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61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rahmenbeschlüsse"


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Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Einen ähnlich begrenzten Anwendungsbereich sehen auch die älteren einschlägigen multi- und bilateralen Rechtshilfeverträge vor. Lediglich Verträge, Richtlinien und Rahmenbeschlüsse neueren Datums und auf europäischer Ebene erweitern gelegentlich den Anwendungsbereich auf Verfahren, die sich auf Straftaten oder Zuwiderhandlungen beziehen, für die eine juristische Person zur Verantwortung gezogen oder bestraft werden kann (u.a.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG

§ 35
Absehen von der Verfolgung

§ 37
Einstellung nach Anklageerhebung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG

7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG

8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG

10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG

11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG

12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG

15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG

16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt

17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/17 (Beschluss)

... /EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen ergangenen Recht zusätzlich die unmittelbar anwendbaren Regelungen des Verordnungsvorschlags beachten und sämtliche Rechtsgrundlagen in aufeinander abgestimmter Weise anwenden. Ein derartiges Regime parallel anzuwendender, unterschiedlicher Regelungsschichten ist kompliziert und wird die Akzeptanz und die Geeignetheit des Instruments im Hinblick auf die an sich erstrebte Erleichterung und Intensivierung der Durchführung grenzüberschreitender Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung deutlich reduzieren. Eine unmittelbar anwendbare Verordnung stellt insofern einen Fremdkörper im Strafrechtsbereich dar. Der Bundesrat bittet daher zu prüfen, ob nicht das Rechtsinstrument einer Richtlinie gegenüber einer Verordnung vorzuziehen ist. Bei der Umsetzung der Regelungen einer Richtlinie in nationales Recht kann eine Einpassung in vorhandene und bewährte Strukturen und Verfahren erfolgen. Die Rechtsanwender müssten nicht parallel Regelungen verschiedener Rechtsebenen anwenden, sondern könnten sich in ihnen bekannten Strukturen und Verfahren bewegen. Das würde dem Ziel der mit der Zusammenführung der Regelungen der Rahmenbeschlüsse Sicherstellung (2003/577/JI) und Einziehung (2006/783/JI) bezweckten Vereinfachung in deutlich größerem Maße entsprechen.



Drucksache 101/1/17

... /EU /EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen ergangenen Recht zusätzlich die unmittelbar anwendbaren Regelungen des Verordnungsvorschlags beachten und sämtliche Rechtsgrundlagen in aufeinander abgestimmter Weise anwenden. Ein derartiges Regime parallel anzuwendender, unterschiedlicher Regelungsschichten ist kompliziert und wird die Akzeptanz und die Geeignetheit des Instruments im Hinblick auf die an sich erstrebte Erleichterung und Intensivierung der Durchführung grenzüberschreitender Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung deutlich reduzieren. Eine unmittelbar anwendbare Verordnung stellt insofern einen Fremdkörper im Strafrechtsbereich dar. Der Bundesrat bittet daher zu prüfen, ob nicht das Rechtsinstrument einer Richtlinie gegenüber einer Verordnung vorzuziehen ist. Bei der Umsetzung der Regelungen einer Richtlinie in nationales Recht kann eine Einpassung in vorhandene und bewährte Strukturen und Verfahren erfolgen. Die Rechtsanwender müssten nicht parallel Regelungen verschiedener Rechtsebenen anwenden, sondern könnten sich in ihnen bekannten Strukturen und Verfahren bewegen. Das würde dem Ziel der mit der Zusammenführung der Regelungen der Rahmenbeschlüsse Sicherstellung (2003/577/JI) und Einziehung (2006/783/JI) bezweckten Vereinfachung in deutlich größerem Maße entsprechen.



Drucksache 24/1/15

... Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr eine ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht Angabe zu § 84d und 84e IRG ,

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15

... Mit dem Gesetz sollen folgende Rahmenbeschlüsse umgesetzt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 125/15 (Beschluss)

... "Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 125/1/15

... "Der Gesetzentwurf begründet diesen Systembruch damit, dass eine Abwägung außen- und allgemeinpolitischer Aspekte, die der Bundesregierung bzw. nach § 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflege der auswärtigen Beziehungen vorbehalten bleiben müsse, im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr stattfinde. Aufgrund des besonderen wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme sei vielmehr ein ausländisches Erkenntnis anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn keiner der in den umzusetzenden Rahmenbeschlüssen abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben sei."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 90r und § 90s IRG ,

§ 90s
Vorbereitendes Verfahren

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Überschrift Achter Teil, Abschnitt 5 IRG ,

Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 83m
Ablehnungsgründe.

