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198 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsvereinfachung"


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Drucksache 678/1/06

... Die Schaffung solcher verfahrensrechtlichen Regelungen in Fachgesetzen, die lediglich den Inhalt von Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts wiederholen und diese dadurch ohne Not verdrängen, widerspricht den Bestrebungen zur Rechtsvereinfachung und Vermeidung überflüssiger Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG

21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *

23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG

30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *

37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *

39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 590/06

... " bleibt Erzeugnissen vorbehalten, die tatsächlich natürlich sind; es gibt keine toxikologische Basis, auf der sich die Unterscheidung treffen ließe; diese war außerdem mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Streichung des Begriffs führt zu einer Rechtsvereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

1. Klarstellung des Anwendungsbereichs

2. Definition des Begriffs Aromen

2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich

2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen

3. Neue Kennzeichnungsvorschriften

3.1 Kennzeichnungskosten

3.2 Verbraucherinformation

4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe

5. Monitoring der aufgenommenen Mengen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche

2.2 Soziale Folgen

3. Deregulierung im Bereich Aromen

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates

4.1 Wirtschaftliche Folgen

4.2 Soziale Folgen

5. Vorschlag für eine neue Verordnung

5.1 Wirtschaftliche Folgen

5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands

5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung

5.1.3 Folgen für die Haushalte

5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen

5.1.5 Folgen für staatliche Behörden

5.2 Soziale Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begrifsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen

Artikel 4
Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe

Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen

Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen

Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen

Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe

Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste

Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen

Artikel 14
Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer

Artikel 17
Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Änderung der Anhänge II bis V

Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung

Artikel 23
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89

Artikel 24
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91

Artikel 25
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Artikel 26
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe

Anhang II
Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten

Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen

Teil
B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind

Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt

Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen

Teil
B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Anhang V
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen

Teil
A Herstellungsbedingungen:

Teil
B Höchstmengen bestimmter Stoffe


 
 
 


Drucksache 434/06 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt insbesondere das von der Kommission im Oktober 2005 gestartete Programm zur Aktualisierung und Vereinfachung des EU-Rechtsbestands. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission mit der Vorlage der angekündigten Vorschläge hinterherhinkt und die ursprünglich festgelegten Ziele der Reduzierung des gemeinschaftlichen Rechtsbestands bei weitem noch nicht erreicht sind. Er ermutigt die Kommission daher, die Arbeiten an konkreten Vereinfachungsdossiers verstärkt voranzutreiben und sich dabei auf spürbare Entlastungen für die kleineren und mittleren Unternehmen zu konzentrieren. Dies kann neue Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung eröffnen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf die mit seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 286/05 (Beschluss)) aufgelisteten Vorschläge zur Rechtsvereinfachung und lädt die Kommission dazu ein, bei der angekündigten Fortschreibung des Vereinfachungsprogramms die bisher noch unberücksichtigten Vorschläge der Länder aufzugreifen.



Drucksache 551/06 (Beschluss)

... diene der Rechtsvereinfachung, trifft für Vorhaben zu, deren Planfeststellungsverfahren den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes unterliegen. Dies gilt jedoch nicht für die flurbereinigungsgesetzlichen Spezialregelungen des § 41

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

6. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

7. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

13. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

14. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

18. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

19. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 und 3 - neu - KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 547/06

... Aus Gründen der Rechtsvereinfachung soll die Beschwerdefrist bei allen Zustellungen ins Ausland, in einen anderen Mitgliedstaat oder in einen Drittstaat, zwei Monate betragen. Vorbild für diese Regelung ist § 24 Abs. 3 des Internationalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 34

Zu § 55

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 434/1/06

... 4. Der Bundesrat unterstützt insbesondere das von der Kommission im Oktober 2005 gestartete Programm zur Aktualisierung und Vereinfachung des EU-Rechtsbestands. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission mit der Vorlage der angekündigten Vorschläge hinterherhinkt und die ursprünglich festgelegten Ziele der Reduzierung des gemeinschaftlichen Rechtsbestands bei weitem noch nicht erreicht sind. Er ermutigt die Kommission daher, die Arbeiten an konkreten Vereinfachungsdossiers verstärkt voranzutreiben und sich dabei auf spürbare Entlastungen für die kleineren und mittleren Unternehmen zu konzentrieren. Dies kann neue Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung eröffnen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf die mit seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 286/05 (Beschluss)) aufgelisteten Vorschläge zur Rechtsvereinfachung und lädt die Kommission dazu ein, bei der angekündigten Fortschreibung des Vereinfachungsprogramms die bisher noch unberücksichtigten Vorschläge der Länder aufzugreifen.



