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"Liquidität"


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0920/04
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 612/07

... D. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und die Marktintegration von gleicher Bedeutung für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, die Verwirklichung von mehr wirtschaftlicher Effizienz und die Erhöhung der Marktliquidität und somit für die Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/07




Entflechtung der Übertragungsnetze

2 Regulierungsbehörden

Regulierte Tarife

Soziale Auswirkungen und Verbraucherschutz

2 Verbindungsleitungen

Langfristige Verträge

Strom - und Erdgasnetze

Strategische Vorräte

2 Transparenz

Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Absatz 6 ermöglicht Vorschusszahlungen zur Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten im Vorgriff auf eine nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erwartende Einkommensbeihilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 633/07

... (4) Die regelmäßigen Zuweisungen nach Absatz 2 Nr. 3 dienen dazu, die Versorgungsanwartschaften des in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Personenkreises der Bundesagentur abzudecken. Die Höhe der monatlich für jede Person abzuführenden Zuweisung bestimmt sich nach Prozentsätzen der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder Entgeltzahlungen auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen und ist regelmäßig zu überprüfen. Die Höhe und das Verfahren der Zuweisungen sowie das Verfahren der Überprüfung legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beachtung der Liquidität des Sondervermögens durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen fest. Unter Berücksichtigung der Abflüsse ist die Zahlungsfähigkeit des Sondervermögens jederzeit sicherzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Befugnis nach Satz 3 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung auf den Vorstand der Bundesagentur übertragen. Für Beamtinnen und Beamte, die nach § 387 Abs. 3 bis 6 beurlaubt sind oder denen die Zeit ihrer Beurlaubung als ruhegehaltfähig anerkannt worden ist, sind regelmäßige Zuweisungen auf der Grundlage der ihnen ohne die Beurlaubung jeweils zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit

Einführung eines Versorgungsfonds

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Finanzielle Auswirkungen

Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit

Einführung eines Versorgungsfonds

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 150/07

... Absatz 6 ermöglicht Vorschusszahlungen zur Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten im Vorgriff auf eine nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erwartende Einkommensbeihilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 566/07

... Absatz 4 enthält die Möglichkeit, durch gerichtlichen Beschluss die Guthaben von Anderkonten auf den neuen Verwalter zu übertragen. Die bloße Vorlage des Entlassungs- und Neubestellungsbeschlusses reicht nicht immer aus, um bei den Kreditinstituten die Auskehrung der Guthaben an den neuen Verwalter zu erreichen, was in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten führt. Der neue Verwalter ist auf eine zügige Übertragung der Guthaben angewiesen, um die Liquidität des schuldnerischen Unternehmens erhalten zu können. Es soll daher eine besondere gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Anordnung des Gerichts geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

6. Regelung der Vorauswahlliste

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 566/07 (Beschluss)

... Absatz 1c enthält die Möglichkeit, durch gerichtlichen Beschluss die Guthaben von Anderkonten auf den neuen Verwalter zu übertragen. Die bloße Vorlage des Entlassungs- und Neubestellungsbeschlusses reicht nicht immer aus, um bei den Kreditinstituten die Auskehrung der Guthaben an den neuen Verwalter zu erreichen, was in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten führt. Der neue Verwalter ist auf eine zügige Übertragung der Guthaben angewiesen, um die Liquidität des schuldnerischen Unternehmens erhalten zu können. Es soll daher eine besondere gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Anordnung des Gerichts geschaffen werden.

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Drucksache 566/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte

2. Strukturierung der Schlussrechnung

3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters

5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 404/07

... sgrundsätze durch die Securities and Exchange Commission sind; erklärt erneut sein Bedauern darüber, dass EU-Rückversicherer in den USA in Anbetracht stark diskriminierend wirkender Vorschriften der Staaten ihre Risiken vollständig besichern müssen; fordert deshalb die Teilnehmer des Gipfeltreffens auf, auf transatlantischer Ebene mehr gegenseitige Anerkennung und Einheitlichkeit bei Liquiditäts- und Meldeanforderungen zu vereinbaren; ersucht die Kommission dafür zu sorgen, dass transatlantische Fusionen und/oder der Erwerb von Börsen und anderen Finanzinstituten nicht direkt oder indirekt bewirken, dass amerikanische Rechtsvorschriften oder Überwachungsregeln einseitig in der Europäischen Union durchgesetzt werden,

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Drucksache 404/07




Politische, sicherheitspolitische und menschenrechtsbezogene Angelegenheiten

Wirtschaft und Handel

Institutioneller Rahmen und Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 748/07

... (1) Die Kapitalanlagegesellschaft muss bei der Verwaltung eines Immobilien-Sondervermögens ein geeignetes Risikomanagementsystem anwenden. Das System hat die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sämtlicher damit verbundener Risiken, wie insbesondere Adressenausfallrisiken, Zinsänderungs-, Währungs- sowie sonstiger Marktpreisrisiken, operationeller Risiken und Liquiditätsrisiken sicherzustellen. Darüber hinaus muss

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Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 597/07

