[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

897 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Liquid"


⇒ Schnellwahl ⇒

0295/20
0140/20
0206/20
0497/20
0176/20
0130/1/20
0221/20
0225/20
0355/20
0468/1/20
0246/20
0293/20
0348/20B
0177/20
0293/1/20
0028/20
0288/20
0074/20
0230/20
0255/20
0468/20B
0051/1/20
0246/4/20
0194/20
0246/20B
0229/20
0129/20
0230/1/20
0139/20
0213/20
0348/1/20
0230/20B
0293/20B
0329/1/20
0434/1/20
0075/20
0325/20
0528/20
0434/20B
0242/3/19
0661/19
0650/1/19
0517/19
0450/1/19
0650/19B
0355/1/19
0359/19B
0359/1/19
0517/19B
0004/19
0272/19
0557/19
0620/19
0641/19
0543/19
0486/1/19
0605/19
0517/1/19
0514/1/19
0242/1/19
0355/19B
0179/18B
0237/18B
0396/18
0028/1/18
0617/18
0075/18B
0202/1/18
0202/18
0075/18
0470/1/18
0360/18B
0131/18
0375/18
0227/1/18
0094/18
0310/18
0237/1/18
0563/18B
0522/18
0227/18B
0179/1/18
0213/18
0070/18
0360/1/18
0096/18
0536/18
0214/18
0202/18B
0076/18
0075/1/18
0264/17
0733/1/17
0221/17
0719/17
0001/1/17
0127/1/17
0419/1/17
0189/1/17
0221/1/17
0087/1/17
0733/17B
0001/17B
0419/17
0127/17B
0686/17B
0718/1/17
0686/1/17
0565/17B
0565/1/17
0087/17B
0775/1/17
0645/16
0724/16
0769/16B
0408/16
0320/16
0532/16
0180/16
0459/16
0559/1/16
0271/16
0811/16
0131/16
0119/1/16
0618/16
0620/16B
0123/16B
0080/16
0815/16B
0297/1/16
0123/1/16
0079/16
0229/16
0299/16
0667/16
0435/16
0081/1/16
0768/16
0559/16B
0195/16
0681/16
0110/16
0769/1/16
0429/16B
0548/16
0048/16
0420/16
0620/1/16
0429/1/16
0201/16
0495/1/15
0454/1/15
0033/15
0511/15B
0031/15B
0015/15
0532/15
0207/1/15
0437/15B
0022/15
0031/1/15
0378/15
0283/15
0419/15
0063/15
0437/1/15
0518/15
0207/15
0371/15
0046/15
0511/15
0207/15B
0495/15B
0454/15B
0495/15
0346/1/15
0071/15
0130/1/15
0045/14B
0101/1/14
0583/14
0154/14B
0562/14B
0265/14
0051/14B
0430/14B
0276/1/14
0580/14
0101/14
0276/14B
0430/1/14
0154/14
0154/1/14
0195/14
0562/1/14
0165/2/14
0571/14
0304/14
0304/14B
0276/14
0094/13B
0207/13
0459/13
0006/13
0128/13B
0376/13B
0087/13
0677/13
0626/1/13
0128/1/13
0626/13B
0323/13
0787/13
0524/13
0095/13B
0626/13
0316/1/13
0408/1/13
0217/1/13
0095/1/13
0025/1/13
0094/13
0316/13B
0515/13
0094/1/13
0217/13B
0526/13
0612/13
0408/13B
0663/13
0376/13
0010/1/13
0376/1/13
0678/1/13
0048/13
0156/13
0820/1/12
0313/1/12
0090/1/12
0446/12
0257/2/12
0452/12
0777/1/12
0144/12
0409/12
0607/1/12
0356/12
0546/12
0520/12
0356/12B
0791/1/12
0703/1/12
0356/1/12
0388/12
0415/12
0306/12
0581/12
0330/12
0702/12
0510/12B
0313/12B
0510/1/12
0607/12B
0313/12
0563/12
0820/12B
0703/12
0302/1/12
0334/12
0395/12
0777/12B
0546/12B
0511/1/12
0165/12
0740/12
0279/12
0510/2/12
0310/12
0607/12
0721/12
0249/12
0503/12B
0606/12
0546/2/12
0308/12
0134/1/12
0515/12
0134/12
0546/1/12
0511/12B
0509/12
0633/1/12
0632/1/12
0090/12B
0562/12
0558/12
0657/11
0698/11B
0072/11
0114/11
0698/1/11
0694/11B
0822/11
0189/11
0280/11
0673/1/11
0101/11
0632/11B
0640/11
0733/11B
0025/2/11
0424/11B
0313/1/11
0041/11
0734/1/11
0338/11B
0312/11
0389/11
0028/11
0645/1/11
0313/11B
0673/11B
0588/11B
0588/1/11
0785/11
0315/11B
0207/1/11
0315/1/11
0142/11
0818/11
0399/11B
0054/1/11
0133/11
0668/1/11
0283/11
0054/11
0566/1/11
0831/11
0068/11
0566/11B
0045/11
0733/1/11
0655/11
0025/1/11
0733/11
0632/1/11
0127/11
0054/11B
0207/11B
0190/11
0216/11B
0874/11
0878/11
0645/11B
0338/1/11
0338/11
0540/10B
0680/10
0540/1/10
0584/10B
0581/1/10
0659/10
0872/10
0712/10
0482/10
0851/10B
0188/1/10
0003/10
0509/10
0774/10
0188/10B
0714/2/10
0214/10
0312/10
0681/10
0483/1/10
0532/1/10
0534/1/10
0676/10
0250/10
0427/10
0518/1/10
0518/10B
0851/1/10
0698/10
0155/1/10
0850/10
0052/10
0312/10B
0155/10
0483/10B
0534/10B
0799/10
0664/10
0155/10B
0681/1/10
0436/10
0312/1/10
0001/10
0230/10
0657/10
0257/10
0439/10
0584/1/10
0781/10
0074/10
0762/10
0018/10
0534/4/10
0518/10
0581/10B
0812/10
0113/10
0372/1/09
0442/09
0195/09
0441/09
0618/09
0168/09B
0441/09B
0120/09
0122/09
0277/1/09
0385/09B
0442/1/09
0846/09
0348/09
0066/09
0030/09
0179/09
0305/09
0443/09B
0441/1/09
0797/09
0086/09
0794/09
0426/09
0339/09
0534/09B
0160/09B
0296/09
0618/09B
0739/09
0415/09
0909/09
0570/1/09
0168/1/09
0534/2/09
0309/09
0632/09
0385/1/09
0822/09
0075/09
0167/09
0160/1/09
0179/09B
0485/09
0233/09
0443/09
0702/09
0570/09B
0603/1/09
0522/09
0277/09B
0442/09B
0050/09
0443/1/09
0518/09
0691/09
0179/1/09
0277/09
0002/09
0534/1/09
0076/09
0292/08B
0022/08
0342/1/08
0342/08B
0166/1/08
0004/08B
0848/08B
0640/08
0173/08
0799/08
0632/1/08
0292/1/08
0632/08B
0632/08
0479/1/08
0777/08
0304/08B
0019/08
0703/08
0615/08
0004/08
0631/08
0113/08
0004/1/08
0848/1/08
0239/08
0716/08
0342/08
0035/08
0021/08
0968/08
0503/08
0833/08
0733/08
0352/08
0304/08
0930/08
0605/08
0023/08
0180/08
0821/08
0367/1/08
0166/08B
0827/08
0832/08
0745/08
0343/08K
0923/08B
0479/08
0798/08
0292/08
0923/3/08
0913/08
0470/08
0783/08
0978/08
0745/1/08
0102/1/08
0696/08
0020/08
0847/08
0367/08B
0033/08
0479/08B
0745/08B
0354/07B
0112/07B
0564/07
0599/07B
0674/07
0544/07B
0717/07
0207/07
0675/07
0309/07
0331/07
0417/1/07
0054/07
0089/07B
0075/07
0599/07
0824/07
0005/07
0706/07
0247/07
0220/07B
0633/1/07
0220/1/07
0597/1/07
0678/07
0354/07
0849/07
0597/07B
0567/1/07
0931/07
0112/1/07
0744/07
0182/07
0354/1/07
0612/07
0150/07B
0633/07
0364/07
0150/07
0063/07
0440/07
0566/07
0566/07B
0404/07
0748/07
0597/07
0720/07A
0679/07
0089/07
0600/07
0633/07B
0673/07
0568/07
0567/07B
0094/07
0599/1/07
0833/06B
0152/06
0390/06
0621/06
0153/1/06
0099/06
0779/06
0569/06
0174/06
0548/06B
0816/1/06
0153/06B
0778/06
0836/06
0833/1/06
0891/06
0866/06
0332/06
0816/06
0549/06
0066/06
0206/1/06
0542/1/06
0138/06
0322/06
0250/06
0542/06B
0298/06
0142/06
0261/06
0778/1/06
0104/06
0206/06B
0040/06
0816/06B
0299/06
0542/2/06
0207/06
0693/06
0141/06
0935/06
0153/06
0755/06
0231/06
0548/1/06
0618/05B
0618/1/05
0870/05
0105/05
0341/05
0325/05
0238/05
0443/05B
0084/1/05
0212/05
0009/05
0911/1/05
0619/05
0242/05B
0246/05
0443/1/05
0330/05B
0321/1/05
0361/2/05
0085/05
0013/05
0364/05
0911/05B
0330/1/05
0011/05
0443/2/05
0084/05
0018/05
0818/05
0875/05
0163/1/05
0558/05
0010/05
0244/05
0572/05
0139/05
0559/05
0595/05
0471/1/05
0084/05B
0042/05
0471/05B
0744/05
0944/05
0321/05B
0322/05
0921/05
0304/05
0361/4/05
0341/05B
0913/05
0321/05
0003/1/05
0012/05
0242/1/05
0167/05
0008/05
0942/05
0832/05
0348/05
0275/05
0943/05
0794/05
0883/04
0596/04
0962/1/04
0622/04
0852/04
0676/2/04
0676/04B
0962/04B
0905/04
0571/04
0458/04B
0914/04
0920/04
0140/04
0253/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 355/19 (Beschluss)

