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"Monitor"
Drucksache 24/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM(2011) 934 final; Ratsdok. 18919/11
... 16. Artikel 7 Buchstabe a des Beschlussvorschlags sieht die Einrichtung und Verwaltung eines Notfallabwehrzentrums (ERC) vor, welches rund um die Uhr als Koordinierungszentrale für Einsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen soll und zu diesem Zweck mit den nationalen Kontaktpunkten in Verbindung steht. Gemäß Artikel 11 Absatz 6 stellt das ERC, z.B. im Falle der Aktivierung des Gemeinschaftsverfahrens, die registrierten Einheiten der Europäischen Notfallabwehrkapazität auf Ersuchen der Kommission für Einsätze zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem ERC zumindest eine Monitoring-, Informations- und Koordinierungsfunktion zugewiesen; eine detaillierte Beschreibung der Kompetenzen im Rahmen des Beschlussvorschlages unterbleibt.
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Zur Untermauerung der hier dargelegten Punkte sind dieser Mitteilung folgende Unterlagen beigefügt: Länderübersichten, in denen die Leistungen und die politischen Reformen der Mitgliedstaaten in den Schlüsselbereichen, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, zusammengefasst werden; die erste Ausgabe des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung (Education and Training Monitor), der einen Überblick über das aktuelle Qualifikationsangebot und die Fortschritte bei der Erreichung der Europa-2020-Kernziele vermittelt, sowie fünf weitere Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen, in denen politisch relevante Fakten dargelegt und Beispiele für bewährte Verfahren vorgestellt werden.
Mitteilung
1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum
2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten
2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen
Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten
Berufliche Qualifikationen
2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen
Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich
Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen
2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern
Finanzierung der Bildung
5 Partnerschaften
3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten
4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 56/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60 /EG und 2008/105 /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik COM(2011) 876 final
... /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik darauf hinzuwirken, dass nur solche Stoffe mit einer rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnorm aufgenommen werden, die analytisch unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung überprüfbar und im wasserrechtlichen Vollzug anwendbar sind. Stoffe mit extrem niedrigen Umweltqualitätsnormvorschlägen, die in diesen niedrigen Bestimmungsgrenzen derzeit EU-weit nicht analytisch nachweisbar sind, sollten vorerst in ein Beobachtungsmonitoring mit Trendbetrachtung aufgenommen werden.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Monitoring-Prozesses "Energie der Zukunft" soll jährlich ein Fortschrittsberichts zum Stand der Umsetzung der im Energiekonzept beschlossenen Maßnahmen erstellt werden. Zur Unterstützung des Monitorings wurde eine Geschäftsstelle bei der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 12 Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.
§ 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.
§ 17a Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 17b Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 17c Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 17d Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
§ 17e Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen
§ 17f Belastungsausgleich
§ 17g Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen
§ 17h Abschluss von Versicherungen
§ 17i Evaluierung
§ 17j Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
Artikel 4 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Artikel 1
a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b Informationspflichten für die Wirtschaft
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6 Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt
2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
3. Sonstige Kosten
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Befristung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu § 17e
Zu § 17f
Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher
Zu § 17g
Zu § 17h
Zu § 17i
Zu § 17j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Artikel 2 (Energiestatistikgesetz)
Artikel 3 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 4 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Artikel 6 (Änderung der Anreizregulierungsverordnung)
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Ziffer 5
Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise
Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan
Zu 3.: Austausch statistischer Daten
Drucksache 727/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) * - COM(2011) 874 final; Ratsdok. 18627/11
... Was die vorgetragene Sorge hinsichtlich der notwendigen Erweiterung der Vorschriften für das forstliche Monitoring anbelangt, so verweist die Kommission darauf, dass in Artikel 10 Buchstabe c und Artikel 11 Buchstabe c des Kommissionsvorschlags die Überwachung des Zustands der Umwelt ausdrücklich erwähnt wird, was implizit die Wälder einschließt. Dabei wird es Aufgabe des LIFE-Ausschusses sein, darüber zu entscheiden, wie und in welchen Schwerpunktbereichen das forstliche Monitoring in die verschiedenen Finanzierungsoptionen der vorgeschlagenen Verordnung einbezogen werden sollte.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Mit der vorliegenden strategischen Mitteilung sollen die beschäftigungspolitischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts durch mittelfristige Leitlinien ergänzt werden, die sich auf die beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 beziehen. Die Mitteilung baut auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien7 auf; sie enthält Maßnahmen, die im gegenwärtigen Kontext forciert werden müssen, und sie soll helfen, zwischen allen Akteurinnen und Akteuren Vertrauen aufzubauen, damit die erforderlichen beschäftigungspolitischen Reformen umgesetzt werden können. Dieserart ist die Mitteilung auch eine Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates 8, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch ein strengeres Monitoring der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken, vor allem in den Bereichen mit potenziellen Auswirkungen auf die makroökonomische Stabilität und das makroökonomische Wachstum9.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... 40. Siehe OECD/PISA (2009). Nach Angaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) blieben 2011 allein in Deutschland nahezu 80 000 Ingenieursstellen unbesetzt http://www.vdi.de/uploads/media/Ingenieurmonitor_2012-02.pdf.
