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Drucksache 426/06

... Soweit es zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit erforderlich ist, hat der Arbeitgeber Beschäftigten deren Arbeitsentgelt, die abgezogene Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Arbeitszeit auf Verlangen zu bescheinigen; das Gleiche gilt für ehemalige Arbeitgeber. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes) tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 623/06

... 5. Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 302/06

... Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 4
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 13
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 14
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 15
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 141/06

... Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2006 (261,7 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden(Schaubild 13). Den größten Anteil (192,5 Mrd. €) stellen die Steuereinnahmen (vgl. 4.2.), bestehend aus den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Verbrauchsteuern (z.B. Mineralöl-, Tabak-, Versicherungs- und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag). Die Steuern machen im Jahre 2006 73,6 Prozent der Gesamteinnahmen des Bundes aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 629/06

... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Erstattung der Abzugssteuern

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Nebenurkunden

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Zu Artikel 7:

2. Zu Artikel 11

3. Zu den Artikeln 10 und 11

4. Zu Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c

5. Zu Artikel 26

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31


 
 
 


Drucksache 362/06

... (2) Als Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Überweisungen

Artikel 24
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 25
Gleichbehandlung

Artikel 26
Verständigungsverfahren

Artikel 27
Auskunftsaustausch

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn vom 12. August 2004

2. Zu Artikel 7:

3. Zu den Artikeln 10 und 11:

4. Zu Artikel 19 Absatz 5:

5. Zu Artikel 27:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 618/05 (Beschluss)

... IV unzutreffend. Während Abgabenschuldner der Lohnsteuer gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 850k Abs. 1, 2 Satz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c Abs. 2 Satz 5 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c Abs. 3, 4 - neu - ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c ZPO

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO

8. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 133 Abs. 1 Satz 3 InsO

9. Zu Artikel 3 § 38 Abs. 3 Satz 2 EStG , Artikel 5 § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV


 
 
 


Drucksache 107/05 (Beschluss)

... 5. Bei der Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen sind die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, die auf historischen und sozialpolitischen Entwicklungen beruhen. Keinesfalls dürfen die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mindestlohns verpflichtet werden.



Drucksache 618/1/05

... Soweit, wie aus der Entwurfsbegründung zu Artikel 5 hervorgeht, mit den Änderungen die Anfechtbarkeit der gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bzw. der gezahlten Lohnsteuer ausgeschlossen werden soll, ist der Änderung zu widersprechen. Dies gilt jedenfalls so lange, wie rückständige Forderungen des Steuerfiskus und der Sozialversicherungsträger aus den vorgenannten Rechtsgründen noch in der Insolvenz des Arbeitgebers als Insolvenzforderungen angesehen werden. Es kann nicht angehen, dass diese Forderungen zwar einerseits als Insolvenzforderungen gegen den Arbeitgeber angemeldet werden können, andererseits bereits gezahlte Beiträge bei einer Insolvenz eben dieses Arbeitgebers aber nicht als aus seinem Vermögen stammend und damit als potenziell anfechtbare Zahlungen angesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/1/05




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... - die Tariflohnpolitik ihren beschäftigungsfreundlichen Kurs fortsetzen und die Lohnstruktur weiter spreizen sollte,



Drucksache 64/05

... Lohnsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2003

§ 2
Länderanteile am Länderbeitrag zum Fonds Deutsche Einheit im Ausgleichsjahr 2003

§ 3
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2003

§ 4
Abschlusszahlungen für 2003

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 362/1/05

... Jede Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stellt eine Notmaßnahme dar, die einen weiten Teil des niedrigproduktiven Arbeitsbereiches verschließt. Sie bedeutet de facto die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür, mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin schon zu hohen Arbeitskosten in Deutschland und daraus resultierend einer weiteren Verdrängung von Arbeitsplätzen gerade des Niedriglohnsektors ins Ausland. Dies würde die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verfestigen, statt sie zu bekämpfen.



Drucksache 81/1/05

... - die Tariflohnpolitik ihren beschäftigungsfreundlichen Kurs fortsetzen und die Lohnstruktur weiter spreizen sollte,



Drucksache 362/05 (Beschluss)

... Jede Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stellt eine Notmaßnahme dar, die einen weiten Teil des niedrigproduktiven Arbeitsbereiches verschließt. Sie bedeutet de facto die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür, mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin schon zu hohen Arbeitskosten in Deutschland und daraus resultierend einer weiteren Verdrängung von Arbeitsplätzen gerade des Niedriglohnsektors ins Ausland. Dies würde die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verfestigen, statt sie zu bekämpfen.



