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"Mindereinnahmen"
Drucksache 390/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... 1. Die den Ländern und Kommunen durch dieses Gesetz entstehenden Mindereinnahmen sind vom Bund vollständig auszugleichen.
Zum Gesetz insgesamt
3. Zu Artikel 1b - neu - § 559a Absatz 1 BGB
Artikel 1b Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... 2) Das oben aufgeführte Finanztableau berücksichtigt die vollständige Kompensation der mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund. Finanzverfassungsrechtlich kann der Bund hier unmittelbar nur die Länder entlasten. Der Ausgleich der Gemeinden erfolgt durch die Länder. Zusätzlich werden die Länder von den einmaligen Kosten entlastet, die der Finanzverwaltung im Zuge der im Jahressteuergesetz 2010 geregelten Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die schriftliche Übermittlung der erstmals gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale entstehen. Zur Veranschaulichung der finanziellen Auswirkungen ohne die erwähnten Kompensationsleistungen des Bundes vgl. die Darstellung im allgemeinen Teil der Begründung.
Drucksache 728/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung) KOM (2011) 714 endg.
... 4. Es ist zu erwarten, dass mit der Neufassung der Richtlinie Steuermindereinnahmen für Deutschland verbunden sind. Eine abschließende Bezifferung der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist derzeit allerdings noch nicht möglich.
Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Durch die Revision des Abkommens ergeben sich für die öffentlichen Haushalte keine nennenswerten Auswirkungen. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen dürften sich durch Steuermehreinnahmen in anderen Bereichen weitgehend ausgleichen.
Drucksache 737/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
... Die Höhe der Steuermindereinnahmen lässt sich nicht beziffern. Sie hängt im Wesentlichen von der Zahl der Gemeindezusammenschlüsse, aber auch deren konkreter Durchführung (Beitritt oder Vereinigung) und der Vermögenszusammensetzung der beteiligten Kommunen ab.
Drucksache 155/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011) 121 endg.
... 14. Es ist zu erwarten, dass die Einführung einer GKKB mit erheblichen Steuermindereinnahmen für Deutschland verbunden ist. Für eine abschließende Bezifferung der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist es derzeit allerdings zu früh. Mit der Planung einer Evaluierung der Wirkungen der GKKB sollte zeitnah begonnen werden, da die Erstellung eines Modells bzw. die Durchführung eines Planspiels einen erheblichen Zeitaufwand beanspruchen dürfte.
Drucksache 731/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
... Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung führt zu Beitragsmindereinnahmen in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von 46 Mio. Euro, die im Rahmen der Defizithaftung des Bundes (§ 215
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
C. Finanzieller Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1926: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012
Drucksache 54/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... c) Der Regierungsentwurf des Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht vor, dass die Kostenentlastung durch eine einmalige Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder erfolgt. Insgesamt soll der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer im Jahre 2012 um 466 Millionen Euro erhöht werden. Die mit den Steuervereinfachungen verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden, die der Bund kompensieren will, betragen jedoch 2012 nur 451 Millionen Euro. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bund die Länder um die tatsächlich entstehenden Kosten entlastet und es sich bei dem im Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 enthaltenen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro um einen vorläufig geschätzten Betrag der Kosten durch die erstmalige Bekanntgabe der ELStAM handelt.
