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"Prozess"
Drucksache 289/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
... 16. Der Bundesrat begrüßt den partnerschaftlichen Ansatz der Einrichtung einer "Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen". Auch hier sollte ein hinreichender mitgliedstaatlicher Einfluss sichergestellt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass zum einen neben Vertretern europäischer Behörden auch mitgliedstaatliche Vertreter diesem Gremium angehören. Zum anderen sollte Artikel 15 des Verordnungsvorschlags so spezifiziert werden, dass eine ausgewogene Besetzung der Plattform mit Sachverständigen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten sichergestellt ist. Hierbei sollten Experten für realwirtschaftliche Prozesse und von Stellen mit besonderer Expertise im Bereich "Nachhaltiges Finanzwesen" einbezogen werden.
Drucksache 195/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung - eine neue EU-Strategie für junge Menschen
... 2. Das friedliche Europa ohne Grenzen ist für junge Menschen eine selbstverständliche Lebensrealität. Deshalb kommt ihnen in einer Situation, in der es um die Zukunft der EU geht, eine Schlüsselfunktion zu. Mit ihrer Mitteilung folgt die Kommission den zentralen Vorstellungen des Bundesrates über eine neue EU-Jugendstrategie: Europa als Lebenswelt junger Menschen zu begreifen. Es gilt, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Mitwirkung an politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen eines gemeinsamen Europas zu ermöglichen und sie umfassend in allen Belangen zu beteiligen, die ihre Lebenswirklichkeit und Zukunftschancen betreffen.
Drucksache 356/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Neben Vermeidungs- und Anpassungsstrategien wird in den letzten Jahren auch sog. Geo-Engineering (oder auch Climate-Engineering) zur Bekämpfung des Klimawandels diskutiert. Besonders im Fokus steht das marine Geo-Engineering, bei dem natürliche Prozesse der Meeresumwelt manipuliert werden, um die negativen Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels zu begrenzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 3 Form und Inhalt des Antrags
§ 4 Prüfung des Antrags, öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
§ 5 Beteiligung anderer Behörden
§ 6 Vorhaben mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
§ 7 Einwendungen, Erörterungstermin
§ 8 Öffentliche Bekanntmachung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Regelungen
II. Alternativen
III. Regelungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 355/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... Während die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann zukünftig über ein breites Verständnis von spezifischen Theorien und Modellen zur Pflegeprozessplanung verfügen und diese zur Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen nutzen, sollen die Altenpflegerin und der Altenpfleger demgegenüber über ein ausreichendes Verständnis von spezifischen Theorien und Modellen zur Pflegeprozessplanung verfügen und diese bei der Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen bei alten Menschen berücksichtigen. Diese Unterscheidung führt zu deutlichen Auswirkungen im Aufgabenselbstverständnis.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 154/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung von Desinformation im Internet - ein europäisches Konzept
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt.
Drucksache 417/1/18
... Werden Kinder in gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen hineingeboren, kann die Ehefrau der Mutter nach geltendem Recht eine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind nur durch Stiefkindadoption begründen. Dabei handelt es sich um einen langwierigen und aufwendigen Prozess, den die Paare oft als diskriminierend und belastend empfinden. Obwohl sie tatsächlich die einzigen Eltern des Kindes sind, müssen das Jugendamt und das Familiengericht dennoch ihre Eignung überprüfen. In verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren wird der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil eines in die Ehe geborenen Kindes, auch wenn es sich nicht um den biologischen Vater handelt. Zudem besteht das Recht die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 2 BGB anzuerkennen.
Zur familienrechtlichen Zuordnung im Personenstandseintrag
Drucksache 343/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuch es und § 151 des Strafgesetzbuch es der DDR Betroffenen
... 3. So der am 20.12.2017 99-jährig verstorbene Wolfgang Lauinger, der im Rahmen der Frankfurter Homosexuellenprozesse von 1950 bis 1951 nach einer Denunziation mehrere Monate ohne Anklage in Untersuchungshaft festgehalten und nie eine Entschädigung erhielt. Siehe Queer.de vom 20.12.2017: Opfer des § 175. Wolfgang Lauinger ist tot. http://www.queer.de/detail.php?article id=30326 ; Bettina Leder: Die Lauingers. Eine Familiengeschichte, Berlin 2015; sowie: Archiv der anderen Erinnerungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: http://mh-stiftung.de/interviews/ .
