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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittelansatz"


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Drucksache 295/1/20

... 5. Der Bundesrat fordert unter Verweis auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte" (vergleiche BR-Drucksache 231/18(B)), den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte sowie die Förderung des demokratischen Lebens in der Union und die Stärkung der Funktionsfähigkeit unabhängiger Justizsysteme durch eine deutliche Steigerung des Mittelansatzes der Rubrik "Justiz, Rechte und Werte" sowie durch die Ermöglichung entsprechender Maßnahmen in den dafür vorgesehenen Programmen zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 295/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert ferner unter Verweis auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte" (vergleiche BR-Drucksache 231/18(B)), den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte sowie die Förderung des demokratischen Lebens in der Union und die Stärkung der Funktionsfähigkeit unabhängiger Justizsysteme durch eine deutliche Steigerung des Mittelansatzes der Rubrik "Justiz, Rechte und Werte" sowie durch die Ermöglichung entsprechender Maßnahmen in den dafür vorgesehenen Programmen zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 581/19

... Der Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 sieht vor, dass die Investitionsmittel des GVFG in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1,0 Milliarden Euro erhöht werden und der Mittelansatz in 2021 dann 1,0 Milliarden Euro betragen soll. Mit den Beschlüssen des Klimakabinetts zum Klimaschutzprogramm 2030 ist eine weitere Erhöhung der Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG beschlossen worden. Diese sollen ab 2025 für die Infrastrukturfinanzierung 2,0 Milliarden Euro betragen. Die Modalitäten des GVFG sollen noch stärker auf die Ziele der Klimafreundlichkeit des ÖPNV ausgerichtet werden. Ab 2026 werden die Bundesfinanzhilfen mit 1,8 Prozent jährlich dynamisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Förderungsfähige Vorhaben

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... 26. Der pauschalierte Ansatz von 30 Euro je Arbeitsstunde bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften als förderfähige Aufwendungen ist zu niedrig gegriffen. Hier sollte ein realistischer Stundensatz in Höhe von rund 55 Euro je Arbeitsstunde entsprechend dem in Projektförderprogrammen zugrunde gelegten Personalmittelansatz herangezogen werden.



Drucksache 231/18 (Beschluss)

... 13. Hinsichtlich der Mittelausstattung vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass angesichts der gegenwärtigen Lage in vielen Mitgliedstaaten der EU die vorgeschlagene Mittelausstattung nicht ausreicht. Es bedarf einer deutlichen Steigerung des Mittelansatzes, insbesondere im Bereich des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Verordnungsvorschlags.



Drucksache 231/1/18

... 13. Hinsichtlich der Mittelausstattung vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass angesichts der gegenwärtigen Lage in vielen Mitgliedstaaten der die vorgeschlagene Mittelausstattung nicht ausreicht. Es bedarf einer deutlichen Steigerung des Mittelansatzes, insbesondere im Bereich des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Verordnungsvorschlags.



Drucksache 742/13 (Beschluss)

... Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Änderung des § 1 in der vorgeschlagenen Form abgelehnt (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/10334). Zur Begründung hat die Bundesregierung u.a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. "Erstzugriffsoption" zugestehe, welche den Kommunen die Möglichkeit einräume, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des Weiteren habe der Bund den Mittelansatz der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. Euro erhöht.

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Drucksache 742/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)


 
 
 


Drucksache 126/13 (Beschluss)

... - der Mittelansatz zum Ausbau von ICSMS entsprechend erhöht wird (zu Kapitel V),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/13 (Beschluss)




Zur Vorlage

- Klarstellung des Anwendungsbereichs zu Kapitel I Artikel 2

- Beibehaltung des Prüfgrundsatzes der Rechtskonformität neben dem risikoorientierten Ansatz bei der Marktüberwachung zu Kapitel II und III

- Überarbeitung der Regelungen zur Risikobewertung zu Kapitel III Artikel 9 bis 13

- Keine Ausweitung des Schnellwarnsystems RAPEX zu Kapitel V

- Keine Ausweitung der Berichterstattung zu Kapitel II Artikel 4

- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung um die Begriffe des Ausstellens/Anbietens sowie der Inbetriebnahme zu Kapitel I Artikel 2 und 3

- Streichung der Gebührenregelung zu Kapitel III Artikel 10 Absatz 8

- Erweiterung des Begriffs Produkt auf Stoffe und Gemische Kapitel I Artikel 3

- Klare Aufgabenbeschreibung des Europäischen Marktüberwachungsforums EMSF Kapitel VI Artikel 27 :

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 742/13

... ). Zur Begründung hat die Bundesregierung u.a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. "Erstzugriffsoption" zugesteht, welche den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des weiteren hat der Bund den Mittelansatz der GRW für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. € erhöht.



