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"Omnibus"
Drucksache 773/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
... Kraftomnibuss
Drucksache 586/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibusse, die im Personenfernverkehr eingesetzt werden, müssen den Vorschriften des Anhangs VII der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien
Drucksache 683/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 81/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibuss en (EG-Bus-Durchführungsverordnung - EGBusDV )
... Kraftomnibuss
Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Mit dem Vorschlag über die „Omnibus-Richtlinie" (COM(2012) 217 final vom 16. Mai 2012) wird die Umsetzungsfrist bis 30.6.2013 verlängert. Die Kommission wird ein IT-Instrument zur Kontrolle und Nachbereitung der Umsetzung der Solvabilität-II- Richtlinie durch die Mitgliedstaaten entwickeln. Abhaltung eines Seminars mit den Mitgliedstaaten und EIOPA über die Umsetzung der Solvabilität-II-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2013.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial
1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen
1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung
1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters
2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger
2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften
2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können
2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln
2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle
3 Schlussfolgerung
Anhang Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind
2. Liste der wichtigsten Rechtsakte
Drucksache 371/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums des Innern
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Mit der Regelung erhält der Versicherer die für die Prämienbemessung notwendige Information über die Verwendung des Fahrzeugs als Taxi, als Mietwagen, zur Vermietung an Selbstfahrer, im freigestellten Schülerverkehr, als Kraftomnibus oder Oberleitungsomnibus im Linienverkehr oder eine sonstige Verwendung, soweit sie nach § 13 Absatz 2 oder einer sonstigen auf § 6 des
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... (17) Ein Dritter, dem die Verwahrung von Vermögenswerten übertragen wird, sollte ein "Omnibus-Konto" als gesondertes Sammelkonto für mehrere OGAW unterhalten können.
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... Kraftomnibuss
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung zum Neuerlass
2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle
3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle
4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle
5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle
a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung
b Radverkehrsvorschriften
c weitere wesentliche Inhalte
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Kommunen
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Sonstige Kosten
9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
10. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
a Allgemeines
b Im Einzelnen:
1. § 2 Absatz
2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c
3. § 5 Absatz 3 Nummer 2
4. § 6 Satz 1
5. § 7
6. § 7a neu
7. § 8 Absatz 1a und 2
8. § 9 Absatz 2
9. § 9a
10. § 10
11. § 12
12. § 13 Absatz 2
13. § 15a
14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48
15. § 17 Absatz 2a
16. § 18
17. § 19
18. § 21 Absatz 3
19. § 24
20. § 30
21. § 31
22. § 35
23. § 37
24. § 39
25. § 40
26. § 41
27. § 42
28. § 43
29. § 44 Absatz 1 Satz 2
30. § 45
31. § 46 Absatz 3 Satz 4
32. § 49
33. § 51
34. § 52
35. § 53
36. Anlagen 1 bis 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung
Drucksache 464/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
... ) und im Kraftomnibusverkehr (Artikel 27 Verordnung (EG) Nr. 181/2011). Berücksichtigt wurde zudem, dass nach § 286 Absatz 3 BGB nach Ablauf von 30 Tagen die Verzugsfolgen eintreten.