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Eine Zusammenfassung der verschiedenen Beiträge, die von den befragten Teilnehmern eingegangen sind7, ist in Anhang II - Zusammenfassender Bericht über die Konsultationstätigkeit - des Berichts über die Abschätzung der Folgen enthalten. Die eingegangenen Beiträge und Erkenntnisse wurden für die Erarbeitung der Folgenabschätzung und die Aktualisierung der wissenschaftlichen Grundlage für den vorliegenden Vorschlag (Bericht der GFS in Anhang 7 des Berichts über die Abschätzung der Folgen) verwendet und sind ferner in den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf einen Vorschlag für eine Verordnung über die Wasserwiederverwendung auf EU-Ebene eingeflossen.
Drucksache 234/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 8. Er begrüßt die angestrebte Verdoppelung der finanziellen Mittel für das Programm ab 2021. Er mahnt aber hinsichtlich der zugleich angestrebten Verdreifachung der Teilnehmendenzahl an, dass die qualitätsgesicherte physische Mobilität weiterhin Kern des Programms bleiben muss. Virtuelle Mobilität kann den Austausch erleichtern, sollte aber in den verschiedenen Formaten stets auch mit physischer Mobilität verbunden sein. Die Verdreifachung der Teilnehmendenzahl und der Anspruch, das Programm inklusiver zu gestalten, führen zu einem gesteigerten Verwaltungsaufwand, der eine Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und eine angemessene Anpassung des Budgetanteils für die nationalen Agenturen erfordert.
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... Bildung ist die beste Investition in die Zukunft Europas. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Wachstum, Innovation und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Bildungssysteme in Europa müssen den Bürgerinnen und Bürgern die zukunftsorientierten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die sie für Innovation und Wohlstand brauchen. Außerdem spielen sie eine wichtige Rolle bei der Stiftung einer europäischen Identität, die auf gemeinsamen Werten und einer gemeinsamen Kultur beruht. Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, sich auszudrücken, sich einzubringen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und die Zukunft eines Europas mitzugestalten, das von Demokratie, Solidarität und Inklusion geprägt ist. Digitale Technologien unterstützen den Lernprozess auf vielfältige Weise und eröffnen Lernchancen, die für alle zugänglich sein müssen. Sie eröffnen den Zugang zu einer Fülle von Informationen und Ressourcen.
Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... übernommen werden soll, gilt nach Nummer 5.3.3.2 der TA Luft nur, wenn "Kohlenmonoxid als Leitsubstanz zur Beurteilung des Ausbrandes bei Verbrennungsprozessen" herangezogen wird. Dies trifft für Verbrennungsmotoranlagen aufgrund der schnellen Verbrennungsgeschwindigkeiten allerdings nicht zu, das heißt, dass Kohlenmonoxid insoweit nicht als Leitsubstanz zur Beurteilung des Ausbrandes herangezogen werden kann. In anderen Fällen sieht die TA Luft gemäß Nummer 5.3.3.2 vor, dass die kontinuierliche CO-Messung erst ab einem Schwellenwert von 100 kg/h vorgenommen werden muss.
Drucksache 107/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden"
... 6. Der Bundesrat verweist auf die Stellungnahmen der Kommission, wonach der Einsatz von Glyphosat und anderen Herbiziden möglicherweise Nahrungsnetze beeinflusst. Vielmehr sind daher alternative Maßnahmen und Verfahren der nichtchemischen Beikrautkontrolle durch Forschung und Versuchswesen weiter zu entwickeln und zur praktischen Anwendbarkeit zu führen. Die Betriebe sind, insbesondere durch die Fachverwaltungen der Länder, dahingehend zu beraten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu reduzieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auch wenn dies betriebsindividuell sehr verschieden möglich ist, sollten gleichwohl und verstärkt alle anbau- und kulturtechnischen Möglichkeiten (Fruchtfolge, Saat- und Pflanz-zeitgestaltung, resistente Sorten und andere), die mechanisch/thermischen Verfahren und soweit verfügbar auch biologische und biotechnische Maßnahmen geprüft, in das Anbaukonzept einbezogen und berücksichtigt werden. Dieser Prozess ist fortzusetzen.
