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"Nicht-EU-Länder"
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Auch Arbeitsplätze sind bedroht. Der Tourismus ist in hohem Maße von Saison- und Zeitarbeitskräften (23 %16) abhängig, darunter viele junge Menschen (37 % der Beschäftigten im Tourismus sind jünger als 35), Frauen (59 %) und Beschäftige aus dem Ausland (15 % aus EU- und Nicht-EU-Ländern zusammen).17 Diese Arbeitsplätze sind häufig in Regionen konzentriert, in denen es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, und werden oft von gering qualifizierten Arbeitskräften eingenommen; in vielen Regionen entfallen auf den Tourismus 10 % bis 50 % der Gesamtbeschäftigung, darunter Inseln, abgelegene Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage. Der Tourismus umfasst auch einen wichtigen Teil der Akteure der Sozialwirtschaft und trägt somit zur sozialen Inklusion bei. Ohne dringende Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung könnte die Krise zu einem Verlust von etwa 6 Millionen Arbeitsplätzen in Europa führen und die Existenzgrundlage vieler weiterer Menschen in verschiedenen Mitgliedstaaten beeinträchtigen; häufig betrifft dies die wirtschaftlich am stärksten gefährdeten Menschen.
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Wenn das Vereinigte Königreich ein Drittland wird und kein Übereinkommen etwas anderes vorsieht, müssen die Zollbehörden in der Union, d.h. die nationalen Zollbehörden, die EU-Vorschriften sowohl für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich als auch für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich durchsetzen. Dann sind die Formalitäten anzuwenden, die derzeit für den Handel mit Nicht-EU-Ländern gelten, sodass für Warenlieferungen Zollanmeldungen vorzulegen sind und die damit zusammenhängenden Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften durchgeführt werden müssen. Zudem müssen dann Steuern und Abgaben (insbesondere Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern) berücksichtigt werden. Dies steht im Gegensatz zur derzeitigen Situation, in der für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Rest der Union keine solchen Formalitäten oder Abgaben Anwendung finden.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... Ihre Wettbewerbsposition ist jedoch derzeit bedroht. Die europäischen Handelspartner sind zwar zunehmend an der Herstellung von Generika und Biosimilars beteiligt, die in der EU ansässigen Hersteller11 von Generika und/oder Biosimilars haben jedoch ein enormes Problem: Solange das Erzeugnis in der EU durch das SPC geschützt ist, können sie nicht für jeden Zweck produzieren, unter anderem nicht zur Ausfuhr in Länder außerhalb der EU, in denen der SPC-Schutz abgelaufen ist oder nicht existiert, Hersteller mit Sitz in diesen Nicht-EU-Ländern können dies dagegen schon.12
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, das heißt alle körperlich ein- und ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen. Dabei wird erhebungstechnisch zwischen den Warenbewegungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (Intrahandelsstatistik) und mit Nicht-EU-Ländern (Extrahandelsstatistik) unterschieden. Den rechtlichen Rahmen dieser Erhebungen legt die EU durch Verordnungen fest; ergänzende Durchführungsbestimmungen werden auf nationaler Ebene geregelt. Die Erfassung der Angaben erfolgt entweder im Wege einer direkten Firmenanmeldung (Intrahandel) oder grundsätzlich über die Zollverwaltung (Extrahandel) im Rahmen der Einfuhr- bzw. Ausfuhrabfertigung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... In Bezug auf die Begriffsbestimmung des kombinierten Verkehrs sprach sich die Mehrheit der Interessenträger für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf den innerstaatlichen Verkehr und auf Beförderungen zwischen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern aus, da sie von erheblichen positiven Auswirkungen auf das Volumen der Beförderungen im kombinierten Verkehr und die Umwelt ausgeht. Auf die mögliche Änderung der Entfernungsbeschränkung für die im Rahmen des kombinierten Verkehrs auf der Straße zurückgelegte Teilstrecke wurde am häufigsten reagiert, jedoch mit oft gegensätzlichen Ansichten: Viele Interessenträger und nationale Behörden sprechen sich für die Beibehaltung der derzeitigen Beschränkungen mit der möglichen Einführung einer gewissen Flexibilität aus, während der private Sektor eine Aufhebung der Beschränkungen für die auf der Straße zurückgelegte Teilstrecke unterstützt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... Der heutige Vorschlag beruht auf der bei der Folgenabschätzung ermittelten bevorzugten Option, d.h. einer öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung über die weltweite Geschäftstätigkeit, die nach EU-Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt und für Nicht-EU-Länder aggregiert vorgenommen wird. Der Vorschlag gilt für alle multinationalen EU- und NichtEU-Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR, die in der EU mindestens über eine Niederlassung tätig sind. Offenzulegen sind unter anderem die bereits gezahlten und die noch zu zahlenden Ertragsteuern sowie die nötigen Hintergrundinformationen. Der Vorschlag weicht in zweierlei Hinsicht von der Folgenabschätzung ab: Im Hinblick auf die Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit außerhalb der EU wurr Vorschlag verfeinert und sieht jetzt vor, dass dieselbe Detailtiefe, die für die EU-Mitgliedstaaten gilt, nun auch für bestimmte Steuergebiete vorgeschrieben wird. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine länderspezifische Offenlegung der einbehaltenen Gewinne vorzuschreiben und auf Ebene der Unternehmensgruppe Erläuterungen zu verlangen, wenn die noch zu zahlenden und die tatsächlich gezahlten Ertragsteuern wesentlich voneinander abweichen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Erläuternde Dokumente
