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"Opfern"


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0269/05
0318/05
0546/05B
0323/05
0940/05
0395/05
0546/1/05
0166/05B
0764/05B
0577/05
0390/05
0436/05
0154/05
0574/05
0238/04B
0846/04B
0738/04
0846/1/04
0551/04B
0767/04
0846/2/04
0280/04
0738/04B
1012/04
0238/04
0738/4/04
0431/04
0667/04
Drucksache 188/10

... Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.



Drucksache 575/10

... Ein wirksamer Rechtsrahmen muss überwacht, durchgesetzt, regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden. Ebenso unerlässlich ist ein kontinuierlicher Dialog mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern, den Gleichstellungsstellen und den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, damit gewährleistet ist, dass das Recht seinen Zweck erfüllt. Gleichstellungsstellen auf nationaler Ebene, die den Opfern von Diskriminierungen helfen, sich für ihre Rechte einsetzen und die Forschung voranbringen, spielen für die praktische Anwendung des Rechts eine wichtige Rolle; genauso wichtig für die Verteidigung der Opfer sind die Rechte von Vereinigungen und Gewerkschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 92/10

... 6. verleiht seiner Besorgnis über die jüngsten Überfälle auf Kirchen und Gotteshäuser in Malaysia und seiner Solidarität mit den Opfern Ausdruck; fordert die malaysischen Behörden auf, die persönliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit von Personen zu gewährleisten, die ihre Religion ausüben, und geeignete Schritte zu unternehmen, um Kirchen und andere Gotteshäuser zu schützen;



Drucksache 181/10

... Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels sieht einen umfassenden und kohärenten Rahmen für folgende Aspekte vor: Prävention, Zusammenarbeit verschiedener Akteure, Schutz und Unterstützung von Opfern und Verpflichtung, Menschenhandel unter Strafe zu stellen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen hätte erhebliche positive Auswirkungen. Das Übereinkommen wurde bislang von 16 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert 10 Mitgliedstaaten haben es unterzeichnet und befinden sich im Ratifizierungsprozess.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts

3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer

3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren

3.1.5. Prävention

3.1.6. Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

8.2. Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 3
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 8
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 9
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 10
Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels

Artikel 11
Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 13
Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

Artikel 14
Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 15
Prävention

Artikel 16
Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen

Artikel 17
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 329/10

... § 3 konkretisiert § 8 Absatz 4 des Bundeskriminalamtgesetzes, indem er die Datenkategorien benennt die – soweit erforderlich – von möglichen Zeugen, potenziellen künftigen Opfern, Kontakt- und Begleitpersonen oder Hinweisgebern und sonstigen Auskunftspersonen in delikts- und phänomenbezogenen Dateien verarbeitet werden dürfen. Das Gesetz beschränkt die Daten auf die Personendaten im Sinne von § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes, die kriminalaktenführende Polizeidienststelle, die Kriminalaktennummer, die Angaben der Eigenschaft der Person und in Bezug auf welchen Sachverhalt die Speicherung erfolgt. § 3 beschränkt den Umfang möglicher in Frage kommender Daten weiter auf den Umfang grundlegender Personendaten, der auch der Vorschrift des § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zugrunde liegt. Es handelt sich dabei um den Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Familienstand, den erlernten Beruf, die ausgeübte Tätigkeit, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten, den gegenwärtigen Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte sowie die Wohnanschrift. Darüber hinaus besteht nach den §§ 4 und 4a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)

§ 1
Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale

§ 2
Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind

§ 3
Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4
Personenbezogene Daten sonstiger Personen

§ 5
Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind

§ 6
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung

§ 7
Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen

§ 8
Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten

§ 9
Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10
Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle

§ 11
Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle

Artikel 2
Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummern 6 bis 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 2:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen


 
 
 


Drucksache 462/10

... Wenn es Terroristen gelänge, sich chemisches, biologisches, radiologisches oder nukleares Material (CBRN-Material) zu beschaffen, hätte dies unabsehbare Folgen. Die Kommission arbeitet daher seit 2006 an einem Konzept, um die Sicherheit dieser Stoffe zu verstärken. Im Juni 2009 nahm sie eine Mitteilung sowie den Entwurf eines CBRN-Aktionsplans der EU an, denen der Rat im November 2009 zustimmte. Der CBRN-Aktionsplan besteht aus 130 konkreten Aktionen im Bereich der Verhütung, Aufdeckung und Bewältigung der Folgen von CBRN-Anschlägen und gibt den Mitgliedstaaten und der EU ein klares Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre vor25. Terroropfer sind von der Kommission konsequent unterstützt worden, mitunter wurde auch ein finanzieller Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensumstände geleistet. In den letzten fünf Jahren wurden rund 5 Mio. EUR für Opfer von Terroranschlägen zur Verfügung gestellt. Die Kommission finanziert darüber hinaus ein Netzwerk von Vereinigungen von Terroropfern. Das Hauptziel dieses Netzwerks besteht darin, die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Vereinigungen zu fördern und die Interessen der Terroropfer auf EU-Ebene zu vertreten.