Drucksache 624/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen - COM(2012) 617 final
... 8. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass für die Umsetzung des neuen Hilfsfonds, ähnlich wie bei den Strukturfonds, ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem aufzubauen ist. Die mit dem Verordnungsvorschlag geforderte Begleitung der Förderprogramme durch nationale Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Auditbehörden dürfte neben den Anforderungen eines professionellen Monitorings und umfassender Evaluationen einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten. Die vorhandenen Verwaltungsstrukturen können die neue Aufgabe nicht vollumfänglich abdecken. Dies wird insbesondere mit Blick auf das relativ geringe Finanzvolumen des Hilfsfonds als unverhältnismäßig eingestuft. Es ist zu befürchten, dass der verwaltungsseitige Aufwand den erhofften Nutzen erheblich relativieren wird.
Drucksache 4/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen - COM(2011) 866 final
... 7. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine Koordinierung der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen durch den bisher nur beratend tätigen und zukünftig rechtlich formalisierten Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Comitee, HSC) zweckmäßig und umsetzbar ist, da insbesondere unklar ist, wie die Koordinierung von Prävention und Krisenmanagement funktionieren soll. Der Gesundheitssicherheitsausschuss soll Gefahrbewertungen einholen oder Risikoeinschätzungen durch Experten vornehmen lassen, hat jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Vorschlagsrechte, sondern soll lediglich die Kommission beraten. Der Bundesrat hält es für notwendig, zunächst die Aufgaben des Gesundheitssicherheitsausschusses eindeutig festzulegen und von den "Adhoc-Monitoringnetzen", dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und anderen EU-Agenturen (zum Beispiel Arzneimittel) abzugrenzen, um zu klären, ob mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss überhaupt ein Mehrwert erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen (zum Beispiel Pandemiepläne) durch den Gesundheitssicherheitsausschuss, da bereits Mechanismen etabliert sind, um die Interoperabilität der Pläne zu ermöglichen.
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 14. Der Bundesrat lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt neue Legislativvorschläge oder sonstige rechtliche Initiativen im Gewässerbereich ab. Der Schwerpunkt sollte vielmehr auf der EU-weit vergleichbaren Umsetzung bereits bestehender Richtlinien liegen, insbesondere was die Maßnahmen, die Ausnahmenregelungen, das Monitoring und das Reporting anbetrifft. Zudem ist eine engere Abstimmung der Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie mit den ersten
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Auch im übrigen Europa sind Frauen in verantwortlichen Positionen unterrepräsentiert. Verschiedene Studien (Europäische Kommission: Report on Progress on Equality between Women and Men in 2010; McKinsey: Woman Matter 4; EPWN Bord Women Monitor 2010; Phönix Report; Egon Zehnder International: European board diversity analysis 2010) zeigen zudem, dass die Verteilung der Führungspositionen auf Frauen und Männer in den einzelnen Ländern ganz erheblich variiert: Im europäischen Durchschnitt liegt die Frauenbeteiligung in Führungs- und Kontrollgremien in Europa im Jahr 2010 bei 12,2 %.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
Drucksache 511/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... Ein wesentlicher Bestandteil von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen ist die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne eines "Qualitäts-Monitorings". Die Auswahl der hierbei zu berücksichtigenden Indikatoren richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stand des jeweiligen Wissens und den Besonderheiten der jeweiligen Früherkennungsmaßnahme. In der gesetzlichen Vorschrift werden folgende Indikatoren hervorgehoben, die für die an der Durchführung und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen beteiligten Stellen sowie für die Nutzerinnen und Nutzer von Krebsfrüherkennungsprogrammen besonders wichtig sind:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.3.1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen
1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme
1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung
1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze
2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister
2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben
2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils
2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder
2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen
2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen
2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe
2.3 Übergangsregelungen
2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung
2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs
2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V.1. Bund, Länder und Gemeinden
V.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister
2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 422/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... Das Konzept der Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative eingerichtet. Um die Wirksamkeit der Initiative zu erhöhen, wurde sie 1999 offiziell in eine Aktion der Europäischen Union umgewandelt. Es wurden neue Kriterien und Auswahlmodalitäten festgelegt, die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Europäischen Kulturhauptstadt berechtigten Mitgliedstaaten wurde festgelegt und es wurde eine europäische Jury zur Prüfung der Bewerbungen eingerichtet, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt (Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019). Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen aktualisiert; dabei wurde auf einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Städten und auf eine qualitative Verbesserung der Bewerbungen abgezielt, um die Wirksamkeit der Initiative noch zu erhöhen. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Städte in der Vorbereitungsphase eingeführt, darunter ein Überwachungsverfahren (Monitoring) (Beschluss Nr.1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019).