§ 83n
Vorbereitendes Verfahren.


 
 
 


Drucksache 87/13

... Die Mitgliedstaaten hatten den Rahmenbeschluss 2000/383/JI bis spätestens 29. Mai 2001 und den Rahmenbeschluss 2001/888/JI bis spätestens 31. Dezember 2002 umzusetzen. Die Kommission hat drei Berichte13 über die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse vorgelegt. Obwohl mithin einschlägige Rechtsvorschriften der EU eingeführt wurden, sind bestimmte Mängel zutage getreten. So haben zwar - mit wenigen Ausnahmen - alle Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss ordnungsgemäß umgesetzt, aber es wurden unterschiedliche nationale Vorschriften erlassen, so dass innerhalb der nationalen Rechtsordnungen oftmals unterschiedliche Maßnahmen existieren und ein unterschiedliches Schutzniveau besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 135/12

... Die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ist auf EU-Ebene derzeit in vier Rahmenbeschlüssen und einem Beschluss des Rates geregelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 366/11

... Die Frage der Haftbedingungen kann bei verschiedenen Instrumenten auf dem Gebiet der gegenseitigen Anerkennung eine Rolle spielen, genauer gesagt bei den Rahmenbeschlüssen des Rates zum Europäischen Haftbefehl, zur Überstellung von inhaftierten Personen, zur gegenseitigen Anerkennung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen und zur Europäischen Überwachungsanordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 58/11

... 3, S.9, zum Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen). Eine ausdrückliche Gleichstellungsregelung enthält zudem auch Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial vom 24. April 1990 (BGBl. 1990 II S. 326, 1995 II S. 299).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 667/11

... Das Vermögen krimineller Netze aufzuspüren, einzufrieren und sicherzustellen, ist eine große Aufgabe. Die EU hat fünf Legislativinstrumente (Rahmenbeschlüsse) angenommen, die Drogenhändlern den Genuss ihres Vermögens unmöglich machen sollen 20 . Diese Rechtsakte hatten nicht genügend Wirkung. Vor allem haben sie öffentlichen Behörden nicht die Mittel an die Hand gegeben, die diese zur Sicherstellung großer Mengen an Waren benötigen. Es bedarf in Europa unbedingt eines funktionierenden Netzes von Stellen zur Einziehung von Vermögen, um die Finanzkraft krimineller Netze zu schwächen und gezielt gegen ihre illegalen Erlöse und Vermögenswerte vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 582/11

... 8. Nach dem ehemaligen EG-Vertrag, demzufolge Rahmenbeschlüsse aufgrund der sogenannten "dritten Säule" das für strafrechtliche Vorschriften übliche Rechtsinstrument darstellten, waren bereits einige Richtlinien mit strafrechtlichen Maßnahmen erlassen worden, um, gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (C-176/03), die Durchführung von Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe und zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (Richtlinien 2008/99, 2009/123 und 2009/52) sicherzustellen. Eine Angleichung von Sanktionsarten und Strafhöhen war nur in Rahmenbeschlüssen möglich (C-440/5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 280/10

... (5) Seit Annahme der Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2008/978/JI ist deutlich geworden, dass der bestehende Rahmen für die Erhebung von Beweismitteln zu stark zersplittert und zu kompliziert ist. Daher ist ein neuer Ansatz erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/10




Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Vorschlag

Kapitel I
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Artikel 1
Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 4
Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann

Artikel 5
Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung

Kapitel II
Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Artikel 6
Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 7
Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung

Kapitel III
Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 9
Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art

Artikel 10
Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 11
Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 12
Übermittlung der Beweismittel

Artikel 13
Rechtsbehelfe

Artikel 14
Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 15
Informationspflicht

Artikel 16
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 17
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 18
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen

Artikel 19
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 20
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 21
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 22
Vernehmung per Telefonkonferenz

Artikel 23
Informationen über Bankkonten

Artikel 24
Informationen über Bankgeschäfte

Artikel 25
Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 26
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 27
Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Mitteilungen

Artikel 29
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Bericht über die Anwendung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang
A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme

B Identität der betroffenen Personen

C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat

D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung

E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde

F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung

G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung

H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung

I Schlussbestimmungen und Unterschrift

Anhang
B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung

B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1

C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird

D Unterschrift und Datum


 
 
 


Drucksache 34/10

... Am 24. Februar 2005 hat der Rat der Europäischen Union den Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (im Folgenden: RbGeld) angenommen. Es handelt sich nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 280/10 (Beschluss)

... 5. Bevor ein weiteres EU-Instrument geschaffen wird, ist aus Sicht des Bundesrates insbesondere sorgfältig zu prüfen, wo die Defizite der Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2008/978/JI bei der Beweisgewinnung liegen.



