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0363/1/05
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0107/05
0092/1/05
0275/05
0361/05
0104/04B
0098/04B
0929/04
0983/04
0576/04
0232/04
0722/04
0894/04
0025/04B
0687/04
1013/04
0715/03
0849/03
Drucksache 263/1/19

... 1. Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass die Landwirtschaft durch den Klimawandel immer stärker dem Risiko von Wetterextremen ausgesetzt ist. Starkregen, Überschwemmungen, Spätfröste, Trockenheit und Dürre der letzten Jahre verursachten mit unterschiedlicher regionaler bzw. lokaler Betroffenheit immer häufiger witterungsbedingte Schäden in existenzbedrohendem Ausmaß für die Betriebe.



Drucksache 573/19

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 365/19 (Beschluss)

... Bei der vorgeschlagenen Beschränkung auf rein mittels Computertechnologie erstellten Abbildungen ist die Betroffenheit von Rechtsgütern Dritter ausgeschlossen, da es sich um Bild- bzw. Videoaufnahmen handelt, die künstlich erzeugt werden.



Drucksache 584/19

... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden die Anforderungen an zu errichtende Gebäude nach Teil 2 und die Anforderungen an bestehende Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 nach Maßgabe von § 5 und unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieoffenheit im Jahr 2023 überprüfen und nach Maßgabe der Ergebnisse der Überprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Überprüfung einen Gesetzgebungsvorschlag für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude vorlegen. Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens ist ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt.



Drucksache 97/1/19

... Die in der Prostitution tätigen Personen sollen besser vor Menschenhandel (insbesondere sexueller Ausbeutung) und Gewalt geschützt, das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten gestärkt, besonders vulnerable Gruppen erreicht und in weitergehende Hilfen vermittelt sowie deren Arbeitsbedingungen in der Prostitution verbessert werden (vergleiche BT-Drucksache 18/8556, Seite 72). Leitend bei der Umsetzung des ProstSchG beispielsweise in Hamburg ist, die Vertraulichkeit und Offenheit der im ProstSchG vorgesehenen verpflichtenden Beratungsgespräche uneingeschränkt zu gewährleisten. Denn nur dann sind Prostituierte bereit, sich den Beratungsstellen über prekäre Arbeitsbedingungen und persönliche Notlagen zu offenbaren. Wenn die Beratungsstellen Kenntnis von derartigen Umständen erlangen, sind wirksame Interventionsketten vorhanden, um adäquat reagieren zu können (vergleiche BT-Drucksache 18/8556, Seite 71).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 575/19

... Eine Adoption beschäftigt Herkunftseltern, Adoptiveltern und Adoptivkinder ein Leben lang und stellt sie vor vielfältige Herausforderungen. Angesichts sich wandelnder Wertevorstellungen in den letzten Jahrzehnten, eines vielfältigeren Familienbildes und neuer Erkenntnisse aus der Forschung ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen entsprechend den Bedürfnissen der Familien und der gelebten Adoptionsvermittlungspraxis anzupassen. Insbesondere das Thema Offenheit von Adoptionen durch den Wunsch nach mehr Informationsaustausch und Kontakt der Beteiligten sowie Fragen nach der Herkunft von Adoptivkindern haben an Bedeutung gewonnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 578/19

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 12. Insoweit weist der Bundesrat darauf hin, dass auch der Ausschuss der Regionen die erhebliche Betroffenheit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die Länderspezifischen Empfehlungen betont und überzeugend auf den Reformbedarf bei der Steuerung des Europäischen Semesters hingewiesen hat (2018/C 461/01 vom 21. Dezember 2018).



