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0312/05
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0246/05
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0091/05
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0354/05
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0572/05
0723/05
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0352/05
0287/05
0168/05
0246/1/05
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0836/05
0788/05
0363/05
0332/05
0595/05
0509/05
0769/05
0884/05
0316/05
0820/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0817/05
0726/05
0631/05
0092/05
0248/05B
0575/05
0567/05
0692/05
0674/05
0137/05
0731/05
0898/05
0082/05
0913/05
0622/05
0211/05
0423/05
0270/05
0154/05
0221/05
0588/05B
0052/05
0883/05
0246/05B
0210/1/05
0723/1/05
0576/05
0910/05
0107/05
0245/1/05
0846/05
0723/05B
0275/05
0247/05B
0581/05
0508/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0569/04
0955/1/04
0571/04B
0618/04
0269/3/04
0525/04
0994/04
0662/04
0803/04
0807/04
0361/04
0929/04
0724/1/04
0983/04
0806/04
0406/04
0466/04
0622/04
0912/04
0805/04
0576/04
0720/04
0891/04
0860/04
0892/04
0280/04
0408/04
0232/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0918/04
0571/04
0380/04
0783/04
0269/2/04
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0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0725/04
0709/04
0283/04
0613/04
0441/04
0724/04
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1013/04
0269/1/04
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0907/04B
0244/03
0450/03
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0649/03
0715/03
0849/03
Drucksache 584/19

... (3) Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des Primärenergiefaktors eines Wärmenetzes unter einem Wert von 0,3, ist als Primärenergiefaktor der Wert von 0,3 zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf ein ermittelter und veröffentlichter Wert, der unter 0,3 liegt, verwendet werden, wenn der Wert von 0,3 um den Wert von 0,001 für jeden Prozentpunkt des aus erneuerbare Energien oder aus Abwärme erzeugten Anteils der in einem Wärmenetz genutzten Wärme verringert wird und das Fernwärmeversorgungsunternehmen dies in der Veröffentlichung angegeben hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 150/2/19

... und bewirkt, dass zukünftig Elektrolyseure Netzentgelte zahlen müssen, sofern der erzeugte Wasserstoff oder das Gas nicht für die Rückverstromung eingesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 34


 
 
 


Drucksache 150/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 592/19 (Beschluss)

Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht



Drucksache 514/19

... Die typisierend festgelegte Entfernung von 21 oder mehr Kilometern entlastet somit in der vorgesehenen Übergangszeit die Steuerpflichtigen, die mangels eines öffentlichen Personenverkehrsnetzes typischerweise auf die Nutzung eines PKW mit Verbrennungsmotor angewiesen und infolge dessen von der Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch die CO



Drucksache 450/19 (Beschluss)

... d) Ausgehend von bereits heute nahezu flächendeckend möglichen Beimischungen von knapp 10 Prozent ist eine kontinuierlich ansteigende Beimischungsquote unter Beachtung fortlaufend zu evaluierender systemtechnischer Grenzen für "grünen" Wasserstoff und erneuerbares Methan in den Gasversorgungsnetzen festzulegen.



Drucksache 514/1/19

... -Bepreisung sollen aber auch im Rahmen dieses Klimaschutzprogrammes Bürger und Wirtschaft unter anderem beim Strompreis entlastet werden. Die EEG-Umlage sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) sollen schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften*

3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie

7. Zur Mobilitätsprämie

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 3 insgesamt

11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG

14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 442/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren



Drucksache 252/2/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes



Drucksache 506/18

... Mit dem Ende 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 158/18

... Viele KI-Anwendungen benötigen für eine optimale Funktionsweise Daten. Sobald sie gut funktionieren, können sie Entscheidungen im jeweiligen Bereich verbessern und automatisieren. So können KI-Systeme z.B. geschult und dafür genutzt werden, Cyber-Attacken anhand der Daten des betroffenen Netzes oder Systems zu erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 305/1/18