... Solange ein Grundstück bei Umstrukturierungen im Verbund verbleibt, fließt dem Verbund jedoch keine Liquidität zu. Dennoch ist nach der derzeitigen Regelung z.B. in den genannten Fallkonstellationen Grunderwerbsteuer zu erheben. Dies steht im Widerspruch zu der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... a) Ein Austrittsrecht nebst Anspruch auf angemessene Barabfindung sollte jedoch nur Gesellschaftern zustehen, die gegen den Beschluss der Gesellschaft ausdrücklich Widerspruch erklärt haben. Um der Gesellschaft zu ermöglichen, den zu erwartenden Liquiditätsabfluss durch Barabfindungen kalkulieren zu können, genügt es nicht, dass der jeweilige Gesellschafter dem Umwandlungsplan nicht zustimmt. Denn der Gesellschafter könnte auch auf sein Austrittsrecht verzichten und sich mit der Umwandlung abfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat appelliert an die Kommission, die Liquidität der Programme in den Anfangsjahren zu erhöhen. Dies sollte durch eine Aufstockung der Vorfinanzierungsraten erfolgen. Die in Artikel 84 Absatz 2 des Vorschlags für die Dachverordnung in BR-Drucksache 227/18 zur "Vorfinanzierung" vorgeschlagenen Vorschüsse von 0,5 Prozent pro Jahr sind für eine effiziente Programmumsetzung zu gering. Die Vorschüsse sollten zumindest in den Anfangsjahren fühlbar höher ausfallen und sich an den Quoten der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 396/18