Drucksache 430/13

... Im Rahmen ihres Einsatzes für ein zügiges Inkrafttreten des Vertrages und dessen internationale Umsetzung plant die Bundesregierung Haushaltsmittel zur Stärkung der internationalen Sicherheit durch Implementierung von Transfer-Kontrollen für Rüstungsgüter in Schwellen- und Entwicklungsländern für das Jahr 2014 ein. Der Mittelansatz für die folgenden Jahre ist aufwachsend. Dafür wird Vorsorge im Einzelplan des Auswärtigen Amts getroffen. Die Umsetzung des Vertrages erfolgt im Rahmen der bestehenden Haushalts- und Finanzplanansätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 561/12

... Um Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung effektiv umsetzen zu können, ist es wichtig, einen Mittelansatz hierfür in einem gemeinsamen Topf zu reservieren. Die Kommission schlägt vor, hierfür mindestens 5% der EFRE-Mittel in jedem Mitgliedstaat vorzusehen. Wir sind uns bewusst, dass in einigen Staaten - so auch in Deutschland - dieser Minimalansatz bereits in der aktuellen Förderperiode überschritten wird. Auf europäischer Ebene liegt der Durchschnitt jedoch lediglich bei 3%, so dass eine weitere Schwerpunktsetzung notwendig ist. Zur vorgesehenen Aufgabendelegation an die Städte in diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass Art und Umfang der Delegation je nach Verwaltungsorganisation und Verwaltungskapazität unterschiedlich ausgestaltet werden können.



Drucksache 623/12

... Die Kommission begrüßt insbesondere die in der Gesamtbewertung enthaltene Anerkennung der Bedeutung der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für die europäische Kohäsionspolitik und die Unterstützung für ihre Fortführung als eigenständiges Ziel der Kohäsionspolitik für die grundsätzliche Ausrichtung der ETZ auf die Strategie "Europa 2020" und für den Vorschlag einer eigenen Verordnung. Die ETZ kann einen bedeutenden Beitrag zur Strategie "Europa 2020" leisten. Dies schlägt sich nicht zuletzt in dem erhöhten Mittelansatz nieder, den die Kommission für den zukünftigen Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorschlägt. Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass die Bedeutung der ETZ und ihre Rolle in der künftigen Kohäsionspolitik durch das Legislativpaket gestärkt sowie die Umsetzung erleichtert werden soll.



Drucksache 805/11 (Beschluss)

... Zwar verweist die Kommission auf den bereichsübergreifenden Mittelansatz für Programmplanung und Governance. Er ermögliche eine wirksame Koordinierung zwischen allen Einzelzielen von Horizont 2020 und die Beschäftigung mit Herausforderungen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Meereswissenschaften und -technologien, die zielübergreifend seien. Diese Einschätzung erscheint jedoch nicht praxisnah, geht es doch gerade bei Forschung und Innovation auch um Fühlungsvorteile, die durch eine größere räumliche Nähe entstehen.

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Drucksache 805/11 (Beschluss)




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 723/11

... In der Folgenabschätzung gelangte man zu dem Schluss, dass Option 2 unter dem Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt die beste ist. Danach wären jährlich rund 25 Mio. EUR Haushaltsmittel bereitzustellen, was mit dem Mittelansatz für das Verbraucherprogramm in der Mitteilung "Ein Haushalt für Europa 2020" vom Juni 2011 im Einklang stünde.

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Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 805/1/11

... Zwar verweist die Kommission auf den bereichsübergreifenden Mittelansatz für Programmplanung und Governance. Er ermögliche eine wirksame Koordinierung zwischen allen Einzelzielen von Horizont 2020 und die Beschäftigung mit Herausforderungen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Meereswissenschaften und -technologien, die zielübergreifend seien. Diese Einschätzung erscheint jedoch nicht praxisnah, geht es doch gerade bei Forschung und Innovation auch um Fühlungsvorteile, die durch eine größere räumliche Nähe entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/1/11




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

[Begründung nur gegenüber dem Plenum :

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11


 
 
 


Drucksache 399/11

... Es wird eine neue Bestimmung eingeführt, mit der sichergestellt werden soll, dass sich die Organe im jährlichen Haushaltsverfahren frühzeitig (Zeitplan im Anhang) über die Verteilung der Verwaltungsausgaben einigen; mögliche Änderungen am Statut sowie die Auswirkungen des allmählichen Personalabbaus um 5 % zwischen 2013 und 2018 in allen Organen, Einrichtungen und Agenturen sollten sich zudem im jährlichen Mittelansatz für die Verwaltungsausgaben jedes Organs widerspiegeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Vertragliche Grundlage

