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"Produktinformation"


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Drucksache 121/20

... § 8 Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)

3 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3
Ergänzende Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

§ 4
Ergänzende Anzeigepflichten

§ 5
Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Klassifizierung von Produkten, Feststellung des rechtlichen Status, Einstufung von Produkten der Klasse I, Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung

§ 7
Sonderzulassung, Verordnungsermächtigung

§ 8
Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

§ 9
Sondervorschriften für angepasste Produkte

§ 10
Freiverkaufszertifikate

§ 11
Betreiben und Anwenden von Produkten

§ 12
Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 13
Verbote zum Schutz vor Fälschungen und Täuschungen

§ 14
Abgabe von Prüfprodukten

§ 15
Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt

§ 16
Ausstellen von Produkten

Kapitel 3
Benannte Stellen, Prüflaboratorien, Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 17
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen

§ 18
Anerkennung von Prüflaboratorien; Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 19
Überwachung anerkannter Prüflaboratorien

§ 20
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

§ 21
Überwachung benannter Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Befugnisse der für Benannte Stellen zuständigen Behörde

§ 23
Auskunftsverweigerungsrecht

Kapitel 4
Klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen

Abschnitt 1
Ergänzende Voraussetzungen

§ 24
Allgemeine ergänzende Voraussetzungen

§ 25
Sponsor oder rechtlicher Vertreter des Sponsors

§ 26
Versicherungsschutz

§ 27
Verbot der Durchführung bei untergebrachten Personen

§ 28
Einwilligung in die Teilnahme

§ 29
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30
Prüfer, Hauptprüfer und Leiter einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung

Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Beginn, wesentliche Änderungen und Korrekturmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Klinische Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Voraussetzungen für den Beginn

§ 31
Beginn einer klinischen Prüfung

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 32
Anforderungen an die Ethik-Kommissionen

§ 33
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 34
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 35
Ethische Bewertung der beantragten klinischen Prüfung

§ 36
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 37
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Verfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 38
Antrag

§ 39
Umfang der Prüfung des Antrags

Titel 4
Verfahren bei wesentlichen Änderungen nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/745

§ 40
Zugang der Ethik-Kommission zu Mitteilungen

§ 41
Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 42
Entscheidung der Bundesoberbehörde

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 43
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 44
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 45
Weitere Vorgaben für Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 46
Verbot der Fortsetzung

Unterabschnitt 2
Sonstige klinische Prüfungen im Sinne von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Besondere Voraussetzungen und Beginn

§ 47
Anforderungen an sonstige klinische Prüfungen

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 48
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 49
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 50
Ethische Bewertung der beantragten sonstigen klinischen Prüfung

§ 51
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 52
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Anzeige bei der Bundesoberbehörde

§ 53
Anzeige einer sonstigen klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde

Titel 4
Verfahren bei Änderungen

§ 54
Anzeige von Änderungen

§ 55
Antrag bei der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 56
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 57
Prüfung der beantragten wesentlichen Änderungen

§ 58
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 59
Vornahme von wesentlichen Änderungen

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 60
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 61
Verbot der Fortsetzung

Abschnitt 3
Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle

§ 62
Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 63
Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 64
Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung

§ 65
Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten

§ 66
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen

§ 67
Informationsaustausch

§ 68
Überwachung von klinischen Prüfungen und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde

§ 69
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden

§ 70
Kontaktstelle

Kapitel 5
Vigilanz und Überwachung

§ 71
Durchführung der Vigilanzaufgaben

§ 72
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Risikobewertung

§ 73
Ergänzende Herstellerpflichten im Rahmen der Vigilanz; Sprachenregelung

§ 74
Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 75
Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 76
Verfahren zur Erhebung von Einwänden nach Artikel 95 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 gegen Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats und zur Verhängung von Maßnahmen nach Artikel 95 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 77
Durchführung der Überwachung

§ 78
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung; Informationspflichten

§ 79
Behördliche Befugnisse im Rahmen der Durchführung der Vigilanz und der Überwachung

§ 80
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vigilanz und der Überwachung; Auskunftsverweigerungsrecht

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

§ 82
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Kapitel 6
Medizinprodukteberater

§ 83
Medizinprodukteberater

Kapitel 7
Zuständige Behörden, Verordnungsermächtigungen, sonstige Bestimmungen

§ 84
Beratungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde

§ 85
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 86
Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem

§ 87
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 88
Verordnungsermächtigungen

§ 89
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Kapitel 8
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz

§ 90
Anwendung und Vollzug des Gesetzes, Zuständigkeiten

§ 91
Ausnahmen

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 92
Strafvorschriften

§ 93
Strafvorschriften

§ 94
Bußgeldvorschriften

§ 95
Einziehung

Kapitel 10
Übergangsbestimmungen

§ 96
Übergangsvorschrift aus Anlass von Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 97
Regelungen für den Fall fehlender Funktionalität der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte nach Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 98
Übergangsregelung für das Deutsche Informations- und Datenbanksystem über Medizinprodukte

§ 99
Sonstige Übergangsregelungen für Medizinprodukte und deren Zubehör

Artikel 2
Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

§ 31a
Beginn einer Leistungsstudie

§ 31b
Anzeige von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika

§ 100
Sonstige Übergangsregelungen für Invitro-Diagnostika und deren Zubehör

Artikel 3a
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 3b
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

§ 23
Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 2017/745 .