... Diese soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern von Einzelfall zu Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt werden, unabhängig von den Gründen für die zeitlichen Differenzen. Hierdurch sollen die Liquiditätsvor- oder Nachteile ausgeglichen werden, die Steuerschuldner oder Steuervergütungsgläubiger durch das erst spätere Abführen oder Vereinnahmen von Steuern und Steuervergütungen haben. Spiegelbildlich hat diese Vor- oder Nachteile auch die öffentliche Hand als Steuergläubiger bzw. Steuervergütungsschuldner.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltswirkungen

3. Weiterer Regelungsbedarf

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 28/1/18

... 20. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verwendung von strombasierten synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Stromquellen in Verbrennungsmotoren derzeit um circa den Faktor 7 ineffizienter ist als eine direkte Nutzung des Stroms in batterieelektrischen Antrieben. Wollte man die gesamte Fahrleistung in Deutschland durch synthetische Kraftstoffe (Power to Liquid) ersetzen, ergäbe dies annähernd eine Verdreifachung des gesamten derzeitigen Strombedarfs in Deutschland. Wenn synthetische Kraftstoffe in Zukunft im industriellen Maßstab innerhalb oder außerhalb Deutschlands hergestellt werden, dann sollten sie aus klimapolitischen Gründen im Verkehrsbereich zuerst im Luftverkehr eingesetzt werden, da für diesen absehbar keine technologische Alternative zum Verbrennungsmotor besteht.



Drucksache 617/18

... Die Kapitalmarktunion20 hat durch den Abbau von Hürden für den freien Kapitalverkehr über die europäischen Grenzen hinweg, die Unterstützung von wirtschaftlicher Konvergenz und den Ausbau des Zugangs zu entscheidender marktgestützter Finanzierung großes Potenzial zur Investitionsförderung in der EU. Dies trägt zur Finanzierung von Innovation bei und bringt die Schaffung von Arbeitsplätzen voran. Tiefe und liquide Kapitalmärkte stützen zudem die internationale Rolle des Euro, stärken die Wirtschafts- und Währungsunion und verbessern die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft, indem die EU-Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus vor wirtschaftlichen Erschütterungen in ihrer Region geschützt werden. Die Kommission hat mehrere Vorschläge für die wichtigsten Bausteine für die Kapitalmarktunion vorgelegt, die 2015 und 2017 angekündigt worden waren. Parlament und Rat haben bisher nur drei dieser Gesetzgebungsvorschläge angenommen. Die verbleibenden Vorschläge sollten jetzt dringend angenommen werden.



Drucksache 75/18 (Beschluss)

... e) In Artikel 16 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags ist vorgesehen, die Liquiditätsanforderungen an den Deckungspool zugunsten anderer Liquiditätsvorschriften (zum Beispiel der 30-Tage-Liquiditätspuffer nach der "Liquidi-ty Coverage Ratio", LCR) zu suspendieren. Da aber gerade die Liquiditätsanforderungen an den Deckungspool den Investoren ein hohes Schutzniveau bieten, ist allenfalls ein umgekehrter Regelungsansatz (Suspendierung von allgemeinen Liquiditätsanforderungen) sinnvoll.



Drucksache 202/1/18

... c) Analog zu den Ewigkeitskosten der Atomkraftnutzung, für die mit dem Transparenzgesetz und der vorliegenden Verordnung eine Lösung gefunden wurde, bestehen im Bereich der Ewigkeitskosten der Braunkohletagebaue nach wie vor Zweifel darüber, ob die künftigen Ausgaben für Stilllegung, Rückbau, Renaturierung bzw. die Regulierung dauerhafter Schäden, wie dem Absenken des Grundwasserspiegels durch die Braunkohlenutzung, der Höhe nach gedeckt sind und ob die vorgesehenen Mittel zum benötigten Zeitpunkt liquide vorliegen werden.



Drucksache 202/18

... Durch das Transparenzgesetz vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114) wurden Transpa-renzanforderungen an die Betreiber von im Inland gelegenen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität sowie ein Auskunftsrecht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingeführt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dem Bund Klarheit darüber zu verschaffen, inwieweit die künftigen Ausgaben für Stilllegung und Abbau der Anlagen sowie für die Verpackung radioaktiver Abfälle der Höhe nach gedeckt sind und ob die vorgesehenen Mittel zum benötigten Zeitpunkt liquide vorliegen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber

§ 2
Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber

§ 3
Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags

§ 4
Verlangen weiterer Auskünfte

§ 5
Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen

§ 6
Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber

§ 7
Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises

§ 8
Form der Übermittlung

§ 9
Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 75/18

... Die Kommission erhielt vier Stellungnahmen zu der Folgenabschätzung in der Anfangsphase, die allesamt die Gesetzgebungsinitiative der EU unterstützten. Die Befragten sprachen spezifische Aspekte der nationalen Regelungen (z.B. im Zusammenhang mit Liquiditätsauflagen) an und bestätigten die generell positive Einschätzung einer Harmonisierung, die gut funktionierende nationale Systeme nicht gefährdet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 470/1/18

... Der Fördereffekt ist minimal. Nach dem Förderzeitraum von vier Jahren erfolgt für den restlichen Zeitraum von 46 Jahren lediglich eine Abschreibung des Restwerts. Dieser fällt aufgrund der hohen vorgezogenen Abschreibung deutlich geringer als bei normalem Abschreibungsverlauf aus. Dies bedeutet, dass es sich bei der Förderung nur um einen relativ kurzfristigen Liquiditätsvorteil handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 1 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 5 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 5 EStG