Drucksache 218/11 (Beschluss)
... Kraftomnibuss
Drucksache 861/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Seit 2009 sind wesentliche Fahrzeugarten wie Krafträder, Pkw, Omnibusse, Lkw, Anhänger sowie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen großenteils nach der
Drucksache 858/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
... /EG tätig ist. Nach der Unternehmensstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr haben in Deutschland rund 28857 Unternehmen bis zu fünf Beschäftigte (Stand: November 2009). Hinzu kommen 1303 Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten, die Fernverkehr mit Omnibussen betreiben (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8 Reihe 3.1, 2009, Seite 53). Es wird davon ausgegangen, dass der selbständige Kraftfahrer über ein mittleres Qualifikationsniveau im Bereich Wirtschaft, Verkehr und Nachrichtenübermittlung verfügt; daraus ergeben sich gemäß der Lohnkostentabelle Wirtschaft des "Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung" (Leitfaden) durchschnittliche Lohnkosten in Höhe von 28,30 Euro pro Stunde. Als Materialkosten für Papier für die Arbeitszeitaufzeichnung werden 0,005 Euro pro Stück berücksichtigt. Für die Bestimmung der zeitlichen Komponente der Standardaktivitäten wurde auf die "Zeitwerttabelle Wirtschaft für Informationspflichten" des Leitfadens zurück gegriffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Ruhezeiten
§ 5 Ruhepause
§ 6 Aufzeichnungspflicht
§ 7 Aufsichtsbehörden
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt und Entstehungsgeschichte der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1825: Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Drucksache 843/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
... Unter den Begriff "Kraftfahrzeugkriminalität" fallen nach dem Europol-Beschluss der Diebstahl oder die Verschiebung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelschleppern, Omnibussen, Krafträdern, Wohnwagen, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Baustellenfahrzeugen, Ladungen von Lastkraftwagen oder Sattelschleppern und von Einzelteilen von Kraftfahrzeugen sowie Hehlerei an diesen Sachen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 861/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Seit 2009 sind wesentliche Fahrzeugarten wie Krafträder, Pkw, Omnibusse, Lkw, Anhänger sowie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen großenteils nach der
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 28/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2011) 8 endg.
... (3) Die Einrichtung der drei ESA sollte mit der Schaffung eines einheitlichen Regelwerks einhergehen, damit eine konsequente Harmonisierung und eine einheitliche Anwendung gewährleistet und so ein reibungsloseres Funktionieren des Binnenmarktes gefördert wird. Die Verordnungen zur Einrichtung des ESFS sehen vor, dass die ESA in den in den einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich aufgeführten Bereichen Entwürfe technischer Standards erarbeiten können, die der Kommission gemäß den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mittels delegierter Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte zur Annahme vorgelegt werden. Nachdem in der Richtlinie .../... [Omnibus I] bereits eine erste Reihe solcher Bereiche festgelegt wurde, sollten in der vorliegenden Richtlinie weitere Bereiche, die insbesondere unter die Richtlinie 2003/71/EG und die Richtlinie
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie
5 Übergangsbestimmungen
Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen
Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro
Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate
Vorschlag
Artikel 50 Delegierte Rechtsakte
Artikel 52 Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte
Artikel 56 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 77a Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Artikel 86 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 92 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 97 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 99 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 109a In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen
Artikel 111 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 114 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 127 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 130 Delegierte Rechtsakte
Artikel 135 Delegierte Rechtsakte
Artikel 143 Delegierte Rechtsakte
Artikel 234 Delegierte Rechtsakte
Artikel 241 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte
Artikel 259 Berichterstattung der EIOPA
Artikel 301a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 301b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 301c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen
Artikel 308a Übergangsbestimmungen
Artikel 308b Delegierte Rechtsakte
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 281/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)
... Kraftomnibuss
Drucksache 38/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen - Nutzung der Ergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie KOM (2011) 20 endg.
... Die Ergebnisse der Umsetzung, die in einigen Mitgliedstaaten immer noch nicht abgeschlossen ist, stellen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Beseitigung von Hindernissen sowie der Modernisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften dar. Hunderte diskriminierender, ungerechtfertigter oder unangemessener Anforderungen in der gesamten EU wurden in so wichtigen Dienstleistungssektoren wie dem Einzelhandel, den reglementierten Berufen, dem Bau- und dem Fremdenverkehrssektor sowie den Dienstleistungen für Unternehmen bereits beseitigt. Dies erfolgte im Rahmen von mehr als 1 000 Umsetzungsgesetzen, von denen einige 'Omnibusgesetze' waren, die dutzende von Rechtsvorschriften in vielen Einzelgesetzen änderten. Um zu verhindern, dass in Zukunft neue Hindernisse auftauchen, haben viele Mitgliedstaaten zudem spezifische Mechanismen eingeführt, wie interne Meldepflichten, Leitlinien für künftige Rechtsvorschriften oder "Binnenmarkt-Tests" in der Folgenabschätzung neuer Anforderungen. Schließlich wurden Klauseln zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig niedergelassenen Dienstleistern in die nationalen Bestimmungen aufgenommen. Sofern sie korrekt durchgesetzt werden, dürften sie die Funktionsweise des Binnenmarkts für Dienstleistungen erheblich verbessern.8 Allerdings ist an dieser Stelle unbedingt darauf hinzuweisen, dass das volle Potenzial der Richtlinie erst dann ausgeschöpft wird, wenn alle Mitgliedstaaten die erforderlichen rechtlichen Änderungen zu ihrer Umsetzung auch vornehmen. Dies gilt vor allem für jene Mitgliedstaaten, die zwar horizontale Rahmengesetze zur Umsetzung der Richtlinie erlassen haben, die vorhandenen sektorspezifischen Vorschriften zur Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse aber nicht (oder kaum) geändert haben.
