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"Liberalisierung"


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0219/05
0883/05
0655/1/05
0538/05
0846/05
0033/2/05
0942/05
0033/05B
0917/04B
0802/1/04
0702/1/04
0702/04B
0994/04
0413/04B
0917/04
0983/04
0466/04
0802/04B
0622/04
0805/04
0466/04B
0917/3/04
0128/04B
0702/04
0687/04
0917/1/04
0666/04
0967/04
0915/04
0490/03B
0450/03
0831/03
0715/03
Drucksache 309/11

... 17b) Die Kommission wird den Beitrag der Handelspolitik zum Schutz der Biodiversität verbessern und potenzielle negative Auswirkungen angehen, indem Biodiversitätsbelange systematisch in Handelsvereinbarungen und Dialoge mit Drittländern einbezogen, potenzielle Biodiversitätsauswirkungen der Handelsliberalisierung und der Investitionstätigkeit ex ante durch handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfungen (Trade Sustainability Impact Assessments) sowie durch Ex-post-Evaluierungen identifiziert und bewertet werden und indem angestrebt wird, alle neuen Handelsvereinbarungen um ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung mit umfassenden handelsbezogenen Umweltvorschriften, die auch Biodiversitätsziele umfassen, zu ergänzen.



Drucksache 800/11

... Eine weitere Änderung der Richtlinie über Abschlussprüfungen betrifft die Liberalisierung der Vorschriften über das Eigentum an Prüfungsgesellschaften. Gegenwärtig ist es gemäß der Richtlinie über Abschlussprüfungen erforderlich, dass die Mehrheit der Stimmrechte einer Prüfungsgesellschaft von zugelassenen Abschlussprüfern gehalten wird. Dieses Erfordernis ist in der vorgesehenen Änderung nicht mehr vorgesehen, und es ist den Mitgliedstaaten untersagt zu verlangen, dass ein Mindestanteil des Kapitals oder der Stimmrechte einer Prüfungsgesellschaft von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften gehalten werden muss. Jedoch wird in dem neuen Artikel 3 Absatz 4 das bisher bestehende Erfordernis beibehalten, dass die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- oder Führungsgremiums der Prüfungsgesellschaft Prüfungsgesellschaften oder Abschlussprüfer sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 3a
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer

Artikel 3b
Anerkennung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 14
Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 26
Prüfungsstandards

Artikel 32a
Übertragung von Aufgaben

Kapitel Xa
besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen

Artikel 43a
Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen

Artikel 43b
Kleine Unternehmen

Artikel 48a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 797/11 (Beschluss)

... 17. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 17. Juni 2011 (BR-Drucksache 179/11(B), Ziffer 36), mit dem er sich bereits gegen eine weitere Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste ausgesprochen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Artikel 5
ff. (Marktöffnung)

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 112/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 311/11 (Beschluss)

... 2. Bei den Merkmalen zur Feststellung einer entsprechenden Notlage in einem oder mehreren Mitgliedstaaten stellt der Vorschlag der Kommission jeweils auf einen zu betrachtenden Sechsmonatszeitraum ab. Es bleibt in dem vorliegenden Vorschlag unklar, ob dieser Zeitraum im jeweiligen Einzelfall auch unterschritten werden kann. In Verbindung mit den zusätzlichen drei Monaten, die der Kommission bis zur Fassung eines Beschlusses eingeräumt werden sollen, erscheint dem Bundesrat ein verbindlicher Zeitraum von sechs Monaten für eine Bewertung der Notlage als zu lang bemessen. Das Ziel der Regelung, die Befreiung von der Visumpflicht in dringenden Notfällen kurzfristig aufheben zu können, würde damit allenfalls eingeschränkt erreicht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag auf europäischer Ebene für eine Verkürzung der Frist auf drei Monate und eine Klarstellung, dass diese im Einzelfall unterschritten werden kann, einzusetzen. Die jüngsten Erfahrungen mit Visaliberalisierungen für Länder des westlichen Balkans haben gezeigt, dass bereits in dieser kürzeren Frist aussagekräftige Zahlen für eine Bewertung vorgelegt werden können.



Drucksache 851/2/11

... zu dem effektiven Rechtsschutzinstrument zu machen, das es nach der ursprünglich Zielsetzung des Gesetzes mitsamt seiner beabsichtigten ordnungspolitischen Steuerungswirkung in Bezug auf die Einhaltung der zivil- und kapitalmarktrechtlichen Informations- und Verhaltensregeln für Emittenten am Kapitalmarkt werden sollte, sind nachhaltige Verbesserungen des Gesetzes erforderlich. Dies könnte durch eine einfachere Teilnahme der Kapitalanleger an den Ergebnissen eines Musterverfahrens als durch förmliche Klageerhebung, durch alternative Finanzierungsmodelle oder die Liberalisierung der Vorschriften zu anwaltlichen Erfolgshonoraren geschehen. Die Überlegungen dazu stehen noch ganz am Anfang. Sie können jedenfalls nicht in diesem Gesetzgebungsverfahren bewältigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/2/11




