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0410/07
0597/07B
0572/07
0656/07B
0353/07B
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0419/07
0016/1/07
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0406/07
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0353/1/07
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0438/07B
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0218/07
0696/07
0554/07
0559/07
0383/07
0166/07
0600/07
0275/07
0832/07
0224/07B
0309/07B
0905/07B
0551/07
0568/07
0121/07
0793/07
0579/07
0387/1/07
0920/07
0924/07
0281/07
0256/06
0900/06
0396/06
0660/06B
0425/1/06
0550/1/06
0425/06B
0314/06
0623/06B
0495/06
0533/06
0329/06
0799/06
0187/1/06
0254/06
0487/06
0224/06
0707/06B
0239/06
0817/06B
0929/06
0500/06
0001/06
0281/06
0139/1/06
0187/06
0902/06
0151/06
0454/06
0926/06
0730/06
0927/06
0778/06
0296/06
0479/06
0039/06
0053/06
0676/1/06
0911/06
0729/06
0901/06
0626/06
0723/06
0817/06
0865/06
0139/06B
0678/06
0474/06
0455/06
0348/06B
0039/06B
0258/06
0183/06
0235/06
0519/06
0830/06
0187/06B
0261/06
0668/06
0230/06
0181/06
0947/06
0479/06B
0425/06
0600/06
0104/06
0051/06B
0257/06
0101/06
0132/06
0382/06
0387/06
0039/2/06
0623/06
0053/06B
0184/06
0030/06
0707/1/06
0905/06
0051/1/06
0550/06B
0051/06
0486/06
0227/06
0141/06
0660/06
0724/06
0143/06
0348/1/06
0231/06
0039/1/06
0219/06
0053/1/06
0945/06
0088/05
0166/05
0351/05
0491/05
0933/05
0154/1/05
0764/1/05
0566/05
0601/05
0605/05
0412/05
0807/05
0140/1/05
0276/05B
0849/05
0294/05
0397/05B
0006/05
0537/05
0140/05B
0203/05B
0147/05
0534/05
0580/05
0881/05
0391/05
0120/05
0312/05
0400/05B
0261/05
0140/05
0329/05
0732/05
0346/05
0154/05B
0314/05
0490/05
0578/05
0573/05
0404/05
0546/05
0806/05
0182/05
0873/05
0203/05
0430/05
0617/1/05
0269/05
0318/05
0485/1/05
0546/05B
0400/1/05
0397/1/05
0512/05
0323/05
0940/05
0054/05
0395/05
0354/05
0359/05B
0024/05
0546/1/05
0276/05
0766/05
0429/05
0359/1/05
0139/05
0876/05
0297/05
0825/05
0687/05
0705/05
0944/05
0924/05
0600/05
0097/05
0741/05
0575/05
0166/05B
0764/05B
0577/05
0611/05
0020/05
0005/05
0390/05
0617/05
0436/05
0183/05
0154/05
0574/05
0576/05
0317/05
0433/05
0348/05
0485/05
0617/05B
0581/05
0764/05
0238/04B
0980/04
0775/04
0846/04B
0738/04
0846/1/04
0807/04
0938/04
0551/04B
0767/04
0663/04
0983/04
0738/3/04
0846/2/04
0846/04
0912/04
0576/04
0738/2/04
0280/04
0738/04B
1012/04
0238/04
0428/04B
0722/1/04
0876/04
0455/04B
0738/4/04
0666/04
0431/04
0667/04
0722/04B
0428/04
0299/03
Drucksache 223/20

... Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/20




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 85/1/20

... es sowie der Kriegsopferfürsorge. Daher sind die Länder eng in die Konzeption und Durchführung der Evaluation einzubinden.



Drucksache 278/20

... - sowie generell für den Fall des Einverständnisses von Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem (§ 247a in Verbindung mit § 251 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 24. Juni 2004, BGBl. I. S. 1354 - Opferrechtsreformgesetz - und Gesetz vom 24. August 2004, BGBl. I S. 2198 - Justizmodernisierungsgesetz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 295/20

... Die Abriegelung der Gesellschaft erwies sich für Opfer häuslicher Gewalt und Missbrauch auch als Zeit der Angst und des Leids, wie der erhebliche Anstieg der Fälle zeigt. Die EU wird alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, Opfer solcher Verbrechen zu schützen und zu unterstützen und die Täter für ihr missbräuchliches Verhalten zur Verantwortung zu ziehen. Die Strategie für die Rechte von Opfern wird den besonderen Bedürfnissen von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt besonderes Augenmerk widmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 502/20 (Beschluss)

... Kinder sind auf Grund ihrer körperlichen Unterlegenheit und ihrer Gutgläubigkeit für Straftäter leichte Opfer. Die Auswirkungen der Tat sind oftmals nicht nur unmittelbar für das kindliche Tatopfer erheblich, sondern auch für sein persönliches Umfeld. Zudem leiden Kinder bisweilen ihr Leben lang an den Folgen einer Straftat. Im Hinblick hierauf besteht jedoch eine gesetzliche Lücke in Bezug auf einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 481/20

Entschließung des Bundesrates "Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und für effektiven Opferschutz umfassend reformieren"



Drucksache 437/1/20

... (1) Die Meldebehörde richtet unentgeltlich einen bedingten Sperrvermerk für derzeitige Anschriften der Personen ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde in einer Einrichtung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsverheiratung wohnhaft gemeldet sind." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 4 Satz 1 bis 3 BMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 4 Satz 1 und 2 BMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 4 Satz 2 BMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 34 Absatz 5 Satz 1 BMG , Nummer 9a - neu - § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 4 BMG