Drucksache 261/1/18

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass sich der Vorschlag auf die Ergebnisse der Zwischenbewertung von Horizont 2020, auf die umfassenden Rückmeldungen von Interessenträgern und die strategischen Empfehlungen der unabhängigen Hochrangigen Gruppe zur Maximierung der Wirkung der FuI-Programme der Europäischen Union (Hochrangige "Lamy-Gruppe") stützt. Insbesondere die weitere Vereinfachung, eine größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung, die Stärkung der Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union und Unionsstrategien, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, mehr Offenheit und die Rationalisierung der Finanzierungslandschaft müssen Eckpunkte der Fortentwicklung der Strategie sein.



Drucksache 78/18 (Beschluss) Offenheit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 209/1/18

... zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschränkt (s. §§ 34 Absatz 2 und 34b Absatz 8 GewO). Soweit die Fachbereiche anderer Ministerien berührt sind, genügt deren Einvernehmen (s. §§ 33f Absätze 1 und 2, 34e und 34g GewO). Die Verordnungsermächtigung in § 11b Absatz 9 betrifft die Zuständigkeitsbereiche des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat im Hinblick auf den Verfassungsschutz und den Datenschutz, die des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesamt für Justiz, deren Betroffenheit mit der Änderung Rechnung getragen wird. Eine Betroffenheit weiterer Bundesministerien durch die Verordnungsermächtigung ist nicht erkennbar.



Drucksache 166/2/18

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie die Dekarbonisierung als zusätzliche Indikatoren im Rahmen der "Berlin-Formel". Darüber hinaus sind spezifische demografische Probleme, nämlich einerseits die Überalterung der Bevölkerung und insbesondere der Erwerbsbevölkerung und andererseits das dynamische Wachstum der weltoffenen europäischen Metropolen, als zusätzliche Indikatoren zu berücksichtigen. Die Kommission wird darum gebeten, auch Vorschläge zu machen, wie die Betroffenheit von regionalen Strukturwandelprozessen im Rahmen der "Berlin-Formel" berücksichtigt werden kann.



Drucksache 286/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der im Asyl- und Migrationsfonds verankerte Grundsatz der Solidarität eine Neuordnung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Union nicht ersetzt, da der Fonds die unterschiedliche Betroffenheit der Mitgliedstaaten nicht ausgleichen kann. Der Bundesrat hält eine gerechte Verteilung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten für erforderlich.



Drucksache 356/18

... Die Behördenbeteiligung trägt Nummer 11 Satz 2, 3 Anlage 5 LP-neu Rechnung. Die zwingend zu beteiligenden Behörden sind § 8 Absatz 2 Satz 2 des Hohe-See-Einbringungsge-setzes zu entnehmen. Eine Betroffenheit weiterer Behörden bleibt hiervon unberührt. Im Sinne des Beschleunigungsgebots ist die Möglichkeit der behördlichen Stellungnahme nach Satz 1 wie die Möglichkeit der Öffentlichkeit zeitlich befristet.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... , intelligente Mobilität und autonomes Fahren werden in den kommenden Jahren an Bedeutung nicht zuletzt im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Erlaubnis von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zunehmen. Der Bund sollte Länder, Kommunen und insbesondere Städte beim Aufbau von Ladeinfrastrukturen und bei der Umsetzung neuer Pilotprojekte unterstützen. Im Bereich der urbanen Mobilität wird durch geändertes Nutzungsverhalten die Bedeutung von neuen Geschäftsmodellen wachsen. Beim Aufbau von Mobilitätsplatt-formen sollte eine maximale Offenheit für Anbieter von Geschäftsmodellen gesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/18 (Beschluss)




A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung

B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik

C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie

D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen

E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung

F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz

G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte

H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung


 
 
 


Drucksache 209/18 (Beschluss)

... zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschränkt (s. §§ 34 Absatz 2 und 34b Absatz 8 GewO). Soweit die Fachbereiche anderer Ministerien berührt sind, genügt deren Einvernehmen (s. §§ 33f Absätze 1 und 2, 34e und 34g GewO). Die Verordnungsermächtigung in § 11b Absatz 9 betrifft die Zuständigkeitsbereiche des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat im Hinblick auf den Verfassungsschutz und den Datenschutz, die des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesamt für Justiz, deren Betroffenheit mit der Änderung Rechnung getragen wird. Eine Betroffenheit weiterer Bundesministerien durch die Verordnungsermächtigung ist nicht erkennbar.