Drucksache 315/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Bundesagentur für Arbeit wird mit rund 120 Mio. Euro Mehrausgaben jährlich belastet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist finanziell dahingehend betroffen, als das Kostenvolumen der nicht mehr vom Bund erstatteten Rentenversicherungsbeiträge rund 32,5 Mio. Euro beträgt. Durch die Beitragsfiktion schlägt sich dies in entsprechenden Mindereinnahmen an Rentenversicherungsbeiträgen nieder. Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung wird mit nur sehr geringfügigen Mehrausgaben jährlich belastet. Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Artikel 3
Artikel 4 Nummern 4, 7, 8 und 13
Artikel 4 Nummer 11 und 12
Artikel 4 Nummer 27 und 28
Artikel 5 Nummer 1 und 2
Artikel 14
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118a Anpassungsmitteilung
§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 208 Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 3a Dienstleistungen für Bundesbehörden
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 62 Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes
Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 23 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 88/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... - die Länder angemessen an den Einnahmen des Bundes aus dem Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten für den regionalen Prozess der Anpassung an die Klimafolgen im Rahmen der deutschen Anpassungsstrategie zu beteiligen; - die Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden zu kompensieren, die aus der Berücksichtigung und Abziehbarkeit der Kosten für den Erwerb der Zertifikate als Betriebsausgabe bei den Ertragsteuern resultieren;
Drucksache 340/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... m) Steuermindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden sind zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für die durch die Finanzierung des
1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -
§ 7d Dynamische Risikovorsorge
§ 12a0 Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -
§ 57c Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Nationales Forum Energiewende
Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende
Drucksache 88/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
3. - die Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden zu kompensieren, die aus der Berücksichtigung [und Abziehbarkeit] *** der Kosten für den Erwerb der Zertifikate [als Betriebsausgabe]*** bei den Ertragsteuern resultieren;
Drucksache 658/11
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetz es
... Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen jährliche Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro
Drucksache 339/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Die geplante steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden hätte laut Gesetzentwurf Steuermindereinnahmen zur Folge, die sich schrittweise über 10 Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. 57,5 Prozent und damit deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären von Ländern und Gemeinden zu tragen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 45/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -
... Zudem sind höhere Einnahmen durch ein größeres Einkommensteueraufkommen zu erwarten. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen, die daraus resultieren, dass, soweit die Nachlassgerichte bisher nach § 2003
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
3 Nachlassgericht
Wechsel - und Scheckproteste
Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
Notarielle Vollmachtsbescheinigungen
Gewährung von Grundbucheinsichten
Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen
Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 78d
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Grundbuchordnung
§ 34
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 364 Pflegschaft für abwesende Beteiligte
§ 492 Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren
§ 493 Übergangsvorschrift
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 116 Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen
§ 148 Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften
Artikel 10 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 12 Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte
Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 12 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 14 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten, Übernahme der Bestände
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Ziele des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 323/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen dürften sich durch Steuermehreinnahmen in anderen Bereichen weitgehend ausgleichen.
Drucksache 581/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... Mit der Streichung von Artikel 15 Absatz 5 würde die Neuregelung in Artikel 1 Nummer 2 gemäß Artikel 15 Absatz 1 nicht zum 3 1. Dezember 2010, sondern zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dies gilt als Folgeänderung auch für Artikel 6 Nummer 2. Die erweiterte Wechselmöglichkeit zur PKV ergibt sich für den entsprechenden Personenkreis damit erst nach einem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahre 2011. Ein vorzeitiges Inkrafttreten ist sachlich nicht begründet. Die mit der Neuregelung in Artikel 1 Nummer 2 verbundenen erheblichen Mindereinnahmen für die GKV sollen mit der Änderung für das Jahr 2011 vermieden werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,
20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 687/10 (Beschluss)
... Die nach derzeitigem Stand in einer Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr erwartete Kernbrennstoffsteuer soll von den Betreibern von Atomkraftwerken entrichtet werden. Die Unternehmen würden die Steuer als Betriebsausgaben behandeln, die das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufkommen mindern. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen die Belastung aus der Brennelementesteuer nicht auf ihre Kunden abwälzen können, ist bei den Ländern und Gemeinden mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rd. 500 Mio. Euro (220 bzw. 280 Mio. Euro) zu rechnen.
Drucksache 161/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich nicht bezifferbare Steuermindereinnahmen, die als geringfügig eingeschätzt werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Wegfall der Besteuerung nach § 49 Absatz 3 des
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Signifikante Mindereinnahmen durch den Wegfall der Hebegebühr sind ausgeschlossen, da der Entwurf bei Ablieferung von Geld eine Mindesterfolgsgebühr von 3 Euro je Teilbetrag vorsieht, die für den praktisch wichtigsten Fall wirtschaftlich an die Stelle der Hebegebühr tritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe y
Zu Buchstabe z
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Jahr 2010 konjunkturbedingte Mindereinnahmen erwartet. Zur Kompensation krisenbedingter Mindereinnahmen ist es als gesamtstaatliche flankierende Maßnahme erforderlich, der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 zusätzliche Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 483/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Da die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen jährlichen Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 358 Mio. Euro im Kontext zu den geplanten Einsparungen durch Einschränkung des Ausgleichs für energieintensive Unternehmen im Rahmen der Ökosteuer zu sehen sind, wäre jedoch eine gemeinsame Beratung der beiden Gesetzesvorschläge wünschenswert gewesen.