5. Zu Artikel 1a - neu - Inhaltsübersicht, § 2 Absatz 2a - neu -, 2b - neu -, Absatz 4 Satz 4 - neu - bis 6 - neu -, § 4 Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 14 Nummer 3 - neu -, § 20a - neu -, § 34 Nummer 9 Buchstabe a PAuswG

‚Artikel 1a Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 1b
Änderung der Personalausweisverordnung

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 1b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 3, 4 BMG , Nummer 10 § 34a Absatz 6 BMG , Nummer 12 § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff Satz 2 Absatz 2 Satz 3 BMG , Artikel 3a - neu - § 34a Absatz 6 BMG , Artikel 4 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 3a Weitere Änderungen

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BMG , Artikel 3 Absatz 3 § 31 Absatz 7 GwG

8. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 5 Satz 1 , Nummer 19 § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 4 BMG

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 34a Absatz 6 BMG

10. Zu Artikel 2 Nummer 16a - neu - § 44 Absatz 3 BMG , Nummer 17 § 49 Absatz 4, 5 BMG

11. Zu Artikel 2 Nummer 19a - neu - § 52 Absatz 1 BMG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2 Nummer 19a

13. Zu Artikel 2 Nummer 19a _- neu - § 52 Absatz 2 Satz 3 - neu - BMG

14. Zu Artikel 4 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 47/20

... Ist der EUStA ein Sachverhalt übermittelt worden, so wird der Eingang gemäß Geschäftsordnung der EUStA registriert und die Informationen werden gemäß Artikel 24 Absatz 6 EUStA-Verordnung daraufhin geprüft, ob Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. zur Ausübung des Evokationsrechts besteht. Kommt die EUStA nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten bzw. nicht von ihrem Evokationsrecht Gebrauch zu machen, so unterrichtet die EU-StA gemäß Artikel 24 Absatz 7 Unterabsatz 1 EUStA-Verordnung die nationalen Behörden, die den Sachverhalt gemäß Artikel 24 Absatz 1 oder Absatz 2 EUStA-Verordnung der EU-StA zur Kenntnis gebracht hatten. Ferner soll die EUStA gemäß Artikel 24 Absatz 7 EUStA-Verordnung die Opfer und, sofern dies im nationalen Recht vorgesehen ist, andere Personen, die die Anzeige erstattet hatten, unterrichten. Insoweit ist § 171 StPO mit ergänzender Maßgabe anzuwenden (siehe dazu § 3 Absatz 4 EUStAG-E).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 85/20 (Beschluss)

... es sowie der Kriegsopferfürsorge. Daher sind die Länder eng in die Konzeption und Durchführung der Evaluation einzubinden.



Drucksache 87/1/20

... Hasskriminalität und Rechtsextremismus betreffen Frauen in spezifischer Weise, da Frauenfeindlichkeit für viele Täter eine maßgebliche Motivation für Straftaten darstellt. Dies wird im Gesetzentwurf nicht ausreichend beachtet. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird lediglich darauf verwiesen, dass das Geschlecht des Opfers auch einen Beweggrund darstellen kann. Diese Regelung wird der Problematik von Frauenfeindlichkeit als Beweggrund für Straftaten nicht gerecht. Frauen sind stets sexistischen Angriffen ausgesetzt. Neben üblichen Drohungen geht dies bis hin zu Vergewaltigungsandrohungen durch die Täter. In der jüngsten Vergangenheit wurden sexistische Äußerungen gegenüber weiblichen Politikerinnen bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/20

... Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, werden gefertigt. Oft geschieht ein solches Fotografieren oder Filmen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel auf einer Rolltreppe. Durch diese Verhaltensweisen setzt sich der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig hinweg und verletzt damit die Intimsphäre des Opfers. In Bezug auf die Bildaufnahmen, die die Intimsphäre des Opfers tangieren, schützt § 201a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu § 201a

Zu § 201a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 242/20

... Mitten in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie legte im März 2020 ein Cyberangriff den Betrieb eines Krankenhauses in der tschechischen Stadt Brünn lahm. Das Krankenhaus betreibt eines der größten Corona-Testlabore des Landes. Dem Krankenhausleiter zufolge wird es Wochen dauern, den vollen Betrieb wieder herzustellen. Cyberangriffe auf Krankenhäuser oder andere kritische Infrastrukturen, bei denen teilweise auch Verschlüsselungstrojaner (sog. Ransomware) in die IT-Infrastruktur einschleust werden, sind längst keine Seltenheit mehr. Auch ein Klinikum in Fürth wurde im Dezember 2019 Opfer eines Angriffs auf das IT-System, wodurch der Betrieb stark eingeschränkt wurde. Angriffe dieser Art können verheerende Folgen haben und erlangen in der aktuellen Krisensituation eine besondere Brisanz. Die Bedeutung der ungestörten, garantierten Funktionsfähigkeit der IT-Strukturen, insbesondere von Krankenhäusern sowie gerade auch den Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere Strom- und Wasserversorgung), darf nicht unterschätzt werden. Das Gemeinwesen kann sich die Verwundbarkeit dieser kritischen Infrastrukturen durch Cyberangriffe in Fällen einer Pandemie nicht leisten, denn es steht der Verlust von Menschenleben zu befürchten.



