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0003/05B
0600/1/05
0122/05
0794/05
0621/04
0870/1/04
0683/04
1010/04
0901/04
0268/04
0873/04
0980/04
0618/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0741/04B
0803/04
0807/04
0883/04
0606/3/04
0361/04
0166/04
0596/04
0678/04
0242/04B
0747/04
0663/04
0983/04
0737/04
0610/04
0789/04
0669/04
0953/04B
0622/04
0663/1/04
0903/04
0879/04
0852/04
0576/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0860/04
0676/04B
0280/04
0408/04
0688/1/04
0726/04
0683/4/04
0979/04
0945/04
1012/04
0941/1/04
0578/04
0688/04B
0905/04
0982/04
0595/04
0663/04B
0458/04B
0429/04
0783/04
0870/04B
0939/04
0301/04
0953/04
0688/04
0361/04B
0870/04
0995/04
0702/04
0741/1/04
0687/04
0507/04B
0065/04B
1011/04
0808/04
0981/04
0821/04
0725/04
0945/04B
0140/04
1003/04
0613/04
0441/04
0850/04
0667/04
0591/04
1013/04
0818/04
0888/04
0712/1/04
0049/03
0663/03
0450/03
0831/03
0830/03B
0849/03
0663/03B
Drucksache 370/11

... F. in der Erwägung, dass sich beide Vertragsparteien erhebliche Vorteile durch die Abschaffung von Zöllen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und des Niederlassungsrechts versprechen und bekräftigt haben, sich für den Abbau von Zöllen und die weitere Liberalisierung des Niederlassungsrechts und des Handels mit Dienstleistungen einzusetzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 258/11

... (2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Steueranspruch“ bedeutet einen Betrag, der aufgrund von Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, eines Landes oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, geschuldet wird, soweit die Besteuerung diesem Abkommen oder anderen Übereinkünften, denen die Vertragsstaaten als Vertragsparteien angehören, nicht widerspricht, sowie mit diesem Betrag zusammenhängende Zinsen, Geldbußen und Kosten der Erhebung oder Sicherung.



Drucksache 665/11

... - Ermittlung der bewährten Verfahren und der reproduzierbaren Modelle: Dazu ist mit allen beteiligten Parteien eine vollständige Kartografie der Sozialunternehmen in Europa zu erstellen, mit der ihre Eigenschaften, ihre Wirtschaftsmodelle, ihr wirtschaftliches Gewicht, ihr länderübergreifenden Wachstumspotenzial ebenso erfasst werden wie Inhalt und Kriterien der Satzungen und Steuersysteme sowie die Kennzeichnungsinstrumente.

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Drucksache 665/11




Mitteilung

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

3.3.3. Staatliche Beihilfen

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 817/11

... 2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 772/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass die Durchsetzung des Rechts für die Verbraucher auch über den Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung erleichtert werden soll. Die Beilegung von Streitigkeiten außerhalb staatlicher Gerichte kann für die Parteien eines Konflikts mit Vorteilen verbunden sein. Insbesondere sind außergerichtliche Konfliktlösungen häufig kostengünstiger, einfacher zugänglich und im Verfahrensgang flexibler als die Streitlösung durch staatliche Gerichte.

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Drucksache 772/11 (Beschluss)




Anlage Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.


 
 
 


Drucksache 571/11

... Das Kriterium der "Angemessenheit" greift ausdrücklich den gesetzlichen Grundsatz des Vorbehaltes der sog. "Billigkeitskontrolle" nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf, den die Zivilgerichte in ständiger Rechtsprechung bei der Überprüfung der Entgelthöhe zu Grunde legen. Dies gewährleistet, dass die objektiven wirtschaftlichen Interessen beider Parteien Berücksichtigung finden.

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Drucksache 571/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 19b

§ 20a

§ 23c

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Kosten

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 366/11

... Das Fakultativprotokoll von 2006 zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) schuf ein neues System zur regelmäßigen Inspektion von Haftorten, um einer Misshandlung von Häftlingen vorzubeugen. Die Vertragsparteien des OPCAT 27 müssen in ihrem jeweiligen Land eine nationale Stelle (National Preventive Mechanism – NPM) einrichten oder bezeichnen, die die Justizvollzugsanstalten begutachtet.



