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0237/05B
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0712/04
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0242/04B
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0586/04
0821/04
0441/04
0915/04
0546/03
Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Die Gesetzesformulierung enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, wie z.B. "in erster Linie" und "zusätzliche Einnahmen" und führt damit für alle Körperschaften, bei denen die satzungsmäßigen Zwecke lediglich mittelbar durch die im Rahmen eines Zweckbetriebes erbrachten Leistungen bewirkt werden (z.B. durch Verwendung des erwirtschafteten Gewinns oder Einbindung des begünstigten Personenkreises in die Erbringung der Leistungen) zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 1 EStG Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 1 § 2 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 3 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 40 Buchstabe a § 3 Nr. 40 und § 52 Abs. 4b EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 3 Nr. 65 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3aneu - § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5aneu - § 7g Abs. 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 4a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 und Nr. 40 Buchstabe h § 19 Abs. 1 und § 52 Abs. 35 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 40 Buchstabe i § 20 Abs. 1 und § 52 Abs. 36 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 40

11. Zu Artikel 1 Nr. 14 und 40 Buchstabe k §§ 22 und 52 Abs. 3 8 EStG Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 14

Zu Nummer 40

12. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - und 40 Buchstabe l Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 3 Satz 9 und § 52 Abs. 39 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 15a

Zu Nummer 40

13. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32b Abs. 1 und 2 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b, 18a - neu - und 40 Buchstabe l1 - neu - und l2 - neu - § 32b Abs. 2l, § 32c Abs. 4 - neu - und § 52 Abs. 43a und 44 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 40

15. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 26

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 36aneu - und 40 Buchstabe t1 - neu - § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 55 j - neu - EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 36a

Zu Nummer 40

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 Buchstabe b § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe e § 52 Abs. 30 EStG

20. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

21. Zu Artikel 4 Körperschaftsteuergesetz

22. Zu Artikel 4a Umwandlungssteuergesetz

Artikel 4a
Änderung des Umwandlungsteuergesetzes

23. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - und 5 Buchstabe g §§ 10a und 36 Abs. 8a - neu - GewStG

Zu Artikel 5

Zu Nummer 5

24. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG

25. Zu Artikel 10 nach Nr. 8 § 89 Abs. 3 AO

26. Zu Artikel 10 Nr. 10aneu -, 15 - neu - und 16 - neu - § 172 Abs. 3 und 4, § 348 Nr. 6 und § 3 67 Abs. 2a bis 2c - neu - AO

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 11

27. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 AO

28. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 Abs. 4 AO

29. Zu Artikel 18 Nr. 2 Buchstabe c § 145 Abs. 3 Satz 3 und 4 BewG


 
 
 


Drucksache 329/2/06

... Die im AGG vielfach verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie Benachteiligung, Belästigung, Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit müssten durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden. Dieser Umstand führte über Jahre hinaus zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Es wäre mit einer Flut von Prozessen zu rechnen, die eine Überlastung der Gerichte zur Folge hätte.



Drucksache 476/06 (Beschluss)

... /A, VOL/A, VOF) sprachlich vereinheitlicht werden. Für gleiche Inhalte sollten die gleichen Begriffe verwendet werden. Ebenso sollten die Rechtsbegriffe für vergleichbare Sachverhalte oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinheitlicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 2 VgV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 8 Satz 2 VgV

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 2 VgV


 
 
 


Drucksache 461/06

... Auf eine Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8


 
 
 


Drucksache 103/1/06

... Von Bedeutung ist dabei, dass auf ein objektives Kriterium zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der in der Gemeinschaft tätigen Organisationen verzichtet wird. Gerade im Hinblick auf die Tätigkeit kleinerer Organisationen erscheint ein solches Kriterium jedoch als zwingend notwendig. Die stattdessen vorgesehenen unbestimmten Rechtsbegriffe sind nicht geeignet, eine weitere Erhöhung der Qualität des Klassifikationssystems in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Vielmehr dürften sie zu unnötigen und nicht zielführenden Debatten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten führen.