Drucksache 169/1/20

... Der Staat hat eine Pflicht, Opfer von Hassrede effektiv zu schützen und nicht allein zu lassen. Gerade Opfer, die massiv und von vielen Personen gleichzeitig angegangen werden, haben Anspruch auf besonderen Schutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - NetzDG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG

13. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 3 und 4 Satz 6 TMG


 
 
 


Drucksache 278/20 (Beschluss)

... - generell für den Fall des Einverständnisses von Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem (§ 247a in Verbindung mit § 251 Absatz 2 StPO, eingefügt durch das Gesetz vom 24. Juni 2004, BGBl. I. S. 1354 - Opferrechtsreformgesetz - und Gesetz vom 24. August 2004, BGBl. I S. 2198 - Justizmodernisierungsgesetz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPOStPO

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 437/20 (Beschluss)

... (1) Die Meldebehörde richtet unentgeltlich einen bedingten Sperrvermerk für derzeitige Anschriften der Personen ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde in einer Einrichtung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsverheiratung wohnhaft gemeldet sind." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 4 Satz 1, 2 BMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 4 Satz 2 BMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 34 Absatz 5 Satz 1 BMG , Nummer 9a - neu - § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 4 BMG

4. Zu Artikel 1a - neu - Inhaltsübersicht, § 2 Absatz 2a - neu -, 2b - neu -, Absatz 4 Satz 4 - neu - bis 6 - neu -, § 4 Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 14 Nummer 3 - neu -, § 20a - neu -, § 34 Nummer 9 Buchstabe a PAuswG

‚Artikel 1a Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 1b
Änderung der Personalausweisverordnung

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 1b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 3, 4 BMG , Nummer 10 § 34a Absatz 6 BMG , Nummer 12 § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff Satz 2 Absatz 2 Satz 3 BMG , Artikel 3a - neu - § 34a Absatz 6 BMG , Artikel 4 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 3a Weitere Änderungen

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BMG , Artikel 3 Absatz 3 § 31 Absatz 7 GwG

7. Zu Artikel 2 Nummer 16a - neu - § 44 Absatz 3 BMG , Nummer 17 § 49 Absatz 4, 5 BMG

8. Zu Artikel 2 Nummer 19a - neu - § 52 Absatz 1 BMG

9. Zu Artikel 2 Nummer 19a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 3 - neu - BMG

10. Zu Artikel 4 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 196/20

... ) diverse Punkte, die inhaltlich oder im Hinblick auf Rechtsklarheit, Systematik oder Rechtsförmlichkeit verbessert werden können. Schwierigkeiten sehen sich schließlich Personen gegenüber, die Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. In diesen Bereichen soll daher das Recht angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 8/1/20

... Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird am Ende des Abschnitts "C. Alternativen" davon ausgegangen, dass bei entsprechenden Handlungen die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Vordergrund stehe. Das entspricht aber nicht der Wahrnehmung der Opfer des "Upskirtings". Diese sehen sich in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Diesem ist das Recht des Einzelnen zuzuordnen, nicht gegen seinen Willen zum Objekt sexuellen Begehrens anderer gemacht zu werden (vergleiche Schönke/Schröder-Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, Vor §§ 174 ff. Rn. 1b). Dazu gehört auch das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welcher Weise eine Person durch die Abbildung ihrer Genitalien, ihres Gesäßes oder gegebenenfalls ihrer Brüste zum Gegenstand sexuell konnotierter Betrachtung durch andere werden will. Durch das "Upskirting" missachtet der Täter dieses Recht, indem er sich und gegebenenfalls Dritten unerlaubt den Blick auf diese Körperbereiche verschafft und diesen Anblick in der Regel durch eine Speicherung der Aufnahme fixiert. Nicht selten werden die Aufnahmen über das Internet anderen zugänglich gemacht, was die Rechtsverletzung vertieft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB


 
 
 


Drucksache 218/20

... "1. das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1976 (BGBl. I S. 1169), das zuletzt durch Artikel 156 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung,".



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf geht dabei von einen unrealistisch niedrigen Mengengerüst aus. Ein erheblicher Teil möglicher Verfahren wegen der Verletzung "verbandsbezogener Pflichten" wird sich nicht auf gravierende Tatvorwürfe beziehen, sondern auf vergleichsweise banale Fahrlässigkeitsvorwürfe. In Frage kommen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Behandlungsfehlervorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus, Verkehrsunfälle mit Personenschaden mit Bezug zum Taxi-, Logistik oder Speditionsgewerbe, Arbeitsunfälle aller Art, fahrlässige Brandstiftungen oder fahrlässige Umweltdelikte im Handwerk und die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in einem Betrieb oder einem Ladenlokal. Das Unternehmen ist dann zugleich Opfer des Fehlverhaltens der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG

§ 35
Absehen von der Verfolgung

§ 37
Einstellung nach Anklageerhebung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG

7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG

8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG

10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG

11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG

12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG

15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG

16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt

17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 306/1/20

... 2. Hintergrund und Motiv für den aktuellen Beschlussvorschlag der Kommission ist erkennbar die außergewöhnlich bedrohliche Situation, in der sich die EU und ihre Mitgliedstaaten seit Beginn der COVID-19-Pandemie befinden. Die Anfang des Jahres entstandene Krisenlage hat fast alle Länder weltweit und auch die europäische Bevölkerung, Politik und Wirtschaft vor außerordentliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben nicht nur sehr hohe Infektionszahlen zu verzeichnen, sondern sie haben auch hohe Opferzahlen zu beklagen. Die COVID-19-Pandemie ist ohne Zweifel die schwerste Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs und hat gezeigt, wie sehr man in Europa von gegenseitiger Hilfe und Unterstützung abhängig ist. Besonders im Blickfeld der Kommission ist in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Erkenntnis, dass die Vorbereitungen auf solch ein Pandemie-Krisenszenario nicht in dem Maße vorgenommen worden sind, wie es an sich notwendig gewesen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/20




