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"Mindereinnahmen"


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0740/1/04
0676/04B
0586/04
0620/04
0740/04B
0668/04
0914/04
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Drucksache 50/09

... " setzt die Politik damit insgesamt über 80 Mrd. € gezielt für die Überwindung der Krise und die umfassende Modernisierung des Landes ein. Zusätzlich zu den beschlossenen Politikmaßnahmen baut die Bundesregierung auf die Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Sie wird konjunkturbedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben nicht durch Einsparungen auffangen sondern mit zusätzlicher Kreditaufnahme ausgleichen und damit eine mögliche Verschärfung der binnenkonjunkturellen Schwäche vermeiden. Einen weiteren Impuls bringt die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale, die im Jahr 2009 zu Mindereinnahmen von rd. 2,5 Mrd. € führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/09




Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Vorbemerkung:

1. Artikel 115 Grundgesetz

2. Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Gleichstellung von Frauen und Männern

5. Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Entwurf


 
 
 


Drucksache 865/2/09

... 2. Die prognostizierten Steuermindereinnahmen durch das Gesetz betragen in der vollen Jahreswirkung knapp 8,5 Mrd. Euro;



Drucksache 277/09

... Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen weder Haushaltsausgaben oder Haushaltseinbußen noch Haushaltsmindereinnahmen.



Drucksache 500/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/09 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 733/09

... Die vorgesehene Maßnahme führt zu folgenden Mindereinnahmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Biersteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 279/09

... Durch das Nutzungsverbot für Minderjährige in § 4 ist mit Mindereinnahmen für die Solarienbranche zu rechnen. Diese sind aufgrund fehlender verlässlicher Daten zur Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche nicht genau abschätzbar, dürften aber eher gering sein. Weitere Kosten für die Wirtschaft entstehen unmittelbar durch das Gesetz nicht, da die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden, erst auf Verordnungsebene näher konkretisiert werden. Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen dürften vor allem die Vorgaben bei der Anwendung von nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin auf Verordnungsebene mit sich bringen, insbesondere die geplante Vorgabe einer maximalen Bestrahlungsstärke für Altgeräte sowie geplante Anforderungen an die Sachkunde des Personals, denn damit ist eine Umrüstung der Geräte bzw. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden. Die durch die Umrüstung einmalig anfallenden Kosten werden auf 21 Millionen Euro geschätzt. Eine Umrüstung wird für ca. 42.000 Geräte erforderlich sein, da ein Teil der derzeit betriebenen Geräte bereits im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungsverfahrens umgerüstet wird und ein Teil der Geräte bereits aufgrund ihrer Lebensdauer ausgewechselt werden müsste. Für die Umrüstung der Altgeräte sind im Durchschnitt Kosten von 500 Euro zu erwarten. Für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit Kosten von 1,8 Millionen Euro zu rechnen. Dabei wird von 12.000 zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgegangen. Die Kosten pro Schulung werden auf 150 Euro geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schutz in der Medizin

§ 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 7
Kosten

§ 8
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu § 22

Zu § 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 534/1/09

... In den letzten Monaten wurde versucht, auf verschiedenen Wegen Abhilfe zu schaffen. Mit vorfristig begonnener privater Lagerhaltung, Intervention und Exporterstattungen ist es zwar gelungen, den Milchpreis etwa auf Höhe des Interventionspreises zu stoppen. Eine grundsätzliche Änderung der Marktlage ist jedoch bisher nicht erkennbar. Nachteilig wirkt sich in diesem Zusammenhang auch aus, dass die Milchbauern versuchen, ihre durch den niedrigen Milchpreis bedingten Mindereinnahmen mit Hilfe erhöhter Produktionsmengen zu kompensieren.



Drucksache 966/08

... Die steuerliche Privilegierung der Bediensteten führt zu geringfügigen Steuermindereinnahmen.



