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"Mittelausstattung"


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0332/04B
0636/04
0571/04
0569/04B
0807/1/04
0805/1/04
Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten nur unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets des Agrarhaushalts, etwaiger Umverteilungseffekte in der Zweite Säule sowie der Mittelausstattung für die Mitgliedstaaten in den übrigen EU-Fonds bewertet werden kann. Er fordert auch für die Erste und Zweite Säule mindestens die Beibehaltung der bisherigen Mittelausstattung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/11

... Um zu gewährleisten, dass diese Mitgliedstaaten (oder jeder andere Mitgliedstaat, der eventuell in der Zukunft von solchen Hilfsprogrammen gefördert wird) die Strukturfonds- und Kohäsionsfondsprogramme vor Ort weiter umsetzen und Projekte finanzieren, enthält der vorliegende Vorschlag Bestimmungen, mit denen ein Risikoteilungsinstrument geschaffen werden kann. Der Einsatz dieses Instruments setzt voraus, dass ein Teil der verfügbaren Mittel, die diesen Mitgliedstaaten zugewiesen wurden, an die Kommission zurückübertragen werden. Ziel ist es dabei, Kapitalbeiträge bereitzustellen, mit denen erwartete und unerwartete Verluste bei Darlehen und Garantien abgedeckt werden können, die im Rahmen einer Partnerschaft zur Risikoteilung mit der Europäischen Investitionsbank bzw. anderen Finanzinstituten mit öffentlichem Auftrag, die bereit sind, weiterhin Mittel für Projektsponsoren und Banken zur Verfügung zu stellen, welche für die private Kofinanzierung von aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds geförderten Projekten verwendet werden, gewährt werden. Die Höhe der im Rahmen der Kohäsionspolitik insgesamt für den Zeitraum 2007-2013 bereitgestellten Mittel wird dadurch nicht beeinflusst. Auf diese Weise wird in einem kritischen Moment für zusätzliche Liquidität für Investitionen in die Infrastruktur oder produktive Investitionen in den Mitgliedstaaten gesorgt und die weitere Durchführung der Programme vor Ort erleichtert. Wurden die für das Risikoteilungsinstrument verfügbar gemachten Mittel nicht zum Ausgleich von Verlusten genutzt, stehen sie den Mitgliedstaaten für die Fortführung des Risikoteilungsinstruments oder als Bestandteil der verfügbaren Mittelausstattung für die operationellen Programme zur Verfügung. Die Mittelzuweisungen für das Risikoteilungsinstrument werden zudem streng gedeckelt und schaffen für die Europäische Union oder die Mitgliedstaaten keine Eventualverbindlichkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Kontext

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation der Interessenträger Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl von Instrumenten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 599/11 (Beschluss)

... 6. Dahingehend begegnet der Vorschlag auch inhaltlichen Bedenken. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit dem Vorschlag den EGF erweitern will, um Hilfestellungen für Landwirte zur Anpassung an neue Marktlagen zu ermöglichen. Er weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen und die Förderbedingungen allenfalls für Spezialbereiche, keinesfalls jedoch zum Ausgleich von umfänglichen und dauerhaft veränderten neuen Marktlagen geeignet sind. Auch wäre die Mittelausstattung des Fonds hierfür bei Weitem nicht ausreichend. Der Bundesrat sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EGF auf den Landwirtschaftssektor und weitere Zielgruppen kritisch. Er kritisiert insbesondere die Ausweitung auf neue Gruppen von "Begünstigten", wie unter anderem Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, Selbstständige und Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Familienangehörige. Zudem sollen auch passive Leistungen wie Beihilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden.



Drucksache 767/2/11

... Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 767/2/11




Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung:


 
 
 


Drucksache 650/11

... Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-202017 kündigte die Kommission die Schaffung eines neuen Instruments auf EU-Ebene an, nämlich der Fazilität "Connecting Europe", die zur Finanzierung der für die EU vorrangigen Verkehrs-, Energie- und digitalen Breitbandinfrastrukturen dient. Die Fazilität wird Infrastrukturen unterstützen, die eine europäische oder eine Binnenmarktdimension aufweisen, und die EU-Fördermittel auf vorrangige Netze konzentrieren, die bis 2020 verwirklicht sein müssen und bei denen ein Eingreifen der EU am notwendigsten ist. Die Fazilität wird für den Zeitraum 2014-2020 eine Gesamtmittelausstattung von 50 Mrd. EUR haben. Davon entfallen 31,7 Mrd. EUR auf den Verkehrssektor, von denen wiederum 10 Mrd. EUR für im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähige Verkehrsinfrastruktur-Investitionen innerhalb der Mitgliedstaaten bestimmt sind. Außerdem schlägt die Kommission vor, dass Infrastrukturprojekte von EU-Interesse, die durch Nachbarschafts- und Beitrittsländer verlaufen, künftig im Rahmen der neuen Fazilität "Connecting Europe" koordiniert und verstärkt werden sollten18.



Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der vorgeschlagenen Mittelausstattung die aus dem derzeit laufenden Finanzrahmen noch nicht ausbezahlten Mittel (RAL = reste à liquider) bisher außer Betracht bleiben. Der Bundesrat fordert, dass die Kommission Vorschläge für eine Begrenzung dieser Überhänge vorlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 724/1/11

... 1. Der Bundesrat befürwortet die Fortführung der bisherigen Gesundheitsprogramme mit einem dritten Gesundheitsprogramm und stellt fest, dass die Mittelausstattung für diesen wichtigen Politikbereich wiederum verhältnismäßig gering ausfällt.