Drucksache 688/2/12
... Mitverantwortlich für den Rückgang des innerdeutschen Passagierluftverkehrs ist vor allem auch das Low Cost Segment, in dem das Streckenangebot gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich reduziert wurde. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sieht dies in seinem Low Cost Monitor 2/2012 als eine Folge der im Jahr 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer, die bei Inlandsverbindungen auf den Hin- und Rückflug erhoben wird, so dass sie eine massive Zusatzbelastung darstellt. Gerade der Inlandsluftverkehr reagiert aufgrund niedriger Margen empfindlich auf zusätzliche Kostenfaktoren.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Zum Problem der illegalen Wasserentnahme14 sei angemerkt, dass es zwar an den Mitgliedstaaten ist, EU-Recht und nationales Recht mit allen Mitteln durchzusetzen, dass Satellitenaufnahmen und daraus hergeleitete Informationen, wie sie das Programm "Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung" (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) ermöglicht, jedoch wesentlich dazu beitragen könnten, Gebiete zu identifizieren, die weit über das in nationalen Genehmigungen zugestandene Maß hinaus oder sogar ohne Genehmigung bewässert werden. Die Kommission schlägt daher vor, mit den von illegalen Wasserentnahmen betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und zur Aufdeckung illegaler Wasserentnahmen GMES-Dienstleistungen vorzuschlagen, die den in den Mitgliedstaaten vorliegenden Informationen in vollem Umfang Rechnung tragen.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 317/12
Verordnung der Bundesregierung
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Hierbei wurden neben wissenschaftlichen Publikationen u.a. Daten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Erkenntnisse aus Suchtkliniken, Erkenntnisse von Strafverfolgungsbehörden, Daten aus spezifischen Monitoringsystemen, Informationen zu Rezeptfälschungen und nicht zuletzt Statistiken zum Verordnungsverhalten der verschreibenden ärztlichen Personen berücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs
II. Erfüllungsaufwand
1. Unterstellung neuer synthetischer, psychoaktiver Stoffe unter das BtMG
2. Unterstellung flüssiger Tilidinhaltiger Fertigarzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung unter das BtMG
III. Nachhaltigkeit
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2091: Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... R. in der Erwägung, dass laut dem Bericht der "Arbeitsgruppe Vertreibungen" (DWG, Displacement Working Group ), der am 14. Mai 2012 veröffentlicht wurde, sowie dem Monatsbericht des OCHA (Humanitarian Monitor) zufolge von den israelischen Streitkräften seit Januar 2011 über 60 von der Europäischen Union und einer Reihe von Mitgliedstaaten finanzierte Anlagen, darunter Solaranlagen, Wassertanks und landwirtschaftliche Nutzgebäude, zerstört wurden; in der Erwägung, dass bei mehr als 100 vergleichbaren Projekten die Gefahr besteht, dass sie noch zerstört werden;
Drucksache 688/12
... a) festgestellt hat, dass mindestens der nach der Anlage zu § 55 für das Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde; die Feststellung erfolgt auf der Grundlage des Berichts, den ein unabhängiges wissenschaftliches Institut im Rahmen des Monitorings nach der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 (BAnz AT 16.10.2012(B) 1) erstellt hat, sowie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt
§ 53a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 53b Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 12 Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7
Anlage (zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 4. Der Bundesrat lehnt allerdings verpflichtende Vorgaben zur Berücksichtigung der makroregionalen Strategien und der Strategien für die Meeresgebiete, wie sie in der vorliegenden Mitteilung insbesondere in den Abschnitt en 2.3 (Abstimmung der Finanzierung), 2.8 (Monitoringsystem) und 3 (Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis) enthalten sind, ab.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... - ab 2013 im Rahmen der Erhebung zum Monitoring der Endverbrauchermärkte die Marktperformance der Online-Glücksspieldienste bewerten. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert,
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 370/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist - COM(2012) 336 final
... Ein Mitgliedstaat, der einen vorsorglichen finanziellen Beistand erhält, wird einer verstärkten Überwachung unterworfen, damit seine rasche Rückkehr zu normalen Verhältnissen gewährleistet und die anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor möglichen negativen Spillover-Effekten geschützt werden können (Artikel 6). Die verstärkte Überwachung sollte einen umfassenderen Zugang der Kommission zu Informationen beinhalten, die für ein sorgfältiges Monitoring der wirtschaftlichen, haushaltspolitischen und finanziellen Lage des betreffenden Mitgliedstaats und für eine regelmäßige Berichterstattung durch die Kommission benötigt werden. Ein Mitgliedstaat, der einer verstärkten Überwachung unterliegt, erlässt Maßnahmen zur Behebung der potenziellen Ursachen wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Drucksache 219/3/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken - COM(2012) 167 final
... - Zu Artikel 11 Absatz 3: Die in Artikel 11 Absatz 3 vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein "commitment of confidence" (Verpflichtung zur Umsetzung der im Verhaltenskodex formulierten Maßnahmen) zu unterzeichnen und im Rahmen eines Monitoring jährlich der Kommission zu seiner Einhaltung zu berichten, steht im Widerspruch zum vorgesehenen Artikel 5a mit der Weisungsunabhängigkeit des Leiters des nationalen Statistikamtes und der weiterhin bestehenden Gesamtverantwortung der Mitgliedstaaten für solide EU-Statistiken. [Ein solches Commitment ist für Deutschland zudem problematisch, wenn es die Budgethoheit der Länderparlamente tangiert.]
Drucksache 655/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... Der neue Artikel 8 Absatz 2 ist als kritisch anzusehen. Hierbei soll die Durchführung und Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen bewertet werden, was im Ergebnis einem Monitoring gleich kommt. Dabei ist nicht ersichtlich, warum die Genehmigungsbehörde Maßnahmen zur Überwachung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen anordnen sollte, wenn sie von der Wirksamkeit der geplanten Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen überzeugt ist. Die Verpflichtung zu einem ausnahmslosen Monitoring erscheint unverhältnismäßig und würde den Vorhabenträger unzumutbar belasten. Ob eine Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen geboten ist, kann regelmäßig nur im Einzelfall von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden.
Zum Vorschlag insgesamt
Zu Artikel 1
Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte
Überschneidung mit anderen Richtlinien
Definition und Reichweite der UVP
Screening Vorprüfung
2 Fristen
Zu Artikel 5
Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen
Vorlage des Umweltberichts
Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:
2 Alternativenprüfung
2 Akkreditierungsverfahren
Überarbeitung des Umweltberichts
Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts
Abschluss des UVP-Verfahrens
Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung
Bericht
2 Delegationsverfahren
Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU
Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte
Zum Standort Dauerweiden
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 655/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... 55. Der neue Artikel 8 Absatz 2 ist als kritisch anzusehen. Hierbei soll die Durchführung und Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen bewertet werden, was im Ergebnis einem Monitoring gleich kommt. Dabei ist nicht ersichtlich, warum die Genehmigungsbehörde Maßnahmen zur Überwachung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen anordnen sollte, wenn sie von der Wirksamkeit der geplanten Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen überzeugt ist. Die Verpflichtung zu einem ausnahmslosen Monitoring erscheint unverhältnismäßig und würde den Vorhabenträger unzumutbar belasten. Ob eine Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen geboten ist, kann regelmäßig nur im Einzelfall von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden.