... Die Beiträge der Unternehmer sind einmal im Jahr nachträglich für die Aufwendungen des Vorjahres zu entrichten (Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung - Umlageverfahren). An dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung soll festgehalten werden, allerdings soll über eine behutsame Änderung der Fälligkeit die Notwendigkeit der Ansammlung erheblicher Betriebsmittel verringert werden. Durch die Vorgabe, Vorschüsse zu erheben, kann der von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vorzuhaltende Betriebsmittelbestand abgesenkt werden. Dadurch wird die Umlage entlastet. Die Erhebung von Vorschüssen ist zudem für die Beitragszahler wirtschaftlicher als die ständige Bindung von Kapital durch die Berufsgenossenschaften. Die Beitragsvorschusserhebung ermöglicht einen kontinuierlichen Liquiditätszufluss bei den Berufsgenossenschaften und einen kontinuierlichen Liquiditätsabfluss bei den beitragszahlenden Unternehmen. Dadurch können die zur Liquiditätssicherung vorzuhaltenden Betriebs- und Rücklagemittel sinken, um die Beitragszahler zu entlasten.

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Drucksache 597/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 5
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 1
Errichtung, Mitglieder

§ 2
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.

§ 3
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen

§ 4
Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 1
Personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 3
Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 4
Angebote zur Anstellung

Abschnitt 2
Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht

§ 5
Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 6
Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 7
Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 3
Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen

§ 8
Verbindliches Rahmenkonzept

Abschnitt 4
Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 9
Errichtungsausschuss

Artikel 8
Folgeänderung weiterer Gesetze

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 143a

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 143b

Zu § 143c

Zu § 143d

Zu § 143e

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 143f

Zu § 143g

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 143h

Zu § 143i

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 184a

Zu § 184b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 184c

Zu § 184d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 18

Zu § 221a

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 221b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absätze 6 bis 9

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

b Länder und Gemeinden

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)


 
 
 


Drucksache 679/07

... Der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt ist durch einen Mangel an Liquidität und Transparenz gekennzeichnet, der eine effiziente Ressourcenzuweisung behindert, die Risikoabsicherung erschwert und neuen Marktteilnehmern den Zugang versperrt. Das Vertrauen in den Markt und seine Liquidität sowie die Zahl der Marktteilnehmer müssen gesteigert werden, indem mehr Informationen für den Markt verfügbar gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 633/07 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, den vorliegenden Gesetzentwurf um eine Regelung zu ergänzen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, eine Liquiditätsrücklage von bis zu 6 Mrd. Euro aufzubauen, um zukünftige saisonale oder konjunkturelle Einnahme- und Ausgabeschwankungen auszugleichen, ohne auf Darlehen des Bundes zurückgreifen zu müssen.



Drucksache 673/07

... Der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt ist durch einen Mangel an Liquidität und Transparenz gekennzeichnet, der eine effiziente Ressourcenzuweisung behindert, die Risikoabsicherung erschwert und neuen Marktteilnehmern den Zugang versperrt. Das Vertrauen in den Markt und seine Liquidität sowie die Zahl der Marktteilnehmer müssen gesteigert werden, indem mehr Informationen für den Markt verfügbar gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 567/07 (Beschluss)

... oder der Teilwert sein. In der Praxis nimmt man zum Teil die stillen Reserven als den Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Buchwert der Beteiligung der stillen Reserven an, obwohl die stillen Reserven auf Ebene der Zielgesellschaft zu ermitteln sind und die Wertsteigerung der Anteile der erwerbenden oder veräußernden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft nicht immer dem Wert der bei der Zielgesellschaft vorhandenen stillen Reserven entspricht, z.B. bei Veräußerung bei Liquiditätsschwierigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG

5. Zu Artikel 1 § 5 WKBG

6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG

8. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 11 WKBG

10. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 19 WKBG

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG

13. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG

15. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG

16. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG

17. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 94/07

... "(3) Einnahmen aus rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldern, aus Erstattungen für Aufwendungen in Zusammenhang mit Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten, aus Veröffentlichungen, vermischte Einnahmen sowie Zinsen aus der Anlage überschüssiger Liquidität, die bei der Umlageerhebung für die Jahre 2002 und 2003 nicht .berücksichtigt wurden, sind von den Kosten des Umlagejahres 2007 abzuziehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/07




Achtes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Übergangsregelung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 599/1/07

... Als weiterhin nachteilig für inländische Pensionsfonds erweisen sich jedoch die Bedeckungsvorschriften, die gegenüber denjenigen in anderen Ländern üblichen restriktiver gefasst sind. Die in § 115 VAG vorgesehene Verpflichtung des Arbeitgebers zum unverzüglichen Ausgleich bei einer vorübergehenden Unterdeckung eines Pensionsfonds von über fünf Prozent durch Bankbürgschaft oder Garantie führt zum einen zu einer zusätzlichen Belastung der Liquidität. Zum andern wird die Attraktivität ausländischer Pensionsfonds begünstigt, die in ihren Herkunftsländern keinem vergleichbaren Reglement unterliegen. Dies wirkt sich im Ergebnis nachteilig für den Finanzstandort Deutschland aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 14 Abs. 7 VAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 14 Abs. 8 - neu - VAG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 44a Abs. 1 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 56a Satz 6 - neu - VAG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 64a Abs. 6 Satz 2 VAG

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 77 Abs. 2 Satz 2 VAG


 
 