Drucksache 722/11

... 2. Die Mittelausstattung des Programms kann auch die Ausgaben für Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüf- und Evaluierungstätigkeiten decken, die für die Programmverwaltung und die Verwirklichung der Ziele des Programms erforderlich sind, insbesondere für Studien, Treffen von Sachverständigen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Europäischen Union, soweit diese mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung in Zusammenhang stehen, Ausgaben für IT-Netze, die schwerpunktmäßig der Informationsverarbeitung und dem Informationsaustausch dienen, und alle anderen Ausgaben der Kommission für technische und administrative Unterstützung zur Verwaltung des Programms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 229/11

... Soweit der Fonds Mittel in Höhe von mehr als 70 Milliarden Euro angesammelt hat, berichtet die Anstalt dem Lenkungsausschuss, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank regelmäßig über die aktuelle Mittelausstattung und legt im Benehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank dem Bundesministerium der Finanzen Vorschläge zur eventuellen Anpassung der Höhe der zu erhebenden Jahresbeiträge vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeitrag

§ 2
Sonderbeiträge

§ 3
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze

§ 4
Mitteilungspflichten

§ 5
Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge

§ 6
Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 7
Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

§ 8
Übergangsregelungen

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute


 
 
 


Drucksache 105/11 (Beschluss)

... -Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW-CO



Drucksache 810/11

... In den Arbeitsprogrammen werden die wichtigsten Aspekte im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahmen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] dargelegt, unter anderem die Einzelheiten der Ziele, die Mittelausstattung und der Zeitplan sowie ein mehrjähriges Konzept und strategische Leitlinien für die folgenden Jahre der Durchführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 636/11

... Die Mittelausstattung der Säulen I und II wird ergänzt durch zusätzliche Mittel in Höhe von 17,1 Mrd. EUR, aufgeteilt in 5,1 Mrd. EUR für Forschung und Innovation, 2,5 Mrd. EUR für die Lebensmittelsicherheit und 2,8 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige unter anderen Haushaltslinien des MFR sowie 3,9 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor und bis zu 2,8 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung außerhalb des MFR, so dass sich die Gesamtmittel für den Zeitraum 2014- 2020 auf 435,6 Mrd. EUR belaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder

Artikel 3
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 4
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 5
Aufhebungen

Artikel 6
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5


 
 
 


Drucksache 867/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausstattung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) wegen der noch laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) der endgültigen Ausgestaltung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 Rechnung trägt.



Drucksache 723/11

... - Schwerpunkte der Maßnahmen im Rahmen des Verbraucherprogramms Da die Probleme, mit denen sich die Verbraucherpolitik auseinandersetzen muss, äußerst vielfältig sind, bedeutet die relativ geringe Mittelausstattung des Verbraucherprogramms, dass die Maßnahmen, die finanziert werden sollen, auf Bereiche zu konzentrieren sind, in denen sich mit Interventionen auf EU-Ebene ein eindeutiger Mehrwert erreichen lässt. Ausgewählt wurden drei Aktionsbereiche:

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Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

• Allgemeiner Kontext

• Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

• Anhörung interessierter Kreise

• Folgenabschätzung

• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

• Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 733/11

... (53) Angesichts der Art und des Umfangs der unerwarteten Verluste, die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der Wirtschafts- und Finanzkrise erlitten haben, müssen die Qualität der von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen vorzuhaltenden Eigenmittel verbessert und die Harmonisierung in diesem Bereich weiter vorangebracht werden. Dies sollte auch die Einführung einer neuen Definition der Kernelemente des zum Auffangen unerwarteter Verluste verfügbaren Eigenkapitals umfassen sowie Verbesserungen der Definition von Hybridkapital und einheitliche Anpassungen der Aufsichtsanforderungen für Eigenmittel. Ferner müssen die Untergrenzen für die Eigenmittelausstattung signifikant angehoben und neue Kapitalquoten festgelegt werden, wobei der Schwerpunkt auf den zum Auffangen entstehender Verluste verfügbaren Kernelementen der Eigenmittel liegt.



Drucksache 635/11

... Die Mittelausstattung der Säulen I und II wird ergänzt durch zusätzliche Mittel in Höhe von 17,1 Mrd. EUR, aufgeteilt in 5,1 Mrd. EUR für Forschung und Innovation, 2,5 Mrd. EUR für die Lebensmittelsicherheit und 2,8 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige unter anderen Haushaltslinien des MFR sowie 3,9 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor und bis zu 2,8 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung außerhalb des MFR, so dass sich die Gesamtmittel für den Zeitraum 2014- 2020 auf 435,6 Mrd. EUR belaufen.

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Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag zur Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten nur unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets des Agrarhaushalts, etwaiger Umverteilungseffekte in der Zweite Säule sowie der Mittelausstattung für die Mitgliedstaaten in den übrigen EU-Fonds bewertet werden kann.