Drucksache 732/10

... 2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 585/10

... "(1a) Die nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 gespeicherten Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung und Identifizierungsmerkmale von Fahrzeugen dürfen den Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Absatz 2 erforderlich ist, zur Rettung von Unfallopfern übermittelt werden."



Drucksache 129/10

... – unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI (KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/10




2 Allgemeines

2 Informationserfassung

2 Prävention

2 Verfolgung

Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer


 
 
 


Drucksache 425/10

... 12. äußert Sorge im Hinblick auf die Auswirkungen des Systems des Römischen Statuts auf die Opfer, die Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von den Verbrechen betroffen sind, welche der Zuständigkeit des IStGH unterliegen; hält es für wichtig, sicherzustellen, dass Opfer und betroffene Gemeinschaften Zugang zur Informationen über die Arbeit des Strafgerichts haben und dessen Tätigkeit verstehen, und dass die Rechte und Interessen der Opfer für die Gemeinschaft des Römischen Statuts in Anbetracht der Tatsache, dass der IStGH ein Justizorgan ist, das die primäre Aufgabe der Staaten ergänzt, Opfern von Straftaten individuell oder kollektiv Schutz, Zugang zum Recht sowie effektive Wiedergutmachung zu bieten, ein vorrangiges Anliegen sein sollten; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten



Drucksache 495/10

... abgedeckt. Zwar gilt nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 StGB für Taten deutscher Staatsangehöriger, die im Ausland begangen werden, das deutsche Strafrecht nur dann, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder wenn der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Rahmenbeschlusses verbietet den Mitgliedstaaten jedoch nicht, ihre gerichtliche Zuständigkeit von der Tatortstrafbarkeit abhängig zu machen. Dies zeigt ein Vergleich mit anderen neueren Instrumenten auf der Ebene der Europäischen Union und des Europarats. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses enthält nämlich gerade keine Regelung, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass ihre Zuständigkeit bei Auslandstaten eigener Staatsangehöriger nicht von der Tatortstrafbarkeit abhängig gemacht werden darf. Anders ist dies zum Beispiel bei Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 25. Oktober 2007, bei Artikel 8 Absatz 2 des Vorschlags der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI vom 25. März 2009 ( KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 180/10

... Diese Vergehen verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern; die Tatsache, dass sie nach wie vor verübt werden, höhlt die Kernwerte einer modernen Gesellschaft in Bezug auf den besonderen Schutz von Kindern aus und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen staatlichen Einrichtungen. Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 704/10

... Durch den neu eingefügten Absatz 2a Satz 1 kann zukünftig auch denjenigen Opfern von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden, den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage und vor Ablauf von fünf Jahren seit ihrer Ausreise stellen. Dieses Wiederkehrrecht ist nicht davon abhängig, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern; stattdessen ist Voraussetzung, dass aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse gewährleistet erscheint, dass sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse (wieder) einfügen können. Durch dieses Erfordernis einer positiven Integrationsprognose, dessen Formulierung aus § 104a Absatz 2 (Altfallregelung für langjährig Geduldete) übernommen wurde, wird gewährleistet, dass im Einzelfall nicht auch diejenigen Personen vom erweiterten Wiederkehrrecht profitieren, die nicht zur Integration in Deutschland bereit oder in der Lage sind und bei denen deshalb auch ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie in Deutschland dauerhaft von Sozialhilfeleistungen abhängig wären. Bei der Integrationsprognose sind unter anderem die Sprachkenntnisse, die Länge des Voraufenthalts sowie die Länge und Regelmäßigkeit des Schulbesuchs zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 88a
Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 237
Zwangsheirat

Artikel 5
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer

II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 460/10

... Zunächst sollte sie zu einem gemeinsamen Verständnis der Definitionen und Konzepte im Zusammenhang mit Unfallopfern gelangen und Mittel und Wege zur Verbesserung der Prävention und Einsätze sowie deren sozioökonomische Folgen aufzeigen. Ausgehend davon könnten genaue Maßnahmen benannt werden, etwa der Austausch guter Praktiken, die Ausarbeitung von Einsatzleitfäden, ein gemeinsamer Ansatz für die Definition schwerer und leichter Verletzungen, die Förderung gemischter Rettungseinheiten mehrerer Mitgliedstaaten usw.