 


Drucksache 152/06

... 4. Abschluss von Geschäften zur Steuerung der Liquidität, einschließlich Geschäften zur Geldanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle

§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens

§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

§ 3
Parlamentarisches Gremium

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

§ 4
Kreditaufnahme des Bundes

§ 5
Bundesschuldbuch

§ 7
Einzelschuldbuchforderungen

§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs

§ 9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften

Artikel 2
Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 6
Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

Artikel 3
Anpassung von Rechtsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

zu § 1

zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

zu § 3

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

zu § 9

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 12

Zu den Absätzen 13 und 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... " gestrichen werden. Die Einschränkung der Handelsbuchfähigkeit auf Pensions- oder Darlehensgeschäfte mit Handelsabsicht ist nach den EU-Richtlinien nicht erforderlich und für diese Geschäfte zu eng gefasst. Der Darlehensnehmer kann das Wertpapierdarlehen nutzen, um einen Leerverkauf zu tätigen; in diesem Falle handelt er mit Handelsabsicht. Es ist jedoch auch möglich, dass Wertpapierdarlehen dazu dienen, die verspätete oder ausgefallene Lieferung eines Kontrahenten zu decken. Wertpapierpensionsund Wertpapierdarlehensgeschäfte weisen einen engen Zusammenhang zum Terminhandel auf, weil sie die für den Handel erforderliche Liquidität der Wertpapiere sicherstellen oder der Zahlungsbereitschaft des Instituts dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Die Bundesregierung

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 779/06

... Die Einführung deutscher REITs soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Mobilisierung ihrer Immobilien ermöglichen. In Deutschland liegt der Eigenbesitzanteil von Unternehmen an Immobilien bei ca. 73 % und ist damit im Vergleich zu den USA mit 25 % und England mit 54 % relativ hoch. Allein die 65 größten börsennotierten Gesellschaften in Deutschland verfügen über Immobilienreserven von rund 80 Mrd. Euro. An dieser Stelle wird viel Eigenkapital gebunden. Die begünstigte Aufdeckung von stillen Reserven schafft einen Anreiz, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu veräußern. Das hierdurch frei werdende Eigenkapital stärkt die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht ihnen Investitionen in ihr Kerngeschäft. Die damit verbundene Stärkung der Eigenkapitalquote ist gerade im Hinblick auf Basel II von großer Bedeutung. Zudem verbessert sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was wiederum das wirtschaftliche Wachstum fördert und neue Arbeitsplätze schafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 816/1/06

... Von dem bestehenden Eigenkapital des EIF ist bisher nur ein geringer Teil von 400 Mio. Euro eingezahlt. 1,6 Mrd. Euro könnten von den Anteilseignern noch eingefordert werden, bevor eine Kapitalerhöhung als Liquiditätszuführung erforderlich ist (Jahresabschluss des EIF vom 31. Dezember 2005). Gründe, die gegen diesen Weg der Liquiditätsbeschaffung sprechen könnten, werden nicht angeführt. Es wird ferner nicht dargelegt, weshalb eine Kapitalerhöhung in Höhe von nominal 1,0 Mrd. Euro vorgenommen werden soll, wenn dem EIF als Barmittel nur 330 Mio. Euro zugeführt werden sollen. Die angestrebte Kapitalerhöhung führt hinsichtlich des Engagements der Kommission zu einer nicht erkennbar notwendigen Erhöhung des Finanzrisikos letztendlich der Gemeinschaft.



Drucksache 153/06 (Beschluss)

... " gestrichen werden. Die Einschränkung der Handelsbuchfähigkeit auf Pensions- oder Darlehensgeschäfte mit Handelsabsicht ist nach den EU-Richtlinien nicht erforderlich und für diese Geschäfte zu eng gefasst. Der Darlehensnehmer kann das Wertpapierdarlehen nutzen, um einen Leerverkauf zu tätigen; in diesem Falle handelt er mit Handelsabsicht. Es ist jedoch auch möglich, dass Wertpapierdarlehen dazu dienen, die verspätete oder ausgefallene Lieferung eines Kontrahenten zu decken. Wertpapierpensionsund Wertpapierdarlehensgeschäfte weisen einen engen Zusammenhang zum Terminhandel auf, weil sie die für den Handel erforderliche Liquidität der Wertpapiere sicherstellen oder der Zahlungsbereitschaft des Instituts dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 891/06

(3) Stimmrechte aus Aktien, die die Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Währungsbehörden zur Verfügung gestellt bekommen oder die sie bereitstellen, bleiben bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils am Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, unberücksichtigt, soweit es sich bei den Transaktionen um kurzfristige Geschäfte handelt und die Stimmrechte aus den betreffenden Aktien nicht ausgeübt werden. Satz 1 gilt insbesondere für Stimmrechte aus Aktien, die einem oder von einem Mitglied im Sinne des Satzes 1 zur Sicherheit übertragen werden, und für Stimmrechte aus Aktien, die dem Mitglied als Pfand oder im Rahmen eines Pensionsgeschäfts oder einer ähnlichen Vereinbarung gegen Liquidität für geldpolitische Zwecke oder innerhalb eines Zahlungssystems zur Verfügung gestellt oder von diesem bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/06




Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach dem § 2a wird folgender § 2b eingefügt:

4. In § 7 Abs. 5 Satz 1

5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 15a wird wie folgt geändert:

8. In § 15b Abs. 1 Satz 1

9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst:

10. § 21 wird wie folgt geändert:

11. § 22 wird wie folgt geändert:

12. § 23 wird wie folgt gefasst:

13. § 25 wird wie folgt gefasst:

14. § 26 wird wie folgt gefasst:

16. In § 27

17. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:

18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt:

19. Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt:

20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt:

21. In § 37n

22. § 37o wird wie folgt geändert:

23. In § 37s Abs. 1 Satz 2

24. Nach § 37u wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt:

25. § 39 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

26. In § 39 Abs. 4

27. § 41 wird wie folgt geändert:

28. Nach § 45 wird folgender § 46 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 12a
Änderung der Klageregisterverordnung

Artikel 13
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 14
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 14a
Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 866/06

... Bei Investmentfonds handelt es sich um speziell geschaffene Anlageinstrumente, die zu dem einzigen Zweck der Sammlung von Vermögenswerten von Anlegern und ihrer Anlage in einen diversifizierten Pool von Vermögenswerten ins Leben gerufen wurden. Dabei kaufen Anleger vom Fonds ausgegebene Wertpapiere, die gegen Basisvermögenswerte ausgegeben werden. Der Wert dieser Wertpapiere schwankt dann entsprechend dem Wert der Basisvermögenswerte. Auf diese Art und Weise können private Anleger Risikoanteile eines professionell verwalteten und diversifizierten Korbs an Finanzwerten oder sonstigen Vermögenswerten kaufen. Gemeinkosten werden über den Pool von Anlegern gestreut, wodurch die durchschnittlichen von jedem Anleger zu tragenden Kosten gesenkt werden. Die Anleger können ihre Anteile auf Wunsch an das allgemeine Anlegerpublikum zurück verkaufen (offene Fonds) oder ihre Vermögenswerte werden für eine bestimmte Dauer fest angelegt (geschlossene Fonds). OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind Investmentfonds, die gemäß den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG aufgelegt und genehmigt werden. Diese Richtlinie legt die gemeinsamen Vorschriften für den Aufbau, die Verwaltung und die Beaufsichtigung der Fonds fest. Sie schreibt Regeln für die Fondsdiversifizierung, -liquidität und für die Nutzung der Hebelwirkung (Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital) vor. Zudem listet die OGAW-Richtlinie die in Frage kommenden Vermögenswerte auf, in die ein Fonds investieren kann. Nach seiner einmaligen Zulassung in einem Mitgliedstaat kann ein OGAW-Fonds in allen EU-Ländern vertrieben werden, sofern jeder entsprechende Mitgliedstaat eine Anzeige erhält. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 332/06

... Soweit Liquiditätshilfen nach § 364 des Dritten Buches geleistet werden, erfolgt eine Zuführung zur Eingliederungsrücklage nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/06




Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen- Abschlussgesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 10
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 816/06

... Eine formelle Folgenabschätzung wurde nicht vorgenommen. Allerdings hat der Verwaltungsrat des Fonds seit Herbst 2005 verschiedene Optionen und Alternativen geprüft, um die Lage hinsichtlich der Eigenmittel des Fonds zu verbessern. Ohne Kapitalaufstockung müsste der Fonds seine Eigenmitteloperationen einstellen. Der Verkauf von Vermögenswerten, Hedging oder Anleihen werden angesichts des Risikoprofils, des Liquiditätsbedarfs und des langfristigen Charakters der Tätigkeiten des Fonds nicht als ernsthafte Alternativen betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 549/06

... wird von der Überzeugung getragen, eine wirtschaftlich sinnvolle Masseverwertung sei regelmäßig nur möglich, wenn die Inhaber dinglicher Sicherungsrechte in das Insolvenzverfahren einbezogen werden. Nur wenn dies gewährleistet ist, können für die Verwertung des Schuldnervermögens möglichst günstige Bedingungen geschaffen werden. Zur Erhaltung des wirtschaftlichen Verbundes des Unternehmens ist es legitim, sicherungsübereignete Gegenstände einem Verwertungsstop zu unterwerfen und ein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters vorzusehen. Eine finanzielle Kompensation für diesen Entzug von Liquidität ist nach der Konzeption der Insolvenzordnung bis zum Berichtstermin nicht geboten. Bis dahin soll der Insolvenzverwalter die Möglichkeiten haben Massebestandteile zu ermitteln und Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen, ohne durch die Pflicht zur Verwertung oder ggf. Freigabe von Sicherheiten beeinträchtigt zu sein (vgl. BT-Drs. 12/2443 S. 86 ff.). Dies gilt auch für Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden kann, also etwa für bewegliche Sachen, die dem Schuldner unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Die Absicht der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 66/06

... Die Verkürzung der gesetzlichen Fälligkeitsfristen kann bei Unternehmen, die ihren Abnehmern Zahlungsziele gewähren, die kürzer sind als die gegenwärtigen gesetzlichen Fälligkeitsfristen, zu Liquiditätseinbußen führen. Im Hinblick auf die zur Anpassung vorgesehene Übergangsfrist wird davon ausgegangen, dass die Verkürzung der Fälligkeitsfristen grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Preisniveau der betroffenen Erzeugnisse hat. Die Kosten für zu leistende Sicherheiten bei Branntweinsteuerlagern sinken um rd. 30 v.H..