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 720/11

... 10. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Liberalisierung des internationalen Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital, Personen und Informationen zu einer stärker integrierten Weltwirtschaft geführt, in der grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Anteil des internationalen Handels am weltweiten BIP hat sich seit den 1950er Jahren verdreifacht. Aufstrebende Volkswirtschaften in Asien, Lateinamerika und Afrika dürften künftig einen wesentlichen Anteil zum globalen Wirtschaftswachstum beisteuern (vgl. Fußnote 1); dadurch ergeben sich für europäische Unternehmen viele neue Chancen außerhalb der EU. Es ist an der Zeit, dass sich diese Unternehmen die Globalisierung zunutze machen. Europäische KMU müssen in der Lage sein, von diesem Wachstum zu profitieren, und gleichzeitig zum EU-Wachstum beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 741/11

... Durch die Vollendung des Energie-Binnenmarktes bis 2014 werden weitere Hebelwirkungen zur Förderung des Wirtschaftswachstums erzielt. Neue Vorschläge zur Liberalisierung des Schienenverkehrs tragen ebenfalls dazu bei, das europäische Verkehrswesen durch verstärkten Wettbewerb zu modernisieren und für eine kohlenstoffärmere Wirtschaft zu sorgen sowie den Passagieren neue, innovativere und kundenorientierte Dienstleistungen anzubieten. Angesichts der erheblichen Investitionen, die wir für die Erneuerung unserer Energiesysteme aufwenden müssen (1 Billion EUR für den Zeitraum 2011-202015) ist der Energiesektor ein weiterer Hebel für das Wirtschaftswachstum. Die Kommission ergreift in diesem Zusammenhang eine Reihe von Initiativen, um insbesondere entsprechend dem Ersuchen des Europäischen Rates den Binnenmarkt bis 2014 zu vollenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung

2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität

3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum

3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten

3.4. Ein offenes Europa für die Bürger

4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung

5.1. Intelligentere Mittelverwendung

5.2. Intelligente Rechtsetzung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 636/11

... Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und des Drucks auf die öffentlichen Finanzen, auf die die EU mit der Strategie "Europa 2020" und dem MFR-Vorschlag reagiert hat, gibt jedes der drei Szenarios einer jeden der drei politischen Zielsetzungen der künftigen GAP, mit denen eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Landwirtschaft in dynamischen ländlichen Gebieten angestrebt wird, ein unterschiedliches Gewicht. Im Hinblick auf eine bessere Ausrichtung auf die Strategie "Europa 2020", insbesondere bei der Ressourceneffizienz, wird es immer wichtiger, die Agrarproduktivität durch Forschung, Wissenstransfer und die Förderung von Zusammenarbeit und Innovation (auch im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit) zu verbessern. Die EU-Agrarpolitik findet zwar nicht mehr in einem handelsverzerrenden politischen Umfeld statt, es ist jedoch ein zusätzlicher Druck auf den Sektor infolge einer fortschreitenden Liberalisierung zu erwarten, insbesondere im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda oder des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder

Artikel 3
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 4
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 5
Aufhebungen

Artikel 6
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5


 
 
 


Drucksache 800/2/11

... 5. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass die vorgeschlagene Liberalisierung der Beteiligungsvorschriften weder zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer noch zu einer Verringerung der Konzentration auf dem Abschlussprüfermarkt beitragen wird. Daher lehnt der Bundesrat die vorgesehene Möglichkeit ab, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit berufsfremdem Eigenkapital auszustatten. Eine dahingehende Liberalisierung könnte nämlich dazu führen, dass Abschlussprüfer oder ihre Gesellschaften in Abhängigkeit von Kapitalgebern gelangen könnten, welche wiederum einen Anreiz hätten, das Ergebnis der Abschlussprüfungen zu Gunsten von Renditezielen zu beeinflussen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Öffnung für berufsfremdes Eigenkapital durch Erleichterung von Übernahmen zu einer stärkeren Konzentration auf dem Markt von kleinen und mittleren Wirtschaftsprüfern führen würde. Damit würde der bislang in diesem Segment gut funktionierende Wettbewerb behindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/2/11




Zu BR-Drucksachen 800/11 und 801/11

Zur BR-Drucksache 800/11

Zur BR-Drucksache 801/11


 
 
 


Drucksache 733/11

... (43) Die Liberalisierung der Gas- und Elektrizitätsmärkte ist sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht ein wichtiges Ziel der Union. Daher sollten die Eigenmittelanforderungen und sonstigen Aufsichtsvorschriften für Unternehmen, die auf diesen Märkten tätig sind, verhältnismäßig sein und die Verwirklichung der Liberalisierung nicht ungebührlich behindern. Das Ziel der Liberalisierung sollte insbesondere auch bei Überarbeitungen dieser Verordnung berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 635/11

... Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und des Drucks auf die öffentlichen Finanzen, auf die die EU mit der Strategie "Europa 2020" und dem MFR-Vorschlag reagiert hat, gibt jedes der drei Szenarios einer jeden der drei politischen Zielsetzungen der künftigen GAP, mit denen eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Landwirtschaft in dynamischen ländlichen Gebieten angestrebt wird, ein unterschiedliches Gewicht. Im Hinblick auf eine bessere Ausrichtung auf die Strategie "Europa 2020", insbesondere bei der Ressourceneffizienz, wird es immer wichtiger, die Agrarproduktivität durch Forschung, Wissenstransfer und die Förderung von Zusammenarbeit und Innovation (auch im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit) zu verbessern. Die EU-Agrarpolitik findet zwar nicht mehr in einem handelsverzerrenden politischen Umfeld statt, es ist jedoch ein zusätzlicher Druck auf den Sektor infolge einer fortschreitenden Liberalisierung zu erwarten, insbesondere im Rahmen der DohaEntwicklungsagenda oder des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur.

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Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 37/11

... Seitdem werden in vielen dieser Sektoren Liberalisierungsprozesse entweder auf EU- oder auf nationaler Ebene eingeleitet (z.B. im Strom- und Gassektor, bei der Exploration und Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen, bei den Postdiensten usw.). Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die „Liberalisierung“ im Sinne eines Prozesses, der auf den Erhalt des freien Zugangs zur betreffenden Tätigkeit abzielt, nicht unbedingt oder automatisch zu einem lebhaften Wettbewerb führt. So erhalten die „etablierten Betreiber“ oftmals sehr große Marktanteile, und in einigen Mitgliedstaaten kann die Präsenz von staatseigenen Betrieben die Funktionsweise des Marktes verzerren.

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 21/11

... Berücksichtigt werden Liberalisierungen des EU-Einfuhrregimes für Textilwaren. Das Doppelkontrollverfahren zu Überwachungszwecken für Textilwaren aus der Republik Usbekistan wird aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Verordnung

Einhundertsechzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

1. Teil I Anwendung der Einfuhrliste

2. Teil II Warenliste Anmerkungen

3. Teil II Warenliste im Einzelnen

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1535: Einhundertsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –


 
 
 


Drucksache 190/11

... 12. Weitere Öffnung von geschützten Sektoren: Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs (Kabinettbeschluss voraussichtlich April 2011, Inkrafttreten 2012)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 797/1/11

... 22. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 17. Juni 2011 (BR-Drucksache 179/11(B), Ziffer 36), mit dem er sich bereits gegen eine weitere Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste ausgesprochen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 5

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... 57. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der zurzeit geltenden Richtlinie EU-Bürger, die einen Ausbildungsnachweis außerhalb der EU erworben haben (im Drittland erworbener Ausbildungsnachweis plus Anerkennung in einem Mitgliedstaat plus drei Jahre Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat) diesen Beruf ausüben können. Bei Wohnsitzwechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat können alle Verfahrensgarantien der allgemeinen Regelung nach Artikel 3 Absatz 3 der geltenden Richtlinie in Anspruch genommen werden. Die Kommission schlägt nunmehr eine Liberalisierung zugunsten der EU-Bürger mit Qualifikationen vor, die nicht in der EU erworben wurden. Eine solche Ausweitung könnte Auswirkungen auf bestimmte Staatsangehörige aus Drittländern haben und neue Zielgruppen in die Geltung der Richtlinie einbeziehen: Familienangehörige von EU-Bürgern, langfristig Aufenthaltsberechtigte, Flüchtlinge und Inhaber der "blauen Karte".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 648/11

... Aufgrund der zunehmenden Liberalisierung des Handels, einschließlich des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, wird der Warenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern immer wichtiger. Gleichzeitig wurde die Stützung für EU-Erzeuger, die auf dem Binnen- und dem Weltmarkt mit Erzeugern aus Drittländern konkurrieren müssen, begrenzt (z.B. Ausfuhrerstattungen). Die Verordnung über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländer ist daher ein äußerst wichtiges Instrument, das mit dem neuen Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft im Einklang steht.

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Drucksache 648/11




1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:

3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5
Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme

4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:

8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.

13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:

Artikel 15a
Befugnisse der Kommission

Artikel 16a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16b
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 462/11

... Der Fernbuslinienverkehr wird weitgehend liberalisiert.

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Drucksache 462/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 8a
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

§ 8b
Wettbewerbliches Vergabeverfahren

§ 42a
Personenfernverkehr

§ 62
Übergangsbestimmungen

§ 63
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 65
Ausnahmen für Straßenbahnen

§ 66
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 4
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten 1. Wirtschaft

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

II. Zu Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

III. Zu Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes

V. Zu Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes

VI. Zu Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis

VII. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1644: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Ja. Eine angemessene Regelung der zugelassenen und verbotenen Glücksspiele - zu Lande wie im Internet - kann angesichts der vielfältigen Unterschiede in den kulturellen, sozialen und gesellschaftspolitischen Traditionen und Vorstellungen der EU-Mitgliedstaaten nur auf nationaler Ebene erfolgen, wobei verschiedene, gleichermaßen gültige Regelungsmodelle zur Verfügung stehen, über die die demokratisch legitimierten nationalen Gesetzgeber zu entscheiden haben, vom vollständigen oder teilweisen Verbot der Glücksspiele im Internet, über die strikt regulierte Zulassung solcher Glücksspiele bis hin zu einem Ansatz der Liberalisierung.