... Mit Blick auf die Rechtssicherheit bei der Förderung von KWK-Anlagen, von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern aus unterschiedlichen Förderprogrammen mit dem KWKG ist klarzustellen, inwieweit die Kumulierung der Förderung mit dem KWKG zulässig ist. Dabei sollte die zulässige Kumulierung nur so weit eingeschränkt werden, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht erforderlich ist. Gemäß § 7 Absatz 6 KWKG ist eine Kumulierung der Förderung nach dem KWKG mit Investitionskostenzuschüssen nur so weit zulässig, wie die kumulierte Förderung die Differenz zwischen den Gesamtgestehungskosten der Stromerzeugung der KWK-Anlagen und dem Marktpreis nicht überschreitet. Festzustellen ist, dass diese Differenz vom Antragsteller in der Regel und ohne größeren Zeit- bzw. Kostenaufwandes nicht rechtssicher nachgewiesen werden kann. Hierzu bedarf es mit Blick auf die Rechtssicherheit einer Klarstellung.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Errichtung und Verpachtung kommunaler Breitbandnetze in Form der Verlegung von Leerrohren sowie des Einbaus von Glasfaserkabeln nebst erforderlicher weiterer technischer Anlagen und anschließender Verpachtung der gesamten passiven Netzinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber sowie das Betreiben eines kommunalen Breitbandnetzes nach geltendem Recht rechtssicher und EU-beihilfekonform in den sog. steuerlichen Querverbund einbezogen werden können. Falls dies nicht der Fall sein sollte, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, dies durch eine Änderung des § 8 Absatz 7 Satz 2 KStG und eine Änderung des § 4 Absatz 3 KStG oder des § 4 Absatz 6 KStG sicherzustellen.



Drucksache 77/18 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze


 
 
 


Drucksache 371/2/18

... Die Bundesregierung unterstützt seit Oktober 2015 mit einer eigenen Förderrichtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" deutschlandweit den Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten.



Drucksache 107/18

... 10. Der Bundesrat verweist auf die Stellungnahmen der Kommission, wonach der Einsatz von Glyphosat und anderen Herbiziden möglicherweise Nahrungsnetze beeinflusst. Vielmehr sind daher alternative Maßnahmen und Verfahren der nichtchemischen Beikrautkontrolle durch Forschung und Versuchswesen weiter zu entwickeln und zur praktischen Anwendbarkeit zu führen. Die Betriebe sind, insbesondere durch die Fachverwaltungen der Länder, dahingehend zu beraten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu reduzieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auch wenn dies betriebsindividuell sehr verschieden möglich ist, sollten gleichwohl und verstärkt alle anbau- und kulturtechnischen Möglichkeiten (Fruchtfolge, Saat- und Pflanz-zeitgestaltung, resistente Sorten und andere), die mechanisch/thermischen Verfahren und soweit verfügbar auch biologische und biotechnische Maßnahmen geprüft, in das Anbaukonzept einbezogen und berücksichtigt werden. Dieser Prozess ist fortzusetzen.



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene höhere finanzielle Ausstattung der "Connecting Europe Facility". Der europäische Mehrwert wird im Ausbau der transeuropäischen Netze in allen drei Bereichen - Verkehr, Energie und Digitales - besonders sichtbar. Dies gilt auch für die Investitionen in Verkehrssysteme und die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur, für welche durch den Ko-häsionsfonds zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 371/18

... Eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Der Ausbau von Netzen erfolgt privatwirtschaftlich und im Wettbewerb. Allerdings besteht öffentlicher Förderbedarf insbesondere in ländlichen Regionen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung des Sondervermögens

§ 2
Zweck des Sondervermögens

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Vermögen des Sondervermögens und Finanzierung

§ 5
Rücklagen

§ 6
Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung

§ 7
Jahresrechnung

§ 8
Verwaltungskosten

§ 9
Auflösung

§ 10
Inkrafttreten

Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens


 
 
 


Drucksache 402/1/18

... Bei Energieerzeugern in urbanen Räumen, die multifunktionale Maßnahmenkombinationen umsetzen, ist eine Förderung gerechtfertigt. Durch die multifunktionale Nutzung von urbanen Räumen sowohl für die Energieerzeugung als auch für Klimaanpassungsmaßnahmen, zum Beispiel bei der Kombination Photovoltaik auf Gründächern, werden u.a. die Klimaziele schneller erreicht und die klimatische Leistung der urbanen Räume verbessert. Gründächer bringen eine Leistungssteigerung der Solarmodule, da die Betriebstemperatur durch die Verdünstungskühlungsleistung der Pflanzen gesenkt wird. Gleichzeitig wird der Urbane-Hitzeinsel-Effekt vermindert und die Biodiversität der urbanen Räume gefördert. Die Retensionsfähigkeit der Gründächer trägt durch die Verzögerung des Abflusswassers und die daraus folgende Entlastung der Sielnetze bei Starkregenereignissen zur Überflutungsvorsorge der Stadt bei. Durch die Dämmwirkung eines Gründachs wird der Energieverbrauch für Kühlung und Heizung von Gebäuden reduziert und infolgedessen die Abdeckung des Energiebedarfs durch erneuerbaren Energien leichter gemacht.