Drucksache 280/1/10

... 6. Bevor ein weiteres EU-Instrument geschaffen wird, ist aus Sicht des Bundesrates insbesondere sorgfältig zu prüfen, wo die Defizite der Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2008/978/JI bei der Beweisgewinnung liegen.



Drucksache 43/10

... (3) Ist ein Urteil im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates oder eine Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 4 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates bereits einem anderen Mitgliedstaat übermittelt worden, ergehen weitere Entscheidungen gemäß den einschlägigen Vorschriften jener Rahmenbeschlüsse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/10




Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Artikel 1
Definitionen

Artikel 2
Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 3
Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 5
Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 6
Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 7
Übermittlungsverfahren

Artikel 8
Maßnahmen im Vollstreckungsstaat

Artikel 9
Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 10
Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat

Artikel 11
Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Maßgebliches Recht

Artikel 14
Pflichten der beteiligten Behörden

Artikel 15
Konsultation zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 16
Sprachenregelung

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Schutzanordnung

Anhang II
Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 32. Hinsichtlich des auf der anderen Seite geforderten verbesserten Opferschutzes bleibt nach Ansicht des Bundesrates unklar, ob und inwieweit diese Verbesserungen über die geplanten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Menschenhandel hinausgehen sollen. Die Stärkung der Rechte der Opfer ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von auch von einem Opfer begangenen Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 67/1/09

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob es sich empfiehlt, die Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union und die völkerrechtlichen Übereinkommen, die einen Verzicht auf Kostenerstattung vorsehen, in § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO im Einzelnen zu bezeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/09




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 694/09

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/09




Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs


 
 
 


Drucksache 694/09 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)



Drucksache 616/1/09

... 33. Hinsichtlich des auf der anderen Seite geforderten verbesserten Opferschutzes bleibt nach Ansicht des Bundesrates unklar, ob und inwieweit diese Verbesserungen über die geplanten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Menschenhandel hinausgehen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 178/09

... In der Europäischen Union sind die Rechte der Kinder vor allem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18. Dezember 2000 (ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 13) verankert. Nach deren Artikel 24 Absatz 2 soll bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. Auch verschiedene strafrechtliche Rahmenbeschlüsse, etwa der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie oder der Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels, die neben Regelungen zum materiellen Strafrecht auch verfahrensrechtliche Schutzbestimmungen enthalten, legen insoweit eine Schutzaltersgrenze von 18 Jahren fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 67/09 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Fassung des § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO-E ist wenig praktikabel. Sie belastet die mit der Bearbeitung von Kostensachen befassten Justizbediensteten mit der unter Umständen schwierigen Prüfung, ob im Einzelfall ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union oder eine völkerrechtliche Vereinbarung der Erhebung von Kosten entgegensteht. Zur Arbeitserleichterung sollten die zu beachtenden Rahmenbeschlüsse und völkerrechtlichen Vereinbarungen in der Norm genau bezeichnet werden (einschl. Fundstelle). Der damit verbundene Nachteil, dass § 5 Absatz 4 JVKostO in diesem Fall häufiger geändert werden müsste, kann hingenommen werden, zumal die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen und völkerrechtlichen Vereinbarungen ohnehin stets Rechtsetzungsbedarf auslösen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 655/09

... (12) Es wurden mehrere Rahmenbeschlüsse über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen angenommen, damit Urteile in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden können, insbesondere der Rahmenbeschluss 2005/214/JI vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen1, der Rahmenbeschluss 2008/909/JI vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen2, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union und der Rahmenbeschluss 2008/947/JI vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen3. Der vorliegende Rahmenbeschluss sollte die Bestimmungen dieser Rahmenbeschlüsse ergänzen und sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass deren Anwendung dadurch ausgeschlossen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/09




Entwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Grundrechte

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 6
Verzicht auf das Verfahren