Drucksache 28/2/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
... Zu seiner Steuerung bedarf es eines umfassenden und dauerhaften Monitorings. Es muss den jeweiligen Grad der Zielerreichung messen, aber auch mögliche Fehlentwicklungen erkennen; nur dann können Abweichungen vom Zielpfad rechtzeitig durch politische Entscheidungen korrigiert werden.
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... "§ 14a Lärmmonitoring
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Die bevorzugte Option ist eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen. Als effektivste und effizienteste Lösung zur Erreichung der Einzelziele "besserer Schutz entsandter Arbeitnehmer", "Verbesserung des Klimas für fairen Wettbewerb" und "Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen", die sich auch am besten mit den allgemeinen Zielen vereinbaren lässt, bietet sich ein Paket regulatorischer Maßnahmen für Durchführung, Monitoring und Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen ("Problem 1") und den Umgang mit Missbrauch von Entsendungen zur Umgehung von Rechtsvorschriften ("Problem 2") an, kombiniert mit nichtregulatorischen Maßnahmen zur Lösung von Problemen aufgrund der kontroversen oder unklaren Auslegung der gemäß der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 571/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Die Änderung hat zum Ziel, den Aufbau unnötiger bürokratischer Hürden für den U3-Ausbau zu vermeiden. Die Berichtspflichten zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 sind in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2007 im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern angemessen geregelt. Im Nachhinein für dieses Programm ein erweitertes Monitoring gesetzlich festzulegen, ist in den Ländern nicht umsetzbar, insbesondere, weil ein Teil der geforderten Daten bislang nicht erhoben worden ist und eine nachträgliche Erhebung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, insbesondere auch auf Ebene der Kommunen und Träger, mit sich bringen würde. Hinzu kommt, dass insbesondere Länder, die ihren Landesanteil nicht im Rahmen eines gesonderten Landesprogramms erbringen, sondern in die allgemeine Kommunalfinanzierung einspeisen, die interne Verteilung der Lasten zwischen Land und Kommunen auch nicht darstellen können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
4. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG
5. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 24. Product market monitoring, Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (2010b).
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... koordinierte Datenerhebung zur Transparenzverbesserung der Behörden werden sich Kosten sparende Synergieeffekte realisieren lassen. Es werden sich auch Synergien bei den allgemeinen Monitoringpflichten des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur realisieren lassen. Die für die Datenübermittlung zwischen der Markttransparenzstelle und der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden anfallenden Kosten werden als eher marginal eingeschätzt. Ein Teil der Datenerhebung ist ohnehin von Vorschriften der REMIT-Verordnung veranlasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Neunter Abschnitt
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
§ 58a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
§ 58b Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen
§ 68a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 95a Strafvorschriften
§ 95b Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vorgeschichte
2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
7. Nachhaltigkeit
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 47a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 47e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchtstabe c :
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 95a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 95b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
I. Votum
II. Regelungsschwerpunkte
III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas
IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten
V. Darstellung von Alternativen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)
Drucksache 4/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen COM(2011) 866 final
... 10. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine Koordinierung der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen durch den bisher nur beratend tätigen und zukünftig rechtlich formalisierten Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Comitee, HSC) zweckmäßig und umsetzbar ist, da insbesondere unklar ist, wie die Koordinierung von Prävention und Krisenmanagement funktionieren soll. Der Gesundheitssicherheitsausschuss soll Gefahrbewertungen einholen oder Risikoeinschätzungen durch Experten vornehmen lassen, hat jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Vorschlagsrechte, sondern soll lediglich die Kommission beraten. Der Bundesrat hält es für notwendig, zunächst die Aufgaben des Gesundheitssicherheitsausschusses eindeutig festzulegen und von den "Adhoc-Monitoringnetzen", dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und anderen EU-Agenturen (zum Beispiel Arzneimittel) abzugrenzen, um zu klären, ob mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss überhaupt ein Mehrwert erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen (zum Beispiel Pandemiepläne) durch den Gesundheitssicherheitsausschuss, da bereits Mechanismen etabliert sind, um die Interoperabilität der Pläne zu ermöglichen.