Drucksache 445/18

... Die Änderungsverordnung sowie die am selben Tag angenommenen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des EU-Datenschutzrechts bei Wahlen4, die Empfehlung der Kommission zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz und zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament5 und eine Mitteilung der Kommission zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen6 sind Teil eines Sicherheitspakets. Das Paket ist ein Beitrag der Europäischen Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs am 19./20. September 2018 in Salzburg



Drucksache 170/18

... Online-Plattformen sind wesentliche Voraussetzungen für den digitalen Handel. Derzeit treiben mehr als eine Million Unternehmen in der EU Handel über Online-Plattformen, um ihre Kunden zu erreichen1, und es wird geschätzt, dass rund 60 % des privaten Verbrauchs und 30 % des öffentlichen Verbrauchs an Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesamten digitalen Wirtschaft über Online-Vermittler abgewickelt werden.2 Diese Online-Vermittlung profitiert in der Regel von wichtigen datengesteuerten direkten und indirekten Netzeffekten, die tendenziell dazu führen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plattformen pro Wirtschaftssegment, in dem es Vermittlungsaktivitäten gibt, erfolgreich sind. Diese zunehmende Vermittlung von Transaktionen über Online-Plattformen in Verbindung mit starken indirekten Netzeffekten, die durch die von den Online-Plattformen genutzten Daten noch verstärkt werden können, führt zu einer größeren Abhängigkeit der Unternehmen von Online-Plattformen, die quasi als "Torwächter" für den Zugang zu Märkten und Verbrauchern fungieren. Die Asymmetrie zwischen der relativen Marktstärke einer kleinen Anzahl führender Online-Plattformen, die nicht unbedingt im Sinne des Wettbewerbsrechts marktbeherrschend sind, wird durch die inhärent fragmentierte Angebotsseite, die aus Tausenden kleinen Händlern besteht, noch verschärft. Bei Online-Plattformen, die zwischen Unternehmen (B2B) vermitteln, ist - soweit sie überhaupt vorhanden sind - eine ähnliche Dynamik nicht zu beobachten, denn in diesen Fällen handelt es sich sowohl bei den gewerblichen Nutzern als auch bei den Online-Plattformen tendenziell um große, hoch entwickelte Unternehmen, die eher in der Lage sind, für ausgewogene Vertragsverhältnisse zu sorgen. Einer Studie der Kommission aus dem Jahr 20063 zufolge war das Bewusstsein für die Risiken ein Faktor, der die umfassende Verbreitung elektronischer B2B-Märkte behindert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 402/18

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass Mieterstrom- und Quartierskonzepte einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des lokalen Stromnetzes in urbanen Räumen leisten können.



Drucksache 166/2/18

... 10. Der Bundesrat hält die Bestrebungen der Kommission, die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und den europäischen Forschungsraum zu stärken sowie Exzellenz und Subsidiarität als Grundprinzipien der europäischen Forschungsförderung zu verankern, für besonders unter-stützenswert. Hierzu sollten auch weiterhin die ESI-Nachfolge-Fonds beitragen. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Programm Erasmus+ deutlich auszuweiten. Im Ausbau der transeuropäischen Netze in allen drei Bereichen - Verkehr, Energie und Digitales - wird der europäische Mehrwert besonders sichtbar. Dies gilt auch für die Investitionen in Verkehrssysteme und die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur. Die vorgeschlagene Mittelausstattung für das Programm "Horizont Europa" und die "Connecting Europe Facility" werden deshalb begrüßt. Daran ist in den weiteren Verhandlungen festzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/2/18




Punkte 21a bis 21e der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018


 
 
 