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffer 10:

Zu Ziffer 11:


 
 
 


Drucksache 360/18 (Beschluss)

... Die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung werden bis zum Ablauf des vorangegangenen Schuljahrs (31. Juli 2020) noch vollständig nach den bis dahin gültigen Vorschriften finanziert, so dass es zu einer nicht sachgerechten vorzeitigen Liquiditätsaufstockung käme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)

A Änderungen

1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 131/18

... i) eine für 2019 geplante Rückversicherungsphase, in der die nationalen Einlagensicherungssysteme Liquidität erst dann erhalten, wenn sie ihre verfügbaren finanziellen Mittel ausgeschöpft haben, und



Drucksache 375/18

... "Sie darf einen Betrag von 50 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds nicht überschreiten. Überschreitet die Höhe der Liquiditätsreserve diesen Betrag auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises nach § 220 Absatz 2 für das jeweilige Folgejahr abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Entnahmen aus der Liquiditätsreserve für die Folgejahre, sind die überschüssigen Mittel jährlich bis zu einer Höhe entsprechend eines Finanzvolumens von 0,1 Beitragssatzpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen in die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu überführen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 94. Die vorgeschlagene Pauschalierung in der Abrechnung wirft aus Sicht des Bundesrates noch Umsetzungsfragen auf, wird aber im Grundsatz begrüßt. Wichtig ist, dass ausreichend liquide Mittel der Technischen Hilfe bedarfsgerecht auch bei Beginn der Förderperiode zur Verfügung stehen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 94/18

... (6) "Erträge" monetäre oder nichtmonetäre Erlöse aus Verkäufen und anderen Transaktionen, ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern und Abgaben, die im Namen von staatlichen Stellen erhoben werden, einschließlich Erlösen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern und Rechten sowie Zinsen, Dividenden und anderen Arten der Gewinnausschüttung, Liquidationserlösen, Lizenzgebühren, Subventionen und Zuschüsse, Zuwendungen, Schadenersatzzahlungen und freiwillige Leistungen. Erträge schließen auch Sachzuwendungen eines Körperschaftsteuerpflichtigen ein. Vom Körperschaftsteuerpflichtigen aufgebrachtes Eigenkapital oder Erlöse aus beglichenen Forderungen werden nicht zu den Erträgen gerechnet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 310/18

... Der Bundesrat hatte sich bereits im Jahre 2016 für die Einführung einer steuerlichen F&E-Förderung ausgesprochen. Im Kern sollen innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer 10%igen steuerlichen Gutschrift auf die Personalkosten für F&E-Tätigkeiten gefördert werden. Dabei könnte eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer erfolgen, was für die Unternehmen einen unmittelbaren Liquiditätseffekt zur Folge hätte. Dadurch würden gerade auch Startups und ertrag-schwächere Unternehmen von der Förderung profitieren. Die Regelung ist so auszugestalten, dass Missbräuche und Doppelförderungen vermieden werden. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Förderung auf Großunternehmen zu erweitern ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/18




Entschließung

A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung

B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung

2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung

4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen

5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels

6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze

7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen

8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen

D. Internationales Steuerrecht

1. Außensteuerrecht reformieren

2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung

E. Umsatzsteuer

1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft

2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung

3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer

4. Ausschluss von Windfall-Profits

5. Wirksame Besteuerung des Internethandels

F. Verfahrensrecht

1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte

2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs


 
 
 


Drucksache 237/1/18

... 28. Der Bundesrat appelliert an die Kommission, die Liquidität der Programme in den Anfangsjahren zu erhöhen. Dies sollte durch eine Aufstockung der Vorfinanzierungsraten erfolgen. Die in Artikel 84 Absatz 2 des Vorschlags für die Dachverordnung in BR-Drucksache 227/18 zur "Vorfinanzierung" vorgeschlagenen Vorschüsse von 0,5 Prozent pro Jahr sind für eine effiziente Programmumsetzung zu gering. Die Vorschüsse sollten zumindest in den Anfangsjahren fühlbar höher ausfallen und sich an den Quoten der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/18




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen dafür weiter zu verbessern, dass über die direkte Nutzung von Wasserstoff hinaus auch die Methanisierung und die Erzeugung von längerkettigen Kohlenwasserstoffen mit Hilfe von Powerto-Liquid-Technologien im großtechnischen Maßstab entwickelt und im Rahmen von Reallaboren erprobt werden können, unter anderem, um die Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen voranzutreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 522/18

... "Sie darf einen Betrag von 50 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds nicht überschreiten. Überschreitet die Höhe der Liquiditätsreserve diesen Betrag auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises nach § 220 Absatz 2 für das jeweilige Folgejahr abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Entnahmen aus der Liquiditätsreserve für die Folgejahre, sind die überschüssigen Mittel jährlich bis zu einer Höhe entsprechend eines Finanzvolumens von 0,1 Beitragssatzpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen in die Einnahmen des Gesundheitsfonds zu überführen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 324
Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
Änderung des Eignungsübungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Pauschalierung in der Abrechnung wirft aus Sicht des Bundesrates zwar noch Umsetzungsfragen auf, wird aber im Grundsatz begrüßt. Wichtig ist, dass ausreichend liquide Mittel der Technischen Hilfe bedarfsgerecht auch bei Beginn der Förderperiode zur Verfügung stehen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 179/1/18

... a) Ein Austrittsrecht nebst Anspruch auf angemessene Barabfindung sollte jedoch nur Gesellschaftern zustehen, die gegen den Beschluss der Gesellschaft ausdrücklich Widerspruch erklärt haben. Um der Gesellschaft zu ermöglichen, den zu erwartenden Liquiditätsabfluss durch Barabfindungen kalkulieren zu können, genügt es nicht, dass der jeweilige Gesellschafter dem Umwandlungsplan nicht zustimmt. Denn der Gesellschafter könnte auch auf sein Austrittsrecht verzichten und sich mit der Umwandlung abfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 213/18