Mitteilung
1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft
2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen
3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen
4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung
4.1. Was wurde erreicht
4.2. Was bleibt zu tun
5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen
5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen
5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern
5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 843/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 367/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (18. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2010) KOM (2011) 344 endg.
... Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr 2008 schlug die Kommission vor, dass die Verordnung zur Regelung der Dienstqualität und Fahrgastrechte auf alle Busunternehmen – so auch auf Busse im Regional-, Stadt- und Vorortverkehr – Anwendung finden sollte.47 Diese Sichtweise teilte auch das Europäische Parlament. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat bestand jedoch aus Gründen der Subsidiarität darauf, den Regional-, Stadt- und Vorortverkehr vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Im November 2010 wurde im Vermittlungsausschuss eine abschließende Übereinkunft erzielt. Darin stimmte das Europäische Parlament schließlich zu, dass die Verordnung generell nur auf Unternehmen Anwendung finden sollte, die Wegstrecken von mehr als 250 km bedienen. Im Gegenzug stimmte der Rat zu, dass bestimmte Vorschriften auf alle Unternehmen Anwendung finden sollten.
Drucksache 265/5/11
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 218/1/11
... Kraftomnibuss
Drucksache 265/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 708/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung - VUDat-DV)
... Kraftomnibuss
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Es handelt sich zum anderen um eine redaktionelle Anpassung, die der sog. Omnibusrichtlinie I (Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010) im Rahmen des Rechtsetzungspakets zur EU-Finanzaufsicht geschuldet ist. Im Rahmen der Omnibusrichtlinie wurden elf Richtlinien im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (z.B. Bankenrichtlinie), darunter auch die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie, an die Errichtung der neuen EU-Aufsichtsstrukturen angepasst. Im Rahmen dieser Anpassung werden auch die Entscheidungsmechanismen im Komitologieverfahren geändert. Dies betrifft die Artikel 40 und 41 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 265/4/11
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 462/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... 2. Liberalisierung des Omnibusfernlinienverkehrs und Erleichterung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
§ 8a Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
§ 8b Wettbewerbliches Vergabeverfahren
§ 42a Personenfernverkehr
§ 62 Übergangsbestimmungen
§ 63 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 65 Ausnahmen für Straßenbahnen
§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 4 Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten 1. Wirtschaft
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8a
Zu § 8b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
II. Zu Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
III. Zu Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
V. Zu Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Anwendung von § 13a Absatz 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes
VI. Zu Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
VII. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1644: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 747/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa
... 4. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, den Übergang von institutionellen zu wohnortintegrierten Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen durch die Nutzung des Strukturfonds und des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erleichtern. Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen im ländlichen Raum verbessern zu können, empfiehlt der Bundesrat, die Regelungen zur Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität einschließlich Rollstuhlfahrern in der Richtlinie 2001/85/EG (EU-Omnibusrichtlinie) auf Fahrzeuge zu erweitern, die überwiegend im ländlichen Regionalverkehr eingesetzt werden (Fahrzeuge der Klasse II).
Drucksache 723/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
... Kraftomnibusse
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... Kraftomnibuss
Drucksache 699/1/10
... Kraftomnibuss
Drucksache 699/10 (Beschluss)
... Kraftomnibuss
Drucksache 660/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... "(2) Strom unterliegt einem ermäßigten Steuersatz von 11,42 Euro für eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr, mit Ausnahme der betriebsinternen Werkverkehre und Bergbahnen, entnommen wird und nicht gemäß Absatz 1 von der Steuer befreit ist."