1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020

1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben

1.2.2. Flexibilität

1.2.3. Garantiebestimmungen

1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens

Artikel 1

Artikel 2
- Einhaltung der Obergrenzen des MFR

Artikel 3
- Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
- Technische Anpassung des Finanzrahmens

Artikel 5
- Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
- Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
- Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
- Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
- Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags

Artikel 11
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung

Artikel 12
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
- Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Artikel 14
- Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
- Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
- Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17

2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs

Teil I
- Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente

A. Bestimmungen über den Finanzrahmen

B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente

Teil II
- Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit

B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte

C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen

D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds

F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben

Teil III
- Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjähriger Finanzrahmen

Artikel 2
Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens

Artikel 3
Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Technische Anpassung

Artikel 5
Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge

Artikel 11
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns

Artikel 12
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Artikel 14
Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang
Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)


 
 
 


Drucksache 226/10

... Die Bundesagentur überträgt der gemeinsamen Einrichtung einen Mittelansatz aus den von ihr im Rahmen von § 46 bewirtschafteten Haushaltsmitteln des Bundes unter Abzug der von ihr zur Verfügung gestellten Ressourcen. Mit der Befugnis, Mittel des Bundes zu bewirtschaften, kann die gemeinsame Einrichtung innerhalb der durch den Bundeshaushaltsplan vorgegebenen Zweckbestimmung im Einzelfall über die Verwendung der Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen der ihr von der Bundesagentur zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungsmittel verfügen. Dies gilt ebenso für die Veranlassung von Einnahmen. Da die Zahlbarmachung der Ausgaben und die Vereinnahmung von Beträgen weiterhin durch die Bundesagentur erfolgt, haben die gemeinsamen Einrichtungen die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel über die IT-gestützten Bewirtschaftungssysteme der Bundesagentur vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 259/07

... 28. hält den vom Rat am 17. Oktober 2006 beschlossenen Mittelansatz von 11 181 000 EUR für unzureichend; fordert, dass anlässlich der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2008/09 mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, damit die Ziele des Integrationsprozesses erreicht werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/07




Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

Handels - und Zollpolitik

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Investitions - und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP

Ausländische Direktinvestitionen

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

2 Landwirtschaft

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

2 Dienstleistungen

2 Verkehr

2 Energie

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Industrie

2 Textilsektor

Wissenschaft und Technologie

Handel und Entwicklung

Abschließende Erwägungen


 
 
 


Drucksache 390/06

... f) Die Kommission braucht in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres einen gewissen Spielraum für Mittelübertragungen im Zusammenhang mit den Personalausgaben. So sollte sie eigenständig über derartige Mittelübertragungen entscheiden können, die 10 % des Mittelansatzes nicht übersteigen, und die Haushaltsbehörde im folgenden Monat von dieser Mittelübertragung in Kenntnis setzen (Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2). Diese Änderung berücksichtigt zum Teil die Abänderungen 39, 41 and 42 des Parlaments. Für den Fall, dass ein Basisrechtsakt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht existierte und die entsprechenden Mittel in die Reserve eingestellt wurden, sollte es der Kommission außerdem aus Effizienzgründen (Vermeidung von Verzögerungen) möglich sein, nach der Annahme des betreffenden Basisrechtsakts automatisch die Übertragung von Reservemitteln zu beschließen (Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d). Allerdings soll sie die Haushaltsbehörde nachträglich von diesen Mittelübertragungen in Kenntnis setzen (Abänderung 40 des Parlaments). In Absatz 2 werden die Verweise angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 138/06

... gewährleisten und die Armut mindern sollen, der politische Dialog. Erneuerbare Energieträger sind ein Hauptthema der Initiative, mit der die EU-Energiefazilität(Mittelansatz: 220 Mio. EUR) eingerichtet wurde. Diese wird 2006 einsatzfähig und soll als Katalysator für konkrete Investitionen in

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Drucksache 138/06




1. Einleitung

2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept

2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation

2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen

2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern

3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte

3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen

3.2. Nutzung der Umweltvorteile

3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen

3.4. Expansion der Rohstoffproduktion

3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel

3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern

3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung


 
 
 


Drucksache 413/06

... 1. Der Vorschlag der Kommission bzw. die Auflage eines neuen Rahmenprogramms werden begrüßt, insbesondere die beabsichtigte Zusammenfassung der bestehenden Programme, die Ausrichtung auf eine intensive Bekämpfung aller Formen der Kriminalität neben der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die Orientierung auf einen verbesserten Informationsaustausch sowie der im Abgleich zu den bisherigen Programmen deutlich erhöhte Mittelansatz.