4 Bankengruppen
4 Inhalt
4 Veröffentlichung
4 Durchsetzung
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
Kapitel 10a Ertragsteuerinformationsbericht
Artikel 48a Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
Artikel 48b Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen
Artikel 48c Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48d Veröffentlichung und Zugänglichkeit
Artikel 48e Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48f Unabhängige Prüfung
Artikel 48g Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete
Artikel 48h Beginn der Ertragsteuerberichterstattung
Artikel 48i Bericht
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 43. Von allen Migranten aus Nicht-EU-Ländern, die in OECD-Länder kommen, wählen 48 % der Migranten mit geringem Bildungsniveau einen der EU-Mitgliedstaaten als Ziel aus, wohingegen sich 68 % der hochqualifizierten Personen für ein nichteuropäisches OECD-Land entscheiden.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Exporte in Drittländer gewinnen als Beschäftigungsquelle für Europäer zunehmend an Bedeutung. Dank der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gründen sich inzwischen über 30 Millionen Arbeitsplätze - zwei Drittel mehr als vor 15 Jahren - auf Ausfuhren in Länder außerhalb der Union. Damit hängt fast jeder siebte Arbeitsplatz in Europa vom Export ab. Diese Arbeitsplätze erfordern hoch qualifizierte Arbeitskräfte und sind überdurchschnittlich bezahlt. Sie verteilen sich auf alle EU-Mitgliedstaaten und stehen entweder direkt oder indirekt mit Ausfuhren aus der Union in Verbindung. So hängen etwa in Polen 200 000, in Italien 140 000 und im Vereinigten Königreich 130 000 Arbeitsplätze mit deutschen Ausfuhren in Nicht-EU-Länder zusammen. Die französischen Ausfuhren in Länder außerhalb der Union bilden die Grundlage für 150 000 Arbeitsplätze in Deutschland, 50 000 in Spanien und 30 000 in Belgien. Vom Handel profitieren somit weit größere Kreise als häufig angenommen wird, und nicht zuletzt auch die europäischen Verbraucher. Vor dem Hintergrund erster Anzeichen für eine Trendumkehr im internationalen Handel ist es notwendig, handelsoffen zu bleiben und den europäischen Unternehmen, insbesondere
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... Schließlich sollte es eine bessere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nicht-EU-Ländern im Bereich der Mehrwertsteuer ermöglichen, das EU-System der Verwaltungszusammenarbeit auf Nicht-EU-Länder auszuweiten und damit insbesondere eine effektive Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Die Kommission ist unter anderem bestrebt sicherzustellen, dass bei der von der Branche vorangetriebenen Normung von 5G von Anfang an innovative digitale Geschäftsmodelle vertikaler Märkte19 unterstützt werden. Deshalb werden der Normungsprozess und die Schwerpunkte neue Funkzugangstechnologien betreffen, aber im Gegensatz zur Auffassung einiger Nicht-EU-Länder nicht darauf beschränkt bleiben. Was neue Normen für Funkzugangstechnologien betrifft, liegt der Schwerpunkt auf Lösungen, die Rückwärtskompatibilität mit bestehenden xG20-Ökosystemen sicherstellen sowie im Einklang mit der EU-Frequenzpolitik die Effizienz der Frequenznutzung stark verbessern. Durch Zusammenarbeit mit wichtigen Handelspartnern sollen ein globaler Konsens und die Angleichung der Fahrpläne für Normen gefördert werden. Ergänzt wird dies durch einen gemeinsamen Ansatz für die Erleichterung der künftigen Nutzung weltweit verfügbarer 5G-Frequenzbänder, darunter auch neuer Hochfrequenzbereiche.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 72/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 - COM(2015) 81 final
... 13. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Bereits in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2013 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind (BR-Drucksache 242/13(B) Ziffer 4). Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... Für eine Einschätzung der Auswirkungen der Rohstoffproduktion in Nicht-EU-Ländern fehlen bisher empirische Grundlagen. Ansätze hierfür könnten das Erfahrungswissen sogenannter freiwilliger Regelungen (voluntary schemes) bieten, die zum Teil über die EE-Richtlinie hinausgehende Anforderungen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft haben. Auch hierfür liegen derzeit keine öffentlich zugänglichen empirischen Befunde vor, so dass eine Beurteilung der Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist (GIZ, 2011).