Kapitel 2
Übertragung des Verfahrens

Artikel 7
Kriterien für Ersuchen um Übertragung des Verfahrens

Artikel 8
Unterrichtung des Beschuldigten

Artikel 9
Rechte des Opfers

Artikel 10
Verfahren zur Stellung des Ersuchens um Übertragung des Verfahrens

Artikel 11
Beiderseitige Strafbarkeit

Artikel 12
Ablehnungsgründe

Artikel 13
Entscheidung der empfangenden Behörde

Artikel 14
Konsultationen zwischen übertragenden und empfangenden Behörden

Artikel 15
Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz

Kapitel 3
Wirkungen der übertragung

Artikel 16
Wirkungen im Mitgliedstaat, der übertragenden Behörde

Artikel 17
Wirkungen im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Unterrichtung durch die empfangende Behörde

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Kosten

Artikel 21
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang
Formblatt für die Übertragung der Strafverfahren (gemäß Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/.../JI)


 
 
 


Drucksache 67/09

... 2. soweit Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union oder völkerrechtliche Übereinkommen einen gegenseitigen Verzicht auf Kostenerstattung vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 191/09

... Derzeit gibt es verschiedene EU-Instrumente für bestimmte Arten der Kriminalität, nach denen die Mitgliedstaaten gehalten sind, bei bestimmten Straftaten vom Territorialitätsprinzip abzuweichen und die Zuständigkeit ihrer nationalen Gerichte auszudehnen – beispielsweise mit Hilfe des aktiven bzw. des passiven Personalitätsprinzips. Nach diesen Vorschriften sind die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet, in bestimmten Fällen ihre gerichtliche Zuständigkeit auszuüben. Derartige Vorschriften finden sich im Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der EG (Artikel 4) und in dem dazugehörigen Protokoll vom 27. September 1996 (Artikel 6)2, im Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung (Artikel 7)3 sowie in den Rahmenbeschlüssen über die Verstärkung des Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro (Artikel 7)4, zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (Artikel 9)5, zur Terrorismusbekämpfung (Artikel 9)6, zur Bekämpfung des Menschenhandels (Artikel 6)7, betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (Artikel 4)8, zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (Artikel 7)9, zur 1 KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/09




Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden

Artikel 4
Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde

Kapitel 2
Informationsaustausch

Artikel 5
Unterrichtung

Artikel 6
Maßgebliche Verbindung

Artikel 7
Verfahren für die Unterrichtung

Artikel 8
Form und Inhalt der Unterrichtung

Artikel 9
Form und Inhalt der Antwort

Artikel 10
Fristen und zusätzliche Informationen

Artikel 11
Nichtbeantwortung

Kapitel 3
Direkte Konsultationen

Artikel 12
Direkte Konsultationen

Artikel 13
Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen

Kapitel 4
Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 14
Ziel der Konsultationen

Artikel 15
Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 16
Zusammenarbeit mit Eurojust

Artikel 17
Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde

Kapitel 5
Verschiedenes

Artikel 18
Sonstiger Informationsaustausch

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Inkrafttreten

Addendum 1

Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A

ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B

Addendum 2 Erläuternder Bericht

Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich

4 Rechtsrahmen

Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln

Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Anhang
Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden

I Tschechische Republik

II EUROJUST

4 Portugal/Frankreich

Spanien/Vereinigtes Königreich

4 Portugal/Spanien

4 Deutschland/Frankreich/Spanien

4 Portugal/Deutschland

4 Luxemburg/Frankreich

4 Spanien/Niederlande


 
 
 


Drucksache 119/08

... (2) In den verschiedenen Rahmenbeschlüssen, mit denen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung rechtskräftiger Entscheidungen umgesetzt wird, wird die Frage der Abwesenheitsurteile nicht einheitlich behandelt. Diese Uneinheitlichkeit erschwert die Arbeit der Praktiker und behindert die justizielle Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/08




Entwurf

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Artikel 3
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Artikel 4
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI

Artikel 51
Änderungen des Rahmenbeschlusses .../.../JI

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

3 Einleitung

Gegenseitige Anerkennung

Direkte Änderung der vier Rahmenbeschlüsse

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
, 3, 4 und 5 (allgemeine Bemerkungen)

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6 und 7


 
 
 


Drucksache 811/08

... - Aufnahme aller Bestimmungen der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommenen internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in die Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse der Union,



Drucksache 918/08

... Soweit in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c und d des VIS-Zugangsbeschlusses auch auf Straftaten Bezug genommen wird, die den in den beiden Rahmenbeschlüssen aufgeführten Straftaten gleichwertig sind, besteht kein Umsetzungsbedarf. Das deutsche Recht sieht solche gleichwertigen Straftaten nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2
Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen

§ 3
Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten

§ 4
Datenschutzkontrolle

§ 5
Protokollierung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Gesetzgebungskompetenz