Drucksache 65/05

... Gemeindeanteile an Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer u. Zinsabschlag

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2005

§ 2
Inkrafttreten

Zu § 1


 
 
 


Drucksache 635/1/05

... 4. Auch für den Bereich der Rentenversicherung erschöpft sich der Sozialbericht 2005 weitgehend in einer Aufzählung bereits unternommener Maßnahmen. Insgesamt wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, elementare Ziele wie Beitragsstabilität, langfristige Tragfähigkeit und Ausbau der privaten Vorsorge seien bereits sichergestellt. Insbesondere kann die vorbehaltlose Darstellung des Nachhaltigkeitsfaktors als Garant für die Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit und Beitragsstabilität nicht aufrecht erhalten werden, denn die Berechnungen dazu basieren auf langfristigen Annahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 Prozent p.a. - die heute klar verfehlt werden. Auch die private Altersvorsorge muss attraktiver werden. Insgesamt wird im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland keine geeignete Strategie aufgezeigt, mit welcher der demografischen Herausforderung begegnet werden kann; es fehlen Maßnahmen des Lastenausgleichs für Familien, die mit der Kindererziehung einen wesentlichen Beitrag zum Systemerhalt leisten.



Drucksache 818/05

... - Nr. 95 über den Lohnschutz, 1949 (dort Artikel 11, Arbeitnehmer als bevorrechtigte Gläubiger in Bezug auf Löhne, Ansprüche, die während eines bestimmten Zeitraums vor dem Konkurs oder der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers entstanden sind).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 107/1/05

... 5. Bei der Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen sind die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, die auf historischen und sozialpolitischen Entwicklungen beruhen. Keinesfalls dürfen die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mindestlohns verpflichtet werden.



Drucksache 413/1/05

... Die Bundesregierung greift bei der Darstellung der Reformmaßnahmen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes 2004 auf ökonomische Grundannahmen der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003 zurück. Diese Basis der langfristigen Berechnungsannahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von l,7 % und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 % jährlich - wird jedoch heute bei weitem verfehlt. Die Annahme einer langfristigen durchschnittlichen

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Drucksache 413/1/05




1. Der Bundesrat stellt fest,

2. Der Bundesrat stellt außerdem fest,

3. Die Bundesregierung erweckt in ihrem Bericht den Eindruck,

4. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 901/05

... - und 15% Lohnsteuer für jeden zusätzlich verdienten Euro abführen. Dadurch kann die derzeitige hohe steuerliche Grenzbelastung der Beschäftigten beim Übergang vom Mini zum Midijob wegfallen. Bis 400 Euro pro Monat bleibt es bei dem für Minijobs geltenden pauschalen Steuersatz in Höhe von 2%.



Drucksache 413/05 (Beschluss)

... Die Bundesregierung greift bei der Darstellung der Reformmaßnahmen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes 2004 auf ökonomische Grundannahmen der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003 zurück. Diese Basis der langfristigen Berechnungsannahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von l,7 % und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 % jährlich - wird jedoch heute bei weitem verfehlt. Die Annahme einer langfristigen durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3 % ist unter den Einflüssen von EU-Osterweiterung und Globalisierung mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bericht ignoriert damit, dass die das Renten- und Beitragsniveau dämpfende Wirkung des in die Rentenformel eingefügten Nachhaltigkeitsfaktors auf längere Sicht ausgehebelt werden könnte, wie dies bereits bei der Rentenanpassung 2005 der Fall ist.



Drucksache 287/05

... Die Lohnentwicklung kann sich auf die makroökonomischen Bedingungen stabilisierend auswirken und zu einem beschäftigungsfreundlichen Policymix beitragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die realen Lohnerhöhungen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstumstrend in Einklang stehen und eine Kapitalwertrate ergeben, die produktivitäts-, kapazitäts- und beschäftigungsfördernde Investitionen zulässt. Dabei muss garantiert sein, dass vorübergehend wirksame Faktoren, wie etwa Produktivitätsanstiege im Zuge einer Konjunkturbelebung oder einmalige Anstiege der Gesamtinflation, nicht zu unnachhaltigen Lohnsteigerungen führen, und dass die Lohnentwicklung die lokalen Arbeitsmarktbedingungen widerspiegelt.