Bericht
3 Vorbemerkung
Bericht
Kapitel 13 Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit
13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren
13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren
13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist
Drucksache 72/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 - COM(2015) 81 final
... 6. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Bereits in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2013 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind (BR-Drucksache 242/13(B) Ziffer 4). Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 15. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Der Bundesrat hat bereits wiederholt - zuletzt in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 (BR-Drucksache 72/15(B), Ziffer 6) - darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen. Bei den weiteren Beratungen des Vorschlags ist daher auch den Ergebnissen der Klima-Konferenz in Paris (COP 21) Rechnung zu tragen.
Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... In § 3 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c wird jeweils das Wort "EG-Ländern" durch das Wort "EU-Ländern" und das Wort "Nicht-EG-Ländern" durch das Wort "Nicht-EU-Ländern" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Honigverordnung
Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 105/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates COM(2015) 129 final
... In fünf europäischen Nicht-EU-Ländern, einschließlich der Schweiz, sind ab dem 1. Juli 2005 in Bezug auf Zinserträge, die dort an in der EU ansässige natürliche Personen gezahlt werden, Maßnahmen erlassen worden, die denen der Zinsbesteuerungsrichtlinie gleichwertig sind. In zehn abhängigen oder assoziierten Gebieten der EU-Mitgliedstaaten (zwölf nach der Auflösung der Niederländischen Antillen) sind ab dem gleichen Datum durch die Umsetzung bilateraler Abkommen, die jedes dieser Rechtssysteme mit den Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, Maßnahmen erlassen worden, die mit denen der Richtlinie identisch sind. Nach der Statusänderung von St. Barthélemy hat Frankreich zugesichert, dass St. Barthélemy die derzeitigen und künftigen Bestimmungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie und der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden anwenden wird.
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 5. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Der Bundesrat hat bereits wiederholt - zuletzt in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 (BR-Drucksache 72/15(B), Ziffer 6) - darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen. Bei den weiteren Beratungen des Vorschlags ist daher auch den Ergebnissen der Klima-Konferenz in Paris (COP 21) Rechnung zu tragen.
Drucksache 242/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020 - Konsultative Mitteilung - COM(2013) 167 final
... 5. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle großen Wirtschaftsmächte und -sektoren auf angemessene, transparente und nachvollziehbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Bereits mehrfach hat der Bundesrat vergleichbare Anstrengungen aller auf den Weltmärkten konkurrierender Länder angemahnt, um Wettbewerbsverzerrungen und dadurch bedingte Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Tabakhandels ergriffen. So wurden beispielsweise rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen mit vier der weltweit führenden Zigarettenhersteller6 geschlossen. 2011 stellte die Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Schmuggels an der östlichen Landgrenze der EU7 vor, mit dem die speziell in diesem geografischen Gebiet ermittelten Probleme angegangen werden sollten. Die Analyse der verfügbaren Informationen8 hat jedoch ergeben, dass der illegale Handel in der EU trotz dieser Bemühungen insgesamt zunimmt. Die EU sieht sich einem wachsenden illegalen Zustrom anderer Marken aus Nicht-EU-Ländern und einer zunehmenden illegalen Produktion und einem illegalen Vertrieb innerhalb der EU gegenüber.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... RTP und EES zusammen würden die Handhabung und Kontrolle des Personenreiseverkehrs an den Außengrenzen deutlich verbessern: Die Kontrollen würden strenger, während der Grenzübertritt für vorab sicherheitsüberprüfte Vielreisende aus Nicht-EU-Ländern rascher vonstatten ginge.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 242/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020 - Konsultative Mitteilung - COM(2013) 167 final
... 4. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle großen Wirtschaftsmächte und -sektoren auf angemessene, transparente und nachvollziehbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Bereits mehrfach hat der Bundesrat vergleichbare Anstrengungen aller auf den Weltmärkten konkurrierender Länder angemahnt, um Wettbewerbsverzerrungen und dadurch bedingte Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten häufig in ihren Herkunftsländern unter schlechten und gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit können diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... - weiter rechtzeitig über die Entwicklung der Stahleinfuhren aus Nicht-EU-Ländern berichten,
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten häufig in ihren Herkunftsländern unter schlechten und gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit können diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
Drucksache 569/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... Der vorliegende Richtlinienvorschlag bietet sich an, hierzu eine dem gemeinsamen Binnenmarkt angemessene europaweit einheitlich gültige Regelung zu implementieren. Um den Zweck dieser verbraucherschutzrechtlichen Regelung zu erreichen, ist es allerdings erforderlich, dass auch im europäischen Binnenmarkt in den Verkehr kommender Importhonig aus Nicht-EU-Ländern entsprechend gesichert gekennzeichnet wird.