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Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 804/11

... Hinsichtlich des zweiten Punktes hat die Folgenabschätzung ergeben, dass die Kommission als Vertreterin der Europäischen Union für die Programme zuständig bleiben muss, solange die EU alleine deren Finanzierung übernimmt, wie es die Kommission in der genannten Mitteilung vom 29. Juni 2011 vorschlägt. Mit der Verwaltung des Betriebs sollte hingegen eine Regulierungsagentur beauftragt werden. So ließe sich nicht nur der sozio-ökonomische Nutzen maximieren, den man sich vom Betrieb der Systeme verspricht, und eine größere Kohärenz mit den übrigen Politikbereichen der Union herstellen, sondern es wäre auch möglich, die finanzielle und politische Verantwortung der verschiedenen Interessenträger eindeutig zu bestimmen. Aus diesem Grund und in Anbetracht der erwähnten Schlussfolgerungen des Rates vom 3 1. März 2011 bietet sich die Agentur für das Europäische GNSS, die durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 errichtet wurde, um Aufgaben bei der Programmdurchführung wahrzunehmen, als naheliegendste Lösung an, weil sie bereits besteht und auch im Bereich Satellitennavigation tätig ist. Allerdings wären dann eine neue Aufgabenbeschreibung und Mittelausstattung für diese Agentur erforderlich.

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Drucksache 804/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Die europäischen Satellitennavigationssysteme und -programme

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Phasen des Galileo-Programms

Artikel 4
Betrieb des EGNOS-Systems

Artikel 5
Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme

Artikel 6
Eigentum

Kapitel II
Haushaltsmittel Haushaltsverfahren

Artikel 7
Erfasste Tätigkeiten

Artikel 8
Finanzierung des Galileo-Programms

Artikel 9
Finanzierung des Betriebs des EGNOS-Systems

Artikel 10
Haushaltsmittel

Artikel 11
Durch die Programme erzielte Einnahmen

Kapitel III
öffentliche Programmlenkung

Artikel 12
Allgemeiner Rahmen für die Programmlenkung

Artikel 13
Die Rolle der Kommission

Artikel 14
Sicherheit der Systeme und ihres Betriebs

Artikel 15
Die Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

Artikel 16
Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

Kapitel IV
Aspekte bezüglich der Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten

Artikel 17
Gemeinsame Aktion

Artikel 18
Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen

Kapitel V
öffentliche Aufträge

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze

Artikel 20
Spezifische Ziele

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen für öffentliche Aufträge, die im Rahmen der Errichtungsphase und der Betriebsphase der Programme vergeben werden

Artikel 21
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Artikel 22
Aufträge mit Bedarfspositionen

Artikel 23
Aufträge zu Selbstkostenerstattungspreisen

Artikel 24
Vertragszusätze

Artikel 25
Vergabe von Unteraufträgen

Kapitel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 26
Programmplanung

Artikel 27
Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Internationale Übereinkünfte

Artikel 29
Technische Unterstützung

Artikel 30
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Artikel 31
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 32
Information des Europäische Parlaments und des Rates

Artikel 33
Bewertung der Anwendung dieser Verordnung

Kapitel VII
Befugnisübertragung Ausführungsmassnahmen

Artikel 34
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35
Ausschussverfahren

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Aufhebung

Artikel 37
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 399/11

... 2. Zweitens haben sich der Solidaritätsfonds der Europäischen Union und der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) zwar als nützlich erwiesen, doch wurden die jährlichen Mittel für den EGF nach dem derzeitigen Finanzrahmen (500 Mio. EUR) nie voll ausgeschöpft. Vorgeschlagen werden eine etwas geringere Mittelausstattung von 429 Mio. EUR, eine Vereinfachung der Verfahren zur Finanzierung und Auszahlung von Finanzhilfen sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Fonds auch zur Abfederung indirekter Auswirkungen der Globalisierung auf die Landwirte.

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Drucksache 399/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Vertragliche Grundlage

1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020

1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben

1.2.2. Flexibilität

1.2.3. Garantiebestimmungen

1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens

Artikel 1

Artikel 2
- Einhaltung der Obergrenzen des MFR

Artikel 3
- Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
- Technische Anpassung des Finanzrahmens

Artikel 5
- Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
- Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
- Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
- Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
- Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags

Artikel 11
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung

Artikel 12
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
- Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Artikel 14
- Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
- Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
- Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17

2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs

Teil I
- Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente

A. Bestimmungen über den Finanzrahmen

B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente

Teil II
- Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit

B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte

C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen

D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds

F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben

Teil III
- Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjähriger Finanzrahmen

Artikel 2
Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens

Artikel 3
Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Technische Anpassung

Artikel 5
Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge

Artikel 11
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns

Artikel 12
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Artikel 14
Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang
Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)


 
 
 


Drucksache 648/11

... (2) Die Kommission entscheidet im Wege von Durchführungsrechtsakten über die Auswahl spezifischer Programme, etwaige Änderungen und die entsprechenden Mittelausstattungen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/11




1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

• Zusammenfassung des Vorschlags

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip

• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

• Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:

3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:

Artikel 5
Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme

4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:

8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.