... (ii) Auf der Nachfrageseite kann eine unzureichende Liquidität auf den Emittenten (aufgrund höherer Kapitalkosten), auf den Anlegern (die aufgrund eines geringen Liquiditätsniveaus und damit verbundener Volatilitätsrisiken insbesondere bei KMU nur widerwillig investieren könnten) und auf den Marktintermediären lasten (deren Geschäftsmodelle auf dem Orderflow der Kunden in liquiden Märkten beruht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 70/18

... Das im Februar 2018 für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtete "EU Blockchain Observatory and Forum" 33 soll Trends und Entwicklungen beobachten, Fachwissen für sektorspezifische und sektorübergreifende Fragestellungen bündeln und gemeinsame Lösungen sowie grenzüberschreitende Anwendungsbeispiele für die Blockchain in den Blick nehmen. Das Europäische Parlament hat auch die Schaffung des Europäischen Finanztransparenzportals (European Financial Transparency Gateway, kurz: EFTG) befürwortet. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, bei dem Distributed-Ledger-Technologie genutzt wird, um den Zugang zu Informationen über alle auf geregelten Märkten der EU notierten Unternehmen im Rahmen der Transparenzrichtlinie34 zu erleichtern. Diese Initiative zielt darauf ab, die Transparenz der geregelten Märkte in der EU zu erhöhen, indem sie im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion sowohl die Marktintegration als auch die Marktliquidität fördert. Außerdem hat die Europäische Kommission z.B. "Blockchain for Industrial Transformations" (# Blockchain-4EU) und den Konzeptnachweis für die Nutzung der Blockchain zur Vereinfachung der Verbrauchsteuererhebung angestoßen.



Drucksache 360/1/18

... Die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung werden bis zum Ablauf des vorangegangenen Schuljahrs (31. Juli 2020) noch vollständig nach den bis dahin gültigen Vorschriften finanziert, so dass es zu einer nicht sachgerechten vorzeitigen Liquiditätsaufstockung käme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/18




1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV

10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV

11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV


 
 
 


Drucksache 96/18

... Im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion und der Halbzeitüberprüfung kündigte die Kommission gezielte Maßnahmen zur Einführung von Vorschriften über das Inhaberrecht an Wertpapieren und die Wirkung von Forderungsübertragungen gegenüber Dritten an, um die Rechtsunsicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Wertpapieren und Forderungen zu verringern. Mit diesem Vorschlag und der gleichzeitig vorgelegten Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht1 kommt die Kommission dieser Ankündigung nach. Die Mitteilung, in der der Standpunkt der Kommission zu wichtigen Aspekten des Unionsrechts hinsichtlich des auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendenden Rechts erläutert wird, ist diesem Legislativvorschlag zur Drittwirkung von Forderungsübertragungen beigefügt. Angelegenheiten, die unter die Richtlinie über Finanzsicherheiten2‚ die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen3‚ die Liquidationsrichtlinie4 und die Registerverordnung5 fallen, werden von diesem Legislativvorschlag nicht berührt.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 536/18

... in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 214/18

... - Artikel 9 Absatz 2 wird geändert und der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte übertragen, um die harmonisierten Mindestdeckungssummen für Opfer alle fünf Jahre an die Inflation anzupassen. Um Opfer im Falle der Insolvenz oder Liquidation oder der mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit eines Versicherers zu schützen, sieht der neue Artikel 10a insbesondere Folgendes vor:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 202/18 (Beschluss)

... 3. Analog zu den Ewigkeitskosten der Atomkraftnutzung, für die mit dem Trans-parenzgesetz und der vorliegenden Verordnung eine Lösung gefunden wurde, bestehen im Bereich der Ewigkeitskosten der Braunkohletagebaue nach wie vor Zweifel darüber, ob die künftigen Ausgaben für Stilllegung, Rückbau, Renatu-rierung bzw. die Regulierung dauerhafter Schäden, wie dem Absenken des Grundwasserspiegels durch die Braunkohlenutzung, der Höhe nach gedeckt sind und ob die vorgesehenen Mittel zum benötigten Zeitpunkt liquide vorliegen werden.



Drucksache 76/18

... Mit der Frage, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften gilt, befassen sich die folgenden drei Richtlinien: die Richtlinie über Finanzsicherheiten4, die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen5 und die Liquidationsrichtlinie6. Diese Richtlinien enthalten Kollisionsnormen für die wichtigsten Aspekte von Wertpapiergeschäften. Ihre Formulierung hat jedoch zu einer unterschiedlichen Auslegung in den Mitgliedstaaten geführt. Der Mangel an Klarheit, der durch eine unterschiedliche Auslegung der bestehenden Vorschriften entstanden ist, könnte grenzüberschreitende Geschäfte aufgrund der verbleibenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf das anzuwendende Recht verteuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/18




1. Einleitung

2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?

3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht

3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?

3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 75/1/18

... e) In Artikel 16 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags ist vorgesehen, die Liquiditätsanforderungen an den Deckungspool zugunsten anderer Liquiditätsvorschriften (zum Beispiel der 30-Tage-Liquiditätspuffer nach der "Liquidi-ty Coverage Ratio", LCR) zu suspendieren. Da aber gerade die Liquiditätsanforderungen an den Deckungspool den Investoren ein hohes Schutzniveau bieten, ist allenfalls ein umgekehrter Regelungsansatz (Suspendierung von allgemeinen Liquiditätsanforderungen) sinnvoll.