Drucksache 476/1/06

... /A, VOL/A, VOF) sprachlich vereinheitlicht werden. Für gleiche Inhalte sollten die gleichen Begriffe verwendet werden. Ebenso sollten die Rechtsbegriffe für vergleichbare Sachverhalte oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinheitlicht werden. Des Weiteren ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsnovelle im Sinne einer Vereinfachung die Verfahrensvorschriften auf ihre strikte Erforderlichkeit hin überprüft werden sollten. Insgesamt sollten sie anwenderfreundlicher werden und zugleich der Korruptionsprävention dienen. Sonderregeln für Spezialfälle sollten künftig auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 2 VgV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 8 Satz 2 VgV

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 2 VgV


 
 
 


Drucksache 542/1/06

... Die nunmehr auch für reine Inlandsumwandlungen notwendige Durchführung von Unternehmensbewertungen führt zu erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand, der auch für die Steuerpflichtigen mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sein wird und zusätzliche Streitbereiche eröffnet. Besonders die Regelung in § 26 UmwStG-E, die sich mit dem Wegfall von Steuervergünstigungen befasst, wird aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe zu beträchtlichen Anwendungsproblemen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 250/06

Die gerichtliche Praxis beklagt, dass die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Verweisungen auf das Sozialrecht und die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe kaum mehr handhabbar ist. Soll das Gebot der Einzelfallgerechtigkeit beachtet werden, kann die Bestimmung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens aber nicht detailliert im Gesetz geregelt werden. Stattdessen sind die gesetzlichen Vorschriften durch die Rechtsprechung auszufüllen. Dies hat zu einer umfangreichen Kasuistik geführt die vom einzelnen Richter nur noch schwer überblickt werden kann. Das gilt umso mehr, als es sich bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus seiner Sicht um ein Nebengeschäft handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Die nunmehr auch für reine Inlandsumwandlungen notwendige Durchführung von Unternehmensbewertungen führt zu erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand, der auch für die Steuerpflichtigen mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sein wird und zusätzliche Streitbereiche eröffnet. Besonders die Regelung in § 26 UmwStG-E, die sich mit dem Wegfall von Steuervergünstigungen befasst, wird aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe zu beträchtlichen Anwendungsproblemen führen. Die gültigen Regelungen für einbringungsgeborene Anteile werden durch die beabsichtigte Systemumstellung nicht gegenstandslos, so dass auf Dauer zwei Besteuerungskonzepte nebeneinander bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 280/06

... -Immissionsschutzgesetzes stellen die zuständigen Behörden für Orte in der Nähe von Hauptlärmquellen und für Ballungsräume Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die unbestimmten Rechtsbegriffe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 81/06

... Die Verwaltungsvorschrift ist notwendig, um das durch unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensentscheidungen, technische Sachverhalte und ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnete Waffenrecht einem möglichst einheitlichen bundesweiten Vollzug zuzuführen. Dieser liegt im besonderen Interesse der vom Waffenrecht betroffenen Personenkreise, deren Umgang mit Waffen, etwa im gewerblichen Bereich, sich häufig nicht auf ein einzelnes Bundesland beschränkt. Zudem enthält die Verwaltungsvorschrift einheitliche Vordrucke für Dokumente und Formulare

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 113/06 (Beschluss)

... Außerdem wird durch die Neuformulierungen im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz die Gefahr größer, dass die gerade durch höchstrichterliche Urteile bestätigte Festbetragsregelung wieder in Frage gestellt wird. Mit den Rechtsänderungen werden neue unbestimmte Rechtsbegriffe in ein rechtlich, methodisch und verfahrensseitig abgesichertes Instrument eingeführt, die Ermessensspielräume eröffnen und damit neue gerichtliche Überprüfungen entstehen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V


 
 
 


Drucksache 461/06 (Beschluss)

... In § 1 Abs. 3 werden als Kern der Neufassung von § 1 zum besseren Verständnis des Gesetzes und als Auslegungsleitlinie für seine praktische Handhabung die wirtschafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen des UBGG zum Ausdruck gebracht. Diese Ziele – die Bereitstellung von Wagniskapital vorwiegend für innovative mittelständische Unternehmen – erschlossen sich bisher zwar aus der Gesetzesbegründung, im Gesetz selbst aber nur ansatzweise durch eine Gesamtschau der regulatorischen Vorschriften. Dies wird auch zur besseren Lesbarkeit des Gesetzes geändert. Auf eine Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)


 
 
 


Drucksache 329/06 (Beschluss)

... Die im AGG vielfach verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie Benachteiligung, Belästigung, Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit müssten durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden. Dieser Umstand führte über Jahre hinaus zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Es wäre mit einer Flut von Prozessen zu rechnen, die eine Überlastung der Gerichte zur Folge hätte.