Drucksache 617/18

... Zu den Missionen der Europäischen Plattform für Investitionsberatung14 gehört die dem Krankenhauszentrum in Rijeka (Kroatien) gewährte Unterstützung für den Bau eines modernen, integrierten Krankenhauskomplexes. Die Plattform erbringt auch Beratungsleistungen für die Revitalisierung der Metropolregion Rotterdam-Den Haag (Niederlande). Gemeinsam mit der Leitung der "Roadmap Next Economy" leistet sie einen Beitrag zur Entwicklung einer Investitionsstrategie, mit der die Finanzierung der Umsetzung dieser Roadmap gesichert und das Potenzial für die Einrichtung einer Investitionsplattform bewertet werden soll. Der Hafen von Leixões (Portugal) ersuchte um Finanzmittel zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Hafens im Rahmen eines umfassenderen Investitionsplans, der zur Entwicklung des Kernnetzkorridors des transeuropäischen Verkehrsnetzes Atlantik beiträgt. Die Plattform half den portugiesischen Behörden bei der Beurteilung des Entwicklungsstands des Projekts und seiner Methode für die Kosten-Nutzen-Analyse, mit dem Ziel, die Anforderungen der im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" veröffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erfüllen.15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 371/18 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Breitbandausbaus und die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch Errichtung eines Fonds als Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Das Sondervermögen soll aus Einnahmen des Bundes finanziert werden. Angesichts des nur schwer planbaren zeitlichen Verlaufs der Förderprojekte für den Breitbandausbau sollen so die Fördermittel außerhalb des Bundeshaushalts gebunden und verausgabt werden. Das Förderprogramm des Bundes unterstützt den Breitbandausbau in den Ländern, wobei der Finanzierungsanteil des Bundes derzeit je Projekt nur 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt und im Regelfall eine Beteiligung der Kommunen an den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Prozent verlangt wird. Der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis erhöht die Förderbedarfe auf das Vierfache gegenüber der bisherigen Förderstrategie. Eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang ist kaum leistbar. Mit Blick auf die föderale Aufgabenverteilung soll der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden, was aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus Einnahmen aus der Vergabe von Frequenzen darstellbar ist.



Drucksache 116/18

... Im Juni 2016 forderte das Europäische Parlament die Kommission in einer Entschließung1 auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen der Union im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken vorzulegen. Im Dezember 2016 forderte der Rat die Kommission auf, rechtzeitig eine Folgenabschätzung mit dem Ziel durchzuführen, einen EU-Rechtsrahmen oder nichtlegislative Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken2 vorzuschlagen. Im September 2016 veröffentlichte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, und zwar mit dem Ziel, durch die Einrichtung eines EU-weit harmonisierten Netzes von Durchsetzungsbehörden unlautere Praktiken zu verhindern und auf diese Weise gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 184/18

... (4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein gemäß diesem Artikel gestelltes Ersuchen und die Antwort darauf unter Nutzung des eigens dafür vorgesehenen sicheren elektronischen Kommunikationsnetzes FIU.net oder dessen Nachfolger übermittelt werden. Dieses Netz gewährleistet die sichere Kommunikation und muss in der Lage sein, einen schriftlichen Nachweis unter Bedingungen zu ermöglichen, die die Feststellung der Echtheit gestatten. Bei einem technischen Versagen des FIU.net sind die Finanzinformationen oder Finanzanalysen auf jedem anderen geeigneten Weg zu übermitteln, der ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet.



Drucksache 506/1/18

... "Glasfasernetze im Sinne des Satzes 3 sind solche Glasfaserinfrastrukturen, die mindestens bis in die Gebäude (Fiber to the Building/FttB) oder in die Wohnungen (Fiber to the Home/FttH) reichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/1/18




1. Zu Artikel 1 § 77i Absatz 3 Satz 1a - neu - und Satz 3 TKG *

‚Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

2. Zu Artikel 1 Einleitungsformel und § 77i Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

3. Zu Artikel 1 § 77i Absatz 3 Satz 3 TKG **


 
 
 


Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt die finanzielle Unterstützung des Breitbandausbaus durch die Bundesregierung. Mit den bisher bereitgestellten 4,4 Milliarden Euro wird ein wichtiger Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland geleistet. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere die finanzielle Belastung der Kommunen durch die bei geförderten Ausbauprojekten zu tragenden Eigenanteile ein unnötiges Verfahrenshemmnis darstellt, das im Zuge einer Neuausrichtung der Förderpolitik beseitigt werden sollte. Insbesondere sollte die Bundesregierung die Fördersätze erhöhen und es den Ländern gestatten, die Eigenanteile der Kommunen nach eigenem Ermessen vollständig zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 399/18

... bereitet derzeit die Bereitstellung weiterer Frequenzen für den Ausbau mobiler Breitbandnetze und zur frühzeitigen Einführung von 5G vor. Im Rahmen dessen sollen auch Frequenzen aus dem Frequenzbereich 24,25 - 27,5 GHz (26 GHz-Band) zur Nutzung durch den öffentlichen Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.