Drucksache 238/08

... Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Schlüssel stellt einen Kompromiss zwischen den gegensätzlichen Interessen innerhalb der Länder und der kommunalen Spitzenverbände dar. Die jetzt vorgesehene Schlüsselgestaltung stellt für keinen der Beteiligten die bevorzugte Schlüsselvariante dar, wird aber von den kommunalen Spitzenverbänden als akzeptable Lösung unterstützt. Angesichts der zwangsläufigen Umverteilungen beim Übergang auf einen neuen Schlüssel besitzt die jetzt vorgeschlagene Schlüsselvariante auch den Vorteil, unter allen diskutierten Varianten, die das Gewerbesteueraufkommen als Merkmal enthalten, das geringste Umverteilungsvolumen zwischen den Ländern aufzuweisen. Betrachtet man die Verteilungswirkungen nach Gemeindegrößenklassen, zeigt sich im Vergleich zu Varianten ohne Hebesatzgewichtung ebenfalls ein deutlich verringertes Umverteilungsvolumen. Die gewählte Gewichtungsvariante führt in der Summe nur für kleinste Gemeinden und für Städte mit 200 000 und mehr Einwohnern zu begrenzten Mindereinnahmen. Alle anderen Varianten würden bei weiteren Gemeindegrößenklassen zu Mindereinnahmen führen. Die Umverteilungswirkungen zwischen den Ländern werden zudem durch den Länderfinanzausgleich deutlich abgemildert. In den Ländern können Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene zusätzlich vom kommunalen Finanzausgleich aufgefangen werden. Auch ist die Verteilungsmasse von rd. 3,5 Mrd. € gemessen an den gesamten kommunalen Steuereinnahmen gering (Steuerschätzung vom November 2007 für 2008: 73,6 Mrd. €).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

§ 5a
Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5b
Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5c
Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

§ 5d
Übermittlung statistischer Ergebnisse

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 241/08

... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Die nicht schätzbare Höhe der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ist per Saldo geringfügig. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen stehen Steuermehreinnahmen in anderen Bereichen gegenüber.



Drucksache 841/08

... Durch eine Prüfung sollen Steuermindereinnahmen durch fehlende oder fehlerhafte Mitteilungen an die Finanzverwaltung, insbesondere bei unzutreffender einkommensteuerrechtlicher Zuordnung der Zahlungen, vermieden werden. Die Prüfung soll der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung der Leistungsempfänger dienen. Sie folgt dem Verifikationsgebot.



Drucksache 4/08 (Beschluss)

... bei der Ermittlung des Bodenwerts einen Abschlag von 20 % auf den Bodenrichtwert vor. Dieser Abschlag bewegt sich innerhalb der Bandbreite, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.11.2006 als akzeptabel angesehen wurde. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie soll dieser Abschlag beibehalten werden. So werden aufwendige Wertgutachten beispielsweise in den Fällen entbehrlich, in denen das Grundstück nur mit einem abbruchreifen Gebäude bebaut ist und daher die Abbruchkosten den Grundstückswert vermindern müssten. Steuermindereinnahmen aufgrund dieses Änderungsvorschlags sind nicht zu erwarten.



Drucksache 39/08 (Beschluss)

... Durch die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots anstelle einer Geldstrafe kann es zu Mindereinnahmen im Bereich der Geldstrafe kommen. Im Gegenzug werden jedoch in diesen Fällen Einsparungen im Strafvollzug dadurch ermöglicht, dass bei ansonsten uneinbringlichen Geldstrafen die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung entfällt bei alternativer Verhängung eines Fahrverbots statt einer kurzen Freiheitsstrafe entfällt deren Vollstreckung. In Fällen, in denen das Fahrverbot als einzige Strafe verhängt wird, wird es zudem zu einer Vereinfachung und Verkürzung des Vollstreckungsverfahrens kommen. Erhebliche Auswirkungen sind jedoch insgesamt nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 96/08 (Beschluss)

... alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hilft die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen. Die Einsparungen im Bereich der Berufsbetreuungen werden dabei mögliche Steuermindereinnahmen, die sich aus der vorgeschlagenen Änderung von § 3 EStG ergeben können, um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt der Vorschlag zum Bürokratieabbau bei. Außerdem kann der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Maßnahme ein deutliches Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen setzen und unterstreichen, welche Bedeutung er diesem Engagement bei der Bewältigung der Probleme zumisst, die sich aus der absehbaren demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben.



