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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittelabfluss"


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Drucksache 3/20 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

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Drucksache 3/20 (Beschluss)




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 3/1/20

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/20




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 466/1/19

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II

8. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 581/2/19

... Im Rahmen der seit der Abschaffung der "Versteinerungsklausel" geführten Diskussion zum Inhalt des novellierten GVFG war einer der zentralen Punkte die Aufnahme der genannten zusätzlichen Fördertatbestände. Diese sind für den Abfluss der Mittel in Richtung des kommunalen ÖPNV von entscheidender Bedeutung. Die Erhöhung der Mittel auf 2 Milliarden Euro muss mit einer Ausweitung der Tatbestände einhergehen. Die Mittelabflussschwierigkeiten der letzten Jahre zeigen, dass im gemeindlichen Bereich derzeit nur bedingt Neu- und Ausbauprojekte vorhanden sind, so dass unter den derzeitigen Voraussetzungen die Gefahr besteht, dass entgegen dem Sinn und Zweck des Gesetzes ein überwiegender Abfluss in Richtung Deutsche Bahn vorgezeichnet ist.

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Drucksache 581/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 466/19 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

5. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 628/19

... Zu 9.: Der Mittelabfluss des Aufbauhilfe-, Kommunalinvestitionsförderungsfonds,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/19




Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

A. Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

A. Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

B. Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht

D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes

Gesamtplan - Teil II

Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III

3 Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV

3 Kreditfinanzierungsplan

Gesamtplan - Teil IV

3 Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass den Ländern projektoffene Finanzhilfen bereitgestellt werden und dass der Bund darüber hinaus umfangreiche eigene Maßnahmen und Investitionen in den Revieren zusichert. Nach gängiger Rechtsauffassung schließt die vorgesehene Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104b GG eine Vollfinanzierung des Bundes aus. Die bislang in § 7 Absatz 1 geregelte Kofinanzierung ist jedoch in mehrerer Hinsicht problematisch. Zum einen ist die Formulierung "mindestens 10 Prozent" höchst unkonkret und lässt eine belastbare Erhebung des haushälterischen Mittelbedarfs auf Landes- und Kommunalebene nicht zu. Zum anderen ist die notwendige Kofinanzierung der Länder und Gemeinden in den betroffenen Ländern ohnehin bereits ein Hemmnis für den Mittelabfluss in strukturpolitisch relevanten Förderprogrammen. Ein Kofinanzierungserfordernis oberhalb der genannten 10 Prozent lässt daher Einschränkungen im Mittelabfluss erwarten. Eine Präzisierung der Anforderung auf "genau" 10 Prozent würde beide Schwachstellen gesetzeskonform beheben.

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Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Im Rahmen der seit der Abschaffung der "Versteinerungsklausel" geführten Diskussion zum Inhalt des novellierten GVFG war einer der zentralen Punkte die Aufnahme der genannten zusätzlichen Fördertatbestände. Diese sind für den Abfluss der Mittel in Richtung des kommunalen ÖPNV von entscheidender Bedeutung. Die Erhöhung der Mittel auf 2 Milliarden Euro muss mit einer Ausweitung der Tatbestände einhergehen. Die Mittelabflussschwierigkeiten der letzten Jahre zeigen, dass im gemeindlichen Bereich derzeit nur bedingt Neu- und Ausbauprojekte vorhanden sind, so dass unter den derzeitigen Voraussetzungen die Gefahr besteht, dass entgegen dem Sinn und Zweck des Gesetzes ein überwiegender Abfluss in Richtung Deutsche Bahn vorgezeichnet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 20/1/18

... 11. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geplante europaweite Plattform für die digitale Hochschulbildung als Forum für einen Informationsaustausch, die auch Peer-Learning-Aktivitäten zu den dort genannten Feldern ermöglicht, einen besonderen Mehrwert erzielen kann. Er weist jedoch darauf hin, dass die Plattform keine Vorgabe von Inhalten und konkreten Projekten vorsehen darf. Der Bundesrat hinterfragt vor diesem Hintergrund, welche Online-Lernangebote auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt werden sollen sowie wer für die Qualitätssicherung dieser Angebote verantwortlich zeichnen soll, und erinnert in diesem Zusammenhang an die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bzw. der Hochschulen für die konkreten Lerninhalte. Zudem darf die Förderung der Plattform zu keinem Mittelabfluss aus anderen Förderlinien des Programms "Erasmus+" führen. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass Mitgliedstaaten und Hochschulen an der Gestaltung der Plattform unmittelbar beteiligt werden müssen, wenn die Plattform einen echten Mehrwert in der Praxis aufweisen soll.