Drucksache 91/10

... 34. weist darauf hin, dass die Kapazität der öffentlichen Gesundheitssysteme der AKP-Staaten, sowohl der Bevölkerung als auch Opfern humanitärer Krisen, Opfern von Konflikten oder von Nachwirkungen von Konflikten oder Opfern von Naturkatastrophen eine Gesundheitsfürsorge zur Verfügung zu stellen, eine ihrer Hauptaufgaben und ständiger, unmittelbarer Anlass zu Sorge ist, und durch die Zusammenarbeit zwischen AKP und Europäischer Union entsprechend gefördert werden sollte;



Drucksache 543/10

... Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichner dieses Übereinkommens – von der Erwägung geleitet, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; in Anerkennung der Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsparteien dieses Übereinkommens; von dem Wunsch geleitet, wirksame Maßnahmen zu treffen, um Terrorismus zu verhüten und insbesondere der öffentlichen Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten sowie der Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke entgegenzutreten; angesichts der ernsthaften Besorgnis, die durch die Zunahme terroristischer Straftaten und die wachsende terroristische Bedrohung verursacht wird; angesichts der prekären Lage derer, die von Terrorismus betroffen sind, und in diesem Zusammenhang in Bekräftigung ihrer tiefen Solidarität mit den Opfern des Terrorismus und ihren Angehörigen; in Anerkennung dessen, dass terroristische Straftaten und die in diesem Übereinkommen genannten Straftaten, unabhängig davon, von wem sie begangen werden, unter keinen Umständen gerechtfertigt werden können, indem politische, philosophische, weltanschauliche, rassische, ethnische, religiöse oder sonstige Erwägungen ähnlicher Art angeführt werden, und unter Hinweis auf die Verpflichtung aller Vertragsparteien, solche Straftaten zu verhüten und diese, wenn sie nicht verhütet wurden, strafrechtlich zu verfolgen und sicherzustellen, dass sie mit Strafen bedroht werden, welche die Schwere der Tat berücksichtigen; unter Hinweis auf die Notwendigkeit, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken, und bekräftigend, dass alle Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung terroristischer Straftaten unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Werte, der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie anderer Bestimmungen des Völkerrechts, einschließlich, soweit anwendbar, des humanitären Völkerrechts, zu treffen sind; in Anerkennung dessen, dass eine Beeinträchtigung der anerkannten Grundsätze betreffend die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit durch dieses Übereinkommen nicht beabsichtigt ist; unter Hinweis darauf, dass terroristische Handlungen aufgrund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielen, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, eine Regierung oder internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 693/10

... Richtlinie über die Rechte von Opfern von Straftaten und deren Unterstützung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 281/10

... – Unterstützung der Behörden der Herkunftsländer bei der Organisation der Rückkehr, der Schaffung von Ausbildungszentren, der Hilfe für Familien und zurückgekehrte Minderjährige, dem Schutz von Menschenhandelsopfern und der Prävention hinsichtlich erneuter Viktimisierung, usw.;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 772/10

... 19. Im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus (CS/2008/15175) hat die Kommission Forschungsarbeiten und die Einrichtung des Europäischen Netzes der Experten für Radikalisierung unterstützt. Dadurch sollen Erkenntnisse über die Radikalisierung und Rekrutierung gewonnen werden. Außerdem fördert die Kommission Projekte der Mitgliedstaaten beispielsweise zum Zusammenwirken von Polizei und Bürgern („Community Policing“) und zur Kommunikation und Radikalisierung in Gefängnissen und unterstützt das Netzwerk der Vereinigungen von Terrorismusopfern. Darüber hinaus hat sie rund 5 Mio. EUR für Projekte der Opferhilfe bereitgestellt.



Drucksache 735/10

... 1. versichert den Opfern der Ölkatastrophe der Deepwater Horizon seine Solidarität und fordert, dass die EU als Reaktion auf dieses Unglück technische Beratung und Unterstützung leistet;



Drucksache 585/1/10

... Die Regelung dient der Klarstellung, dass die neue Übermittlungsmöglichkeit nur zur Abfrage von Fahrzeugdaten für die Rettung von Unfallopfern und nicht zur Abfrage von Halterdaten dient.



Drucksache 511/10

... 26. begrüßt die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Reformen der Rechtsvorschriften über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Menschenhandel; räumt jedoch ein, dass diese Reformen nicht ausreichen und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten; ist weiterhin zutiefst besorgt über die zahlreichen Fälle häuslicher Gewalt und den verbreiteten Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit; ist besorgt darüber, dass zwar in zunehmendem Maße Zwischenfälle in diesem Bereich gemeldet werden, dass diesen Meldungen jedoch nicht immer entsprechende polizeiliche Ermittlungen oder von den Gerichten ausgestellte Schutzanweisungen folgen; fordert die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Frauen und Kindern vor sämtlichen Formen von Gewalt sowie die Annahme und Umsetzung eines umfassenden Systems für ihren Schutz und ihre Rehabilitierung, einschließlich einer obligatorischen und wirksamen Registrierung aller Kinder und Neugeborenen, der umfassenden Gewährung kostenloser rechtlicher, sozialer und psychologischer Hilfe für die Opfer, Kampagnen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, angemessener Schulung der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung eines Netzes von Schutzeinrichtungen (die in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden und in der Lage sein müssen, den verschiedenen Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel gerecht zu werden); fordert die Kommission auf, die zuständigen albanischen Stellen diesbezüglich stärker zu unterstützen;