Drucksache 77/18
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unverzüglich gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern und aufbauend auf deren bisherigen Planungen weitere geeignete Trassen für den Einsatz von Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturleiter-seilen zu identifizieren und dafür Sorge zu tragen, dass die für einen umfassenden Einsatz dieser Technologien erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien schnellstmöglich installiert werden. Um einen zeitnahen Einsatz dieser Technologien zu ermöglichen, sollten die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse entsprechend gestrafft bzw. vereinfacht werden. Insbesondere sollte die Möglichkeit des Verzichts auf ein Bundesfachplanungsverfahren bei diesen Vorhaben, die weitestgehend durch Zu- oder Umbeseilung realisiert werden können, geprüft werden.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Um die Datenbasis von Mietspiegeln zu verbessern, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre erweitert. Ferner wird bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels fortan allein dieser als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt. Darüber hinaus werden die bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel einzuhaltenden "anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze" klarer gefasst. Die Einzelheiten zum Inhalt eines Mietspiegels und zum Verfahren, das bei seiner Erstellung oder Anpassung einzuhalten ist, sind in einer Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ist, weiter zu konkretisieren. Zur Stärkung des Mietspiegelinstruments sieht das Gesetz nunmehr eine Vermutung vor, wonach ein sowohl von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als auch von Interessenvertretern der Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter anerkannter Mietspiegel den Anforderungen eines qualifiziertes Mietspiegels entspricht. Ein qualifizierter Mietspiegel wird im Mietprozess wie ein schriftliches Sachverständigengutachten behandelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 389/4/18
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... 2. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit in geeigneten Fällen die Öffnung von Mindeststandards im Bundesrecht dazu beitragen kann, die Strukturwandelprozesse in den betroffenen Regionen zu unterstützen.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 16. Der Gesamtprozess der transnationalen Zusammenarbeit muss nach Auffassung des Bundesrates für Lösungen außerhalb makroregionaler Ansätze offengehalten werden. Er wendet sich in diesem Zusammenhang dezidiert gegen die Auflösung bewährter Programmräume, wie dem Programmraum "Mitteleuropa". Eine Auflösung würde für einige Regionen die Möglichkeit zur transnationalen Kooperation versperren bzw. aufgrund fehlender funktionaler Bezüge zu anderen Programmräumen erheblich einschränken.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... , Hausbrand, nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte sowie lösemittelhaltige Produkte bzw. die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte. Die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion erfolgt auf Grundlage der Vorarbeiten durch das nationale Luftreinhalteprogramm in getrennten Verfahren. In diesen Prozess werden auch die Länder, die auf Grund Ihrer Vollzugskompetenz vielen nationalen Maßnahmen zustimmen müssen, einbezogen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Der Begriff "nachhaltiges Finanzwesen" bezieht sich in der Regel auf die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen, was zu mehr Investitionen in längerfristige und nachhaltige Aktivitäten führt. Bei den Umwelterwägungen geht es konkret um die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung von dessen Folgen, aber auch um allgemeine Umweltaspekte7 und damit verbundene Risiken (z.B. Naturkatastrophen8). Soziale Erwägungen können sich auf Fragen im Zusammenhang mit Ungleichheit, Teilhabe, Beschäftigungsverhältnissen sowie Investitionen in Menschen und Gemeinschaften beziehen. Umweltbezogene und soziale Erwägungen sind häufig miteinander verflochten, da bestehende Ungleichheiten vor allem durch den Klimawandel noch verschärft werden können. Die Governance in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die auch Managementstrukturen, die Beziehungen zwischen den Beschäftigten und die Vergütung von Führungskräften einschließt, spielt bei der Einbeziehung sozialer und umweltbezogener Erwägungen in den Entscheidungsprozess eine wesentliche Rolle9.