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Drucksache 66/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 2
Änderung des

Artikel 3
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz über das Branntweinmonopol

II. Verbrauchsteuergesetze

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung dürfte zudem selbst bei kurzfristiger Betrachtung im Vergleich zur Ausgleichspostenmethode zu keinen positiven Liquiditätseffekten für die öffentlichen Haushalte führen, da die Finanzbehörden auf Grund der zu erwartenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes voraussichtlich dazu angehalten würden, von der Sofortbesteuerung bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage durch den EuGH Abstand zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 298/06

... Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Deckungslücke von den Arbeitgebern ausgeglichen wird die in der Zeit des Entstehens der Deckungslücke insolvenzsicherungspflichtig waren und so auch von Liquiditätsvorteilen profitieren konnten. Nach Satz 2 ist für die Bewertung der Anwartschaften ein um ein Drittel höherer Zinsfuß als der vorsichtig kalkulierte Rechnungszinsfuß für Lebensversicherungen von derzeit 2,75 Prozent maßgeblich. Damit wird gewährleistet, dass die beitragspflichtigen Arbeitgeber keine zu hohe Vorausfinanzierung leisten. Diese würde zu Zinsüberschüssen führen, welche nur den jeweiligen Beitragszahlern zugute kämen und nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang denjenigen Arbeitgebern, die in der Zwischenzeit ihre Pensionsverpflichtungen in einen Durchführungsweg ohne bzw. mit einer ermäßigten Insolvenzsicherungspflicht übertragen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Finanzieller Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 142/06

... Soweit Liquiditätshilfen nach § 364 des Dritten Buches geleistet werden, erfolgt eine Zuführung zur Eingliederungsrücklage nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 40/06

... Zur Stärkung der Wachstumskräfte in konjunkturschwachen Zeiten sind eine gezielte Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und die steuerliche Gewährung von Liquiditätsvorteilen für kleinere und mittelständische Unternehmen erforderlich. Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung muss darüber hinaus der private Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden. Zugleich soll durch die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1


 
 
 


Drucksache 816/06 (Beschluss)

... 3. Nach der Vorlage soll eine Kapitalerhöhung in Höhe von 50% von zwei auf drei Mrd. Euro vorgenommen werden, weil die Eigenmittel des Fonds bis Mitte 2007 erschöpft seien. Anteilseigner des Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind die Kommission mit 30%, die Europäische Investitionsbank (EIB) mit 61,9% und europäische Banken und Finanzinstitute mit 8,1%. Die Kapitalerhöhung soll für die Kommission 300 Mio. Euro betragen, wovon 100 Mio. Euro plus Finanzmittel in Höhe erwarteter Dividenden von 25,7 Mio. Euro - insgesamt also 125,7 Mio. Euro - bis 2010 als Bareinlage erbracht werden sollen. Diese Summen sind nach den Ausführungen mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar und führen nicht zu einer Veränderung des Finanzrahmens 2007 bis 2013. Auch für die übrigen Anteilseigner ist eine unter dem Nominalbetrag liegende Kapitaleinlage vorgesehen, da dem EIF insgesamt nur 330 Mio. Euro Barmittel zugeführt werden sollen. Von dem bestehenden Eigenkapital des EIF ist bisher nur ein geringer Teil von 400 Mio. Euro eingezahlt. 1,6 Mrd. Euro könnten von den Anteilseignern noch eingefordert werden, bevor eine Kapitalerhöhung als Liquiditätszuführung erforderlich ist (Jahresabschluss des EIF vom 31. Dezember 2005). Gründe, die gegen diesen Weg der Liquiditätsbeschaffung sprechen könnten, werden nicht angeführt. Es wird ferner nicht dargelegt, weshalb eine Kapitalerhöhung in Höhe von nominal 1,0 Mrd. Euro vorgenommen werden soll, wenn dem EIF als Barmittel nur 330 Mio. Euro zugeführt werden sollen. Die angestrebte Kapitalerhöhung führt hinsichtlich des Engagements der Kommission zu einer nicht erkennbar notwendigen Erhöhung des Finanzrisikos letztendlich der Gemeinschaft. Stattdessen könnte das schon bestehende Finanzrisiko für noch nicht eingezahlte, aber einforderbare Anteile an dem EIF in Höhe von 480 Mio. Euro durch die nach der Finanzplanung bis 2010 darstellbaren Beträge in Höhe von 125,7 Mio. Euro reduziert werden.



Drucksache 299/06

... "(3) Einnahmen aus rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldern, aus Erstattungen für Aufwendungen in Zusammenhang mit Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten, aus Veröffentlichungen, vermischte Einnahmen sowie Zinsen aus der Anlage überschüssiger Liquidität, die bei der Umlageerhebung für die Jahre 2002 und 2003 nicht berücksichtigt wurden sind von den Kosten des Umlagejahres 2007 abzuziehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

2. Sonstige Änderungen

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu § 121f

Zu § 121g

Zu § 121h

Zu § 121i

Zu § 121j

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/2/06

... Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung dürfte zudem selbst bei kurzfristiger Betrachtung im Vergleich zur Ausgleichspostenmethode zu keinen positiven Liquiditätseffekten für die öffentlichen Haushalte führen, da die Finanzbehörden auf Grund der zu erwartenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes voraussichtlich dazu angehalten würden, von der Sofortbesteuerung bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage durch den EuGH Abstand zu nehmen.