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Drucksache 413/06




Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013

Bezug 2 Auszug

I. allgemeine Bemerkungen

Anlage I
Beschluss des Rates Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele des Programms

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zugang zum Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 9b
[gestrichen]

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Bezug 3

I. allgemeine Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 685/06

... Die vorgeschlagene Mittelausstattung basiert auf der Beihilfe, die den Bananenerzeugern für den Zeitraum 2000–2002 im Schnitt gewährt wurde. Dieser Zeitraum entspricht dem Bezugszeitraum, anhand dessen die Mittelausstattungen für die GAP-Reformen von 2003 und 2004 berechnet wurden. Der daraus resultierende Mittelansatz beläuft sich auf 280 Mio. EUR für die Erzeugermitgliedstaaten zusammen (ohne Zypern). Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag nach demselben Verteilungsschlüssel wie im Jahr 2000 auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen, womit dem Antrag der Erzeugungsmitgliedstaaten in ihrem Memorandum vom 20. September 2005 und in ihrem gemeinsamen Standpunkt vom 22. Mai 2006 gefolgt wird:

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Drucksache 685/06




Begründung

1. Einleitung

2. Gründe für die Reform und ihre Ziele

3. Vorgeschlagene Massnahmen zur Reform der GMO für Bananen

3.1. Beihilfe für die Erzeuger in den Regionen in äußerster Randlage

3.2. Beihilfe für die Erzeuger in anderen Bananenregionen

3.3. Erzeugerorganisationen

3.4. Hinfällig gewordene Bestimmungen

4. Begleitung und Bewertung

5. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 404/93

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 4
Übergangsmaßnahmen

Artikel 5
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang

Anhang VIII
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Anhang VIIIa
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 71c


 
 
 


Drucksache 354/1/05

... 2. insbesondere die beabsichtigte Zusammenfassung der bestehenden Programme, die Ausrichtung auf eine intensive Bekämpfung aller Formen der Kriminalität neben der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die Orientierung auf einen verbesserten Informationsaustausch sowie der im Abgleich zu den bisherigen Programmen deutlich erhöhte Mittelansatz.



Drucksache 232/05

... Mittelansatz:

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Drucksache 232/05




Begründung

1. Einleitung/Begründung

2. DER Fonds

3. DER NEUE Dotierungsmechanismus

4. ÜBERGANGSZEITRAUM

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 354/05 (Beschluss)

... 1. Der Vorschlag der Kommission bzw. die Auflage eines neuen Rahmenprogramms werden begrüßt, insbesondere die beabsichtigte Zusammenfassung der bestehenden Programme, die Ausrichtung auf eine intensive Bekämpfung aller Formen der Kriminalität neben der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die Orientierung auf einen verbesserten Informationsaustausch sowie der im Abgleich zu den bisherigen Programmen deutlich erhöhte Mittelansatz.



Drucksache 572/05

... "In ordnungsgemäß begründeten Sonderfällen können Mittel für Hilfen in Notstandssituationen und humanitäre Maßnahmen ab dem 15. Dezember eines Haushaltsjahres aus den Mitteln des folgenden Haushaltsjahres gebunden werden. Diese Mittelbindungen dürfen ein Viertel des Mittelansatzes der entsprechenden Haushaltslinie im letzten festgestellten Haushaltsplan nicht überschreiten.“

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Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 285/1/05

... 28. Der Bundesrat erkennt an, dass die von der Kommission auch auf Wunsch des Rates eingeleiteten Arbeiten in der Nachfolge der hochrangigen Reflexionsgruppe einen gewissen finanziellen Unterbau erfordern. Der hierfür (s. Anhang 2, Ziel 4, Maßnahmebereich 5 - "Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen") vorgesehene Mittelansatz erscheint allerdings im Hinblick auf die begrenzten Zuständigkeiten der Gemeinschaft als zu hoch. Der Bundesrat erinnert ferner daran, dass er einen wesentlichen Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Arbeit in diesem Bereich gefordert und dabei insbesondere auf die Bedeutung der regionalen Aspekte hingewiesen hatte (vgl. BR-Drucksache 336/04 (Beschluss) vom 9. Juli 2004, Ziffer 4).



Drucksache 285/05 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat erkennt an, dass die von der Kommission auch auf Wunsch des Rates eingeleiteten Arbeiten in der Nachfolge der hochrangigen Reflexionsgruppe einen gewissen finanziellen Unterbau erfordern. Der hierfür (s. Anhang 2, Ziel 4, Maßnahmebereich 5 - "Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen") vorgesehene Mittelansatz erscheint allerdings im Hinblick auf die begrenzten Zuständigkeiten der Gemeinschaft als zu hoch. Der Bundesrat erinnert ferner daran, dass er einen wesentlichen Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Arbeit in diesem Bereich gefordert und dabei insbesondere auf die Bedeutung der regionalen Aspekte hingewiesen hatte (vgl. BR-Drucksache 336/04 (Beschluss) vom 9. Juli 2004, Ziffer 4).



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



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