Drucksache 59/11 (Beschluss)

... 2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und 3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert, es sei denn, das Berufungsgericht hält eine mündliche Verhandlung unter Abwägung auch der Interessen der Parteien für angemessen." '

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Drucksache 59/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 522 Absatz 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 522 Absatz 2 Satz 4 ZPO , Nummer 2 § 522 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 544 Absatz 1 Satz 1 ZPO ,

'Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung


 
 
 


Drucksache 485/1/11

... es sei denn, das Berufungsgericht hält eine mündliche Verhandlung unter Abwägung auch der Interessen der Parteien für angemessen."

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Drucksache 485/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 522 Absatz 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 522 Absatz 2 Satz 4 ZPO , Buchstabe b § 522 Absatz 3 ZPO , Nummer 3 § 708 Nummer 10 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 544 Absatz 1 Satz 1 ZPO , Artikel 3 Nummer 1 § 26 Nummer 8 EGZPO


 
 
 


Drucksache 144/11

1.1.4.1. Die Mitgliedstaaten dürfen bilaterale Abkommen mit benachbarten Drittstaaten über die Einrichtung gemeinsamer Grenzübergangsstellen schließen, an denen Grenzschutzbeamte einer der Parteien des Abkommens im Hoheitsgebiet der anderen Partei Einreise- und/oder Ausreisekontrollen nach dem Recht ihres Landes vornehmen. Gemeinsame Grenzübergangsstellen können entweder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder in dem des Drittstaats eingerichtet werden.

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Drucksache 144/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen

Artikel 1
- Änderungen am Schengener Grenzkodex:

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 4
: Überschreiten der Außengrenzen

Artikel 5
: Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

Artikel 7
: Grenzübertrittskontrollen von Personen

Artikel 9
: Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung

Artikel 10
: Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

Artikel 11
: Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 12
: Grenzüberwachung

Artikel 13
: Einreiseverweigerung

Artikel 15
: Durchführung von Grenzkontrollen

Artikel 18
: Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

Artikel 19
: Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen

Artikel 21
: Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets

Artikel 32
: Änderung der Anhänge

Artikel 33
: Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 37
: Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten

Anhang III

Anhang IV

Anhang VI

Anhang VII

Anhang VIII

Artikel 2
- Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:

Vorschlag

Artikel 1
Änderung des Schengener Grenzkodexes

Artikel 32
Änderung der Anhänge

Artikel 33
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 271/11 (Beschluss)

... über die Lieferung unbestellter Waren und Leistungen. Kommt ein wirksamer Vertrag nicht zustande, dann werden die Parteien so gestellt, als habe der Verbraucher überhaupt keine Bestellung abgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 3
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

II. Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

III. Änderungen des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

IV. Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 181/11 (Beschluss)

... 18. In beiden Absätzen von Artikel 5 sollte jeweils die Bezugnahme auf das "beste Interesse des Verbrauchers" ersatzlos gestrichen werden. Es liegt in der Natur eines zivilrechtlichen Vertrages, dass beide Parteien vom Vertrag angemessen profitieren wollen und ein gerechter und fairer Interessenausgleich angestrebt wird. Die Vertragspartner haben in gewissem Umfang gegensätzliche Interessen. Wird ein Vertragspartner verpflichtet, im besten Interesse seines Vertragspartners zu handeln, bedeutet dies, dass er dessen Interessen vor seine eigenen Interessen stellen muss. Dies erscheint mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/11 (Beschluss)




Zu den Regelungen im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikeln 19

Zu Artikel 24

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte Artikel 26 :

Zu Anhang I:

Zu Anhang II:

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 260/11

... a) „Vertragsparteien“ bezeichnet die Internationale Organisation für erneuerbare Energien und die Bundesrepublik Deutschland;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 772/2/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich der alternativen Streitbeilegung zur Entwicklung des europäischen Binnenmarkts und zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen, indem sichergestellt werden soll, dass mit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern Stellen befasst werden können, die unparteiische, transparente, effektive und faire Verfahren der alternativen Streitbeilegung anbieten.