 
 
 


Drucksache 207/06

... Dann wird auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung eine endgültige Entscheidung über gegebenenfalls nötige weitere Legislativmaßnahmen getroffen werden, insbesondere zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs, einer ausreichenden verfügbaren Netzkapazität, der Liquidität auf den Gas- und Strommärkten und einer wirksamen Regulierung. Bereits jetzt steht fest, dass fünf Kernbereiche besonderes Augenmerk erfordern:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/06




Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR

1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

2. SECHS vorrangige Bereiche

2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:

2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:

2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:

2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz

2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien

2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik

3. Schlussfolgerungen

Nachhaltigkeit:

Wettbewerbsfähigkeit:

Versorgungssicherheit:


 
 
 


Drucksache 141/06

... Die spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung ist für die Bundesregierung ein herausragendes Ziel. Nur durch ein höheres Wirtschaftswachstum entstehen dauerhaft mehr Arbeitsplätze, sinken die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und steigt auch das Steueraufkommen. Zur kurzfristigen Stärkung der Wachstumskräfte sind eine gezielte Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und die steuerliche Gewährung von Liquiditätsvorteilen für kleinere und mittelständische Unternehmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 935/06

... Wirtschaftlich werden die unterschiedlichen Preisvorstellungen in den neuen und alten Ländern häufig mit einer niedrigeren Eigenkapitalausstattung und einer geringeren Liquidität der Betriebe in den neuen Ländern begründet. Die Unterschiede in den Referenzmengenpreisen sind weiterhin damit zu erklären, dass die kleineren Betriebe in den alten Ländern in weit stärkerem Maße zum Wachstum "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 153/06

... 4. das Institut und der Schuldner der KSA-Position haben eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsabrede geschlossen, die sie absichert und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvabilität zur Vermeidung der Insolvenz sicherstellt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/06

... (1) Die Mittel der Krankenversicherung werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 Abs. 1 so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der Beteiligung des Bundes nach § 221 und den voraussichtlichen sonstigen Einnahmen des Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen sowie den vorgeschriebenen Aufbau der Liquiditätsreserve für den Gesundheitsfonds nach § 271 decken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 231/06

... Liquiditätshilfe des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung aufgrund schlechter konjunktureller Entwicklung (Bundesgarantie). Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 214 Abs. 1 SGB VI. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/06




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministerium der Finanzen


 
 
 


Drucksache 618/05 (Beschluss)

... Es ist zu befürchten, dass für die Schuldner eine Entschuldung insbesondere bei vorübergehender Illiquidität unnötig erschwert wird. Ein nicht unerheblicher Teil der Schuldner, der nach Antragstellung durch einen Sozialversicherungsträger die Rückstände ausgleicht, wird später beim Insolvenzgericht nicht wieder aktenkundig. Gerade bei solchen Schuldnern bestünde die Gefahr, dass sie durch die beabsichtigte Verfahrensweise wirtschaftlich ruiniert würden.



Drucksache 618/1/05

... Es ist zu befürchten, dass für die Schuldner eine Entschuldung insbesondere bei vorübergehender Illiquidität unnötig erschwert wird. Ein nicht unerheblicher Teil der Schuldner, der nach Antragstellung durch einen Sozialversicherungsträger die Rückstände ausgleicht, wird später beim Insolvenzgericht nicht wieder aktenkundig. Gerade bei solchen Schuldnern bestünde die Gefahr, dass sie durch die beabsichtigte Verfahrensweise wirtschaftlich ruiniert würden.



Drucksache 105/05

... Im Gegensatz zu den bisher üblichen Immobilienfonds sollen REITs börsennotiert sein. Neben der tagesaktuellen Bewertung über den Kapitalmarkt gibt es zusätzlich noch einen wesentlichen Vorteil: Durch die Börsennotierung erlangen die Manager von REITs mehr Planungssicherheit für ihre Investitionen. Käufe und Verkäufe von Anteilen haben keine Auswirkungen auf das von ihnen verwaltete Vermögen. Bei Fonds kann dagegen jederzeit die Anteilsrückgabe zu Mittelabflüssen führen, die erst die Liquiditätsreserve aufzehren und dann im Extremfall auch den zwangsweisen und damit tendenziell verlustbringenden Verkauf von Anlageobjekten nötig machen.



Drucksache 238/05

... (4) Der Bund kann zinslose Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten gewähren. Das Nähere über die Rückzahlung wird im Bundeshaushalt geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 443/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.