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Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 832/11

... • Förderung des Austauschs über Strategien für Öko-Innovationen, einschließlich Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen, Beseitigung von Kostenbarrieren für die Beteiligung von KMU an globalen Wertschöpfungsketten, Investitionssicherheit und Schutz geistigen Eigentums, im Rahmen des bilateralen und multilateralen politischen Dialogs sowie von Handelsverhandlungen und -abkommen. Ferner soll auch die Vernetzung von Investoren, Geldgebern und Unternehmen gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 666/10

... Die Unterstützung der regionalen Integration ist ebenfalls ein Schlüsselthema bei der EU-Entwicklungszusammenarbeit. Die regionale Integration hat einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen, bringt jedoch auch neue Probleme mit sich, insbesondere die Notwendigkeit zur Umstellung von Einnahmen aus Außenzöllen auf inländische Steuereinnahmen, da die Liberalisierung des Handels zu stets geringeren Zolleinnahmen führen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 175/10

... (4) Die neue Situation auf dem Energiemarkt erfordert erhebliche Investitionen in alle Infrastrukturen in allen Energiesektoren sowie die Entwicklung neuer Arten von Infrastrukturen und neuer Technologien, die vom Markt übernommen werden. Aufgrund der Liberalisierung des Energiesektors und der weiteren Integration des Binnenmarktes gewinnt die Rolle der Wirtschaftsbeteiligten für Investitionen an Bedeutung; gleichzeitig werden neue politische Anforderungen wie Zielvorgaben, die sich auf den Energieträgermix auswirken, zu einer geänderten Politik der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Neubau und/oder die Modernisierung von Energieinfrastruktur führen.



Drucksache 737/10

... Offene Volkswirtschaften wachsen tendenziell schneller als geschlossene. Der Handel steigert das Wachstum der EU, weil er unsere Effizienz und unsere Innovationsleistung fördert. Er kurbelt die Auslandsnachfrage nach unseren Waren und Dienstleistungen an. Durch den Handel erhält der europäische Verbraucher ferner Zugang zu einer breiten Palette von Waren zu niedrigeren Preisen. Die Offenheit Europas für ausländische Direktinvestitionen steigert unsere Wettbewerbsfähigkeit. Desgleichen versetzt die Auslandsinvestitionsfähigkeit unserer Unternehmen diese in die Lage, global zu wachsen und Arbeitsplätze daheim und im Ausland zu schaffen. Auf einen einfachen Nenner gebracht muss Europa zwar die Anpassungskosten wachsam im Auge behalten, sich aber dennoch den dreifachen Nutzen der Liberalisierung des Handels und der Investitionstätigkeit zunutze machen: größeres Wachstum, mehr Arbeitsplätze und niedrigere Verbraucherpreise.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 738/10

... Die Energiemärkte Europas wurden liberalisiert, damit die Bürger von stabileren, wettbewerbsfähigen Preisen und von nachhaltigerer Energie profitieren können. Dieses Potenzial wird nicht vollständig ausgeschöpft werden, wenn nicht beträchtliche Anstrengungen zur Schaffung eines stärker integrierten, vernetzten und vom Wettbewerb geprägten Marktes unternommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 445/10

... 30. ist der Überzeugung, dass der Handel ein starker Motor für das Wirtschaftswachstum sein kann, obwohl Entwicklungsprobleme nicht durch Handel allein gelöst werden können; ist der Ansicht, dass die langsamen Fortschritte der Verhandlungen der Doha-Runde die Beiträge des internationalen Handelssystems zu den Millenniums-Entwicklungszielen behindern; betont, dass ein positiver Abschluss der Doha-Runde dazu beitragen könnte, ein Konjunkturpaket für die ganze Welt zu schnüren; nimmt die Unmengen an Studien der UNCTAD und anderer Organisationen zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die umfassende Handelsliberalisierung in den am wenigsten entwickelten Ländern kaum zu einer anhaltenden und substanziellen Minderung der Armut geführt und zu einer Verschlechterung der Terms of Trade der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, beigetragen hat;



Drucksache 438/10

... ) ergeben (Tz. 103). Danach kann die DPAG Kosten für die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, für die flächendeckende Versorgung und für die Übernahme von Versorgungslasten geltend machen; sie muss diese Positionen in ihren Entgeltanträgen aber nicht einfordern. Die Monopolkommission spricht sich für eine ersatzlose Streichung dieser Vorschrift aus, so dass zukünftig die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung der einzige Maßstab für die Entgeltregulierung wären. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Monopolkommission. Nach der Liberalisierung können nach der Postdiensterichtlinie (2008/6/EG) die dort sogenannten „nachgewiesenen Nettokosten“ des Universaldienstes unabhängig von einer Verpflichtung zur Erbringung dieser Dienste dann erstattet werden. Im Falle eines nachgewiesenen Defizits tritt nach deutschem Recht ein Ausschreibungs- und ggf. Verpflichtungsregime ein, nach dem nicht zwingend ist, dass das marktbeherrschende, zur Genehmigung von Entgelten verpflichtete Unternehmen gleichzeitig Universaldienstleister ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 694/10