Drucksache 264/17

... Zum anderen soll der Akkreditierungsstelle die Möglichkeit eingeräumt werden, für künftig durchzuführende, nicht antragsgebundene individuelle zurechenbare öffentliche Leistungen Vorschüsse zu verlangen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung wird die Akkreditierungsstelle künftig weniger antragsgebundene Leistungen durchführen. Zur Sicherung der laufenden Liquidität der Akkreditierungsstelle ist daher die vorgesehene Änderung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 733/1/17

... b) die Sicherstellung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, zum Beispiel durch Anhebung der Mindestrücklage;



Drucksache 221/17

... Das BfR weist auf eine aktuelle Studie hin, die zeigt, dass Menthol die reizenden sensorischen Wirkungen von Liquids mildert, die hohe (24 mg/ml) Nikotingehalte aufweisen (Rosbrook & Green, 2016). Dieser Sachverhalt lege nahe, dass Menthol bei elektronischen Zigaretten mit hohen Nikotingehalten den Einstieg in das Dampfen erleichtern könne. Aufgrund der für Zigaretten nachgewiesenen Hemmung des Nikotinabbaus durch Menthol (Benowitz et al., 2004) wird zudem die Möglichkeit gesehen, dass ein ähnlicher Effekt auch bei mentholhaltigen elektronischen Zigaretten auftreten kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Anlage 1
Verbotene Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Zu § 4

Anlage 2
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Zu § 28

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Nummer 1

Nummer 3

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 719/17

... Der Netzzugang in Deutschland und die Bedingungen für den Netzzugang werden ganz wesentlich durch die Stromgebotszone in Deutschland definiert. Die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone haben erheblichen Einfluss auf die Bedingungen für den Netzzugang, denn sie bestimmen das Marktgebiet und damit jeweils die aggregierte Stromnachfrage und das aggregierte Stromangebot, aus denen sich die Großhandelsstrompreise ergeben. Ferner beeinflussen die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone die Handelsströme mit angrenzenden Stromgebotszonen und die Liquidität der Großhandelsmärkte und insbesondere die Liquidität des für den "Strommarkt 2.0" wichtigen untertägigen Stromhandels. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Festschreibung der deutschen Stromgebotszone. Die deutsche Stromgebotszone ist historisch gewachsen und zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für den Netzzugang, für die Stromerzeugung und für den Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Die stetige Zunahme grenzüberschreitender Stromflüsse und der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien, die die bestehenden Übertragungsnetze stark beanspruchen und erhebliche Anstrengungen beim Netzausbau verlangen, unterstreichen die Bedeutung der Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone als Basis für gleiche Bedingungen zum Netzzugang. In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Die Festschreibung der tatsächlich bereits bestehenden einheitlichen Stromgebotszone ist somit die erste Bedingung für einen einheitlichen Netzzugang im gesamten Bundesgebiet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 3a
Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 1/1/17

... 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren zu einer Verbesserung der Restrukturierungskultur in Europa führen kann. Die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch eine präventive Restrukturierung kann wesentlich dazu beitragen, den in einem überlebensfähigen Unternehmen verkörperten Wert zu erhalten. Dies dient nicht nur dem Interesse von Investoren und Finanzgläubigern, sondern hilft insbesondere auch den Lieferanten, Kunden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens. Gemäß dem Leitbild der Verordnung (EU) Nr. 848/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über Insolvenzverfahren vom 20. Mai 2015 sollten die Zwecke der Rettung, der Schuldenanpassung und der Reorganisation gefördert werden, um - soweit dies wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist - eine Zerschlagung von Unternehmen zu regelmäßig geringeren Liquidationswerten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 127/1/17

... Die Regelung stellt klar, dass eine Haftung des Halters des Anhängers im Innenverhältnis nicht in Betracht kommt, wenn sich in dem Schadensereignis ausschließlich die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs realisiert hat. Zugleich wird der Geschädigte nicht schlechter gestellt als nach der bisherigen Rechtslage, da der Halter des Anhängers im Außenverhältnis als Gesamtschuldner für den Schaden voll einzustehen hat (§ 421 BGB). Auch das Risiko, dass der Halter oder der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden können oder nicht ausreichend liquide sind, trifft den Halter des Anhängers oder dessen Versicherer, nicht aber den Geschädigten. Damit wird der bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 gesetzgeberisch gewollte Zustand hinsichtlich der (im Innenverhältnis eingeschränkten) Haftung des Anhängerhalters hergestellt, ohne in die dadurch realisierte Besserstellung des Geschädigten einzugreifen (vgl. BR-Drucksache 742/01, Seite 69 f.). Die Ergänzung des § 17 StVG erfolgt in einem neuen Absatz 5, da durch den Verweis in Absatz 4 auch die Absätze 1 bis 3 auf Schadensereignisse, die durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger verursacht wurden, anwendbar sind. Einer Folgeänderung von § 18 StVG bedarf es nicht, da § 18 Absatz 3 StVG umfassend auf § 17 StVG verweist. Die Beweislast hinsichtlich der für den Halter und Versicherer des Anhängers günstigen Rechtsfolgen tragen diese entsprechend den allgemeinen Grundsätzen.



