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"Liquidität"
Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... es, die den Sicherungseinrichtungen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, solange diese Sicherungseinrichtungen auf Grund ihrer Satzungen die angeschlossenen Institute selbst schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleisten, und über die dazu erforderlichen Mittel verfügen (institutssichernde Einrichtungen). Die institutssichernden Einrichtungen unterliegen unbeschadet der bestehenden Aufsicht anderer staatlicher Stellen hinsichtlich der Anforderungen nach Satz 1 der Aufsicht und Prüfung durch die Bundesanstalt; § 7 Absatz 3 Satz 4 und § 10 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 16. Juli 1998 gelten entsprechend. Die institutssichernden Einrichtungen sind verpflichtet, der Bundesanstalt Änderungen ihrer Satzung anzuzeigen. Die Bundesanstalt unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine institutssichernde Einrichtung die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllt. Das Bundesministerium der Finanzen kann nach Anhörung der betroffenen institutssichernden Einrichtung die Feststellung treffen, dass die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... - Es wäre eine weitgehende Harmonisierung der MwSt-Sätze erforderlich, um zu vermeiden, dass unterschiedliche Sätze die Entscheidung von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen darüber, wo sie einen Erwerb tätigen, beeinflussen – letztere sind zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt, doch wirkt sich die Entrichtung der Mehrwertsteuer auf ihre Liquidität aus. Allerdings zeichnet sich seit einigen Jahren eine gewisse Angleichung der MwSt-Normalsätze ab;
1. Einführung
2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand
2.1. Komplexität des jetzigen Systems
2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts
2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems
2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
3. zu behandelnde Fragen
4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt
4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland
4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat
4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems
4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren
4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen
4.3 Andere Varianten
5. Weitere Kernfragen
5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden
5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
5.1.4. Internationale Dienstleistungen
5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt
5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren
5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren
5.2.3. MwSt-Sätze
5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands
5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
5.3.2. Kleinunternehmen
5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle
5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen
5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen
5.4 Ein robusteres MwSt-System
5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung
5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug
5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems
5.6. Sonstige Themen
6. Ihre Meinung zählt
Drucksache 664/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor KOM (2010) 579 endg.
... Während der Finanzkrise haben die Regierungen erkannt, dass man Banken und andere systemrelevante Finanzinstitute nicht einfach in die Insolvenz entlassen konnte. Doch ließ sich nicht ohne Weiteres ein Weg finden, der es einer Bank ermöglicht, bei Insolvenz auch weiter die elementaren Bankdienstleistungen zu erbringen, und bei Ausfall einer großen Bank konnten diese Dienste nicht ohne erheblichen Schaden für das gesamte System eingestellt werden. Mit Hilfe der Maßnahmen, zu deren Einleitung sich die Regierungen im Umgang mit den in Schieflage geratenen Banken gezwungen sahen – Kapitalspritzen, Ausgliederung problematischer Aktiva, Übernahme von Garantien für Vermögenswerte und Schulden und Liquiditätszufuhr – gelang es, das Finanzsystem zu stabilisieren. Allerdings wurden dabei auch nicht überlebensfähige Institute und Gläubiger unterstützt - all dies mit hohen Kosten für die öffentlichen Finanzen: so stellten die Regierungen der Mitgliedstaaten Beihilfen im Umfang von etwa 30 % des EU-BIP bereit; tatsächlich davon in Anspruch genommen wurden 13 %.1 Diese staatlichen Interventionen haben sich erheblich auf die Wettbewerbsbedingungen2 im Binnenmarkt ausgewirkt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich Ziele
3. Hauptelemente des Rahmens
3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden
3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen
Verstärkte Beaufsichtigung
Übertragbarkeit von Aktiva
Sanierungs - und Abwicklungspläne
5 Präventivbefugnisse
3.3. Auslöser
Auslöser für die Abwicklung
3.4. Frühzeitiges Eingreifen
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Umsetzung von Sanierungsplänen
5 Sonderverwalter
3.5. Abwicklung
Abwicklung und Insolvenz
3.6. Abschreibung von Schulden
4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements
4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen
4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern
4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung
5. Abwicklungsfinanzierung
5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds
5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme
5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds
5.4. Größe der Fonds
6. weitere Schritte Künftige Arbeiten
6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011
6.2. Künftige Arbeiten
Insolvenzrahmen mittelfristig
Integrierter Rahmen längerfristig
7. Schlussfolgerung
Drucksache 155/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... In den Gesetzentwurf ist allerdings das Wahlrecht nach Artikel 113 Absatz 4 lit. d der neu gefassten Richtlinie 2006/48/EG nicht eingeflossen. Nach diesem Wahlrecht können Forderungen und Kredite an Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken, denen eine Bank aufgrund von Rechts- oder Satzungsvorschriften angeschlossen ist und die danach beauftragt sind, den Liquiditätsausgleich innerhalb der Vereinigung vorzunehmen, von den Großkreditvorschriften ausgenommen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
4. Zu Artikel 2 InsO
5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 681/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... es, die den Sicherungseinrichtungen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, solange diese Sicherungseinrichtungen auf Grund ihrer Satzungen die angeschlossenen Institute selbst schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleisten, und über die dazu erforderlichen Mittel verfügen (institutssichernde Einrichtungen). Die institutssichernden Einrichtungen unterliegen unbeschadet der bestehenden Aufsicht anderer staatlicher Stellen hinsichtlich der Anforderungen nach Satz 3
1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG
2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG
3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG
Zu Artikel 3
7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
9. Zu Artikel 3 RStruktFG
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... § 11 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Hier ist mehreren Aspekten Rechnung zu tragen. Erstens ist es nicht sicher, dass es zu Effizienzsteigerungen kommt, da die Steuer durch eine Verringerung der Liquidität, beispielsweise in der Risikoabsicherung dienenden Märkten, zu höherer Preisvolatilität führen kann. Zweitens ist es zwar fraglich, ob Hochfrequenzhandel für die Wirtschaft einen Nutzen hat, es ist aber noch zu prüfen, inwieweit diese Tätigkeit in der Krise ein Hauptverursacher der negativen Außenwirkung war. Drittens betrifft die Finanztransaktionssteuer Bruttotransaktionswerte. Da die Steuer auf Transaktionen erhoben wird und nicht auf den Mehrwert, ist sie kumulativ. Somit werden häufiger gehandelte Produkte steuerlich stärker belastet.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 257/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu der jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 und die öffentlichen Finanzen (2009/2203(INI))
... 2. begrüßt die aktive und flexible Geldpolitik der EZB seit Oktober 2008, die sich in der vermehrten Bereitstellung von Liquidität für die Kreditinstitute äußert;
2 Geldpolitik
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit
Öffentliche Finanzen
Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen
Vertretung des Euroraums nach außen
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... Versicherungsunternehmens Vorrang gegenüber anderen Gläubigern einzuräumen12. Doch möchte sich ein Versicherungsnehmer, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, möglicherweise nicht auf das Liquidationsverfahren verlassen. Diese Verfahren sind oftmals komplex und zeitaufwändig, so dass einem Versicherungsnehmer mit offenen Forderungen, der erst den Ausgang solcher Verfahren abwartet, dadurch erhebliche Liquiditätsengpässe entstehen könnten.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... Die geforderte Flexibilisierung darf allerdings nicht dazu führen, dass sich offene Immobilienfonds in künftigen Finanzkrisen einem plötzlichen Ansturm von Anteilsrückgaben ausgesetzt sehen, den sie mangels Liquidität nicht bedienen können. Die Prüfung der Bundesregierung sollte auch die Erfahrungen aus der Krise berücksichtigen, um zu vermeiden, dass offene Immobilienfonds in Deutschland in neue Liquiditätsengpässe geraten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
3 3.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG
17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 5. stellt fest, dass die expansionistische Währungspolitik der Vereinigten Staaten einen Liquiditätsüberschuss, der hohe Renditen abwerfen sollte, die Entwicklung einer Binnennachfrage, die sich auf Verbraucherkredite und damit auf die Verschuldung der Haushalte stützt, sowie hohe Staatsausgaben begünstigt hat, die durch den günstigen Zugang zu Kapital finanziert wurden;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Mit der neuen Nummer 4 werden die Befugnisse der Bundesanstalt bei Unterschreitung oder drohender Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Eigenmittel oder Liquidität ergänzt. Die Bundesanstalt ist unter den bisherigen Voraussetzungen nunmehr auch befugt, die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. Diese auf die Standards für solide Vergütungspraktiken des FSB zurückgehende Befugnis ist auch in Artikel 136 Absatz 1 Buchstabe f der Bankenrichtlinie in der zukünftig geltenden Fassung vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 64b Vergütungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Selbstverpflichtungserklärung
