien für bessere Rechtsetzung einzubeziehen und zur Präsentation der Ergebnisse ihrer Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Begründungen und als Orientierungshilfe in der Kommunikation mit den nationalen Parlamenten zu nutzen. Aus Sicht des Bundesrates ginge es grundsätzlich in eine richtige Richtung, wenn vor allem die Kommission das Raster vor der Erarbeitung von Vorschlägen anwenden würde.



Drucksache 193/18

... Unter Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität ist es die Aufgabe der EU, Anreize zu schaffen und Leitlinien für die Erprobung neuer Ideen zu geben sowie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer gemeinsamen Agenda zu unterstützen. In einigen Bereichen gibt es eindeutig Raum für Verbesserungen, z.B. mittels strategischer Leitlinien, verbesserter Arbeitsmethoden und Pilotprojekten.

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Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 347/18

... In vielen Politikbereichen teilen sich die Mitgliedstaaten die Gesetzgebungsbefugnis mit der Europäischen Union, und ihre nationalen und regionalen Behörden sind für die Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts zuständig. Nationale Vorschriften und Leitlinien für Interessenträger werden angepasst und erhebliche Investitionen in Personal und Infrastruktur getätigt werden müssen (z.B. für Zölle, gesundheitspolizeiliche und

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Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 251/18

... Die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2016 "Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft" bindet die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung dargelegten Nachhaltigkeitsziele1 in den politischen Rahmen der EU ein, um sicherzustellen, dass diese Ziele von Beginn an bei allen innen- und außenpolitischen Maßnahmen und Initiativen der EU mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus hat sich die EU zur Erreichung ihrer für 2030 gesteckten Klima- und Energieziele sowie zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche der EU verpflichtet, wie es 2014 in den Politischen Leitlinien für die Europäische Kommission2 von Jean-Claude Juncker angekündigt wurde. Deshalb stehen viele politischen Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014-2020 mit den Klimazielen der EU im Einklang und setzen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung um. Hierzu zählen die Investitionsoffensive für Europa3, das Paket zur Kreislaufwirtschaft4, das Paket zur Energieunion5, die Aktualisierung der Bioökonomie-Strategie der EU6, die Kapitalmarktunion7 sowie der EU-Haushalt 20142020, einschließlich des Kohäsionsfonds und der Forschungsprojekte. Ferner hat die Kommission eine Multi-Stakeholder-Plattform ins Leben gerufen, die die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung verfolgt und diesbezüglich bewährte Verfahren austauscht.

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Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 445/18

... Die Änderungsverordnung sowie die am selben Tag angenommenen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des EU-Datenschutzrechts bei Wahlen4, die Empfehlung der Kommission zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz und zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament5 und eine Mitteilung der Kommission zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen6 sind Teil eines Sicherheitspakets. Das Paket ist ein Beitrag der Europäischen Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs am 19./20. September 2018 in Salzburg

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Drucksache 445/18




2 CORRIGENDUM

Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a
Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 303/1/18

... "Hierbei sollte die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erarbeitete Leitlinie für Mindeststandards zum recyclinggerechten Design und die sich daraus ergebenden Erfahrungen bei deren Umsetzung berücksichtigt werden."

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Drucksache 303/1/18




1. Zu Nummer 3 Satz 2 - neu - Der Nummer 3 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - Der Nummer 5 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 184/18

... Obwohl die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen sowie zwischen den zentralen Meldestellen und den zuständigen Behörden bereits durch die Vierte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (Vierte Geldwäscherichtlinie) geregelt ist, stoßen sowohl die zentralen Meldestellen als auch die zuständigen Behörden bei ihrem Austausch weiterhin auf Hindernisse. Im Dezember 2016 legten die 28 zentralen Meldestellen5 in der EU einen gemeinsamen Bericht vor, in dem sie die bestehenden Hindernisse aufzeigen und Lösungen vorschlagen. In der im Juni 2017 veröffentlichten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen6 sind die Ergebnisse des Berichts zusammengefasst. Ferner wird darin aufgezeigt, welche Aspekte durch Leitlinien sowie eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Plattform der zentralen Meldestellen der EU geregelt werden können und für welche Aspekte Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/18