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Neben Vermeidungs- und Anpassungsstrategien wird in den letzten Jahren auch sog. Geo-Engineering (oder auch Climate-Engineering) zur Bekämpfung des Klimawandels diskutiert. Besonders im Fokus steht das marine Geo-Engineering, bei dem natürliche Prozesse der Meeresumwelt manipuliert werden, um die negativen Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels zu begrenzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
§ 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen des HSEG
2. Änderung des WHG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Gesamtergebnis
b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs
aa Vorgaben
bb Prozesse
cc Fallzahlen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis
bb Vorhabenträger
cc Behörde
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... es, die pro Woche durchschnittlich mehr als 150 Rinder schlachten, sind verpflichtet, alle Rinderschlachtkörper möglichst bald nach der Schlachtung und vor Beginn des Kühlprozesses, spätestens aber eine Stunde nach dem Stechen des Tieres in die in § 1 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Kategorien und Handelsklassen einstufen zu lassen (Klassifizierung). Die durchschnittliche wöchentliche Schlachtzahl wird auf der Grundlage der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres geschlachteten Menge ermittelt. Die Verantwortung für die Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Durchführung der Klassifizierung obliegt dem Schlachtbetrieb; sie wird durch die Beauftragung eines zugelassenen Klassifizierungsunternehmens mit der Durchführung der Klassifizierung nicht berührt."
Drucksache 202/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)
... Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners bei dem Betreiber soll gewährleisten, dass die nach dieser Verordnung vorgesehenen Mitteilungen und Auskunftsverlangen einheitlich und zuverlässig gegenüber dem Betreiber zugestellt werden können und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jeweils ein kompetenter und mit der Sache vertrauter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Auch dem Interesse der Betreiber an einem einheitlichen Eingang der Mitteilungen und Auskunftsverlangen, unter anderem als Grundlage eines entsprechenden internen Prozesses, wird entsprochen. Wesentlich hierfür ist, dass die Informationen von Seiten des Betreibers ständig aktuell gehalten werden. Daher ist in Absatz 2 vorgesehen, dass eine Änderungsmitteilung gegenüber dem Bundesamt unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
§ 2 Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber
§ 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags
§ 4 Verlangen weiterer Auskünfte
§ 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
§ 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
§ 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
§ 8 Form der Übermittlung
§ 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Das endokrine System ist ein Signalsystem des Körpers. Als Kommunikationsinstrument dienen Hormone, Signalmoleküle, die sich über die Blutbahn fortbewegen und auf weiter entfernte Zellen, Gewebe und Organe einwirken. Hormone werden zur Steuerung zahlreicher Prozesse im Körper benötigt, von Prozessen in einem frühen Stadium wie der Embryonalentwicklung und der Ausbildung der Organe bis hin zur Steuerung der Gewebe-und Organfunktionen im Erwachsenenalter.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 403/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
... Die Kommission ist der Auffassung, dass die Entscheidungsprozesse der europäischen Aufsichtsbehörden verbessert werden müssen. Viele Marktteilnehmer und sogar nationale Aufsichtsbehörden teilen diese Einschätzung.
Drucksache 463/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld
... Die Länder sind insbesondere wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngelds von Anfang an in den Abstimmungsprozess zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubinden.