2. Rundschreiben
3. Gesetzliche Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 64b Absatz 1.
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)
Drucksache 762/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... Der Bund leistet zum Sozialausgleich nach § 242b ab dem Jahr 2015 in monatlich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen Zahlungen an den Gesundheitsfonds, die der Liquiditätsreserve nach § 271 Absatz 2 zuzuführen sind. Die Höhe der Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt. Dieser Sozialausgleich beinhaltet zusätzlich jeweils in voller Höhe die Zahlungen für die Zusatzbeiträge, die für Mitglieder nach § 242 Absatz 4 Satz 1 erhoben werden, sowie die Zahlungen für Zusatzbeiträge, die von der Bundesagentur für Arbeit nach § 26 Absatz 4 des Zweiten Buches gezahlt werden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012
§ 221b Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich
§ 241 Allgemeiner Beitragssatz
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
§ 242b Sozialausgleich
§ 243 Ermäßigter Beitragssatz
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
Artikel 12 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 14 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 18/10
... - Umsetzung der Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB/2007/3) über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität, die eine Meldepflicht für die Bestände von Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten vorsieht;
Drucksache 534/4/10
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... b) die Landwirtschaftliche Rentenbank, die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, die Bremer Aufbau-Bank GmbH, die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, die Investitionsbank Berlin, die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, die NRW.BANK, die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, die Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft, die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Sächsische Aufbaubank Förderbank, die Thüringer Aufbaubank, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale –, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – und die Liquiditäts-Konsortialbank Gesellschaft mit beschränkter Haftung."
Drucksache 518/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... 2. bilanzielle oder außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen, die ein Institut begründet, indem es Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten im Sinne des Satzes 3, Kreditverbesserungen im Sinne des Satzes 4 oder Gewährleistungen oder Sicherheiten für Verbriefungstranchen oder Teile von Verbriefungstranchen bereitstellt, und
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 581/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... a) Bislang sieht der Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes in Artikel 1 Nummer 16 (§ 221b SGB V) vor, dass der geplante Sozialausgleich bis einschließlich 2014 ohne zusätzliche Bundesmittel finanziert werden soll. Die Höhe der Bundesmittel ab 2015 soll im Jahr 2014 festgelegt werden. Regelungen für den Fall, dass die vorhandenen Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, aus denen gemäß Artikel 1 Nummer 25 des Gesetzentwurfs auch der Sozialausgleich gedeckt werden soll, für die Jahre 2012 bis 2014 nicht ausreichen sollten, sind nicht getroffen worden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Politische Instrumente wurden entschlossen und massiv zum Kampf gegen die Krise eingesetzt. Die Fiskalpolitik wurde nach Möglichkeit expansiv und antizyklisch betrieben. Die Zinsen wurden auf einen historischen Tiefstand herabgesetzt, und dem Finanzsektor wurde in nie dagewesenem Ausmaß Liquidität zur Verfügung gestellt. Die Staaten haben einzelne Banken entweder mit Bürgschaften oder Rekapitalisierungen oder durch die "
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 372/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
... Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben unter verzögerten Kundenzahlungen stärker zu leiden als große Unternehmen. Dies gilt umso mehr in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Für sie ist es eine spürbare Hilfe, wenn sie ihre Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Mit einer Verlängerung der Regelung würde dem Mittelstand auch weiterhin die Liquidität verschafft, auf die er dringend angewiesen ist. Aus dieser Regelung ergeben sich keine Einnahmeausfälle, sondern lediglich zeitliche Verschiebungen im Umsatzsteueraufkommen.
7. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Artikel 4a
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
9. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Drucksache 442/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... in einigen Punkten fortentwickelt werden müssen, um Kreditinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Finanzsektor in die Lage zu versetzen, seine Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft wahrzunehmen. Zur Erreichung des Ziels wird ein Modell vorgeschlagen, das es ermöglicht, Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in der Verantwortung zu lassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 6a Garantien an Zweckgesellschaften
§ 6b Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags
§ 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich
§ 6d Frist für Antragstellung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 957: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... • Prozyklische Auswirkungen von Herdenverhalten und Risikokonzentrationen in bestimmten Marktsegmenten sowie dem Abbau von Leverage auf die Liquidität und Stabilität der Finanzmärkte
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Gelingt der Anteilseignerwechsel trotzdem und beginnen sich erste Sanierungserfolge einzustellen, entziehen die Steuerzahlungen wegen des Verlustwegfalls sofort wieder Liquidität in der beginnenden Gewinnphase, die dann nicht mehr für die abschließenden Sanierungsbemühungen zur Verfügung steht. Diese Liquidität benötigen Unternehmen vielfach dringend, um die in der Verlustphase aufgenommenen Kredite zu bedienen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 441/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... 3. Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat die Position der Kommission, sämtliche alternative Investmentfonds in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen und ihn nicht auf die Verwalter von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds zu beschränken. Allerdings sollte sehr viel stärker auf produktspezifische Besonderheiten Rücksicht genommen werden. So sind z.B. an das Liquiditätsmanagement eines geschlossenen Fonds andere Anforderungen zu stellen als an das eines offenen Fonds.