Drucksache 669/09 (Beschluss)

... Zudem sollte bei der nächsten Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erneut geprüft werden, ob die besondere Situation von Opfern von Zwangsheirat durch einen Hinweis im Zusammenhang mit § 22



Drucksache 394/09

... Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle). Bilder im Internet zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden. Insgesamt ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern zu erkennen. Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 8a
Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Nr. 1 Einfügung eines neuen § 8a Telemediengesetz:

1. Zu Absatz 1:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

II. Zu Art. 1 Nr. 2 Einführung neuer Bußgeldtatbestände:

III. Zu Art. 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 3 Evaluierung:

VI. Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 924: Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen


 
 
 


Drucksache 550/09

... 20. betont, dass Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden; betont, dass sie als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden sollten; fordert mehr Programme zur Unterstützung von Opfern dieser Verbrechen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/09




Allgemeine Bemerkungen

Gender -Mainstreaming in der Entscheidungsfindung der EU


 
 
 


Drucksache 298/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 403/09

... Darüber hinaus sieht § 17a Absatz 2 StrRehaG lediglich eine Einkommensgrenze für alleinstehende Berechtigte und eine Einkommensgrenze für verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Berechtigte sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte vor. Eine besondere Einkommensgrenze für Familien mit Kindern ist nicht vorgesehen. Dies ist nicht sachgerecht, da der Lebensunterhalt der Kinder ebenfalls vom zur Verfügung stehenden Einkommen zu bestreiten ist. Dieses muss durch Einführung eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder und der Nichtanrechnung des Kindergeldes als Einkommen bei den kindergeldberechtigten Opfern auch Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 553/09

... 18. fordert alle Ratsvorsitze der Europäischen Union auf, im Rahmen aller Gipfeltreffen und Dialoge der Europäischen Union mit Drittländern, auch im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Russland und der Dialoge zwischen der Europäischen Union und China, anzusprechen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit dem IStGH ist, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eindringlich auf, ihre Zusammenarbeit mit dem IStGH zu verstärken und bilaterale Abkommen über die Vollstreckung von Urteilen sowie über den Schutz von Zeugen und Opfern zu schließen; erkennt des Weiteren das Abkommen über Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen der Europäischen Union und dem IStGH an und fordert auf dieser Grundlage die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof bei dessen laufenden Fallen in jeder erforderlichen Weise, einschließlich von Hilfe vor Ort, zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitwirkung von Belgien und Portugal im Mai 2008 an der Verhaftung von Jean-Pierre Bemba und seiner Überstellung an den IStGH;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 477/09

... G. unter Hinweis darauf, dass während des 20. Jahrhunderts in Europa Millionen von Opfern von totalitären und autoritären Regimen deportiert, inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden; in der Erwägung, dass der einzigartige Charakter des Holocaust nichtsdestoweniger anerkannt werden muss,



Drucksache 403/09 (Beschluss)

... Darüber hinaus sieht § 17a Absatz 2 StrRehaG lediglich eine Einkommensgrenze für alleinstehende Berechtigte und eine Einkommensgrenze für verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Berechtigte sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte vor. Eine besondere Einkommensgrenze für Familien mit Kindern ist nicht vorgesehen. Dies ist nicht sachgerecht, da der Lebensunterhalt der Kinder ebenfalls vom zur Verfügung stehenden Einkommen zu bestreiten ist. Dieses muss durch Einführung eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder und der Nichtanrechnung des Kindergeldes als Einkommen bei den kindergeldberechtigten Opfern auch Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 298/1/09

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)



Drucksache 867/09

... Die Strafnorm kann ihre Wirkung nur dann richtig entfalten, wenn entsprechende Taten zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gelangen. Hinweise der Opfer sind am ehesten geeignet, die Strafverfolgung in Gang zu setzen. Da die Taten vielfach von den Eltern veranlasst oder unterstützt an jungen Mädchen begangene werden, die davor zurückscheuen, die Taten anzuzeigen, solange sie minderjährig und in den Familienverbund eingegliedert sind, besteht die Gefahr, dass Taten verjährt sind, bevor sie von den inzwischen erwachsenen Opfern angezeigt werden. Dieses Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Tat an erst wenige Monate alten Mädchen begangen wird. Auch wenn das Verjährungsrisiko bei dem neuen Straftatbestand mit der Strafdrohung von im Höchstmaß 15 Jahren, das zu einer Verjährungsfrist von 20 Jahren führt (§ 78 Absatz 3 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/09