C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Bürokratiekosten

H. Befristung

I. Evaluation

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)


 
 
 


Drucksache 353/07

... Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Mehrere Rahmenbeschlüsse der EU legen den Mitgliedstaaten sogar nahe, für Täter, die Aufklärungs- oder Präventionshilfe leisten, eine gesetzliche Strafmilderung vorzusehen (vgl. Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (Abl. EG (Nr.) L 164/3), Artikel 4 des im Wege der allgemeinen Ausrichtung am 28. April 2006 politisch geeinigten Entwurfs eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Ratsdokument 9067/06, CRIMORG 80), Artikel 5 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (Abl. EG (Nr.) L 335/8)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 680/07

... 1 Darunter sind das auf dem EG-und dem Euratom-Vertrag basierende Recht sowie andere internationale Rechtsinstrumente zu verstehen. Ein umfassender Rechtskorpus wurde vor allem durch Rahmenbeschlüsse gemäß Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b) Titel VI des EU-Vertrags aufgebaut. Die Mitgliedstaaten haben die bindende Verpflichtung, diese Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen; allerdings kann zur Durchsetzung kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Dieser Teil des EU-Rechts wird von der Mitteilung nicht erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/07




Mitteilung

I. Einleitung

II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union

III. Verbesserungsfähige Bereiche

1. Prävention

1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten

1.2. Korrelationstabellen

1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht

2. Informationsaustausch und Problemlösung

2.1. Sachlage

2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik

3. Effizientere Behandlung von Verstößen

4. Stärkung von Dialog und Transparenz

4.1. Interinstitutioneller Dialog

4.2. Verstärkte Transparenz

IV. Schlussfolgerung

Anhang
: Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Anhang
Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Anlage
– zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Justiz, Freiheit und Sicherheit:

Unternehmen und Industrie:

Fischerei und maritime Angelegenheiten:

Verkehr und Energie:

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:

Gesundheit und Verbraucherschutz:

Informationsgesellschaft und Medien:

Binnenmarkt und Dienstleistungen:

4 Umwelt:


 
 
 


Drucksache 826/07 (Beschluss)

... 4. Der vorliegende Rahmenbeschluss verweist in den Artikeln 2 und 11 auf andere Rahmenbeschlüsse, die noch nicht verabschiedet sind. Insbesondere können so die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten nicht hinreichend beurteilt werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der beabsichtigte Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, überhaupt auf den Datenaustausch zwischen privaten Fluggesellschaften und den vorgeschlagenen PNR-Zentralstellen Anwendung finden würde. Nach seiner derzeitigen Entwurfsfassung bezieht er sich jedenfalls nur auf den Datenaustausch zwischen Behörden. Der Bundesrat empfiehlt, den genannten Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten zunächst abzuwarten.



Drucksache 666/07

... ". Umsetzungsbedarf besteht aber nicht. Aufgrund der Rahmenbeschlüsse im Bereich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Rechtshilfe, bi- und multilaterale Rechtshilfeverträge, die für die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei gelten, und der Regeln über den vertragslosen Rechtshilfeverkehr nach dem IRG bestehen umfassende Regelungen, die auch die Vorgaben dieses Übereinkommens erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 826/1/07

... 7. Der vorliegende Rahmenbeschluss verweist in den Artikeln 2 und 11 auf andere Rahmenbeschlüsse, die noch nicht verabschiedet sind. Insbesondere können so die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten nicht [hinreichend] beurteilt werden.



Drucksache 553/07

... ") Rechtshilfe. So haben die Initiativstaaten des RbSich im Laufe der Verhandlungen auch betont ihr Entwurf stelle lediglich ein teilweises Abgehen von den Grundsätzen der bisherigen justiziellen Zusammenarbeit dar. Dies hat zur Folge, dass für die in der Praxis häufige Fallgestaltung eines einheitlichen, auf Beschlagnahme und Herausgabe eines Gegenstandes gerichteten Ersuchens unterschiedliche Rechtsgrundlagen zu beachten sein können. Diese letztlich wenig befriedigende Sachlage ist Folge der von der Europäischen Union durch den RbSich bewusst angestrebten und in den weiteren verabschiedeten oder derzeit in Verhandlung befindlichen Rahmenbeschlüssen sich fortsetzenden teilweisen Abkehr vom herkömmlichen Rechtshilferecht und seiner sukzessiven Ersetzung durch Regelungen, die den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verwirklichen sollen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen vom 6. Oktober 2006 (Rb Einziehung) dürfte auch der Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei Vorliegen eines Listendelikts für die Herausgabe von Gegenständen, die Einziehung oder Verfall unterliegen, zu regeln sein. Bei der Umsetzung des RbSich soll dem nicht vorgegriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84
Eingehende Ersuchen