Drucksache 20/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geplante europaweite Plattform für die digitale Hochschulbildung als Forum für einen Informationsaustausch, die auch Peer-Learning-Aktivitäten zu den dort genannten Feldern ermöglicht, einen besonderen Mehrwert erzielen kann. Er weist jedoch darauf hin, dass die Plattform keine Vorgabe von Inhalten und konkreten Projekten vorsehen darf. Der Bundesrat hinterfragt vor diesem Hintergrund, welche Online-Lernangebote auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt werden sollen sowie wer für die Qualitätssicherung dieser Angebote verantwortlich zeichnen soll, und erinnert in diesem Zusammenhang an die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bzw. der Hochschulen für die konkreten Lerninhalte. Zudem darf die Förderung der Plattform zu keinem Mittelabfluss aus anderen Förderlinien des Programms "Erasmus+" führen. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass Mitgliedstaaten und Hochschulen an der Gestaltung der Plattform unmittelbar beteiligt werden müssen, wenn die Plattform einen echten Mehrwert in der Praxis aufweisen soll.



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Er lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... 21. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Der Bunderrat lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 195/16

... 5) Mittelabfluss vom Bund an die Länder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 743/13

... Die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits verausgabt (Stand 11. Oktober 2013: 99,64 Prozent der Mittel sind bewilligt und 88,7 Prozent der Mittel sind verausgabt.) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis zum Ende des Jahres noch steigen wird. Die mit diesen Mitteln geschaffenen Plätze dienen damit wie vorgesehen der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013 - 2014 für weitere 30.000 Plätze sind bereits in erheblichem Maße bewilligt und befinden sich vor Ort in der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 743/13 (Beschluss)

... Die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits verausgabt (Stand 11. Oktober 2013: 99,64 Prozent der Mittel sind bewilligt und 88,7 Prozent der Mittel sind verausgabt.) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis zum Ende des Jahres noch steigen wird. Die mit diesen Mitteln geschaffenen Plätze dienen damit, wie vorgesehen, der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013 - 2014 für weitere 30 000 Plätze sind bereits in erheblichem Maße bewilligt und befinden sich vor Ort in der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 612/13

... Das Ressort hat auf Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrates zugesichert, im Rahmen der Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel zu untersuchen, inwieweit die Länder bei der Ausgestaltung der Verordnung dem Anliegen unbürokratischen Handelns soweit wie möglich Rechnung getragen haben, um für die Zukunft die gewonnenen Erkenntnisse nutzen zu können. Der Nationale Normenkontrollrat geht deshalb davon aus, dass das Ressort seiner Verantwortung im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Bürokratie für die Zukunft intensiver als bisher nachkommen wird. Bis dahin sollte es jedoch den derzeitigen Prozess aktiv begleiten, um z.B. anhand des Mittelabflusses Hinweise auf bürokratische Hürden zu erlangen und im Sinne der Flutopfer gegebenenfalls zeitnah gegensteuern zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 524/13

... Die Mittelverteilung auf die verschiedenen Ausgabeprogramme und der Mittelabfluss des Fonds sind damit transparent und nachvollziehbar. Die vom Bundeshaushalt geleistete Zuführung an den Fonds ermöglicht Ausgaben des Fonds in entsprechender Höhe. Es wird festgelegt, dass der Bund Mittel für Maßnahmen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 erst im Fall des Abrufs finanziert. Für den Fonds gilt in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln grundsätzlich das Haushaltsrecht des Bundes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 726/12

... Erhöhter Bedarf im Haushaltsjahr 2012 auf Grund von Kostensteigerungen und Verzögerungen des Mittelabflusses in 2011 bei der Baumaßnahme von Sicherheitslaboren und Stallgebäuden für das Friedrich Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Generalunternehmervertrag. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 571/12