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 230/09

... 54. fordert die Kommission auf, verbindliche gemeinsame Normen zur Identifizierung schutzbedürftiger Personen festzulegen, insbesondere von Opfern von Folter oder Menschenhandel, von Personen, die einer besonderen medizinischen Behandlung bedürfen, von Schwangeren und Minderjährigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/09




Allgemeine Bemerkungen und Asylverfahren

2 Aufnahme

Zugang zu Informationen und Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers

2 Rechtsberatung

Zugang zu medizinischer Versorgung

Zugang zu Beschäftigung

Unterstützung durch nichtstaatliche Organisationen

2 Gewahrsam

Unbegleitete Minderjährige und Familien

Unbegleitete Minderjährige

2 Familien

Schutzbedürftige Personen

Dublin -System


 
 
 


Drucksache 110/09

... ", das seit 20 Jahren die stalinistische Unterdrückung in der Sowjetunion untersucht, in St. Petersburg von maskierten Vertretern der russischen Staatsanwaltschaft gestürmt wurden; in der Erwägung, dass bei diesem Überfall Festplatten und CDs entwendet wurden, auf denen sämtliche Daten über Tausende von Opfern gespeichert sind; in der Erwägung, dass es kein Verzeichnis der beschlagnahmten Unterlagen gibt; in der Erwägung, dass die Anwälte von "



Drucksache 915/09

... 8. weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) für die Länder des westlichen Balkans eine grundlegende Voraussetzung ist, wenn sie Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Union machen wollen; hält es jedoch für genau so wichtig, dass die Sühnung von Kriegsverbrechen in diesen Gesellschaften als wesentlicher Schritt betrachtet wird, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Aussöhnung in der Region zu erleichtern;



Drucksache 616/09

... Den Bürgern muss die Überwindung von Sprachbarrieren erleichtert werden, die ihnen den Zugang zum Recht erschweren können: z.B. durch einen vermehrten Einsatz maschineller Übersetzungshilfen, wo dies möglich ist, durch das Bemühen um eine bessere Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in der Justiz, durch die gemeinsame Nutzung der verfügbaren Ressourcen in den Mitgliedstaaten, insbesondere mithilfe einer Vernetzung der Dolmetscher-Übersetzer-Datenbanken, sowie durch die Erbringung von Dolmetschleistungen per Videokonferenz. E-Justiz bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Über das europäische Portal werden sich die Bürger besser über ihre Rechte informieren und auf Informationen über die verschiedenen Rechtssysteme zugreifen können. Videokonferenzen müssen häufiger zum Einsatz gelangen, beispielsweise um Opfern und Geschädigten unnötige Reisen zu ersparen. Bestimmte EU-Verfahren (z.B. das europäische Mahnverfahren oder Verfahren über geringfügige Forderungen) könnten mittelfristig online abgewickelt werden. Vorgesehen ist auch im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen die schrittweise Vernetzung einer Reihe von nationalen Registern (z.B. Insolvenzregister natürlicher und juristischer Personen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 298/09 (Beschluss)

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009)



Drucksache 910/09

... - einen umfassenden Rechtsrahmen, der Opfern von Verbrechen und insbesondere Opfern von Terrorismus, organisiertem Verbrechen, Menschenhandel und sexueller Gewalt, auf der Ebene der Mitgliedstaaten bestmöglichen Schutz bietet, einschließlich einer angemessenen Entschädigung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 144/09

... H. in der Erwägung, dass die Einrichtung eines Gedenktags der beste Weg ist, den Opfern des Massakers ein ehrendes Andenken zu bewahren und eine deutliche Botschaft an die zukünftigen Generationen zu richten,



Drucksache 178/09

... ), mit denen Opfern bestimmter Delikte ein Anschluss mit der Nebenklage und ein leichterer Zugang zu anwaltlichem Beistand ermöglicht werden soll. Der vorliegende Entwurf greift diese Vorschläge auf, enthält darüber hinaus jedoch ein weit umfassenderes Regelwerk zur Verbesserung des Opfer- und Zeugenschutzes im Strafverfahren, das erforderlich ist, um dem Opfer- und Zeugenschutz die ihm gebührende Achtung zukommen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 411/09

... 2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Strategie sowie Aktionspläne auszuarbeiten mit dem Ziel, Genitalverstümmelung bei Frauen aus der Europäischen Union zu verbannen und durch die notwendigen Mittel – Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Präventivsysteme, pädagogische und soziale Maßnahmen und vor allem weite Verbreitung von Informationen hinsichtlich bestehender Schutzmechanismen für gefährdete Bevölkerungsgruppen – den tatsächlichen und potenziellen Opfern zu ermöglichen, einen wirksamen Schutz in Anspruch zu nehmen;



Drucksache 669/2/09

... Zudem sollte bei der nächsten Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erneut geprüft werden, ob die besondere Situation von Opfern von Zwangsheirat durch einen Hinweis im Zusammenhang mit § 22



Drucksache 74/09

... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Vierter Abschnitt

§ 18a
Verbot von Antipersonenminen und Streumunition.