§ 85
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen

§ 86
Eingehende Ersuchen

§ 87
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3
Einziehung und Verfall

§ 88
Eingehende Ersuchen

§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 91
Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95
Sicherungsunterlagen

§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

§ 98
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung

III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich

V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG

2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3

3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen

a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG

b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG

4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1

5. Zur Neufassung des § 78

6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90

a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90

b Zur Neufassung des § 89

7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils

8. Zu §§ 92 und 93

9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

13. Zu § 98 – Schlussvorschriften

II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 500/07

... 4. fordert den Rat auf, speziell die Annahme von Rahmenbeschlüssen bezüglich der Speicherung, der Nutzung und des Austauschs von Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen und zur Kodifizierung von Verfahrensrechten in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union, wie den oben genannten Kommissionsvorschlag (KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/07




Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden

Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR

Zu den Hauptzielen der Strategie

Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten

Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger

Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen

Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik


 
 
 


Drucksache 373/06

... D. in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung des Rates in der geänderten Fassung in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber im Sinne von Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags tätig wird, wenn er Vorschriften erlässt, die in den oder für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend sind in Form von Verordnungen, Richtlinien, Rahmenbeschlüssen oder Entscheidungen auf der Grundlage der einschlägigen Vertragsbestimmungen mit Ausnahme von Entscheidungsprozessen, die zum Erlass von internen Maßnahmen, Verwaltungs- oder Haushaltsakten, von Rechtsakten betreffend interinstitutionelle oder internationale Beziehungen oder nicht bindenden Akten (wie Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Entschließungen) führen,



Drucksache 52/06

... Die Subsidiaritätsprüfung erfolgt zum einen hinsichtlich aller formellen Vorschläge der Europäischen Kommission für verbindliche Sekundärrechtsakte, d.h. für Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Gemeinschaft. Zum anderen erfolgt sie bei unverbindlichen Gemeinschaftsrechtsakten (z.B. bei Empfehlungen und Stellungnahmen), da auch diese in gewissem Umfang Rechtswirkungen nach sich ziehen können. Ferner können sonstige Maßnahmen der Gemeinschaft wie etwa Aktionsprogramme, Entschließungen oder Beschlüsse ebenfalls einer Subsidiaritätsprüfung unterzogen werden. Sie beeinflussen nämlich das zukünftige Tätigwerden der Gemeinschaft insofern, als sie bereits Vorgaben für die konkreten Tätigkeitsbereiche und teilweise auch für die Art des Handelns enthalten. Schließlich werden auch Rahmenbeschlüsse und Übereinkommen gemäß der-2. und 3. Säule des EU-Vertrages auf ihre Subsidiaritätskonformität überprüft und zwar unabhängig davon, ob der Rat auf Vorschlag der Kommission oder auf mitgliedstaatliche Initiative hin tätig wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 399/1/05

... ordnet die Anwendung deutschen Strafrechts an, wenn die Auslandstat auf Grund eines verbindlichen zwischenstaatlichen Abkommens zu verfolgen ist. Im Hinblick darauf, dass Rahmenbeschlüsse eine völkerrechtliche Handlungsform innerhalb der EU und somit eine Art zwischenstaatlicher Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten darstellen, könnte mit guten Gründen die Auffassung vertreten werden, dass § 6 Nr. 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 325 Abs. 5 StGB Artikel 1 Nr. 3 ist zu streichen.

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 330d Abs. 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 330d Abs. 2 StGB

4. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten,


 
 
 


Drucksache 6/05

... Dieser Artikel weist 30 Absätze auf. Es handelt sich hierbei, ähnlich wie Artikel 16 zur Auslieferung, fast um ein eigenes Übereinkommen zur Rechtshilfe im Rahmen dieses VN-Übereinkommens. Der Artikel enthält zahlreiche Vorgaben für das nationale Rechtshilferecht im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, stellt jedoch keine Ermächtigungsgrundlage zur Rechtshilfe im Einzelfall dar. Artikel 18 berücksichtigt, dass die Rahmenbeschlüsse im Bereich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Rechtshilfe, bi und multilaterale Rechtshilfeverträge, welche auch für die Bundesrepublik Deutschland Bedeutung haben, und die Regeln über den vertraglosen Rechtshilfeverkehr nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen weiterhin die Rechtshilfe umfassend regeln. Sie werden durch Artikel 18 nicht inhaltlich verändert. Da diese nationalen Regeln die Vorgaben von Artikel 18 umfassend erfüllen, ist auch eine Anpassung nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 895/1/05