Drucksache 391/18

... "Stärker betroffen von der Möglichkeit einer rückwirkenden Erhöhung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk wären die kleinen Festnetzbetreiber, deren Kunden aus dem Festnetz in Mobilfunknetze telefonieren. Die negativen Auswirkungen würden damit den Wettbewerb auf den Festnetzmärkten betreffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 454/18

... Die Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme, Brenn- und Kraftstoffe oder chemische Produkte ist im Stromsystem der Nachfrageseite zuzuordnen und wird deshalb mit den entsprechenden Netzentgelten, Steuern und Umlagen belastet. Eine technologiespezifische Reduzierung der staatlich veranlassten Preisbestandteile für Technologien wie Power-to-Chemicals oder Power to Heat würde zu seiner stärkeren Belastung der anderen Stromverbraucher führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B

Maßgaben der Sektorkopplung

FuE -Bedarf bei Speichern


 
 
 


Drucksache 614/1/18

... 8. klarzustellen, dass Quartiersstromkonzepte im EEG-Mieterstrommodell ausdrücklich zugelassen sind und eine Beschränkung auf unter 100 Wohneinheiten auch über die Auslegung des Begriffs des öffentlichen Netzes bzw. der Kundenanlage ausdrücklich nicht besteht; der Bundesrat regt an, dafür jedenfalls die Voraussetzung der Durchleitung durch ein öffentliches Netz zu streichen;



Drucksache 221/18

... Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffemissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung und Bemühungen um eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen gehen oftmals Hand in Hand. Dabei werden ohne Verbrennungstechnologie auskommende Energiequellen (Solar- und Windenergie oder Wasserkraft), Kraft-Wärme-Kopplung, dezentrale Energieerzeugungseinheiten (z.B. Mini-Netze und Solardachanlagen), Programme, auch steuerliche Anreize, für den Austausch älterer und ineffizienter Kessel in Haushalten, Fernwärme- und Fernkälteversorgung oder - in bestimmten Fällen - Festbrennstoffverbote verstärkt genutzt. Durch diese Maßnahmen werden Partikelemissionen sehr wirksam verringert. Die EU-Beihilfevorschriften geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen vor, der es ihnen ermöglicht, Investitionen in solche Maßnahmen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 107/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat verweist auf die Stellungnahmen der Kommission, wonach der Einsatz von Glyphosat und anderen Herbiziden möglicherweise Nahrungsnetze beeinflusst. Vielmehr sind daher alternative Maßnahmen und Verfahren der nichtchemischen Beikrautkontrolle durch Forschung und Versuchswesen weiter zu entwickeln und zur praktischen Anwendbarkeit zu führen. Die Betriebe sind, insbesondere durch die Fachverwaltungen der Länder, dahingehend zu beraten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu reduzieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auch wenn dies betriebsindividuell sehr verschieden möglich ist, sollten gleichwohl und verstärkt alle anbau- und kulturtechnischen Möglichkeiten (Fruchtfolge, Saat- und Pflanz-zeitgestaltung, resistente Sorten und andere), die mechanisch/thermischen Verfahren und soweit verfügbar auch biologische und biotechnische Maßnahmen geprüft, in das Anbaukonzept einbezogen und berücksichtigt werden. Dieser Prozess ist fortzusetzen.



Drucksache 77/18

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze



Drucksache 67/18

... 11. Siehe EIB: "Restoring EU competitiveness" (Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU), 2016. Die Schätzung (bis 2020) umfasst Investitionen in die Modernisierung von Verkehr und Logistik, den Ausbau von Energienetzen, größere Energieeinsparungen sowie in erneuerbare Energieträger und die Verbesserung des Ressourcenmanagements, einschließlich Wasser und Abfall.



Drucksache 548/18

... Den Ländern entstehen durch gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Zugangsnetzes Ausgaben, die durch den Bund erstattet werden. Es wird von einmaligen Sachkosten von 1,44 Mio. Euro ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des BDBOS-Gesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4581, BMI: Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 3. Er erkennt in der nahezu unveränderten Größenordnung der Mittelzuweisung des Programms für die Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) nach Artikel 4 Absatz 2a) i) mit 12,83 Milliarden Euro im Cluster "europäische strategische Investitionen" eine Kontinuität im Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes.