Drucksache 103/06 (Beschluss)

... Von Bedeutung ist dabei, dass auf ein objektives Kriterium zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der in der Gemeinschaft tätigen Organisationen verzichtet wird. Gerade im Hinblick auf die Tätigkeit kleinerer Organisationen erscheint ein solches Kriterium jedoch als zwingend notwendig. Die stattdessen vorgesehenen unbestimmten Rechtsbegriffe sind nicht geeignet, eine weitere Erhöhung der Qualität des Klassifikationssystems in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Vielmehr dürften sie zu unnötigen und nicht zielführenden Debatten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten führen.



Drucksache 752/05

... Artikel 2 enthält Begriffsbestimmungen der wesentlichen im Übereinkommen verwandten Rechtsbegriffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 180 Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Artikel 11

Artikel 12

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Artikel 13

Teil V
Durchführung

Artikel 14

Artikel 15

Teil VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Teil V
Durchführung

Teil VI
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 211/1/05

... Die in den Absätzen 2 und 4 geregelten Fristen für das Gericht (acht Tage) müssen flexibler, nämlich als Soll-Vorschrift, ausgestaltet werden. Die Vorschrift in Artikel 12 Abs. 2 könnte dann entfallen, zumal diese auf Grund der unbestimmten Rechtsbegriffe ("ausnahmsweise", "so bald wie möglich") nur schwer handhabbar sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/1/05




2 Allgemeines

Zur Rechtsform der Verordnung

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zur Verfahrenssprache

Begründung


 
 
 


Drucksache 103/05

... ) - insbesondere in den Abschnitten "Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung" und "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" durch die Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe zu erheblicher Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren.



Drucksache 397/05

... Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Neuregelung unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, deren Inhalt von der Rechtsprechung im Einzelfall festgestellt werden muss. Die Frage, ob schwerwiegende Gründe vorliegen und ob die bestehende Regelung unbillig erscheint, lässt sich aber nicht allgemein beantworten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift

§ 45
Zustellung

§ 46
Anfechtungsklage

§ 47
Prozessverbindung

§ 48
Beiladung, Wirkung des Urteils

§ 49
Kostenentscheidung

§ 50
Streitwert

§ 62
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

1. § 10 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

Artikel 3
Änderung anderer Vorschriften

1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:

2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 3
Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,

II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:

1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer

2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft

3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren

4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften

5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung

III. Nicht aufgenommen in den Entwurf

IV. Kosten

V. Gleichstellung

VI. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -

1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -

4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -

5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -

6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -

7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -

8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -

9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -

10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -

11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -

12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -

13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -

14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -

15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -

16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -

17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -

18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -

II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -

1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -

2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -

3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -

4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -

III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -


 
 
 


Drucksache 477/05

... - Ergeben sich in der Praxis Probleme im Umgang mit den unbestimmten Rechtsbegriffen der neuen Verordnung?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 237/1/05

... Die Formulierung "Personal mit ausreichender fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung und in ausreichender Zahl" ist als Erteilungsvoraussetzung ungeeignet, wenn die unbestimmten Rechtsbegriffe nicht näher ausgelegt werden. In Anbetracht der hinsichtlich Organisation, Ausrüstung und Prozessen sehr unterschiedlichen Herstellungsstätten ist eine justiziable Entscheidung darüber, was ausreichend ist, nur sehr schwer möglich. Dies zeigen auch die Erfahrungen des Vollzugs bezüglich § 2 Abs. 1 PharmBetrV und der entsprechenden Passage in Kapitel 2 des EG-GMP-Leitfadens. Dieser Abschnitt stellt darüber hinaus eine nicht notwendige Verschärfung des Artikels 41 der konsolidierten Humanarzneimittel-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/05




2 A

1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 § 16 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG

31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG

32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

37. Zu Artikel 1 allgemein

38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz

43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV

2 B

44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 103/05 (Beschluss)

... ) - insbesondere in den Abschnitten "Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung" und "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" durch die Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe zu erheblicher Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren.