Drucksache 120/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... Kann die Bundesagentur als Liquiditätshilfen geleistete Darlehen des Bundes bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zurückzahlen, gilt die Rückzahlung als bis zum Schluss des folgenden Haushaltsjahres gestundet."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG)
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
§ 5 Kreditermächtigung
§ 6 Tilgung
§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Verwaltungskosten
§ 11 Auflösung
Anlage zu § 3 Absatz 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds
Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)
§ 1 Förderziel und Fördervolumen
§ 2 Verteilung
§ 3 Förderbereiche
§ 3a Zusätzlichkeit
§ 4 Doppelförderung
§ 5 Förderzeitraum
§ 6 Förderquote und Bewirtschaftung
§ 6a Prüfung durch den Bundesrechnungshof
§ 7 Rückforderung
§ 8 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Artikel 9 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 365 Stundung von Darlehen
§ 421t Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld
Artikel 11 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
§ 421n Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme
Artikel 12 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011
Artikel 13 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 14 Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010
Artikel 16 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Regelsatzverordnung
Artikel 18 Aufhebung der Beitragssatzverordnung 2009
Artikel 19 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Drucksache 122/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... "(1a) Zusätzlich ist zur Sicherung der Liquidität für die nächsten 180 Tage ein taggenauer Abgleich der fällig werdenden Forderungen aus eingetragenen Deckungswerten und fällig werdenden Verbindlichkeiten aus ausstehenden Pfandbriefen und in Deckung befindlichen Derivategeschäften vorzunehmen. Für jeden Tag ist die Summe der bis zu diesem Tag anfallenden Tagesdifferenzen zu bilden.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
§ 53 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
§ 12a Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes
§ 14 Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind zu weitgehende Eingriffe in die Geschäftsleitungskompetenz eines Instituts. Es bestehen erhebliche Bedenken, der Aufsichtsbehörde die Kompetenz dafür zuzuweisen zu beurteilen, ob ein Institut, das aktuell die bankaufsichtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllt, künftig diese dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Eingriffe sollten sich an die geltende Regelungssystematik durch bankaufsichtsrechtliche Überprüfungsprozesse - Säule II der Baseler Eigenkapitalregeln - orientieren. Es ist zwar richtig, nicht abzuwarten, bis ein Institut Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität nicht mehr erfüllt, aber die Beurteilung ist an einen Zeitrahmen und an Tatsachen zu knüpfen die überschaubar sind und eine verlässliche Prognose über die Entwicklung der bankaufsichtlichen Kennziffern erwarten lassen. Die Änderung stellt eine insofern angemessene Neuregelung dar.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 385/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) - Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa (Small Business Act) KOM (2009) 126 endg.; Ratsdok. 8969/09
... 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere aus mittelstandspolitischer Sicht die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen durch schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Zahlungsverzögerungen und restriktivere Vorgaben hinsichtlich grob nachteiliger Vereinbarungen zu erhöhen. Denn verspätete Zahlungen stellen gerade für die Liquiditätssituation von KMU eine ernsthafte Belastung dar, die sich vor allem in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten schlimmstenfalls sogar bis hin zur Insolvenz an sich leistungsfähiger Unternehmen auswachsen kann.
Drucksache 442/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... Finanzmarkstabilisierungsgesetz wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beiträgt. Er sieht aber auch die dringende Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen. Er begrüßt daher das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung und insbesondere dessen Zielsetzung, Finanzinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern.