Drucksache 556/08

... • Klarstellung der Bezugszeiträume für die Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder im Zusammenhang mit den Mindereinnahmen wegen der Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge (§ 11 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 641/08

... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen dürften sich durch Steuermehreinnahmen in anderen Bereichen weitgehend ausgleichen.



Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 545/2/08

... Durch die Erhöhung des Ausmaßes der Ertragsminderung, ab dem ein Erlass in Betracht kommen kann, von derzeit mehr als 20 % auf mehr als 50 % werden einerseits die Mindereinnahmen für die Gemeinden in Grenzen gehalten, andererseits bleibt aber weiterhin - wenn auch eingeschränkt - ein Erlass für den Steuerschuldner grundsätzlich möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/2/08




Zu Artikel 12a

Artikel 12a
Änderung des Grundsteuergesetzes

§ 38
Anwendung des Gesetzes

Begründung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4


 
 
 


Drucksache 632/08

... (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro)



Drucksache 295/08

... es entstehen dem Bund Mindereinnahmen i. H. v. 1,85 Mrd. Euro bis zum Jahre 2013 sowie ab 2014 i. H. v. 770 Mio. Euro per annum. Durch diese Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes werden den Ländern diese Finanzmittel zur weiteren Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen entgehen dem Bund folgende Einnahmen:

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Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 703/08

... Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen weder Haushaltsausgaben oder Haushaltseinbußen noch Haushaltsmindereinnahmen.



Drucksache 4/08

... 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. €)



Drucksache 924/2/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 4 Abs. 2 Maßstäbegesetz und § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 109/08

... Zudem stehen höhere Einnahmen durch ein größeres Einkommensteueraufkommen zu erwarten. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen, die daraus resultieren, dass, soweit die Nachlassgerichte bisher nach § 2003

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Drucksache 109/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 4/1/08

... bei der Ermittlung des Bodenwerts einen Abschlag von 20 % auf den Bodenrichtwert vor. Dieser Abschlag bewegt sich innerhalb der Bandbreite, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.11.2006 als akzeptabel angesehen wurde. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie soll dieser Abschlag beibehalten werden. So werden aufwendige Wertgutachten beispielsweise in den Fällen entbehrlich, in denen das Grundstück nur mit einem abbruchreifen Gebäude bebaut ist und daher die Abbruchkosten den Grundstückswert vermindern müssten. Steuermindereinnahmen aufgrund dieses Änderungsvorschlags sind nicht zu erwarten.



Drucksache 239/08

... (Steuermehr- / Steuermindereinnahmen (-) in Millionen Euro)



Drucksache 96/2/08

... alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hilft, die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen. Die Einsparungen im Bereich der Berufsbetreuungen werden dabei mögliche Steuermindereinnahmen, die sich aus der vorgeschlagenen Änderung von § 3 EStG ergeben können, um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt der Vorschlag zum Bürokratieabbau bei. Außerdem kann der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Maßnahme ein deutliches Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen setzen und unterstreichen, welche Bedeutung er diesem Engagement bei der Bewältigung der Probleme zumisst, die sich aus der absehbaren demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben.