Drucksache 151/05

... 31. Um die Übermittlung der Daten zu erleichtern, müssen alle Daten genau definiert und nach Möglichkeit kodiert sein, um die Übersetzung zu erleichtern. Ist dieses "europäische Standardformat" erst einmal eingeführt, erhält die ersuchende Behörde die gewünschten Informationen in kürzester Zeit in ihrer Sprache. Um die Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aufgrund der Unterschiede zwischen den Rechtsbegriffen stellen, könnte ein "Wörterbuch" erstellt werden, das die Bedeutung der verwendeten Begriffe erklärt. Damit würden zwar nicht die Schwierigkeiten behoben, die sich aufgrund der unterschiedlichen Strafarten stellen, doch zumindest wäre für Transparenz und ein akzeptables Niveau der Verständigung zwischen den Nutzern des Systems gesorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/05




Weissbuch

1. Einleitung

2. Bestandsaufnahme

2.1. Große Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern

2.2. Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen

2.3. Die Problematik der Rechtsverluste

3. Verbesserung des Informationsflusses durch Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschs

3.1. Die möglichen Optionen

3.2. Lösungsvorschlag

3.3. Arbeitsprogramm

4. Verwendung der Informationen


 
 
 


Drucksache 625/05

... 80. Hauptbestandteil dieser neuen Voraussetzung ist die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein erheblicher Nachteil entstanden ist. Zugegebenermaßen bedürfen diese Begriffe einer Auslegung (hierbei handelt es sich um die eingeführte zusätzliche Flexibilität); dies gilt auch für eine Reihe weiterer in der Konvention verwendeter Begriffe, einschließlich einiger anderer Zulässigkeitsvoraussetzungen. Wie in diesen anderen Fällen handelt es sich um Rechtsbegriffe, die Gegenstand einer Auslegung sein können und müssen, die durch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs objektive Kriterien festlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Denkschrift

2 A.Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Die Notwendigkeit einer Reform

III. Entstehungsgeschichte des Protokolls Nr.14

IV. Erörterte Entlastungsmaßnahmen

V. Der wesentliche Inhalt des Protokolls Nr.14

VI. Stand der Ratifikation

B. Zudeneinzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

2 Einleitung

I. Notwendigkeit, die Wirksamkeit des durch die Konvention eingeführten Kontrollsystems zu verbessern

II. Wesentliche Etappen bei der Vorbereitung des Protokolls Nr. 14

III. Übersicht über die durch das Protokoll Nr. 14 erfolgten Änderungen des Kontrollsystems der Europäischen Menschenrechtskonvention