... 12. Die von der Kommission erwogene Anpassung der Rechtsgrundlage der bereits vorhandenen im Anhang zu der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen "im Paket" wäre damit nicht vereinbar. Erhebliche Zweifel an einer Kompetenz zur Regelung in der ersten Säule bestehen unter anderem hinsichtlich der von der Kommission genannten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (ABl. L 149 vom 2. Juni 2001, S. 1), über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten (ABl. L 182 vom 5. Juli 2001, S. 1), zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABL. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 54) sowie über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. L 69 vom 16. März 2005, S. 67).



Drucksache 881/05

... 9. fordert die Kommission auf, in die Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse alle Bestimmungen aufzunehmen, die in dem am 18. Dezember 1990 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Internationalen Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen enthalten sind, das auf die Integration der Wanderarbeitnehmer abzielt; fordert die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit seiner Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)



Drucksache 895/05 (Beschluss)

... 11. Der Bereinigungsbedarf muss für jeden Rechtsakt gesondert überprüft werden, denn es muss sichergestellt werden, dass die strafrechtliche Maßnahme unter Zugrundelegung der Maßstäbe des EuGH-Urteils tatsächlich in der ersten Säule zu regeln ist. Die von der Kommission erwogene Anpassung der Rechtsgrundlage der bereits vorhandenen, im Anhang zu der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen "im Paket" wäre damit nicht vereinbar. Erhebliche Zweifel an einer Kompetenz zur Regelung in der ersten Säule bestehen unter anderem hinsichtlich der von der Kommission genannten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln ABl. L 149 vom 2. Juni 2001, S. 1), über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten (ABl. L 182 vom 5. Juli 2001, S. 1), zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABL. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 54) sowie über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. L 69 vom 16. März 2005, S. 67).



Drucksache 54/05

... Gegenstand der Prüfung anhand des Prüfrasters sind alle formellen Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen und Empfehlungen). Daneben können auch andere Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft (z.B. Aktionsprogramme)einbezogen werden, soweit sie darauf angelegt sind, zu Rechtsakten zu führen, und/oder finanzwirksam werden können. Geprüft werden weiterhin Rahmenbeschlüsse und überein Kommen gemäß der 2. und 3. Säule des EU-Vertrages.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/05




Bericht

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

5. Stellungnahmen des Bundestages

III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichtes

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 895/05

... 14. Das Urteil des Gerichtshofs hat zur Folge, dass die im Anhang aufgeführten Rahmenbeschlüsse ganz oder teilweise fehlerhaft sind, da sie gänzlich oder zum Teil auf einer falschen Rechtsgrundlage erlassen wurden. Eine rasche Berichtigung durch Einfügung der korrekten Rechtsgrundlagen ist aus mehreren Gründen geboten. Erstens ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Organe, eine rechtlich einwandfreie Situation herzustellen, auch wenn die Klagefristen inzwischen abgelaufen sind. Als Hüterin der Verträge obliegt diese Pflicht in erster Linie der Kommission, die bei Rechtsakten der Gemeinschaft über das alleinige Vorschlagsrecht verfügt. Nicht minder in der Pflicht sind jedoch das Europäische Parlament und der Rat, die die Rechtsakte erlassen müssen. Der zweite Grund ist das Gebot der Rechtssicherheit, denn eine falsche Rechtsgrundlage der Rahmenbeschlüsse könnte in einigen Fällen die nationalen Gesetze zu ihrer Umsetzung angreifbar machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/05




Mitteilung

1. Inhalt und Tragweite des Urteils VOM 13.9.2005 IN der Rechtssache C-176/03 Kommission gegen Rat

1.1. Inhalt des Urteils vom 13.9.2005 in der Rechtssache C-176/03

1.2. Tragweite des Urteils vom 13. September 2005

2. FOLGEN des Gerichtshofsurteils

2.1. Allgemeiner Stand der Dinge nach dem Urteil

2.2. Kohärenz der Strafrechtspolitik der Union

2.3. Auswirkungen des Urteils auf bereits verabschiedete und vorgeschlagene Rechtsakte

Anhang


 
 
 