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 98. Die EU sollte auch ihre Position als einer der weltgrößten Märkte in die Waagschale werfen, um Strategien und Konzepte zu fördern, die den Druck auf die weltweiten natürlichen Ressourcen mindern. Dies kann geschehen durch eine Änderung der Verbrauchs- und Produktionsmuster und indem sichergestellt wird, dass Handels- und Binnenmarktpolitik die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen unterstützen und anderen Ländern Anreize bieten, ihre Rechtsvorschriften und Standards im Umweltbereich zu verbessern und durchzusetzen. Die EU wird eine nachhaltige Entwicklung weiterhin fördern, indem sie im Rahmen ihrer internationalen Handelsübereinkommen diesbezüglich spezielle Bestimmungen aushandelt und anwendet, und sie sollte andere Politikoptionen in Erwägung ziehen, um die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Umwelt in Nicht-EU-Ländern zu reduzieren. Ein Beispiel für eine solche Politikoption sind die bilateralen Partnerschaftsabkommen für die Rechtsdurchsetzung, die Politikgestaltung und den Handel im Forstsektor (FLEGT), die einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass aus den Partnerländern nur Holz aus legalem Einschlag auf den EU-Markt gelangt.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Wenn es sich anbietet und sinnvoll erscheint, sollten gemeinsame Forschungspläne in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern umgesetzt werden.
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... Das Engagement der Kommission umfasst ferner die Marie-Curie-Maßnahmen (MCA), durch die Ausbildungsmöglichkeiten und Laufbahnaussichten von Forschern auch in unmittelbar KET-fördernden Bereichen verbessert werden. Die Wissensallianzen, ein 2011 auf den Weg gebrachtes Pilotprojekt der Kommission, werden ebenfalls zur Förderung von KET-relevanten Kompetenzen beitragen. Als Teil des Programms „Erasmus für alle“ werden sie künftig Unternehmen und höhere Bildungseinrichtungen zu strukturierten Partnerschaften für die Förderung und Entwicklung des europäischen Innovationspotenzials zusammenschließen. Darüber hinaus erprobt die Kommission noch im Jahr 2012 Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, d.h. strategische Partnerschaften im Bereich der Berufsbildung, die auf die Vermittlung von Fertigkeiten und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit traditioneller oder aufstrebender Branchen abzielen. Schließlich könnten im Einklang mit Initiativen wie der Blue-Card-Richtlinie der EU43 oder des Vorschlags der Kommission zu konzernintern entsandten Arbeitnehmern in der EU44 hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern angezogen und dadurch diese Qualifikationsengpässe beseitigt werden.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Die Lage auf den internationalen Märkten stellt sich noch schwieriger dar. Die Bauwirtschaft ist oft mit ernsthaften Schwierigkeiten - nicht nur in technischer Hinsicht sondern auch in Bezug auf die Wettbewerbsbedingungen in anderen Ländern, z.B. in China - konfrontiert, die die Möglichkeiten für den Zugang zu diesen Märkten begrenzen. Da aber damit gerechnet wird, dass sich die europäischen Baumärkte langsamer als die Märkte in den Schwellenländern entwickeln werden, muss die Bauwirtschaft eine deutlichere globale Perspektive entwickeln und aufrechterhalten. Für Bauunternehmen aus der EU ist es wichtig, dass Drittländer ihre Märkte für Wettbewerber aus der EU öffnen. Die EU sollte sich verstärkt in die Lage versetzen, Nicht-EU-Länder zu Verhandlungen über eine weitere Öffnung sowohl ihrer kommerziellen Märkte als auch ihrer Märkte für öffentliche Aufträge zu veranlassen, mögliche diskriminierende Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu untersuchen und in Konsultationen mit dem betroffenen Land zu treten, um Lösungen für Streitigkeiten über den Marktzugang zu finden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 77/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochleistungsrechnen - Europas Position im weltweiten Wettlauf - COM(2012) 45 final
... (d) Die europäischen HPC-Anbieter haben es sehr schwer, ihre Produkte in Nicht-EU-Ländern mit nationalen HPC-Anbietern an den öffentlichen Sektor zu verkaufen, weil dem nationale Bestimmungen, z.B. aus Gründen der nationalen Sicherheit, entgegenstehen. Gleichzeitig kommt geistiges Eigentum, das in europäischen HP-Crelevanten Forschungsprojekten entwickelt wurde, häufig hauptsächlich den außerhalb der EU befindlichen Muttergesellschaften der teilnehmenden Unternehmen zugute, da das Forschungsrahmenprogramm für den Transfer von geistigem Eigentum an verbundene Unternehmen in Drittländern nur wenige Einschränkungen vorsieht. Es muss daher ein ausgewogenerer Mechanismus gefunden werden.
1. Zweck
2. High-Performance Computing: Wozu?
3. Der Europäische Markt für High-Performance Computing
4. Erneuerung des HPC in Europa
5. Die vor uns liegenden Herausforderungen
6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC
4 Einzelziele
6.1. Leitungsstrukturen auf EU-Ebene
6.2. Finanzausstattung
6.3. Verfahren zur vorkommerziellen Auftragsvergabe und Zusammenlegung von Ressourcen
6.4. Ausbau des europäischen HPC-Ökosystems
6.5. Ausschöpfung des HPC-Potenzials durch die Industrie
6.6. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 735/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... Einwanderer sind auf Familienzusammenführung angewiesen, denn nur dies ermöglicht ihnen ein Familienleben. Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Einwanderungsvorschriften, die die Bedingungen zur Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen auf EU-Ebene regeln.1 In der Richtlinie ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern einem nicht aus einem EU-Land stammenden Staatsangehörigen nachziehen können, der sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, und welche Bedingungen für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten. Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf EU-Bürger.2
I. Einleitung Ziel des Grünbuchs
II. Fragen an die Interessenträger
1. Anwendungsbereich
1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?