Drucksache 367/18

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 582/18

... Um beim wirksamen Umgang mit endokrinen Disruptoren weitere Fortschritte zu erzielen, wird die Kommission ein integratives Konzept verfolgen, das sich durch Offenheit, Transparenz und die Einbeziehung aller interessierten Kreise auszeichnet. Die Kommission ist bereit, aufmerksam zuzuhören, in einen kooperativen Dialog zu treten und proaktiv zu kommunizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/18




2 Einleitung

Was ist das endokrine System?

1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN

Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden

2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN

Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU

EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren

Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele

Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren

3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN

Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren

Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Ein integratives Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 387/18

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass sich der Vorschlag auf die Ergebnisse der Zwischenbewertung von "Horizont 2020", auf die umfassenden Rückmeldungen von Interessenträgern und die strategischen Empfehlungen der unabhängigen Hochrangigen Gruppe zur Maximierung der Wirkung der EU-Programme für Forschung und Innovation (Hochrangige "Lamy-Gruppe") stützt. Insbesondere die weitere Vereinfachung, eine größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung, die Stärkung der Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union und Unionsstrategien, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, mehr Offenheit und die Rationalisierung der Finanzierungslandschaft müssen Eckpunkte der Fortentwicklung der Strategie sein.



Drucksache 228/1/18

... 65. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Stärke der neuen territorialen Strategieform "sonstiges territoriales Instrument" in ihrer Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Er ist der Meinung, dass die für dieses Instrument geltenden Vorgaben − insbesondere hinsichtlich der Einbindung lokaler Akteure bei der Projektauswahl − deutlich reduziert werden müssen, um diese Stärke zum Tragen zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/18




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 78/18

... 1. Der Bundesrat betont, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentrale Bestandteile des globalen Wirtschaftsgefüges sind und bleiben und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie-und Exportnation davon profitiert. Gleichzeitig gilt es aber, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen der Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor gezielter wettbewerbsverzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/18




Entschließung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU


 
 
 


Drucksache 286/1/18

... 12. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der im Asyl- und Migrationsfonds verankerte Grundsatz der Solidarität eine Neuordnung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Union nicht ersetzt, da der Fonds die unterschiedliche Betroffenheit der Mitgliedstaaten nicht ausgleichen kann. Der Bundesrat hält eine gerechte Verteilung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten für erforderlich.



Drucksache 105/18

... Für die Wirtschaft entsteht durch die Verordnung ein allenfalls geringfügiger zusätzlicher Erfüllungsaufwand als Umstellungsaufwand. Dieser ist im Rahmen der "one-in, one-out-Regel" nicht zu berücksichtigen. Eine besondere Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen ist hierdurch ebenfalls nicht gegeben. Sind Geschäftsführer zur Einreichung von Gesellschafterlisten nach § 40 Absatz 1 GmbHG zuständig, müssen sie bei einer künftigen Veränderung die Gesellschafterliste an die nunmehrigen Vorgaben anpassen. Selbiges gilt für Notare, sofern diese für die Einreichung der Gesellschafterlisten nach § 40 Absatz 2 GmbHG zuständig sind. Jenseits dieses Umstellungsaufwands wird die grundsätzliche Struktur der Gesellschafterliste wie bisher durch das GmbHG vorgegeben, so dass der Erfüllungsaufwand hauptsächlich auf dem Ermächtigungsgesetz beruht.