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4a
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 4b
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

§ 8
Übergangsvorschriften aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 9
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 9a
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 10
Weitere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 10a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 10c
Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11a
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 11b
Änderung der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten

Artikel 12
Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12a
Änderung des Implantateregistergesetzes

§ 33
Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 12b
Änderung der Mess- und Eichverordnung

Artikel 13
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 14
Weitere Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 15
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16
Weitere Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16a
Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 340/1/19

... Die nach § 13 Absatz 1 und 2 FinVermV zu erteilenden Informationen sind eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung. Dies gilt auch bei Altersvorsorgeprodukten. Für durchschnittliche Anleger und ihr Informationsbedürfnis ist es oftmals nicht ausreichend, wenn ihnen lediglich die vom Emittenten erstellten Produktinformationsblätter übergeben werden, zumal der Anleger für die Vermittlungsdienstleistung regelmäßig eine nicht unerhebliche Vergütung zahlt. Daher ist die gesetzliche Fiktion in § 13 Absatz 7 Satz 1, dass der Finanzanlagenvermittler seine Informationspflichten allein durch Übergabe des Produktinformationsblatts erfüllt, zu streichen. Außerdem sind auch bei Altersvorsorgeprodukten die Kosten der Vermittlung offenzulegen, ohne dass es hierzu der Nachfrage des Anlegers bedarf. In der Folge entfällt die Hinweispflicht nach § 13 Absatz 7 Satz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 3 Satz 2, Satz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 7 Satz 1, Satz 2, Satz 3


 
 
 


Drucksache 43/19

... Die Koordinierungsgruppe (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised procedures - Human (CMDh)) kam auf Grund der wissenschaftlichen Bewertung durch den PRAC zu dem Schluss, dass die Genehmigungen für das Inverkehrbringen der Arzneimittel, die Gegenstand dieses PSUR-Bewertungsverfahrens sind, geändert werden sollen. In die entsprechenden Abschnitte der Produktinformation sind die folgenden Texte aufzunehmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1

§ 3b

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3b

Zu § 3b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 73/1/18

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben an Marketing-Anzeigen im Verordnungsentwurf aufgenommen und verschärft wurden. Künftig sollen die Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sein und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire und eindeutige Produktinformation liefern, die sowohl Chancen als auch Risiken darstellt. Es gilt zu vermeiden, dass Kleinanleger durch Investitionen in riskante Vermögensanlagen aufgrund fehlerhafter Annahmen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Es ist insbesondere für Kleinanleger wichtig, dass Klarheit darüber besteht, dass hohe Renditechan-cen auch immer mit hohen Risiken verbunden sind. Sie sollten mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments verstehen können. Es gilt sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Vermögen nur in für sie geeignete und ausgewählte Finanzprodukte investieren können. Professionelle Anleger hingegen können mit ihren Ressourcen die Seriosität und Erfolgsaussichten von Vermögensanlagen besser einschätzen und risikobewusste Entscheidungen treffen. Daher ist es wichtig, weiterhin konsequent zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern zu unterscheiden.



Drucksache 73/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben an Marketing-Anzeigen im Verordnungsvorschlag aufgenommen und verschärft wurden. Künftig sollen die Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sein und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire und eindeutige Produktinformation liefern, die sowohl Chancen als auch Risiken darstellt. Es gilt zu vermeiden, dass Kleinanleger durch Investitionen in riskante Vermögensanlagen aufgrund fehlerhafter Annahmen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Es ist insbesondere für Kleinanleger wichtig, dass Klarheit darüber besteht, dass hohe Rendi-techancen auch immer mit hohen Risiken verbunden sind. Sie sollten mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments verstehen können. Es gilt sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Vermögen nur in für sie geeignete und ausgewählte Finanzprodukte investieren können. Professionelle Anleger hingegen können mit ihren Ressourcen die Seriosität und Erfolgsaussichten von Vermögensanlagen besser einschätzen und risikobewusste Entscheidungen treffen. Daher ist es wichtig, weiterhin konsequent zwischen Kleinanlegern und professionellen Anlegern zu unterscheiden.



Drucksache 440/18

... und die Verbesserung der Informationspflichten durch das sogenannte Produktinformationsblatt positive Signale. Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht ausreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach wie vor keine durchsetzbaren Rechte, falls es zu wiederholten Abweichungen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Ziel sollte es sein, einen transparenten Markt zu schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mogelpackungen geschützt werden. Regelmäßige Geschwindigkeitsunterschreitungen sind gerade in Zeiten eines steigenden Bedarfs an hohen Bandbreiten ein wachsendes Ärgernis, insbesondere wenn kostenpflichtige Dienste nicht einwandfrei genutzt werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen hier rechtliche wie auch technische Sicherheiten. Die allgemeinen Kündigungsregeln im Zivilrecht können dies nicht abschließend gewährleisten.