Drucksache 155/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... 8. Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht es dem Grundsatz der Waffengleichheit, wenn in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags ausgeführt wird, dass der durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellte Verstoß, der die Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher schädigt, für die Zwecke anderer Rechtsschutzklagen als unwiderlegbar nachgewiesen gilt, während umgekehrt ein vom Gericht verneinter Verstoß das beklagte Unternehmen nicht in etwaigen Individualklagen vor den nationalen Gerichten schützt. Hier ist zu fordern, dass die rechtskräftigen Feststellungen des Gerichts im Rahmen des Verbandsklageverfahrens die Rechtslage umfassend klären, das heißt auch zu Gunsten des beklagten Unternehmers, wenn ein Verstoß nicht festgestellt werden konnte. Eine Bindungswirkung auch in diese Richtung setzt aber, wie bereits ausgeführt, voraus, dass die Verbraucherin bzw. der Verbraucher durch Anmeldung zu einem Klageregister zu erkennen gegeben hat, dass das Verbandsklageverfahren auch auf ihr bzw. sein individuelles Rechtsverhältnis und ihre bzw. seine prozessuale Stellung Auswirkungen haben soll.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Der Betreiber hat seine Emissionen nach seinem genehmigten Überwachungsplan zu ermitteln. Soweit dieser Überwachungsplan keine Regelungen trifft, hat er die Emissionen nach der Monitoring-Verordnung und nach einer nach § 28 Absatz 2 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung zu ermitteln und darüber zu berichten. Soweit diese Verordnungen keine Regelungen treffen, ist bei Oxidationsprozessen ein Oxidationsfaktor von 1 zugrunde zu legen, eine unvollständige Verbrennung bleibt auch bei der Bestimmung des Emissionsfaktors unberücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 373/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und eine Angleichung noch bestehender Unterschiede zwischen den Ländern zu befördern, ist eine Herausforderung, die alle staatlichen Ebenen gemeinsam als Daueraufgabe verpflichtet. In dem Maße, in dem auch die Länder mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft ihren Beitrag zur Finanzierung familienpolitischer Leistungen des Bundes leisten, ist es erforderlich, die Unterstützung des Bundes für Qualitätsentwicklungsprozesse und die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland auf langfristige Perspektiven auszurichten.
Drucksache 148/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/2436
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungs-gesetz - MaMoG )
... Zivilprozessordnung
Drucksache 348/18 (Beschluss)
... 3. Der Bundesrat fordert, dass auch zukünftig Gebühren nur für eindeutig individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen, erhoben werden. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei der Überwachung prozessorientierter Systeme, wie zum Beispiel eines Sicherheitsmanagementsystems oder eines Instandhaltungssystems, um die Wahrnehmung allgemeiner staatlicher Aufsicht zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und zum Zwecke der Gefahrenabwehr und nicht um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handelt.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Die Gewährung des Zugangs zu dynamischen Daten über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) ist besonders wichtig, weil sie das Ökosystem der offenen Daten unterstützt, Zeit und Kosten durch Automatisierung des Zugriffsprozesses sparen hilft und die Weiterverwendung von Daten für vielfältige neue Produkte und Dienstleistungen erheblich erleichtert. Die gemeinsame Datennutzung kann bei richtiger und sicherer Verwendung von APIs einen erheblichen Mehrwert für verschiedene Akteure der Datenwertschöpfungskette hervorbringen. Außerdem kann sie zum Entstehen wertvoller Ökosysteme rund um Datenbestände beitragen, deren Potenzial von den Dateninhabern häufig gar nicht genutzt wird.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Das Ziel dieser Initiative besteht darin, Verzögerungen bei der Durchführung von TEN-V-Infrastrukturvorhaben zu verringern. Durch sie wird der Genehmigungsprozess auf maximal drei Jahre begrenzt. Des Weiteren soll die Initiative für größere Klarheit bei den von Vorhabenträgern zu befolgenden Verfahren sorgen, insbesondere was Genehmigungsverfahren, die Vergabe öffentlicher Aufträge und andere Verfahren betrifft.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... , sondern auch für die Energiespeicherung eine Schlüsseltechnologie darstellen. Im Oktober 2017 wurde eine Europäische Batterie-Allianz auf den Weg gebracht, deren Hauptziel der Aufbau einer vollständigen Batterie-Wertschöpfungskette ist und bei der die Batteriezellenproduktion im Mittelpunkt steht. Die Kommission prüft derzeit, mit welchen verfügbaren rechtlichen und sonstigen Instrumenten einschließlich finanzieller Mittel sie diesen Prozess gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Finanzinstitutionen und der Industrie-und Innovationsgemeinschaft unterstützen kann. Zudem bereitet sie einen umfassenden Aktionsplan als Teil des dritten Mobilitätspakets vor, das im Mai 2018 angenommen werden soll.