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... Die Kommission legt einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, damit diese sicherstellen, dass jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine gute Arbeitsstelle bzw. Ausbildung oder ein hochwertiger Bildungsgang angeboten wird. In diesem Vorschlag wird beschrieben, wie ein Jugendgarantie-System aussehen sollte. Der Vorschlag enthält eine Reihe von Leitlinien, die auf sechs Achsen beruhen: Aufbau starker Partnerschaften mit allen Interessenträgern; frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung, um zu verhindern, dass junge Menschen in die "NEET"-Gruppe geraten; Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt; umfassender Einsatz der EU-Mittel für die Jugendgarantie-Systeme; Bewertung und ständige Verbesserung der Jugendgarantie-Systeme; zügige Einführung dieser Systeme. In dem Vorschlag wird ferner beschrieben, wie die Kommission die Mitgliedstaaten unterstützen wird: EU-Finanzierungsrahmen, Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Monitoring der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters und Unterstützung von Informationskampagnen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Soweit Vorbeugemaßnahmen (z.B. Monitoring, Kategorisierung von Betrieben oder Gebieten nach dem Gesundheitsstatus der dort gehaltenen Tiere oder die Einrichtung eines Datenregisters über den Gesundheitsstatus von Tieren) oder andere Änderungen (z.B. Erweiterung der Gebührenregelung in § 41 um weitere Tatbestände) erst durch Bund- oder Länderverordnungen umgesetzt werden müssen, entsteht durch diese Regelungen kein Mehraufwand. Dieser entsteht erst mit der konkreten Umsetzung in den Verordnungen und lässt sich auch erst dann - entsprechend den geplanten Regelungen - quantifizieren; gleichwohl ist dann zusätzlicher Erfüllungsaufwand zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 571/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Die Änderung hat zum Ziel, den Aufbau unnötiger bürokratischer Hürden für den U3-Ausbau zu vermeiden. Die Berichtspflichten zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 sind in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2007 im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern angemessen geregelt. Im Nachhinein für dieses Programm ein erweitertes Monitoring gesetzlich festzulegen, ist in den Ländern nicht umsetzbar, insbesondere, weil ein Teil der geforderten Daten bislang nicht erhoben worden ist und eine nachträgliche Erhebung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, insbesondere auch auf Ebene der Kommunen und Träger, mit sich bringen würde. Hinzu kommt, dass insbesondere Länder, die ihren Landesanteil nicht im Rahmen eines gesonderten Landesprogramms erbringen, sondern in die allgemeine Kommunalfinanzierung einspeisen, die interne Verteilung der Lasten zwischen Land und Kommunen auch nicht darstellen können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG
§ 1 Gegenstand
Zu § 1
Zu § 1
6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG
11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG
§ 7 Anpassung der Verfügungsrahmen
12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2 Hilfsempfehlung:
13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG
15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Drucksache 688/12 (Beschluss)
... Mitverantwortlich für den Rückgang des innerdeutschen Passagierluftverkehrs ist vor allem auch das Low Cost Segment, in dem das Streckenangebot gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich reduziert wurde. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sieht dies in seinem Low Cost Monitor 2/2012 als eine Folge der im Jahr 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer, die bei Inlandsverbindungen auf den Hin- und Rückflug erhoben wird, so dass sie eine massive Zusatzbelastung darstellt. Gerade der Inlandsluftverkehr reagiert aufgrund niedriger Margen empfindlich auf zusätzliche Kostenfaktoren.
Drucksache 149/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein konzeptionelles Vorgehen der Bundesregierung bei der Energiewende ("Masterplan Energiewende")
... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer strukturierten und konzeptionellen Energiepolitik auf. Unter Beteiligung der Länder ist unverzüglich ein "Masterplan Energiewende" aufzustellen, der alle Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und Energieeffizienz, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Ausbau der Übertragungs- und Speicherinfrastrukturen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch ergänzende hocheffiziente konventionelle Kapazitäten umfasst. Ebenfalls unter Beteiligung der Länder ist ein aussagekräftiges Monitoring zur Energiewende zu konzipieren und durchzuführen.
Drucksache 720/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 19. Der Bundesrat lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt neue Legislativvorschläge oder sonstige rechtliche Initiativen im Gewässerbereich ab. Der Schwerpunkt sollte vielmehr auf der EU-weit vergleichbaren Umsetzung bereits bestehender Richtlinien liegen, insbesondere was die Maßnahmen, die Ausnahmenregelungen, das Monitoring und das Reporting anbetrifft. Zudem ist eine engere Abstimmung der Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie mit den ersten
Drucksache 571/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... § 9 Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Artikel 2 Änderung des Stabilitätsratsgesetzes
§ 6 Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 7 Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
Artikel 3 Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes
§ 1 Gegenstand
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Kapitel 1 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.
§ 4 Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht
Kapitel 2 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014
§ 5 Zweck der Finanzhilfen
§ 6 Höhe und Aufteilung der Programmkosten
§ 7 Anpassung der Verfügungsrahmen
§ 8 Verfahren und Durchführung
§ 9 Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten
§ 10 Rückforderung von Bundesmitteln
§ 11 Grundvereinbarung
Artikel 6 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
§ 4a Aufstockung des Sondervermögens
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und rechtliche Vorgaben
Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag
Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz
Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat
Weitere Inhalte des Gesetzes
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Drucksache 252/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Im engen Zusammenhang mit der Gewährung von mehr Flexibilität und mehr Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen steht die Weiterentwicklung des wissenschaftsadäquaten Controllings. Die Globalsteuerung der Einrichtungen erfolgt dabei über die im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation verabredeten Ziele und getroffenen Vereinbarungen. Deren Umsetzung wird im Rahmen des regelmäßigen Monitoringprozesses in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dargestellt und bewertet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Globalhaushalt
§ 4 Einschränkung des Besserstellungsverbots
§ 5 Beteiligung an Unternehmen
§ 6 Durchführung von Bauverfahren
§ 7 Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Herausforderungen und Ziele
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
Drucksache 725/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 4. Der Bundesrat empfiehlt den Kommissionsdienststellen, ein größeres Augenmerk auf die sprachliche Gestaltung und Übersetzung zu richten (z.B. Übersetzung der Modalverben, die teilweise aber bereits im englischen Text einen mit Blick auf die Zuständigkeiten zu hohen Verpflichtungsgrad der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen suggerieren; Übersetzung von "monitoring" mit "Überwachung"; Übersetzung von "early school leavers" mit "Schulabbrechern").