Frage 1
1.2. In Frage kommende Familienangehörige
Frage 2
Frage 3
1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige
Frage 4
2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung
2.1 Integrationsmaßnahmen
Frage 5
2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit
Frage 6
3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen
Frage 7
4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL
4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes
Frage 8
4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl
Frage 9
5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen
5.1 Befragungen und Nachforschungen
Frage 10
5.2 Scheinehen
Frage 11
5.3 Gebühren
Frage 12
5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung
Frage 13
Frage 14
6. Fazit Weiteres Vorgehen
Anhang Familienzusammenführung in Zahlen
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... (3) Wie in Artikel 13 Absatz 2 der "Erasmus für alle"-Verordnung festgelegt, werden zur Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung Mittel in Höhe von voraussichtlich 1 812 100 000 EUR aus den verschiedenen Instrumenten im Bereich der Außenbeziehungen (Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer Entwicklungsfonds) für Maßnahmen der Lernmobilität in bzw. aus Nicht-EU-Ländern sowie für die Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit Behörden/Einrichtungen/Organisationen dieser Länder bereitgestellt. Für die Verwendung dieser Mittel gelten die Bestimmungen der "Erasmus für alle"-Verordnung.
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... die Ermittlung von Doktoranden aus Nicht-EU-Ländern als Prozentsatz sämtlicher Doktoranden zu intensivieren, wie in der Performance Scorecard for Research and Innovation vorgesehen, um die Attraktivität der Forscher- und Doktorandenausbildung in der EU im Vergleich zum Rest der Welt zu messen.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 1.2.3. Doktoranden aus Nicht-EU-Ländern
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 735/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa
... – gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass es angesichts der Deepwater-Horizon-Ölpest im Golf von Mexiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten zwingend geboten ist, unverzüglich alle Aspekte der Ölförderung und Ölexploration in der Europäischen Union zu prüfen und danach alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass es in EU-Gewässern nicht zu einer solchen Umweltkatastrophe kommen wird, Sicherheit bei Erdölarbeiten in Europa Grundsätze von überragender Bedeutung sind, die allen EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet zugrunde liegen müssen, C. in der Erwägung, dass die meisten Ölbohrungen und Ölexplorationen in den Gewässern der Nordsee stattfinden, D. in der Erwägung, dass EU-Gewässer auch an Nicht-EU-Länder grenzen, die nicht durch EU-Recht zur Einhaltung entsprechender Haftungs- und Schadenersatzvorschriften verpflichtet sind, E. in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden mit dem Ziel, Ölbohrungen und Ölexplorationen auf tiefere und weiter abgelegene Meeresgebiete auszudehnen, wodurch deren Durchführung und Überwachung größere Risiken bergen würde,
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Außerdem könnte die Kommission den Mitgliedstaaten bei ihren bilateralen oder multilateralen Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern zur Seite stehen25.
Mitteilung
1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene
2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels
2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene
Erste Schritte
Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT
Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte
Umfangreiche Konsultationen
2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser
2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat
2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission
3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen
3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012
3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen
4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen
4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste
4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende
5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende
6. Fazit
Drucksache 525/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011 bis 2013) KOM (2009) 223 endg.; Ratsdok. 10285/09
... Artikel 6 enthält Vorschriften über die Beteiligung von Nicht-EU-Ländern am GMES-Programm. In Anbetracht der weltweiten Ausrichtung von GMES ist es von besonderer Bedeutung, dass die Beteiligung von Drittländern möglich ist, sofern Abkommen und Verfahren dies zulassen. In Artikel 7 über die Finanzierung ist der Gesamtbetrag für eine Finanzierung der ersten operativen Tätigkeiten von GMES aus dem Gemeinschaftshaushalt festgelegt. Die Mittelbindungen werden jährlich im Einklang mit der Haushaltsordnung genehmigt. Wie im Fall der europäischen GNSS-Programme sollten auch Drittländer und internationale Organisationen auf der Grundlage entsprechender Abkommen finanziell oder mit Sachleistungen zu den Programmen beitragen können.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Hintergrund
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3 Finanzierung von GMES: von der Forschung und Entwicklung bis zum Betrieb
1.4 Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Inhalt der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm GMES und seine ersten operativen Tätigkeiten 2011-2013
3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5. Wahl des Rechtsinstruments
6. Auswirkungen Auf Den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 GMES-Programm
Artikel 3 Erste operative Tätigkeiten von GMES (2011-2013)
Artikel 4 Organisatorische Modalitäten
Artikel 5 Formen der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 6 Teilnahme von Drittländern
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Daten- und Informationspolitik im Rahmen von GMES
Artikel 9 Überwachung und Bewertung
Artikel 10 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang Ziele der ersten operativen Tätigkeiten von GMES (2011-2013)
Finanzbogen
Drucksache 427/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zur Zukunft der Automobilindustrie