8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement

10. Zu Artikel 12: rescEU


 
 
 


Drucksache 255/20

... Unter der COVID-19-Krise der vergangenen Monate haben nicht nur die Erkrankten selbst und ihre Familien gelitten, sie hat auch von Firmen, Unternehmern und Arbeitskräften einen schweren finanziellen Tribut gefordert. Fast jedem hat sie Opfer abverlangt. Besonders betroffen sind Personen, die im Gesundheitswesen an vorderster Front im Einsatz waren oder für die besonders strikte Ausgangsbeschränkungen galten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 120/20

... Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/20




‚Artikel 2a Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2c
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/20

... Es sind spezifische Maßnahmen erforderlich, um die Auswirkungen auf die Beschäftigung für Einzelpersonen und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige zu mildern, wenn die Produktion unterbrochen wird oder der Absatz sinkt. Die Arbeitnehmer müssen nach Möglichkeit vor Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen geschützt werden, damit der Ausbruch nicht auch sie zu Opfern macht. Kurzarbeitsregelungen haben sich in einer Reihe von Mitgliedstaaten als effektiv erwiesen, da sie eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung ermöglichen und gleichzeitig die Einkommen der Arbeitnehmer stützen. Regelungen dieser Art gibt es derzeit in 17 Mitgliedstaaten. Es könnte sinnvoll sein, diese Regelungen auf die gesamte EU auszudehnen. Darüber hinaus können eine vorübergehende Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Änderungen bei der Arbeitslosenunterstützung dazu beitragen, die Einkommen der Haushalte zu stützen. Auch die Förderung der Telearbeit könnte die Auswirkungen dämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 87/20

... In der derzeitigen Kommunikations- und Diskussionskultur im Netz ist nicht selten ein vergifteter und hasserfüllter Ton festzustellen, der wiederum andere Nutzer davon abhält, ihre Meinung frei und offen zu äußern aus Angst, Opfer von Anfeindungen oder Bedrohungen zu werden. Das große Potential von sozialen Netzwerken, eine breite Diskussion zu ermöglichen, kehrt sich damit ins Gegenteil um. Die große Breitenwirkung, die einer Anfeindung oder Bedrohung im Netz zukommt, verstärkt deren Wirkung und hat das Potential, nicht nur auf die Betroffenen selbst, sondern auch auf Dritte einschüchternd zu wirken. Ein anderes Risiko besteht darin, dass öffentlich ausgesprochene Drohungen dazu beitragen, dass die Hemmschwelle zur Tatausführung beim Verfasser des Inhalts oder bei Dritten, die die Drohung wahrnehmen, sinkt. Wie real dieses Risiko ist, zeigen in der Bundesrepublik Deutschland die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sowie die Ermordung zweier Menschen im Rahmen des Attentats auf die Synagoge in Halle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 362/20

... , die für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Gegenwärtig erfolgt die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland noch ausnahmslos mittels der sogenannten "Elektronischen Fußfessel", also einem Sender, der am Unterschenkel der verurteilten Person mit einem flexiblen, aber stabilen Befestigungsband angebracht wird. Das Befestigungsband lässt sich unbefugt nur mit erheblichem Kraftaufwand unter Zuhilfenahme geeigneten Schneidewerkzeugs entfernen. Bislang gibt es keine rechtliche Möglichkeit, die Geräte zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung der verurteilten Person gegen ihren Willen anzulegen. Dieser Umstand kann insbesondere im Zusammenhang mit solchen Probandinnen und Probanden Gefahren hervorrufen, bei denen die Elektronische Aufenthaltsüberwachung in der Führungsaufsicht zum Schutz potenzieller Opfer und damit zur Überwachung einer Verbotszone angeordnet wurde. Um zu verhindern, dass nicht kooperierende Risikoprobanden in einem solchen Fall ohne den für die Elektronische Aufenthaltsüberwachung erforderlichen Sender am Fuß mit unkalkulierbarem Risiko für die zu schützenden Opfer (zunächst) aus der Justizvollzuganstalt in Freiheit entlassen werden müssen, kommt strafprozessual derzeit nur die Möglichkeit der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls gegen die verurteilte Person wegen eines Weisungsverstoßes gem. § 145a

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Drucksache 362/20




A. Rechtslage und Problem

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 169/20 (Beschluss)

... Der Staat hat eine Pflicht, Opfer von Hassrede effektiv zu schützen und nicht allein zu lassen. Gerade Opfer, die massiv und von vielen Personen gleichzeitig angegangen werden, haben Anspruch auf besonderen Schutz.