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 5. Artikel 76 des Richtlinienvorschlags steht im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um den Umgang mit externen Ratings. Zur Förderung interner Ratings sollen Kreditinstitute mit einem wesentlichen Kreditrisikoengagement und einer bedeutenden Anzahl von Gegenparteien anstelle von externen Ratings interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen entwickeln und nutzen.



Drucksache 311/11

... Ein Sichtvermerk für einen kurzfristigen Aufenthalt ist ein für eine oder mehrere Einreisen gültiger Sichtvermerk, wobei weder die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthalts noch die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Aufenthalte vom Datum der ersten Einreise an gerechnet mehr als drei Monate pro Halbjahr betragen dürfen. Sichtvermerksfreie Drittausländer können sich in dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien frei bewegen, höchstens jedoch drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an.



Drucksache 161/11

... (1) Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die zumindest auch für ihre jeweiligen in der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Mitglieder zuständig sind (vorschlagsberechtigte Tarifvertragsparteien) und bundesweit tarifliche Mindeststundenentgelte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung miteinander vereinbart haben, können dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorschlagen, diese als Lohnuntergrenze in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen; die Mindeststundenentgelte können nach dem jeweiligen Beschäftigungsort differenzieren. Der Vorschlag muss für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten einheitliche Mindeststundenentgelte sowie eine Laufzeit enthalten. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.



Drucksache 809/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 877/11

... Zweitens soll künftig mehr Rechtssicherheit in der Frage herrschen, wie das EU-Beschaffungsrecht auf die Beziehungen von öffentlichen Einrichtungen untereinander anzuwenden ist. Um "öffentlichöffentliche Kooperation" handelt es sich, wenn öffentliche Einrichtungen wie etwa kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten. Dass die Parteien eines öffentlichen Beschaffungsvertrags den Status öffentlicher Einrichtungen besitzen, reicht allein nicht aus, um derartige Verträge von der Anwendung der EU-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen auszunehmen, aber die reformierten Vorschriften legen in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eindeutig fest, in welchen Fällen derartige Verträge nicht dem EU-Beschaffungsrecht unterliegen. Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Anwendung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen nicht mit der Freiheit der Behörden kollidiert, selbst zu entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben organisieren und ausführen. Andere Vorschriften sollen hingegen dafür sorgen, dass öffentlichöffentliche Kooperationen den Wettbewerb mit privaten Wirtschaftsteilnehmern nicht verzerren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 237/11

... - unter Hinweis darauf, dass der Iran eine Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags ist, dadurch seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten nuklearen Tätigkeiten, einschließlich des nuklearen Materials, bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 617/1/11

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Vorschlag eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts zahlreiche Regelungen vorsieht, die für die betroffenen Unternehmen im Vergleich zum deutschen Recht eine Schlechterstellung beinhalten. Dies wirkt sich negativ auf die Wahrscheinlichkeit einer Anwendung aus. Derzeit können die Vertragsparteien regelmäßig durch individuelle Verträge das Risiko, das aus unterschiedlichen Rechtsordnungen resultiert, auf ein annehmbares Maß verringern. Das vorgeschlagene Europäische Kaufrecht enthält hingegen umfangreiche vorvertragliche Informationsrechte sowie eine erhebliche Ausdehnung möglicher Widerrufsrechte des Käufers bzw. Kunden.



Drucksache 308/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Verwaiste Werke

Artikel 3
Sorgfältige Suche

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5
Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8
Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9
Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfungsklausel

Artikel 12
Entry into Force

Artikel 13

Anhang


 
 
 


Drucksache 574/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kroatien, nachfolgend Vertragsparteien genannt - bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Suchtmittel- und Vorläufersubstanzenkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, in Anerkennung der großen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität und in dem Wunsch, einander möglichst umfassend Unterstützung zu gewähren und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu steigern, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 119/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Königreichs Norwegen - im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet von dem Wunsch geleitet, den Begegnungsgedanken an der Deutschen Schule Oslo - Max Tau durch den gemeinsamen Schulbesuch von deutschen und norwegischen Schülern und durch die Vermittlung der Landessprachen beider Vertragspartner zu Fördern - in der Absicht, die guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern weiterzuentwickeln und eine umfassendere Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet insbesondere auf dem Schulsektor zu erreichen, unter Bezugnahme auf das Kulturabkommen vom 29. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen - sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 852/1/11