IV. Kommentare zu den Bestimmungen des Protokolls14)

Artikel 1
des Änderungsprotokolls Artikel 22 - Wahl der Richter

Artikel 2
des Änderungsprotokolls Artikel 23 - Amtszeit und Entlassung

Artikel 3
des Änderungsprotokolls

Artikel 4
des Änderungsprotokolls Artikel 24 - Kanzlei und Berichterstatter

Artikel 5
des Änderungsprotokolls Artikel 25 - Plenum

Artikel 6
des Änderungsprotokolls

Artikel 7
des Änderungsprotokolls Artikel 27 - Befugnisse des Einzelrichters

Artikel 8
des Änderungsprotokolls Artikel 28 - Befugnisse der Ausschüsse

Artikel 9
des Änderungsprotokolls

Artikel 10
des Änderungsprotokolls ‚ Artikel 31 - Befugnisse der Großen Kammer

Artikel 11
des Änderungsprotokolls Artikel 32 - Zuständigkeit des Gerichtshofs

Artikel 12
des Änderungsprotokolls Artikel 35 - Zulässigkeitsvoraussetzungen

Artikel 13
des Änderungsprotokolls Artikel 36 - Beteiligung Dritter

Artikel 14
des Änderungsprotokolls Artikel 38 - Prüfung der Rechtssache

Artikel 15
des Änderungsprotokolls Artikel 39 - Gütliche Einigung

Artikel 16
des Änderungsprotokolls

Artikel 17
des Änderungsprotokolls Artikel 59 - Unterzeichnung und Ratifikation

Schluss - und Übergangsbestimmungen

Artikel 18
des Änderungsprotokolls

Artikel 19
des Änderungsprotokolls

Artikel 20
des Änderungsprotokolls

Artikel 21
des Änderungsprotokolls

Artikel 22
des Änderungsprotokolls


 
 
 


Drucksache 211/05 (Beschluss)

... Die in den Absätzen 2 und 4 geregelten Fristen für das Gericht (acht Tage) müssen flexibler, nämlich als Soll-Vorschrift, ausgestaltet werden. Die Vorschrift in Artikel 12 Abs. 2 könnte dann entfallen, zumal diese auf Grund der unbestimmten Rechtsbegriffe ("ausnahmsweise", "so bald wie möglich") nur schwer handhabbar sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05 (Beschluss)




1. Allgemeines

2. Ausschließliche Anwendung des europäischen Verfahrens auf grenzüberschreitende Forderungen

3. Zur Rechtsform der Verordnung

4. Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 237/05 (Beschluss)

... Die Formulierung "Personal mit ausreichender fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung und in ausreichender Zahl" ist als Erteilungsvoraussetzung ungeeignet, wenn die unbestimmten Rechtsbegriffe nicht näher ausgelegt werden. In Anbetracht der hinsichtlich Organisation, Ausrüstung und Prozessen sehr unterschiedlichen Herstellungsstätten ist eine justiziable Entscheidung darüber, was ausreichend ist, nur sehr schwer möglich. Dies zeigen auch die Erfahrungen des Vollzugs bezüglich § 2 Abs. 1 PharmBetrV und der entsprechenden Passage in Kapitel 2 des EG-GMP-Leitfadens. Dieser Abschnitt stellt darüber hinaus eine nicht notwendige Verschärfung des Artikels 41 der konsolidierten Humanarzneimittel-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 § 16 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG

37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV


 
 
 


Drucksache 683/05

... eröffnen einen ausreichenden Spielraum für eine angemessene Abwägung zwischen den Interessen der Arbeitgeber, eine flexible und effektive Betriebsorganisation zu entwickeln oder beizubehalten, und den Interessen der Beschäftigten, ihre individuellen Arbeitszeitpräferenzen umzusetzen. Die in § 8 Abs. 4 TzBfG geregelten Möglichkeiten der Arbeitgeber, Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen, stellen die Praxis genauso wenig vor unlösbare Probleme wie die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in anderen Vorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 905/1/04

... Die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe ("außergewöhnliche Umstände", "erhebliche Wertänderung", "effektive Einbringung") bedürfen einer weiteren gerichtlichen Ausformung und eröffnen ein erhebliches Potenzial für Umgehungstatbestände und Rechtsstreitigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/1/04




1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

2. Zu Artikeln 10 a, 10 b, 11 und 27

3. Zu Artikel 19

4. Zu Artikeln 23, 23 a und 23 b

5. Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 905/04 (Beschluss)

... Die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe ("außergewöhnliche Umstände", "erhebliche Wertänderung", "effektive Einbringung") bedarf einer weiteren gerichtlichen Ausformung und eröffnet ein erhebliches Potenzial für Umgehungstatbestände und Rechtsstreitigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikeln 10

Zu Artikel 19

Zu Artikeln 23

Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 242/04 (Beschluss)

... " hier zu verstehen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat sich bei Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes grundsätzlich orientiert an den tariflichen Ausbildungsvergütungen, es aber auch akzeptiert, wenn diese - bei nicht tarifgebundenen Parteien - um nicht mehr als 20 % unterschritten waren. Selbst die so verringerten Ausbildungsvergütungen erreichen oftmals eine Höhe, die Ausbildungswillige nicht leisten konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 438/04