13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:

Artikel 15a
Befugnisse der Kommission

Artikel 16a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16b
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 819/11

... 3. Die Beträge, die im Rahmen der Mittelausstattung für Überwachungs-, Kommunikations- und Prüfmaßnahmen in der Zeit nach dem 31. Dezember 2020 erforderlich sind, gelten nur dann als bestätigt, wenn sie mit dem ab 1. Januar 2021 geltenden Finanzrahmen vereinbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 338/11

... Die Änderungen in Absatz 3 sind notwendig, um im Jahre 2011 bei nicht ausreichenden Einnahmen des Sondervermögens aus den bisherigen Einnahmequellen die Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zu gewährleisten. Die erforderlichen Mittel können unter den Voraussetzungen des § 37 der Bundeshaushaltsordnung im Wege von außerplanmäßigen Ausgaben unterjährig zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Sondervermögen im Jahre 2011 über die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderliche Mittelausstattung verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1778: Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines SondervermögensEnergie- und Klimafonds


 
 
 


Drucksache 29/10

... - gibt es nach wie vor Umsetzungslücken beim Natura-2000-Netz, das für Landgebiete erst 2010 und für Meeresgebiete erst 2012 fertig gestellt sein wird. Es hat sich gezeigt dass das Aussterben von Arten und die Zerstörung von Lebensräumen durch gezielte Maßnahmen im Rahmen des gemeinschaftlichen Naturschutzrechts rückgängig gemacht werden können; es gab jedoch Verzögerungen und Probleme bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, die u. a. auf eine unzulängliche Mittelausstattung zurückzuführen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/10




1. Einleitung

2. Argumente für den Schutz der biologischen Vielfalt

2.1. Zustand und Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit

2.2. Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt

2.3. Erfolge und Mängel der derzeitigen Politik

3. Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010

3.1. Ein Konzept für 2050

3.2. Unterschiedliche Ambitionsniveaus

Option 1 Spürbare Senkung der Verlustrate Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 2 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 3 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen

Option 4 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 64/10 (Beschluss)

... Die Schieneninfrastruktur ist bekanntlich seit Jahren unterfinanziert. Dies zeigt sich auch besonders deutlich in der vor kurzem veröffentlichten so genannten Streichliste der DB AG, die wesentliche Projekte vor dem Hintergrund der derzeitigen Mittelausstattung als mittelfristig nicht realisierbar darstellt. Daher bleibt die Forderung der Bereitstellung einer angemessenen Finanzausstattung vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Zukunft dringlich. Dies wird auch durch Äußerungen von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer in den Medien unterstrichen, das Schienennetz wegen der prognostizierten Steigerungen im Güterverkehr massiv ausbauen zu wollen. Eine Umsetzung der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die eine Absenkung der Bundesmittel für Neu- und Ausbau der Infrastruktur nach Auslaufen der Konjunkturpakete vorsieht, würde dieses Bestreben konterkarieren. Die Länder verweisen weiter darauf, dass sie als größter Kunde des Netzes im Hinblick auf ihre gesetzliche Verantwortung für den Nahverkehr in besonderer Weise auf eine qualitativ hochwertige Schieneninfrastruktur angewiesen sind; sie müssen deshalb in die Umsetzung der LuFV, die zwischen Bund und DB AG über den Netzerhalt abgeschlossen wurde, stärker eingebunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zukunft der Bahn sichern

Begründung


 
 
 


Drucksache 874/10

... Was sonstigen Handlungsbedarf auf EU-Ebene angeht, so möchten der EGB und die EGÖD, dass die Kommission ihre Möglichkeiten bei Richtlinienverstößen der Mitgliedstaaten voll ausschöpft, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren. Sie befürworten ferner Maßnahmen zur Förderung einer besseren Personal- und Mittelausstattung der Arbeitsaufsicht in den Mitgliedstaaten. Dagegen haben sich neun europäische Ärzteverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren ausgesprochen. In mehreren Stellungnahmen wird die Kommission aufgefordert, vergleichende Studien und/oder den Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 290/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, beim Marktanreizprogramm und den weiteren Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative


 
 
 


Drucksache 667/10

... - Seit ihrer Einführung im Jahr 1988 haben die mehrjährigen Finanzrahmen eine strikte Haushaltsdisziplin und die mittelfristige Berechenbarkeit der EU-Ausgaben garantiert. Der Preis für diese Berechenbarkeit war die begrenzte Flexibilität. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der mehrjährige Finanzrahmen und seine Programme nicht immer in der Lage waren, auf politische Notwendigkeiten und veränderte Umstände zu reagieren. Bei wichtigen Entscheidungen, wie den Zusatzhilfen für die Entwicklungsländer während des plötzlichen Anstiegs der Lebensmittelpreise 2008, der Reaktion auf den veränderten Bedarf bei Großprojekten wie Galileo und ITER wegen der langen Vorlaufzeiten und der Entwicklung der Kosten, dem Beitrag zum Konjunkturpaket 2008/2009 oder der Reaktion auf weltweite Katastrophen wie den Tsunami musste gegen das extrem enge Korsett des aktuellen Systems angekämpft werden. Sie konnten nur unter extremen Schwierigkeiten dank unerwarteter Spielräume in anderen Haushaltstiteln in die Tat umgesetzt werden. Selbst innerhalb einzelner Programme haben die Hindernisse für eine Änderung der Ausgabenprioritäten eine angemessene Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, wie Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den veränderten Qualifizierungsbedarf im Zuge der Wirtschaftskrise oder den Wandel der Beziehungen zu aufstrebenden Wirtschaftsmächten erschwert. Durch die mangelnde Flexibilität des Haushalts, auf unerwartete Entwicklungen reagieren zu können, büßt die EU an Handlungsfähigkeit und an Ansehen ein. - Ein weiteres unvorhergesehenes Ereignis der vergangenen Jahre war die Wirtschaftskrise mit ihren Folgen für die ordnungspolitische Debatte. Sie hat die Interdependenz der europäischen Volkswirtschaften und die Notwendigkeit, die gemeinsamen Regeln zu stärken, deutlich werden lassen. Die Heranziehung des Haushalts als Sicherheit für den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein Beispiel für eine innovative Nutzung des Haushalts zur Unterstützung einer dringlichen politischen Notwendigkeit trotz äußerst knapper Mittelausstattung. Darüber hinaus war angeregt worden, die EU-Mittel als zusätzliche Finanzierungsquelle für die Präventiv- und Korrekturmaßnahmen einzusetzen, mit denen der Stabilitäts- und Wachstumspakt unterlegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 482/10