Drucksache 227/1/18

... 88. Allerdings sieht er in den Vorschlägen die Gefahr, dass es zu einer "Pflicht zur Nutzung von ITI durch die Hintertür" kommen könnte. Die Vorgaben für das "sonstige territoriale Instrument" unterscheiden sich bis auf die Frage, ob Mittel aus einem oder mehreren Fonds kommen, praktisch nicht von den Bestimmungen für ITI. Damit wird die neue Kategorie "sonstiges territoriales Instrument" ihrer Stärke und Rolle beraubt, die in der Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Die Programmvorgaben der EU müssen flexibel nach den Anforderungen der jeweiligen geographischen Räume gestaltbar sein. Insbesondere sieht der Bundesrat es kritisch, dass es eine verpflichtende Rolle lokaler Akteure auch für die Projektauswahl geben soll, sofern die Projektliste nicht ohnehin Teil einer territorialen Strategie ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 167/1/18

... 12. Insoweit weist der Bundesrat darauf hin, dass auch der Ausschuss der Regionen die erhebliche Betroffenheit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die Länderspezifischen Empfehlungen betont und überzeugend auf den Reformbedarf bei der Steuerung des Europäischen Semesters hingewiesen hat (2018/C 461/01 vom 21. Dezember 2018).



Drucksache 150/18

... Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mit der Ermittlung des Erfüllungsaufwands beauftragt. Destatis hat einschlägige Wirtschaftsverbände gebeten, Informationen zu den Be-troffenheiten deutscher Unternehmen als Grundlage für die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes zu übermitteln. Diese Rechercheergebnisse sowie Schätzungen, welche auf Ableitungen aus vorherigen Schätzungen zur ElektroStoffV basierten, führten zu der Beurteilung, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sich durch die Änderungen der Elekt-roStoffV nur geringfügig verändert. Einzig auf Grund der Erweiterung der Definition von beweglichen Maschinen um solche Maschinen, die über einen externen Antrieb über Netzkabel verfügen, ist eine jährliche Entlastung von 77.000 Euro zu erwarten. Auf Grund der Geringfügigkeit ist dieser Wert vernachlässigbar. Weitere Be- und Entlastungen waren nicht quantifizierbar. Somit entsteht insgesamt durch die Verordnung weder ein zusätzlicher einmaliger Umstellungsaufwand noch laufender Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... Allerdings sieht er in den Vorschlägen die Gefahr, dass es zu einer "Pflicht zur Nutzung von ITI durch die Hintertür" kommen könnte. Die Vorgaben für das "sonstige territoriale Instrument" unterscheiden sich bis auf die Frage, ob Mittel aus einem oder mehreren Fonds kommen, praktisch nicht von den Bestimmungen für ITI. Damit wird die neue Kategorie "sonstiges territoriales Instrument" ihrer Stärke und Rolle beraubt, die in der Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Die Programmvorgaben der EU müssen flexibel nach den Anforderungen der jeweiligen geographischen Räume gestaltbar sein. Insbesondere sieht der Bundesrat es kritisch, dass es eine verpflichtende Rolle lokaler Akteure auch für die Projektauswahl geben soll, sofern die Projektliste nicht ohnehin Teil einer territorialen Strategie ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 551/18

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 49. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Stärke der neuen territorialen Strategieform "sonstiges territoriales Instrument" in ihrer Offenheit gegenüber regional und örtlich etablierten Strukturen der nachhaltigen Stadtentwicklung liegen könnte. Er ist der Meinung, dass die für dieses Instrument geltenden Vorgaben − insbesondere hinsichtlich der Einbindung lokaler Akteure bei der Projektauswahl − deutlich reduziert werden müssen, um diese Stärke zum Tragen zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 70/18

... zur europäischen Normung auf den Grundsätzen der Offenheit, der Transparenz und des Konsenses beruhen. Damit die Normen wettbewerbsfördernd sind, sollte die Teilnahme nicht beschränkt und das Verfahren zur Festlegung der Norm transparent sein, sodass sich die Interessenträger wirksam über die Normungsarbeiten informieren können. Der Zugang zur Norm sollte zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 509/18

... zu erhalten. Ein Schritt dazu ist die Übergabe der planerische Steuerung auf die kommunale Ebene unter unmittelbarer Beteiligung der Bürger. Die angestrebte Entprivilegierung würde dazu führen, dass vor der Errichtung von Windkraftanlagen von der jeweiligen Kommune zunächst Planungsrecht geschaffen werden müsste. Die Gemeinden könnten dann Vor- und Nachteile in einem geordneten Verfahren unter Würdigung aller Betroffenheiten abwägen.