Drucksache 671/06

... Die sonstigen Änderungen sind redaktioneller Art bzw. dienen der Bereinigung des Rechts um nicht mehr erforderliche Regelungen und damit der Rechtsvereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabaksteuergesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. § 20 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 21 wird wie folgt gefasst:

7. Dem § 30 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 3
Neufassung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Tabaksteuergesetz

II. Kaffeesteuergesetz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 551/1/06

... diene der Rechtsvereinfachung, trifft für Vorhaben zu, deren Planfeststellungsverfahren den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes unterliegen. Dies gilt jedoch nicht für die flurbereinigungsgesetzlichen Spezialregelungen des § 41

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 und 13 § 3c Satz 6 und § 14b Abs. 4 Satz 4 UVPG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4 - neu - UVPG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 1 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1a Nr. 3 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG , Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG , Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV , Artikel 4 Nr. 3 § 6 Abs. 2 Satz 1 AtVfV

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 19 UVPG

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 10 Abs. 7 BImSchG

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 17 Abs. 1a Satz 1 BImSchG

12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a BImSchG

13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 47 Abs. 5a Satz 2 und 5 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV

15. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. BImSchV

16. Zu Artikel 3 Nr. 6 Buchstabe a und b § 11a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 - neu - der 9. BImSchV

18. Zu Artikel 6 § 1a Abs. 4 Satz 3 und 4 DüngeMG

19. Zu Artikel 7 § 41 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7, § 86 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 FlurbG

20. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 1 KrW-/AbfG

21. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 2 KrW-/AbfG

22. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 3 KrW-/AbfG

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 29a Satz 5 und 6 - neu - KrW-/AbfG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 819/06

... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, werden nicht zusätzlich belastet. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Durch die Rechtsvereinfachung wird die Wirtschaft mittelbar profitieren. Die Festlegung der Sachbezugswerte auf zwei Jahre kann zu einer geringfügigen Entlastung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)

§ 1
Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen

§ 2
Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug

§ 3
Sonstige Sachbezüge

§ 4
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 3
Weiter Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 4
Änderung anderer Verordnungen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 253/06

... , beruht auf dem Kindesunterhaltsgesetz vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666). Mit dem Ziel der Rechtsvereinfachung wurden damals die nur für außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geborenen Kinder geltende Vorschrift des früheren § 1615g BGB und die von der Rechtsprechung entwickelten, nur für innerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geborenen Kinder geltenden Grundsätze zur anteiligen Anrechnung des Kindergelds zu einer alle Kinder umfassenden Bestimmung zusammengefasst. Durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. November 2000 (BGBl. I S. 1479) wurde § 1612b Abs. 5 BGB geändert und ein teilweises Anrechnungsverbot eingeführt. Seither unterbleibt eine Anrechnung von Kindergeld, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts

II. Ziele der Reform

III. Wesentliche Änderungen

1. Förderung des Kindeswohls

2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe

3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung

4. Reichweite der Reform

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Artikel 3

Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO

Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung

Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung

Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 871/1/06

... 3. Der Bundesrat erkennt die bislang erreichten Fortschritte an. Er begrüßt, dass die Kommission nach Überprüfung der bei ihrer Amtsübernahme 2004 anhängigen Vorschläge 68 Vorhaben zurückgezogen hat und beabsichtigt, in diesem Jahr weitere zehn Vorhaben zurückzuziehen. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission ihr im Herbst 2005 vorgelegtes Vereinfachungsprogramm um mehr als 40 zusätzliche Initiativen ergänzen will und die Vereinfachungsvorhaben in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm integriert hat. Er stellt jedoch mit Bedauern fest, dass die Kommission bei der Rechtsvereinfachung im Jahr 2006 hinter ihren Ankündigungen zurückgeblieben ist. Der Bundesrat bittet die Kommission und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die Arbeiten an der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts konsequent und zügig weiter voranzutreiben. Der Bundesrat ist mit der Kommission der Auffassung, dass anhängigen Vereinfachungsvorschlägen im Rechtsetzungsverfahren hohe Priorität einzuräumen ist und untersucht werden sollte, wie die Annahme von Vereinfachungsvorschlägen beschleunigt werden kann.