... Artikel 21 Absatz 3 der Zahlungsdiensterichtlinie gibt den Mitgliedstaaten vor, die zuständigen Behörden zu ermächtigen, die erforderlichen, insbesondere unter Artikel 21 Absatz 1 näher ausgeführten Maßnahmen (Auskunfts- und Vorlegungsersuchen, Vor-Ort-Prüfungen, Anordnungen, Aufhebung der Zulassung) zu ergreifen, um eine ausreichende Eigenmittelausstattung des Instituts zu gewährleisten.



Drucksache 771/2/10

... 5. Für den Bundesrat ist eine sachgerechte Mittelausstattung der GAP ebenfalls von grundlegender Bedeutung. Er fordert eine wirkungsstarke GAP mit zwei Säulen, um die künftigen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen wettbewerbsfähiger Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, nachwachsender Rohstoffe und



Drucksache 681/10

... "§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität".



Drucksache 771/10 (Beschluss)

... 5. Um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht die GAP auch in Zukunft ein angemessenes Agrarbudget auf der Basis der bisherigen Mittelausstattung.

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Drucksache 771/10 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 561/10 (Beschluss)

... Ebenso bewertet der Bundesrat das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument kritisch. Aufgrund der geringen Mittelausstattung dieses Instruments sind messbare Effekte auf makroökonomische Indikatoren in den Mitgliedstaaten nicht zu erwarten. Zugleich entstehen den Mitgliedstaaten zusätzliche Bürokratiekosten, weil Verwaltungsstrukturen und -verfahren für dieses Instrument erst zu schaffen sind. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Strukturfonds oder nationalen Mittel zur Schaffung von Mikrofinanzangeboten erscheint das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument deshalb nicht angemessen.



Drucksache 290/1/10

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, beim Marktanreizprogramm und den weiteren Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung zu gewährleisten.

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Drucksache 290/1/10




1. Zur Entschließung insgesamt

2. Hauptempfehlung

Zu Nummer 3

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 4 - neu -Folgende Nummer 4 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 225/10

... "3. die Organisation und Mittelausstattung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit den angestrebten Integrationserfolg erwarten lassen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 28a
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

§ 434u
Beschäftigungschancengesetz

Artikel 2
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

b Transfermaßnahmen

c Transferkurzarbeitergeld

d Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

e Regelungen zum Kurzarbeitergeld

f Eingliederungszuschuss für Ältere

g Erweiterte Berufsorientierung

h Ausbildungsbonus bei Insolvenz

i Regelungen zur Weiterbildungsförderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in KMU

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1286: Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz


 
 
 


Drucksache 64/2/10

... vor dem Hintergrund der derzeitigen Mittelausstattung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/2/10




1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -

2. Zu Nummer 8 Satz 4 und Begründung Absatz 2 Satz 2 und Satz 5 - neu -


 
 
 


Drucksache 155/10

... "(3) Ist die Bundesanstalt für die Beaufsichtigung einer Institutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe auf zusammengefasster Basis zuständig, an deren Spitze ein EU-Mutterinstitut oder eine EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft steht, soll sie mit den für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum eine gemeinsame Entscheidung treffen, ob die Eigenmittelausstattung der Gruppe auf zusammengefasster Basis ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und welche zusätzliche Eigenmittelanforderungen für jedes gruppenangehörige Unternehmen und auf zusammengefasster Basis erforderlich sind. Die Entscheidung ist schriftlich umfassend zu begründen und hat angemessen die von den jeweils zuständigen Stellen durchgeführte Risikobewertung der Tochterunternehmen zu berücksichtigen. Die Bundesanstalt stellt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe zu. Stimmen nicht alle für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum der Entscheidung der Bundesanstalt zu, beteiligt die Bundesanstalt von sich aus oder auf Antrag einer der anderen zuständigen Stellen den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden. Dessen Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; erhebliche Abweichungen hiervon sind in der Entscheidung zu begründen.



Drucksache 664/10

... Um die Zielausstattung der Fonds festzulegen, wird die Kommission im Rahmen ihrer Folgenabschätzung insbesondere die Kosten jüngerer Abwicklungsmaßnahmen analysieren und auch berücksichtigen, dass die Fondsgröße auch von den Auswirkungen von Reformen wie höheren Eigenkapitalanforderungen und Verbesserungen bei der Verlustausgleichsqualität des Kapitals sowie der Wirksamkeit anderer Puffer (z.B. der Einlagensicherungssysteme) abhängen muss, die sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen von Bankenpleiten verringern können. Da die Ausgaben eines Abwicklungsfonds zum Teil möglicherweise wieder hereingeholt werden können (z.B. durch Verkauf einer Brückenbank), kann die Zielgröße vermutlich noch etwas niedriger angesetzt werden. Zu guter Letzt wird die Möglichkeit bestehen, die Mittelausstattung der Fonds den jeweils aktuellen Erfahrungen anzupassen, damit sie den zu erwartenden Finanzierungsbedarf exakter widerspiegelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich Ziele