Drucksache 5/18

... 3.7. Mehr Offenheit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... , intelligente Mobilität und autonomes Fahren werden in den kommenden Jahren an Bedeutung nicht zuletzt im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Erlaubnis von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zunehmen. Der Bund sollte Länder, Kommunen und insbesondere Städte beim Aufbau von Ladeinfrastrukturen und bei der Umsetzung neuer Pilotprojekte unterstützen. Im Bereich der urbanen Mobilität wird durch geändertes Nutzungsverhalten die Bedeutung von neuen Geschäftsmodellen wachsen. Beim Aufbau von Mobilitätsplattformen sollte eine maximale Offenheit für Anbieter von Geschäftsmodellen gesichert werden.



Drucksache 283/17

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 315/1/17

... Sexualisierte Übergriffe im Netz, darunter insbesondere Cyber-Stalking, sind Gewaltphänomene, von denen vornehmlich Frauen und Mädchen betroffen sind. Dabei werden durch das Verbreiten von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich die Intimsphäre der Opfer und ihre Persönlichkeitsrechte in besonders gravierender Weise verletzt. Je länger solches Bildmaterial verfügbar ist, desto unkontrollierter verbreitet es sich. Nur durch unverzügliche Löschung von strafbarem Bildmaterial kann der Gefahr einer Endlosviktimisierung der zumeist weiblichen Opfer wirksam begegnet werden. Die im Gesetzentwurf aufgeführten Straftatbestände beachten diese geschlechtsspezifische Betroffenheit nicht in ausreichender Weise. Daher wird empfohlen, den Gesetzentwurf um den ergänzten Straftatbestand (§ 201a



Drucksache 8/1/17

... Mit den vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird jedoch entsprechend der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nur etwa ein Drittel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von einem individuellen Auskunftsanspruch erreicht. In Ländern mit einer kleinteiligeren Betriebsstruktur beträgt die Reichweite bei den Beschäftigten zum Teil sogar deutlich weniger als 30 Prozent. Berücksichtigt man die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, so dürfte sich der Betroffenheitsgrad bei den Beschäftigten weiter verkleinern. Im Sinne des Gesetzesvorhabens sollten mehr Beschäftigte von der Möglichkeit eines individuellen Auskunftsanspruches partizipieren können. Die Mindestzahl der Beschäftigten in § 12 Absatz 1 EntgTranspG sollte dementsprechend gesenkt werden.



Drucksache 164/1/17

... Anders als in Zulassungsverfahren erfolgt auf Ebene der Raumordnung keine flurstücks- bzw. parzellenscharfe Betrachtung, sondern die Bearbeitung vollzieht sich regelmäßig auf einer gröberen Maßstabsebene. Konkrete persönliche Betroffenheiten, die sich erst anhand von Flurstücksbetroffenheiten ergeben, sind demzufolge noch nicht vollumfänglich erkennbar. Mit zusätzlichem Ermittlungs- und Unterrichtungsaufwand wäre zudem ein Raumordnungsverfahren in der gesetzlich vorgegebenen Sechs- Monats-Frist (§ 15 Absatz 4 ROG) nicht abschließbar.



Drucksache 645/17

... Der Protokollstandard OSCI (Online Services Computer Interface) gewährleistet, dass die Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach Ende-zu-Ende-verschlüsselt erfolgt (Nummer 1). Auch die Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die übrigen Nutzer eines EGVP kommunizieren derzeit auf der Grundlage dieses Protokollstandards (vgl. etwa § 20 Absatz 1 Satz 1 der Rechtsanwaltsverzeichnis-und -postfachverordnung). Um die Zukunftsoffenheit des besonderen elektronischen Behördenpostfachs zu gewährleisten, kann dieser Protokollstandard künftig durch einen anderen, mindestens ebenso sicheren ersetzt werden, falls die Gerichte ihre Technik umstellen sollten.