Drucksache 678/06 (Beschluss)

... Die Schaffung solcher verfahrensrechtlichen Regelungen in Fachgesetzen, die lediglich den Inhalt von Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts wiederholen und diese dadurch ohne Not verdrängen, widerspricht den Bestrebungen zur Rechtsvereinfachung und Vermeidung überflüssiger Regelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 96/05 (Beschluss)

... Außerdem birgt die Regelungssystematik des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c in der bisherigen Form die Gefahr des Entstehens unbeabsichtigter Lücken. Insoweit leistet die neue Formulierung nicht nur einen deutlichen Beitrag zur Rechtsvereinfachung, sondern auch zur Rechtsklarheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 2
Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Artikeln:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 96/1/05

... Außerdem birgt die Regelungssystematik des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c in der bisherigen Form die Gefahr des Entstehens unbeabsichtigter Lücken. Insoweit leistet die neue Formulierung nicht nur einen deutlichen Beitrag zur Rechtsvereinfachung, sondern auch zur Rechtsklarheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 827/05

... Zur Rechtsvereinfachung werden die bestehenden Vorschriften über Rauch durch eine Neufassung des § 23

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aromenverordnung

Artikel 2
Änderung der Käseverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 817/1/05

... 40. Die bloße Zusammenfassung der im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung bestehenden Richtlinien in einer neuen Richtlinie trägt zu keiner großen Rechtsvereinfachung bei. Die Schaffung einer neuen Richtlinie sollte daher mit einer inhaltlichen Überprüfung der bestehenden Vorschriften verbunden werden. Da die 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, die die bisherigen vier Richtlinien zur Kfz-Haftpflichtversicherung aktualisiert, erst am 11. Mai 2005 in Kraft getreten ist, sieht der Bundesrat derzeit jedoch keinen Bedarf für eine erneute inhaltliche Überarbeitung der fünf Richtlinien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/05




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 389/05

... Außerdem birgt die Regelungssystematik des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c in der bisherigen Form die Gefahr des Entstehens unbeabsichtigter Lücken. Insoweit leistet die neue Formulierung nicht nur einen deutlichen Beitrag zur Rechtsvereinfachung, sondern auch zur Rechtsklarheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der

Artikel 2
Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 85/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die einheitliche Regelung der Börsenzulassungsprospekte für Wertpapiere und der Wertpapieremissionsprospekte sowie die einheitliche Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht. Diese Harmonisierung führt zu einer deutlichen Rechtsvereinfachung und damit zu einer Erleichterung für die Finanzwirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt wird dadurch im Wettbewerb zu anderen in Europa deutlich gestärkt.



Drucksache 926/05

... zum 01.01.2003 durch die „Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" - Vierzehnte Verordnung zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 926/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 41a wird wie folgt gefasst:

3. § 69a wird wie folgt geändert:

4. § 72 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:

7. Anlage VIIId wird wie folgt geändert:

8. Nach Anlage XVI werden folgende Anlagen XVII und XVIIa eingefügt:

1. Art und Gegenstand der Prüfung

2. Durchführung der Prüfungen, Nachweise

3. Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen

Anlage XVIIa
zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.l.l.2

1. Allgemeines

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Nebenbestimmungen

4. Rücknahme der Anerkennung

5. Widerruf der Anerkennung

6. Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

7. Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

8. Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

9. Schlussbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen:

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 164/05

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... würde einer Zersplitterung des Prozessrechts entgegenwirken und wäre deshalb ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KapMuG ,

Artikel 2
(Änderung der ZPO)

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Artikel 2a
Änderung der Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

14. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 85/1/05

... Der Bundesrat begrüßt die einheitliche Regelung der Börsenzulassungsprospekte für Wertpapiere und der Wertpapieremissionsprospekte sowie die einheitliche Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht. Diese Harmonisierung führt zu einer deutlichen Rechtsvereinfachung und damit zu einer Erleichterung für die Finanzwirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt wird dadurch im Wettbewerb zu anderen in Europa deutlich gestärkt.