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Drucksache 169/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG


 
 
 


Drucksache 5/20

... Es besteht daher ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, die Durchführung von sogenannten Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, zu verbieten und strafrechtlich zu sanktionieren. Zudem sind zum Schutz potentieller weiterer Opfer und zum Schutz Dritter vor Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekten auch das öffentliche Werben für sowie das öffentliche Anbieten und Vermitteln von sogenannten Konversionstherapien zu verbieten und durch eine Geldbuße - bezogen auf die Tatbestände des Werbens und Anbietens - zu sanktionieren. Bei Minderjährigen ist auch das nichtöffentliche Werben für sowie das nichtöffentliche Anbieten und Vermitteln von sogenannten Konversionstherapien zu verbieten und durch eine Geldbuße - bezogen auf die Tatbestände des Werbens und Anbietens - zu sanktionieren. Das Vermitteln einer Konversionsbehandlung an einen Minderjährigen ist grundsätzlich sogar als eine Behilfe zur Durchführung der Behandlung gemäß § 27

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Drucksache 5/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

§ 4
Einrichtung eines Beratungsangebots

§ 5
Strafvorschriften

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund, Notwendigkeit und Zielsetzung der Regelungen

1. Hintergrund

a Keine Krankheit

b Keine Indikation für Konversionsbehandlungen

c Nachweis erheblicher gesundheitlicher Schäden

2. Notwendigkeit der Regelungen

a Spezifisches Unrecht

b Handlungsbedarf

3. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5042, BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 378/20 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020 - 2025) - COM(2020) 258 final



Drucksache 21/20

... Viele Roma in der EU sind trotz des Diskriminierungsverbots in den EU-Staaten Opfer von Vorurteilen und sozialer Ausgrenzung. Die Überwindung der Ausgrenzung der Roma erfordert ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen. Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, der bis 2020 gilt, hat einige positive Ergebnisse gebracht. Im vierten Quartal 2020 wird eine Folgeinitiative zur Gleichstellung und Inklusion der Roma vorgelegt, die auf den Ergebnissen der Evaluierung des EU-Rahmens aufbaut.

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Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 87/20 (Beschluss)

... handelt es sich um Verbrechen, also Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Da Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung nahezu ausschließlich Frauen sind, ist die Aufnahme der Norm im Katalog des § 126

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG

13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 362/20 (Beschluss)

... von drei auf fünf Jahre vor. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die überwiegend hafterfahrenen Probandinnen und Probanden angehalten werden die ihnen zum Schutz der Bevölkerung auferlegten Weisungen auch tatsächlich einzuhalten. Dadurch sollen die Probandinnen und Probanden motiviert werden, künftig ein straffreies Leben zu führen. Es soll zudem der Schutz potentieller Opfer vor erneuten

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Drucksache 362/20 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung der Führungsaufsicht

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 576/19

... Der zivile Luftverkehr unterliegt auf Grund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung. Eine der größten Bedrohungen stellen dabei Angriffe von sogenannten Innentätern dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Für terroristische Gruppierungen ist die Rekrutierung solcher Personen von großer Bedeutung, da deren späterer Einsatz ein wirkungsvolles Instrument zur Begünstigung der Tatplanung und/oder -ausführung darstellen kann. Die Motivation potentieller Innentäter, Anschlagsplanungen zu unterstützen bzw. diese in der Folge auch umzusetzen, kann dabei mannigfaltig sein. Sowohl finanzielle Anreize als auch extremistische, politische oder religiöse Weltanschauungen oder allgemeinkriminelle Beweggründe (z.B. Erpressung, Bestechung) sind als mögliche Ursachen zu nennen. Vor diesem Hintergrund wird effektiven Gegenmaßnahmen gegen Innentäter auch auf internationaler und europäischer Ebene eine hohe Priorität beigemessen (vgl. UN Sicherheitsresolution 2309 (2016), Durchführungsverordnung (EU) Nr.

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Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 418/19

... Die beschriebene Entwicklung kann als Zeichen zunehmender Respektlosigkeit angesehen werden. Die bestehende Distanz, d.h. die fehlende unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Opfer, dürfte die Hemmschwelle für strafbares Handeln herabsetzen. Durch die Nutzung des Internets und der sozialen Medien wurden die Begehungsformen von Hasskriminalität zudem erheblich erweitert.1 Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Volkes befinden sich in dieser Funktion im Fokus der Aufmerksamkeit. Sie sind daher in stärkerem Maße insbesondere von verbalen Repressalien betroffen. In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand, dass eine weltweit verbreitete und auf unbestimmte Zeit abrufbare verleumderische Äußerung über eine Person des öffentlichen Lebens geeignet ist, das öffentliche Wirken dieser Person zu erschweren, angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat unabhängig davon zu gelten, auf welcher politischen Ebene - Europa, Bund, Land oder Kommune - die betroffene Person tätig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 537/19

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/19




‚Artikel 2 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

‚Artikel 5 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 549/1/19

... Der einheitliche Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung differenziert nicht zwischen zweckmäßigen, wirtschaftlichen und daher auf das notwendige Maß begrenzten Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und sogenannten ergänzenden Leistungen, die im neuen Sozialen Entschädigungsrecht darüber hinaus vorgesehen sind. Eine solche Versorgung mit allen geeigneten Mitteln entspricht nach Ansicht des Bundesrates den Anforderungen eines modernen Sozialen Entschädigungsrechts am besten. Vor allem aber sind nur bei einer Leistungserbringung aus einer Hand die Unfallversicherungsträger in der Lage, Krankenbehandlung, Hilfsmittelversorgung und Pflege so optimal aufeinander abzustimmen, dass das beabsichtigte höhere Qualitätsniveau auch wirklich zum Tragen kommt. Nur mit der Maxime, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Betroffenen auf einem qualitativ hohen Niveau ohne Beschränkungen auf bestimmte Leistungen wiederherzustellen, bleibt die besondere soziale Verantwortung des Staates für die Opfer von Gewalttaten auch künftig gewahrt.