Drucksache 133/18

... Nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse treten jedoch insbesondere bei längerfristiger Anwendung oder bei Überdosierung von OTC-Analgetika eine Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) auf, die auch zum Tode führen können (zum Beispiel Blutungen, Perforationen oder Ulcera im Gastro-Intestinal-Trakt, das Herz-Kreislauf-System betreffende Wirkungen wie zum Beispiel Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden). Darauf wird in den jeweiligen Packungsbeilagen und Fachinformationen ausführlich hingewiesen. Darüber hinaus enthalten Packungsbeilagen von OTC-Analgetika Angaben im Hinblick auf die Anwendungsdauer gemäß Zulassung. Aus verschiedenen Studien ist jedoch bekannt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen die in Produktinformationen aufgeführten Warnhinweise und Kontraindikationen nicht immer ausreichend beachten (zum Beispiel Hasford J, Moore N, Hoye K. Safety and usage pat-tern of low-dose diclofenac when used as an over-the-counter medication: results of an observational cohort study in a community-based pharmacy setting. Int J Clin Pharmacol Ther 2004, 42: 415-422 sowie Sinclair H K, Bond CM, Hannaford PC. Over-the-counter ibuprofen: how and why is it used? Int J of Pharmacy Practice 2000, 8: 121-127). Für Deutschland hat sich gezeigt, dass ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die OTC-Analgetika länger als vier Tage anwenden, die Anwendungsempfehlungen nicht kennen (Befragungsstudie des Robert-Koch-Instituts in den Jahren 2013 bis 2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Analgetika -Warnhinweis-Verordnung AnalgetikaWarnHV 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Warnhinweis auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen

§ 3
Übergangsvorschriften

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit staatlicher Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Für pharmazeutische Unternehmer

Für Apotheken

Rezepturarzneimittel nach § 1a Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung ApBetrO

Defekturarzneimittel nach § 1a Absatz 9 ApBetrO

Für Arztpraxen, Kliniken sowie Verbraucher und Verbraucherinnen

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

Pharmazeutische Unternehmer

Verbraucher und Verbraucherinnen

GKV und PKV

Arztpraxen, Kliniken und Apotheken

6. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 440/18 (Beschluss)

... ) vom 19. Dezember 2016 durch das Verhängen von Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur und die Verbesserung der Informationspflichten durch das sogenannte Produktinformationsblatt positive Signale. Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht ausreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach wie vor keine durchsetzbaren Rechte, falls es zu wiederholten Abweichungen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Ziel sollte es sein, einen transparenten Markt zu schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mogelpackungen geschützt werden. Regelmäßige Geschwindigkeitsunterschreitungen sind gerade in Zeiten eines steigenden Bedarfs an hohen Bandbreiten ein wachsendes Ärgernis, insbesondere wenn kostenpflichtige Dienste nicht einwandfrei genutzt werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen hier gegebenenfalls rechtliche wie auch technische Sicherheiten. Die allgemeinen Kündigungsregeln im Zivilrecht können dies nicht abschließend gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen


 
 
 


Drucksache 75/1/17

... Anforderungen an die Einwilligung in die Datenverarbeitung, die ihren Niederschlag in den Produktinformationen finden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Einleitungsteil sowie Nummer 1 und Absatz 2 - neu - FuAG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FuAG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Nummer 5 FuAG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 FuAG

6. Zu Artikel 1 § 5 FuAG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 FuAG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 FuAG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 FuAG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 3 FuAG

11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 3 FuAG

12. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 FuAG

13. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 FuAG


 
 
 


Drucksache 447/17

... sgesetzes zu übertragen, sind die in dem vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten individuellen Produktinformationsblatt der ausgleichspflichtigen Person genannten Wertentwicklungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 zugrunde zu legen" `.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/17




§ 21
Tarifvertragsparteien.

§ 26a
Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a

§ 30j
Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5


 
 
 


Drucksache 412/17

... - Herstellung der einheitlichen Zuständigkeit für alle Unternehmer, die eine französische bzw. britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben (Finanzamt Offenburg bzw. Hannover-Nord), § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) - redaktionelle Korrekturen und Anpassungen der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 533/17

... (5) Wird eine Restschuldversicherung als Nebenprodukt oder als Teil eines Pakets oder derselben Vereinbarung angeboten, ist der Versicherungsnehmer eine Woche nach Abgabe seiner Vertragserklärung für das Versicherungsprodukt erneut in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. Das Produktinformationsblatt ist dem Versicherungsnehmer mit dieser Belehrung erneut zur Verfügung zu stellen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... 26. Der Verordnungsvorschlag sollte die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Informations- und Beratungspflichten regeln oder zumindest einen ausdrücklichen Regelungsauftrag für die Mitgliedstaaten enthalten. Das zeitlich befristete Rücktrittsrecht, das § 7 Absatz 3 AltZertG für unterlassene, fehlerhafte oder unvollständige Produktinformationen vorsieht, wird als sinnvoller Mindeststandard in Ergänzung zu verschuldensabhängigen Instrumenten wie Schadensersatzansprüchen angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 770/1/17

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Beteiligung der für das Bauordnungsrecht zuständigen Gremien der Länder sicherzustellen und bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass für den Bauproduktensektor eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags geschaffen wird. Zumindest ist der Anwendungsbereich auf die Produktinformationsstellen zu begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 770/17 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Beteiligung der für das Bauord-nungsrecht zuständigen Gremien der Länder sicherzustellen und bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass für den Bauproduktensektor eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags geschaffen wird. Zumindest ist der Anwendungsbereich auf die Produktinformationsstellen zu begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 588/17 (Beschluss)