Drucksache 2/1/05

... würde einer Zersplitterung des Prozessrechts entgegenwirken und wäre deshalb ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO

Begründung

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG

Begründung

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG

Begründung

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG

Begründung

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

Begründung

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

Begründung

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

Begründung

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

Begründung

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

Begründung

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

Begründung

14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Begründung

15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 599/05

... Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, auch kleinere Betriebe und Unternehmen, die mehr als vier Arbeitnehmer für automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten freizustellen. Hierdurch soll ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Senkung der Kosten in den Betrieben geleistet werden. Zudem soll die Eigenverantwortung der nicht öffentlichen Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestärkt und durch eine Rechtsvereinfachung die Voraussetzung dazu geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 855/2/05

... „Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich Regelungen, die vor allem der Verbreiterung der Steuerbasis dienen und gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung beitragen.



Drucksache 599/05 (Beschluss)

... Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, auch kleinere Betriebe und Unternehmen, die mehr als vier Arbeitnehmer für automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten freizustellen. Hierdurch soll ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Senkung der Kosten in den Betrieben geleistet werden. Zudem soll die Eigenverantwortung der nicht öffentlichen Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestärkt und durch eine Rechtsvereinfachung die Voraussetzung dazu geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 817/05 (Beschluss)

... 31. Die bloße Zusammenfassung der im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung bestehenden Richtlinien in einer neuen Richtlinie trägt zu keiner großen Rechtsvereinfachung bei. Die Schaffung einer neuen Richtlinie sollte daher mit einer inhaltlichen Überprüfung der bestehenden Vorschriften verbunden werden. Da die 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, die die bisherigen vier Richtlinien zur Kfz-Haftpflichtversicherung aktualisiert, erst am 11. Mai 2005 in Kraft getreten ist, sieht der Bundesrat derzeit jedoch keinen Bedarf für eine erneute inhaltliche Überarbeitung der fünf Richtlinien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05 (Beschluss)




Allgemeine Vorbemerkungen

Bereich
Statistik

-- Unternehmensstatistik

-- Arbeitskräfteerhebung

2 Urheberrecht

Arbeit und Sozialordnung

Land - und Forstwirtschaft

Öffentliches Auftragswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Bereich
Straßenverkehr

2 Bauprodukte

2 Finanzdienstleistungen/Kraftfahrzeugversicherung

Rechnungslegung und Gesellschaftsrecht

Acquis im Bereich Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 16/05

... Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und bedarf der Aktualisierung und Rechtsvereinfachung, um die Durchführung und verwaltungsmäßige Abwicklung von Dienstreisen zu erleichtern, zu beschleunigen und hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes zu verringern. Berücksichtigung finden Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den Haushaltsgesetzen 1999 und 2000 beschlossenen Experimentierklausel und dem Erfordernis eines modernen Travel-Management-Systems (TMS). Zudem sollen Anreize zur Wahl umweltverträglicher Verkehrsmittel und zu umweltgerechtem Verhalten im Verkehr gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstreisen

§ 3
Anspruch auf Reisekostenvergütung

§ 4
Fahrt- und Flugkostenerstattung

§ 5
Wegstreckenentschädigung

§ 6
Tagegeld

§ 7
Übernachtungsgeld

§ 8
Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort

§ 9
Aufwands- und Pauschvergütung

§ 10
Erstattung sonstiger Kosten

§ 11
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen

§ 12
Erkrankung während einer Dienstreise

§ 13
Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

§ 14
Auslandsdienstreisen

§ 15
Trennungsgeld

§ 16
Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundeswahlordnung

Artikel 4
Änderung der Europawahlordnung

Artikel 5
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Richterwahlgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung

Artikel 12
Änderung der Auslandsreisekostenverordnung

Artikel 13
Änderung der Trennungsgeldverordnung

Artikel 14
Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 16
Änderung der Wehrpflichtverordnung

Artikel 17
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 268/04

... Der letzte Halbsatz von § 19a Abs. 2 Nr. 2 ist aufzuheben, weil die Ermächtigung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Die auf Grund dieser Ermächtigung erlassene Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen vom 19. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1946) ist durch Artikel 8 Abs. 2 Nr.1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27. September 2002 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 31a
Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b
Überschwemmungsgebiete

§ 31c
Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d
Hochwasserschutzpläne