... 14. bestätigt, dass es notwendig ist, den Dialog und die laufenden Gespräche mit Drittländern und den wichtigsten EU-Handelspartnern über die Zukunft der Automobilindustrie zu vertiefen, und fordert die Kommission deshalb auf, die Entwicklungen in Nicht-EU-Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten und in Asien, genau zu verfolgen, um gleiche Bedingungen auf internationaler Ebene und den Verzicht auf protektionistische und diskriminierende Maßnahmen auf dem weltweiten Automobilmarkt zu gewährleisten;
Drucksache 401/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität – Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... 19 2000 stammten 2 % der in wissenschaftlich-technischen Bereichen Beschäftigten in der EU aus Nicht-EU-Ländern, in den USA hingegen betrug der Anteil ausländischer Beschäftigter in diesem Bereich 22 % ("
Mitteilung
1. Einleitung
2. Fortschritte und Perspektiven
3. Partnerschaftliche Massnahmen
4. Massnahmen in den vier zentralen Bereichen
4.1. Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
4.2. Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
4.3. Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
4.4. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
5. Umsetzung der Partnerschaft
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... Mit der im Dezember 2005 angenommenen EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer15 sowie mit dem ein Jahr später verabschiedeten Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007–2013)16 hat sich die EU verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihr eigenes Ziel – nämlich eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität bereitzustellen – zu erreichen, ohne dass sich dies negativ auf die Lage in Nicht-EU-Ländern auswirkt.
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Die wohl wichtigste europäische und völkerrechtliche Rechtsvorschrift auf diesem Gebiet ist das Europarat-Übereinkommen über Cyberkriminalität aus dem Jahr 200116. Das im Jahr 2004 angenommene und in Kraft getretene Übereinkommen enthält gemeinsame Definitionen der verschiedenen Arten von Internetkriminalität und bildet die Grundlage für eine funktionierende justizielle Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Ländern. Zahlreiche Länder (darunter die Vereinigten Staaten und weitere Nicht-EU-Länder sowie alle EU-Mitgliedstaaten) haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet. Gleichwohl haben einige Mitgliedstaaten das Übereinkommen oder das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Cyberkriminalität über die strafrechtliche Verfolgung rassistischer oder fremdenfeindlicher Handlungen, die mittels Computernetzen begangen werden, noch nicht ratifiziert. Aufgrund der großen Bedeutung, die dem Abkommen von allen Beteiligten beigemessen wird, wird die Kommission die Mitgliedstaaten und die betroffenen Drittländer ermutigen, das Übereinkommen zu ratifizieren und die Möglichkeit des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen zu prüfen.
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
Drucksache 61/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus KOM (2007) 2 endg.; Ratsdok. 5422/07
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Diskussionen und Verhandlungen zu den einzelnen Maßnahmen jedoch darauf zu achten, dass es in allen Mitgliedstaaten zu vergleichbaren Anstrengungen kommt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen vermieden werden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... Die EU insgesamt scheint im Kontext eines scharfen internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Fachkräfte nicht als attraktiv eingestuft zu werden: Beispielsweise hat die Union die meisten Arbeitnehmer ohne oder mit einer mittleren Qualifikation aus den Maghreb-Staaten aufgenommen (87 %), während 54 % der hochqualifizierten Zuwanderer aus den gleichen Ländern ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und Kanada gewählt haben. Im Vergleich zu diesen Ländern wird die Attraktivität der EU dadurch beeinträchtigt, dass derzeit hochqualifizierte Zuwanderer mit 27 verschiedenen Zulassungssystemen konfrontiert sind und nicht die Möglichkeit haben, sich zu Arbeitszwecken problemlos von einem in ein anderes Land zu begeben. Schwerfällige Verfahren können bewirken, dass sich diese Arbeitnehmer für Nicht-EU-Länder entscheiden, die ihnen günstigere Einreise- und Aufenthaltsbedingungen bieten. Das Ausmaß dieses Problems ist schwer zu erfassen, da derzeit nur zehn Mitgliedstaaten Sonderregelungen für die Zulassung von hochqualifizierten Arbeitnehmern erlassen haben und diese nicht vergleichbar sind. Für die anderen Mitgliedstaaten liegen keine oder nur unvollständige spezifische Statistiken vor. Es können lediglich grobe Schätzungen vorgenommen werden: Beispielsweise wurden 2003 rund 74 300 Fachkräfte in 15 Mitgliedstaaten zugelassen. Selbst dort, wo spezifische Regelungen existieren, sind diese ausschließlich innerstaatlich ausgerichtet und sehen keine Erleichterungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern vor, die sich aus beruflichen Gründen in einen anderen Mitgliedstaat begeben wollen oder müssen. Somit ist der EU-Arbeitsmarkt segmentiert und lässt keinen rationellen Einsatz oder erneuten Einsatz der notwendigen Arbeitskräfte zu.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 251/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... Die Fragmentierung der öffentlichen Forschung schmälert für die Wirtschaft die Attraktivität Europas als Standort für FuE-Investitionen. Der Wirtschaftssektor soll zu der Zielvorgabe, dass die FuE-Intensität 3 % des BIP ausmacht, zwei Drittel beisteuern. Jüngsten Daten zufolge haben die in der EU niedergelassenen Unternehmen ihre globalen FuE-Ausgaben 2006 um mehr als 5 % aufgestockt, aber dies liegt immer noch unter der Steigerungsrate bei den FuE-Aufwendungen der Unternehmen in Nicht-EU-Ländern10. Tatsächlich investieren in der EU niedergelassene Unternehmen mehr in die FuE in den USA als Unternehmen mit Sitz in den USA in der EU investieren und dieser transatlantische Nettoverlust an FuE-Investitionen nimmt weiter zu11. Eine spürbare, anhaltende Steigerung der FuE-Investitionen der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um aus der derzeitigen Stagnation der generellen FuE-Intensität der EU bei 1,9 % des BIP herauszukommen12 und Fortschritte in Richtung auf die einzelstaatlichen und die EU-weiten Zielvorgaben zu machen.