Artikel 1a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... • Enge Abstimmung mit der EIB, um Möglichkeiten für eine stärkere Beteiligung der Bank an der Finanzierung von Infrastrukturen durch die EU zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf wichtige Initiativen in der EU mit sozioökonomischer Bedeutung und europäischem Mehrwert (z.B. grenzübergreifende Vorhaben, Umweltschutz-Vorhaben, usw.). Die EIB sollte auch bei ihren Bemühungen um die vollständige Nutzung der vielfältigen Instrumente zur Förderung von ÖPPs und um die Einbeziehung von ÖPPs als einem der Kernziele der Bank unterstützt werden. Darüber hinaus wird die EIB aufgefordert, Garantieinstrumente zur leichteren Finanzierung von ÖPPs weiterzuentwickeln und umzusetzen, indem die Rolle der Kapitalmärkte, der interinstitutionellen Investoren und des öffentlichen Sektors als Liquiditätsbeschaffer für ÖPP-Vorhaben gestärkt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 443/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... Die für einen Änderungsbedarf des Bauforderungssicherungsgesetzes geltend gemachten Argumente greifen nicht. Der vorgebrachte Liquiditätsengpass trifft in erster Linie unseriös handelnde Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird lediglich die durch ein solches Vorgehen bestehende Gefahr von Liquiditätsengpässen auf die Subunternehmer verlagert. Auch ist es, anders als in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, in der Regel nicht erforderlich, dass der Bauträger oder Generalunternehmer das Baugeld auf einem Treuhandkonto separiert: Um ein Pfandrecht der Hausbank zu verhindern, genügt regelmäßig ein einfaches, standardisiertes Schreiben, in dem die Bank über die Baugeldeigenschaft informiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 270/ 86 -, NJW-RR 1988, 146; vgl. auch Nummer 14 Absatz 3 AGB-Banken). Eine Separierung des Baugeldes wäre erst dann erforderlich, wenn eine konkrete Pfändung durch Dritte droht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
Drucksache 441/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... 3. Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat die Position der Kommission, sämtliche alternative Investmentfonds in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen und ihn nicht auf die Verwalter von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds zu beschränken. Allerdings sollte sehr viel stärker auf produktspezifische Besonderheiten Rücksicht genommen werden. So sind z.B. an das Liquiditätsmanagement eines geschlossenen Fonds andere Anforderungen zu stellen als an das eines offenen Fonds.
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Das erste Ziel besteht darin sicherzustellen, dass alle nationalen Aufsichtsbehörden über angemessene Instrumente verfügen, um Probleme im Bankensektor in einem ausreichend frühen Stadium zu erkennen und im Bedarfsfall eingreifen zu können, damit das betreffende Institut bzw. die Gruppe wieder stabilisiert und eine weitere Verschlechterung verhindert werden kann. Dies wird grundlegende Änderungen bei den Eigenkapitalbestimmungen erfordern, die durch einen Rahmen für die Übertragung von Vermögenswerten zwischen einzelnen Einheiten einer Gruppe begleitet werden könnten, um Finanz- oder Liquiditätshilfen zu ermöglichen, ehe einzelne Gruppeneinheiten in kritische Probleme geraten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 86/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (19. RSA-ÄndV)
... Entsprechend der Regelung in § 41 zum Jahresausgleich werden auch für den monatlichen Ausgleich nach § 39 Absatz 3 die Fälligkeitstermine für die im Rahmen der Anpassungen an die Veränderungen in den Versichertenstrukturen festgestellten Ausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen eingefügt. Zahlt eine Krankenkasse trotz Fälligkeit der gegen sie bestehenden Ausgleichsforderung nicht, wird die offene Forderung nach einem weiteren Zeitraum von 14 Tagen mit ihren monatlichen Zuweisungen verrechnet, um die Liquidität des Gesundheitsfonds sicherzustellen. Die Verrechnung der offenen Forderung mit den in Teilbeträgen auszuzahlenden monatlichen Zuweisungen erfolgt jeweils in der Höhe, in der sich die gegenseitigen Forderungen der Höhe nach decken, bis die Zahlung vollständig bewirkt ist. Sind die Betriebsmittel und Rücklagen einer Krankenkasse nicht ausreichend, um die Zahlung bei Fälligkeit vollständig zu bewirken, kann das Bundesversicherungsamt auf Antrag der Krankenkasse bei entsprechendem Nachweis die Verrechnung auch auf die künftigen Ausgleichsmonate erstrecken. Es ist sicherzustellen, dass die Kasse die Ansprüche der Leistungserbringer und der Versicherten sowie die Forderungen auf Grund zwischen- und überstaatlichen Rechts befriedigen kann. Innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Fälligkeit muss die Zahlung jedoch vollständig bewirkt sein. Säumniszuschläge sind unabhängig von der Möglichkeit der Stundung der Ausgleichsforderung zu erheben, soweit die Forderung noch offen ist (s. § 14 Absatz 3 Satz 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 32 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich.