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Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 687/05

... 34. ist der Auffassung, dass Kinderarbeit das Produkt einer unausgewogenen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ist; empfiehlt, dass bei den Anstrengungen zur Beseitigung der Kinderarbeit auch die sozialen Bedingungen und die Armut in Entwicklungsländern berücksichtigt werden sollten und dass diese Bemühungen dazu führen sollten, dass Maßnahmen vorgeschlagen werden, die zur Steigerung der Einkommen der Haushalte beitragen, wie z.B. Garantie eines Mindestlohns für erwachsene Werktätige, da Kinderarbeit die Löhne von Erwachsenen zerstört;



Drucksache 639/05

... Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden ist die Wohnung des Steuerpflichtigen am 31. Dezember 2001 oder im Falle des Zuzugs des Steuerpflichtigen aus einem anderen Bundesland die Wohnung bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2001, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder bei Ermangelung einer Wohnung der gewöhnliche Aufenthalt maßgebend. Bei Gewinnung der Statistikdaten aus dem Grundinformationsdienst der Finanzverwaltung ist der dort für den 31. Dezember 2001 gespeicherte amtliche Gemeindeschlüssel für die Zurechnung maßgebend. In Fällen, in denen von Arbeitnehmern keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, gilt als Wohnsitzgemeinde die Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2001 ausgestellt hat. Personell veranlagte Einkommensteuerfälle gehen nicht in die Schlüsselzahlermittlung ein. Bei den nicht veranlagten Arbeitnehmerfällen mit Lohnsteuerabzug geht der Kinderfreibetrag nicht in die Schlüsselzahlermittlung ein.

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Drucksache 639/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 322/05

... Für die Länder als alleinige Gläubiger der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Steuerausfall von ca. 450 Mio. Euro im Jahr geschätzt, dem ein nicht bezifferbares höheres Aufkommen an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und nicht bezifferbare Ersparnisse aus Transferleistungen gegenüberstehen können.

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Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 197/05

... (2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.

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Drucksache 197/05




D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Begründung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 25. August 2004

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 614/05

... zahlungspflichtig werden und ihre Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen vollständig aus dem Umlageaufkommen erstattet bekommen. Ob sich diese Kosteneffekte bei diesen neu umlagepflichtig gewordenen bzw. bei demselben Arbeitgeber per Saldo ausgleichen, hängt von vielen Faktoren ab (u. a. Unternehmensgröße, Lohnsumme, Beschäftigtenstruktur nach Geschlecht und Alter). Wie es für alle Umlageverfahren typisch ist, werden durch die Neuregelung einige Arbeitgeber kostenseitig entlastet sowie andere Arbeitgeber kostenseitig belastet. Ob bei diesen Arbeitgebern infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen unter oder überschritten werden, die sich reduzierend oder erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreisreduzierend oder -erhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen.

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Drucksache 614/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

§ 1
Erstattungsanspruch

§ 2
Erstattung

§ 3
Feststellung der Umlagepflicht

§ 4
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 5
Abtretung

§ 6
Verjährung und Aufrechnung

§ 7
Aufbringung der Mittel

§ 8
Verwaltung der Mittel

§ 9
Satzung

§ 10
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 11
Ausnahmevorschriften

§ 12
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Artikel 2
Änderung weiterer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Systematik der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsgeld nach geltendem Recht

II. Erstattung der Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten

III. An den Umlageverfahren teilnehmende Krankenkassen

IV. Ausgleich der Kosten für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4. Befristung

5. Verwaltungsvereinfachung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 393/05

... Der neu gestaltete Lastenausgleich hat sich insgesamt bewährt. Der anhaltende Wegfall von Arbeitsplätzen insbesondere in der Bauwirtschaft hatte jedoch einen weiteren Rückgang der Beschäftigtenzahl und damit der Lohnsummen zur Folge (Rückgang der Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe im Jahr 2004 um rd. 6 Prozent). Dem stehen im Wesentlichen unverändert hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegenüber. Hierdurch hat sich bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen die negative finanzielle Tendenz fortgesetzt. Trotz der erhöhten Ausgleichsmittel sind die Unternehmen der Bauwirtschaft immer noch von deutlich überdurchschnittlichen Beitragsbelastungen betroffen (bis zu 10 Prozent des Bruttoentgelts).