Drucksache 369/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches
... - "Lebensmittelbezug": § 40 Absatz 1a LFGB verpflichtet die Behörden zur Information der Öffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Fut-termittelunternehmens". In der Rechtsprechung wurde die Frage unterschiedlich diskutiert, ob dies einen konkreten Bezug des Verstoßes zu dem zu nennenden Lebensmittel/Futtermittel voraussetzt (vgl. Boch, LFGB, § 40 Rn. 34). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tendiert in seinem Beschluss vom 18. März 2013 (9 CE 12.2755) zu der Auffassung, dass eine Information über Hygienemängel nach § 40 Absatz 1a Nummer 2 LFBG grundsätzlich auch dann erfolgen kann, wenn Lebensmittel nicht unmittelbar unter Verwendung von hygienisch mangelhaften Gerätschaften und Arbeitsplatten bearbeitet würden, sondern lediglich das Umfeld des Verarbeitungsprozesses nicht den hygienischen Anforderungen entspreche. Mehrere erstinstanzliche Verwaltungsgerichte hatten diese Frage anders beurteilt. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist deshalb zwingend erforderlich.
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 33. Der Bundesrat hält allerdings die Ausgestaltung der Regelung in Artikel 8 des Richtlinienvorschlags für unzureichend. Wesentliche Sachverhalte werden durch den Richtlinienvorschlag nicht ausreichend klar beschrieben und geregelt. Zudem ergibt sich aus der Durchführung der Gefahrenbewertung auf der Ebene der Wasserkörper nach Artikel 2 der Wasserrahmenrichtlinie die zwingende Notwendigkeit für eine sowohl verfahrens- als auch inhaltsmäßige Integration dieser Gefahrenbewertung in den Bewirtschaftungsprozess der Wasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie. Der Bundesrat kritisiert, dass die Integration der Gefahrenbewertung nach der Trinkwasserrichtlinie in die Verfahren und Aufstellungsprozesse nach der Wasserrahmenrichtlinie in der vorgeschlagenen Richtlinie nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wird.
Drucksache 268/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfest-stellungsklage
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfest-stellungsklage
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 5. Das neue Instrument der strategischen Programmplanung birgt noch viele Unsicherheiten. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten in den Prozess der strategischen Programmplanung entscheidungsrelevant eingebunden werden, und fordert die Bundesregierung auf, die Länder an diesem Prozess ebenfalls angemessen zu beteiligen.
Drucksache 563/2/18
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Mit dem bisherigen Ausschluss von Abwärmenutzung im Rahmen der innovativen KWK sollen fehlgeleitete Anreize zum Verzicht auf Effizienzmaßnahmen an Industrieanlagen vermieden werden. Solche Anreize sind bei Kläranlagen jedoch nicht gegeben. Im Klärprozess wird dem Abwasser in der Regel keine Wärmeenergie zugeführt. Die im kommunalen Abwasser enthaltene Wärme ist teilweise natürliche Umweltwärme aus dem Niederschlags- und dem Frischwasser, ein anderer Teil der im Abwasser enthaltenen Abwärme hat seinen Ursprung in Prozessen bei Verbrauchern wie dem Duschen oder ähnliches.
Drucksache 433/3/18
Antrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... Strafprozessordnung
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... , im Verwaltungsverfahrens- oder Verwaltungsprozessrecht geregelt werden kann, dass in den Fällen, in denen Fehler durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, das Gericht die mangelnde Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses nur für die Teile des Vorhabens feststellt, auf die sich der Fehler ausgewirkt hat.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *
§ 17i Feste Fehmarnbeltquerung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *
§ 18h Feste Fehmarnbeltquerung
15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG
18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG
19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Drucksache 307/18
Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"
... 3. Für die Behörden ist der Prozess nicht minder aufwändig. Durch die arbeitsteilige Antragsbearbeitung kommt es zu Doppelarbeiten und zu Verzögerungen, da z.B. Elterngeld- und Kindergeldstellen auf Vorlage einer besonderen Geburtsurkunde angewiesen sind, die zuvor durch das Standesamt ausgestellt werden muss.