... Der zusätzliche Betrag der investiven Bundesbeteiligung in Höhe von insgesamt 580,5 Millionen Euro wird dem bestehenden Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" im Jahr 2012 zugefügt, um ein reibungsloses Fortführen der bestehenden Durchführungsverfahren zum Investitionsprogramm auf Länderebene zu ermöglichen und für Länder und Kommunen die notwendige Sicherheit über die Bereitstellung der Plätze und ihre Finanzierung zu schaffen. Durch die einmalige Aufstockung des Sondervermögens wird gewährleistet, dass Bewilligungen und Mittelabfluss auch über die für die einzelnen Jahre gebildeten Verfügungsrahmen hinaus flexibel und bedarfsgerecht erfolgen können. Es sollen hiermit auch die auf dem kurzfristigen Vorlauf beruhenden Planungsrisiken aufgefangen werden. Die materiell-rechtliche Grundlage des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014 gemäß Artikel 104b Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... Mittelabfluss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 778/09

... Die überplanmäßige Ausgabe wird zur Zahlung von Ansprüchen aus Zuwendungsbescheiden im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser benötigt. Auf Grund verzögerten Mittelabflusses hätte in 2008 für die in 2009 anfallenden Zahlungen ein Ausgaberest in Höhe von 10,726 Mio. € gebildet werden müssen. Tatsächlich wurde jedoch lediglich ein Betrag in Höhe von 1,888 Mio. € als Ausgaberest ausgewiesen. Hierbei handelte es sich um einen Fehler, der erst nach Abschluss der



Drucksache 117/1/09

... Des Weiteren ist es sinnvoll, die Kommission über die Bundesregierung um eine Modifikation der geltenden Notifizierungsbedingungen für die GAK-Förderung zu bitten: Das sehr komplizierte Förderverfahren muss verschlankt sowie zusätzliche Fördertatbestände (vor allem Leerrohrförderung) eingeführt werden, um einen größeren und zügigen Mittelabfluss zu ermöglichen.



Drucksache 155/1/09

... 5. Die Kommission ist bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass in ihrem Vorschlag das Kriterium des Konjunkturimpulses erfüllt ist. Dies ist jedoch eine notwendige Voraussetzung, um die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsmitteln für öffentliche Investitionen zu rechtfertigen. Bei einem vorgesehenen Gesamtvolumen von 3,5 Mrd. Euro ist für das Jahr 2009 lediglich ein Mittelabfluss von 75 Mio. Euro vorgesehen. Da nach derzeitiger Planung weitere Zahlungen bis ins Jahr 2015 erfolgen sollen, dürfte von dem Konjunkturprogramm eine nicht erwünschte prozyklische Wirkung ausgehen.



Drucksache 343/08K

... Die Reform nimmt Rücksicht auf die Finanzierung der Versorgungssysteme, weil es zu einem Abfluss von Finanzierungsmitteln nur dann kommt, wenn der Versorgungsträger selbst bei kleineren Ausgleichswerten nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG eine externe Teilung verlangt oder er bei größeren Ausgleichswerten nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG einer externen Teilung zustimmt. Gegen den Willen des Versorgungsträgers kommt es also niemals zu einem Mittelabfluss. Dies ist insbesondere für umlagefinanzierte Systeme von Bedeutung, die keinen Kapitalstock bilden, aber auch für nicht voll ausfinanzierte betriebliche Versorgungen. Diese Versorgungssysteme können sich immer für eine interne Teilung entscheiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 597/07

... - Einführung von Vorschüssen auf die jährliche Beitragsumlage, um den Mittelabfluss bei den Landwirten zu verstetigen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 5
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 1
Errichtung, Mitglieder

§ 2
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.