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (FGG-Reformgesetz - FGG-RG), BGBl. I S. 2586, hat einerseits den Begriff der Handelssachen nach § 95 GVG erweitert (vgl. Artikel 22 Nummern 11, 13 FGG-RG), andererseits bestimmte gesetzlich angeordnete Zuständigkeiten der Kammer für Handelssachen, die unabhängig von entsprechenden Parteianträgen (§§ 96, 98 GVG) galten, aufgehoben. Dabei handelte es sich um folgende Vorschriften:

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Drucksache 852/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 192 Absatz 3 Satz 4 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 394 Satz 4 - neu - AktG

3. Zu Artikel 2a - neu - § 94 Absatz 1 und 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

4. Zu Artikel 3a - neu - § 52 Absatz 1 GmbHG

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


 
 
 


Drucksache 402/11

... - Politische Vorbedingungen: Entsprechend den Grundwerten der EU muss ein potenzielles Empfängerland über wirksame demokratische Einrichtungen und Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, verfügen und die Menschenrechte sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit achten.



Drucksache 645/1/11

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EMIR) über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister KOM (2011)



Drucksache 772/11

... Neben traditionellen Rechtsbehelfen2 steht Verbrauchern und Unternehmen in manchen Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit offen, sich mit ihren Beschwerden an Stellen für die alternative Streitbeilegung ("AS-Stellen") zu wenden. Diese Stellen dienen der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten der Parteien durch Intervention z.B. von Schlichtern, Mediatoren, Ombudsleuten oder Beschwerdestellen.

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Drucksache 772/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Hauptelemente des Vorschlags

3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben

3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit

3.1.3. Qualität von AS-Stellen

3.1.4. Überwachung

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze

Artikel 5
Zugang zur alternativen Streitbeilegung

Artikel 6
Fachwissen und Unparteilichkeit

Artikel 7
Transparenz

Artikel 8
Effektivität

Artikel 9
Fairness

Kapitel III
Information Kooperation

Artikel 10
Information der Verbraucher durch Unternehmer

Artikel 11
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 12
Allgemeine Informationen

Artikel 13
Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten

Artikel 14
Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden

Kapitel IV
überwachung von AS-Stellen

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind

Artikel 17
Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 21
Mitteilungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 143/11

... Die EU, die etwas mehr als 10 % der weltweiten Emissionen erzeugt, kann den Klimawandel nicht allein bekämpfen. Das Problem des Klimawandels lässt sich nur durch Fortschritte auf internationaler Ebene lösen, und die EU muss weiterhin ihre Partner einbinden. Da sie jedoch seit mehr als einem Jahrzehnt ehrgeizige interne klimapolitische Maßnahmen formuliert und durchgeführt hat, konnte sie viele andere Länder davon überzeugen, es ihr gleichzutun. Heute ist die Lage völlig anders als Ende 2008, als die EU einseitig ihr Klima- und Energiepaket verabschiedete. Auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) in Kopenhagen kamen führende Politiker überein, dass weltweit die Durchschnittstemperatur um höchstens 2 °C steigen sollte. Heute haben sich Länder, auf die über 80 % der weltweiten Emissionen entfallen, im Rahmen der Vereinbarung von Kopenhagen und der Vereinbarungen von Cancún zu inländischen Emissionszielen verpflichtet. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, werden einige Länder mehr tun müssen, als sie derzeit beabsichtigen.