... 19. Der Verordnungsvorschlag sollte die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Informations- und Beratungspflichten regeln oder zumindest einen ausdrücklichen Regelungsauftrag für die Mitgliedstaaten enthalten. Das zeitlich befristete Rücktrittsrecht, das § 7 Absatz 3 AltZertG für unterlassene, fehlerhafte oder unvollständige Produktinformationen vorsieht, wird als sinnvoller Mindeststandard in Ergänzung zu verschuldensabhängigen Instrumenten wie Schadensersatzansprüchen angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 75/17 (Beschluss)

... Anforderungen an die Einwilligung in die Datenverarbeitung, die ihren Niederschlag in den Produktinformationen finden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Einleitungsteil sowie Nummer 1 und Absatz 2 - neu - FuAG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FuAG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Nummer 5 FuAG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 FuAG

6. Zu Artikel 1 § 5 FuAG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 FuAG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 FuAG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 FuAG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 3 FuAG

11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 3 FuAG

12. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 FuAG

13. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 FuAG


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Ein wesentlicher und wichtiger Baustein der regulatorischen Anforderungen in der Anlageberatung ist das Produktinformationsblatt nach § 64 Absatz 2 WpHG. Für viele kleinere und mittelgroße Banken ist es in der Praxis heute jedoch kaum leistbar, für die Vielzahl an Aktien, die an Börsen im In- und Ausland notiert werden, entsprechende Produktinformationsblätter vorzuhalten. Hinzu kommt, dass sowohl der unabhängige Honorar-Anlageberater als auch alle übrigen Anlageberater auch künftig die Möglichkeit haben, kleine nichtmonetäre Zuwendungen - und damit großzügiges Informationsmaterial und Unterlagen - rund um andere Finanzinstrumente als Aktien von den Produktanbietern anzunehmen. Dies macht den Vertrieb von anderen Finanzinstrumenten im Vergleich zu Aktien attraktiver. Insofern könnten die Vorgaben zum Produktinformationsblatt weiterhin mitursächlich dafür sein, dass Anbieter in der Fläche zunehmend davon Abstand nehmen, den Kunden eine Aktienberatung noch anzubieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 19/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit bei Finanzinstrumenten, für die nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 kein Basisinformationsblatt veröffentlicht werden muss, wie z.B. börsennotierte Aktien oder Bundesanleihen (so genannte einfache Finanzinstrumente), von der Verpflichtung nach § 31 Absatz 3a WpHG, ein Produktinformationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung zu stellen, auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht, abgesehen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 und Nummer 33 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 3, § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, § 39 Absatz 3d Nummer 3 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe c § 39 Absatz 3d Nummer 2 Buchstabe a WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe e § 39 Absatz 4a Satz 3 WpHG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG

5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG

6. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 19 Absatz 8 Satz 2 BörsG

7. Zu Artikel 5 Nummer 2b - neu - § 19a - neu - BörsG

§ 19a
Mittelbare Börsenteilnehmer


 
 
 


Drucksache 490/16

... V zu durchlaufen, um die Erstattungsfähigkeit ihrer Produkte in der GKV zu erreichen. Damit ist für sie ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand verbunden, dessen Höhe noch von der genauen Ausgestaltung durch die Verfahrensordnung des G-BA abhängt. Es ist mit einer geringen Zahl betroffener Produkte zu rechnen. Die Prüfung durch den G-BA stützt sich im Wesentlichen auf vorhandene Produktinformationen des Herstellers selbst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 272/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1), die durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 813/1/16

... Ein wesentlicher und wichtiger Baustein der regulatorischen Anforderungen in der Anlageberatung ist das Produktinformationsblatt nach § 64 Absatz 2 WpHG. Für viele kleinere und mittelgroße Banken ist es in der Praxis heute jedoch kaum leistbar, für die Vielzahl an Aktien, die an Börsen im In- und Ausland notiert werden, entsprechende Produktinformationsblätter vorzuhalten. Hinzu kommt, dass sowohl der unabhängige Honorar-Anlageberater als auch alle übrigen Anlageberater auch künftig die Möglichkeit haben, kleine nichtmonetäre Zuwendungen - und damit großzügiges Informationsmaterial und Unterlagen - rund um andere Finanzinstrumente als Aktien von den Produktanbietern anzunehmen. Dies macht den Vertrieb von anderen Finanzinstrumenten im Vergleich zu Aktien attraktiver. Insofern könnten die Vorgaben zum Produktinformationsblatt weiterhin mitursächlich dafür sein, dass Anbieter in der Fläche zunehmend davon Abstand nehmen, den Kunden eine Aktienberatung noch anzubieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/1/16




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 201/16

... Artikel 10 Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 201/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zinsinformationsverordnung

§ 17
Anwendungsbestimmungen

Artikel 3
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

§ 9
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 7
Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung

§ 1
Aufbau der Identifikationsnummer

Artikel 8
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

Artikel 9
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

§ 3
Auslagen.