§ 32
Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 917/04

... iii. Schließlich muss auch der bestehende Regelungsrahmen auf unnötige und übertriebene Belastungen der Unternehmen hin überprüft werden. Dabei geht es zum einen um Rechtsvereinfachung, d.h. wie gegebene Ziele mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand erreicht werden können. Zum anderen geht es auch um eine Neuausrichtung unserer Politikziele selbst. Ausgangspunkt sollten die Sektoruntersuchungen der Kommission sein, mit denen die kumulativen Belastungen einzelner Branchen und Widersprüche zwischen einzelnen Regulierungen aufgezeigt werden sollen. Zur Textilindustrie hat die Kommission bereits eine Analyse vorgelegt und zum Automobilbau sowie Maschinenbau entsprechende Untersuchungen angekündigt. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist ein Aktionsplan aufzustellen, der einen konkreten Zeitplan zum Durchforsten des bestehenden EU-Regelwerkes vorgibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/04




I. Lissabon ­ Eine Zwischenbilanz

A. Erzielte Erfolge

B. Bisherige Defizite und neue Herausforderungen

C. Die Lissabon-Strategie an geänderte Verhältnisse anpassen

II. Prioritäten für Wachstum und Beschäftigung

A. Sieben Chancen für den Binnenmarkt

1. Energie: Vollendung der Binnenmärkte für Strom und Gas Die Liberalisierung der Energiemärkte hat für Unternehmen und Verbraucher viele Vorteile gebracht. Die Bundesregierung ist bestrebt, weitere Verbesserungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen.

2. Finanzmärkte: Europäische Finanzaufsicht

3. Zahlungsverkehr: Einheitlicher Raum für den Zahlungsverkehr

4. Dienstleistungen: Ambitionierte Dienstleistungsrichtlinie

5. Verteidigung: Binnenmarkt für Rüstung

6. EU-Vertragsrecht: Gemeinsamer Referenzrahmen für europäische Gesetzgebung

7. Unternehmensbesteuerung: Einheitliche Bemessungsgrundlage

B. Die zentrale Rolle von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz

1. Innovation, Forschung und Technologie als Keimzellen des Wachstums

2. Wettbewerbsfähigkeit für unsere industrielle Basis

3. Umweltschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung

III. Lissabon schneller zum Erfolg führen

A. Erfolg richtig messen und sinnvoll bewerten

B. Strategische Akteure besser einbinden


 
 
 


Drucksache 861/04 (Beschluss)

Augenschein vor. Vor den Baurechtsvereinfachungen war es in



Drucksache 967/1/04

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel {der Rechtsvereinfachung} und der Deregulierung. Er {weist aber darauf hin} und betont in diesem Zusammenhang, dass eine größtmögliche Transparenz für die Verbraucher, wie sie im gemeinschaftlichen Verbraucherrecht verankert ist, auch künftig ein entscheidender Maßstab sein muss.



Drucksache 270/04

... "Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit bei Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 876/04

... zu konkretisieren und damit zur Rechtsvereinfachung und Rechtssicherheit beizutragen. Um eine Parallelität zur Verordnungsermächtigung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 967/04 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel der Rechtsvereinfachung und der Deregulierung. Er weist aber darauf hin und betont in diesem Zusammenhang, dass eine größtmögliche Transparenz für die Verbraucher, wie sie im gemeinschaftlichen Verbraucherrecht verankert ist, auch künftig ein entscheidender Maßstab sein muss.



Drucksache 861/04

... Die Überprüfung von Statistiken hinsichtlich Nutzen und Kosten ist eine Daueraufgabe. Die Streichung der Bauüberhangsstatistik und die Verlängerung der Periodizität der Baufertigstellungsstatistik von monatlich auf jährlich lassen eine erhebliche Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände erwarten. Sie nehmen derzeit für eine gewissenhafte Durchführung der Erhebung des Bauüberhangs häufig Erkundigungen über den Bautenstand durch Augenschein vor. Vor den Baurechtsvereinfachungen war es in einigen Ländern oftmals möglich, die Statistik nach Aktenlage abzuarbeiten, weil ehedem durchgängig Anzeigen zum Bautenstand verlangt wurden.



Drucksache 915/04

... n geschaffen. Die Rechtsvereinfachung eröffnet Spielräume für individuelle Lösungen und stärkt somit die Eigenverantwortung der Arbeitgeber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


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