Drucksache 753/08 (Beschluss)

... Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 753/1/08

... Die Steuermindereinnahmen hängen von der konkreten Inanspruchnahme ab:



Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Zudem sind höhere Einnahmen durch ein größeres Einkommensteueraufkommen zu erwarten. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen, die daraus resultieren, dass, soweit die Nachlassgerichte bisher nach § 2003

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 88

§ 186

§ 193

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 711/08

... Die finanzielle Auswirkungen für den Bund durch den Erlass der Verordnung lassen sich nicht genau beziffern. Hilfsweise kann nur auf die Einnahmen aus den so genannten pauschalierten Einfuhrabgaben abgestellt werden. Im Jahr 2006 wurden nach aktuellen Erhebungen 1,49 Millionen Euro pauschalierte Einfuhrabgaben festgesetzt. Gemäß § 29 Absatz 1 ZollV kann bis zu einem Warenwert von 350 Euro pauschaliert werden. Unter Zuhilfenahme dieser Daten ist mit Mindereinnahmen in der Größenordnung von maximal 1,2 Millionen Euro zu rechnen. Verringernd wirkt sich aus, dass bei der Ermittlung des Betrages nicht zwischen den verschiedenen Verkehrsarten differenziert wurde und die Abgaben für nichtkommerzielle Sendungen inbegriffen sind, die aber von der Änderung nicht betroffen sind. Erhöhend könnte sich auswirken, dass im Einzelfall Waren, die wegen Überschreitung des Wertes und ihrer Unteilbarkeit bislang voll zu versteuern waren, nunmehr befreit sind und dass Reisende statt der Pauschalierung eine genaue Abgabenberechung fordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 711/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen

§ 2
Höchstmengen und Wertgrenzen

§ 3
Sonderfälle

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 751/08

... Durch die dauerhafte Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte entstehen bei voller Jahreswirkung Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro pro Jahr. Sofern die Beitragsmindereinahmen zu einem Defizit im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit führen, kann dies durch die Rücklage ausgeglichen werden. Nach den Prognosen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung führt ein Beitragssatz von 3,0 Prozent mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 730: Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung


 
 
 


Drucksache 753/08

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4b
Kinderbetreuungskosten

§ 9c
Kinderbetreuungskosten

§ 35a
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24a
Zusätzliche Leistung für die Schule

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 28a
Zusätzliche Leistung für die Schule

Artikel 5
Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995

Artikel 6
Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

a Steuermehr- / -mindereinnahmen

b Andere

3 Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 695/08
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

... Zum einen wird die bisherige Steuerbefreiung mit persönlichem Anwendungsbereich nur für die Deutsche Post AG für alle Anbieter geöffnet. Hierdurch entstehen tendenziell Umsatzsteuermindereinnahmen, da die übrigen Anbieter bislang ihre Postdienstleistungen umsatzsteuerpflichtig erbracht haben, künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen aber steuerfreie Leistungen ausführen. Die Mindereinnahmen werden reduziert durch den Wegfall des Vorsteuerabzugs sowohl bei den übrigen Postanbietern als auch deren zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden, soweit die Vorsteuerbeträge auf die künftig steuerfreien Leistungen entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 388: Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 298/08
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

... Die Regelungen des Abkommens führen teilweise zu Steuermindereinnahmen, aber auch zu Steuermehreinnahmen, die im Einzelnen nicht beziffert werden können. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese gegenseitig in etwa ausgleichen werden. Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich somit keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.



Drucksache 830/08
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

... Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. EUR in den Kassenjahren



Drucksache 296/08
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

... Aufgrund dieses Gesetzes werden keine zusätzlichen Anreize zum Abschluss von zulagebegünstigten Verträgen geschaffen. Es werden lediglich die individuellen Verwendungsmöglichkeiten von bereits angespartem Vermögen erweitert und damit Lenkungsanreize geschaffen. Daher kann allenfalls mit einer zeitlichen Verschiebung der aus der Arbeitnehmer-Sparzulage resultierenden Steuermindereinnahmen auf frühere Jahre gerechnet werden. Insofern stehen den Mindereinnahmen der nachfolgenden Tabelle Mehreinnahmen in späteren Jahren gegenüber. (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. €)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Anlass und Inhalt des Entwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten und Preise

Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensbildungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 444/08
  • Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele

... Die vorgesehenen Maßnahmen führen insgesamt zu folgenden Mindereinnahmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7l
Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

Artikel 2
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

1. Entlastung der Familien

2. Entlastung der Pendler

3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Förderung des Wohnungsneubaus

- Förderung der energetischen Altbausanierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu

b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 39/08
  • Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

... Durch die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots anstatt einer Geldstrafe kann es zu Mindereinnahmen im Bereich der Geldstrafe kommen. Im Gegenzug werden jedoch in diesen Fällen Einsparungen im Strafvollzug dadurch ermöglicht dass bei ansonsten uneinbringlichen Geldstrafen die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung entfällt bei alternativer Verhängung eines Fahrverbots statt einer kurzen Freiheitsstrafe entfällt deren Vollstreckung. In Fällen, in denen das Fahrverbot als einzige Strafe verhängt wird, wird es zudem zu einer Vereinfachung und Verkürzung des Vollstreckungsverfahrens kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 696/08

... Mit Steuermindereinnahmen ist im Jahr 2009 im Arbeitnehmerbereich wegen weitgehend ausgeschöpfter Höchstgrenzen allenfalls in geringem Umfang zu rechnen auf Unternehmensebene fallen Mindereinnahmen in Höhe von 300 Mio. Euro an. Ab dem Jahr 2010 dürften die Mindereinnahmen allerdings insgesamt 600 Mio. Euro erreichen, da durch die Umsetzung des Urteils des BVerfG zur vollen steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen für eine Krankenversicherung dann auch im Arbeitnehmerbereich mit Mindereinnahmen in Höhe von 300 Mio. Euro zu rechnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten .

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu § 295

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Öffentliche Haushalte

3. Wirtschaft

4. Bürgerinnen und Bürger

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 782/08
  • Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
    Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

... Durch eine Heraufsetzung der Grenze für die Pauschalierung von bisher 350 Euro auf nunmehr 700 Euro werden diese Mindereinnahmen tendenziell größer. Dieser Effekt wird aber dadurch aufgefangen oder abgeschwächt, dass eine Anhebung der Pauschsätze vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zollverordnung

Artikel 2
Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

§ 1a
Sendungen von geringem Wert

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


 
 
 


Drucksache 357/07
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

... Mehrausgaben oder Mindereinnahmen des Bundes gegenüber der Finanzplanung entstehen nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 718/07
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)

... Aus der Inanspruchnahme der kurzfristigen Arbeitsfreistellung ergeben sich für die Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beitragsmindereinnahmen.. Aus der Inanspruchnahme der Pflegezeit entstehen der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Beitragsmindereinnahmen für den Personenkreis, der aufgrund der Pflegezeitregelungen vollständig oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt ist. Dem stehen wiederum Beitragsmehreinnahmen gegenüber, die aus den Mitteln der Pflegeversicherung geleistet werden. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis, der bereits nach dem bisherigen Recht die Erwerbstätigkeit aufgegeben hätte. Eine geringfügige Mehrbelastung der Bundesagentur für Arbeit kann im Saldo letztlich nicht ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 544/07 (Beschluss)
  • Stellungnahme des Bundesrates
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)

... alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hilft, die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen. Die Einsparungen im Bereich der Berufsbetreuungen werden dabei mögliche Steuermindereinnahmen, die sich aus der vorgeschlagenen Änderung von § 3 EStG ergeben können, um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt der Vorschlag zum Bürokratieabbau bei. Außerdem kann der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Maßnahme ein deutliches Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen setzen und unterstreichen, welche Bedeutung er diesem Engagement bei der Bewältigung der Probleme zumisst, die sich aus der absehbaren demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben.



Drucksache 540/07
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

... Die Steuermindereinnahmen, die aus der steuerrechtlichen Begleitung der Absenkung des Unverfallbarkeitsalters resultieren, betragen in der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr 2009 rund 15 bis 20 Mio. Euro jährlich.