3. Hauptelemente des Rahmens

3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden

3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen

Verstärkte Beaufsichtigung

Übertragbarkeit von Aktiva

Sanierungs - und Abwicklungspläne

5 Präventivbefugnisse

3.3. Auslöser

Auslöser für die Abwicklung

3.4. Frühzeitiges Eingreifen

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Umsetzung von Sanierungsplänen

5 Sonderverwalter

3.5. Abwicklung

Abwicklung und Insolvenz

3.6. Abschreibung von Schulden

4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements

4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen

4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern

4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung

5. Abwicklungsfinanzierung

5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds

5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme

5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds

5.4. Größe der Fonds

6. weitere Schritte Künftige Arbeiten

6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011

6.2. Künftige Arbeiten

Insolvenzrahmen mittelfristig

Integrierter Rahmen längerfristig

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 771/1/10

... 7. Um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht die GAP auch in Zukunft ein angemessenes Agrarbudget auf der Basis der bisherigen Mittelausstattung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/1/10




I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 561/10

... Der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt weitreichende Finanzhilfen für junge Menschen bereit. Er ist das Hauptfinanzierungsinstrument, mit dem die EU die Jugendbeschäftigung, den Unternehmergeist und die Mobilität junger Arbeitnehmer zu Lernzwecken fördert, dem Schulabbruch entgegenwirkt und das Qualifikationsniveau anhebt. Ein Drittel der 10 Mio. Begünstigten, die jedes Jahr ESF-Mittel erhalten, sind junge Menschen; rund 60 % der gesamten Mittelausstattung des ESF für den Zeitraum 2007-2013 in Höhe von 75 Mrd. EUR zuzüglich des Kofinanzierungsbeitrags der Mitgliedstaaten kommen jungen Menschen zugute. Mit Finanzhilfen in Höhe von 20,7 Mrd. EUR leistet der ESF auch einen wesentlichen Beitrag zur Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten sowie zur Förderung des lebenslangen Lernens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 439/10

... Weder die derzeitige noch die künftige Regelung der EU (Solvabilität I bzw. II) können die Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft gänzlich ausschließen. Die Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“, die ab dem 31. Dezember 2012 anzuwenden ist, sieht in Bezug auf die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen einen risikobasierten, wirtschaftlichen Ansatz vor. Sie verpflichtet Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei einem Konfidenzniveau von 99,5 % VaR7 ausreichend Eigenkapital vorzuhalten, um die Verpflichtungen eines ganzen Jahres erfüllen zu können. Dies dürfte gewährleisten, dass von 200 Versicherungsgesellschaften pro Jahr nicht mehr als eine Konkurs anmeldet. Den für die Zwecke dieses Weißbuchs verwendeten historischen Daten und Modellschätzungen zufolge liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Versicherungsunternehmen im allgemeinen zwischen 0,1 % (normale wirtschaftliche Bedingungen) und 0,5 % (außergewöhnliche Umstände wie eine Finanzkrise oder besondere Schwierigkeiten eines Versicherers in einem bestimmten EU-Land).8 Trotz der bestehenden Sicherungssysteme kann dies dazu führen, dass die Verluste auf die Versicherungsnehmer in der EU (oder den Steuerzahler) abgewälzt werden. Im Extremfall können sich diese Verluste bei Lebens- und Nichtlebensversicherungen in einem Jahr auf bis zu 46,5 Mrd. EUR belaufen. Dies entspricht etwa 4,4 % der in der EU in einem Jahr verbuchten Bruttoprämien. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass zwischen 1996 und 2004 mehr als 130 Versicherer in der EU zahlungsunfähig geworden sind und die Insolvenz einer griechischen Versicherungsgruppe im Jahr 2009 etwa 800 000 Versicherungsnehmer betraf.



Drucksache 561/1/10

... Ebenso bewertet der Bundesrat das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument kritisch. Aufgrund der geringen Mittelausstattung dieses Instruments sind messbare Effekte auf makroökonomische Indikatoren in den Mitgliedstaaten nicht zu erwarten. Zugleich entstehen den Mitgliedstaaten zusätzliche Bürokratiekosten, weil Verwaltungsstrukturen und -verfahren für dieses Instrument erst zu schaffen sind. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Strukturfonds oder nationalen Mittel zur Schaffung von Mikrofinanzangeboten erscheint das PROGRESS-Mikrofinanzierunginstrument deshalb nicht angemessen.



Drucksache 667/1/10

... 16. Für die Regionen, die aus der Förderung im Ziel Konvergenz ausscheiden, müssen angemessene und gerechte Übergangsregelungen im Rahmen des Ziels Konvergenz vorgesehen werden. Darüber hinaus muss auch in den Regionen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" nach 2013 die [flächendeckende Förderung bei] angemessener Mittelausstattung fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/1/10




a Grundsätzliche Anmerkungen

b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

aa Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik in allen Regionen

Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie

Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung

Konzentration und Verbesserung der Kohärenz

Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten

Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen

Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen

bb Innovation, Bildung und Jugend

cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

dd Landwirtschaft

ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik

c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

e Reform des Einnahmensystems der EU


 
 
 