Artikel 10
Änderung der AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3633: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 19/1/16

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit bei Finanzinstrumenten, für die nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 kein Basisinformationsblatt veröffentlicht werden muss, wie z.B. börsennotierte Aktien oder Bundesanleihen (so genannte einfache Finanzinstrumente), von der Verpflichtung nach § 31 Absatz 3a WpHG, ein Produktinformationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung zu stellen, auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht, abgesehen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 und Nummer 33 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 3, § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, § 39 Absatz 3d Nummer 3 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe c § 39 Absatz 3d Nummer 2 Buchstabe a WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe e § 39 Absatz 4a Satz 3 WpHG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG

7. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 19 Absatz 8 Satz 2 BörsG

8. Zu Artikel 5 Nummer 2b - neu - § 19a - neu - BörsG

§ 19a
Mittelbare Börsenteilnehmer


 
 
 


Drucksache 364/15

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S.1), die zuletzt durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte

§ 16
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 17
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

§ 18
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung

§ 19
Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Anlage 1
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019

Anlage 2
(zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019

Anlage 3
(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 16
(Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 17
(Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)

§ 18
(Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)

§ 19
(Kostenfreiheit und Duldungspflicht)

Anlage 1
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)

Anlage 2
(Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)

Anlage 3
(Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erstattungskosten

2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten


 
 
 


Drucksache 364/1/15

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 1) definiert werden sollte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 364/15 (Beschluss)

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6. 2010, S. 1) definiert werden sollte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 28/15

... In Spontanberichten des BfArM (UAW-Datenbank) wurden seit 1998 hierzu zwei Fälle gemeldet: In beiden Fällen wurde über die zusätzliche Anwendung von Kontrazeptiva als Begleitmedikation berichtet. In einem Fall wurde ein Gerinnungsdefekt festgestellt, die Lungenembolie trat allerdings einen Monat nach Beginn der Anwendung eines hormonalen Kontrazeptivums auf. Ein kausaler Zusammenhang mit der Anwendung der LNG-Notfallkontrazeption kann zwar nicht ausgeschlossen, aber wegen der gleichzeitigen Anwendung eines kombinierten oralen Kontrazeptivums nicht als wahrscheinlich eingeschätzt werden. Vor diesem Hintergrund wird das Risiko für venöse Thromboembolien in Produktinformationen in Produktinformationen von LNG-Notfallkontrazeptiva angemessen aufgegriffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

4 Erfüllungsaufwand

Finanzielle Folgen für die GKV sowie für Frauen, die künftig Notfallkontrazeptiva anwenden

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3194: 14. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 638/14 (Beschluss)

... , ein Produktinformationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung zu stellen, "auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht", abgesehen werden kann bzw. ob für diese Aktien Erleichterungen beim Produktinformationsblatt geschaffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... Durch die in die Nummer 3 aufgenommene Beschränkung der Zustimmungserklärung auf Beratungs- oder Vermittlungssituationen soll gewährleistet werden, dass seitens des Adressaten tatsächlich eine grundsätzliche Bereitschaft für Geldanlagen vorhanden ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass unerfahrene Verbraucher durch geschickt eingesetzte Produktinformationen erst zu einer mit Verlustrisiken behafteten Geldanlage überredet werden. Zudem kann sich die Zusendung so nicht auf eine allgemeine Zustimmung zum Erhalt von nicht näher bestimmter Werbung stützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 150/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das allgemeine Produktinformationsblatt gemäß § 31 Absatz 3a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

4. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

5. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

6. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

7. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

8. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 536/14

... Am häufigsten treten bei der Anwendung solcher Arzneimittel (im Mund- und Rachenraum) gastrointestinale Störungen auf, die in den Produktinformationen von flurbiprofenhaltigen Arzneimitteln genannt werden (u.a. Nausea, Abdominalschmerzen, Diarrhö). Dort wird der Patient bzw. die Patientin außerdem auf die Möglichkeit allergischer Reaktionen wie Asthma, Schwellungen im Gesicht und Hautreaktionen hingewiesen. Bei Einnahme der empfohlenen Maximaldosis liegt die Tagesdosis (43,75 mg) unterhalb der vorgesehenen Grenze von 50 mg. Auch bei Überdosierungen ist auf Grund des geringen Wirkstoffgehaltes pro abgeteilter Form nicht mit ernsthaften Komplikationen zu rechnen. Ein Abhängigkeitspotential ist nicht bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/14




A. Problem und Ziel

Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1

Apothekenbetriebsordnung Artikel 2

Verordnung

Verordnung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1

Apothekenbetriebsordnung Artikel 2

Verordnung

Verordnung

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3029: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukteabgabe-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 638/2/14

... Es bestehen deshalb Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Werbebeschränkungen. Von der bloßen Werbung geht noch keine konkrete Vermögensgefährdung aus. Entscheidend sind erst der Beratungsprozess, die Kaufentscheidung sowie das Management der erworbenen Anlagen. Auf dieser Ebene herrscht bereits eine sehr hohe Regulierungsdichte: Prospektpflicht, Beratungsprotokolle, Produktinformationsblätter, Pflicht zur Einholung von Kundeninformationen, Zielgruppenbildung, Geeignetheitstests etc. Diese Schutzvorschriften setzen bereits an wirksamer Stelle an. Darüber hinaus gibt es ein großes Spektrum an unabhängigen Informationsmöglichkeiten über Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, Internetportale, Fachmagazine, usw. Für darüber hinausgehende Maßnahmen besteht deshalb kein Bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/2/14