... - Sie wird ihre Bemühungen um die Liberalisierung der EU-Energiemärkte intensivieren, um für mehr Wettbewerb im Energiesektor zu sorgen und zu vermeiden, dass das verarbeitende Gewerbe der EU auf den Weltmärkten erheblich benachteiligt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 698/10

... Fast 60 Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist der Nutzen des Binnenmarkts unbestreitbar. In den vergangenen beiden Jahrzehnten waren die Schaffung des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen die wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa. Der kombinierte Effekt der Binnenmarktintegration, insbesondere im Zuge der Liberalisierung der Netzindustrien, einerseits und der Erweiterung andererseits hat nach Schätzungen der Kommission 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und im Zeitraum 1992-2009 ein Wachstum von 1,85 % generiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 213/10

... 10. misst der Liberalisierung des politischen und zivilgesellschaftlichen Lebens in Belarus große Bedeutung bei und betont, dass weitere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Belarus zu einer Überprüfung der Haltung der EU gegenüber Belarus führen könnten, einschließlich der erneuten Verhängung der Sanktionen;



Drucksache 235/10

... in dem Bewusstsein, dass in den Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und bestimmten anderen Vertragsparteien grundsätzlich festgelegt ist, dass die Bedingungen für den gegenseitigen Marktzugang im Luftverkehr in einem gesonderten Abkommen geregelt werden sollten, um eine koordinierte Entwicklung und schrittweise Liberalisierung des Verkehrs zwischen den Vertragsparteien dieser Abkommen zu gewährleisten, die ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

2 Nichtdiskriminierung

Artikel 6

2 Niederlassungsrecht

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

2 Flugsicherheit

Artikel 11

2 Luftsicherheit

Artikel 12

2 Flugverkehrsmanagement

Artikel 13

2 Wettbewerb

Artikel 14

2 Durchsetzung

Artikel 15

2 Auslegung

Artikel 16

Neue Rechtsvorschriften

Artikel 17

Gemischter Ausschuss

Artikel 18

Artikel 19

2 Streitbeilegung

Artikel 20

2 Schutzmaßnahmen

Artikel 21

Artikel 22

Weitergabe von Informationen

Artikel 23

Drittländer und Internationale Organisationen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

2 Übergangsregelungen

Artikel 27

Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen

Artikel 28

Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Beendigung

Artikel 32
Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Artikel 33
Flughafen Gibraltar

Artikel 34
Sprachen

Anhang I
Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen

Nr. 2407/92 Nr. 2408/92 Nr. 2409/92 Nr. 95/93 Nr. 96/67 Nr. 785/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004 Nr. 2096/2005 Nr. 2150/2005

C. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56 Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004 Nr. 488/2005 Nr. 2111/2005

D. Luftsicherheit

Nr. 2320/2002 Nr. 622/2003 Nr. 1217/2003 Nr. 1486/2003 Nr. 1138/2004

E. Umweltschutz

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 2299/1989 Nr. 91/670 Nr. 3925/91 Nr. 437/2003 Nr. 1358/2003 Nr. 2003/96

Anhang II
Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln

1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften

2. Besondere Terminologie der Rechtsakte

3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten

4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien

5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

6. Sprachen

Anhang III
Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14

Artikel 1
Staatliche Monopole

Artikel 2
Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Artikel 3
Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen

Anhang IV
Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens

2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens

3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens

4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof

Anhang V

Protokoll I
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll II
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll III
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IV
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll V
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Artikel 5
Flugsicherheit

Artikel 6
Luftsicherheit

Protokoll VI
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VIII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IX
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits

Artikel 1
Zuständigkeiten der UNMIK

Artikel 2
Übergangsfristen

Artikel 3
Bedingungen für den Übergang

Artikel 4
Übergangsregelungen

Artikel 5
Internationale Übereinkünfte

Artikel 6
Flugsicherheit

Artikel 7
Luftsicherheit

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21
und 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums


 
 
 


Drucksache 133/10

... 27. beglückwünscht das Land dazu, dass es alle Zielvorgaben für die Liberalisierung der Visabestimmungen erfüllt hat, was zu der Verordnung 1244/20009 des Rates geführt hat, mit der die Visumpflicht ab dem 19. Dezember 2009 aufgehoben wurde; lobt die Regierung dafür, dass sie regionale Verantwortung gezeigt hat, indem sie den Staatsorganen von Bosnien und Herzegowina das Fachwissen des Chefunterhändlers für die Visaverhandlungen angeboten hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/10




Politische Entwicklungen

Wirtschaftliche und soziale Lage

Regionale Fragen


 
 
 