Grünbuch Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Ein neuer Blick auf den Europäischen Forschungsraum
2. Die Vision eines Europäischen Wirtschaftsraums
Elemente der Vision des Europäischen Forschungsraums
3. Die Verwirklichung des EFR
3.1. Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
3.2. Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
3.3. Stärkung der Forschungseinrichtungen
Stärkung der Forschungseinrichtungen
3.4. Austausch von Wissen
Austausch von Wissen
3.5. Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
3.6. Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
4. Die Vorgehensweise: Öffentliche Diskussion und weitere Schritte
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... • Verfahrensvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sicherheitsprüfung von Wissenschaftlern und Technikern, die mit auf einer EU-Liste aufgeführten gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen arbeiten oder eine solche Arbeit aufnehmen möchten. Die Kontrollvorschriften und die Zahl der darunter fallenden Personen müssten so bemessen werden, dass weder die Forschungsarbeit noch der Zugang von Sachverständigen aus Nicht-EU-Ländern zu europäischen Forschungseinrichtungen behindert würde;
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Beschleunigte Visa- und Einwanderungsverfahren insbesondere für Spitzensportler aus Nicht-EU-Ländern sind ein wichtiges Element zur Verbesserung der internationalen Anziehungskraft der EU. Neben den derzeit laufenden Verfahren zum Abschluss erleichterter Visavereinbarungen mit Drittländern und der Konsolidierung der Visaregelung für Mitglieder der olympischen Familie während der Olympischen Spiele muss die EU (befristete) Zugangsmechanismen für Sportler aus Drittländern weiterentwickeln.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität
2.2 Gemeinsam gegen Doping
2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport
2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit
2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt
2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt
2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik
3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport
4. Die Organisation des Sports
4.1 Die Besonderheit des Sports
4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
4.3 Transfers
4.4 Spieleragenten
4.5 Schutz von Minderjährigen
4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität
4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine
4.8 Medien
5. Folgemassnahmen
5.1 Strukturierter Dialog
5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.3 Sozialer Dialog
6. Fazit
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Ein grundlegender Aspekt ist die Vereinfachung und Beschleunigung von rechtlichen und administrativen Verfahren für die Einreise von Studierenden und Forschern aus Nicht-EU-Ländern.
Mitteilung
2 Einführung
die VOR UNS liegenden Herausforderungen.
1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen
2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern
3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten
4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten
5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen
6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken
7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren
8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen
9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen
UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte
Schlussfolgerungen
Anhang 1 Statistische Tabellen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Danksagung
Drucksache 814/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006) 636 endg.; Ratsdok. 14629/06
... Die Kommission wird ihre Maßnahmen auf internationaler Ebene weiterführen und am 26./27. Oktober 2006 in Brüssel eine Weltkonferenz über Quecksilber zu Fragen des Angebots und der Nachfrage veranstalten, rechtzeitig vor der Tagung des Verwaltungsrats der UNEP 2007. Diese Veranstaltung sollte die Gelegenheit geben, Möglichkeiten zu finden, auf globaler Ebene Fortschritte zu erzielen und gemeinsame Interessen mit Nicht-EU-Ländern in den Verhandlungsprozess des Verwaltungsrats einzubringen.