Drucksache 808/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Signifikante Mindereinnahmen durch den Wegfall der Hebegebühr sind ausgeschlossen, da der Entwurf bei Ablieferung von Geld eine Mindesterfolgsgebühr von 3 Euro je Teilbetrag vorsieht, die für den praktisch wichtigsten Fall wirtschaftlich an die Stelle der Hebegebühr tritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe y
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Drucksache 250/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
... Die Verordnung enthält des Weiteren ergänzende Regelungen zum Zahlungsverfahren im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1245: Entwurf der einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
Drucksache 722/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetz es (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung - AnwZpvV )
... Die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes führt weder zu Steuermehr- noch zu –Steuermindereinnahmen.
Drucksache 687/2/10
... Die nach derzeitigem Stand in einer Höhe von 2,3 Mrd. € p. a. erwartete Kernbrennstoffsteuer soll von den Betreibern von Atomkraftwerken entrichtet werden. Die Unternehmen würden die Steuer als Betriebsausgaben behandeln, die das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufkommen mindern. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen die Belastung aus der Brennelementesteuer nicht auf ihre Kunden abwälzen können, ist bei den Ländern und Gemeinden mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rd. 500 Mio. € (220 bzw. 280 Mio. €) zu rechnen.
Drucksache 532/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Seit Ende 2008 wurden die Steuern um dauerhaft 36 Mrd. Euro abgesenkt, 2011 werden sogar Mindereinnahmen von 39 Mrd. Euro erreicht. Die Länder und Kommunen sind hiervon mit rd. 20 Mrd. Euro, der Bund mit rd. 19 Mrd. Euro betroffen. Die vorgenommenen Steuersenkungen haben das zukünftig abzubauende strukturelle Defizit erheblich erhöht. Einen Spielraum für Steuerentlastungen gibt es nicht.
A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die Ausweitung der Agrardiesel-Steuervergütung führt zu zusätzlichen Steuermindereinnahmen des Bundes in Höhe von rund 260 Mio. € p. a. und wird im Wesentlichen im Einzelplan 10 (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gegenfinanziert.
Drucksache 585/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Wesentliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Der Wegfall der Akkreditierungsaufgaben führt beim KBA zu Mindereinnahmen von ca. 90.000,- Euro jährlich. Die Zentrale Stelle ist bereits eingerichtet und wird von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen getragen sowie über Gebühren (1 € je Hauptuntersuchung) finanziert.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
H. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
5. Nachhaltigkeit
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1275: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 680/5/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Das Haushaltsbegleitgesetz sieht neue Steuern ausschließlich zu Gunsten des Bundes vor und erhöht bereits bestehende Bundessteuern. Die Mehreinnahmen des Bundes werden in den Ländern und Kommunen allerdings zu steuerlichen Mindereinnahmen führen. In Folge dieser einseitig ausgerichteten Finanzpolitik werden sich die einnahmeseitigen Rahmenbedingungen für Länder und Kommunen für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben und der Vorgaben der Schuldenbremse gem. Art. 109 Abs. 3 GG – zusätzlich zu den seit Ende 2008 zu verkraftenden Steuerentlastungen – weiter verschlechtern.
Drucksache 861/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... - Die Regelung zur Besteuerung von Dividendenzahlungen mit 5 Prozent, 10 Prozent bzw. 15 Prozent im Quellenstaat führt im Vergleich zum Steuerabzug vom Kapitalertrag von 25 Prozent ebenfalls zu geringen Steuermindereinnahmen.
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende verfahrensmäßige Umstellung bei dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden inländischer sammel- und streifbandverwahrter Aktien. Sie ist erforderlich, um weitere missbräuchliche steuerliche Gestaltungen bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verhindern, durch die durch Verwendung unlauterer Mittel Steuermindereinnahmen in beträchtlicher Höhe verursacht werden. Die Neuregelung ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit Unterstützung der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipiert worden.