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Der Fall, dass die geforderte Vergütung das Marktübliche um mehr als 50 Prozent übersteigt ist an der Rechtsprechung zum Mietwucher bei Wohnraum orientiert. Zur gemeinsamen Orientierung für Behandelnde und Patienten sollte die Möglichkeit bestehen, sich über Vergleichspreise zu informieren. Es sollte daher geprüft werden, ob eine solche Information zum Beispiel durch die Ärztekammern zusammengestellt und veröffentlicht werden könnte. Zurzeit gibt der "IGe-Leistungen-Monitor" des GKV-Spitzenverbands schon für die häufigsten Zusatzleistungen Preisspannen an.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen
29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Rücktritt vom Behandlungsvertrag
30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V
§ 65c Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern
35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V
36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V
37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V
38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V
39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V
41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-
'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:
44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V
45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention
46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds
47. Zum Patientenentschädigungsfonds*
Drucksache 555/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Der Bundesrat hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Notwendigkeit einer lückenlosen Überwachung der Warenströme bei Tierarzneimitteln vom pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler bis zur einzelnen tierärztlichen Hausapotheke hingewiesen (s. BR-Drucksache 338/07(B) - vom 6. Juli 2007 und BR-Drucksache 740/11(B) - vom 10. Februar 2012). Dies wurde vom Bund bisher aus Gründen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Tierärzte abgelehnt. Daher können die gemäß DIMDI-AMV gemeldeten Daten (anonymisiert) von den Ländern ausschließlich für Monitoringzwecke verwendet werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1
18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3
19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1
23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -
24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1
25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2
27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -
29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2
30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -
32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -
33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1
35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -
§ 58e Zentrale Datenbank
38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1
39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -
Zu Nummer 23a4
40. Zum Gesetzentwurf allgemein
41. Zum Gesetzentwurf allgemein
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt
43. Zum Gesetzentwurf insgesamt
44. Zum Gesetzentwurf insgesamt
45. Zum Gesetzentwurf insgesamt
46. Zum Gesetzentwurf insgesamt
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Nach dem Appell des Europäischen Rates vom März 2012 gilt es, nachfrageorientierte Innovation weiter zu fördern und für die Unternehmer ein optimales Umfeld zur Vermarktung ihrer Geschäftsideen zu schaffen. Ab Ende des Jahres 2012 wird die Kommission durch einen horizontalen Aktionsplan mit drei aufeinanderfolgenden Phasen die Nachfrage für innovative europäische Waren und Dienstleistungen ankurbeln. In der ersten Phase wird man sich mit den Märkten und Instrumentarien sowie mit der Steuerung nachfrageorientierter Modelle beschäftigen. In der darauf folgenden Phase werden Kommission und Interessenträger strategische Pläne für nachfrageseitige Maßnahmen in breiter angelegten Initiativen ausarbeiten. In der letzten Phase werden die Maßnahmen durchgeführt, die in den in der zweiten Phase erstellten strategischen Plänen vorgesehen sind. Parallel dazu wird mit einem neuen Monitoring-System gemessen, wie sich die nachfrageseitigen Maßnahmen und die Umsetzung der strategischen Pläne auswirken.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Das einheitliche Meldeformat und die Meldepflicht werden für gleiche Ausgangsbedingungen sorgen und die Erfassung, die Analyse und das Monitoring der Daten vereinfachen. Sie werden außerdem den Verwaltungsaufwand der Industrie, der Mitgliedstaaten und der Kommission verringern und ein belastbareres System für den Umgang mit sensiblen Daten schaffen.
Drucksache 257/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV )
... - Darüber hinaus entsteht den Verteilernetzbetreibern ein nicht unerheblicher organisatorischer Verwaltungsaufwand insbesondere durch Versenden des Erstformulars, das Auswerten der Rückläufe, Ausschreibung, Beauftragung und Bezahlung des Installateurs, Entgegennahme der Endrechnung sowie das Einpflegen von Daten im Rahmen des Monitoring. Der Erfüllungsaufwand wird auf rund 20 Mio. Euro geschätzt. Der Schätzung wurden pro Anlage ein Zeitaufwand von etwa 1,5 Stunden, Arbeitskosten von 39,30 Euro/Stunde und 315.000 Anlagen zugrunde gelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Niederspannungsnetz
§ 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Mittelspannungsnetz
§ 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
§ 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen
§ 9 Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
§ 10 Kosten
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Verordnungsentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2082: Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes
I. Abschätzung und Darstellung des Erfüllungsaufwands
II. Darstellung der Alternativen
III. Votum
Drucksache 223/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 5. Der Bundesrat lehnt die Einrichtung eines dreigliedrigen Modells für das Monitoring und den Austausch über Lohn- und Gehaltsentwicklungen im Verhältnis zu Produktivität, Inflation und Binnennachfrage, Arbeitslosigkeit und Einkommensungleichgewichten ab, auch wenn dies unter Achtung der Autonomie der Sozialpartner gemäß Artikel 152 AEUV erfolgen soll.
Drucksache 725/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 5. Der Bundesrat empfiehlt den Kommissionsdienststellen, ein größeres Augenmerk auf die sprachliche Gestaltung und Übersetzung zu richten (z.B. Übersetzung der Modalverben, die teilweise aber bereits im englischen Text einen mit Blick auf die Zuständigkeiten zu hohen Verpflichtungsgrad der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen suggerieren; Übersetzung von "monitoring" mit "Überwachung"; Übersetzung von "early school leavers" mit "Schulabbrechern").