Drucksache 924/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (2006/2174(INI))
... 23. begrüßt die ausgezeichneten Beiträge einer Reihe regionaler Meeresübereinkommen zum Schutz der Meere durch ihre wissenschaftliche und technische Kompetenz und ihre Fähigkeit, als Brücke zu Nicht-EU-Ländern zu fungieren; erwartet, dass sie wertvolle Partner bei der Meeresstrategie-Richtlinie sein werden und fordert die Einbeziehung ausdrücklicher Verpflichtungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit Drittländern und Organisationen mit dem Ziel, dass diese Länder und Organisationen Meeresstrategien annehmen, die auch Regionen bzw. Teilregionen mit europäischen Meeresgewässern abdecken;
Drucksache 912/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... - mit welchen Mitteln sollte sich die Gemeinschaft in den Erfahrungsaustausch zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern und in die Ermittlung vorbildlicher Verfahren einbringen?
Grünbuch Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten
I. STAND der Dinge auf europäischer Ebene
II. Gesundheit und Wohlstand
III. das Konsultationsverfahren
IV. auf Gemeinschaftsebene vorhandene Strukturen und Instrumente
IV.1. Europäische Plattform zur Unterstützung einer Aktion für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit
IV.2. Das Europäische Netz für Ernährung und körperliche Bewegung
IV.3. Gesundheit in anderen EU-Politikbereichen
IV.4. Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
IV.5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA
V. Aktionsbereiche
V.1. Verbraucherinformation, Werbung und Vermarktung
V.2. Verbraucheraufklärung
V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche
V.4. Lebensmittelangebot, körperliche Bewegung und gesundheitliche Aufklärung am Arbeitsplatz
V.5. Einbeziehung der Prävention von Übergewicht und Adipositas sowie deren Behandlung in die Gesundheitsversorgung
V.6. Untersuchung der zu Adipositas führenden Faktoren im Umfeld
V.7. Sozioökonomische Ungleichheiten
V.8. Ein integrierter und umfassender Ansatz für die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung
V.9. Empfehlungen für Nährstoffaufnahme und die Ausarbeitung von lebensmittelbasierten Leitfäden für die Ernährung
V.10. Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus
V.11. Sonstiges
VI. Die nächsten Schritte
ANNEX 3 - References
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Auf der Grundlage einer Einigung auf Gegenseitigkeit ist aufgrund des derzeitigen Gemeinschaftsrechts eine Besteuerung von Flugtreibstoff auch für Flüge zwischen zwei Mitgliedstaaten möglich. Sie gilt in solchen Fällen für alle EU-Luftfahrtunternehmen. Es ist jedoch allgemein üblich geworden, den Treibstoff für internationale Flüge von jeglicher Besteuerung auszunehmen - diese Politik diente ursprünglich dazu, die Zivilluftfahrt in ihren Anfängen zu fördern. Die rechtsverbindlichen Ausnahmen sind in den bilateralen Luftverkehrsabkommen (ASA) festgelegt5. Die Verhinderung der Diskriminierung von EU-Luftfahrtunternehmen könnte sich daher auf Strecken als schwierig erweisen, auf denen Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Ländern Verkehrsrechte haben und weiterhin Steuerbefreiung im Rahmen der einschlägigen ASA genießen6.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 166. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, beständig für die Leitlinien zur Todesstrafe, die 1998 verabschiedet wurden, zu werben, wenn sie mit Nicht-EU-Ländern zu tun hat;
A. unter Hinweis darauf,
Themen in verschiedenen Ländern
4 Kandidatenländer
Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
5 Asien
5 Afrika
Der amerikanische Kontinent
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
II Rechte der Kinder
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
IV. Abschaffung der Todesstrafe
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
Drucksache 856/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie (Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa) KOM (2003) 685 endg.
... Zwar bringt die Union mehr diplomierte und promovierte Techniker und Naturwissenschaftler hervor als die USA und Japan (25,7 % sämtlicher Hochschulabsolventen in der EU, 21,9 % in Japan und 17,2 % in den USA); der Anteil der Forscher an der erwerbstätigen Bevölkerung ist im Jahr 1999 mit 5,4 Forschern je 1000 Erwerbstätigen jedoch wesentlich geringer als in den Vereinigten Staaten (8,7) und in Japan (9,7). Besonders wenig Forscher sind in der Privatwirtschaft tätig. In Europa ist der Arbeitsmarkt für Forscher sehr viel kleiner, so dass die Wissenschaftler of in Nicht-EU-Länder wechseln, um beruflich weiterzukommen (Ziel sind wegen der besseren Arbeitsbedingungen häufig die USA), oder die Forschung verlassen2
Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie
Teil I NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT
1.1 Unzureichende Fortschritte
1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt
1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen
1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen
1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend
1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung
1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen
1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen
Teil II VIER Ansatzpunkte für den Erfolg
2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten
2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon
2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise
2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs
2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien
2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen
2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte
2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen
2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen
2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen
2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen
2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms
2.4.2 Efizientere Umsetzung
Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte
STATISTISCHER Anhang
Drucksache 13/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 28 final
Drucksache 218/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 - COM(2016) 194 final
Drucksache 280/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014
Drucksache 599/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik KOM(2010) 494 endg.
Drucksache 610/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) KOM(2010) 521 endg.
Drucksache 658/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) - COM(2017) 548 final
Drucksache 734/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute - COM(2017) 707 final
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