Drucksache 518/10

... "(3) Ist die Bundesanstalt für die Beaufsichtigung einer Institutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe auf zusammengefasster Basis zuständig, an deren Spitze ein EU-Mutterinstitut oder eine EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft steht, soll sie mit den für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum eine gemeinsame Entscheidung treffen, ob die Eigenmittelausstattung der Gruppe auf zusammengefasster Basis ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und welche zusätzliche Eigenmittelanforderungen für jedes gruppenangehörige Unternehmen und auf zusammengefasster Basis erforderlich sind. Die Entscheidung ist schriftlich umfassend zu begründen und hat angemessen die von den jeweils zuständigen Stellen durchgeführte Risikobewertung der Tochterunternehmen zu berücksichtigen. Die Bundesanstalt stellt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe zu. Stimmen nicht alle für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum der Entscheidung der Bundesanstalt zu, beteiligt die Bundesanstalt von sich aus oder auf Antrag einer der anderen zuständigen Stellen den Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden. Dessen Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; erhebliche Abweichungen hiervon sind in der Entscheidung zu begründen.



Drucksache 647/2/10

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in den Finanzplanansätzen für die Jahre 2012 bis 2014 vorgesehene Kürzung der Mittelausstattung für das Marktanreizprogramm zurückzunehmen. Für das Marktanreizprogramm ist eine deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das Marktanreizprogramm ist ein unverzichtbares Förderinstrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Es leistet auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.



Drucksache 382/09 (Beschluss)

... " erarbeiten. Diese umfasst insbesondere die Mittelausstattung ihres Programms (einschließlich Gemeinschaftsbeihilfe und Kofinanzierung), die Dauer, die Zielgruppe, die förderungswürdigen Erzeugnisse und die Beteiligung der interessierten Kreise. Teil dieser Strategie ist auch eine Darstellung der flankierenden Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 498/09

... – angemessene Mittelausstattung und beste Möglichkeiten zur Erfüllung von Unterstützungsfunktionen.



Drucksache 319/09

... 3. bedauert, dass keine konkreten Ziele festgelegt wurden, als die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen haben, die Mittelausstattung für die ländliche Entwicklung zu kürzen, und stellt fest, dass im zweiten Pfeiler zu wenig Mittel vorgesehen sind, um den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gerecht zu werden;



Drucksache 826/09

... Neben einer Darstellung der Ausgangslage und des Stands der Ostseeforschung muss er eine klare strategische Vision und einen Fahrplan beinhalten, wie die genannten Ziele erreicht werden sollen, und vorläufige Themen für die politisch ausgerichteten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlagen unter Angabe ihrer Mittelausstattung, eines Zeitplans für die Veröffentlichung und der voraussichtlichen Projektdauer benennen. Ferner soll der Forschungsplan Maßnahmen enthalten, mit denen neu auftretende Forschungsfragen angegangen werden können und mit denen die Forschungsintegration im gesamten Ostseeraum vorangebracht werden kann, auch soll er einen gemeinsamen Fahrplan für künftige Investitionen in regionale Infrastrukturkapazitäten und deren gemeinsame Nutzung enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungen

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

6. Anhörung der interessierten Kreise

6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission

6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium

Vorschlag

Artikel 1
Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 2
Durchführung von BONUS-169

Artikel 3
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 4
Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV

Artikel 6
Auf die Beiträge anfallende Zinsen

Artikel 7
Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Beteiligung anderer Länder

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
BONUS-169 - Ziele und Durchführung

1. Ziele

2. Strategiephase

2.1 Ziel

2.2 Leistungen

2.2.1 Der strategische Forschungsplan

2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise

2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten

2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase

3. Durchführungsphase

3.1. Ziele

3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten

3.3 Weitere Aktivitäten

3.4. Beiträge während der Durchführungsphase

3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten

Anhang II
Verwaltung von BONUS-169

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 122/09

... Zustimmung zur weiteren Nutzung des Verfahrens nach § 10a Abs. 6 KWG zur Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittelausstattung einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe (§ 10a Abs. 8 KWG)



Drucksache 277/1/09

... Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen des § 45 KWG sind in der Eingriffsintensität für die Sanierung eines Instituts und für die Stabilisierung des Finanzmarkts kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die durch die Vorschriften ermöglichten höheren Anforderungen an die Eigenmittelausstattung der Institute dazu führen würden, dass deren Kreditvergabe eingeschränkt oder verteuert wird. In der jetzigen konjunkturellen Abschwungphase sind prozyklische Eigenkapitalanforderungen zu vermeiden.



Drucksache 846/09

... Durch das Siebte Forschungsrahmenprogramm wurde eine neue Form der europäischen öffentlichprivaten Partnerschaft auf Programmebene geschaffen: Die gemeinsame Technologieinitiative (JTI) auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag19. Dieses neue Instrument wurde geschaffen, um die europäische Forschung in den Bereichen zu fördern, in denen Art und Umfang der angestrebten Ziele nicht mit herkömmlichen Instrumenten zu verwirklichen sind. Die ersten JTIs wurden in fünf Bereichen eingerichtet: innovative Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt, Brennstoffzellen und Wasserstoff, Nanoelektronik und eingebettete IKT-Systeme. Die JTIs verfügen für den Zeitraum bis 2017 über eine Gesamtmittelausstattung von 1 bis 3 Mrd. EUR. Bei drei JTIs (innovative Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt, sowie Brennstoffzellen und Wasserstoff) bestehen die öffentlichen Ressourcen ausschließlich aus Gemeinschaftsmitteln, die über den Haushalt der gemeinsamen Technologieinitiative bereitgestellt werden. Bei zwei anderen JTIs (ARTEMIS und ENIAC) werden sie mit Mitteln kombiniert, die von den beteiligten Mitgliedstaaten oder Ländern, die mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziiert sind, über nationale Förderorganisationen zur Verfügung gestellt werden. Der Beitrag der privaten Partner besteht aus "