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Drucksache 549/1/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... Der zivile Luftverkehr unterliegt aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber seine Möglichkeiten, die Luftsicherheit zu verbessern, vollumfänglich ausschöpft. Der vorliegende Gesetzentwurf greift die Verbesserung der Rahmenbedingungen der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf und ist daher im Hinblick auf die Luftsicherheit zu begrüßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 569/1/19

... ‚2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Marktwächter Digitale Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) eine öffentliche Informationsplattform betreibt, die den Nutzerinnen und Nutzern einfach und leicht verständlich die wesentlichen Identifikationsmerkmale eines so genannten Fake-Shops darlegt und sie in die Lage versetzt, einen seriösen Online-Handel von einem Fake-Shop zu unterscheiden. Durch diesen Ansatz der "Hilfe zur Selbsthilfe" kann nicht nur auf bestehende Fake-Shops reagiert, sondern präventiv die Opferwerdung verhütet werden. Auf dieser Informationsplattform sollte zudem auf die Notwendigkeit der Anzeigenerstattung bei der Polizei hingewiesen werden, da diesem Kriminalitätsphänomen nur so wirksam begegnet und der Fake-Shop schnellstmöglich vom Netz genommen werden kann.‘

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Drucksache 569/1/19




1. Zu Nummer 2, Nummer 4 Satz 2 bis 4

2. Zur Begründung

3. Zu Nummer 3 und Nummer 4 Satz 5

4. [ Folgeänderungen:


 
 
 


Drucksache 532/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.

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Drucksache 532/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG


 
 
 


Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Die Zahl antisemitischer Hassstraftaten ist in den letzten Jahren angestiegen. Im Jahr 2017 wurden 1 504 Fälle verzeichnet. Daneben wurden in der öffentlichen Wahrnehmung vermehrt Fälle aufgenommen, in denen in Deutschland lebende Juden nicht nur Opfer von Straftaten, sondern auch niederschwelliger Verhaltensweisen wie Mobbing wurden. Als Sanktionen sind nach bisheriger Rechtslage neben der Strafbarkeit verschiedener Begehungsweisen (Ehr- oder Körperverletzungsdelikte, gegebenenfalls Nachstellung) und zivilrechtlicher Möglichkeiten (Unterlassungsansprüche) gegebenenfalls auch schulspezifische Sanktionsmöglichkeiten nach Landesrecht sowie Interventionsmöglichkeiten nach Jugendhilferecht, in extremen Fällen bis hin zur Entziehung der Personensorge möglich. Aufenthaltsrechtlich kann jede Straftat - je nach Tat in unterschiedlichem Ausmaß - zu einem Ausweisungsinteresse führen, das bei einer Entscheidung über eine Ausweisung gegen gesetzlich detailliert geregelte Bleibeinteressen (etwa Dauer des Aufenthalts, Aufenthaltsstatus, familiäre Situation) abzuwägen ist. Ein besonders schweres Ausweisungsinteresse ist gesetzlich normiert für Fälle, in denen ein Ausländer zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, insbesondere indem er Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich macht und dadurch die Menschenwürde anderer angreift.

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Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 418/19 (Beschluss)

... Die beschriebene Entwicklung kann als Zeichen zunehmender Respektlosigkeit angesehen werden. Die bestehende Distanz, das heißt die fehlende unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Opfer, dürfte die Hemmschwelle für strafbares Handeln herabsetzen. Durch die Nutzung des Internets und der sozialen Medien wurden die Begehungsformen von Hasskriminalität zudem erheblich erweitert.1 Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Volkes befinden sich in dieser Funktion im Fokus der Aufmerksamkeit. Sie sind daher in stärkerem Maße insbesondere von verbalen Repressalien betroffen. In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand, dass eine weltweit verbreitete und auf unbestimmte Zeit abrufbare verleumderische Äußerung über eine Person des öffentlichen Lebens geeignet ist, das öffentliche Wirken dieser Person zu erschweren, angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat unabhängig davon zu gelten, auf welcher politischen Ebene - Europa, Bund, Land, Kommune oder Bezirk - die betroffene Person tätig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 421/19

... Terroristische Propaganda hat unter den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen neue Formen angenommen und ist zu einer wachsenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit geworden. Der salafistische Dschihadismus hat nach dem 11. September 2001, insbesondere seit dem Erstarken des sogenannten Islamischen Staats im syrischen Bürgerkrieg, mit wachsendem Erfolg auch im Inland um Anhänger geworben und sich zum Nährboden terroristischer Anschläge, nicht zuletzt desjenigen auf dem Berliner Breitscheidplatz, entwickelt. Dabei gehören ihre inländischen Vertreter oftmals nicht einer terroristischen Vereinigung an, und auch salafistische Propaganda weist vielfach keinen Organisationsbezug auf. Im Vordergrund steht dabei vielmehr die Vermittlung eines Weltbildes, in dem Musliminnen und Muslime als Opfer "westlicher" Repression wahrgenommen werden. Zur Beseitigung der behaupteten Missstände wird die Anwendung von Gewalt befürwortet und zum "Dschihad" aufgerufen. Damit sollen im Ergebnis bestehende gesellschaftliche und staatliche Strukturen beseitigt sowie eine vermeintliche "göttliche Ordnung" durchgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 91a
Werben für terroristische Straftaten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, wie die gesetzlichen Regelungen den besonderen Bedürfnissen der Opfer sexuellen Missbrauchs besser Rechnung tragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 175/19