Zu Artikel 2 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 233/14

... 2. entgegen Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass eine Produktinformationsdatei in der dort genannten Weise zugänglich gemacht wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)

§ 1
Ziel

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anzeigepflichten

§ 4
Sprache

§ 5
Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel

§ 6
Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

§ 7
Ausnahmen für die Einfuhr

§ 8
Straftaten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tätowiermittel-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

1. Kosmetik-Verordnung

2. BVL-Übertragungsverordnung

3. Tätowiermittel-Verordnung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

1. Fallbezogener Aufwand im höheren Dienst h. D.

2. Gesamtaufwand im höheren Dienst

3. Ermittlung der Personalkosten in Personenmonaten

2. Kosten für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zeitliche Geltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2811: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 150/1/14

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das allgemeine Produktinformationsblatt gemäß § 31 Absatz 3a des Wertpapier-handelsgesetzes entfallen kann oder - soweit erforderlich - die im allgemeinen Produktinformationsblatt enthaltenen Informationen in das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes integriert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25d Absatz 3 Satz 2 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

7. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

8. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

11. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

12. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

13. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 72/2/13

... Durch die vorgesehenen Produktinformationen wird zwar eine größere Kostentransparenz für den Bürger hergestellt. Diese Maßnahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändert hieran nichts. Insbesondere darf der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/2/13




Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 705/13

... Zu den Buchstaben c und d (Neufassung der Positionen "Sumatriptan" und "Zolmitriptan") Die beiden Neuregelungen gehen zurück auf Voten des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (für Sumatriptan vom 13. Januar 2009 und vom 26. Juni 2012, für Zolmitriptan vom 27. Februar 2012). Im Hinblick auf den Wirkstoff Sumatriptan sind Arzneimittel zur oralen Anwendung (Packungen mit zwei Tabletten) künftig nicht mehr verschreibungspflichtig; Arzneimittel mit der Darreichungsform Nasenspray (zwei Einzeldosen mit je 20 mg) waren bislang in Deutschland noch nicht am Markt verfügbar. Der Wirkstoff Zolmitriptan wird ebenfalls für Arzneimittel zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht entlassen (auch hier Packungen mit zwei Tabletten). Der Umfang der beiden Positionen entspricht der Fülle an Warnhinweisen und Kontraindikationen, welche die Produktinformationen entsprechender nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus Gründen der Arzneimittelsicherheit aufzuweisen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer

Für verschreibende Personen

Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 335/13

... Hinsichtlich der Bereitstellung von Basisinformationsblättern für Anleger im Rahmen unterschiedlicher Vertriebsformen möchte die Kommission sicherstellen, dass Kleinanleger das Produktinformationsblatt zum richtigen Zeitpunkt erhalten, d.h. wenn sie eine Anlageentscheidung treffen; gleichzeitig soll ein zu großer bürokratischer Aufwand für Anleger vermieden werden, die an diesen Informationen nicht interessiert sind, sich bereits entschieden oder das Produktinformationsblatt anderweitig konsultiert haben. Beim jedem Vertrieb mit Beratung jedoch sollten die Basisinformationsblätter zentraler Bestandteil sein; beim Online-Handel hingegen oder sonstigen Vertriebsformen dürfte ihnen eine andere Rolle zukommen.



Drucksache 262/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1-12.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 60/13

... (8) Die Kommission wird 2013 eine Initiative für Innovation im Einzelhandel starten und mit Hilfe hochrangiger Sachverständiger prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass der Einzelhandel zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Technologien beitragen und von ihnen profitieren kann. Auf dieser Grundlage wird die Kommission konkrete Maßnahmen konzipieren, die die Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel fördern sollen, z.B. durch eine schnellere Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen, die Integration von elektronischem und herkömmlichem Handel, neue Formen der Produktinformation für Verbraucher und die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften und Normen usw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 438/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1) um. Die EnVKV konkretisiert die Pflichten der betroffenen Wirtschaftsakteure und verweist in den Anlagen 1 und 2 auf die produktspezifischen Rechtsakte der Europäischen Kommission. Da im Jahr 2012 weitere produktspezifische Rechtsakte in der Rechtsform der Verordnung verabschiedet wurden, muss die Anlage 2 der EnVKV ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 72/13

... "§ 3a Produktinformationsstelle Altersvorsorge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 2a
Kostenstruktur

§ 3a
Produktinformationsstelle Altersvorsorge

§ 7
Informationspflichten im Produktinformationsblatt

§ 7a
Jährliche Informationspflicht

§ 7b
Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages

§ 7c
Kostenänderung

§ 7d
Sicherung bei Genossenschaften

§ 7e
Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 188/13

... Eine vollständige Produktinformation für den Verbraucher über die Art des Kunststoffes und seine Recyclingfähigkeit könnte über den Rahmen bestehender Systeme hinausgehen, damit den Verbrauchern beim Kauf eines Erzeugnisses aus Kunststoff ermöglicht wird, eine sachkundige Wahl zu treffen. Die Möglichkeit eines einfachen und wirkungsvollen Recyclings könnte sich im Produktpreis niederschlagen und als Marketingstrategie genutzt werden. Die auf dem ökologischen Fußabdruck oder Ökozeichen beruhenden Angaben könnten auch genutzt werden, um eine informierte Kaufentscheidung in Bezug auf die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus eines Erzeugnisses zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 72/13 (Beschluss)