... zu Gewinnbeteiligung, Ausgestaltung der Bezüge, Kreditgewährung und Wettbewerbsverbot, die für Vorstandsmitglieder gelten, auf die geschäftsführenden Direktoren. An die Stelle des Aufsichtsrats tritt in den in Bezug genommenen Vorschriften des AktG gem. § 22 Abs. 6 der Verwaltungsrat. Absatz 8 verweist für die Haftung des geschäftsführenden Direktors auf die aktienrechtliche Regelung über den Vorstand. Bei der Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 93 AktG wird aber zu beachten sein, dass die Stellung des geschäftsführenden Direktors wegen dessen Weisungsabhängigkeit und jederzeitiger Abberufbarkeit eher derjenigen eines GmbH-Geschäftsführers gleicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 821/04

... Verwendung abstrakter Rechtsbegriffe in Richtlinien, die entweder überhaupt nicht oder zu vage definiert sind Bereiche, in denen sich die Probleme durch die Anwendung von Richtlinien in der Praxis nicht lösen lassen Unterschiede zwischen nationalen Durchführungsvorschriften als Ergebnis einer Mindestharmonisierung in den Verbraucherschutzrichtlinien Unstimmigkeiten im EG-Vertragsrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/04




1. Einleitung

2. WEITERES Vorgehen

2.1 Verbesserung des geltenden und künftigen Gemeinschaftsrechts Maßnahme I des Aktionsplans

2.1.1 Hauptfunktion des GRR

2.1.2 Andere denkbare Funktionen des GRR

2.1.3 Rechtsnatur des GRR

2.2 Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen Maßnahme II des Aktionsplans

2.2.1 Vorschläge der Kommission im Aktionsplan

2.2.2 Reaktionen von Interessengruppen und anderen Mitbeteiligten

2.2.3 Aktionen: Website zur Förderung der Entwicklung und Verwendung EU-weiter AGB

2.2.3.1 Plattform für den Informationsaustausch zu bestehenden und geplanten EU-weiten AGB

2.2.3.2 Leitlinien zum Verhältnis zwischen den Wettbewerbsvorschriften und EU-weiten AGB

2.2.3.3 Ermittlung legislativer Hindernisse bei der Verwendung EU-weiter AGB

2.3 Eine nicht sektorspezifische Maßnahme ­ ein optionales Instrument im Bereich des europäischen Vertragsrechts Maßnahme III des Aktionsplans

3. Vorbereitung und Ausarbeitung des gemeinsamen Referenzrahmens

3.1 Vorbereitung: Forschungsarbeiten und Mitwirkung von EU-Organen, Mitgliedstaaten und sonstigen Interessengruppen

3.1.1 Überblick

3.1.2 Mitwirkung von Interessengruppen

Erster Teil

Zweiter Teil

3.1.3 Mögliche Struktur und Inhalt des GRR

3.2 Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens durch die Kommission

3.2.1 Eignung zur Verfolgung der Ziele des Aktionsplans

3.2.2 Praxistauglichkeitstest

3.2.3 Konsultation zum GRR der Kommission

3.2.4 Verabschiedung des GRR durch die Kommission

Anhang I
Denkbare Struktur eines GRR

Kapitel I
­ Grundsätze

Kapitel II
­ Definitionen

Kapitel III
­ Mustervorschriften

Abschnitt I
­ Vertrag

Abschnitt II
­ Vorvertragliche Pflichten

Abschnitt III
­ Erfüllung / Nichterfüllung:

Abschnitt IV
­ Mehrere Parteien

Abschnitt V
­ Forderungsabtretung

Abschnitt VI
­ Schuldübernahme ­ Vertragsübernahme

Abschnitt VII
­ Verjährung

Abschnitt VIII
­ Besondere Vorschriften für Kaufverträge

Abschnitt IX
­ Besondere Vorschriften für Versicherungsverträge

Anhang II

1. Zum allgemeinen Kontext eines optionalen Instruments:

2. Zur Verbindlichkeit eines optionalen Instruments

3. Zur Rechtsform eines optionalen Instruments

4. Zum Inhalt eines optionalen Instruments

5. Zum Geltungsbereich eines optionalen Instruments

6. Zur Rechtsgrundlage eines optionalen Instruments


 
 
 


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