... Nach Artikel 12 hat die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung und einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen der Bewertung vorzulegen. Die Kommission sollte diese Verordnung im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung und gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 201630 bewerten. Um den entsprechenden Bericht erstellen zu können, muss sich die Kommission auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten stützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/18

... vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 AEUV). Vor ihrer Verlängerung muss diese Verordnung überprüft werden. Die dazugehörigen Leitlinien der Kommission über vertikale Beschränkungen sind dann ebenfalls zu prüfen. Dank der Geoblocking-Verordnung gelten für sämtliche Kunden dieselben Bedingungen wie für die im Land des Anbieters ansässigen Kunden, beispielsweise im Fall, dass eine Lieferung selbst abgeholt wird. Jedoch sind Käufe zu Wiederverkaufszwecken hiervon ausgeschlossen, und die Verordnung gilt nicht, wenn ein Liefervertrag individuell verhandelt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 355/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass in der Anlage 4 der PflAPrV die Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger so festgelegt und beschrieben sind, dass sie gegenüber den Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann als Absenkung des Kompetenzniveaus verstanden werden müssen. So wird insbesondere eine auf systematischer Evaluation und auf Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege nicht mehr gewährleistet werden können. Dies wird der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege für die oft mehrjährige Planung, Durchführung und Evaluation multimorbider Pflegebedürftiger übernehmen. Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege setzt die Kompetenzbeschreibung außerdem ein falsches Signal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist auf die hohe Bedeutung des europäischen Beihilferechts für die Möglichkeiten der Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland hin. Wesentliche Aspekte sind der Zuschnitt des Fördergebiets nach 2020, das Fördergefälle zu den Nachbarstaaten, besondere strukturpolitische Erfordernisse sowie die Möglichkeit, weiterhin auch größere Unternehmen zu fördern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in enger Abstimmung mit den Ländern auf europäischer Ebene frühzeitig und nachdrücklich in den Prozess der Erstellung der neuen Regionalleitlinien auf europäischer Ebene einzubringen.



Drucksache 223/18

... - die geltenden Rechtsvorschriften und Leitlinien der Mitgliedstaaten zur Wasserwiederverwendung sowie deren Erfahrungen mit Systemen der Wasserwiederverwendung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 20/18

... 10. Ab 2018 Start von Pilotprojekten zu künstlicher Intelligenz und Lernanalytik im Bildungsbereich, um die inzwischen verfügbaren, riesigen Datenmengen besser zu nutzen und dadurch einen Beitrag zur Lösung spezifischer Probleme zu leisten und die Durchführung und Überwachung neuer bildungspolitischer Maßnahmen zu verbessern; Entwicklung relevanter Instrumentarien und Leitlinien für die Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 221/18

... Schließlich erstellt die Europäische Kommission nicht bindende Leitlinien mit Empfehlungen und bewährten Verfahren, die für lokale Verwaltungen im Zusammenhang mit Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge in Städten hilfreich sein können. So gibt es über den Einsatz herkömmlicher Aufkleber hinaus - auch dank moderner Informationstechnologien - unterschiedlichste Möglichkeiten zur Durchsetzung von Umweltzonen. Die Europäische Kommission bemüht sich gemeinsam mit den Interessenträgern und den nationalen und lokalen Behörden darum, Zufahrtsregelungen einheitlicher zu gestalten und besser zu bewerben und unterstützt die Stadtverwaltungen bei der Bereitstellung diesbezüglicher Informationen/Daten. In jedem Fall ist es wichtig, dass alle Pläne für Zufahrtsregelungen nicht isoliert, sondern als Bestandteil eines umfassenden Plans für nachhaltige urbane Mobilität konzipiert und ordnungsgemäß in lokale Luftqualitätspläne gemäß der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 216/18

... in nationales Recht um. Die Erstellung des informativen Inventarberichts wird, wie bereits im Rahmen der Emissionsberichterstattung nach der 39. BImSchV, durch das Umweltbundesamt wahrgenommen. Bei Luftschadstoffen aus dem Sektor Landwirtschaft erfolgt eine Abstimmung mit dem Johann Heinrich von Thünen-Institut. Der informative Inventarbericht wird gemäß den EMEP-Leitlinien für die Berichterstattung erstellt und nach dem darin festgelegten Muster für Inventarberichte übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


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