Drucksache 267/11

... Das Rotterdamer Übereinkommen wurde im September 1998 verabschiedet und trat am 24. Februar 2004 in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der gemeinsamen Verantwortlichkeit und der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im internationalen Handel mit gefährlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeiner Hintergrund

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Änderungen und Präzisierungen bestimmter Begriffsbestimmungen Artikel 3

Änderungen beim „Verfahren der ausdrücklichen Zustimmung“ Artikel 14 Absatz 7

Beteiligung der Europäischen Chemikalienagentur Artikel 6 und 24

Anpassung der die Außenvertretung der Union betreffenden Bestimmungen sowie der Ausschussverfahren an den Vertrag von Lissabon Artikel 5 sowie Artikel 26 bis 29

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.2. Neufassung


 
 
 


Drucksache 67/11

... , nach dem die Vertragsparteien Ehegatten sein müssen. In Frankreich ergibt sich das ausdrücklich aus Artikel 1395 CC.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft

§ 1519
Vereinbarung durch Ehevertrag

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 264
Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Artikel 5
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation

2. Ziel der Änderungsvorschläge

3. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Allgemeines

b § 1519 BGB – neu –

aa Grundsatz

bb Anwendung der §§ 1368 und 1412 BGB

c Abgrenzung zum sonstigen Güterrecht im weiteren Sinne

aa § 1357 BGB

bb § 1365 BGB

cc § 1382 BGB

dd § 1384 BGB

ee Versorgungsausgleich

d Erbrechtliche Abwicklung des Güterstandes

e Einbeziehung des Lebenspartnerschaftsrechts

f Rechtslage bei Kündigung des Abkommens

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes Der Güterstand endet

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Abschnitt 1
Anfangsvermögen

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Abschnitt 3
Zugewinnausgleichsforderung

Artikel 12
Anspruch auf Zugewinnausgleich

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Artikel 17
Stundung

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ausgangssituation

2. Grundzüge des geltenden internationalen Privatrechts

3. Wesentlicher Inhalt des Abkommens

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 7

Zu den Artikeln 19

Anlage zur
Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

a Deutsches Güterrecht

b Französisches Güterrecht

2. Zweckmäßigkeit der Schaffung eines gemeinsamen Güterstandes

B. Darstellung des Güterstandes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 17
Stundung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung


 
 
 


Drucksache 800/11

... Darüber hinaus wird in Artikel 1 die Anwendbarkeit der geänderten Richtlinie auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse behandelt. Die Artikel 3 bis 20 (über die Zulassung zum Markt für Abschlussprüfer) finden ungeachtet der Art des geprüften Unternehmens auf Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften Anwendung. Für die übrigen Artikel der Richtlinie stellt sich die Lage allerdings anders dar: Artikel 22 über die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Artikel 25 über die Prüfungshonorare, Artikel 27 sowie Artikel 28 über den Bestätigungsvermerk sowie wie Artikel 29 bis 31 über Qualitätssicherungssysteme, Untersuchungen und Sanktionen würden nicht für die Abschlussprüfung über Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten.



Drucksache 588/11 (Beschluss)

... - Artikel 3 des Richtlinienvorschlags zielt im Ergebnis darauf ab, auch Finanztransaktionen durch im Drittland ansässige Institute in der EU zu besteuern, wenn der Auftraggeber in der EU ansässig ist (Weltprinzip). Die flächendeckende Steuerbarkeit einer Finanztransaktion mit einer Vertragspartei in der EU wäre auf diesem Weg zwar weitgehend sichergestellt, aber es bedarf noch der näheren Prüfung, wie ein gleichmäßiger Steuervollzug auch im Verhältnis zu in der EU nichtansässigen Finanzinstituten sichergestellt werden kann.



Drucksache 60/4/11

... Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, um die Streitkultur in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Streitende Parteien sollen sich vor einer Inanspruchnahme der Gerichte zunächst selbst um eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Lösung ihres Konflikts bemühen und hierbei die bestehenden Möglichkeiten wie z.B. das Angebot einer außergerichtlichen Mediation ausschöpfen. Obligatorisch ist die Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Mediation vor Anrufung der Gerichte nach dem Gesetzentwurf aber bislang nicht, obwohl dadurch eine Entlastung der Gerichte und der Landeshaushalte erreicht werden könnte.

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Drucksache 60/4/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 264/11

... Für die mit dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige für Schweizer Staatsangehörige eröffnete Möglichkeit, Aufenthaltserlaubnisse auf Antrag im Format des elektronischen Aufenthaltstitels zu erhalten, wird eine Gebührenregelung eingeführt. Für freizügigkeitsberechtigte Schweizer ergibt sich aus dem Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, dass die Gebühr für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Sonderbescheinigung für die Staatsangehörigen der Vertragsparteien den Betrag der Ausstellungsgebühr von Personalausweisen für Inländer nicht übersteigen darf. Dementsprechend wird die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ermäßigt und entsprechend der Gebühr für den elektronischen Personalausweis festgesetzt.