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Situation der Opfer des SED-Unrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/19




Entschließung

1. Medizinische Begutachtung

2. Bedürftigkeit bei Leistungsbezug nach § 17a StrRehaG

3. Anrechnung von Leistungen

4. Aufhebung Frist für Anträge auf Rehabilitierung


 
 
 


Drucksache 248/19

... Wie in der analogen Welt ist auch in der digitalen eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren und angesichts der Bedrohungslage neu auszubalancieren. Dabei sind einerseits die Besonderheiten der Cyberwelt, in der Straftäter in Distanz zu den Opfern und den Folgen ihrer Taten agieren, in den Blick zu nehmen. Andererseits ist sicherzustellen, dass der Rechtsgüterschutz digitaler Daten nicht hinter dem Schutz der körperlichen Gegenstände zurückbleibt, wenn Tatbegehung und Tatfolgen vergleichbar sind. Der materiellstrafrechtliche Schutz vor Delikten aus dem Phänomenbereich der Cyberkriminalität, der gegenwärtig im Wesentlichen durch die §§ 202a ff., §§ 303a f.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 196/19 (Beschluss)

... ) zu berichten. Das bedingt eine grundlegende Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe (EGH), der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge (KOF) bzw. die Schaffung eines neuen Datenwesens. Diese Anforderungen sind durch die Träger der EGH und der KOF nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand realisierbar. Um den Aufwand für die Umsetzung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, ist die Erfassung der Einzelpositionen in den Nummern 4, 5 und 7 zu streichen, da diese Angaben als nicht praktikabel angesehen werden. Die in Nummer 16 gewünschten Angaben werden dem Rehabilitationsträger in der Regel nur zufällig bekannt, so dass die Träger keine verlässlichen relevanten Angaben machen können.



Drucksache 549/19 (Beschluss)

... XIV) das Soziale Entschädigungsrecht umfassend reformiert und an die heutigen Bedarfe der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, angepasst wird.



Drucksache 113/19

... durch Bundes- oder Landes recht einem anderen Gericht zugewiesenen Ersatzansprüche. Hierzu zählen etwa Entschädigungsansprüche nach § 49 Absatz 6 Satz 3 der Verwaltungsverfahrensgesetze, für die der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche, die nach dem Polizeirecht des Bundes und der Länder den ordentlichen Gerichten zugewiesen sind. Zum anderen gilt das Verfahren für die nach Absatz 2 Satz 1 den ordentlichen Gerichten zugewiesenen Aufopferungs- und Entschädigungsansprüche. Damit können insbesondere Amtshaftungsansprüche mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage verbunden werden. Soweit für einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch keine abdrängende Sonderzuweisung besteht, ist der Rechtsweg bereits nach § 40 Absatz 1 bzw. Absatz 2 VwGO eröffnet.



Drucksache 196/1/19

... ) zu berichten. Das bedingt eine grundlegende Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe (EGH), der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge (KOF) bzw. die Schaffung eines neuen Datenwesens. Diese Anforderungen sind durch die Träger der EGH und der KOF nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand realisierbar. Um den Aufwand für die Umsetzung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, ist die Erfassung der Einzelpositionen in den Nummern 4, 5 und 7 zu streichen, da diese Angaben als nicht praktikabel angesehen werden. Die in Nummer 16 gewünschten Angaben werden dem Rehabilitationsträger in der Regel nur zufällig bekannt, so dass die Träger keine verlässlichen relevanten Angaben machen können.



Drucksache 645/19 (Beschluss)

... Bei der Gewichtung des Kindeswohls ist auch zu beachten, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern für diese in hohem Maße persönlichkeitsschädigend ist, weil er in den Reifeprozess eines jungen Menschen eingreift und nachhaltig die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit gefährdet. Ein Kind oder ein Jugendlicher kann wegen seiner fehlenden oder noch nicht hinreichenden Reife das Erlebte intellektuell und psychisch in der Regel gar nicht oder nur sehr schwer verarbeiten. Ein Missbrauch kann langfristige seelische Traumatisierungen zur Folge haben, die es dem betroffenen Menschen auf lange Zeit oder dauerhaft unmöglich machen, ein von psychischer Beeinträchtigung freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Zugleich benutzt der Täter sein kindliches Opfer als Mittel der Befriedigung seines Geschlechtstriebs. In der Herabminderung zum bloßen Objekt seines eigenen Sexualverhaltens liegt eine grobe Missachtung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Kindes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2019 - 12 S 675/19, Rn. 31, bei juris).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 537/19 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes



Drucksache 498/19 (Beschluss)

... es beteiligten Kräfte und bildet ein inneres Gerüst der grundgesetzlichen Ordnung, um eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen (ebenda Rn. 65). Vor diesem geschichtlichen Hintergrund ist es geboten, dass die Bundesrepublik Deutschland auch auf einfachgesetzlicher Ebene - über die Sonderregelungen in § 130 Absatz 3 und 4 StGB hinausgehend - durch eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und sich schützend vor die Opfer antisemitischer Straftaten stellt. Gerade für die Opfer solcher Straftaten und die von derartiger Vorurteilskriminalität stets mitbetroffene Bevölkerungsgruppe ist es wichtig, transparent zu machen, dass die antisemitische Motivation der Tat von der Strafjustiz - auch schon auf Gesetzesebene - berücksichtigt und insoweit auch die besondere Verwerflichkeit der Handlungsbestrebungen des Täters herausgestellt wird. Die vorgesehene Ergänzung weist schließlich auch deutlicher auf das besondere Leid hin, das durch derartige (Hass-)Taten sowohl dem individuellen Opfer als auch der jüdischen Gemeinschaft insgesamt zugefügt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 365/1/19