§ 3
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen

§ 4
Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 1
Personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 3
Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 4
Angebote zur Anstellung

Abschnitt 2
Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht

§ 5
Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 6
Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 7
Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 3
Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen

§ 8
Verbindliches Rahmenkonzept

Abschnitt 4
Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 9
Errichtungsausschuss

Artikel 8
Folgeänderung weiterer Gesetze

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 143a

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 143b

Zu § 143c

Zu § 143d

Zu § 143e

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 143f

Zu § 143g

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 143h

Zu § 143i

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 184a

Zu § 184b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 184c

Zu § 184d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 18

Zu § 221a

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 221b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absätze 6 bis 9

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

b Länder und Gemeinden

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)


 
 
 


Drucksache 744/07

... - Einführung von Vorschüssen auf die jährliche Beitragsumlage, um den Mittelabfluss bei den Landwirten zu verstetigen,



Drucksache 750/07

... Durch die Errichtung des Sondervermögens wird – im Gegensatz zu einer jährlichen Veranschlagung von Teilbeträgen im Bundeshaushalt – gewährleistet, dass der Mittelabfluss bedarfsgerecht erfolgen kann. Es sollen die auf dem kurzfristigen Vorlauf beruhenden Planungsrisiken aufgefangen werden. Einerseits wird vermieden, dass bei nicht vollständigem Mittelabfluss Ausgabereste gebildet werden müssten, deren Deckung im Folgejahr ggf. Probleme bereitet. Andererseits entfällt bei zu geringer Veranschlagung die Notwendigkeit, gegen Deckung im Einzelplan überplanmäßige Ausgaben zu bewilligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/07




Artikel 3
Inkrafttreten


Ergänzende Texte:

Gesetzentwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

§ 1
Errichtung des Sondervermögens

§ 2
Zweck des Sondervermögens

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung

§ 5
Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

§ 6
Jahresrechnung

§ 7
Verwaltungskosten

§ 8
Auflösung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 3/06

... Auf Grund des aktuellen Mittelabflusses ist eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig die über eine bereits bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 135 Mio. € hinausgeht.



Drucksache 475/06

... Künftig wird eine sechsmonatige Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Förderungsleistungen eingeführt, die der Rechtssicherheit dient und einen geregelten Mittelabfluss sicherstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 1
Beratungsauftrag

§ 2
Berufsberatung

§ 3
Förderungsplan

Teil 2
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 4
Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit

§ 5
Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung

§ 6
Erstattung von Kosten

§ 7
Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 3
Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 8
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung

§ 9
Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen

§ 10
Dauer eines Studienhalbjahres

§ 11
Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel

§ 12
Kosten der Lehrgangsteilnahme

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Versetzung und Prüfung

Teil 4
Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 15
Gegenstand der beruflichen Bildung

§ 16
Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

§ 17
Antragstellung

§ 18
Persönliche Förderungsvoraussetzungen

§ 19
Kosten der beruflichen Bildung

§ 20
Lehrgangs- und Studiengebühren

§ 21
Kosten für Ausbildungsmittel

§ 22
Beiträge zur Krankenversicherung

§ 23
Reise- und Trennungsauslagen

§ 24
Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung

§ 25
Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren

§ 26
Zuschuss zu den Umzugsauslagen

§ 27
Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten

§ 28
Pflichten der Förderungsberechtigten

§ 29
Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 5
Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 30
Stellenbörse Zur vermittlerischen Betreuung werden bei den Berufsförderungsdiensten Stellenbörsen eingerichtet.

§ 31
Eingliederungshilfen

§ 32
Einarbeitungszuschuss

§ 33
Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen

§ 34
Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 35
Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 36
Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen

§ 37
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 38
Zuständigkeiten

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Schwerpunkte des Verordnungsentwurfs sind:

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu den §§ 1

Zu § 4

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 30/05

... Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits bewilligten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von zusammen 21 Mio. € hinaus eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig.



Drucksache 1001/04

Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits



Drucksache 61/1/03

... Im Übrigen würden die Vorschläge zu einem nicht akzeptablen Mittelabfluss aus Deutschland in südliche EU-Mitgliedstaaten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/03




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Verwaltungs - und Kontrollaufwand

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/03 (Beschluss)

... Im Übrigen würden die Vorschläge zu einem nicht akzeptablen Mittelabfluss aus Deutschland in südliche EU-Mitgliedstaaten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/03 (Beschluss)




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 346/17 PDF-Dokument



Drucksache 448/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.