Drucksache 56/10

... 19. fordert eine Intensivierung der Gespräche auf dem Gebiet der Dienstleistungen mit Blick auf eine weitere Liberalisierung der Dienstleistungen generell, während gleichzeitig die nationalen politischen Ziele der WTO-Mitglieder und ihr Recht auf die Regulierung öffentlicher Dienstleistungen gewahrt bleiben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/10




DDA (Doha-Entwicklungsagenda)

3 Landwirtschaft

Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA

3 Dienstleistungen

Reform der WTO

Vertrag von Lissabon


 
 
 


Drucksache 740/10

... Damit die Entwicklungsländer ihr wirtschaftliches Potenzial voll entfalten können, müssen sie erfahrungsgemäß eigene Reformen mit Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, kombinieren und zeitlich abstimmen. Entwicklung geht normalerweise mit der schrittweisen Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels in einem günstigen wirtschaftlichen Umfeld einher, das die Integration in die Weltwirtschaft und die regionale Integration erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/10




Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung

1. Einleitung

2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung

2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis

2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung

2.3. Förderung von Governance

2.4. Sicherheit und Fragilität

2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe

2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe

3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum

3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum

3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung

4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft

4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung

4.2. Energie und Entwicklung

5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 449/10

... 1. weitere Liberalisierung der Verkehrsrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/10




Entschließung

Allgemeine Grundsätze

3 Marktöffnung

Konvergenz in Regulierungsfragen, Flugsicherheit und Luftsicherheit

3 Umwelt

3 Sozialpolitik

Durchführung des Abkommens


 
 
 


Drucksache 428/10

... 15. fordert die Kommission auf, während der Aushandlung von Handelsabkommen die Ergebnisse der bestehenden Folgenabschätzungen zu berücksichtigen und die Auswirkungen des Liberalisierungsprozesse vor dem Hintergrund des Klimawandels und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu beurteilen sowie im Bedarfsfall eine schrittweise und asymmetrische Umsetzung zu ermöglichen, wobei auf beiden Seiten des Mittelmeers vergleichbare Produktionen geschützt werden, für die die Konkurrenz durch eine fortschreitende Liberalisierung die größte Gefahr in sich birgt; fordert die UfM auf, Projekte hauptsächlich entsprechend sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der ökologischen Schadensbegrenzung auszuwählen;



Drucksache 246/10

... Die Union wird den Zugang zu ihrem Gebiet in einem erweiterten Schengen-Raum mithilfe eines integrierten Konzepts kontrollieren, um die Mobilität weiter zu erleichtern und ein hohes Maß an innerer Sicherheit zu gewährleisten. Die Visaliberalisierung wird insbesondere mit Nachbarländern vorangetrieben, um den Bürgern auf der Basis klarer Bedingungen direkte persönliche Kontakte zu erleichtern.



Drucksache 497/10

... Das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, Vertragsparteien des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nachstehend „Mitgliedstaaten“ genannt, die Europäische Gemeinschaft, nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, einerseits und das Königreich Marokko, nachstehend „Marokko“ genannt, andererseits – von dem Wunsche geleitet, ein internationales Luftverkehrssystem auf der Grundlage eines fairen Marktwettbewerbs zwischen Luftfahrtunternehmen mit einem Mindestmaß an staatlichen Eingriffen und staatlicher Regulierung zu fördern, von dem Wunsche geleitet, mehr Möglichkeiten für den internationalen Luftverkehr zu schaffen, insbesondere durch den Aufbau von Luftverkehrsnetzen, die den Bedürfnissen von Fluggästen und Versendern im Hinblick auf angemessene Luftverkehrsdienste entsprechen, von dem Wunsche geleitet, es den Luftfahrtunternehmen zu ermöglichen, Reisenden und Versendern wettbewerbsfähige Preise und Dienstleistungen in offenen Märkten anzubieten, von dem Wunsche geleitet, die Vorteile eines Liberalisierungsabkommens allen Bereichen der Luftverkehrsbranche, auch den Beschäftigten der Luftfahrtunternehmen, zugänglich zu machen, von dem Wunsche geleitet, im internationalen Luftverkehr ein Höchstmaß an Flug- und Luftsicherheit zu gewährleisten, und unter Bekundung ihrer tiefen Besorgnis über Handlungen oder Bedrohungen, die sich gegen die Sicherheit von Luftfahrzeugen richten und die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährden, den Betrieb des Luftverkehrs beeinträchtigen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit der Zivilluftfahrt untergraben, unter Verweis auf das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, von dem Wunsche geleitet, gleiche Rahmenbedingungen für die Luftfahrtunternehmen zu gewährleisten, in Anerkennung der Tatsache, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen beeinträchtigen und die grundlegenden Ziele dieses Abkommens in Frage stellen können, unter Bekräftigung der Bedeutung des Umweltschutzes bei der Entwicklung und Durchführung einer internationalen Luftverkehrspolitik und in Anerkennung des Rechts souveräner Staaten diesbezüglich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, unter Bekräftigung der Bedeutung des Verbraucherschutzes, insbesondere im Sinne des am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichneten Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, sofern beide Vertragsparteien auch Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, in der Absicht, auf bestehende Luftverkehrsabkommen aufzubauen, um den Zugang zu den Märkten zu öffnen und größtmöglichen Nutzen für Verbraucher, Luftfahrtunternehmen, Arbeitskräfte und Gemeinschaften auf beiden Seiten zu erzielen, in der Erwägung, dass ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Marokko andererseits wegweisend für die Luftverkehrsbeziehungen Europa – Mittelmeerraum sein kann, um die Vorteile der Liberalisierung in diesem zentralen Wirtschaftsbereich voll zur Geltung zu bringen, in der Erwägung, dass für ein Abkommen dieser Art eine schrittweise, aber umfassende Anwendung angestrebt wird und dass ein geeigneter Mechanismus eine immer stärkere Harmonisierung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft gewährleisten kann – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Europa -Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Verkehrsrechte