§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 825: Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (19. RSA-ÄndV)
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... D. in der Erwägung, dass große Schwachstellen bei Regulierung und Aufsicht, rücksichtslose und unverantwortliche Risikobereitschaft seitens einiger Finanzinstitute sowie ein Überangebot an Liquidität, das auf laxe Geldpolitik in einigen Teilen der Welt zurückgeht, wesentlich zu der derzeitigen Krise beigetragen haben,
Drucksache 426/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2008/2155(INI))
... F. in der Erwägung, dass die EIB bei den derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten, mit dem ungeheuren Mangel an Liquidität und Mitteln für die Unternehmen, eine wichtige Rolle bei den Konjunkturprogrammen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten spielen sollte,
Ziele und Aktivitäten der EIB
Ziele und Aktivitäten der EBWE
Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE
Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... Zweitens sollte die EU die Arbeiten im Bereich der Außenhandelsfinanzierung im Einklang mit den Ergebnissen des G-20-Gipfels vorantreiben. Die Verschärfung der globalen Liquiditätsbedingungen in den letzten Monaten hat die Außenhandelsfinanzierung beeinträchtigt. Nach Angaben des
I. Einleitung
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
1 Einhaltung der ODA-Zusagen.
2 Mobilisierung neuer Ressourcen.
III.2. Antizyklisches Handeln
3 Neuausrichtung der Prioritäten.
4 Beschleunigung der Auszahlung.
5 Vorgezogene Finanzierung.
6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
8 Bilaterale Maßnahmen:
9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
18 Investitionen in Agrarkorridore.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.
25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
26 Stärkung des politischen Dialogs.
27 Verbesserung der Steuerpolitik.
28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
VI. Schlussfolgerung
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass auf Grund der Wirtschaftskrise und der Situation auf den Agrarmärkten auch grundsätzlich rentable und zukunftsfähige landwirtschaftliche Betriebe zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung geraten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 160/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Die Versorgung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, mit Krediten ist gerade in der derzeitigen Krisensituation von volkswirtschaftlich übergeordneter Bedeutung. Der Bund und die Länder haben Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft in der aktuellen Situation wirksam zu unterstützen. Es muss sichergestellt sein, dass Banken, die staatliche Unterstützung erhalten, die so gewonnene Liquidität auch tatsächlich zur Sicherstellung der Kreditvergabe für die deutsche Wirtschaft und insbesondere für den Mittelstand verwenden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG
6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG
8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO
Artikel 5a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Artikel 5a
1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8
2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3
Zu Artikel 5b
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... K. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Finanzkrise und ihre möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft als Ganzes die Nachteile von komplexen Finanzprodukten aufzeigen und deutlich machen, dass angesichts des durch die Liquiditätsklemme erschwerten Zugangs zu Kapital nach Wegen zur Steigerung der Effizienz gesucht werden muss und alle möglichen Kanäle genutzt werden müssen, um die Unternehmen insbesondere in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Regionen mit Finanzmitteln zu versorgen, sowie in der Erwägung, dass die Finanzkrise und ihre Auswirkungen zugleich die Bedeutung von Kreditinstituten unterstreichen, die ihre Geschäftstätigkeit auf die lokale Entwicklung ausrichten, lokal stark verankert sind und allen Wirtschaftsakteuren umfassende Bankdienstleistungen anbieten,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 909/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)
... -Emissionen, auf dem die Industriestaaten Systeme für Höchstgrenzen und Handel bzw. Abgabensysteme nutzen, für Entwicklungsländer zwar in naher Zukunft keine Lösung darstellen, dies jedoch das langfristige Ziel aller Verhandlungen bleiben muss; fordert die Europäische Union und ihre Partner in der Welt auf, in der unmittelbaren Zukunft zu ermitteln, wie in der Zukunft das EU ETS und regionale bzw. föderale Handelssysteme in den USA und in anderen Staaten am besten miteinander verzahnt werden könnten, was wiederum eine größere Vielfalt bei den Senkungsoptionen ermöglichen, die Größe und Liquidität der Märkte verbessern und schließlich auch zu einer effizienteren Ressourcenzuweisung führen könnte;
Drucksache 570/1/09
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alles daran zu setzen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe baldmöglichst Nutzen aus der Gesetzesänderung ziehen können. Eine erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr auf der Basis des Agrardieselverbrauchs des Jahres 2008 erfolgen. Die damit verbundene, dringend erforderliche Verbesserung der Liquidität kann wesentlich dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe und damit Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Der Bundesrat sieht damit auch die von der EU im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Anreizwirkung der Maßnahme als gegeben.