... Durch die vorgesehenen Produktinformationen wird zwar eine größere Kostentransparenz für den Bürger hergestellt. Diese Maßnahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändert hieran nichts. Insbesondere darf der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG

3. Zum Gesetz insgesamt

4. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 91/12

... Mit der Änderung im neuen Satz 9 wird klargestellt, dass der Inhaber der Zulassung verpflichtet ist, auch die Packungsbeilage als Teil der Produktinformation auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu halten. Hierbei sind gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 315/12

... -Kennzeichnung für Bauprodukte geschaffen. Sie sichern die gleichwertige Teilnahme der deutschen Wirtschaftsakteure am europäischen Binnenmarkt und stellen auch im Sinne von Bauherren und Nutzern von Bauwerken die erforderliche Produktqualität und Produktinformation sicher. Dieses Ziel könnte nicht erreicht werden, wenn die Länder jeweils eigene oder keine Regelungen erlassen würden. Dies würde zu unterschiedlichen Vermarktungsbedingungen von Produkten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen im Bundesgebiet bis hin zu Nachteilen für die gesamte deutsche Wirtschaft auf dem europäischen Markt führen. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 16
Technische Bewertungsstelle

§ 17
Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle

§ 18
Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen

§ 19
Antrag auf Notifizierung

Artikel 2
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz - BauPG)

§ 1
Technische Bewertungsstelle

§ 2
Widerruf der Benennung als Technische Bewertungsstelle

§ 3
Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen

§ 4
Antrag auf Notifizierung

§ 5
Marktüberwachung

§ 6
Sprache

§ 7
Rechtsverordnungen zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Energieeinsparverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 6
Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Das DIBt als Technische Bewertungsstelle

a Die Europäische Technische Bewertung nach der EU-Bauproduktenverordnung

b Das DIBt

c Die Befugnis des Bundes zur Einrichtung der Technischen Bewertungsstelle im DIBt

d Die Mitwirkung des DIBt in der europäischen Organisation Technischer Bewertungsstellen

e Überwachung und Begutachtung des DIBt durch den Verwaltungsrat

2. Das DIBt als notifizierende Behörde; Akkreditierungspflicht für notifizierte Stellen

3. Marktüberwachung

4. Bußgeld- und Straftatbestände

5. Folgeänderungen im sonstigen Bundesrecht

IV. Gesetzesfolgen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Zeitliche Geltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu den §§ 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 388/12

... Die bestehenden Informationspflichten variieren je nach Rechtsform der Produkte, nicht nach deren wirtschaftlichem Charakter oder den damit verbundenen Risiken für Kleinanleger. Die Vergleichbarkeit, Verständlichkeit und Darstellung der Informationen sind unterschiedlich, so dass der Durchschnittsanleger nur mühsam die erforderlichen Vergleiche zwischen den einzelnen Produkten anstellen kann. In der Praxis dienen die Produktinformationen häufig eher dazu, den Anbieter gegen rechtliche Risiken abzusichern als eine effektive, offene und ausgewogene Kommunikation mit den potentiellen Kunden zu ermöglichen, bei der das Produkt in einer für den Kunden verständlichen und verwertbaren Form vorgestellt wird. Die unabhängig von Werbematerialien gebotenen Informationen sind in der Regel übermäßig lang und heben nicht genügend auf grundlegende Aspekte oder Schlüsselinformationen ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 249/1/12

... es (z.B. Erstellung eines Beratungsprotokolls, Aushändigung eines Produktinformationsblattes, ordnungsgemäße Offenlegung von Provisionen, Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers, anlegergerechte Beratung) kann behördlich nur dann wirksam überwacht werden, wenn Mitarbeiter der Bundesanstalt die Qualität der Finanzdienstleistung in einer realen Situation überprüfen können. Dies setzt voraus, dass die eingesetzten Mitarbeiter bei Erbringung der Finanzdienstleistung ihre Identität bzw. den Überwachungszweck nicht offen legen. Es ist nicht erkennbar, wie die BaFin auf andere Weise an vergleichbare Informationen gelangen könnte, auf die sich behördliche Anordnungen bei Rechtsverstößen stützen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4a - neu - FinStabG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - FinDAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4b Absatz 3 Satz 1, Absatz 3a - neu -, Absatz 4 FinDAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 8a Absatz 1 Satz 3 - neu - FinDAG

8. Zu Artikel 2a - neu - § 4b - neu - WpHG

'Artikel 2a Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Besondere Überwachungsbefugnisse bei der Anlageberatung

9. Zu Artikel 2b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG Artikel 2c - neu - § 6c - neu - PAngVO

'Artikel 2b Änderung des Preisangabengesetzes

'Artikel 2c Änderung der Preisangabenverordnung

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

10. Zu Artikel 5 Überschrift, Absatz 4 - neu - *


 
 
 


Drucksache 687/12

... Kennzeichnung und Produktinformation

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 720/12

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, ABl. L 153 vom 18.6.2010.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 249/12 (Beschluss)