Drucksache 84/1/05

... Durch die gegenwärtige Formulierung von § 112 Abs. 1 Nr. 4 VAG wird jedoch die Übertragung von betrieblichen Rentenbeständen aus Unternehmen an externe, in Deutschland ansässige Pensionsfonds dadurch erschwert, dass für Pensionsfonds die versicherungsförmige Anforderung eines Garantiezinssatzes von 2,75% besteht. Die bei den Unternehmen gebildeten Rückstellungen werden jedoch teilweise mit deutlich höheren Zinssätzen abgezinst. Es müssten also höhere Beträge übertragen werden, als bisher in den Unternehmen geführt wurden, was einen nicht unerheblichen Liquiditätsabfluss verursachen würde. Es steht daher zu befürchten, dass international aufgestellte Unternehmen Pensionsfonds in anderen Staaten ansiedeln, die ein regulativ günstigeres Umfeld bieten.



Drucksache 911/1/05

... 29. Die aufsichtsrechtlichen Regeln in Titel II, die den Zahlungsverkehrsmarkt uneingeschränkt für Zahlungsinstitute ohne Banklizenz eröffnen sollen, bergen ein erhebliches Risiko für die Integrität des Finanzsystems. Es würde für Kreditinstitute ein Anreiz geschaffen werden, auch risikobehaftete Geschäfte auf Tochterunternehmen als Zahlungsdienstleister auszulagern. Es besteht beim Lastschriftverfahren für die beteiligten Zahlungsdienstleister ein erhebliches Kreditrisiko durch nicht eingelöste oder von Zahlern zurückgegebene Zahlungen. Ebenso mit Risiken verbunden sind Garantien über die Durchführung von Zahlungstransaktionen. Es würde dem Allgemeininteresse widersprechen, wenn Zahlungsdienstleister im gleichen Geschäftssegment geringere Anforderungen erfüllen müssen als Kreditinstitute. Die Folge wäre eine deutliche Wettbewerbsverzerrung. Anbieter, die das Finanztransfergeschäft betreiben, haben bereits die Möglichkeit, mit einer Teilbanklizenz Zahlungsdienstleistungen anzubieten. Die in Artikel 5 ff. aufgestellten Anforderungen an Zahlungsinstitute sollten nur in den Punkten von bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (Qualifikationen der Geschäftsführer, Zuverlässigkeit der Inhaber, Anfangskapital, angemessene Eigenmittel und ausreichende Liquidität) abweichen, in denen tatsächlich ein Zahlungsinstitut nicht mit einem Kreditinstitut vergleichbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 242/05 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung den Rentnerinnen und Rentnern bereits große Belastungen aufgebürdet hat. Genannt seien z.B. die volle Tragung der Pflegebeiträge seit erstem April vergangenen Jahres und die Aussetzung der Rentenanpassung im letzten Jahr. Hinzu kommen neue Belastungen durch den zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag ab l.7.2005. Dadurch kommt es im wirtschaftlichen Ergebnis sogar zu einer Rentenminderung um 0,45 %. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitigem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf nur noch 0,2 Monatsausgaben zeichnen sich zudem bereits Liquiditätsengpässe, neue Einschnitte und eine abermalige Nullanpassung im nächsten Jahr ab.



Drucksache 246/05

... Die Vorschrift regelt, welche Arten von Kapazitäten der Netzbetreiber mindestens anzubieten hat. Dieses umfasst feste und unterbrechbare Kapazitäten. Die Grundsätze, nach denen solche Kapazitäten vergeben werden, sind in § 9 geregelt. Das Angebot von Kapazitätsrechten hat sowohl kurzfristige als auch längerfristige Kapazitätsverträge zu umfassen. Die Laufzeit von Kapazitätsverträgen ist nach oben nicht begrenzt. Jeder Netzbetreiber - mit Ausnahme der Betreiber von örtlichen Verteilnetzen - hat frei zuordenbare Kapazitäten zu ermitteln und auszuweisen. Dies ist die primäre Kapazität. Andere Arten fester Kapazitäten dürfen nur dann angeboten werden, wenn sie durch netztechnische Gründe bedingt nach § 6 nicht vermeidbar sind, da jede Zersplitterung der Kapazitätsprodukte die für das Funktionieren des Netzzugangs notwendige Liquidität des Kapazitätsmarktes bedroht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 443/1/05

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenz bedeuten. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/1/05




1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,

2. Der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 330/05 (Beschluss)

... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05 (Beschluss)




I. Zum Gesetzentwurf insgesamt

II. Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

3 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG


 
 
 


Drucksache 321/1/05

... 8. Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/1/05




Zum Gesetzentwurf allgemein:

- Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats

- Verschärfung der Mindestbesteuerung

- Einschließung der Verluste bei Steuerstundungsmodellen

Allgemeiner Teil der Begründung zum Gesetzentwurf ,


 
 
 


Drucksache 361/2/05

... verordnung einen Liquiditätsvorteil. Dieser Vorteil kann weitere Begünstigungen, z.B. Refinanzierungsvorteile durch niedrigere Zinssätze bei Kreditinstituten aufgrund der Regelungen von Basel II, mit sich bringen. Solche Wettbewerbsverzerrungen treffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen und könnten durch Angleichung der entsprechenden Regelungen vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/2/05




1. Die Registrierung

2. Erzeugnishersteller

3. Der Grundsatz

4. Der Tierschutz

5. Die Europäische Chemikalienagentur

6. Wettbewerbsverzerrungen

7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit

Anlage
Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung


 
 