Drucksache 140/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.
... - Aus Gründen der Klarheit, der Kohärenz und der Effizienz sieht der Vorschlag eine automatische Angleichung des bestehenden Acquis an die neuen Verfahren vor (Artikel 10). Alle Bezugnahmen auf die im Komitologiebeschluss genannten Verfahren - mit Ausnahme von Artikel 5a – würden als Bezugnahmen auf die entsprechenden Verfahren der vorliegenden Verordnung gelten: so könnte vermieden werden dass neben der komplexen Struktur der alten Komitologieverfahren neue Verfahren entstehen; ebenso würde vermieden, dass der vorhandene Acquis Stück für Stück oder durch Omnibus-Verordnungen angeglichen werden muss. Damit das Register, das die automatische Angleichung aller bestehenden Verfahren technisch bewerkstelligen soll, fertig gestellt werden kann, gelangt Artikel 10 erst zwei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung.
Drucksache 660/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 699/2/10
... Kraftomnibuss
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde der Vorschlag im Rahmen des "dritten Pfeilers" hinfällig. Er wurde mit der "Omnibus-Mitteilung" vom Dezember 20092 zurückgezogen.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Ein qualitativ hochwertiger und bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr ist das Rückgrat eines nachhaltigen städtischen Verkehrssystems. Zuverlässigkeit, Information, Sicherheit und leichte Zugänglichkeit sind grundlegende Voraussetzungen für die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Oberleitungsbus, Eisenbahn oder Schiff. Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr wie auch dessen Betrieb werden zum großen Teil bereits durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt16. Eine transparente Auftragsvergabe hat vielfältige Vorteile und kann Innovationen bei Dienstleistungen und Technologien befördern. Ein hohes Niveau beim Schutz der Fahrgastrechte, auch der Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, zu gewährleisten ist ein Ziel, das ganz oben auf der Agenda der Kommission steht. Rechtlich geregelt ist bereits der Eisenbahnverkehr17, und jüngst wurden Vorschläge auch für den Kraftomnibusverkehr18 sowie den See- und Binnenschiffsverkehr 19 vorgelegt.
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 190/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
... Kraftomnibuss
Drucksache 35/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... Kraftomnibuss
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... In verschiedenen anderen Fällen forderte der IAB eine verbesserte Subsidiaritätsprüfung an, z.B. für den Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr14, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden15, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften16, den Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere17, den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige18, den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Schulobstprogramms19, den Vorschlag für eine Richtlinie über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen20. Auf der Website der Kommission für die Folgenabschätzung sind dazu nähere Informationen zu finden21.
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 13. Durch die Stärkung der Rechte von Passagieren wurden qualitativ hochwertige Verkehrsdienste für die Verbraucher gefördert. Es wurden Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten angenommen, die nun in Kraft sind. Für den Schienenverkehr wurde im Dezember 2007 eine Verordnung12 verabschiedet, die umfassende Fahrgastrechte vorsieht. Im Dezember 2008 wurden zwei Vorschläge zur Stärkung der Rechte von Fahrgästen im Omnibusverkehr und von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr verabschiedet13. Andererseits wurde der öffentliche Verkehr (Bus- und Schienenverkehr) als einer der Sektoren ermittelt, auf dem die Verbraucherzufriedenheit am geringsten ist14.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Kraftomnibuss
Drucksache 645/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog -Verordnung
... Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und die Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen
Drucksache 960/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele
1.2. Kraftomnibusverkehr
1.3. Behandelte Themen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3.1. Verbraucherschutz
3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte
3.3. Binnenmarkt
4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung von interessierten Kreisen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Durchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
5.7. Selbstregulierung
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck
Artikel 6 Haftung für Personenschäden
Artikel 7 Schadenersatz
Artikel 8 Vorauszahlungen
Artikel 9 Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck
Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 10 Beförderungspflicht
Artikel 11 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 12 Zugänglichkeit und Information
Artikel 13 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 14 Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen
Artikel 15 Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug
Artikel 16 Voraussetzungen für Hilfeleistung
Artikel 17 Mitteilungen an Dritte
Artikel 18 Schulung
Artikel 19 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel IV Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung
Artikel 20 Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten
Artikel 21 Bereitstellung von Informationen
Artikel 22 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 23 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste
Kapitel V Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden
Artikel 24 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 25 Unterrichtung über Fahrgastrechte
Artikel 26 Beschwerden
Kapitel VI Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 28 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 29 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 31 Bericht
Artikel 32 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Anhang II Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 247/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Kraftomnibuss
Drucksache 402/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... (9) Es ist angebracht, im Gemeinschaftsrecht den Grundsatz zu verankern, dass Fahrzeuge so konstruiert, gefertigt und zusammengebaut sein müssen, dass die Verletzungsgefahr für Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer möglichst gering ist. Die Hersteller sollten deshalb verpflichtet werden sicherzustellen, dass ihre Fahrzeuge den einschlägigen Anforderungen und Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. Dazu gehören u. a. die Anforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstruktur, an Fahrerassistenzsysteme, an Systeme, die dem Fahrer Sicht auf die Straße ermöglichen und ihn über den Zustand des Fahrzeugs und die Beschaffenheit des Fahrzeugumfelds informieren an Beleuchtungseinrichtungen, an Insassenschutzsysteme, an die Beschaffenheit der Fahrzeugaußenseite und an Zubehörteile sowie die Vorschriften für Fahrzeugmassen und –abmessungen, Reifen, moderne Fahrzeugsysteme und sonstige Einrichtungen. Außerdem sollte gegebenenfalls die Einhaltung der besonderen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Beförderung bestimmter Güter und für Omnibusse sichergestellt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Vereinfachung
2. Moderne Sicherheitstechnik
3. Anforderungen an Reifen
4 Option
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel lI Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Allgemeine Pflichten
Artikel 5 Anforderungen und Prüfungen
Artikel 6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O
Artikel 7 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
Artikel 8 Klassifizierung von Reifen
Artikel 9 Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen
Artikel 10 Fahrerassistenzsysteme
Kapitel III Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 11 Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 12 Sanktionen
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 15 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen
Teil A Nasshaftung
Teil B Rollwiderstand
Tabelle
Tabelle
Teil C Rollgeräusch
Anhang II Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Drucksache 960/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 578/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... /EG für Fahrzeuge der Klassen M, N, O (Pkw, Omnibusse, Lkw, Anhänger), 2002/24/EG für Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 72 Abs. 2 Übergangsvorschrift zu § 47 Abs. 8a Satz 4 - neu - und 5 - neu - StVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1 StVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1a StVZO
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage VIIIb Nr. 2.1b erster Halbsatz StVZO
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 3 StVZO
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage VIIIb Nr. 3.10 - neu - StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc1 - neu - und cc2 - neu - Anlage VIIIb Nr. 3.6a und 3.8 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc3 - neu - Anlage VIIIb Nummer 3.6b - neu - StVZO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 4.1 StVZO
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe h Anlage VIIIb Nr. 8 StVZO
Drucksache 843/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... ) Fahrgäste befördert wurden und der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 war. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung war demnach bei einer Beförderung in Mietomnibussen von vornherein nicht erforderlich, da Mietomnibusse nach § 49 Abs. 1 PBefG weder unter den Begriff "
Drucksache 645/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog -Verordnung
... Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und die Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen
Drucksache 578/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... /EG für Fahrzeuge der Klassen M, N, O (Pkw, Omnibusse, Lkw, Anhänger), 2002/24/EG für Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 72 Abs. 2 Übergangsvorschrift zu § 47 Abs. 8a Satz 4 - neu - und 5 - neu - StVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1 StVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1a StVZO
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage VIIIb Nr. 2.1b erster Halbsatz StVZO
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 3 StVZO
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage VIIIb Nr. 3.6a StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc1 - neu - Anlage VIIIb Nr. 3.8 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 4.1 StVZO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe h Anlage VIIIb Nr. 8 StVZO
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Kraftomnibuss
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kraftomnibuss
Drucksache 960/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 645/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog -Verordnung
... Kraftomnibuss
Drucksache 247/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Kraftomnibuss
>> Weitere Fundstellen >>
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