Drucksache 715/10
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
... Auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallen rund 1 Million Euro der Mindereinnahmen, für die der Bund im Rahmen seiner Defizitdeckung für die knappschaftliche Rentenversicherung aufkommen muss. Die Kosten werden im Rahmen der derzeit vorgesehenen Haushalts- und Finanzplanungsansätze aufgefangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
C. Finanzieller Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1527: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen weder Haushaltsausgaben oder Haushaltseinbußen noch Haushaltsmindereinnahmen.
Drucksache 1/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... c) Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass für den Haushaltsplan des Bundes 2010 ein starker Anstieg der Nettokreditaufnahme nicht zu vermeiden war. So beruht ein großer Teil dieser Kredite auf den krisen- und konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.
Drucksache 1/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... Die angesichts der heftigen Rezession im Jahr 2009 zu erwartenden Steuermindereinnahmen schmälern zugleich auch die Ausgangsbasis für die Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2010.
Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen weder Haushaltsausgaben oder Haushaltseinbußen noch Haushaltsmindereinnahmen.
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Für die Endausbaustufe ist aufgrund der für die privaten Mittel möglichen Steuererleichterungen von Steuermindereinnahmen von rd. 100 Mio. Euro auszugehen.
Drucksache 31/10
... rückständen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet Steuermindereinnahmen zu vermeiden,
Drucksache 687/1/10
... ) führen zu unterschiedlichen Belastungen bei den Ländern und Kommunen. Dazu zählen z.B. Katastrophenschutzaufgaben, die über das Jahr 2019 um weitere 14 Jahre fortzuführen sind, finanzielle Einbußen der kommunalen Stadtwerke auf Grund entstehender Wettbewerbsnachteile durch eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken oder Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer auf Grund der Kernbrennstoffsteuer. Die finanziellen Belange der Länder wurden bei den Beratungen der drei genannten Gesetze in keinem ausreichenden Maße berücksichtigt und stellen somit in Teilen eine nicht hinnehmbare Belastung für die Länder und Kommunen dar.
Drucksache 67/10
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Zudem stehen höhere Einnahmen durch ein größeres Einkommensteueraufkommen zu erwarten. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen, die daraus resultieren, dass, soweit die Nachlassgerichte bisher nach § 2003
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
3 Nachlassgericht
Wechsel - und Scheckproteste
Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
Notarielle Vollmachtsbescheinigungen
Gewährung von Grundbucheinsichten
Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 78d
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 492 Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren
§ 493 Übergangsvorschrift
Artikel 8 Änderung der Grundbuchordnung
§ 32a
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 116 Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen
§ 148 Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften
Artikel 10 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 12 Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte
Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 12 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 14 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten, Übernahme der Bestände
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Ziele des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 4/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bestätigt bereits nach kürzester Zeit die politischen und fachlichen Bedenken, die im Vorfeld hierzu geäußert worden sind. Nicht nur, dass sich die zu erwartenden Steuermindereinnahmen von fast einer Milliarde Euro p.a. angesichts nur vereinzelter Preissenkungen zunehmend als Branchensubvention erweisen, die bei einer gesamtstaatlichen Neuverschuldung für 2010 von ca. 144 Mrd. Euro unverantwortlich ist, so führt diese Regelung darüber hinaus noch zu einer finanziellen Mehrbelastung bei weiten Teilen der Wirtschaft.
Drucksache 45/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Zudem sind höhere Einnahmen durch ein größeres Einkommensteueraufkommen zu erwarten. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen, die daraus resultieren, dass, soweit die Nachlassgerichte bisher nach § 2003
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
3 Nachlassgericht
Wechsel - und Scheckproteste
Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
Notarielle Vollmachtsbescheinigungen
Gewährung von Grundbucheinsichten
Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen
Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 78d
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Grundbuchordnung
§ 34
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 364 Pflegschaft für abwesende Beteiligte
§ 492 Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren
§ 493 Übergangsvorschrift
Artikel 9 Änderung der Kostenordnung
§ 116 Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen
§ 148 Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften
Artikel 10 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
§ 12 Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte
Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 12 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 13 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 14 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten, Übernahme der Bestände
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Ziele des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 1/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... 3. Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass für den Haushaltsplan des Bundes 2010 ein starker Anstieg der Nettokreditaufnahme nicht zu vermeiden war. So beruht ein großer Teil dieser Kredite auf den krisen- und konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.