Drucksache 146/05

... h) die europäischen Rechtsakte vereinfacht und ihre Terminologie deutlicher gemacht werden: "Europäische Gesetze" und "Europäische Rahmengesetze" treten an die Stelle der derzeitigen zahllosen Typen von Rechtsakten (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Rahmenbeschlüsse usw.), wobei besser verständliche Ausdrücke verwendet werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/05




Größere Klarheit bezüglich des Wesens und der Ziele der Union

Größere Effizienz und eine gestärkte Rolle in der Welt

Mehr demokratische Rechenschaftspflicht

Mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 577/05

... 22. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die internationale Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienmitglieder, die am 18. Dezember 1990 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, und die Konventionen 97 und 143 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Wanderarbeitnehmer zu ratifizieren; fordert die Kommission auf, alle Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen in die Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse aufzunehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/05




Freiheit, Sicherheit, Recht und Solidarität

Einbeziehung der Förderung der Grundrechte

Festlegung der genauen Ziele der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

2 Justiz

Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzüberschreitung

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 154/05

... In Absatz 1 wird, wie bei den bisherigen Rahmenbeschlüssen des Rates, die Strafe für Delikte im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, im Wege der so genannten "Mindesthöchststrafe" festgelegt: Die Anführung einer kriminellen Vereinigung muss mit einer Höchstfreiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren bedroht werden. Für die anderen Straftaten ist eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/05




Begründung

Artikel 1
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 2
(Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung)

Artikel 3
(Sanktionen)

Artikel 4
(Besondere Umstände)

Artikel 5
(Verantwortlichkeit juristischer Personen)

Artikel 6
(Sanktionen gegen juristische Personen)

Artikel 7
(Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung)

Artikel 8
(Schutz und Unterstützung der Opfer)

Artikel 9
(Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften)

Artikel 10
(Durchführung und Berichte)

Artikel 11
(Inkrafttreten)

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Artikel 3
Sanktionen

Artikel 4
Besondere Umstände

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 8
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 9
Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Artikel 10
Durchführung und Berichte

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 399/05 (Beschluss)

... ordnet die Anwendung deutschen Strafrechts an, wenn die Auslandstat auf Grund eines verbindlichen zwischenstaatlichen Abkommens zu verfolgen ist. Im Hinblick darauf, dass Rahmenbeschlüsse eine völkerrechtliche Handlungsform innerhalb der EU und somit eine Art zwischenstaatlicher Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten darstellen, könnte mit guten Gründen die Auffassung vertreten werden, dass § 6 Nr. 9



Drucksache 399/05

... rahmenbeschlusskonform, d.h. hier auslandsbezogen, auszulegen sind. Hierfür spricht, dass auch die im Rahmen der intergouvernementalen dritten Säule erlassenen Rahmenbeschlüsse mit Ausnahme der Möglichkeit unmittelbarer Anwendung und eines Vertragsverletzungsverfahrens parallel zu den Richtlinien nach Art. 249 Abs. 3 EG ausgestaltet sind. Die Rechtsinstrumente der dritten Säule stellen damit nicht rein völkerrechtliche Handlungsformen dar, sondern werden im Rahmen einer gemeinsamen Politik durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in einem institutionalisierten Verfahren erlassen und bedürfen keiner Ratifizierung. Danach würden jedenfalls künftig den in § 311 StGB sowie in den Tatbeständen des 29. Abschnitts enthaltenen verwaltungsrechtlichen Pflichten, zugelassenen Anlagen, Genehmigungen, Untersagungen und Planfeststellungen, vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren und Verboten entsprechende ausländische verwaltungsrechtliche Instrumentarien gleichstehen. Dies führte dazu, dass - bei Vorliegen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen - Verstöße gegen ausländische verwaltungsrechtliche Pflichten im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses vom deutschen Recht strafrechtlich erfasst würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

1. In § 311 Abs. 1

2. In § 312 Abs. 1

3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

4. § 326 wird wie folgt geändert:

5. § 330d wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

1. In Absatz 2

2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3

3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten

5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses

6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses

7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG

8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit

9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung

10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus

11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 912/04

... - Schaffung eines Kernbestandes von operationellen Vorschriften im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, indem der Inhalt der auf diesem Gebiet bereits unterzeichneten, jedoch von der Mehrheit der Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2004 nicht ratifizierten Übereinkommen in Beschlüsse oder Rahmenbeschlüsse übernommen wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/04




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz 2004/2175 INI

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

4. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 215/18 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 421/16 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.