... Über § 176 Absatz 6 Satz 3 StGB-E hinausgehend ist es zunächst geboten, den Versuch des Cybergroomings (§ 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB) generell unter Strafe zu stellen. Im Interesse eines effektiven Kinderschutzes überzeugt es nicht, nur jene Versuchskonstellationen unter Strafe zu stellen, in denen bei der Tat auf Opferseite kein Kind beteiligt war, nicht jedoch auch solche Sachverhalte, in denen der Täter zu einem Einwirkungsversuch gegenüber einem Kind ansetzt, dieser Versuch das Kind aber - insbesondere aus technischen Gründen - nicht erreicht. Insgesamt erscheint es wertungswidersprüchlich, eine Versuchsstrafbarkeit ausschließlich für den Sonderfall des untauglichen Versuchs an einem untauglichen "Objekt" zu schaffen, während der taugliche Versuch - auch derjenige gegenüber einem tauglichen Tatopfer - nicht strafbar bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB


 
 
 


Drucksache 311/19

... Soweit die Länder von der Bundesregierung eine gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit allen Akteuren fordern, um den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und ihre praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung fest, dass diesem Anliegen bereits Rechnung getragen wird. Die hierfür aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags zuständige Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet seit Anfang 2017 sowohl in bilateralen Abstimmungsgesprächen als auch in gemeinsamen Runden der von den Trägerbereichen benannten fachlichen Ansprechpartner an technischen Lösungen und deren praktischen Umsetzung.



Drucksache 532/19

... Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben. Um Vollzugsdefizite zu beseitigen, soll die derzeitige Sollvorschrift des § 58a Absatz 1 Satz 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... Der zivile Luftverkehr unterliegt aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber seine Möglichkeiten, die Luftsicherheit zu verbessern, vollumfänglich ausschöpft. Der vorliegende Gesetzentwurf greift die Verbesserung der Rahmenbedingungen der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf und ist daher im Hinblick auf die Luftsicherheit zu begrüßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 443/19 (Beschluss)

... , 30. Aufl. 2019, Vor §§ 174 ff. Rn. 1b). Dazu gehört auch das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welcher Weise eine Person durch die Abbildung ihres Intimbereichs zum Gegenstand sexuell konnotierter Betrachtung durch andere werden will. Durch das "Upskirting" missachtet der Täter dieses Recht, indem er sich und gegebenenfalls Dritten unerlaubt den Blick auf den Intimbereich verschafft und diesen Anblick in der Regel durch eine Speicherung der Aufnahme fixiert. Nicht selten werden die Aufnahmen über das Internet anderen zugänglich gemacht, was die Rechtsverletzung vertieft. In den meisten Fällen liegt der Tat eine sexuelle Motivation zugrunde, sei es, dass sich der Täter bereits durch die Aufnahmesituation sexuellen Lustgewinn verschaffen will, sei es, dass er selbst oder ein Dritter, dem die Aufnahme zugänglich gemacht wird, sich durch die Betrachtung der Aufnahme sexuellen Lustgewinn verschaffen will. Unabhängig vom konkreten Motiv des einzelnen Täters sehen sich die Opfer durch dieses Verhalten zum Gegenstand der sexuellen Phantasien anderer herabgewürdigt. Auch der allgemeinen Vorstellung vom Tatbild entspricht es, im "Upskirting" einen Angriff auf das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu sehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 184k
Bildaufnahme des Intimbereichs

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen:

a Strafrecht

b Ordnungswidrigkeitenrecht

c Zivilrecht

d Zusammenfassung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu § 184k

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 168/19

... Dies hat zur Folge, dass beispielsweise ein Hacker, der sich unbefugt Zugang zu einer Datenbank verschafft und dabei mehrere Millionen Datensätze abgreift, derzeit lediglich eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten hat - selbst wenn er gewerbsmäßig handelt und große Schäden für den Einzelnen oder das Gemeinwesen verursacht. Auch können Firmen als Opfer eines Angriffs existentiell betroffen sein, wenn beispielsweise die gesamte Kundendatenbank oder wichtige Betriebsgeheimnisse ausgespäht werden. Datenabgriffe dieses Ausmaßes, die infolge der heutigen technischen Möglichkeiten immer leichter möglich werden und das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung in die Sicherheit der modernen Informationstechnologie beeinträchtigen, entsprechen ersichtlich nicht mehr dem, was der Gesetzgeber im Blick hatte, als er 1986 im Zeitalter der Magnetbänder und Disketten das Ausspähen von Daten in § 202a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 308/19

... Das Abkommen soll jegliche Frage, die mit der Herrichtung, Erhaltung, Pflege und Schutz der Gräber von Kriegsopfern im jeweiligen anderen Staat zusammenhängt, auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Anlage
Zu Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten


 
 
 


Drucksache 549/2/19

... XIV) das Soziale Entschädigungsrecht umfassend reformiert und an die heutigen Bedarfe der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, angepasst wird.



Drucksache 602/19

... es, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist,

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Drucksache 602/19




‚Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


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