Drucksache 508/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... Es werden im Rahmen der Fischereiüberwachung auch verdachtsunabhängige Kontrollen (wie bei der Überwachung mit dem Vessel Monitoring System (VMS1) durchgeführt. Sollten während dieser Kontrollen keine Verstöße festgestellt werden, werden die erhobenen Daten nicht gespeichert. Sind wiederum Verstöße festgestellt worden, werden diese Daten nach Abschluss des Bußgeld- oder Gerichtsverfahrens gelöscht. Im Rahmen der Gefahrenabwehr erhobene Daten werden insgesamt nach Wegfall des Kontrollzweckes vernichtet.
Zu Abschnitt 5.4 Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten Fragen 7 bis 9
Zu Frage 7:
Zu Frage 8:
Zu Frage 9:
Drucksache 826/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Erster Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... 6. Euromonitor.
Drucksache 624/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen COM(2012) 617 final
... Bezüglich der Durchführung folgt die Verordnung dem Ansatz der Strukturfonds; dadurch können die Mitgliedstaaten, wenn sie das möchten, die Strukturen, benannten Behörden und Verfahren nutzen, die sie für den Europäischen Sozialfonds eingerichtet haben, und so den Verwaltungsaufwand minimieren, der durch den Übergang vom derzeitigen Nahrungsmittelhilfeprogramm auf den neuen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen entsteht. Die Bestimmungen, die die Aspekte Planung, Monitoring, Evaluierung sowie Information und Kommunikation betreffen, sind jedoch knapper und einfacher gefasst, d.h. den Zielen und Zielgruppen des Fonds angepasst.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union
1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkt der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf das Budget
5. Inhalt der Verordnung
5.1. Ziele und Geltungsbereich
5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen
5.3. Partnerorganisationen
5.4. Durchführungsbestimmungen
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Grundsätze
Titel II Ressourcen und Planung
Artikel 6 Gesamtmittel
Artikel 7 Operationelles Programm
Artikel 8 Genehmigung des operationellen Programms
Artikel 9 Änderungen des operationellen Programms
Artikel 10 Plattform
Titel III Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation
Artikel 11 Durchführungsberichte und Indikatoren
Artikel 12 Bilaterales Treffen zur Überprüfung
Artikel 13 Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung
Artikel 14 Exante-Evaluierung
Artikel 15 Evaluierung im Programmplanungszeitraum
Artikel 16 Expost-Evaluierung
Artikel 17 Information und Kommunikation
Titel IV Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds
Artikel 18 Kofinanzierung
Artikel 19 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen
Artikel 20 Förderzeitraum
Artikel 21 Förderfähige Vorhaben
Artikel 22 Formen der Unterstützung
Artikel 23 Finanzhilfearten
Artikel 24 Förderfähigkeit von Ausgaben
Artikel 25 Technische Unterstützung
Titel V Verwaltung und Kontrolle
Artikel 26 Allgemeine Grundsätze
Artikel 27 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 28 Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen
Artikel 29 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
Artikel 30 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
Artikel 31 Aufgaben der Auditbehörde
Artikel 32 Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden
Artikel 33 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 34 Zusammenarbeit mit der Auditbehörde
Titel VI Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen
Kapitel 1 Finanzmanagement
Artikel 35 Mittelbindungen
Artikel 36 Zahlungen der Kommission
Artikel 37 Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission
Artikel 38 An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge
Artikel 39 Zahlungen an die Empfängereinrichtungen
Artikel 40 Verwendung des Euro
Artikel 41 Zahlung und Verbuchung des Vorschusses
Artikel 42 Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
Artikel 43 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 44 Aussetzung von Zahlungen
Kapitel 2 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 45 Vorlage von Informationen
Artikel 46 Inhalt der Buchführung
Artikel 47 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 48 Verfügbarkeit von Unterlagen
Artikel 49 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
Kapitel 3 Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen
Artikel 50 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 51 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 52 Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 53 Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 54 Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen
Artikel 55 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
Kapitel 4 Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 56 Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 57 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 58 Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen
Titel VII Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Ausschussverfahren
Artikel 61 Inkrafttreten
Anhang I Muster für das operationelle Programm
Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :
4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR
4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR
Anhang II Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002
Finanzbogen
Drucksache 24/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM(2011) 934 final; Ratsdok. 18919/11
... - Artikel 7 Buchstabe a des Beschlussvorschlags sieht die Einrichtung und Verwaltung eines Notfallabwehrzentrums (ERC) vor, welches rund um die Uhr als Koordinierungszentrale für Einsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen soll und zu diesem Zweck mit den nationalen Kontaktpunkten in Verbindung steht. Gemäß Artikel 11 Absatz 6 stellt das ERC, z.B. im Falle der Aktivierung des Gemeinschaftsverfahrens, die registrierten Einheiten der Europäischen Notfallabwehrkapazität auf Ersuchen der Kommission für Einsätze zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem ERC zumindest eine Monitoring-, Informations- und Koordinierungsfunktion zugewiesen; eine detaillierte Beschreibung der Kompetenzen im Rahmen des Beschlussvorschlages unterbleibt.