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Drucksache 393/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 618/05

... „Die Zahlung der Lohnsteuer gilt als aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbracht."

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Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 635/05 (Beschluss)

... 4. Auch für den Bereich der Rentenversicherung erschöpft sich der Sozialbericht 2005 weitgehend in einer Aufzählung bereits unternommener Maßnahmen. Insgesamt wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, elementare Ziele wie Beitragsstabilität, langfristige Tragfähigkeit und Ausbau der privaten Vorsorge seien bereits sichergestellt. Insbesondere kann die vorbehaltlose Darstellung des Nachhaltigkeitsfaktors als Garant für die Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit und Beitragsstabilität nicht aufrecht erhalten werden, denn die Berechnungen dazu basieren auf langfristigen Annahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 Prozent p.a. - die heute klar verfehlt werden. Auch die private Altersvorsorge muss attraktiver werden. Insgesamt wird im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland keine geeignete Strategie aufgezeigt, mit welcher der demografischen Herausforderung begegnet werden kann; es fehlen Maßnahmen des Lastenausgleichs für Familien, die mit der Kindererziehung einen wesentlichen Beitrag zum Systemerhalt leisten.



Drucksache 950/04

... Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sind gegenwärtig insgesamt drei Millionen Unternehmen mit 42 Millionen Beschäftigten pflichtversichert. Für die meisten Unternehmen bewegen sich die Beiträge zur Berufsgenossenschaft bei rund 1% der Bruttolohnsumme. Ein besonderes Problem sind die Beiträge der Unternehmen in Branchen mit überdurchschnittlichem Arbeitsunfallrisiko und rückläufigen Beschäftigtenzahlen wie z.B. für Unternehmen der Baubranche. Hier erreichen die Beitragssätze ­ regional unterschiedlich - im Durchschnitt 3 bis 4,5 Prozent, bei einzelnen Unternehmen erreichen die Beitragssätze sogar bis zu 8 Prozent der Bruttolohnsumme des jeweiligen Unternehmens.

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Drucksache 950/04




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine nachhaltige Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes Unternehmen entlasten ­ Arbeitsschutz sichern

I. Reformbedarf in der gewerblichen Unfallversicherung und beim Insolvenzgeld

II. Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gewerblichen Unfallversicherung

1. Überwindung des Dualismus im Arbeitsschutz

2. Vereinfachte Regelungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

3. Vereinfachte Regelungen für Betriebsärzte

4. Förderung der Prävention in den Unternehmen

5. Einheitlicher Mindestbeitrag für Unternehmen ohne ständig Beschäftigte

6. Obligatorische Abfindung von Renten

7. Umkehrung des Vorrangprinzips beim Zusammentreffen von Renten

8. Mehr Wirtschaftlichkeit beim Abschluss von Verträgen über die Vergütungen der Leistungserbringer

III. Öffnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften für den Wettbewerb

IV. Entlastung der Unternehmen beim Insolvenzgeld

V. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 983/04

... Die vier Kriterien in diesem Absatz sowie die jeweils erforderliche Dauer ihrer Einhaltung sind in dem Protokoll über die Konvergenzkriterien näher festgelegt. Die Berichte der Kommission und der Europäischen Zentralbank berücksichtigen auch die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 12/04

... und R 13 Lohnsteuer - Richtlinien steuerfrei sein können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl

§ 3
Periodizität

§ 4
Erhebungsmerkmale

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Erhebungsbeauftragte

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Trennung und Löschung

§ 9
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 12
Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 668/04