Drucksache 288/1/17

... Mit den vorgesehenen Regelungen wird jedoch entsprechend der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nur etwa ein Drittel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von einem individuellen Auskunftsanspruch erreicht. In Ländern mit einer kleinteiligeren Betriebsstruktur beträgt die Reichweite bei den Beschäftigten zum Teil sogar deutlich weniger als 30 Prozent. Berücksichtigt man die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, so dürfte sich der Betroffenheitsgrad bei den Beschäftigten weiter verkleinern. Im Sinne des Gesetzesvorhabens sollten mehr Beschäftigte von der Möglichkeit eines individuellen Auskunftsanspruches partizipieren können. Die Mindestzahl der Beschäftigten in § 12 Absatz 1 EntgTranspG sollte dementsprechend gesenkt werden.



Drucksache 189/1/17

... 48. Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der besonderen Betroffenheit der Wälder und der Waldbesitzer durch den Klimawandel und der bereits bisherigen wertvollen Beiträge des Sektors Forst und Holz zum Klimaschutz die vorgesehene verstärkte nachhaltige Mobilisierung bestehender Holzressourcen, weist jedoch auch auf die zwar wichtigen, aber mengenmäßig begrenzten Beiträge der Holzenergie zur künftigen vollständig dekarbonisierten Energieversorgung hin. Erwartungen an und Regelungen zur nachhaltigen Holzproduktion und energetischen Holzverwendung sollten daher stets von Augenmaß und Praxistauglichkeit geleitet sein.



Drucksache 747/17

... (14) Auf seiner Tagung vom 19. Oktober 2012 gelangte der Europäische Rat zu dem Schluss, dass die Entwicklung hin zu einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion auf dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU aufbauen und von Offenheit und Transparenz gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, geprägt sein sollte. Einzelstaatliche Maßnahmen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung in diesen Mitgliedstaaten würde die Einführung des Euro in diesen Mitgliedstaaten erleichtern, sodass die mit dieser Richtlinie eingerichteten Mechanismen allen teilnahmewilligen Mitgliedstaaten offenstehen sollten. Aus diesem Grund sollte in dieser Richtlinie eine Bestimmung vorgesehen werden, die für die Mitgliedstaaten gilt, deren Währung nicht der Euro ist und die sich für eine Teilnahme entscheiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.



Drucksache 243/17

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 488/17

... Eine Betroffenheit der Verwaltung durch die Verordnung besteht in Bezug auf die Nachweisführung über die Entsorgung und auf Anträge auf Änderungsgenehmigungen bei Abfallentsorgungsanlagen.



Drucksache 164/17 (Beschluss)

... Anders als in Zulassungsverfahren erfolgt auf Ebene der Raumordnung keine flurstücks- bzw. parzellenscharfe Betrachtung, sondern die Bearbeitung vollzieht sich regelmäßig auf einer gröberen Maßstabsebene. Konkrete persönliche Betroffenheiten, die sich erst anhand von Flurstücksbetroffenheiten ergeben, sind demzufolge noch nicht vollumfänglich erkennbar. Mit zusätzlichem Ermittlungs- und Unterrichtungsaufwand wäre zudem ein Raumordnungsverfahren in der gesetzlich vorgegebenen Sechs- Monats-Frist (§ 15 Absatz 4 ROG) nicht abschließbar.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 35. Er begrüßt zudem vor dem Hintergrund der besonderen Betroffenheit der Wälder und der Waldbesitzer durch den Klimawandel und der bereits bisherigen wertvollen Beiträge des Sektors Forst und Holz zum Klimaschutz die vorgesehene verstärkte nachhaltige Mobilisierung bestehender Holzressourcen, weist jedoch auch auf die zwar wichtigen, aber mengenmäßig begrenzten Beiträge der Holzenergie zur künftigen vollständig dekarbonisierten Energieversorgung hin. Erwartungen an und Regelungen zur nachhaltigen Holzproduktion und energetischen Holzverwendung sollten daher stets von Augenmaß und Praxistauglichkeit geleitet sein.