Drucksache 30/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetz es in Verbindung mit § 13 Nummer 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetz es von der staatlichen Parteienfinanzierung
... B. Der Präsident des Bundesrates wird beauftragt, möglichst die beiden Prozessbevollmächtigten aus dem vorangegangenen NPD-Verbotsverfahren mit Antragstellung, Begründung und Prozessführung, jeweils in enger Abstimmung mit der bereits eingerichteten länderoffenen Arbeitsgruppe der IMK unter Vorsitz des jeweiligen Bundesratspräsidentschaftslandes, zu betrauen.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... dass sie den Antragsprozess vereinfacht. Für die Neuregelung zum Dauergrünland macht die Bundesregierung von den Möglichkeiten insoweit Gebrauch, als sie bestehende Regelungen verschärft (zu den
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 27. Der Bundesrat hält allerdings die Ausgestaltung der Regelung in Artikel 8 des Richtlinienvorschlags für unzureichend. Wesentliche Sachverhalte werden durch den Richtlinienvorschlag nicht ausreichend klar beschrieben und geregelt. Zudem ergibt sich aus der Durchführung der Gefahrenbewertung auf der Ebene der Wasserkörper nach Artikel 2 der Wasserrahmenrichtlinie die zwingende Notwendigkeit für eine sowohl verfahrens- als auch inhaltsmäßige Integration dieser Gefahrenbewertung in den Bewirtschaftungsprozess der Wasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie. Der Bundesrat kritisiert, dass die Integration der Gefahrenbewertung nach der Trinkwasserrichtlinie in die Verfahren und Aufstellungsprozesse nach der Wasserrahmenrichtlinie in der vorgeschlagenen Richtlinie nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wird.
Drucksache 469/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Da die Mittel vom Bund dauerhaft zur Verfügung gestellt werden sollen, muss auch das Monitoring entsprechend nach dem Jahr 2023 fortgeführt werden. Im Jahr 2022 überprüft die Bundesregierung darüber hinaus unter Beteiligung der Länder den in Artikel 4 festgelegten Kostenrahmen. Mit dieser Evaluation soll berücksichtigt werden, dass es sich bei den quantitativen und qualitativen Weiterentwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung um dynamische Prozesse handelt und vor dem Hintergrund realer Kostenentwicklungen und weiterer Ausbaunotwendigkeiten mit einem weiteren Aufwuchs der Kosten auszugehen ist.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zur Folgeänderung:
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 2 Nummer 2
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*
Zu Artikel 2 Nummer 2
12. Zu Artikel 4 FAG
15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den Verfassungen der Mitgliedstaaten verankerter Grundwert der Europäischen Union. Für unsere offenen demokratischen Gesellschaften ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl überprüfbarer Informationen haben und sich somit zu verschiedenen politischen Themen eine Meinung bilden können. Dies erlaubt es den Bürgern, in Kenntnis der Sachlage an öffentlichen Debatten teilzunehmen und ihren Willen in freien und fairen politischen Prozessen zum Ausdruck zu bringen. Durch die bewusste, umfassende und systematische Verbreitung von Desinformation werden diese demokratischen Prozesse zunehmend auf die Probe gestellt.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 233/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 6. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags auch Drittstaaten außerhalb des EWR sowie der EU-Nachbarschaftspolitik und des Beitrittsprozesses die Programmbeteiligung zu ermöglichen. Ebenso unterstützt der Bundesrat die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen daran geknüpften Bedingungen. Insbesondere gilt dies für die Einzahlungsverpflichtungen und den Ausschluss der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über das Programm an das jeweilige Drittland.
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Zivilprozessordnung
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der kulturelle Reichtum und die Vielfalt Europas Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und der europäischen Identität sind und Europa seine Einzigartigkeit in der Welt verleihen. Er teilt ebenfalls die Auffassung, dass das geistesgeschichtliche und kulturelle Erbe Europas zentrale Grundlagen für friedliches, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der in Europa zusammenlebenden Menschen darstellt. Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, der Förderung der Kultur künftig einen größeren Stellenwert beizumessen und damit das Momentum des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 zu nutzen.