Drucksache 252/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 181/18

... Der Höhe der Strompreise ist sicherlich von großer Bedeutung für die Industrie und die Wirtschaft im Allgemeinen. In der Tat können die Entscheidungen über die Gebotszonen Auswirkungen auf die Strompreise in einem bestimmten Gebiet haben. Hinsichtlich der Bedenken des Bundesrats in Bezug auf die Höhe der Strompreise in Deutschland ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Großhandelspreise für Strom in Deutschland weniger als 20 % der gesamten durchschnittlichen Stromkosten ausmachen. Dies ist unter anderem auf die Netztarife, Umlagen und Abgaben zurückzuführen. Außerdem gibt es gerade bei den Netzentgelten erhebliche Unterschiede in Deutschland. Aus der Sicht des Endkunden ist der Strompreis daher (aus guten Gründen) in Deutschland nicht überall gleich.



Drucksache 389/18 (Beschluss)

... (1) Das Vorhaben Feste Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødbyhavn (Ausbaustrecke/Neubaustrecke Puttgarden - seewärtige * Sachzusammenhang mit Ziffer 14 Abgrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee), das dem Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes dient, entspricht den Zielsetzungen des § 1. Für dieses Vorhaben stehen die fernstraßenrechtliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Diese Feststellungen sind für die Planfeststellung verbindlich.



Drucksache 157/18

... Die gegenwärtigen Bemühungen zum grenzüberschreitenden Austausch von Patientendaten in der EU beruhen auf der freiwilligen Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden über die digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ("eHDSI")30, was durch die Fazilität "Connecting Europe" (Bereich Breitband und IKT) unterstützt wird, und erfolgt nach den Leitlinien des eHealth-Netzes31 für Leitung, Einrichtung und Betrieb der digitalen eHealth-Dienstinfrastruktur32.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 630/18

... Desinformationskampagnen, insbesondere von Drittländern, sind häufig Teil einer hybriden Kriegsführung 14 ‚ zu der Cyberangriffe und das "Hacken" von Netzen 15 gehören. Es ist erwiesen, dass ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinformationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen. Diese Strategien betreffen nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Partnerländer in der östlichen und in der südlichen Nachbarschaft, im Nahen Osten und in Afrika.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 563/18

... werden die bislang unterschiedlichen Regime, nach denen die Netzbetreiber im Falle von Netzengpässen auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen einerseits (sog. Einspeisemanagement) und konventionelle Kraftwerke andererseits (sog. Redispatch) zugreifen, zu einem einheitlichen Regime zusammengeführt. Damit wird die Netzführung optimiert und Kosten für die Behebung von Netzengpässen werden gesenkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 228/1/18

... 29. Der Bundesrat begrüßt, dass der EFRE mit der Förderung entsprechender Investitionen zur Entwicklung eines umfassenden digitalen Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturnetzes beitragen soll. Den Mitgliedstaaten wird damit ermöglicht, die Grundlagen für die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu schaffen. Allerdings kann zu den Erwägungsgründen der Kommission keine klare Entsprechung im Verordnungstext erkannt werden. Ansätze zur Digitalisierung finden sich in PZ 1 und PZ 3 wieder. Der Bundesrat bittet, durch eine eindeutige Regelung im Verordnungstext sicherzustellen, dass der Ausbau der digitalen Hochgeschwindigkeitsnetze vor allem unter das umfassend in allen Regionen umzusetzende PZ 1 fällt. Die Ertüchtigung der Breitbandnetze ist für alle Regionen ein bedeutendes Zukunftsthema.



Drucksache 270/1/18

... 3. Der Bundesrat erkennt in der nahezu unveränderten Größenordnung der Mittelzuweisung des Programms für die Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) nach Artikel 4 Absatz 2a) i) mit 12,83 Milliarden Euro im Cluster "europäische strategische Investitionen" eine Kontinuität im Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes.



Drucksache 137/18

... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 12/18 (Beschluss)

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 137/18 (Beschluss)

... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (vergleiche BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 260/18

... Die Annahme des Vorschlags würde in der Tat Zugang zu neuen Daten eröffnen und neue Formen des Austauschs vorhandener Mehrwertsteuerdaten (z.B. Transaction Network Analysis) ermöglichen, worunter auch sensible Daten fallen könnten. Daher wird die Erfassung der Daten streng auf Wirtschaftsbeteiligte abgestellt und beschränkt, die mutmaßlich an betrügerischen Transaktionen beteiligt sind. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie für die Analyse und die Ermittlungen durch die nationalen zur Durchsetzung des Mehrwertsteuerrechts befugten Steuerbehörden notwendig ist. Die Daten werden ausschließlich genutzt, um potenzielle Betrüger in einem frühen Stadium zu identifizieren und betrügerische Netze zu zerschlagen, die das Mehrwertsteuersystem auf betrügerische Weise missbrauchen. Nur befugtes Personal darf auf sie zugreifen und sie nutzen.