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Widerruf der Genehmigungen

Artikel 5
Investitionen

Artikel 6
Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Wettbewerbspolitik

Artikel 8
Subventionen

Artikel 9
Kommerzielle Tätigkeiten

Artikel 10
Zölle und Gebühren

Artikel 11
Benutzungsgebühren

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistik

Titel II
Zusammenarbeit im Regelungsbereich

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftfahrtsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computergesteuerte Buchungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchführung

Artikel 22
Der Gemeinsame Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Geografische Ausweitung des Abkommens

Artikel 26
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 27
Änderungen

Artikel 28
Beendigung

Artikel 29
Registrierung bei der ICAO und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Bilaterale Abkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Verfahren für Betriebsgenehmigungen und technische Erlaubnisse zuständige Behörden

1. Europäische Gemeinschaft

2. Königreich Marokko

Anhang IV
Übergangsbestimmungen

Anhang V
Liste der Staaten nach den Artikeln 3 und 4 des Abkommens

Anhang VI
Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56/EG Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 93/65 Nr. 2082/2000 Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004

C. Umwelt

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

D. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

E. Computergesteuerte Buchungssysteme

Nr. 2299/1989

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 91/670

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 812/10

... Ein positives Ergebnis der seit einem Jahrzehnt bestehenden Strom- und Gasmarktliberalisierung ist das Aufkommen von Strombörsen und standardisierten außerbörslichen Kontrakten (OTC-Kontrakten), die eine Vielzahl von Akteuren anziehen, darunter Erzeugungs- und Versorgungsunternehmen, Energiegroßkunden, reine Händler, Finanzinstitutionen und andere Handelsvermittler.



Drucksache 511/10

... 12. begrüßt die Annahme des Legislativvorschlags der Kommission zur Visaliberalisierung vom 27. Mai 2010 und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die übrigen Referenzwerte in den kommenden Monaten eingehalten werden, damit der Rat und das Parlament die Einführung der Visumfreiheit für albanische Bürger bis Ende 2010 genehmigen können;



Drucksache 422/09

... B. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten nicht vorschreiben, Liberalisierungsverpflichtungen in Dienstleistungsbereichen einzugehen,



Drucksache 213/09

... Die Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen für Textilwaren aus der Republik Belarus hat keine Auswirkungen auf Informationspflichten nach deutschem Recht. Die Informationspflichten im Zusammenhang mit diesen Einfuhrbeschränkungen sind im EG-Recht begründet; über die Anpassung der Einfuhrliste wird die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen diese Informationspflichten sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 857: 158. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -


 
 
 


Drucksache 162/09 (Beschluss)

... Die Festlegung von Mindestgrößen für Zuchtpopulationen in gleicher Höhe über alle Tierarten und Rassen hinweg widerspricht der Zielstellung, die der Neuordnung des Tierzuchtrechtes zu Grunde liegt. Ziel ist eine Liberalisierung und Übertragung der züchterischen und organisatorischen Verantwortung auf die Zuchtorganisationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/09 (Beschluss)




1. Zu § 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 10

3. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 2

5. Zu § 8 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 417/09

... 7. weist darauf hin, dass WPA den WTO-Regeln entsprechen müssen, die Verpflichtungen zur Liberalisierung oder ordnungspolitische Auflagen in Bezug auf Dienstleistungen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die so genannten "



Drucksache 228/09

... BI. in der Erwägung, dass die erfolgte schrittweise Liberalisierung und Deregulierung des Luftfahrtsektors im vergangenen Jahrzehnt einerseits eine wesentliche Voraussetzung für die dynamische Entwicklung des europäischen Flugverkehrs war und Passagierflüge innerhalb der Europäischen Union von 1995 bis 2004 um 49 % zugenommen haben, dass aber andererseits auch die Kohlendioxid-Emissionen des gesamten Sektors von 1990 bis 2005 um 79 % gestiegen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 476/09

... 11. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte im Hinblick auf die Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen, da ein solches Verfahren entscheidend dafür ist, dass das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus verwirklicht wird, das darin besteht, Belarus an den europäischen und regionalen Prozessen zu beteiligen und das Land nachhaltig zu demokratisieren; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visagebühren und eine Vereinfachung der entsprechenden Antragsverfahren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen;