Drucksache 361/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgegebenen und etablierten hochautomatisierten Prozesse und Abläufe regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Echtzeitvorgaben von fünf Minuten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 MTS-Kraftstoff-Verordnung in der täglichen Praxis auch tatsächlich eingehalten werden. In der Vergangenheit sind zahlreiche Verbraucherbeschwerden eingegangen, nachdem die gemeldeten Preisdaten im System nicht den an den Tankstellen angezeigten Verkaufspreisen entsprachen. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat an, eine zentrale Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise direkt bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einzurichten.
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 4. Der Bundesrat ist sich der über die EU hinaus strahlenden Wirkung eines solchen Regelungsvorschlags bewusst. Mit dem Verordnungsvorschlag sowie dem parallel vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Festlegung einheitlicher Regelungen für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren (BR-Drucksache 218/18) soll ein Rechtsregime geschaffen werden, das Internet-Diensteanbieter zur Sicherung und Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet, unbeschadet des Umstands, ob ihr Sitz innerhalb der EU liegt oder die von ihnen verarbeiteten Daten auf Servern innerhalb der EU oder in einem Drittstaat gespeichert werden. Dies stellt ein Novum in der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit dar, die bisher für die Vornahme strafprozessualer Handlungen an den Ort der Vornahme und die bestehende Verfügungsberechtigung des Adressaten über die geforderten Beweismittel anknüpft.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... "6d. "elektrische KWK-Leistung" die elektrische Leistung einer KWK-Anlage, die unmittelbar mit der im KWK-Prozess höchstens auskoppelbaren Nutzwärme im Zusammenhang steht,".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 172/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen
... Mit der vor dem Hintergrund der Vertiefung des Binnenmarkts verabschiedeten Mitteilung sollen rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut werden, die einer engeren Zusammenarbeit und Interaktion von Grenzregionen und damit der Erreichung aller Ziele des Binnenmarkts noch entgegenstehen. Auch soll die Mitteilung einen Beitrag zu dem mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas eingeleiteten Reflexionsprozess leisten, indem Maßnahmen vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie Grenzregionen an Binnengrenzen leichter zusammenarbeiten und die Menschen und Unternehmen in diesen Regionen das Potenzial voll ausschöpfen können.
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit den damit verbundenen bezeichnungsrechtlichen und produktregelnden Konsequenzen (zum Beispiel geschützte geografische Begriffe, Verschnittregelungen), sollte abgewendet werden. Der Alkoholentzug bei Weinen erfolgt mit aufwändigen thermischen Verfahren oder Membranprozessen, bei denen gegebenenfalls auch
Drucksache 404/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsions-fonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
... Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat völlig darin überein, dass bestimmte Aspekte von Strukturreformen bereits aus den Strukturfonds finanziert werden können. Das wesentliche Ziel der Strukturfonds besteht schon immer darin, Investitionen in Regionen zu finanzieren, die in ihrer Wirtschaft nachhaltige strukturelle Veränderungen bewirken, um ihren Konvergenzprozess voranzubringen. Die Programme der Mitgliedstaaten und Regionen sind bereits stark auf die Mnderspezifischen Empfehlungen abgestimmt. Mit diesem Vorschlag sollen die Möglichkeiten zur Unterstützung wachstumsfördernder Strukturreformen erweitert und vereinfacht werden. Der Vorschlag unterstützt somit das im Vertrag festgelegte kohäsionspolitische Ziel, "die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern". Er sieht dabei ein alternatives Vorgehen vor. Darüber hinaus stellt er einen starken positiven Anreiz dar.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 18. Er fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass im Gesetzgebungsprozess lediglich Änderungen beschlossen werden, die zu weiteren Vereinfachungen und zu mehr Klarheit führen.
Drucksache 433/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... Strafprozessordnung
Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 2018 (BR-Drucksache 154/18(B)) wird Bezug genommen.
Drucksache 176/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
14. Zu Artikel 11
15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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