§ 20a
Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition.

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1. Zu den Nummern 1 bis 3

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Übereinkommen über Streumunition

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsstaaten

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

4 Präambel

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsparteien

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 811: Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen über Streumunition


 
 
 


Drucksache 791/09

... Beispielsweise haben einzelstaatliche Behörden, die die derzeitige Formulierung breit auslegen, auch Clans und Stämme als Akteure, die Schutz bieten können, in Betracht gezogen, obwohl diese bezüglich ihrer Fähigkeit, Schutz zu bieten, nicht Staaten gleichgestellt werden können. In anderen Fällen haben Behörden Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf Frauen, denen die Gefahr einer Genitalverstümmelung oder eines Ehrenmordes droht, als Akteure, die Schutz bieten können, angesehen, obwohl solche Organisationen Opfern von Verfolgung nur vorübergehend Sicherheit bieten oder sogar nur Unterschlupf gewähren können. Um solche Schutzdefizite zu beseitigen und die uneingeschränkte Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention und einen qualitativ besseren und effizienteren Entscheidungsprozess sowie eine konsequente und kohärente Auslegung der verschiedenen Richtlinienbestimmungen zu gewährleisten, werden in dem Vorschlag die Kriterien zur Bewertung der Art des zu gewährenden Schutzes präzisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 857/09

... 2. verurteilt alle Akte sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, verlangt medizinische und psychologische Unterstützung für die Opfer von Vergewaltigungen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich spezielle Programme für die Rehabilitation von Vergewaltigungsopfern in Guinea einzuleiten;



Drucksache 297/09

... Diese Vergehen verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern; die Tatsache, dass sie nach wie vor verübt werden, höhlt die Kernwerte einer modernen Gesellschaft in Bezug auf den besonderen Schutz von Kindern aus und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen staatlichen Einrichtungen. Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/09




Begründung

1. Kontext DES Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen UND

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie

Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs

Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 16
Risikoabschätzung

Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 827/09

... (5) fehlende gemeinsame Standards für die Handhabung von Passagierlisten und die Unterstützung von Flugunfallopfern und deren Angehörigen.



Drucksache 178/09 (Beschluss)

... . Diese Gesamtkonzeption soll sich durchgängig und erkennbar am Maßstab des Schutzes der besonders schutzbedürftigen Opfer orientieren. Diesen Opfern schwerwiegender Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter soll als Verfahrensbeteiligten eine besondere Stellung eingeräumt werden, um ihre speziellen Bedürfnisse besser vertreten zu können.

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Drucksache 178/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO

17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 551/09

... 86. fordert den Rat und die Kommission auf, sich mit dem Parlament über eine Strategie zu verständigen, die Kohärenz zwischen erlassenen Rechtsvorschriften und der Charta der Grundrechte sowie den Vertragsbestimmungen gewährleistet, die Maßnahmen wie die Verhinderung von Diskriminierung, den Schutz von Asylbewerbern, die Verbesserung der Transparenz, den Datenschutz, die Rechte von Minderheiten sowie die Rechte von Verbrechensopfern und Verdächtigen betreffen;



Drucksache 773/09

... Frühere Arbeiten zur Biogefahrenabwehr, die die Kommission gemeinsam mit Europol und den Strafverfolgungs- und Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführt hat, ergaben u. a., dass die Zusammenarbeit und Koordinierung der einzelnen Stellen, die mit der Prävention von CBRN-Ereignissen und der Reaktion darauf befasst sind, verbessert werden sollte. Zwar sind alle diese Stellen im öffentlichen Interesse tätig, und die Rettung von Menschenleben hat bei allen oberste Priorität, doch unterscheiden sich ihre Ansätze zwangsläufig je nach ihrem Tätigkeitsbereich. Diese Behörden werden höchstwahrscheinlich unter den erschwerten Bedingungen nach einem gerade eingetretenen traumatischen Ereignis mit möglicherweise zahlreichen Todesopfern tätig werden müssen. In solchen Situationen muss man sich auf eine gute Organisation verlassen können. Es müssen regelmäßige Probeübungen stattfinden, um die gut koordinierte und wirksame Reaktion gewährleisten zu können, die die Öffentlichkeit erwarten kann.