Drucksache 543/1/17

... Der Siebte Kohäsionsbericht veranschaulicht deutlich, dass die genannten Herausforderungen nicht nur die schwächer entwickelten Regionen betreffen, sondern auch vor den Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen nicht Halt machen. Um einen hohen Mehrwert der Kohäsionspolitik zu gewährleisten, bedarf es daher aus Sicht der Kommission in Zukunft eines differenzierteren Ansatzes in der EU-Kohäsionspolitik, der nicht nur das allgemeine Wohlstandsniveau im Auge hat. Sie hat inzwischen angekündigt, dass ihr Vorschlag für die nächste Förderperiode daher zusätzliche Kriterien neben dem BIP-pro-Kopf-Indikator vorsehen wird. Auch das Europäische Parlament hat sich bereits in verschiedenen Entschließungen entsprechend positioniert. Vor diesem Hintergrund sollten die deutschen Länder ihre grundsätzliche Offenheit für alle Vorschläge zeigen, die nicht nur auf eine Konzentration der EU-Kohäsionspolitik auf die schwächeren Regionen abstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 256/17

... /EU vorgesehene Förderung der technischen Innovationsoffenheit.



Drucksache 98/17

... 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.



Drucksache 62/17

... Absatz 4 benennt die Hinderungsgründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1. Absatz 4 Nummer 1 schließt eine Bereitstellung aus, wenn kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht besteht. Dies ist der Fall, wenn Daten betroffen sind, zu denen aus Gründen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit, der statistischen Geheimhaltung, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Betroffenheit schutzbedürftiger Belange der Nachrichtendienste und polizeilicher Stellen des Bundes, oder weil sie Informationen enthalten, die einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder weil sonst einer der in den §§ 3 bis 5 des



Drucksache 213/17 (Beschluss)

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.



Drucksache 385/17 (Beschluss)

... Die bisherige Nummer 3 des § 29 Absatz 3 sieht durch den Verweis auf Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a vor, dass Untersuchungen im Beobachtungsgebiet durchzuführen sind, wenn in einem von MKS betroffenen Betrieb alle empfänglichen Tiere verendet oder getötet worden sind. Im Falle der Betroffenheit besonderer Einrichtungen (z.B. einem Zoo (Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b)) sind ebenfalls Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet einzurichten. Während sich in einem derartigen Fall die Aufhebungsuntersuchungen für den Sperrbezirk aus § 29 Absatz 1 ergeben, fehlen die entsprechenden Untersuchungsverpflichtungen für das Beobachtungsgebiet. Durch die Streichung der Wörter "im Falle der Nummer 1 Buchstabe a" wird klargestellt, dass auch im Falle der Feststellung von MKS in einer besonderen Einrichtung Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet durchzuführen sind.



Drucksache 696/17

... Der öffentliche Raum war in letzter Zeit wiederholt Ziel von Terroranschlägen, wobei sich die Täter die inhärenten Schwachstellen der sogenannten "weichen Ziele" zunutze machten, die sich aufgrund von deren Offenheit und ihres öffentlichen Charakters ergeben. Dies betraf Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkte, Einkaufszentren, Kultstätten, Märkte im Freien, Konzertsäle und Großstadtplätze, wie beispielsweise die Anschläge in Barcelona, Berlin, Brüssel, London, Manchester, Nizza und Stockholm gezeigt haben. Europa wurde nicht nur von Anschlägen "hoher Intensität" getroffen, bei denen sowohl Explosivstoffe als auch Feuerwaffen zum Einsatz kamen, sondern auch immer öfter von "Low-Tech"-Anschlägen gegen den öffentlichen Raum, die mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen für Amokfahrten oder Messer für Stichattacken verübt wurden. Maßgeblich für die Wahl der Ziele ist häufig die Absicht, zahlreiche Todesopfer zu verursachen. Bewertungen der Bedrohungslage durch Europol und das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) bestätigen diese Ausrichtung bei der Zielauswahl, für die auch in terroristischen Internet-Publikationen offen geworben wird.1