Drucksache 127/07
  • Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen

... Für Bund und Länder ist mit Gebührenmindereinnahmen aufgrund des vereinfachten Verfahrens bei der Überprüfung der flugmedizinischen Tauglichkeit in Höhe von 120.000 EUR (Bund) und 100.000 EUR (Länder) zu rechnen.



Drucksache 930/07 (Beschluss)
  • Gesetzentwurf des Bundesrates
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

... Konkrete Aussagen darüber, ob und in welcher Höhe der Haushalt des Landes Baden-Württemberg durch die Strukturreform belastet werden wird, lassen sich nicht treffen. Den Mindereinnahmen aus Notargebühren werden künftig Minderausgaben für Besoldungs- und Versorgungsleistungen gegenüber stehen. Außerdem wird die Strukturreform sowohl dem Land Baden-Württemberg als auch den badenwürttembergischen Gemeinden Einsparungen ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 930/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 2
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 2005

Artikel 11
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 12
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 417/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

... Diese Formulierung soll sicherstellen, dass nach § 5 ARegV lediglich die Prognoseunsicherheit ausgeglichen wird. Entstandene Mindereinnahmen auf Grund von Versäumnissen des Netzbetreibers, sollen nicht über das Regulierungskonto abgeglichen werden. Des Weiteren ist der nachträgliche Abgleich von prognostizierten Kosten des vorgelagerten Netzes und der tatsächlichen Kosten des vorgelagerten Netzes bisher nicht vorgesehen. Dieser ist jedoch dringend erforderlich, um einem etwaigen Missbrauch begegnen zu können die erforderlichen Kosten des vorgelagerten Netzes sollen nur als durchlaufender Posten behandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/07




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV

37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV

40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV

43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV

44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV

45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV

46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV

49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 293/07
  • Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen
    Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung

... Wie ein für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstelltes Gutachten von Prof. Raffelhüschen zeigt, führt die weitere Beitragsfreiheit von Entgeltumwandlungen zwar zunächst zu Beitragsmindereinnahmen in allen Sozialversicherungszweigen. Allerdings werden diese Beitragsmindereinnahmen in der Rentenversicherung kurzfristig durch geringere Leistungsausgaben (zumindest teilweise) kompensiert. Mit der Entgeltumwandlung werden Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung erworben, so dass sich eine zusätzliche Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung erübrigt.



Drucksache 544/8/07
  • Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Thüringen
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)

... können alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hilft, die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen. Die Einsparungen im Bereich der Berufsbetreuungen werden dabei mögliche Steuermindereinnahmen, die sich aus der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ergeben können, um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt der Vorschlag zum Bürokratieabbau bei. Denn die Zahl derjenigen Fälle, in denen von einem konkreten Nachweis der angefallenen Werbungskosten abgesehen werden kann, wird deutlich steigen. Außerdem kann der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Maßnahme ein mehr als nur symbolisches Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen setzen und unterstreichen, welche Bedeutung er diesem Engagement bei der Bewältigung der Probleme zumisst, die sich aus der absehbaren demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben.



Drucksache 5/07
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)

... Absatz 2 regelt die übergangsweise gestaffelte Finanzierung der nicht aus Einnahmen gedeckten Ausgaben der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur aus Bundesmitteln bis zum 31. Dezember 2011. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Einnahmen auf der Grundlage der geltenden Kostenverordnungen eine vollständige Selbstfinanzierung nicht ermöglichen. Der bis Ende 2012 überwiegend degressiv verlaufende Bundeszuschuss ist jeweils auf den betraglichen Anteil begrenzt, der nach derzeitiger Rechtslage, auch im Hinblick auf übergeleitete Erstattungsverpflichtungen und Mindereinnahmen und entsprechende Risiken des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, nicht von der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur erwirtschaftet werden kann. Der Bundeszuschuss ist auch deshalb gestaffelt, um die Agentur zu einer zügigen Verbesserung der Kostendeckung anzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Überleitung von Beschäftigten