Drucksache 54/09

... Gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung7 darf die jährliche Mittelausstattung des EGF 500 Mio. EUR nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

• Gründe und Ziele des Vorschlags

• Allgemeiner Kontext

• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

• Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

• Einholung und Nutzung von Expertenwissen

• Folgenabschätzung

• Ausweitung des Anwendungsbereichs des EGF

3. Rechtliche Aspekte

• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

• Rechtsgrundlage

• Subsidiaritätsprinzip

• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

• Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

• Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2
Interventionskriterien

Artikel 8
Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 130/1/09

... 28. Angesichts der zentralen geographischen Lage Deutschlands in Europa und der daraus resultierenden Wichtigkeit der vorrangigen TEN-V-Vorhaben hält der Bundesrat die derzeitige Mittelausstattung der TEN-Haushaltslinie für nicht ausreichend. Um eine zeitgerechte Umsetzung der vorrangigen Vorhaben zu erreichen, bittet er die Bundesregierung, im Rahmen der Ratsverhandlungen eine entsprechende Dotierung mitzutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/1/09




Zu Frage 1:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu Frage 7:

Zu Frage 8:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu den weiteren Beratungen


 
 
 


Drucksache 613/09

... 5. Mittelausstattung und Umsetzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/09




Begründung

1. Einleitung

2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

2.1. Herausforderungen und Chancen

2.2. Ziele und Aktivitäten

3. Konsultationen

4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU

5. Mittelausstattung und Umsetzung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen

Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung

Artikel 6
Finanzvorschriften

Artikel 7
Mittelausstattung

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 11
Begleitung und Evaluierung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3

A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft

B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen

C. Kofinanzierung nationaler Initiativen

D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/09

... Soweit dies zur Verhinderung einer kurzfristig zu erwartenden Verschlechterung der Eigenmittelausstattung oder der Liquidität des Instituts erforderlich ist, sind solche Anordnungen auch ohne vorherige Androhung mit Fristsetzung zulässig.



Drucksache 525/09

... 2. Die Mittelausstattung für das GMES-Programm kann auch die Ausgaben für Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüf- und Bewertungstätigkeiten decken, die unmittelbar für die Verwaltung des GMES-Programms und das Erreichen der Zielsetzungen erforderlich sind, insbesondere für Studien, Tagungen, Informationsmaßnahmen und Veröffentlichungen, sowie alle anderen Ausgaben der Kommission für die technische und administrative Hilfe und Unterstützung zur Verwaltung des GMES-Programms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3 Finanzierung von GMES: von der Forschung und Entwicklung bis zum Betrieb

1.4 Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Inhalt der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm GMES und seine ersten operativen Tätigkeiten 2011-2013

3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Wahl des Rechtsinstruments

6. Auswirkungen Auf Den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
GMES-Programm

Artikel 3
Erste operative Tätigkeiten von GMES (2011-2013)

Artikel 4
Organisatorische Modalitäten

Artikel 5
Formen der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 6
Teilnahme von Drittländern

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Daten- und Informationspolitik im Rahmen von GMES

Artikel 9
Überwachung und Bewertung

Artikel 10
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang
Ziele der ersten operativen Tätigkeiten von GMES (2011-2013)

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 253/09

... 9. weist darauf hin, dass die wirksame Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik spezifische Programme der angewandten Forschung mit einer angemessenen Mittelausstattung erfordert; ist der Auffassung, dass dazu die Einführung eines Aufteilungsschlüssels im siebten Rahmenprogramm unerlässlich ist;



Drucksache 382/09

... " erarbeiten. Diese umfasst insbesondere die Mittelausstattung ihres Programms (einschließlich Gemeinschaftsbeihilfe und Kofinanzierung), die Dauer, die Zielgruppe, die förderungswürdigen Erzeugnisse und die Beteiligung der interessierten Kreise. Teil dieser Strategie ist auch eine Darstellung der flankierenden Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 277/09 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen des § 45 KWG sind in der Eingriffsintensität für die Sanierung eines Instituts und für die Stabilisierung des Finanzmarkts kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die durch die Vorschriften ermöglichten höheren Anforderungen an die Eigenmittelausstattung der Institute dazu führen würden, dass deren Kreditvergabe eingeschränkt oder verteuert wird. In der jetzigen konjunkturellen Abschwungphase sind prozyklische Eigenkapitalanforderungen zu vermeiden.



Drucksache 130/09 (Beschluss)

... 25. Angesichts der zentralen geographischen Lage Deutschlands in Europa und der daraus resultierenden Wichtigkeit der vorrangigen TEN-V-Vorhaben hält der Bundesrat die derzeitige Mittelausstattung der TEN-Haushaltslinie für nicht ausreichend. Um eine zeitgerechte Umsetzung der vorrangigen Vorhaben zu erreichen, bittet er die Bundesregierung, im Rahmen der Ratsverhandlungen eine entsprechende Dotierung mitzutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09 (Beschluss)




Zu Frage 1:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu Frage 7:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 13:

Zu den weiteren Beratungen


 
 
 


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