Drucksache 158/11

... Die vorgeschlagene Regelung verbessert den Rechtsschutz in der EU für Unionsbürger und insbesondere für in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare. Sie erleichtert die Anwendung von Artikel 47 der Grundrechtecharta, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht gewährleistet. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts werden Parallelverfahren sowie der Wettlauf zu den Gerichten vermieden.

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Drucksache 158/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Trennung

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Bestimmung des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Universelle Anwendung

Artikel 17
Eingriffsnormen

Artikel 18
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 21
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 22
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 23
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 24
Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 25
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 26
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 28
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 29
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 30
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 31
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 33
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 34
Revisionsklausel

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 588/1/11

... - Artikel 3 des Richtlinienvorschlags zielt im Ergebnis darauf ab, auch Finanztransaktionen durch im Drittland ansässige Institute in der EU zu besteuern, wenn der Auftraggeber in der EU ansässig ist (Weltprinzip). Die flächendeckende Steuerbarkeit einer Finanztransaktion mit einer Vertragspartei in der EU wäre auf diesem Weg zwar weitgehend sichergestellt, aber es bedarf noch der näheren Prüfung, wie ein gleichmäßiger Steuervollzug auch im Verhältnis zu in der EU nichtansässigen Finanzinstituten sichergestellt werden kann.



Drucksache 150/11

... Die Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Änderung von § 137 SGB V mittelbar durch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Anforderungen zur Sicherung der Hygiene in der medizinischen Versorgung entstehen, lassen sich wegen des nicht feststehenden Regelungsumfangs noch nicht quantifizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Gestaltung der Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene wie bei allen Richtlinienentscheidungen nach § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und nur die zur Sicherung einer ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Seine Zusammensetzung ist auf einen Interessenausgleich zwischen den Selbstverwaltungsparteien ausgerichtet und bietet Gewähr dafür, dass insbesondere die Kassenseite auch das Interesse an der Vermeidung von Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt.



Drucksache 117/11

... 5. begrüßt den Gesetzentwurf über die Generalamnestie, die die Freilassung der politischen Häftlinge, die Rückkehr der Opposition an die Macht, die Anerkennung aller Oppositionsparteien und die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen ermöglicht;



Drucksache 785/11

... (2) Soweit keine Einigung über die Durchführung eines Modellvorhabens nach Absatz 1 erzielt wird, kann jede Vertragspartei das Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung nach § 89 Absatz 2 zur Festsetzung des Inhalts der Vereinbarung nach Absatz 1 anrufen. Die Festsetzung soll unterbleiben, wenn in dem Bezirk einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung bereits ein Modellvorhaben vereinbart wurde. Das Schiedsamt wird um Vertreter der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker in der gleichen Zahl erweitert, wie sie jeweils für die Vertreter der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung vorgesehen ist. Das so erweiterte Schiedsamt beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder."



Drucksache 36/11

... Ziel der Änderungsverordnung ist es, Anpassungen in der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vorzunehmen, die aufgrund der Änderung der Anlage des Internationalen Übereinkommens vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) (BGBl. 1982 II S. 297) erforderlich geworden sind. Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat mit den am 18. Mai 2006 angenommenen Entschließungen MSC.203(81) und MSC.209(81) Änderungen der Anlage des STCW-Übereinkommens beschlossen. Diese Änderungen betreffen zusätzliche Anforderungen, welche Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff erfüllen müssen, damit ihnen Befähigungsnachweise erteilt werden. Die Entschließungen sind für die Vertragsparteien des Übereinkommens verbindlich. Sie sind völkerrechtlich am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Mit der Siebten Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (BGBl. 2008 II S. 870) sind sie innerstaatlich zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getreten.