... es (z.B. Erstellung eines Beratungsprotokolls, Aushändigung eines Produktinformationsblattes, ordnungsgemäße Offenlegung von Provisionen, Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers, anlegergerechte Beratung) kann behördlich nur dann wirksam überwacht werden, wenn Mitarbeiter der Bundesanstalt die Qualität der Finanzdienstleistung in einer realen Situation überprüfen können. Dies setzt voraus, dass die eingesetzten Mitarbeiter bei Erbringung der Finanzdienstleistung ihre Identität bzw. den Überwachungszweck nicht offen legen. Es ist nicht erkennbar, wie die BaFin auf andere Weise an vergleichbare Informationen gelangen könnte, auf die sich behördliche Anordnungen bei Rechtsverstößen stützen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4a - neu - FinStabG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - FinDAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4b Absatz 3 Satz 1, Absatz 3a - neu -, Absatz 4 FinDAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 8a Absatz 1 Satz 3 - neu - FinDAG

8. Zu Artikel 2a - neu - § 4b - neu - WpHG

'Artikel 2a Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Besondere Überwachungsbefugnisse bei der Anlageberatung

9. Zu Artikel 2b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG Artikel 2c - neu - § 6c - neu - PAngVO

'Artikel 2b Änderung des Preisangabengesetzes

'Artikel 2c Änderung der Preisangabenverordnung

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

10. Zu Artikel 5 Überschrift, Absatz 4 - neu - *


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt, dass der vorgelegte Vorschlag den Verbraucherschutz durch Verbesserung der Produktinformationen stärkt. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame inhaltliche und formale Standards für Anlegerinformationen bisher nur im Bereich der Investmentfonds geregelt. Mit der Übertragung dieses Ansatzes auf andere komplexere Finanzprodukte wird ein wichtiger Schritt zu produktübergreifenden einheitlichen Spielregeln am europäischen Markt für Privatanleger vollzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 820/12

... (13) Die derzeit verwendeten unterschiedlichen Meldeformate erschweren es Herstellern und Importeuren, ihren Meldepflichten nachzukommen, und sie machen es für die Mitgliedstaaten und die Kommission aufwändig, die eingehenden Informationen zu vergleichen, zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Es sollte daher ein verpflichtendes einheitliches Format für die Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen geben. Es sollte gewährleistet sein, dass die Produktinformationen für die Allgemeinheit so transparent wie möglich sind und zugleich die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte der Tabakhersteller angemessen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der vorgelegte Vorschlag den Verbraucherschutz durch Verbesserung der Produktinformationen stärkt. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame inhaltliche und formale Standards für Anlegerinformationen bisher nur im Bereich der Investmentfonds geregelt. Mit der Übertragung dieses Ansatzes auf andere komplexere Finanzprodukte wird ein wichtiger Schritt zu produktübergreifenden einheitlichen Spielregeln am europäischen Markt für Privatanleger vollzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 209/11 (Beschluss)

... Mit § 13 VermAnlG-E wird für den Bereich der Vermögensanlagen ein Produktinformationsblatt eingeführt, wobei vorgesehen ist, dass die wesentlichen Informationen in kurzer und verständlicher Weise dargestellt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 8 Inhaltsübersicht und § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

12. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

14. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

15. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für die Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagevermittler nicht im Sinne der Anlageberater nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und GewO durch eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ersetzt werden sollte.

16. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 853/11

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1) ist in nationales Recht umzusetzen. Hierzu wird das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 853/1/11

... srecht in erster Linie nicht um Produkte, sondern um die Verbrauchskennzeichnung an Produkten sowie sonstige Produktinformationen, sonstige Angaben und sonstige Werbeinformationen zu Produkten. Die Überprüfung dieser Instrumente ist Hauptgegenstand der Marktüberwachung und muss im Fokus der Marktüberwachungsprogramme stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG


 
 
 


Drucksache 329/11

... Arzneimittel mit den Lokalanästhetika Oxybuprocain und Proxymetacain sind (nur) zur Anwendung am Auge zugelassen. Diese Arzneimittel sind entsprechend den Angaben der Produktinformationen verschreibungspflichtig. Die Verschreibungspflicht ist uneingeschränkt notwendig, da ophthalmologische Lokalanästhetika prinzipiell nur durch den Arzt verabreicht werden bzw. für den Fall der Selbsttonometrie nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden sollen. Eine Selbstmedikation birgt erhebliche Risiken für das Auge und das Sehvermögen der Patienten (Hornhautschäden, Selbstverletzung des Auges).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

1. Die Position „Ipratropiumbromid“ wird wie folgt gefasst:

2. Die Position

3. Die Position

4. Die Position „Metronidazol“ wird wie folgt gefasst:

5. Die Position

6. Die Position „Tylvalosin Acetylisovaleryltylosin “ wird wie folgt gefasst:

7. Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 209/1/11

... Mit § 13 VermAnlG-E wird für den Bereich der Vermögensanlagen ein Produktinformationsblatt eingeführt, wobei vorgesehen ist, dass die wesentlichen Informationen in kurzer und verständlicher Weise dargestellt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG , Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

9. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

14. Zu Artikel 5 [Nummer 1 Buchstabe b und] Nummer 8 [Inhaltsübersicht und] § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

15. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 4 GewO

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 2 Nummer 6 GewO

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO

21. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 157 Absatz 2 und 3 GewO

22. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/1/11

... Die gesetzliche Pflicht, ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, sollte sowohl für die Anlageberatung im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 31 Absatz 3a Satz 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d Absatz 1 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 2aneu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.