 


Drucksache 364/05

... Die Anpassung der nationalen regulatorischen Ansätze an ein gemeinsames europäisches Regulierungssystem stellt eine Herausforderung dar: Eine Folge davon sind beträchtliche "Ex-ante”-Anpassungskosten für die mit der nationalen Durchsetzung betrauten Behörden und für die Marktteilnehmer. Diese Übergangsprobleme stellen als solche bereits eine Herausforderung dar, vor allem deshalb, weil sie hauptsächlich auf einen kurzen Zeitraum konzentriert sind (2005-2007). Die Bedenken bezüglich dieser Übergangskosten sollten den breiteren wirtschaftlichen Nutzen nicht verschleiern. Die Alternative ist klar: fragmentierte und leistungsschwache Finanzmärkte und/ oder ein Patchwork aus nationalen Liquiditätspools, die unterschiedlichen und unkoordinierten Risikomanagementpraktiken unterliegen und höhere Kapitalkosten verursachen. Durch den FSAP wurde ein funktionierender Rechtsrahmen geschaffen, der es den Emittenten, Anlegern und Finanzdienstleistern gestatten dürfte, europaweit ohne unnötige rechtliche Hindernisse tätig zu sein. Wichtig ist nun, eine gute Funktionsweise des Systems sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... Ebenso mit Risiken verbunden sind Garantien über die Durchführung von Zahlungstransaktionen. Es würde dem Allgemeininteresse widersprechen, wenn Zahlungsdienstleister im gleichen Geschäftssegment geringere Anforderungen erfüllen müssen als Kreditinstitute. Die Folge wäre eine deutliche Wettbewerbsverzerrung. Anbieter, die das Finanztransfergeschäft betreiben, haben bereits die Möglichkeit, mit einer Teilbanklizenz Zahlungsdienstleistungen anzubieten. Die in Artikel 5 ff. aufgestellten Anforderungen an Zahlungsinstitute sollten nur in den Punkten von bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (Qualifikationen der Geschäftsführer, Zuverlässigkeit der Inhaber, Anfangskapital, angemessene Eigenmittel und ausreichende Liquidität) abweichen in denen tatsächlich ein Zahlungsinstitut nicht mit einem Kreditinstitut vergleichbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 330/1/05

... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/05




2 A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat ist der Auffassung,

2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001

3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes

4. Der Bundesrat bedauert,

5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

4 Folgeänderungen:

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG

2 B


 
 
 


Drucksache 443/2/05

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.



Drucksache 84/05

... "(1) Pensionsfonds haben unter Berücksichtigung der jeweiligen Pensionspläne Sicherungsvermögen zu bilden. Die Bestände der Sicherungsvermögen und des sonstigen gebundenen Vermögens sind in einer der Art und Dauer der zu erbringenden Altersversorgung entsprechenden Weise unter Berücksichtigung der Festlegungen des jeweiligen Pensionsplans anzulegen. Die gesamten Vermögenswerte eines Pensionsfonds sind so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität des Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung insgesamt erreicht wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 18/05

... 2. Liquiditätsprobleme, Überschuldung oder Verlustanzeige nach § 92 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bewertungserhebliche Umstände

§ 3
Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau

§ 5
Handlungen im Einklang mit europäischem Recht

§ 6
Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln

§ 7
Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis

§ 8
Kriterien

§ 9
Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen

§ 10
Bekanntgabe

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Teil 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu Teil 5

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 875/05

... Die Integration des Europäischen Finanzmarktes wurde durch den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (“Financial Services Action Plan” 1999-2005 (FSAP)) voran getrieben. Seine eigentliche Philosophie hat sich als solide erwiesen: So hat sich die Leistung der Finanzdienstleistungsbranche erhöht und der FSAP hat zu einer verstärkten Liquidität, mehr Wettbewerb, einer fundierten Rentabilität und einer erhöhten Finanzstabilität geführt, und dies trotz zahlreicher externer Turbulenzen. Mit der weiteren Umsetzung der FSAP-Maßnahmen in den kommenden Jahren werden diese positiven Folgen nur noch verstärkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Bei Forderungen an Banken ist ein dauerhafter Partial Use nur möglich, wenn eine Bank in dieser Forderungsklasse nur eine begrenzte Anzahl von Kreditnehmern hat, und wenn die Einführung eines Ratingverfahrens für diese Aktivaklassen ein "unverhältnismäßig großer Aufwand" wäre. So müssen z.B. international tätige Landesbanken, die den internen Ratingansatz wählen, ihre Forderungen an Sparkassen raten (Risikogewicht momentan 20 %; künftig je nach Ratingnote der Bank). Dies betrifft den Liquiditätsverbund zur Refinanzierung der Sparkassen und in ähnlicher Weise auch den der genossenschaftlichen Kreditinstitute gegenüber ihren Zentralinstituten; betroffen davon sind auch die Privatbanken. Hinzu kommt, dass sich die Restriktionen hinsichtlich eines dauerhaften Partial Use für Forderungen gegenüber Banken auch für die Förderbanken negativ auswirken werden, da die Förderbanken insbesondere in Folge des Hausbankprinzips in dieser Forderungsklasse zahlreiche Kreditnehmer haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


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