§ 18
Verteilung der Versorgungsbezüge

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

§ 21
Eigentumsübertragung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Änderung des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Internationaler Wettbewerb

3. Neuregelung

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Kosten- und Preiswirkungen

B. Die Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absätze 5 bis 7

Zu Absätze 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2, 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 220/07 (Beschluss)
  • Stellungnahme des Bundesrates
    Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

... Damit wird z.B. auch vermieden, dass Unternehmen für Investitionen in 2007 ohne vorherige Bildung einer Ansparrücklage die Sonderabschreibung in Höhe von 20% geltend machen können. Der Antrag führt somit auch zur Verhinderung bisher im Finanztableau nicht berücksichtigter Mindereinnahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 220/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

... Damit wird z.B. auch vermieden, dass Unternehmen für Investitionen in 2007 ohne vorherige Bildung einer Ansparrücklage die Sonderabschreibung in Höhe von 20% geltend machen können. Der Antrag führt somit auch zur Verhinderung bisher im Finanztableau nicht berücksichtigter Mindereinnahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 747/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)

... alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuungen hilft, die zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte mit Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen. Die Einsparungen im Bereich der Berufsbetreuungen werden dabei mögliche Steuermindereinnahmen, die sich aus der Ergänzung von § 3 EStG ergeben können, um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt der Vorschlag zum Bürokratieabbau bei. Außerdem kann der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Maßnahme ein deutliches Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungswesen setzen und unterstreichen, welche Bedeutung er diesem Engagement bei der Bewältigung der Probleme zumisst, die sich aus der absehbaren demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben.



Drucksache 417/07 (Beschluss)
  • Beschluss des Bundesrates
    Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

... Diese Formulierung soll sicherstellen, dass nach § 5 ARegV lediglich die Prognoseunsicherheit ausgeglichen wird. Entstandene Mindereinnahmen auf Grund von Versäumnissen des Netzbetreibers, sollen nicht über das Regulierungskonto abgeglichen werden. Des Weiteren ist der nachträgliche Abgleich von prognostizierten Kosten des vorgelagerten Netzes und der tatsächlichen Kosten des vorgelagerten Netzes bisher nicht vorgesehen. Dieser ist jedoch dringend erforderlich, um einem etwaigen Missbrauch begegnen zu können; die erforderlichen Kosten des vorgelagerten Netzes sollen nur als durchlaufender Posten behandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 117/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

... [Es entstehen bundesweit Steuermindereinnahmen in der Größenordnung von 10 Mio. Euro im ersten Jahr der vollen Wirksamkeit.]



Drucksache 542/07
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

... Für die Länder und in der Folge die Kommunen ergeben sich auf Grund der bisherigen finanziellen Überkompensation Mindereinnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 567/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass durch den Gesetzentwurf für die Länder- und Kommunalhaushalte keine Steuermindereinnahmen entstehen.



Drucksache 579/1/07
  • Empfehlungen der Ausschüsse
    Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

... Durch eine solche Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen können alle Seiten nur gewinnen. Die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuungen hilft, die den Justizhaushalt belastenden Ausgaben für Berufsbetreuungen zu begrenzen, wobei die Einsparungen mögliche steuerliche Mindereinnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig trägt dies zum Bürokratieabbau bei den Behörden bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 3 Nr. 26a, 26b - neu - EStG


 
 
 


Drucksache 812/07
  • Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
    Zweite Verordnung zur Bestimmung eines Gebietes als grenzüberschreitendes Gewerbegebiet im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 6 des Abkommens vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete

... Die Änderung des bisherigen Rechtszustandes führt zu nur geringfügigen Mehr-oder Mindereinnahmen bei den betroffenen Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Höhe dieser Mehr- oder Mindereinnahmen lässt sich nicht schätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Il. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen des Notenwechsels

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zur Schlussformel

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Bestimmung eines Gebietes als grenzüberschreitendes Gewerbegebiet im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 6 des Abkommens vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.