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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Notfallkontrazeptiva"


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Drucksache 71/19

... Damit soll noch stärker als bisher gewährleistet werden, dass Versicherte, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, beispielsweise weil sie sich noch in Ausbildung befinden, die Kosten für empfängnisverhütende Mittel nicht aufbringen können, hierbei unterstützt werden. Die Regelung soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und insbesondere jungen Frauen einen selbstbestimmten Umgang mit Mitteln der Empfängnisverhütung ermöglichen. Die Heraufsetzung der Altersgrenze gilt auch für den Anspruch auf ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva nach § 24a Absatz 2 Satz 2

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Drucksache 71/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

§ 13a
Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4728, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 617/17 (Beschluss)

... 2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.

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Drucksache 617/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen


 
 
 


Drucksache 617/17

... 2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.



Drucksache 28/1/15

... Im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich - vorzugsweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden. Es besteht in den Fachkreisen Einigkeit, dass die Abgabe grundsätzlich nur im konkreten Bedarfsfall nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr und zur Gewährleistung einer sachgerechten Beratung grundsätzlich nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen soll. Bei einer Bevorratung kann die für die sichere Einnahme erforderliche Beratung durch Apotheken für einen zukünftigen Notfall nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

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Drucksache 28/1/15




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 76/15

... "Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend." ‘

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Drucksache 76/15




Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung

§ 99
Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren

§ 100
Inhalt des elektronischen Lohnnachweises

§ 101
Stammdatendatei

§ 102
Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren

§ 103
Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung

‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 130
Assistierte Ausbildung

§ 420
Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 218f
Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005

‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes


 
 
 


Drucksache 28/15 (Beschluss)

... Im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich - vorzugsweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden. Es besteht in den Fachkreisen Einigkeit, dass die Abgabe grundsätzlich nur im konkreten Bedarfsfall nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr und zur Gewährleistung einer sachgerechten Beratung grundsätzlich nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen soll. Bei einer Bevorratung kann die für die sichere Einnahme erforderliche Beratung durch Apotheken für einen zukünftigen Notfall nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

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Drucksache 28/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 28/15

... Die mit dieser Verordnung vorgesehene Entlassung der Nofallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wirkt sich auf die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 24a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch aus, wonach Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln haben, soweit sie ärztlich verordnet werden. Eine abschließende Kostenabschätzung für die GKV bzw. für die Frauen, die künftig Notfallkontrazeptiva anwenden wollen, lässt sich erst nach abschließender Entscheidung der Bundesregierung über eine Gesetzesänderung bezüglich der Kostenübernahme für Notfallkontrazeptiva durch die GKV erstellen.

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Drucksache 28/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

4 Erfüllungsaufwand

Finanzielle Folgen für die GKV sowie für Frauen, die künftig Notfallkontrazeptiva anwenden

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3194: 14. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 169/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

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Drucksache 169/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten


 
 
 


Drucksache 169/14

... Der Bundesrat hat der Verordnung am 8. November 2013 mit Änderungsmaßgabe zugestimmt. Die Maßgabe, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht nach § 48 des

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Drucksache 169/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2604: Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 169/1/14

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.



Drucksache 615/13 (Beschluss)

... V ("Bei Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel entfällt die Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung nach Satz 1. Die Kosten sind den Versicherten zu erstatten.") und/oder durch Ergänzungen in § 34

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Drucksache 615/13 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu 1 Nummer 1 und 5 Stoffe und Zubereitungen nach 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/13

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach-



Drucksache 705/13 (Beschluss)

... V ("Bei Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel entfällt die Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung nach Satz 1. Die Kosten sind den Versicherten zu erstatten.") und/oder durch Ergänzungen in § 34

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 705/1/13

... V ("Bei Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel entfällt die Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung nach Satz 1. Die Kosten sind den Versicherten zu erstatten.") und/oder durch Ergänzungen in § 34

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/13 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -


 
 
 


Drucksache 615/1/13

... V ("Bei Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel entfällt die Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung nach Satz 1. Die Kosten sind den Versicherten zu erstatten.") und/oder durch Ergänzungen in § 34

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.