Drucksache 159/11

... 10. fordert die EU, die Mitgliedstaaten, Parteien und Stiftungen auf, die demokratischen politischen Kräfte und die Organisationen der Zivilgesellschaft in Ägypten dabei zu unterstützen, sich selbst besser zu organisieren, damit sie in der Lage sind, in vollem Umfang an dem Übergang zur Demokratie teilzunehmen; fordert die ägyptischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die Gemeinschaften koptischer Christen nicht Opfer der aktuellen Ereignisse werden und dass alle religiösen Gemeinschaften überall im Land in Frieden leben und ihren Glauben frei bezeugen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 738/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

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Drucksache 738/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Änderung der Richtlinie 2009/65/EG über OGAW

3.3.2. Änderung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds

3.3.3. Umsetzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 818/11

... 2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Regelnfür die Geschäftstätigkeit

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Messungpositiver sozialer Auswirkungen

Artikel 10
Organisatorische Anforderungen

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Jahresberichte

Artikel 13
Offenlegung gegenüber den Anlegern

Artikel 14
Beaufsichtigung

Artikel 15
Aktualisierung der Informationen

Artikel 16
Grenzüberschreitende Mitteilungen

Artikel 17
ESMA-Datenbank

Artikel 18
Aufsicht durch die zuständigen Behörden

Artikel 19
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 22
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 23
Berufsgeheimnis

Artikel 24
Bedingungen der Befugnisübertragung

Artikel 25
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer FONDS für Soziales Unternehmertum

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beaufsichtigung Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 89/11

... J. in der Erwägung, dass Afghanistan Vertragspartei mehrerer internationaler Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern ist, insbesondere des VN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979 und des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989, und in der Erwägung, dass die afghanische Verfassung in Artikel 22 besagt, dass „die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, ... vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten“ haben; in der Erwägung, dass das afghanische Familienrecht derzeit überarbeitet wird, um es an die Verfassung anzupassen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 765/11

... Rechtsextreme, Rassisten und verfassungsfeindliche Parteien haben in unserem demokratischen Deutschland keinen Platz. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an Parteiverbote sind zu berücksichtigen.



Drucksache 720/11

... - das Enterprise Europe Network mit einer neuen Verwaltungsstruktur ausstatten, die die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit des Netzes mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern verbessert, damit die KMU vor Ort besser informiert werden; - 2012 ein mehrsprachiges Online-Portal eröffnen, das drittland- und sektorspezifische Informationen über prioritäre Märkte und einen detaillierten Überblick über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Unterstützungsdienste bietet. Das Portal fällt unter das bestehende Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und wird auf der Grundlage bestehender Datenbanken wie Market Access, Export Helpdesk und Europäisches Zollinformationsportal Profile zu Geschäftschancen und -risiken bieten, die Indikatoren wie die Wirtschaftslage, Handelshemmnisse, den Verwaltungsaufwand, Zollverfahren, die Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen und sonstige Daten für ausführende KMU enthalten 36. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu EU-Rechtsvorschriften, die für den Abschluss von Verträgen mit Parteien in Drittländern herangezogen werden können 37. Das Portal wird regelmäßig aktualisiert werden;

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Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 774/1/11

... 7. Nach Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags haben die OS-Mittler die Aufgabe, die Parteien über die Vor- und Nachteile der von den AS-Stellen angewandten Verfahren zu informieren bzw. zu beraten. Nach Artikel 8 Absatz 2 sind die Parteien hinsichtlich jeder AS-Stelle über etwaige Gebühren, die Abwicklungssprache, die Verfahrensdauer, etwaige Anwesenheitspflichten sowie die Frage der Bindungswirkung des AS-Ergebnisses aber bereits von der OS-Plattform zu informieren. Dies legt nahe, dass die Information und Beratung über Vor- und Nachteile im Sinne der Artikel 6 und 7 durch die OS-Mittler über die in Artikel 8 genannten Kriterien hinausgehen soll und damit notwendigerweise subjektive Bewertungen enthalten wird.



Drucksache 851/11 (Beschluss)

... sei, die Interessen verschiedener Kläger mit gleichgerichteten Interessen zu bündeln, um den Rechtsschutz der Parteien zu verbessern. Es fehle aber an den gleichgerichteten Interessen von Anlegern, die Prospekthaftungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend machten, und Anlegern, die Ansprüche gegen ihren Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung verfolgten.

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Drucksache 851/11 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.