Drucksache 419/1/17

... Die Liquiditäts- und Wettbewerbssituation in den beiden deutschen Marktgebieten hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Die grundsätzliche Entscheidung über eine weitere Marktgebietsintegration ist mit weitreichenden Folgen verbunden und sollte daher nur auf der Basis einer konkreten Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, die zudem mögliche Auswirkungen auf das Niveau der Versorgungssicherheit beleuchtet. Hierauf hat auch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 21 Absatz 1, 2 Satz 1, 3 GasNZV


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... Die Steigerung eines Mindestanteils an modernen und abfallbasierten Biokraftstoffen und Biogas sowie aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs bietet den erforderlichen Anreiz zur verstärkten Entwicklung fortschrittlicher Biokraftstoffe und zur Anwendung von strombasierten Kraftstoffen wie "power-to-gas", "power-to-liquid" und



Drucksache 221/1/17

... Darüber hinaus überzeugt das Verbot von Menthol in E-Zigaretten auch inhaltlich nicht. Laut Begründung zu Artikel 1 Nummer 6 zu Nummer 4 der Anlage (Seite 12) "mildert Menthol die reizenden sensorischen Wirkungen von Liquids, die hohe (24 mg/ml) Nikotingehalte aufweisen". Die zitierten 24 mg/ml liegen über dem gesetzlich zulässigen Höchstwert. Gemäß den Vorgaben der TPRL ist nur ein Nikotingehalt von höchstens 20 mg/ml in Liquids erlaubt. Studien legen nahe, dass bei niedrigeren Nikotinkonzentrationen ein gegenteiliger Effekt eintreten kann und Menthol die sensorischen Wirkungen nikotinhaltiger Liquids nicht abmildert, sondern verstärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2

8. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol

9. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen


 
 
 


Drucksache 87/1/17

... in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/17




Zu Artikel 281

5. Zu Artikel 325a

6. Zu Artikel 325ai

7. Zu Artikel 392 und 395

Zu Artikel 428a

8. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 733/17 (Beschluss)

... b) die Sicherstellung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, zum Beispiel durch Anhebung der Mindestrücklage;



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren zu einer Verbesserung der Restrukturierungskultur in Europa führen kann. Die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch eine präventive Restrukturierung kann wesentlich dazu beitragen, den in einem überlebensfähigen Unternehmen verkörperten Wert zu erhalten. Dies dient nicht nur dem Interesse von Investoren und Finanzgläubigern, sondern hilft insbesondere auch den Lieferanten, Kunden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens. Gemäß dem Leitbild der Verordnung (EU) Nr. 848/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über Insolvenzverfahren vom 20. Mai 2015 sollten die Zwecke der Rettung, der Schuldenanpassung und der Reorganisation gefördert werden, um - soweit dies wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist - eine Zerschlagung von Unternehmen zu regelmäßig geringeren Liquidationswerten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 419/17

... Die Vorgabe, die beiden bestehenden deutschen Marktgebiete zum 1. April 2022 zusammenzulegen, stellt einheitliche Referenzpreise für alle deutschen Erdgaskunden her und führt zu einer Bündelung sowie Erhöhung der Liquidität, die den deutschen Gasmarkt stärkt und mit dem aktuellen Zuschnitt der Markgebiete nicht möglich ist. Sie stellt die Weichen für künftige europäische Entwicklungen, die perspektivisch auch ein grenzüberschreitendes Marktgebiet unter deutscher Beteiligung umfassen könnte. Durch die Vorgabe wird eine innerdeutsche Diskriminierung sowie u.U. dauerhafte Trennung beider deutschen Marktgebiete als Folge einer grenzüberschreitenden Zusammenlegung unter Einbeziehung nur eines der beiden deutschen Marktgebiete verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 127/17 (Beschluss)

... Die Regelung stellt klar, dass eine Haftung des Halters des Anhängers im Innenverhältnis nicht in Betracht kommt, wenn sich in dem Schadensereignis ausschließlich die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs realisiert hat. Zugleich wird der Geschädigte nicht schlechter gestellt als nach der bisherigen Rechtslage, da der Halter des Anhängers im Außenverhältnis als Gesamtschuldner für den Schaden voll einzustehen hat (§ 421 BGB). Auch das Risiko, dass der Halter oder der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden können oder nicht ausreichend liquide sind, trifft den Halter des Anhängers oder dessen Versicherer, nicht aber den Geschädigten. Damit wird der bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 gesetzgeberisch gewollte Zustand hinsichtlich der (im Innenverhältnis eingeschränkten) Haftung des Anhängerhalters hergestellt, ohne in die dadurch realisierte Besserstellung des Geschädigten einzugreifen (vgl. BR-Drucksache 742/01, Seite 69 f.). Die Ergänzung des § 17 StVG erfolgt in einem neuen Absatz 5, da durch den Verweis in Absatz 4 auch die Absätze 1 bis 3 auf Schadensereignisse, die durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger verursacht wurden, anwendbar sind. Einer Folgeänderung von § 18 StVG bedarf es nicht, da § 18 Absatz 3 StVG umfassend auf § 17 StVG verweist. Die Beweislast hinsichtlich der für den Halter und Versicherer des Anhängers günstigen Rechtsfolgen tragen diese entsprechend den allgemeinen Grundsätzen.



Drucksache 686/17 (Beschluss)

... 5. Gleichwohl kommt der Bundesrat zu dem Schluss, dass auch der nun vorliegende modifizierte Ansatz die in der Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Ausdruck gebrachten Bedenken nicht ausräumen kann. Insbesondere führt das nunmehr zweistufige System im finalen Stadium beim Ausfall einer Bank nach wie vor zu einer vollständigen Liquiditäts- und Verlustdeckung durch das EDIS. Dies bedeutet de facto eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherung der teilnehmenden Mitgliedstaaten in voller Höhe.



Drucksache 718/1/17

... Unabhängig davon ist eine Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben nicht hoch genug, um auszuschließen, dass die Rentenversicherung bei unvorhergesehenen Beitragsausfällen außerplanmäßige Hilfen des Bundes bis hin zu Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen muss. Sie sollte daher angehoben werden.



Drucksache 686/1/17

... 8. Gleichwohl kommt der Bundesrat zu dem Schluss, dass auch der nun vorliegende modifizierte Ansatz die in der Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Ausdruck gebrachten Bedenken nicht ausräumen kann. Insbesondere führt das nunmehr zweistufige System im finalen Stadium beim Ausfall einer Bank nach wie vor zu einer vollständigen Liquiditäts- und Verlustdeckung durch das EDIS. Dies bedeutet de facto eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherung der teilnehmenden Mitgliedstaaten in voller Höhe.