Drucksache 97/09

... M. in der Erwägung, dass die Adressbuchfirmen häufig in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Opfers ansässig sind, so dass es für die Opfer aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen dessen, was in den verschiedenen Mitgliedstaaten als irreführende Geschäftspraktik gilt, schwierig ist, Unterstützung bei den nationalen Behörden zu erlangen; in der Erwägung, dass die Opfer häufig von Seiten nationaler Rechtsordnungen und Verbraucherschutzbehörden keine Abhilfe erfahren, mit der Begründung, das geltende Recht ziele auf den Schutz von Verbrauchern und nicht von Unternehmen ab; in der Erwägung, dass es den meisten Opfern, da sie Kleinunternehmen sind, häufig an den erforderlichen Finanzmitteln zur Anstrengung eines wirksamen Rechtsbehelfs im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fehlt, und dass Selbstregulierungsmechanismen für Adressbuchdienste kaum relevant sind, da sie von jenen, die irreführende Geschäftspraktiken betreiben, ohnedies außer Acht gelassen werden,



Drucksache 743/09

... (8) DNA-Profile und Fingerabdrücke werden nicht nur in Strafverfahren verwendet, sondern sind auch sehr wichtig bei der Identifizierung von Opfern, unter anderem nach Katastrophen.

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Drucksache 743/09




Anlage
Entwurf

Rahmenbeschluss des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Akkreditierung

Artikel 5
Anerkennung der Ergebnisse

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 137/09

... 43. ist der Auffassung, dass die Erhebung von Daten zur Lage von Minderheiten und benachteiligten Gruppen wichtig ist, wie in den verschiedenen Berichten der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und der Agentur betont wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, detaillierte statistische Daten zu rassistischen Straftaten zu veröffentlichen und Untersuchungen zu den Straftaten und/oder den Opfern zu entwickeln, die die Erhebung quantitativer und vergleichbarer Daten in Bezug auf die Opfer solcher Straftaten ermöglichen;

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Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 867/09 (Beschluss)

... Die Strafnorm kann ihre Wirkung nur dann richtig entfalten, wenn entsprechende Taten zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gelangen. Hinweise der Opfer sind am ehesten geeignet, die Strafverfolgung in Gang zu setzen. Da die Taten vielfach von den Eltern veranlasst oder unterstützt an jungen Mädchen begangene werden, die davor zurückscheuen, die Taten anzuzeigen solange sie minderjährig und in den Familienverbund eingegliedert sind, besteht die Gefahr, dass Taten verjährt sind, bevor sie von den inzwischen erwachsenen Opfern angezeigt werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Tat an erst wenige Monate alten Mädchen begangen wird. Auch wenn das Verjährungsrisiko bei dem neuen Straftatbestand mit der Strafandrohung von im Höchstmaß 15 Jahren, das zu einer Verjährungsfrist von 20 Jahren führt (§ 78 Absatz 3 Nummer 2

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Drucksache 867/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 138/09

... 2. begrüßt die Annahme wichtiger im Bereich der Menschenrechte normgebender Texte durch den UNHRC, nämlich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker sowie des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; stellt fest, dass der letztgenannte Text eine wegweisende Entscheidung darstellt, da er ein individuelles Beschwerdeverfahren vorsieht, wodurch ein Mechanismus geschaffen wird, der es Opfern von Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ermöglicht, auf internationaler Ebene Petitionen einzureichen; fordert die UN-Generalversammlung auf, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu verabschieden, und fordert alle Staaten dringend auf, es schnell zu ratifizieren;

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Drucksache 138/09




Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC

2 Sonderverfahren

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC


 
 
 


Drucksache 655/09

... (13) Die berechtigten Interessen von Beschuldigten und Opfern sollten bei der Anwendung dieses Rahmenbeschlusses berücksichtigt werden. Dieser Rahmenbeschluss sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er die Befugnis der zuständigen Justizbehörden umgeht, zu bestimmen, ob das Verfahren übertragen werden soll.

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Drucksache 655/09




Entwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Grundrechte

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 6
Verzicht auf das Verfahren

Kapitel 2
Übertragung des Verfahrens

Artikel 7
Kriterien für Ersuchen um Übertragung des Verfahrens

Artikel 8
Unterrichtung des Beschuldigten

Artikel 9
Rechte des Opfers

Artikel 10
Verfahren zur Stellung des Ersuchens um Übertragung des Verfahrens

Artikel 11
Beiderseitige Strafbarkeit

Artikel 12
Ablehnungsgründe

Artikel 13
Entscheidung der empfangenden Behörde

Artikel 14
Konsultationen zwischen übertragenden und empfangenden Behörden

Artikel 15
Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz

Kapitel 3
Wirkungen der übertragung

Artikel 16
Wirkungen im Mitgliedstaat, der übertragenden Behörde

Artikel 17
Wirkungen im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Unterrichtung durch die empfangende Behörde