Drucksache 614/18

... Stromnetzentgeltverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/18




Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Geringfügige Stromverbräuche Dritter

§ 62b
Messung und Schätzung

§ 80a
Kumulierung.

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Geringfügige Stromverbräuche Dritter und Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 35
Monitoring und ergänzende Informationen.

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 7
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 8
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

§ 12
Höchstwerte für Strom aus Solaranlagen

Artikel 10
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 14
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 440/18

... Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Inter-netzugängen ist mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands essentiell. Der Ausbau des Breitbandnetzes wird daher von Bund, Ländern, Kommunen und Telekommunikationsanbietern vorangetrieben. Es genügen jedoch nicht allein Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, sondern der Erfolg dieser Maßnahmen muss sich daran messen lassen, welche Breitband-Geschwindigkeit bei den Haushalten und Unternehmen tatsächlich ankommt.



Drucksache 45/18 (Beschluss)

... 4. In diesem Zusammenhang unterstreicht er die hohe Bedeutung, die die Kommission der Achtung der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, beimisst. Nach Überzeugung des Bundesrates bilden die vorliegenden Verordnungsvorschläge eine gute Grundlage, um datenschutz-rechtliche Belange einerseits und die angestrebte Gewährleistung eines raschen, systematischen und kontrollierten Informationszugangs für Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einwanderungs- und Justizbehörden andererseits in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die vorgeschlagenen Instrumente eröffnen die Möglichkeit, existierende Datenbestände intelligent zu vernetzen und Fehlbeurteilungen aufgrund zersplitterter Informationen zu vermeiden.



Drucksache 224/18

... -armen Wirtschaft und der dafür benötigten Arbeitsplätze beiträgt. Ein auf die Vermeidung von Kunststoffabfällen und Mikroplastik ausgerichtetes innovatives Produktdesign, aber auch Investitionen in die Vermeidung der Vermüllung der Meere (z.B. in die Abfall- und Abwasserbehandlung, in Hafenauffangeinrichtungen oder ins Recycling von Fangnetzen) sowie in nachhaltige alternative Materialien, Produkte und Geschäftsmodelle können Arbeitsplätze schaffen und die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Bereichen von wachsendem globalem Interesse stärken.



Drucksache 15/18

... Die Kommission wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Sachverständigennetzen für Chemikalien- und Abfallbewirtschaftung fördern und eine elektronische EU-Datenbank für alle auf nationaler und EU-Ebene festgelegten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und Nebenprodukte entwickeln. Sie wird auch eine Studie in Auftrag geben, die als Grundlage für etwaige Leitlinien einen genaueren Einblick in die Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Überprüfung der Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft vermitteln soll.



Drucksache 12/1/18

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 27/18

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den im Jahr 2014 eingeführte Deckel von 15 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung bis 2030 vor dem Hintergrund der jüngsten Ausschreibungsergebnisse anzuheben. Die damalige Begründung zur Deckelung der Ausbauziele, die Begrenzung der EEG-Umlage, greift angesichts der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nicht mehr. Der Bundesrat fordert stattdessen bis 2030 eine signifikante Erhöhung des Ausbauziels auf mindestens 20 Gigawatt in Nord- und Ostsee und mindestens 30 Gigawatt bis 2035. Die Netzentwicklungsplanung und die Netzanschlusskapazitäten bzw. der entsprechende Szenariorahmen sind auch mit Blick auf die weitere energiewendebedingte Veränderungen im Kraftwerkspark entsprechend anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/18




Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See


 
 
 


Drucksache 353/18

... Die Ergänzung der Gebührensätze führt zu einer Belastung der Betreiber von Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzen und von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung oder Verteilernetzen als Adressaten der Gebührentatbestände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 506/18 (Beschluss)

... "Anträge können insbesondere dann unzumutbar sein, soweit durch die zu koordinierenden Bauarbeiten ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18 (Beschluss)




Zu Artikel 1

‚Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.