Drucksache 565/17 (Beschluss)

... Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, aufgrund der noch andauernden Brexit-Verhandlungen für eine klarstellende Regelung zu sorgen, in welchem Umfang die aufsichtsrechtlichen Regeln wie Anforderungen an das Eigenkapital sowie hinsichtlich Liquidität, Einschusszahlungen und Ausfallfonds für den Fall der Verpflichtung einer wesentlichen systemrelevanten Drittstaaten-CCP zur Errichtung einer Niederlassung in der EU ebenso für die Hauptniederlassung außerhalb der EU gelten sollen.



Drucksache 565/1/17

... c) [Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU ("Brexit") bevorsteht und der Finanzstandort London derzeit führend im Clearing von Euro-Zinsderivaten in beträchtlicher Höhe ist, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine spezifischere Ausgestaltung der vorgeschlagenen Regelungen zur Anerkennung von Drittstaaten-CCPs sicherzustellen, dass europäisches Recht insofern voll wirksam wird. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, aufgrund der noch andauernden Brexit-Verhandlungen für eine klarstellende Regelung zu sorgen, in welchem Umfang die aufsichtsrechtlichen Regeln wie Anforderungen an das Eigenkapital sowie hinsichtlich Liquidität, Einschusszahlungen und Ausfallfonds für den Fall der Verpflichtung einer wesentlichen systemrelevanten Drittstaaten-CCP zur Errichtung einer Niederlassung in der EU ebenso für die Hauptniederlassung außerhalb der EU gelten sollen.]



Drucksache 87/17 (Beschluss)

... in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/17 (Beschluss)




a Zu Artikel 281 und 282

b Zu Artikel 325a

c Zu Artikel 325ai

d Zu Artikel 392 und 395

e Zu Artikel 428a ff.

4. Zu Artikel 429a

a Zu Absatz 1 Buchstabe d

b Zu Absatz 2 Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 775/1/17

... hat beispielsweise ein Vermögensverwalter mit eingeschränkter Zulassung nach KWG die mit der Klasse 2 verbundenen Vorgaben bezüglich Eigenkapital, Liquidität, Meldewesen und Offenlegungspflichten zu erfüllen - unabhängig von seiner Größe, Personalausstattung und verwaltetem Vermögen. Eine solche scharfe Abgrenzung kann bei der Vielfalt der Betroffenen in den Mitgliedstaaten zu unerwünschten Ergebnissen führen.



Drucksache 645/16

... Den Antragstellern wird zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent je Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Dieser Vorschuss wird allein aus den Bundeshaushaltsmitteln für die zusätzliche nationale Unterstützung finanziert. Er dient dazu, den Milcherzeugern, die sich verpflichten, ihre Kuhmilchlieferungen im Beibehaltungszeitraum nicht zu steigern, schnellstmöglich eine Liquiditätshilfe zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 724/16

... "§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/16




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 769/16 (Beschluss)

... - das noch zu entwickelnde Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse der verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder Rechnung trägt und länderspezifische Besonderheiten (z.B. die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente des Artikels 109 GG, landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Anschlussfinanzierungen durch vorhandene liquide Mittel, die Berücksichtigung von Entnahmen aus/Zuführungen an Rücklagen und finanziellen Transaktionen und weitere mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbarte landesrechtliche Regelungen) in angemessener Weise berücksichtigt;



Drucksache 408/16

... Durch Verweis auf § 17 Absatz 2 Satz 3 bis 6 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes wird sichergestellt, dass Allgemeinverfügungen innerhalb sehr kurzer Zeit, notfalls mit sofortiger Wirkung, in Kraft gesetzt werden können. Bei der Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen der FMSA ist regelmäßig damit zu rechnen, dass diese sofort erhebliche Marktreaktionen nach sich ziehen, die insbesondere geeignet sind, die Liquidität von Instituten zu gefährden oder den Erfolg von Abwicklungsmaßnahmen in Frage zu stellen. So ist insbesondere die Beteiligung der Gläubiger eines Instituts an der Finanzierung der Abwicklung des Instituts ein zentraler Gedanke des Gesetzes. Voraussetzung einer effektiven Gläubigerbeteiligung ist, dass zwischen Bekanntmachungszeitpunkt und Bekanntgabezeitpunkt Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr abziehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 320/16

... (3) Während der Abwicklung eines inländischen Investmentfonds ist die inländische Verwahrstelle oder der an ihrer Stelle bestellte Liquidator gesetzlicher Vertreter des Investmentfonds.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 532/16

... Überprüfung der EU-Märkte für Unternehmensanleihen mit Schwerpunkt auf der Marktliquidität



Drucksache 180/16

... 48. entgegen Artikel 46 Absatz 3 seine Finanzmittel nicht ausschließlich in Geld oder hochliquiden Finanzinstrumenten mit minimalem Markt- und Kreditrisiko anlegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 459/16

... "Mittel, die im Haushaltsjahr nicht bewilligt wurden, sind entsprechend Absatz 4 Satz 1 anteilig an den Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) und die Krankenkassen zurückzuführen. Die Laufzeit eines Vorhabens nach den Absätzen 1 und 2 kann bis zu vier Jahre betragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Transplantationsgesetzes

Abschnitt 5a
Transplantationsregister

Abschnitt 5a
Transplantationsregister

§ 15a
Zweck des Transplantationsregisters

§ 15b
Transplantationsregisterstelle

§ 15c
Vertrauensstelle

§ 15d
Fachbeirat

§ 15e
Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle

§ 15f
Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle

§ 15g
Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch

§ 15h
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 15i
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.