... Das Dritte Zusatzprotokoll ergänzt die bisherigen Abkommensregelungen um Vorschriften hinsichtlich grenzüberschreitender Gewerbegebiete. Hierbei handelt es sich um Gewerbegebiete, durch dessen Fläche die gemeinsame Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande verläuft. Ziel der Abkommensbestimmungen ist in den grenzüberschreitenden Gewerbegebieten anzutreffenden Besteuerungsfällen eine eindeutige und für alle Beteiligten möglichst vereinfachende Abgrenzung der Besteuerungsrechte auf die beiden Vertragsstaaten. Bei den dortigen Unternehmen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus einem gewerblichen Unternehmen in dem jeweiligen Wohnsitzstaat. Das international übliche Betriebsstättenprinzip findet keine Anwendung. Insoweit unterliegen diese Unternehmen damit nur der Besteuerungshoheit eines der Vertragsstaaten. Jedoch ist bei Personengesellschaften, an denen Mitunternehmer beteiligt sind, die in verschiedenen Staaten ansässig sind, die Besteuerungshoheit dieser verschiedenen Staaten zu berücksichtigen. Bei Arbeitnehmern, die für in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet niedergelassenes Unternehmen tätig sind, dessen feste Geschäftseinrichtung genau auf der Grenze zwischen den Vertragsstaaten belegen ist, erfolgt die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich an den Staat, an den der Arbeitnehmer nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 seine Sozialversicherungsleistungen zu entrichten hat. Begleitet werden diese Regelungen von der Möglichkeit der Steuerbehörden beider Vertragsstaaten, innerhalb von grenzüberschreitenden Gewerbegebieten Außenprüfungen auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse selbständig durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Schlussbemerkung

Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln des Dritten Zusatzprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 666/04

... sollten darüber hinaus auch die übrigen nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfreien Bezüge in den Einkommenskatalog aufgenommen werden. Dazu gehören z.B. Unfallfürsorgeleistungen an Beamte nach §§ 32 bis 35 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG), Unterhaltsbeiträge nach §§ den §§ 40 und 41 BeamtVG sowie Dienstbeschädigungsvollrenten nach der Versorgungsordnung der Nationalen Volksarmee (vgl. R 8 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 2004). Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden § 10 Abs. 2 Nr. 1.2 und Nr. 1.10 nunmehr zusammengefasst. Bezüge, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden und deshalb nach § 3 Nr. 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 901/03 (Beschluss)

... Von den 545 eingeleiteten Ermittlungsverfahren - davon 47 gegen Arbeitgeber - sind bisher 399 Verfahren durch Einstellung (z. T. gegen Geldauflage), durch Strafbefehl oder Anklage abgeschlossen. Allein in Osnabrück beläuft sich der Schaden bislang auf mehr als 7,5 Millionen (Mio.) Euro, davon rd. 3,9 Mio. Euro vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, 2,9 Mio. Euro hinterzogener Umsatz- und Lohnsteuern sowie knapp 600.000,- Euro überzahlte Arbeitslosenunterstützung bzw. Sozialhilfe. Die Auswertungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Es gibt keine Hinweise, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe in Osnabrück besonders auffällig oder unauffällig ist. Insoweit liegt die Vermutung nahe, dass die o.g. Missbrauchstatbestände in entsprechender Ausprägung vielerorts auftreten. Dies zeigen z.B. andere Schwerpunktaktionen im Bundesgebiet (u.a. Itzehoe, Villingen/Schwenningen, Landshut).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/03 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxengewerbe und Schaffung eines fairen Wettbewerbs


 
 
 


Drucksache 901/03

... Von den 545 eingeleiteten Ermittlungsverfahren – davon 47 gegen Arbeitgeber – sind bisher 399 Verfahren durch Einstellung (z. T. gegen Geldauflage), durch Strafbefehl oder Anklage abgeschlossen. Allein in Osnabrück beläuft sich der Schaden bislang auf mehr als 7,5 Millionen (Mio.) Euro, davon rd. 3,9 Mio. Euro vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, 2,9 Mio. Euro hinterzogener Umsatz- und Lohnsteuern sowie knapp 600.000,- Euro überzahlte Arbeitslosenunterstützung bzw. Sozialhilfe. Die Auswertungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Es gibt keine Hinweise, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe in Osnabrück besonders auffällig oder unauffällig ist. Insoweit liegt die Vermutung nahe, dass die o.g. Missbrauchstatbestände in entsprechender Ausprägung vielerorts auftreten. Dies zeigen z.B. andere Schwerpunktaktionen im Bundesgebiet (u.a. Itzehoe, Villingen/Schwenningen, Landshut).

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Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im und Schaffung eines fairen Wettbewerbs


 
 
 


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