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Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 573/17

... Um den Beitrag der Strukturreformen zur Innovation zu optimieren, sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, den Dialog mit allen betroffenen Interessenträgern im Rahmen des Prozesses des Europäischen Semesters zu stärken, darunter auch die regionalen und lokalen Behörden. Sie sollten auch die Umsetzung der im Rahmen der Strategien der intelligenten Spezialisierung ermittelten Prioritäten unterstützen, indem sie die Qualität und Offenheit der Forschung und der Hochschulsysteme erhöhen, eine wettwerbliche Forschungsförderung gewährleisten, den Wissenstransfer ausbauen, die berufliche Aus- und Weiterbildung mit Innovationssystemen verknüpfen und in Übereinstimmung mit der neuen Agenda für Kompetenzen zu "Skills Intelligence" und "Skills Matching" beitragen20.

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Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 629/17 (Beschluss)

... 8. Er begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Er hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.



Drucksache 387/17

... Die Offenheit des Welthandels hat zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in der EU beigetragen und uns damit in die Lage versetzt, unseren Wohlstand zu steigern und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.3 Der Anteil der EU an den weltweiten Warenausfuhren beträgt weiterhin mehr als 15 % und ist damit seit der Jahrhundertwende und dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation und seinem Aufstieg zur Exportmacht nur leicht zurückgegangen. Einige unserer Mitgliedstaaten, die am stärksten in globale Lieferketten eingebunden sind, weisen auch höhere Einkommen und eine geringere Ungleichverteilung auf. Durch diesen Erfolg stehen uns Ressourcen zur Verfügung, um unser Sozialmodell zu erhalten und die Umwelt zu schützen.

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Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die EU tritt für einen offenen Handel auf der Grundlage des regelbasierten multilateralen Handelssystems ein. Durch die Offenheit für Waren-, Dienstleistungs-, Menschen- und Kapitalströme wurden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU angekurbelt und das Wohl der Verbraucher verbessert. In Verbindung mit den hohen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards stützt diese Öffnung unseren Wohlstand, und sie ist der beste Weg, die Vorteile der Globalisierung für alle Europäerinnen und Europäer nutzbar zu machen. Globalisierung ist mehr als nur Handel, und ihre Auswirkungen verbinden sich mit denen des technologischen Wandels; aber es steht außer Zweifel, dass der Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie sich wirtschaftlich, sozial- und umweltpolitisch positiv auf Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus auswirkt.

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Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 98/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.

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Drucksache 98/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern


 
 
 


Drucksache 385/1/17

... Die bisherige Nummer 3 des § 29 Absatz 3 sieht durch den Verweis auf Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a vor, dass Untersuchungen im Beobachtungsgebiet durchzuführen sind, wenn in einem von MKS betroffenen Betrieb alle empfänglichen Tiere verendet oder getötet worden sind. Im Falle der Betroffenheit besonderer Einrichtungen (z.B. einem Zoo (Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b)) sind ebenfalls Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet einzurichten. Während sich in einem derartigen Fall die Aufhebungsuntersuchungen für den Sperrbezirk aus § 29 Absatz 1 ergeben, fehlen die entsprechenden Untersuchungsverpflichtungen für das Beobachtungsgebiet. Durch die Streichung der Wörter "im Falle der Nummer 1 Buchstabe a" wird klargestellt, dass auch im Falle der Feststellung von MKS in einer besonderen Einrichtung Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet durchzuführen sind.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.