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Gelingt der Anteilseignerwechsel trotzdem und beginnen sich erste Sanierungserfolge einzustellen, entziehen die Steuerzahlungen wegen des Verlustwegfalls sofort wieder Liquidität in der beginnenden Gewinnphase, die dann nicht mehr für die abschließenden Sanierungsbemühungen zur Verfügung steht. Diese Liquidität benötigen Unternehmen vielfach dringend, um die in der Verlustphase aufgenommenen Kredite zu bedienen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 534/2/09
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... Zur Liquiditätserhöhung der landwirtschaftlichen Betriebe ist eine verwaltungstechnisch einwandfrei umsetzbare frühzeitige Auszahlung der Betriebsprämie sinnvoll und angeraten. Die ursprünglich vorgesehene Teilzahlung zum 16. Oktober 2009 lässt sich auf Grund der jetzt bekannten Prüfauflagen der Kommission nicht umsetzen.
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 49. weist nachdrücklich darauf hin, dass dynamische Finanzmärkte die Grundvoraussetzung für die Finanzierung von KMU bilden, und betont, dass die europäischen Risikokapitalmärkte entsprechend geöffnet werden müssen, um bei Risikokapital, Mezzanine-Finanzierungen und Mikrokrediten mehr Liquidität und bessere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass KMU unter normalen Umständen Kredite beanspruchen können sollten, die von Akteuren der Kapitalmärkte angeboten werden, die die Erfolgschancen der KMU besser bewerten und deren Finanzbedarf effizienter decken können;
Drucksache 632/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... (2) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten über die in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 festgelegten Vorgaben hinausgehende Liquiditätsanforderungen anordnen, wenn ohne eine solche Maßnahme die nachhaltige Liquidität eines Instituts nicht gesichert ist.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 385/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) - Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa (Small Business Act) KOM (2009) 126 endg.; Ratsdok. 8969/09
... 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere aus mittelstandspolitischer Sicht die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen durch schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Zahlungsverzögerungen und restriktivere Vorgaben hinsichtlich grob nachteiliger Vereinbarungen zu erhöhen. Denn verspätete Zahlungen stellen gerade für die Liquiditätssituation von KMU eine ernsthafte Belastung dar, die sich vor allem in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten schlimmstenfalls sogar bis hin zur Insolvenz an sich leistungsfähiger Unternehmen auswachsen kann.
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... In Krisensituationen im Sinne von Artikel 130 Absatz 1 gestatten die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden, Informationen an die Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken weiterzugeben, wenn diese Informationen für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, einschließlich der Durchführung der Geldpolitik und der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Liquidität, der Überwachung der Zahlungsverkehrs-, Clearing- und Abrechnungssysteme und der Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems, relevant sind. Das Gleiche gilt für die Übermittlung von Informationen an den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, sofern diese Informationen für die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben relevant sind.
Drucksache 160/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Die Versorgung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, mit Krediten ist gerade in der derzeitigen Krisensituation von volkswirtschaftlich übergeordneter Bedeutung. Der Bund und die Länder haben Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft in der aktuellen Situation wirksam zu unterstützen. Es muss sichergestellt sein, dass Banken, die staatliche Unterstützung erhalten, die so gewonnene Liquidität auch tatsächlich zur Sicherstellung der Kreditvergabe für die deutsche Wirtschaft und insbesondere für den Mittelstand verwenden. (Bei Annahme entfällt Ziffer 15)
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 1 und 2 FMStBG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
4. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 RettungsG
5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
6. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 Satz 1a - neu - RettungsG
Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 443/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... Die Ausweitung des Baugeldbegriffs stellt insbesondere die Unternehmen, die eine Vielzahl von Bauwerken gleichzeitig betreuen, in der Praxis vor Umsetzungsprobleme, die erheblichen bürokratischen Aufwand und darüber hinaus unvorhergesehene Liquiditätsprobleme verursachen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 956: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiÄndG) (BMVBS)
Drucksache 702/09
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2009
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2009
... Zinsfreistellung bzw. Zinsverbilligung von Liquiditätshilfekrediten für die Landwirtschaft
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2009
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 570/09 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alles daran zu setzen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe baldmöglichst Nutzen aus der Gesetzesänderung ziehen können. Eine erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr auf der Basis des Agrardieselverbrauchs des Jahres 2008 erfolgen. Die damit verbundene, dringend erforderliche Verbesserung der Liquidität kann wesentlich dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe und damit Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Der Bundesrat sieht damit auch die von der EU im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Anreizwirkung der Maßnahme als gegeben.