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Kosten

Artikel 21
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang
Formblatt für die Übertragung der Strafverfahren (gemäß Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/.../JI)


 
 
 


Drucksache 191/09

... d) nähere Angaben zu dem Verdächtigen und/oder Beschuldigten, soweit diese bekannt sind, und gegebenenfalls zu den Opfern;

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Drucksache 191/09




Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden

Artikel 4
Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde

Kapitel 2
Informationsaustausch

Artikel 5
Unterrichtung

Artikel 6
Maßgebliche Verbindung

Artikel 7
Verfahren für die Unterrichtung

Artikel 8
Form und Inhalt der Unterrichtung

Artikel 9
Form und Inhalt der Antwort

Artikel 10
Fristen und zusätzliche Informationen

Artikel 11
Nichtbeantwortung

Kapitel 3
Direkte Konsultationen

Artikel 12
Direkte Konsultationen

Artikel 13
Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen

Kapitel 4
Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 14
Ziel der Konsultationen

Artikel 15
Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 16
Zusammenarbeit mit Eurojust

Artikel 17
Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde

Kapitel 5
Verschiedenes

Artikel 18
Sonstiger Informationsaustausch

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Inkrafttreten

Addendum 1

Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A

ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B

Addendum 2 Erläuternder Bericht

Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich

4 Rechtsrahmen

Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln

Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Anhang
Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden

I Tschechische Republik

II EUROJUST

4 Portugal/Frankreich

Spanien/Vereinigtes Königreich

4 Portugal/Spanien

4 Deutschland/Frankreich/Spanien

4 Portugal/Deutschland

4 Luxemburg/Frankreich

4 Spanien/Niederlande


 
 
 


Drucksache 257/09

... 26. bedauert die Zuspitzung der Lage im Nahen Osten und die hohe Zahl an zivilen Opfern, die der bewaffnete Konflikt im Gazastreifen fordert, wozu noch das Fehlen echter Fortschritte im Friedensprozess kommt; gibt zu bedenken, dass die in der Konferenz von Annapolis von 2007 gesetzt Frist abläuft, und ist überzeugt davon, dass eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit dem Annapolis-Prozess zusätzliche Impulse verleihen kann; ist der Auffassung, dass die Europäische Union ein starkes und deutlich sichtbares politisches Engagement in der Region zeigen sollte, das den von ihr zur Verfügung gestellten Finanzmitteln entspricht, insbesondere im Hinblick auf die Lösung der dramatischen humanitären Krise im Gazastreifen; fordert den Rat auf, seine Bemühungen um einen dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen gemäß der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1860/2009 fortzusetzen und damit in Absprache mit anderen regionalen Akteuren die Einleitung von Friedensverhandlungen zwischen Israel und dem palästinensischen Volk zu ermöglichen; fordert den Rat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie ein dauerhafter Frieden in der Region gefördert werden kann, einschließlich der Entsendung einer ESVP-Mission;

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Drucksache 257/09




2 Grundsätze

2 Haushaltsaspekte

Der Jahresbericht des Rates über die GASP 2007

Eine neue transatlantische Agenda

Querschnittsthemen der GASP

Wichtigste Sicherheitsbelange der Europäischen Union

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft

3 Georgien

3 Russland

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

Mittlerer Osten

3 Afrika

3 Asien

3 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... . Diese Gesamtkonzeption soll sich durchgängig und erkennbar am Maßstab des Schutzes der besonders schutzbedürftigen Opfer orientieren. Diesen Opfern schwerwiegender Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter soll als Verfahrensbeteiligten eine besondere Stellung eingeräumt werden, um ihre speziellen Bedürfnisse besser vertreten zu können.

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Drucksache 178/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *

10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)

Zu Artikel 1 Nummer 22

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 696/09

... 19.4.4 Eine Ermächtigung der zuständigen Behörde ist nicht erforderlich, wenn ein Pass oder Passersatz nur zur Einreise in den Geltungsbereich des Gesetzes ausgestellt wird (Reiseausweis als Passersatz). Wenn die Ausstellung eines solchen Dokumentes im Ausland aufgrund der Ein- oder Durchreisebestimmungen eines anderen Staates nicht möglich ist, kann in Einzelfällen, in denen schwerwiegende Nachteile für den Betroffenen drohen (z.B. Kindesentziehungen, Ruckfuhrung von Entführungsopfern), auch ein vorläufiger Reisepass ohne Ermächtigung der zuständigen Behörde ausgestellt werden. Dieser ist jedoch sowohl in seinem Geltungsbereich als auch in seiner Gültigkeitsdauer für den genannten Zweck zu beschränken.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.