Drucksache 650/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013
... c) Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die aktuelle Wirtschaftskrise einen starken Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2010 und – mit abnehmender Tendenz – in den Finanzplanungsjahren erforderlich macht. Ein großer Teil dieser Kredite beruht auf den konjunkturbedingt zu erwartenden Mindereinnahmen und den Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.
Drucksache 147/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
... Die gesetzliche Regelung der Berücksichtigung der Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer führt im Vergleich zu der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffenen Rechtslage zu keinen weiteren Steuermindereinnahmen.
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Im Zusammenhang mit den Änderungen des Versicherungsteuergesetzes und des Feuerschutzsteuergesetzes (Artikel 10 – 12) ergeben sich folgende Steuermehr- und Mindereinnahmen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 119/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
... auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der
Drucksache 13/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften
... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Die Höhe der Mehr- oder Mindereinnahmen lässt sich nicht schätzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Unter das Abkommen fallende Einkünfte
Artikel 4 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Artikel 5 Ansässigkeit
Artikel 6 Ruhegehälter und Renten
Artikel 7 Studenten
Artikel 8 Verbundene Unternehmen
Artikel 9 Verständigungsverfahren
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Ziele und Bedeutung des Abkommens
2. Die Gliederung des Abkommens
II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 773: Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften
Drucksache 500/2/09
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung. Diese vorübergehend höheren Finanzierungsdefizite zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise ändern jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen.
Drucksache 147/09
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
... Die gesetzliche Regelung der Berücksichtigung der Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer führt im Vergleich zu der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffenen Rechtslage zu keinen weiteren Steuermindereinnahmen. Die mit der Verfassungsgerichtsentscheidung verbundenen Steuerausfälle betragen im Erstjahr der vollen Wirkung 2,5 Mrd. €.
Drucksache 681/09
Verordnung der Bundesregierung
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)
... Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, Steuermindereinnahmen – die durch legale und illegale Nutzung der Möglichkeiten von Steueroasen verursacht werden – einzuschränken. Betroffen ist ein erhebliches nicht genauer quantifizierbares Steuerausfallvolumen.
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... In den letzten Monaten wurde versucht, auf verschiedenen Wegen Abhilfe zu schaffen. Mit vorfristig begonnener privater Lagerhaltung, Intervention und Exporterstattungen ist es zwar gelungen, den Milchpreis etwa auf Höhe des Interventionspreises zu stoppen. Eine grundsätzliche Änderung der Marktlage ist jedoch bisher nicht erkennbar. Nachteilig wirkt sich in diesem Zusammenhang auch aus, dass die Milchbauern versuchen, ihre durch den niedrigen Milchpreis bedingten Mindereinnahmen mit Hilfe erhöhter Produktionsmengen zu kompensieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro)
Drucksache 50/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... - Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund gänzlich unberührt.
Drucksache 83/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich
... Bei der vorgesehenen obligatorischen Anpassung an den Grundsatz der vollständigen Auszahlung ist von Mindereinnahmen in Höhe von rund 100 000 Euro jährlich auszugehen.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Beihilfenverordnung - Magermilch
Artikel 3 Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
§ 2 Beihilfeberechtigung
§ 3 Beihilfefähige Erzeugnisse
Artikel 4 Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
Artikel 5 Änderung der Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikeln 1
Jeweils zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 801: Entwurf einer Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
Drucksache 119/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
... auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der
1. Zum Gesetz insgesamt
2. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 ABMG
Drucksache 500/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.
Drucksache 650/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... 3. Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die aktuelle Wirtschaftskrise einen starken Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2010 und – mit abnehmender Tendenz – in den Finanzplanungsjahren erforderlich macht. Ein großer Teil dieser Kredite beruht auf den konjunkturbedingt zu erwartenden Mindereinnahmen und den Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.
Drucksache 50/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... - Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund gänzlich unberührt.
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