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 45. Weitere Aspekte mit wirtschaftlicher Bedeutung, die nicht betrachtet werden, sind der nachhaltige Verlust von Wirtschaftsflächen durch den ruhenden Verkehr, die Folgekosten der verringerten Aufenthalts- und Erholungsqualität von Stadt und Land sowie Liquiditäts- und Kapitalbindung privater Haushalte für deren - wie richtig festgestellt wird, teilweise erzwungene - Teilhabe am motorisierten Individualverkehr.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 277/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind zu weitgehende Eingriffe in die Geschäftsleitungskompetenz eines Instituts. Es bestehen erhebliche Bedenken, der Aufsichtsbehörde die Kompetenz dafür zuzuweisen zu beurteilen, ob ein Institut, das aktuell die bankaufsichtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen erfüllt, künftig diese dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Eingriffe sollten sich an die geltende Regelungssystematik durch bankaufsichtsrechtliche Überprüfungsprozesse - Säule II der Baseler Eigenkapitalregeln - orientieren. Es ist zwar richtig, nicht abzuwarten, bis ein Institut Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität nicht mehr erfüllt, aber die Beurteilung ist an einen Zeitrahmen und an Tatsachen zu knüpfen die überschaubar sind und eine verlässliche Prognose über die Entwicklung der bankaufsichtlichen Kennziffern erwarten lassen. Die Änderung stellt eine insofern angemessene Neuregelung dar.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 45 Absatz 1 Satz 1
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 442/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... a) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass das Finanzmarkstabilisierungsgesetz wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beiträgt. Er sieht aber auch die dringende Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen. Er begrüßt daher das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung und insbesondere dessen Zielsetzung, Finanzinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a und 6b FMStFG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a, 6b und 6c FMStFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 2 FMStFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 4 FMStFG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 5 FMStFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 6 FMStFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a FMStFG
9. Zu Artikel 1a - neu - §§ 1, 4, 6 und 14 UStG
Artikel 1a Anderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 50/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... Erhöhung des Ermächtigungsrahmens in Anbetracht zusätzlicher Haushaltsbelastungen der Bundesagentur für Arbeit infolge von Beitragssatzsenkungen, konjunktur- und programmbedingten Mehrausgaben sowie zur Absicherung unterjähriger Liquidität wegen der Verschiebung des Zahlungszeitpunktes des Zuschusses des Bundes zur Arbeitsförderung auf das Jahresende.
Drucksache 443/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... Die für einen Änderungsbedarf des Bauforderungssicherungsgesetzes geltend gemachten Argumente greifen nicht. Der vorgebrachte Liquiditätsengpass trifft in erster Linie unseriös handelnde Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird lediglich die durch ein solches Vorgehen bestehende Gefahr von Liquiditätsengpässen auf die Subunternehmer verlagert. Auch ist es, anders als in der Begründung dargestellt, in der Regel nicht erforderlich, dass der Bauträger oder Generalunternehmer das Baugeld auf einem Treuhandkonto separiert: Um ein Pfandrecht der Hausbank zu verhindern, genügt regelmäßig ein einfaches, standardisiertes Schreiben, in dem die Bank über die Baugeldeigenschaft informiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 270/ 86 -, NJW-RR 1988, 146; vgl. auch Nummer 14 Absatz 3 AGB-Banken). Eine Separierung des Baugeldes wäre erst dann erforderlich, wenn eine konkrete Pfändung durch Dritte droht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Der spezielle Rahmen dieses Gesetzentwurfs ermöglicht der Finanzmarktaufsicht insbesondere die Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, die Pflicht zur Anzeige von Risikokonzentrationen bei Gruppen, die Verschärfung der qualitativen Anforderungen an die Mitglieder von Kontrollgremien und die Festsetzung eines Kapitalaufschlags. Weiter können bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wie das Kredit- und Gewinnausschüttungsverbot frühzeitiger als bisher ausgesprochen werden. Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht sollen die Stellung des Aktuars stärken, die Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften verschärfen sowie vertiefte Informationen über die Kapitalmarktaktivitäten von Versicherungsgesellschaften und ihren Zweckgesellschaften erbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Änderung des Kreditwesengesetzes
B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Sie ist nach Haushaltstiteln gegliedert, dient dem Nachweis der Einhaltung von Haushaltsrecht, Haushaltsplan und Haushaltsliquidität und ist um einen Nachweis des Vermögens und der Schulden zu ergänzen. Dieser Vermögensnachweis als kamerale Vermögensrechnung, die die nach Art 114 Absatz 1 GG geforderte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 534/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass auf Grund der Wirtschaftskrise und der Situation auf den Agrarmärkten auch grundsätzlich rentable und zukunftsfähige landwirtschaftliche Betriebe zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung geraten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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