Drucksache 616/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat sieht im Modell der Mobilitätspartnerschaften, innerhalb dessen Vereinbarungen zur legalen Einwanderung von Arbeitskräften mit verbindlichen Rückübernahmezusagen verbunden werden, Potentiale auch für die Bekämpfung der illegalen Migration. Er vertritt aber die Auffassung, dass die Teilnahme von Mitgliedstaaten an Mobilitätspartnerschaften weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Aus Sicht des Bundesrates müssen sicherheitspolitische Interessen bei Verhandlungen über Vergünstigungen von Drittländern innerhalb bestehender Mobilitätspartnerschaften ausreichend berücksichtigt werden. Politische Erwartungshaltungen in den Drittstaaten - insbesondere im Hinblick auf rasche Visumliberalisierungen (siehe oben Ziffer 2) - sollten nicht in einem frühen Verhandlungsstadium geweckt werden. Insbesondere dürfen Visumerleichterungsabkommen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen - z.B. aus dem Bereich der Handels- und Wirtschaftspolitik - angeboten werden. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass einer Ausweitung der derzeitigen, auf Pilotbasis vereinbarten Mobilitätspartnerschaften eine gründliche Evaluierung vorausgehen muss.



Drucksache 429/09

... J. in der Erwägung, dass beide Seiten ihr Eintreten für Zollsenkungen sowie die weitere Liberalisierung der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs bekräftigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/09




2 Allgemeines

2 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

2 Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Sonstige Erwägungen


 
 
 


Drucksache 274/09

... In Absatz 5 wird ein neuer Satz 5 hinsichtlich der erforderlichen Auskünfte für die Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 4 eingefügt. Durch die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrsmarktes und die ständig zunehmende Anzahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sich die Situation bei der Einholung von Auskünften durch das EBA derart verändert, dass die einseitige Inanspruchnahme des EVU Railion Deutschland AG nicht mehr sachgerecht erscheint. Außerdem besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung dieser Auskünfte. Nur die unmittelbar am Transport beteiligten Absender bzw. Verlader/Befüller und die Empfänger verfügen über die erforderlichen Informationen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Anwendung des § 35

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 260/09

... 33. betont, dass es notwendig ist, die sozialen Auswirkungen der Liberalisierungsprozesse systematisch zu bewerten und zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Ernährungssicherheit; betont ferner, dass diese Auswirkungen von Sektor zu Sektor und von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können;



Drucksache 870/09

... 2. stellt fest, dass sich der Gipfel in Stockholm auf die allgemeine wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Methoden zu ihrer Eindämmung, die Vorbereitungen für die Kopenhagener Klimakonferenz im Dezember 2009, die Aspekte von Energie und Energiesicherheit, die Beratungen über eine weitere Liberalisierung der Visumregelung, die Fortschritte in den Verhandlungen über das neue verstärkte bilaterale Kooperationsabkommen sowie die Behandlung einer Reihe internationaler Fragen wie des iranischen Atomprogramms und des Nahost-Friedensprozesses konzentrieren wird;



Drucksache 231/09

... 9. ist der Ansicht, dass für die KMU eine gegenseitige Liberalisierung des Handels erforderlich ist, und hält es daher für angebracht, dass die Kommission explizit auf die Exportschwierigkeiten der KMU aus der Europäischen Union eingeht und klarstellt, mit welchen nationalen oder europäischen Instrumenten die Union den KMU helfen könnte, ihre Leistungen auf den globalen Märkten zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/09




Der multilaterale Rahmen und die WTO

Die Mitteilung Das globale Europa

Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente

Rechte an geistigem Eigentum und Angabe des Ursprungslandes

Strategie für den Zugang zu Märkten von Drittstaaten

Europäischer Small Business Act, Wettbewerbsfähigkeit und internationaler Handel

2 Freihandelsabkommen

Öffentliches Auftragswesen

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben

Unterstützung für die Internationalisierung von KMU

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 132/09

... I. in der Erwägung, dass mit dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen ("CEFTA") 32 bilaterale Freihandelsabkommen zwischen südost- und osteuropäischen Staaten in einem einzigen umfassenden regionalen Freihandelsabkommen zusammengefasst wurden, das die Liberalisierung in dieser Region dank eines einzigen Systems fairer, transparenter und vorhersagbarer Regeln vorantreibt,J. in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in den einzelnen Ländern des westlichen Balkans sehr unterschiedlich ist und 2006 von 3 % in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bis zu 10,3 % in Montenegro reichte; in der Erwägung, dass auch die Arbeitslosenquote eine breite Spanne aufweist und 2007 von einer hohen Quote, z. B. 40 % im Kosovo, bis zu einer weniger hohen Quote, z. B. 11,9 % in Montenegro, reichte,

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Drucksache 132/09




Allgemeine Erwägungen

WTO und CEFTA

EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt


 
 
 


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