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Im Gegensatz dazu hat sich die Rate der qualifizierten Krankentransporte im öffentlichen Rettungswesen im gleichen Zeitraum um 9,4% verringert. Allerdings gehen Prognosen davon aus, dass die Zahl der Interhospitaltransfers von Intensivpatientinnen und - patienten zunehmen wird. Dabei ist der Transport eines Intensivpatienten von der Intensivstation der abgebenden Klinik bis zur Intensivstation der Zielklinik ohne Unterbrechung der notwendigen Therapie und des Monitorings zu gewährleisten. Zudem werden sich die Kontakte des Rettungsdienstes mit infektiösen Patientinnen und Patienten erhöhen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Unterrichtungspflichten
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 10 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 11 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 15 Ausbildungsvergütung
§ 16 Probezeit
§ 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 22 Dienstleistungserbringende Personen
§ 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
§ 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
§ 32 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 4 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 555/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... - für die Übermittlung von Daten über die Abgabemengenerfassung von Arzneimitteln zur Anwendung am Tier an Landesbehörden, sofern die Nutzung zu Monitoringzwecken erfolgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
3 Sozialversicherung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 58a Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung
§ 58b Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58c Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe
§ 58d Verordnungsermächtigungen
§ 83b Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 58a
Zu § 58b
Zu § 58c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Gesamtbewertung
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Wie aus Daten des Berichts des "European Restructuring Monitor" (ERM) von 2009 über Umstrukturierung in der Rezession ("Restructuring in recession")15 hervorgeht, haben zahlreiche Unternehmen in ganz Europa als Reaktion auf die Krise Initiativen ergriffen, um Arbeitsstellen zu erhalten, allen voran verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitszeit (siehe Kasten). Diese umfassen Produktionsstopps, verpflichtenden Jahresurlaub, kürzere Arbeitswochen oder -tage, bessere Nutzung von Arbeitszeitkonten, abwechselnden Urlaub, Langzeiturlaub. In einigen Unternehmen wurde das Lohnniveau gesenkt, wobei vorübergehende Kürzungen um 10 % bis 20 % nicht unüblich waren. Die meisten Unternehmen machten von diesen Maßnahmen in unterschiedlicher Kombination Gebrauch; in intensiven Verhandlungen wurden die verschiedensten Kompromisse erzielt - z.B. niedrigere Löhne gegen Unternehmensbeteiligung. Abfindungen, oft in Verbindung mit vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, sind ebenfalls weit verbreitet.
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 28. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass die unter Ziffer 58 vorgesehene Ausweitung der Überwachungsvorschriften auf das gesamte Umweltrecht und die Ergänzung durch Kapazitäten auf EU-Ebene "zur Behandlung von Fällen mit berechtigtem Grund zur Sorge" konkretisiert werden sollten. Hier sollten aus Gründen begrenzter Mittel eine gezielte Schwerpunktsetzung und Synergien mit bestehenden Überwachungsvorschriften - wie etwa Monitoring nach der
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 555/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... angelegte Tierarzneimittel-Monitoring ermöglicht eine "nachgelagerte" Auswertung der gesammelten Daten. Dies reicht im Hinblick auf die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zum Einsatz von Antibiotika für eine zeitnahe und risikoorientierte Überwachung nicht mehr aus. Die Überwachungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, zeitnah und effektiv eine die Vermarktungs- und Abgabewege übergreifende Kontrolle und Bilanzierung der vom Pharmazeutischen Unternehmer oder Großhändler an Tierarztpraxen und von diesen an die landwirtschaftlichen Nutztierhalter abgegebenen Mengen vorzunehmen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2
19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1
21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2
24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1
26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -
27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1
Zu Artikel 1 Nummer 7
30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2
31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -
33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2
34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -
35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1
39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -
40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -
41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -
§ 58e Zentrale Datenbank
42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1
43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -
44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *
45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten
46. Zum Gesetzentwurf allgemein
47. Zum Gesetzentwurf allgemein
48. Zum Gesetzentwurf insgesamt
49. Zum Gesetzentwurf insgesamt
50. Zum Gesetzentwurf insgesamt
51. Zum Gesetzentwurf insgesamt
52. Zum Gesetzentwurf insgesamt
53. Zum Gesetzentwurf insgesamt
54. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 549/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Forschung und Innovation für die künftige Mobilität Europas - Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie - COM(2012) 501 final
... Zu diesem Zweck plant die Kommission die Einführung eines Monitoring- und Informationssystems für Forschung und Innovation im Verkehrsbereich (Transport Research and Innovation Monitoring und Information System, TRIMIS). Mit Mitteln aus dem Programm "Horizont 2020" wird TRIMIS das Instrument der Kommission für die Kartierung von Technologietrends und Forschungs- und Innovationskapazitäten werden. Es könnte mit dem Portal für Verkehrsforschung und -innovation der Kommission, einer zusätzlichen Informationsquelle, verknüpft werden.
1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik
2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors
3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa
3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr
3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr
4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems
5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors
5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich
5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen
5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen
5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen
6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien
7. Weiterführende Arbeiten
Anhang Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz
Drucksache 56/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60 /EG und 2008/105 /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik - COM(2011) 876 final
... /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik darauf hinzuwirken, dass nur solche Stoffe mit einer rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnorm aufgenommen werden, die analytisch unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung überprüfbar und im wasserrechtlichen Vollzug anwendbar sind. Stoffe mit extrem niedrigen Umweltqualitätsnormvorschlägen, die in diesen niedrigen Bestimmungsgrenzen derzeit EU-weit nicht analytisch nachweisbar sind, sollten vorerst in ein Beobachtungsmonitoring mit Trendbetrachtung aufgenommen werden.
Drucksache 523/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 4. Der Bundesrat begrüßt die klare und ausgewogene Bewertung des Reformstands durch die Kommission im umfassenden Monitoringbericht über den Stand der Vorbereitungen Kroatiens auf die EU-Mitgliedschaft.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.